s/landschaftsenwicklung/Landschaftsentwicklung/gi
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Böden mit hoher naturgeschichtlicher bzw. geowissenschaftlicher Bedeutung geben einen Einblick in Bodenentwicklungen lange vergangener Zeiten und stellen Bausteine zum besseren Verständnis der Natur- und Landschaftsentwicklung dar. Sie liefern auch Informationen über Klima- und Vegetationsverhältnisse. Darunter fallen Böden mit hoher naturgeschichtlicher Bedeutung sowie Böden, die für das Bundesland Niedersachsen repräsentativ sind (Bodendauerbeobachtungsfläche/BDF). Der Datensatz zeigt Suchräume, also nur die ungefähre Lage, von solchen Böden. Sie beruhen auf Hinweisen aus Erhebungen zur Lage solcher Flächen. Darunter fallen Braunerden mit Tangelhumus (nach Capelle & Caspers, 1998), Paläoböden (diverse Quellen) und Podsole mit Ortstein (Bodenschätzung). Die Aufnahme ist nicht flächendeckend und daher unvollständig. Sie wird kontinuierlich aktualisiert. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Bug et al. (2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen sind die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) und weitergehende Arbeiten des LBEG.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
Ueber suedliches Allgaeu und Kleines Walsertal liegen noch keine vegetationsgeschichtlichen und noch kaum vegetationskundliche Mooruntersuchungen vor, hier klafft insofern noch eine Luecke zwischen weit besser untersuchten, viel weiter westlich und weiter oestlich gelegenen schweizerischen, bayerischen und oesterreichischen Randalpengebieten. Die Moore reichen im Gebiet von der montanen bis in die subalpine Hoehenstufe, sind teils als Hang-, teils als Sattel- und z. T. auch als Muldenmoore entwickelt; sie tragen teilweise den Charakter von Bergkiefern-Hochmooren, teilweise den von Rasensimsen- oder Kleinseggenmooren. Aehnlich unterschiedlich ist auch ihr Alter, das - bei Torfmaechtigkeiten zwischen 1 und 7 m - nach den bislang vorliegenden Befunden z. T. ans Spaetglazial heranreicht, teilweise aber auch nur ein bis hoechstens zwei Jahrtausende umfasst. Damit besteht Aussicht, neben vegetationskundlichen und moorentwicklungsgeschichtlichen Befunden auf pollenanalytischem Wege (sowie mit ergaenzenden 14 C-Datierungen) auch zu Aussagen ueber die Landschaftsentwicklung des Gebiets seit dem Rueckzug der Wuermgletscher sowie zu vertieften wald-, vegetations- und siedlungsgeschichtlichen Erkenntnissen zu kommen.
Die Karte zeigt die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen im Hinblick auf ihre Bedeutung als Archiv der Naturgeschichte. Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Böden mit hoher naturgeschichtlicher bzw. geowissenschaftlicher Bedeutung geben einen Einblick in Bodenentwicklungen lange vergangener Zeiten und stellen Bausteine zum besseren Verständnis der Natur- und Landschaftsentwicklung dar. Sie liefern auch Informationen über Klima- und Vegetationsverhältnisse. Zu den Böden mit naturhistorischer Bedeutung gehören: - repräsentative Böden (Boden-Dauerbeobachtungsflächen BDF) - Paläoböden - Brauneisengleye mit erhaltener Raseneisensteinschicht - Podsole mit erhaltener Ortsteinschicht - Begrabene Schwarzerden - Begrabene Podsole - Naturnahe Hochmoore des Harzes - Böden aus limnischen Ablagerungen - Böden aus Mudde, ohne Torfauflage - Mächtige Hochmoore mit Torfmächtigkeitkeiten über 2 m - Böden mit stark geschichteten Profilen entlang der Lössgrenze - „Alte“ Waldböden, wenn heutige Nutzung Laubwald - Braunerden mit Tangelhumusauflage Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Geobericht 8 (Bug et al. 2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50). Zudem wurden Daten des Forstplanungsamtes (historische Waldstandorte), Biotoptypenkartierungen (NLWKN), das Digitale Landschaftsmodell (DLM25) vom LGLN und der Datensatz HIST25 (Historische Landnutzung in Niedersachsen im Maßstab 1:25.000 des LBEG) verwendet.
Wasserbauliche Maßnahmen stehen nicht nur für Veränderungen in der Gewässermorphologie und der Landnutzung, sondern auch für eine Umdeutung des Gewässers in seinen Aufgaben. Diese sind getragen, durch die Anforderungen an das Fließgewässer und sein Umfeld sowie durch die Vorstellungen der Akteure zum Zeitpunkt der Maßnahmen. Als Untersuchungsgebiet wurde die Schwarze Elster ausgewählt. Sie entspringt im heutigen Bundesland Sachsen, durchfließt Brandenburg und mündet dann, nach 179 km Lauflänge, in Sachsen-Anhalt in die Elbe. Die Schwarze Elster wurde sowohl durch den Technischen Hochwasserschutz als auch durch die Meliorationen und Vorflutmaßnahmen für die Braunkohleabwässer des Niederlausitzer Braunkohle-Reviers mehrfach geprägt und umgedeutet. Anhand archivalischer Quellen, Primärliteratur und einer GIS-gestützten Analyse werden die Veränderungen der Schwarzen Elster und der an sie grenzenden Niederungen untersucht. Damit soll ein wichtiger Beitrag zu der Erforschung des Landschaftswandels und den treibenden Faktoren im Ausbau und der Veränderung von Fließgewässern geleistet werden.
Dieser Datensatz umfasst alle im Landkreises Oldenburg vorhandenen Naturdenkmale (ND). Momentan sind 416 ND ausgewiesen. Davon befinden sich 209 flächenhafte ND, 23 linienhafte ND und 184 punktuelle ND im Landkreis Oldenburg. Ein Naturdenkmal ist eine besonders markante Einzelschöpfung der Natur. Im Vordergrund steht immer das einzelne, zu schützende Objekt in seiner ganz individuellen Bedeutung, das sich gegenüber anderen Vertretern seiner Art besonders auszeichnet. Die Vielfalt der Naturdenkmalstypen entspricht der Vielfalt der Naturerscheinungen in einem Naturraum, wie der Geest, dem Moor oder der Marsch. Als besonders charakteristische Elemente sind Naturdenkmale ein "Spiegel" der Landschaftsentwicklung. Sie haben deshalb eine besondere Bedeutung für: Heimatkunde und Kulturgeschichte, Naturkunde und Wissenschaft, das Landschaftserleben, da sie die Landschaft durch ihre Eigenart, Seltenheit oder Schönheit prägen. Der Schutz eines flächenhaften Naturdenkmals geht über den gesetzlichen Schutz der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz Geschützten Biotope hinaus, da in der Örtlichkeit sinnvolle Abgrenzungen unter Einbeziehung von Pufferzonen festgelegt werden. Der Landkreis Oldenburg ist reich an besonderen Einzelschöpfungen der Natur, die als Naturdenkmale gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 21 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz gestellt wurden. Dabei handelt es sich um besonders eindrucksvolle alte Einzelbäume oder Baumreihen und Alleen, Findlinge, Kleinmoore oder Schlatts, Heideflächen, Sandtrockenrasen, Binnendünen Feuchtwiesen mit vorkommen gefährdeter Pflanzenarten, alte Torfkanäle, Altarme, Braken, Tonkuhlen Besondere geologische Formationen alte Befestigungswälle, besonders ausgeprägte Wallhecken, Kratteichenwälle Kleine, besonders ausgeprägte Wälder, z. B. Bruchwälder, Hutewälder seltene Pflanzenvorkommen, z.B. die Schachblumenwiese bei Wildeshausen. Zur Zeit sind 345 Objekte geschützt, die insgesamt eine Fläche von 422 ha einnehmen.
Vergleichende karsthydrologische Untersuchungen in Gebieten mit unterschiedlichem geologischem Aufbau und unterschiedlicher Entwicklung der Landschaft (Nahziel: Vergleich des Muschelkalk-Karstes der suedwestdeutschen Gaue untereinander und mit dem Weissjura-Karst der Schwaebischen Alb) (Thema ungekuerzt).
Kartenanwendung der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz zur Darstellung von historischen Topographischen Karten. Neben den Topographischen Karten 1:25.000 (1890 - 2019), gibt es auch die Möglichkeit die Tranchot/Müffling Karten (1820), die Karten der preussischen Landesaufnahme (1878), sowie die Positionsblätter in der Pfalz (1841) zu betrachten. Die Entwicklung der historischen Topographischen Karten lässt sich auch in Form einer Animation abspielen.
Origin | Count |
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Bund | 713 |
Kommune | 3 |
Land | 211 |
Wirtschaft | 1 |
Wissenschaft | 6 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 665 |
Lehrmaterial | 2 |
Taxon | 5 |
Text | 117 |
Umweltprüfung | 23 |
WRRL-Maßnahme | 18 |
unbekannt | 69 |
License | Count |
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geschlossen | 173 |
offen | 714 |
unbekannt | 16 |
Language | Count |
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Deutsch | 866 |
Englisch | 147 |
Resource type | Count |
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Archiv | 4 |
Bild | 10 |
Datei | 9 |
Dokument | 77 |
Keine | 596 |
Unbekannt | 5 |
Webdienst | 16 |
Webseite | 238 |
Topic | Count |
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Boden | 902 |
Lebewesen und Lebensräume | 903 |
Luft | 902 |
Mensch und Umwelt | 903 |
Wasser | 902 |
Weitere | 903 |