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Resilienz naturnaher Moore im Klimawandel – Fallbeispiele aus dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin

Der Klimawandel wirkt auf die wenigen noch wachsenden Moore ein, so dass die Frage besteht, inwieweit die Resilienz dieser autochthonen Ökosysteme in all ihrer Vielfalt gestützt werden kann. Zur Beantwortung werden Dauerbeobachtungsreihen von weitgehend ungestörten Mooren aus dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (Brandenburg) ausgewertet. Diese werden mit den Ergebnissen einer Erfolgskontrolle wiedervernässter Waldmoore in Kontext gesetzt. Zur Einschätzung der Moorzustände wird ein neu entwickeltes Indikatorensystem zur Bewertung moorspezifischer Biodiversität angewendet. Es wird zudem eine Abschätzung der Treibhausgasemissionen nach der Treibhaus-Gas-Emissions-Standort-Typen(GEST)-Methodik vorgenommen und die potenzielle Torfneubildung betrachtet. Die Analysen zeigen, dass das Puffervermögen wachsender Moore im Untersuchungsraum noch intakt ist und Störungen ohne Systemwechsel überwunden werden. Die Vernässungsmaßnahmen waren durchweg erfolgreich und haben zu einer messbaren Revitalisierung geführt. Es wird auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, heute alle noch weitestgehend naturnahen Moore in ihrem Wasserhaushalt bestmöglich zu stabilisieren, um sie als wichtige Glieder der autochthonen Biodiversität mit allen ihren positiven Landschaftsfunktionen zu erhalten.

Unzerschnittener Verkehrsarmer Raum > 100 km²

Die Objektart umfasst große Freiräume, die (noch) nicht durch Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur zerschnitten sind. Das festgelgte Kriterium einer Größe der verkehrsarmen Räume von mehr als 100 km² wurde für Baden-Württemberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) übernommen. Die unzerschnittenen Verkehrsarmen Räume > 100 km² (UZVR100) sind für Tierarten mit großen Raumansprüchen sowie für den Erholung suchenden Menschen von besonderer Bedeutung. In Baden-Württemberg wurden diese Freiflächen aufgrund der historischen Siedlungsentwicklung sowie die ungebrochene Zunahme des Flächenverbrauchs durch wachsende Sielungen und den Ausbau von Straßen und Schienenwegen selten. Die UZVR100 können mit Landschaftsfunktionen beschrieben werden, die von der weiträumigen Ungestörtheit der UZVR100 profitieren. Im Vordergrund stehen hier Naturschutzfunktionen sowie Funktionen, die Erholung und Naturerleben fördern.

Unzerschnittene Verkehrsarme Räume >100 km² (UZVR100) in Baden-Württemberg

Große, durch Siedlung und Verkehrsinfrastruktur noch nicht zerschnittene Freiräume sind für Tierarten mit großen Raumansprüchen, aber auch für den Erholung suchenden Menschen von besonderer Bedeutung. Die historische Siedlungsentwicklung in Baden-Württemberg, aber auch die ungebrochene Zunahme des Flächenverbrauchs durch wachsende Siedlungen und der Ausbau von Straßen und Schienenwegen haben ein Siedlungsnetz geschaffen, das große, unzerschnittene verkehrsarme Räume selten gemacht hat. Übernimmt man das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) festgelegte Kriterium einer Größe der verkehrsarmen Räume von mehr als 100 km², so gibt es 27 solcher Räume, die vollständig oder teilweise in Baden-Württemberg liegen. Innerhalb der Landesgrenze befinden sich 22 Areale mit einer Größe über 100 km² . Die Karte mit einer Übersicht der UZVR100 steht zum Download zur Verfügung: Karte der UZVR100 (pdf) Weiterführende Informationen zum Thema UZVR100 in anderen Bundesländern: Bayern , Nordrhein-Westfalen , Sachsen Weiterführende Informationen zum Thema UZVR100 auf Bundesebene: UZVR100 in Deutschland, BfN UZVR100 in Deutschland 2016, BfN (Karte) Zerschneidung Wiedervernetzung (BfN-Themenseite) Die 22 Areale mit einer Größe über 100 km² können mit Landschaftsfunktionen beschrieben werden, die von der weiträumigen Ungestörtheit der UZVR profitieren. Zwei wichtige Bereiche der Landschaftsfunktionen treten hier in den Vordergrund: Naturschutzfunktionen sowie Funktionen, die Erholung und Naturerleben fördern. Als naturschutzfachlich relevant erweisen sich die UZVR100 vor allem hinsichtlich der Ungestörtheit und Unberührtheit schützenswerter Gebiete und Habitate sowie hinsichtlich der dem Biotopverbund förderlichen Durchgängigkeit. Erholung und Naturerleben hingegen profitieren in den UZVR von der dort ausgiebig möglichen Bewegung in ungestörter Natur sowie aus dem Erleben naturnaher Landschaftsbilder. In den folgenden Karten werden die angesprochenen Landschaftsfunktionen in den Arealen der UZVR100 in Baden-Württemberg anhand einfacher Indikatoren quantifiziert. Mit den Karten können die Räume auf Grund ihrer spezifischen Qualitäten unterschieden werden. Naturschutzfunktion        Wälder als Habitate                       Biotopverbundfunktion Erholungsfunktion und Landschaftserleben                         Störung und Zerschneidung Eine Zusammenfassung der Karten mit der Übersicht und den Funktionen der UZVR100 stehen zum Download zur Verfügung: Kartenwerk Übersicht und Funktionen der UZVR100 (pdf; 5,7 MB) Die Ermittlung der UZVR100 für das Bundesland Baden-Württemberg erfolgt geometrisch auf der Grundlage des Digitalen Landschaftsmodells im Amtlich Topographisch Kartographischen Informationssystem (ATKIS DLM 25/2) sowie unter Berücksichtigung von Verkehrsstärkedaten. Als zerschneidend wurden folgende räumlichen Objekte herangezogen: Die so nach den Vorgaben Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) konstruierten UZVR100 unterscheiden sich von den "Unzerschnittenen Räumen mit hohem Wald- und Biotopanteil", wie sie im Landesentwicklungsplan 2002 dargestellt sind. Eine erste auf Verkehrsstärkedaten aus 2000 beruhende Abgrenzung wurde 2005 erstellt und resultierte in 20 UZVR100. Die Kulisse der 2013 auf der Basis einer BRD-weiten Verkehrsstärkenmodellierung bundesweit abgegrenzten UZVR100 wurde hinsichtlich der Übernahme in die für Baden-Württemberg festgelegten Kulisse im Rahmen einer generellen Revision geprüft. Die Aktualisierung resultiert in nunmehr 27 UZVR100. Die Erhöhung der Anzahl ist dabei keineswegs ein Indiz für eine Entschärfung des Problems der Landschaftszerschneidung. Vielmehr verdeutlicht die Erhöhung der Anzahl der UZVR100 das Problem, eine verlässliche Basis für die Zuordnung von Verkehrsmengen zu Straßen über Verkehrsumlegungsmodelle zu erhalten. Im Sinne einer vorsorgenden Kennzeichnung noch existierender UZVR100 sind in die Kulisse der UZVR – neben den Räumen, die von der Landesgrenze geschnitten werden – deshalb auch solche Räume aufgenommen, die nur mit schwachem Beleg nicht zerschnitten sind (Verkehrsstärke aller Straßen im Inneren < 1.000 Kfz/24 Std.). Weiterführende Informationen zum Thema Abgrenzungsmethodik: Länderinitiative Kernindikatoren - LIKI

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2000: Beiträge zur Eingriffsregelung IV

1nformationsd ienst Naturschutz Niedersachsen 3/2000 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie Beiträge zur Eingriffsregelung IV Themen u. a.: Bauleitplanung • Biotopwertverfahren • Straßenbau • Digitales Kompensationsflächenkataster • Bodenschutz • Windenergie • Tierhaltungsanlagen • Prüfung nach § 19 c BNatSchG 1=-) Niedersachsen Beiträge Vorwort 114 BREUER, W.: Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zwischen Agenda 21 und den vier Grundrechenarten 115 BIERHALS, E.: Zur Eini:friffsbeurteilung auf Grundlage von Biotopwerten 124 HASSMANN, -H.: Anforderungen an Sicherung, Pflege und Kontrolle von landschaftspflegerischen Maßnahmen im Straßenbau 127 HEISS, M. & W. VELTRUP: Konzept und Aufbau eines digitalen Kompen- sationsflächenkatasters mit Hilfe eines Geoinformationssystems MENZEL, A. & 8. DE WOLF: Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie- anlagen im Regionalen Raumordnungsprogramm 150 GASSNER, E.: Windenergieanlagen als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich und der Schutz von Natur und Landschaft 155 BEZIRKSREGIERUNG WESER-EMS: Möglichkeiten zur planerischen Steuerung von Standorten für Tierhaltungsanlagen 160 BREUER, W.: Das Verhältnis der Prüfung von Projekten und Plänen nach§ 19 c BNatSchG zu Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeitsprüfung 168 133 LANA & LABO: Positionspapier zum Bodenschutz im Rahmen der Landschaftsplanung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 138 THOM, S.: Festlegung von Vorrangstandorten für Windenergie- nutzung im Regionalen Raumordnungsprogramm 141 GÜNNEWIG, D.: Die Prüfung nach § 19 c BNatSchG: Konsequenzen und Umsetzungsvorschläge für die Straßenplanung 172 Neue Veröffentlichungen: 1. Merkblatt »Artenvielfalt ist Lebensqualität« 2. Handbuch landschaftsökologischer Leistungen 3. Schutzkategorien im Naturschutzrecht 4. Das neue Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen 5. Informationshandbuch Wespen, Hummeln und Hornissen 178 178 178 178 180 Vorwort »Eingriffsregelung auf dem Prüfstand«, »Zukunft der Eingriffsregelung«, »Quo vadis, Eingriffsregelung?« - In den vergangenen Jahren war eine Vielzahl von Fachver- anstaltungen so oder ähnlich überschrieben. Inzwischen ist wieder etwas mehr Ruhe eingekehrt. Dies ist nicht die schlechteste Voraussetzung, um die Eingriffsrege- lung anzuwenden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind die alten, sehen wir auf dem Feld der Bauleitpla- nung·von der Herauslösung der Eingriffsregelung aus dem Naturschutzgesetz in das 1998 in Kraft getretene Bauge.setzbuch ab: Nach dieser Fortentwicklung der Eingriffsregelung in das Baurecht kann der Ausgleich bauleitplanerisch vor- bereiteter Eingriffe zeitlich vorgezogen werden, d. h. es können Maßnahmen für den Ausgleich noch unbe- stimmter künftiger Eingriffe bevorratet und später angerechnet werden. Darüber hinaus wird von der Bau- leitplanungsseite das abgestufte Normprogramtn des § 8 Bundesnaturschutzgesetz in Frage gestellt. Dies sind zwei wesentliche Änderungen gegenüber der Eingriffs- regelung außerhalb der Bauleitplanung. Ein dritter Unterschied ist beachtlich,wenngleich nicht neu: Der Ausgleich bauleitplanerisch vorbereiteter Eingriffe steht unter Abwägungsvorbehalt, ist also nicht striktes Recht. Die besonderen Probleme, die sich der Eingriffsrege- lung in der Bauleitplanung stellen, sind Gegenstand des ersten.Beitrages in diesem Heft. Darüber sollen aber die tatsächlichen oder möglichen Verbesserungen der Praxis der Eingriffsregelung, die . diese Ausgabe des Informationsdienstes aufzeigt, nicht übersehen werden, u. a. - die Bemühungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtlich und praktisch besser zu sichern als bisher, - die Stärkung der Rolle c;ler Eingriffsregelung für den Bodenschutz, - den Beitrag, den Regionale Raumordnungsprogram- me zur Steuerung von Standorten für Windenergie- anlagen und damit zur Begrenzung von Eingriffs- folgen leisten können. Ein wesentlicher Fortschritt für die Sache des Natur- schutzes, aber kein Teil der Eingriffsregelung sind die Vorschriften des § 19 c des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie unterwerfen Projekte und Pläne, die ein Gebiet des künftigen Europäischen ökologischen Netzes »Natura 2000« erheblich beeinträchtigen könnten, einer beson- deren Prüfung. Diese Vorschriften entfalten ein Schutz~ regime, das nur schwer überwunden werden kann und sich schon deshalb von der Eingriffsregelung unterschei- det. Wie diese Bestimmungen in der Planungspraxis des Straßenbaus berücksichtigt werden können, ist eben- falls Gegenstand dieses Heftes. Insoweit schließlich ver- spricht die Aufschrift »Beiträge zur Eingriffsregelung« thematisch weniger als das Heft enthält. Wilhelm Breuer 114 lnform.d. Naturschutz Niedersachs. 3/2000 lnform.d. Naturschutz Niedersachs. 20. Jg. 115 - 123 Nr. 3 Hildesheim . 2000 Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zwischen Agenda 21 und den vier Grundrechenarten von Wilhelm Breuer 1. Naturschutz ist mehr als Eingriffsregelung ■ Kein anderes Fachgesetz (außer dem Naturschutzgesetz selbstverständlich) hat bereits so frühzeitig Anforderun- gen des Naturschutzes und der Landschaftspflege so. umfassend brücksichtigt wie das Bauplanungsrecht. Diese Entwicklung wird im. neuen Baugesetzbuch 1998 auf ein Niveau gebracht, das sich - für sich betrachtet - respektabel ausnimmt. Eine Auswahl wichtiger Bestim- mungen für die Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung zeigt Abb. 1. Die Übersicht belegt »eine systematische und gezielte Durchdringung der Rechtsmaterie zwecks Rea- lisierung national-rechtlich. und EG-rechtlich fundierter Umweltziele« (GASSNER 1999: 79). Viel mehr noch: Das Baugesetzbuch verlangt von den Bauleitplänen der Stadte und Gemeinden, dass sie dazu beitragen, »eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natür- lichen Lebensgrundzulagen zu schützen und zu ent- wickeln« (§ 1 Abs. 5). An keine andere Planung (außer der Landschaftsplanung) richtet der Gesetzgeber einen vergleichbar hohen Anspruch. In etlichen Städten und Gemeinden gibt es anerken- nenswerte Bemühungen, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Doch im Wettbewerb mit konkurrierenden Flächennutzungen werden die Ziele des NatUrschutzes und der Land- schaftspflege in der Bauleitplanung insgesamt allzu häufig nicht verwirklicht:Dies hat spätestens die von GRUEHN & KENNEWEG 1997im Auftrag des Bundes- amtes für Naturschutz durchgeführte Untersuchung über die »Berücksichtigung der Belange des Natur- schutzes und der Landschaftspflege in der Flächen- nutzungsplanung« u.a. mit folgenden Ergebnissen auch empirisch belegt (ebenda: 7 ff): - Die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Flächennutzungs- planung erfolgt auf sehr niedrigem Niveau. Im Mittel werden nur 22 % der verschiedenen Teilziele des Naturschutzes in den Flächennutzungsplänen, zudem nur teilweise, berücksichtigt. 1> - Während in 7,5 % der Bauleitpläne ein Teilziel von Naturschutz und Landschaftspflege »durchgängig« berücksichtigt wird, ist dies - bezogen auf zwei Teil- ziele - nur (noch) bei etwa 3 % der Pläne der Fall. - In 27 % der Kommunen wird kein einziges der Ziele des Naturschutzes berücksichtigt. - Mehr als 90 % der überprüften Flächennutzungsplä- ne sind wegen der mangelnden Berücksichtigung der Naturschutzziele rechtsfehlerhaft. 1> »Bei den Teilzielen handelt es sich um die nachhaltige Sicherung folgender Landschaftsfunktionen: Lebensraumfunktion für Flora und Fauna, Naturerlebnis- und Erholungsfunktion, landeskundliche Funktion, Erosionswiderstandsfunktion, biotische Ertragsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Grundwasserneubildungsfunktion, Abflussregulationsfunktion, Wasserdargebotsfunktion, Fließgewäs- serselbstreinigungsfunktion, -.Klimaregenerations- und bioklima- tische Funktion, Luftregenerationsfunktion sowie Lärmschutzfunk- tion« (GRUEHN 1999: 67). lnform.d. Naturschutz Niedersachs. 3/2000 § 1 Abs. 5 S. 1: Nachhaltigkeitsprinzip im Haupt- leitsatz der städtebaulichen Ordnurig und Ent- wicklung ■ § 1a Abs. 1: Sparsamer Umgang mit Grund und Boden ■ § 1a Abs. 2: In der Abwägung sind zu berück- sichtigen 1. die Darstellungen der Landschaftspläne 2. die Vermeidung und der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 3. die Ergebnisse der UVP 4. die Erhaltungsziele bzw. der Schutzzweck der Gebiete des künftigen Europäischen ökolo- gischen Netzes »Natura 2000« ■ § 1a Abs. 3: Darstellung von Flächen zum Aus- gleich der Eingriffe sowie Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich ■ § 5 Abs. 2a: Zuordnung von Ausgleichsgrund- stücken zu Eingriffsgrundstücken im Flächennut- zungsplan ■ § 9 Abs. 1a: Zulässigkeit von Bebauungsplänen für Ausgleich; Zuordnung von Ausgleichsgrund- stücken zu Eingriffsgrundstücken ■ § 24 Abs. 1 Nr. 1: Flächen-Vorkaufsrecht für ·»Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich nach § la Abs. 3« ■ § 29 Abs. 3: Anwendung der naturschutzrecht- lichen Vorschriften zum Schutz der Gebiete des künftigen Europäischen ökologischen Netzes »Natura 2000« bei Vorhaben des § 34 ■ § 34 Abs. 4 S. 5: Entsprechende Anwendung von §§ 1a und 9 Abs. 1a sowie 8 im Rahmen des Satzungsrechts ■ § 35 Abs. 5: Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß ■ § 40 Abs. 1 Nr. 14: Entschädigung bei der Festset- zung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur unq Landschaft ■ § 55 Abs. 2 und Abs. 5: Einbeziehung des Aus- gleichs nach§ 1a Abs. 3 in die Umlegungs- verfahren ■ §§ 135a bis 135c: Maßnahmen zur Umsetzung des Ausgleichs nach § 1a Abs. 3; Durchführung durch die Gemeinde, Kostenerstattung ■ § 147 Abs. 2: Einbeziehung des Ausgleichs nach § 1a Abs. 3 in die Ordnungsmaßnahmen des Sanierungsrechtes ■ § 179: Rückbau- und Entsiegelungsgebot ■ § 200a: Erstreckung der Ausgleichsregelung nach § 1a Abs. 3 auf die Ersatzmaßnahmen nach den Vorschriften der Landesnatürschutzgesetze ■ § 202: Schutz des Mutterbodens Abb. 1: Auswahl wichtiger Bestimmungen zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitpla- nung (aus: GASSNER 1999, geringfügig redaktionell verändert) 115

Messungen der dissipativen Funktion der Landschaft in raeumlicher und zeitlicher Verteilung im Einzugsgebiet der Stoer (Schleswig-Holstein)

Das Projekt "Messungen der dissipativen Funktion der Landschaft in raeumlicher und zeitlicher Verteilung im Einzugsgebiet der Stoer (Schleswig-Holstein)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Ökologie und Biologie durchgeführt. Um die Funktion energie-dissipativer Strukturen in der Landschaft zu beobachten und zu beschreiben, werden zeitpunktscharfe, flaechenverteilte Satellitendaten bezueglich Temperatur, Wasserhaushalt und Potentialverteilung mit ortspunktscharfen, zeitverteilten Daten ueber Bodenwasser- und Temperaturganglinien gekoppelt. Die differentialen Betrachtungen der Bildinformation sowie der Zeitreiheninformation sollen in einem iterativen Prozess den Zusammenhang zwischen Struktur und ihrer Energetik unter den orts- und zeitgebundenen Randbedingungen immer deutlicher machen. Schliesslich soll das auf diese Art gewonnene Verstaendnis von Prozessor und Prozessen eine orts- und zeitrelevante, nachhaltige Bewirtschaftung der Landschaft ermoeglichen.

Landscape Forestry in the Tropics (LaForeT) - Arbeitspaket 5: Zahlungen für Ökosystemleistungen

Das Projekt "Landscape Forestry in the Tropics (LaForeT) - Arbeitspaket 5: Zahlungen für Ökosystemleistungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei - Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie durchgeführt. Der Ansatz der 'Payments for Ecosystem Services'(PES) bezweckt, Leistungen naturnaher Ökosysteme stärker in Wert zu setzen und damit Landnutzern (insbesondere in Entwicklungsländern) Einkommensmöglichkeiten zu schaffen, welche einen Anreiz zum Erhalt dieser Ökosysteme bieten. Dies könnte ein wichtiges Element für den Schutz weltweitbedrohter Tropenwälder vor Waldumwandlung und Degradierung sein. Ökosystemleistungen (ES) beinhalten bereitstellende Leistungen (z.B. Holz, andere forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Medizinal-Pflanzen ...etc.), regulative Leistungen (z.B. Wasserqualität, Kohlenstoffspeicherung) und kulturelle Leistungen (z. B. Ökotourismus). Trotz etlicher positiver Beispiele (z.B. Pagiola 2008; Wunder & Alban 2008) bleiben Impact und Wirksamkeit in Bezug auf die Erhaltung von Wäldern teilweise hinter den Erwartungen zurück (Pattanayaket al. 2010; Arriagada et al. 2012). Wie sich gezeigt hat, sind nutzerfinanzierte PES-Schemata im Vergleich zu entsprechenden staatlichen Programmen oftmals effizienter und kosteneffektiver (Wunder et al. 2008; Pattanayak et al. 2010). Jedoch sind hohe Transaktionskosten oft ein limitierender Faktor (FERRARO 2008; VATN 2010). Ein gut ausgeglichener Mix aus PES und anderen politischen Steuerungsinstrumenten wird von vielen Verfassern befürwortet. Dazu ist zunächst notwendig, potenzielle Leistungen auf der jeweils adäquaten räumlichen Skala zu bestimmen (lokal, regional, global) und zweitens, die potenziellen Nutznießer zu identifizieren. Zusätzlich müssen rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen in unterschiedlichen Ländern im jeweiligen kulturellen Kontext analysiert und das Verlustrisiko für einzelne Ökosystemleistungen bestimmt werden. Schließlich ist es erforderlich, die mit einer Etablierung von PES einhergehenden Umsetzungskosten wie auch den entsprechenden Nutzen zu ermitteln (WÜNSCHER et al. 2008; ROBERT & STENGER 2013). Das Arbeitspaket im Allgemeinen informiert Entscheidungsträger darüber, ob, wo und unter welchen Umständen PES als ein Instrument zum Waldschutz geeignet sind und es stellt Know-how zur Verfügung, um die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Gleichzeitig werden Ökosystemleistungen identifiziert, welche unter unterschiedlichen örtlichen Voraussetzungen jeweils Potential zur Etablierung von PES-Schemata aufweisen, und es werden Länder und Regionen identifiziert, in denen sich PES Schemata besonders wirksam zum Walderhalt einsetzen lassen.

Naturraeume und Naturraumpotentiale des Freistaates Sachsen im Massstab 1:50000 als Grundlage fuer die Landesentwicklung und Regionalplanung

Das Projekt "Naturraeume und Naturraumpotentiale des Freistaates Sachsen im Massstab 1:50000 als Grundlage fuer die Landesentwicklung und Regionalplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Arbeitsstelle Naturhaushalt und Gebietscharakter durchgeführt. Das Ziel des Projektes bestand darin, fuer die Landesentwicklungs- und Regionalplanung ein modernes naturraeumliches Landeskartenwerk im mittleren Massstab zu schaffen. Dieses Kartenwerk ist die Naturraumkarte 1:50000 des Freistaates Sachsen. Sie umfasst - teils vollstaendig, teils partiell - 55 Kartenblaetter der Topographischen Karte 1:50000 der Bundesrepublik Deutschland. Die Kartierungseinheiten sind Naturraumeinheiten der mikrochorischen Dimensionsstufe und werden kurz 'Mikrogeochoren' genannt. Das Kartierungsverfahren wird als 'Naturraumkartierung' bezeichnet und beruht darauf, gefuege- und komponentenbezogene Merkmale des Naturraumes zu erkunden. Anhand dieser Merkmale konnten die Mikrogeochoren direkt ermittelt und abgegrenzt werden. Das Projekt stuetzte sich bei der Ermittlung der Mikrogeochoren auf adaequates, moeglichst flaechendeckendes Quellenmaterial. Am wichtigsten waren die Ergebnisse der Mittelmassstaebigen Landwirtschaftlichen Standortkartierung, der forstlichen Standortserkundung und der geographischen Naturraumerkundung, insbesondere der Naturraumtypenkartierung. Darueber hinaus wurden fuer bestimmte Geokomponenten Landeskartenwerke wie die Geologische Karte 1:25000, die Lithofazieskarte Quartaer und das Hydrologische Kartenwerk der ehemaligen DDR, beide im Massstab 1:50000, ausgewertet. Die Mikrogeochoren wurden nach den Komponenten Geologie, Boden, Relief, Wasser, Klima, Bios und Flaechennutzung gekennzeichnet und nach Leitmerkmalen differenziert. Die Leitmerkmale wiederum wurden nach Merkmalstabellen und Flaechenanteilsstufen erfasst. Danach wurden die Mikrogeochoren als Individuen gekennzeichnet und dokumentiert. In erster Linie wurden naturraeumliche Bezugseinheiten und Grundlagen fuer die Landesentwicklungs- und Regionalplanung als auch fuer die Landschaftsrahmenplanung geschaffen. So war es moeglich, sowohl Naturraumpotentiale und Landschaftsfunktionen von Naturraumeinheiten mikrochorischen Ranges zu bestimmen als auch naturschutzfachliche (oekologische) Leitbilder fuer diese Raumeinheiten zu entwickeln. Die aus dem Gesamtziel des Projekts abgeleiteten wissenschaftlichen Arbeitsziele wurden erreicht. Dazu zaehlen: 1. der Entwurf der 55 Kartenblaetter der Naturraumkarte 1:50000 des Freistaates Sachsen, 2. die Aufstellung vollstaendiger Kataloge der Mikrogeochoren und der Mikrogeochorentypen des Freistaates Sachsen, 3. die Dokumentation der Mikrogeochoren auf analogen und digitalen Informationstraegern in einem Geographischen Informationssystem (GIS) und einem Recherchesystem als rationelle Grundlage fuer Auswertungen und Interpretationen, 4. die exemplarische Bestimmung ausgewaehlter Naturraumpotentiale und Landschaftsfunktionen fuer Mikrogeochoren in Testgebieten, 5. die Entwicklung naturschutzfachlicher (oekologischer) Leitbilder fuer ausgewaehlte Mikrogeochoren.

Das Einzugsgebiet der Wolfegger Ach im Wandel der Landbewirtschaftung - Potentialanalyse und praxisorientierte Entwicklungsprognose fuer den Naturschutz -

Das Projekt "Das Einzugsgebiet der Wolfegger Ach im Wandel der Landbewirtschaftung - Potentialanalyse und praxisorientierte Entwicklungsprognose fuer den Naturschutz -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät III Agrarwissenschaften I, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Fachgebiet Landschaftsökologie und Vegetationskunde durchgeführt. Im Projekt 'Gewaessersystem Wolfegger Ach' soll, exemplarisch fuer die oberschwaebische Landschaft mit ihren vielen Feuchtgebieten, ein oekologisches Gesamtkonzept erarbeitet werden. Kernstueck des Projektes ist eine Potentialanalyse fuer das gesamte Einzugsgebiet dieses Gewaessersystems. Aus ihr wird ein Konzept abgeleitet, das die Entwicklung dieses Landschaftsraumes zu einem oekologisch sinnvollen Gesamtgefuege vorsieht. Zudem kann damit eine Verbindung zwischen den Naturraeumen Wurzacher Ried und Bodenseeufer geschaffen werden. Massnahmen und Pflegeprogramm sollen sowohl dem Artenschutz dienen, als auch das historisch Gewachsene beruecksichtigen. Sie zielen ab auf Zusammenfuehrung von oekologisch wertvollen Gebieten, auf naturnahe Fliess- und Stehgewaesser, auf eine oekologisch ausgerichtete Waldwirtschaft. In der Landbewirtschaftung auf Gebiete mit umweltvertraeglicher intensiver Nutzung, auf Vorranggebiete mit extensiver Nutzung, auf Vorranggebiete fuer die Entwicklung naturnaher Lebensraeume (Landwirt als Landschaftspfleger), auf eine Entflechtung von Naturschutz- und Freizeitnutzung. Ziel des Projektes war die Erarbeitung eines oekologischen Gesamtkonzeptes fuer die Wolfegger Ach und ihr Einzugsgebiet. Inhaltlich ergaenzt wurde dieses Projekt durch einen Auftrag des Regierungspraesidiums Tuebingen, einen 'Integrierten Gewaesserentwicklungsplan' fuer die Kisslegger Ach zu erstellen. Grundlage der Untersuchungen war eine ausfuehrliche Bestandsaufnahme, deren Schwerpunkt in der Ermittlung der entwickelbaren Lebensraumpotentiale in der Kulturlandschaft liegt. Die raeumliche Verteilung der einzelnen Lebensraumtypen im Einzugsgebiet wurde bzw wird zu einem ueberwiegenden Teil durch die landwirtschaftliche Nutzung gepraegt. Um der Dynamik der Kulturlandschaft gerecht zu werden, wurde parallel zur Bestandsaufnahme eine historische Analyse durchgefuehrt. Hieraus sollte zunaechst ein Bewertungsfilter fuer die Leitprinzipien aus Sicht des Naturschutzes fuer den Landschaftsraum erarbeitet werden. Hierbei wurden die bisher gaengigen Ziele des Arten- und Biotopschutzes zugunsten eines landschaftlich und ganzheitlich ausgerichteten Ansatzes erweitert. Darauf aufbauend sollten verschiedene Entwicklungsperspektiven erarbeitet und fuer einzelne Landschaftsausschnitte konkretisiert werden (Leitbilder). Die Potentialanalyse zeigte ua, dass die abiotischen Potentiale auf den Naehrstoff- und Wasserhaushalt reduziert werden koennen, da sich hier die wichtigsten Unterschiede manifestieren. Die Extreme lagen zum einen in Richtung 'nass' und in Richtung 'trocken', zum anderen in Richtung 'naehrstoffarm' und 'Naehrstoffueberangebot'. Die aus der Potentialanalyse abgeleitete Formulierung der Defizite zeigte, dass solche va bezueglich der Landschaftsfunktionen bestehen. Die wesentlichen Defizite sind: Entwaesserung der Moore, nicht standortsgemaesse Nutzung, ausgebaute und verrohrte Fliessgewaesser ohne Gehoelzsaeume ...

Untersuchungen zu Wald- und Landschaftsfunktionen als Grundlage fuer die Einbindung der forstlichen Rahmenplanung in die regionale multifunktionale Landnutzungsplanung

Das Projekt "Untersuchungen zu Wald- und Landschaftsfunktionen als Grundlage fuer die Einbindung der forstlichen Rahmenplanung in die regionale multifunktionale Landnutzungsplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Forschungsanstalt Eberswalde e.V. durchgeführt.

Bewertung von Landschaftsfunktionen auf der Basis der Contingent Valuation Methode

Das Projekt "Bewertung von Landschaftsfunktionen auf der Basis der Contingent Valuation Methode" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Institut für Agrarpolitik und Marktforschung, Professur für Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft durchgeführt. Im Rahmen eines sequentiellen dreistufigen Ansatzes zur Ermittlung der Zahlungsbereitschaft fuer Umweltgueter wird die Stufe eins bearbeitet. Das Ziel des Projektes ist es, den Wert von Landschaftsfunktionen - insbesondere der Artenvielfalt und des Wasserhaushalts - mit Hilfe der Contingent Valuation Methode zu bestimmen. Darueber hinaus soll ein Beitrag zur methodischen Weiterentwicklung dieses Bewertungsverfahrens geleistet werden. Schwerpunkte stellen hierbei die Informationsproblematik bei komplexen Umweltguetern, die Wahl eines geeigneten Ermittlungsverfahrens und die Vermeidung der vielzaehligen potentiellen Verzerrungen (z.B. embedding und yea-saying bias) dar.

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