Auen sind weite Uferlandschaften an Flüssen und gelten als Zentren der Artenvielfalt. Die verschiedenen Bodensubstrate in grundwasserbeeinflussten Böden in der Aue bieten eine hohe Standort- und Lebensraumvielfalt für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen. Böden in der Aue übernehmen wichtige Funktionen im Landschaftshaushalt. Sie sind bedeutsame Wasserspeicher und fungieren als Sediment- und Nährstoffsenke in der Landschaft. Außerdem enthalten sie mehr organischen Kohlenstoff als Land- oder Mineralböden. Aus diesen Gründen sind solche Böden in der Aue im Land Brandenburg besonders schutzwürdig. Es wurden folgende Funktionen von Böden in der Aue bewertet • Kohlenstoffvorräte • Standorttypische Ausprägung und daraus die potenzielle Schutzwürdigkeit der Böden abgeleitet. Die Schutzwürdigkeit definiert sich im Bodenschutz über den Grad der Funktionserfüllung eines Bodens. Erfüllt ein Boden diese in besonderem Maße, so ist er besonders schutzwürdig. Diese Definition unterscheidet sich von anderen fachlichen Sichtweisen auf die Schutzwürdigkeit. Flächen, die nach der Einordnung sehr gering oder gering schutzwürdig sind, sind aus Bodenschutzsicht nicht per se Böden, die nicht schützenswert sind. Vielmehr erfüllen diese Böden zum Zeitpunkt der Bewertung die Bodenfunktionen nicht in besonderem Maße bzw. nur sehr eingeschränkt.
"Tourismus und faunistischer Artenschutz im Nationalpark Sächsische Schweiz" Spannungsfeld Artenschutz und Tourismus, untersuchter Raum, theoretische Grundlagen Artenschutz und Tourismus, Auswirkung touristischer Nutzung auf die Tierwelt, allgemeine Auswirkungen touristischer Nutzungen auf den Landschaftshaushalt, Begriff Störung, Ursachen der Störung durch Wanderer, ausgewählte störungsökologische Untersuchungen zum Thema "Direkte Störwirkungen auf Mensch und Tier", Situation im Nationalpark Sächsische Schweiz, touristische Nutzung der Sächsischen Schweiz, Artenschutz im NLP, Lösungsansätze zur langfristigen Vereinbarung von Tourismus und faunistischem Artenschutz in der Sächsischen Schweiz.
! # ! ( )**+ % &' " ! # " # $ LBP ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jürgen Blasig (Projektleiter) Dipl.-Ing. Nadine Jung (Bericht) Renate Foja (Kartografie) Hildesheim, 28. August 2009 n Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren E R Mo A rsl ebe Eingriff, Biotoptypen, ERAM, Flora und Fauna, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kompen- sationsmaßnahmen Kurzfassung In dem vorliegenden Bericht werden die im Rahmen der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Ab- fälle Morsleben (ERAM) zu erwartenden Auswirkungen und Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft formuliert. Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen auf Flora und Fauna ist eine detaillierte Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2007/2008 sowie eine pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Er- fassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Um- gebung der Schachtanlagen kartiert. Im Rahmen der Stilllegung des ERAM werden die Grubengebäude der Schachtanlagen Bartensleben und Marie mit Salzbeton verfüllt. Der Salzbeton wird außerhalb des kerntechnischen Anlagenteils hergestellt und über Rohrleitungen dem Schacht Bartensleben zugeführt. Hierfür ist der Bau von zwei zusätzlichen Rohrleitungen parallel zu den vorhandenen Förderleitungen erforderlich. Zur Herstellung des Salzbetons ist der Bau einer Salzbetonherstellungsanlage vorgesehen. Eine Pla- nungsvariante ist, die Anlage südlich der Schachtanlage Bartensleben zu errichten. Hierfür liegt eine Vorentwurfsplanung vor. Diese ist Grundlage des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Eingriffsbilanzierung. Bau und Betrieb dieser Anlage sind nicht Gegenstand des Antrags auf Stilllegung des ERAM. Sie sind jedoch im Zusammenhang mit dem Vorhaben umweltrelevant und mit Eingriffen in den Natur- und Landschaftshaushalt verbunden und werden deshalb naturschutzrechtlich mit bewertet und bilanziert. Durch Baustelleneinrichtungen werden auf der Schachtanlage Bartensleben Biotope baubedingt be- einträchtigt. Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich überwiegend um Scherrasen und nichthei- mische Gebüsche. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind temporär und mit Blick auf Umfang und Wiederherstellbarkeit der betroffenen Flächen als verhältnismäßig gering einzustufen. Anlagebedingte Auswirkungen resultieren in erster Linie aus der Versiegelung und Überbauung von bisher unversiegelten Bereichen, insbesondere durch die Salzbetonherstellungsanlage. Neben Acker- flächen südlich der Schachtanlage Bartensleben gehen Scherrasen, wenig gemähte Gras- und Stau- denfluren, Ruderalfluren und Gehölzflächen verloren. Die Lebensraumbedeutung für Heuschrecken- und Vogelarten ist auf den betroffenen Flächen meist gering und nur auf kleinen Teilflächen von mitt- lerer Bedeutung. Beeinträchtigungen für diese Tiergruppen durch das Vorhaben sind unerheblich. Betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich aus der Anlieferung der Ausgangsstoffe des Salzbe- tons. Mit den hierfür benötigten max. 170 Lkw/Tag sind Schadstoff- und Lärmemissionen verbunden. Diese zusätzlichen Emissionen führen zu geringfügig erhöhten Beeinträchtigungen im bereits vorbe- lasteten Umfeld. Zusammenfassung Seite 2 2 LBP ERAM Nach der Bewertung des Eingriffs werden im Maßnahmenkapitel die notwendigen und in ihrem Um- fang ermittelten landschaftspflegerischen Maßnahmen formuliert. Durch Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ökologisch-funktional vollständig aus- geglichen werden, so dass in der Gesamtheit keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurück bleibt. E R Mo A rsl ebe n Im Bereich der Schachtanlage Marie ergeben sich im Zusammenhang mit der Stilllegung des ERAM keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Zusammenfassung Seite 3 3
! # ! ( )**+ % &' " ! # " # $ LBP ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jürgen Blasig (Projektleiter) Dipl.-Ing. Nadine Jung (Bericht) Renate Foja (Kartografie) Hildesheim, 28. August 2009 n Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren E R Mo A rsl ebe Eingriff, Biotoptypen, ERAM, Flora und Fauna, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kompen- sationsmaßnahmen Kurzfassung In dem vorliegenden Bericht werden die im Rahmen der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Ab- fälle Morsleben (ERAM) zu erwartenden Auswirkungen und Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft formuliert. Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen auf Flora und Fauna ist eine detaillierte Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2007/2008 sowie eine pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Er- fassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Um- gebung der Schachtanlagen kartiert. Im Rahmen der Stilllegung des ERAM werden die Grubengebäude der Schachtanlagen Bartensleben und Marie mit Salzbeton verfüllt. Der Salzbeton wird außerhalb des kerntechnischen Anlagenteils hergestellt und über Rohrleitungen dem Schacht Bartensleben zugeführt. Hierfür ist der Bau von zwei zusätzlichen Rohrleitungen parallel zu den vorhandenen Förderleitungen erforderlich. Zur Herstellung des Salzbetons ist der Bau einer Salzbetonherstellungsanlage vorgesehen. Eine Pla- nungsvariante ist, die Anlage südlich der Schachtanlage Bartensleben zu errichten. Hierfür liegt eine Vorentwurfsplanung vor. Diese ist Grundlage des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Eingriffsbilanzierung. Bau und Betrieb dieser Anlage sind nicht Gegenstand des Antrags auf Stilllegung des ERAM. Sie sind jedoch im Zusammenhang mit dem Vorhaben umweltrelevant und mit Eingriffen in den Natur- und Landschaftshaushalt verbunden und werden deshalb naturschutzrechtlich mit bewertet und bilanziert. Durch Baustelleneinrichtungen werden auf der Schachtanlage Bartensleben Biotope baubedingt be- einträchtigt. Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich überwiegend um Scherrasen und nichthei- mische Gebüsche. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind temporär und mit Blick auf Umfang und Wiederherstellbarkeit der betroffenen Flächen als verhältnismäßig gering einzustufen. Anlagebedingte Auswirkungen resultieren in erster Linie aus der Versiegelung und Überbauung von bisher unversiegelten Bereichen, insbesondere durch die Salzbetonherstellungsanlage. Neben Acker- flächen südlich der Schachtanlage Bartensleben gehen Scherrasen, wenig gemähte Gras- und Stau- denfluren, Ruderalfluren und Gehölzflächen verloren. Die Lebensraumbedeutung für Heuschrecken- und Vogelarten ist auf den betroffenen Flächen meist gering und nur auf kleinen Teilflächen von mitt- lerer Bedeutung. Beeinträchtigungen für diese Tiergruppen durch das Vorhaben sind unerheblich. Betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich aus der Anlieferung der Ausgangsstoffe des Salzbe- tons. Mit den hierfür benötigten max. 170 Lkw/Tag sind Schadstoff- und Lärmemissionen verbunden. Diese zusätzlichen Emissionen führen zu geringfügig erhöhten Beeinträchtigungen im bereits vorbe- lasteten Umfeld. Zusammenfassung Seite 2 2 LBP ERAM Nach der Bewertung des Eingriffs werden im Maßnahmenkapitel die notwendigen und in ihrem Um- fang ermittelten landschaftspflegerischen Maßnahmen formuliert. Durch Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ökologisch-funktional vollständig aus- geglichen werden, so dass in der Gesamtheit keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurück bleibt. E R Mo A rsl ebe n Im Bereich der Schachtanlage Marie ergeben sich im Zusammenhang mit der Stilllegung des ERAM keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Zusammenfassung Seite 3 3
Lössboden ist „Boden des Jahres 2021“ Lössboden ist ein wertvoller Boden im Ackerbau und erfüllt zahlreiche Funktionen – er speichert Nährstoffe, hält aber auch Schadstoffe zurück und hilft so, das Grundwasser sauber zu halten. Ohne eine neue Eiszeit kann er sich nicht erneut bilden. Deshalb müssen wir ihn schützen und erhalten. Löss entstand zumeist in der letzten Eiszeit bis vor rund 13.000 Jahren, als Gletscher und Frost Felsen und Steine zu Gesteinsmehl zerkleinerten. Durch den Wind wurde das Ausgangsmaterial für den Lössboden in vielen Teilen Deutschlands abgelagert. Als Ausgangssubstrat bildet Löss die Grundlage für die ackerbaulich günstigsten Böden. Lössboden speichert neben Wasser auch Nähr- und Schadstoffe. Diese können sich gut an der großen Oberfläche der feinen Bodenpartikel anlagern. Nährstoffe stehen so für Pflanzen zur Verfügung. Gleichzeitig können schädliche Stoffe vom Boden zurückgehalten werden, was zum Schutz unseres Grundwassers beiträgt. Um den Boden und seine Filterkapazität nicht zu überfordern, müssen die eingetragenen Stoffe abbaubar sein. Den Abbau erledigen Mikroorganismen. Deren hohe Aktivität im Lössboden trägt zu einer schnellen Umsetzung unerwünschter Stoffe bei. Doch ein Lössboden ist empfindlich. Das Material wurde einst vom Wind gebracht, es kann also auch wieder davongetragen und ebenso leicht vom Wasser weggespült werden. Weil sich Lössboden ohne eine neue Eiszeit nicht wieder bilden kann, müssen wir ihn erhalten. Der beste Schutz gegen Erosion ist eine ganzjährige Pflanzendecke und möglichst viele Hecken und Bäume. Was aber tun, wenn unter den guten Böden etwas liegt, das man auch nutzen möchte, wie vielerorts die Braunkohle? Wenn nach dem Abbau der Kohle im Tagebau der zuvor abgetragene Löss mit einer ausgefeilten Methode wieder aufgebracht wird, kann es gelingen, weite Landschaften für die Nutzung zurückzugewinnen. Auf den rekultivierten Flächen entwickeln sich die Böden dann von Neuem und erfüllen so wichtige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt.
ID: 2240 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die folgenden Einzelmaßnahmen: - Querschnittserweiterung der Ausbaustrecke „Gelsenkirchen“ durch Zurücklegung von Kanalufern und Vertiefung des Kanals auf eine Fahrwassertiefe von 4,00 m, - Hebung der DB-Brücke Bismarck-Buer Nr. 344-1 in km 24,730 (westlicher Überbau) mit Anpassung der Gleisrampen, - Abbruch der DB-Brücke Bismarck-Buer Nr. 344-2 in km 24,737 (östlicher Überbau), - Abbruch des Sellmannsbach-Dükers Nr. 17 (Weststrang) in km 24,849, - Neubau des Sellmannsbach-Dükers Nr. 17 in km 24,875 mit Anpassung des Sellmannsbachs, - Abbruch des Sellmannsbach-Dükers Nr. 18 (Oststrang) in km 24,909, - Bau einer Übernachtungs- und Liegestelle für die Schifffahrt zwischen km 25,089 und 25,470, - Hebung der Münsterstraßen-Brücke Nr. 348 in km 27,199 mit Anpassung der „Münsterstraße“ (B 227) und einer Nebenrampe, - Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt, - Anpassung von Gasfernleitungen der Open Grid Europe GmbH (OGE) im Zuge des Ausbaus des Rhein-Herne-Kanals Los 3 durch: - Umlegung der Gasfernleitung 001/029/001-03 DN 200 - Umlegung der Gasfernleitung 001/200/000-22 DN 600 mit Erweiterung des Leitungsdurchmessers von DN 400 auf DN 600 - Umlegung der Gasfernleitung 001/014/000-11 DN 600 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.11.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 14 ff. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0228 7090-9004 E-Mailadresse der Kontaktperson: muenster.gdws@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht, Unterabteilung Planfeststellung/Wasserwegerecht, Dezernat R22 Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Cheruskerring 11, 48147 Münster oder an die Gemeinden, in denen die Planunterlagen ausliegen Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Homepage: https://wna-datteln.wsv.de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung bei der Stadt Gelsenkirchen Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Gelsenkirchen, Referat Verkehr, Rathaus Buer Goldbergstraße 12 45894 Gelsenkirchen Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0209 169-4338 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: referat.verkehr@gelsenkirchen.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Auslegung bei der Stadt Herne Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Herne, Technisches Rathaus Langekampstraße 36 44652 Herne Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02323 16-3006 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: fb-umweltundstadtplanung@herne.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Weitere Ortshinweise Gebäude A, 2. Etage, Zimmer 212 Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Auslegung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kontaktdaten des Auslegungsortes Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0228 7090-3433 oder 0228 7090-3430 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: muenster.gdws@wsv.bund.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Weitere Ortshinweise Zimmer-Nr. 223 Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.03.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.02.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von km 24,450 bis km 28,747 (Los 3) - Ausba… Dokumente Bekanntmachung der Planauslegung RHK Los 3.pdf
ID: 832 Ergänzungstitel des Vorhabens: Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von km 30,978 bis km 32,276 (Ersatz der Nordschleuse Wanne-Eickel einschließlich Anpassung der Vorhäfen) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus: - Neubau der Nordschleuse Wanne-Eickel (2. Ersatzschleuse) mit Sparbecken von RHK-km 31,251 bis 31,493 - Rückbau der vohandenen Nordschleuse - Anpassungsmaßnahmen im unteren und oberen Vorhafen von RHK-km 31,147 bis 31,252 und von RHK-km 31,492 bis 31,548 - Erneuerung und Anpassung der Start- und Warteplätze am nördlichen Ufer von RHK-km 30,890 bis 31,172 und von km 31,548 bis 31,800 - Vergrößerung der Durchfahrtshöhe im Bereich des Betriebsweges unterhalb der Hafenbahnbrücke Nr. 355 bei RHK-km 32,190 bis km 32,276 - Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 22.07.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0251-2708-0 E-Mailadresse der Kontaktperson: muenster.gdws@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht - Planfeststellung/Wasserwegerecht Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Standort Münster- Cheruskerring 11 48147 Münster Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentlichkeitsbeteiligung Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Auslegung: - Auslegung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Münster - - Auslegung bei der Stadt Herne - Auslegung bei der Stadt Essen - Auslegung bei der Stadt Oberhausen Eröffnungsdatum der Auslegung 19.08.2020 Enddatum der Auslegung 18.09.2020 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.10.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.09.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/planfeststellung/planfeststellun… Öffentliche Auslegung
! # ! ( )**+ % &' " ! # " # $ LBP ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jürgen Blasig (Projektleiter) Dipl.-Ing. Nadine Jung (Bericht) Renate Foja (Kartografie) Hildesheim, 28. August 2009 n Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren E R Mo A rsl ebe Eingriff, Biotoptypen, ERAM, Flora und Fauna, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kompen- sationsmaßnahmen Kurzfassung In dem vorliegenden Bericht werden die im Rahmen der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Ab- fälle Morsleben (ERAM) zu erwartenden Auswirkungen und Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft formuliert. Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen auf Flora und Fauna ist eine detaillierte Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2007/2008 sowie eine pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Er- fassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Um- gebung der Schachtanlagen kartiert. Im Rahmen der Stilllegung des ERAM werden die Grubengebäude der Schachtanlagen Bartensleben und Marie mit Salzbeton verfüllt. Der Salzbeton wird außerhalb des kerntechnischen Anlagenteils hergestellt und über Rohrleitungen dem Schacht Bartensleben zugeführt. Hierfür ist der Bau von zwei zusätzlichen Rohrleitungen parallel zu den vorhandenen Förderleitungen erforderlich. Zur Herstellung des Salzbetons ist der Bau einer Salzbetonherstellungsanlage vorgesehen. Eine Pla- nungsvariante ist, die Anlage südlich der Schachtanlage Bartensleben zu errichten. Hierfür liegt eine Vorentwurfsplanung vor. Diese ist Grundlage des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Eingriffsbilanzierung. Bau und Betrieb dieser Anlage sind nicht Gegenstand des Antrags auf Stilllegung des ERAM. Sie sind jedoch im Zusammenhang mit dem Vorhaben umweltrelevant und mit Eingriffen in den Natur- und Landschaftshaushalt verbunden und werden deshalb naturschutzrechtlich mit bewertet und bilanziert. Durch Baustelleneinrichtungen werden auf der Schachtanlage Bartensleben Biotope baubedingt be- einträchtigt. Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich überwiegend um Scherrasen und nichthei- mische Gebüsche. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind temporär und mit Blick auf Umfang und Wiederherstellbarkeit der betroffenen Flächen als verhältnismäßig gering einzustufen. Anlagebedingte Auswirkungen resultieren in erster Linie aus der Versiegelung und Überbauung von bisher unversiegelten Bereichen, insbesondere durch die Salzbetonherstellungsanlage. Neben Acker- flächen südlich der Schachtanlage Bartensleben gehen Scherrasen, wenig gemähte Gras- und Stau- denfluren, Ruderalfluren und Gehölzflächen verloren. Die Lebensraumbedeutung für Heuschrecken- und Vogelarten ist auf den betroffenen Flächen meist gering und nur auf kleinen Teilflächen von mitt- lerer Bedeutung. Beeinträchtigungen für diese Tiergruppen durch das Vorhaben sind unerheblich. Betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich aus der Anlieferung der Ausgangsstoffe des Salzbe- tons. Mit den hierfür benötigten max. 170 Lkw/Tag sind Schadstoff- und Lärmemissionen verbunden. Diese zusätzlichen Emissionen führen zu geringfügig erhöhten Beeinträchtigungen im bereits vorbe- lasteten Umfeld. Zusammenfassung Seite 2 2 LBP ERAM Nach der Bewertung des Eingriffs werden im Maßnahmenkapitel die notwendigen und in ihrem Um- fang ermittelten landschaftspflegerischen Maßnahmen formuliert. Durch Kompensationsmaßnahmen kann der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ökologisch-funktional vollständig aus- geglichen werden, so dass in der Gesamtheit keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurück bleibt. E R Mo A rsl ebe n Im Bereich der Schachtanlage Marie ergeben sich im Zusammenhang mit der Stilllegung des ERAM keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Zusammenfassung Seite 3 3
Mineralische Bauabfälle (Boden und Bauschutt) stellen mit Abstand die bedeutendste Abfallfraktion dar, die das Aufkommen an Siedlungsabfällen um ein Vielfaches übersteigt. Diese mineralischen Bauabfälle gilt es zu hochwertigen Baustoffen aufzubereiten und in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Dadurch werden Rohstoffvorkommen geschont, Abfälle recycelt und der mit dem Abbau von Rohstoffen verbundene Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt auf das Mindestmaß beschränkt. Dies gilt auch für Gipsbaustoffe, deren Abfallaufkommen laut Umweltbundesamt in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Fachgespräch „Getrennterfassung und Recycling von Gipsbaustoffen“ Um sich über deren hochwertige Verwertungsmöglichkeiten auszutauschen, luden am 7. Mai 2019 das Landesamt für Umwelt (LfU) und das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) in Zusammenarbeit mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz zu dem Fachgespräch „Getrennterfassung und Recycling von Gipsbaustoffen“ ein. Der fachliche Austausch im Rahmen des Bündnisses für Kreislaufwirtschaft auf dem Bau , einer Initiative mit verschiedenen Bündnispartnern, fand auf dem Gelände der Gipsrecyclinganlage der REMONDIS GmbH & Co. KG in Zweibrücken statt. Themen des Fachgespräches waren die Bedeutung des Gipsrecyclings für die zukünftige Rohstoffversorgung der Gipsindustrie und die Aufbereitung von gipshaltigen Abfällen am Standort Zweibrücken. Auch die Getrenntsammlung von Gipsbaustoffen auf kommunalen Wertstoffhöfen wurde thematisiert. Im Anschluss gab es für die Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine Führung durch die Anlage. Mit dem neuen Standort in Zweibrücken bieten mittlerweile im ganzen Bundesgebiet vier Anlagen ein hochwertiges Gipsrecycling an. In der seit Ende 2018 im Probebetrieb laufenden Anlage können aus Gipskartonplatten und Gipsformteilen jährlich bis zu 72.000 Tonnen reinster Gips zur Wiederverwendung in der Industrie hergestellt werden. Die moderne Anlagentechnik in Zweibrücken gewährleistet die hohen Anforderungen des Bundesverbandes der Gipsindustrie. Die Qualitätskriterien von Recyclinggips (kurz RC-Gips) müssen für den Einsatz in Produkten wie z. B. Gipskartonplatten für den Innenausbau denen von Primärrohstoffen entsprechen. Um dies zu erreichen ist es wichtig, dass das Inputmaterial möglichst trocken und frei von Verunreinigungen ist. Hohes Recyclingpotential für Gipsabfälle vorhanden Unstrittig ist der Handlungsbedarf, denn das Gipsabfallaufkommen aus Rückbau/Abriss und Sanierung wächst weiter. Das Umweltbundesamt erwartet, dass die Gipsabfallmengen bis 2030 um 58 Prozent auf eine Menge von 280.000 Tonnen (Hochrechnungen der Prognos AG) steigen. Aufgrund der knapper werdenden Deponiekapazitäten und dem Vorrang der Abfallverwertung ist es daher sinnvoll, die Gipsabfälle zu recyceln. Allerdings wird bisher nur ein Bruchteil hierfür eingesetzt – der Großteil der Gipsabfälle wird entweder auf Deponien beseitigt oder einer minderwertigeren Verwertung zugeführt. Dabei hat Gipsrecycling in Deutschland ein hohes Potential (Buchert et al., 2017): Das Ökoinstitut hat in einer Studie für das Umweltbundesamt zusammen mit der Prognos AG und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) herausgefunden, dass Gips wie kaum ein anderer Baustoff die Möglichkeit bietet, das Ziel einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Nicht für das Recycling geeignete Teilströme (verunreinigt, zu feucht usw.) sollten einer sinnvollen Verwertung, beispielsweise im Bergversatz zugeführt werden. Mehr Anreize für das Gipsrecycling schaffen Um die Mengen an RC-Gips in Deutschland zu erhöhen, sind laut Experten eine weitere Implementierung von Gipsrecyclinganlagen und die getrennte Erfassung von Gipsabfällen auf den kommunalen Wertstoffhöfen wichtig. Die Verbringung von Gips in ökologisch zweifelhafte Verwertungsmaßnahmen im Ausland muss kritisch hinterfragt und in begründeten Fällen untersagt werden. Ausweitung der kommunalen Getrennterfassung von Gipsabfällen Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz erfasst bereits auf zwei Wertstoffhöfen Gipsabfälle getrennt und setzt somit ein wichtiges umweltpolitisches Signal. Jährlich fallen hier etwa 230 Tonnen Gipsabfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und von Trockenbaufirmen an. Dabei beträgt der Anteil der Verschnittreste von Gipskartonplatten zu Rückbauabfällen 60:40. Bisher wurden die Gipsabfälle zur bautechnischen Verwertung exportiert. Mit der Errichtung der Anlage in Zweibrücken steht ab sofort in Rheinland-Pfalz eine ressourceneffizientere Alternative zur Verfügung. Mit der getrennten und sortenreinen Erfassung von Gipsabfällen und einer anschließenden Aufbereitung kann RC-Gips einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten, so ein wichtiges Ergebnis des Fachgespräches. Damit Gipsrecycling bundesweit an Bedeutung gewinnt, müssen nicht nur die technischen Voraussetzungen geschaffen, sondern auch das Bewusstsein bei Erzeugern, Kommunen und der Gipsindustrie für Recyclingrohstoffe geschärft werden.
Um die vielfältigen Fragen zum Landschaftshaushalt und zum Bodenschutz wirksam und landesweit beantworten zu können, ist eine flächendeckende bodenkundliche Landesaufnahme notwendig. Dies gehört zu den originären Aufgaben des HLNUG. Ziel ist die Erfassung der Böden Hessens, die Untersuchung ihrer räumlichen Verbreitung, das Erkennen von Bodenverteilungsmustern und die Bereitstellung der Erhebungen und Bewertungen als punktuelle und flächenhafte Bodeninformation. Eine wichtige Aufgabe des Fachinformationssystems Boden (FISBO) ist die digitale Bereitstellung der Daten, Strukturen und Anwendungen zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben und Anforderungen im Bereich Boden/Bodenschutz. Es umfasst einen Teilbereich des nach HAltBodSchG §7 beim HLNUG zu führenden Bodeninformationssystems. Mehr Ein großer Teil der vorliegenden Daten und der darauf aufbauenden Auswertungen sind der Öffentlichkeit durch die Aufbereitung in Form von InternetViewern zugänglich. Die dort präsentierten Punktdaten stammen aus den verschiedenen Projekten des Bodenzustandskatasters, die Flächendaten stammen aus dem Bereich Bodenflächenkataster und Kartenwerke . Mehr Das Bodenzustandskataster Hessen führt alle nach dem Erfassungsstandard Boden/Bodenschutz Hessen beschriebenen, punktbezogenen Bodendaten in einem Kataster zusammen. Dies sind Beschreibungen des Bodenaufbaus mit entsprechenden Laboranalysen. Mehr Das Bodenflächenkataster ist die Grundlage der Daten aus der Flächeninventur und mündet in ein Flächeninformationssystem bis hin zu klassischen bodenkundlichen Kartenwerken. Als Produkte der Grundlagenerhebung und Auswertung liegen Kartenwerke und Informationssystem für unterschiedliche Maßstäbe vor. Mehr Mathias Schmanke Tel.: 0611-6939 960 Katrin Lügger (Bodenzustandskataster) Tel.: 0611-6939 717
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