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UP Energiewerke GmbH, neues Heizwerk am Standort Industriestraße, FNrn. 1079/2, 1098/2 und 1099/5, Gmk. Teisbach

Die UP Energiewerke GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg, plant die Errichtung und den Betrieb eines neuen Heizwerkes in der Industriestraße am Standort Dingolfing. Es sollen 3 Kessel (Kessel 2 bis 4) zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung durch den Einsatz von naturbelassenem Holz (Waldhackschnitzel und Landschaftspflegeholz) mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW sowie eine Feuerungsanlage (Kessel 1) zur Verwertung von Altholz der Kategorie AI/A II errichtet und betrieben werden. Zudem wird noch eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung des Altholzes (nicht gefährliche Abfälle) und zur Behandlung (Zerkleinerung) des Altholzes betrieben. Die Genehmigungsschwellen nach Ziffern 1.2.1 (V), 8.1.1.5 (V), 8.12.2 (V) und 8.11.2.4 (V) der 4. BImSchV werden dadurch überschritten.

Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für Erweiterung der Biogasanlage des Herrn Jürgen Goerdt

Herr Jürgen Goerdt betreibt eine mit Bescheiden vom 22.08.2011 und 28.03.2012 immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1947 und 1949, jeweils Gemarkung Reicheneibach, Markt Gangkofen. Herr Jürgen Goerdt beantragt nun eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für folgendes Vorhaben: -Änderung der Betriebsweise in den Regelenergiebetrieb gemäß Anhang 3, EEG 2014 -Errichtung und Betrieb eines zweiten BHKW‘s im bestehenden BHKW-Gebäude mit 550 kWel sowie einer Feuerungswärmeleistung von 1.308 kW im Austausch zum bislang installierten und betriebenen zweiten BHKW mit genehmigten 135 kWel bzw. 341 kW Feuerungswärmeleistung zur Flexibilisierung der BHKW-Anlage -Erhöhung der installierten Gesamtfeuerungswärmeleistung von genehmigten 1.200 kW auf 1.965 kW bzw. auf 800 kWel -Änderung der Zusammensetzung und Erhöhung der Einsatzstoffe von genehmigten 7.757 t/Jahr bzw. 21,22 t/Tag auf 9.430 t/Jahr bzw. 25,84 t/Tag sowie Wegfall von Landschaftspflegegras als Einsatzstoff -Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Endlagers 2 (Durchmesser 22 m, Höhe 6 m) mit Stahlbetondecke und mit Pumpschacht -Tektur bzgl. der bestehenden Foliengasspeicher 1 und 2 (jeweils Tragluftdach) auf Fermenter 3 und Endlager 1 durch Änderung in Form und Volumen -Tektur bzgl. des bestehenden BHKW-Gebäudes u. a. durch Änderung des Raumprogramms -Errichtung und Betrieb eines Betriebsmittelraumes im bestehenden BHKW-Gebäude mit zugehörigem Betriebsmittelabfüllplatz für die Lagerung von Frischöl und Altöl (jeweils in 1.000 Liter Lagertank) -Einsatz einer mobilen Separation -Aufstellung und Betrieb einer Gasaufbereitungsanlage (Gaskühlung, Aktivkohlefilter) -Aufrüstung der bestehenden Gasfackel für Automatikbetrieb

Moorkultur Ramsloh – Werner Koch GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb einer Kompostierungsanlage

Die Fa. Moorkultur Ramsloh – Werner Koch GmbH & Co. KG, 26683 Saterland – Ramsloh, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Kompostierungsanlage sowie den Betrieb von Umschlagsanlagen für staubende Güter beim Torf- und Erdenwerk in Ramsloh. In der Kompostierungsanlage sollen aus 9.000 t/a Landschaftspflegematerialien in offener Mietenkompostierung Komposte zur Herstellung von Erdenprodukten erzeugt werden. Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: • Errichtung und Betrieb einer asphaltierten befestigten Fläche für die Kompostierung, die Lagerung von Eingangs-stoffen und Fertigkomposten sowie zur Aufstellung von Shredder- und Siebanlagen • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Prozesssickerwasser (Pflanzenkläranlage) mit den erforderlichen Nebenanlagen sowie vollständige betriebsinterne Prozesswasserverwertung • Betrieb von Zwischenlager für Rinden (Vorhanden), Grobanteilen (Torfplacken, Holz) aus Torfrohstoff (Vorhanden), Strauch- und Grünschnitt aus Landschaftspflegemaßnahmen (neu), Grünschnitt (wie Grassoden, Grasschnitt und Blätter) (neu), Strukturmaterial sowie Komposte verschiedener Rottegrade (neu) im Freien • Betrieb von Shredder- und Siebanlagen auf der neuen Kompostierungsanlage • Betrieb vorhandener Maschinen und Apparate des vorhandenen Torf- und Erdenwerkes soweit diese staubende Güter umschlagen (Fördereinrichtungen, Trommelmischer, Flurförderfahrzeuge, Loren, Loks etc.).

Errichtung und Betrieb einer holzbefeuerten Dampfkesselanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 3,5 MW in 99986 Vogtei OT Oberdorla

Errichtung und Betrieb einer Biomassedampferzeugungsanlage für die Erzeugung von Prozessdampf für die Konservenherstellung und die sonstige Verarbeitung von Lebensmitteln der Hainich Konserven GmbH Die Anlage soll östlich an das bestehende Maschinenhaus in einem neu zu errichtenden Maschinenraum aufgestellt und kontinuierlich, ca. 7.000 Stunden pro Jahr betrieben werden. Als Brennstoffe sollen Altholz der Kategorien A I / A II, naturbelassene Biomasse (z.B. Waldhackschnitzel) und holziges Landschaftspflegematerial energetisch verwertet werden.

Verwertung von bewirtschafteten Straßenbegleitgrün an klassifizierten Straßen

Verwertung des Materials aus der Pflege von Straßenbegleitgrün in Biogasanlagen oder zur Wärmegewinnung durch Verbrennung, derzeitiger Umgang mit dem gewonnenen Landschaftspflegematerial; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Neugenehmigung § 4 BImSchG: Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes in Weißenbronn

Die Fa. Höfler GbR Biogemüse hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl. Nr. 801 Gemarkung Weißenbronn, Stadt Heilsbronn, beantragt. Als Brennstoffe soll naturbelassene Biomasse, Landschaftspflegematerial sowie Altholz der Kategorien AI und AII eingesetzt werden. Die Anlage ist nach den Nrn. 1.2.1 und 8.1.1.5 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima

Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem Klimaschutz. Da Bäume CO₂ in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO2 zurück in die Atmosphäre. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem ⁠ Klimaschutz ⁠. Da Bäume CO 2 in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO 2 zurück in die ⁠ Atmosphäre ⁠. In den letzten Jahren war die Senkenfunktion des Waldes bereits rückläufig. Wenn nun die energetische Holznutzung weiter stark gesteigert wird, ist zu befürchten, dass Wälder ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz nicht mehr leisten können. Zudem ist es aus Ressourcenschutz-Sicht besser, Holz zunächst in langlebigen Produkten zu nutzen, anstatt es unmittelbar zu verbrennen. Insbesondere Holzeinzelfeuerungen wie Kaminöfen stoßen neben anderen Schadstoffen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Das ⁠ UBA ⁠ rät aus Gründen des Gesundheits- und Klimaschutzes von Holzheizungen ab. Gesundheitsschutz Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaubemissionen der Holzfeuerungen beeinträchtigt. Die Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten trug 2020 mit 18 Prozent zu den deutschen PM 2,5 -Emissionen bei, fast so viel wie die Gesamtemissionen des Straßenverkehrs. Gemäß den Projektionen des ⁠ UBA ⁠ von 2021 werden sich die PM 2,5 -Emissionen aus mit Holz betriebenen Kleinfeuerungsanlagen von 2020 bis 2030 aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen um rund 30 Prozent verringern. In diesen Projektionen ist die aktuelle Nachfrageentwicklung beim Holz, die sich u. a. durch Preissprünge bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas ergibt, allerdings noch nicht berücksichtigt. Es wäre aber mindestens eine Reduktion von 50 Prozent notwendig, damit sich die PM 2,5 -Konzentrationen der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) für die Außenluft annähern. Das ist aus Sicht des Gesundheitsschutzes besonders wichtig: Nach aktuellen Analysen der WHO ist die Luftverschmutzung neben dem ⁠ Klimawandel ⁠ eine der größten umweltbezogenen Bedrohungen für die menschliche Gesundheit. Unter den Luftschadstoffen erzeugt Feinstaub bei weitem die höchsten Krankheitslasten in der Bevölkerung ( EEA 2022 ). Daher ist es sehr wichtig, die Feinstaubemissionen zu senken. Dies kann vor allem im Bereich des Hausbrands bzw. der Wärmeversorgung der Gebäude erfolgen, da hier ein großes Feinstaubminderungspotential vorhanden ist. Vor allem in Zusatzheizungen (Einzelraumfeuerungsanlagen) sollte so wenig Holz wie möglich verbrannt werden, da diese die höchsten Feinstaubemissionen aller Wärmeerzeuger aufweisen. Klimaschutz und die energetische Nutzung von Holz Auch aus Sicht des Klimaschutzes muss die energetische Nutzung von Holz einige Voraussetzungen erfüllen, um treibhausgasneutral zu sein. Zum einen ist die Kohlenstoffbilanz im Wald bei Holzentnahme nur ausgeglichen, wenn die gleiche Holzmenge zeitnah nachwächst. Darüber hinaus müssen die Wälder in Zukunft jedoch mehr CO 2 binden als sie dies jetzt tun. Nur so werden wir die Klimaziele erreichen, das zeigt auch der jüngste Bericht des Weltklimarats . Dazu muss mehr Holz nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Dabei ist auch vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren vermehrt aufgetretenen Trockenheit und weiterer Faktoren zu bedenken, dass der notwendige Biomassezuwachs zusätzlich gefährdet ist. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Holz sollte deshalb zuerst für hochwertige und dauerhafte Produkte und anschließend weiter in einer Nutzungskaskade verwendet werden. Wird das geerntete Holz für langlebige Holzprodukte wie Möbel oder Bauholz verwendet, wird der Kohlenstoff zunächst für weitere Jahrzehnte gebunden und nicht sofort freigesetzt wie bei seiner unmittelbaren Verbrennung. Zudem ersetzen Holzprodukte häufig Produkte aus fossilen Rohstoffen, was weitere Emissionen vermeiden kann. Erst am Ende einer möglichst langen Nutzungskette (z. B. als Dachbalken, Spanplatte, holzbasierte Chemikalien) sollte dann nicht weiter stofflich nutzbares Altholz in Feuerungsanlagen bzw. Kraftwerken mit hohen Umweltstandards verbrannt werden. Auch gewisse Mengen an Wald-Restholz und Landschaftspflegeholz können weiterhin energetisch genutzt werden, so dass sie fossile Brennstoffe ersetzen und so einen Beitrag zur Defossilisierung des Energiesystems sowie zur Versorgungssicherheit leisten. Dabei sollte aber solchen Anwendungen Vorrang eingeräumt werden, die nur schwierig durch andere erneuerbare Energien versorgt werden können (wie z. B. Hochtemperaturprozesse in der Industrie), oder Anwendungen, die hohe Emissionsstandards einhalten können, wie große Feuerungsanlagen (z. B. Heizkraftwerke). Zum Heizen von Gebäuden sollte Holz allenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden, in denen es tatsächlich keine Alternative gibt. Gebäude sollten, nachdem prioritär eine energetische Sanierung den Wärmebedarf minimiert hat, vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen beheizt werden, die inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen können. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt – bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Um die Feinstaubemissionen einer Holzheizung so gering wie möglich zu halten, kann diese mit einer geeigneten Abgasbehandlung ausgerüstet werden. Dabei können beispielsweise elektrostatische Staubabscheider bis zu über 90 Prozent der Staubemissionen reduzieren. Weiterhin sollte die Installation einer Holzheizung immer an technische Nebenanforderungen geknüpft werden, wie die Pflicht, einen Holzheizkessel mit einem ausreichend großen Pufferspeicher zu kombinieren. Darüber hinaus ist es naheliegend, die Installation einer Holzheizung mit einer gleichzeitigen Solarenergie-Nutzungspflicht zu koppeln. Ziel dabei ist es, den Brennstoffeinsatz maßgeblich zu mindern. Über die Sommer- und Übergangsmonate kann die Trinkwassererwärmung weitgehend über eine Solarthermieanlage erfolgen. Die Kombination dieser Techniken ermöglicht es, die Einsatzstunden einer Holzheizung zu reduzieren und damit Brennstoff und Emissionen einzusparen. Biomethan, synthetisches Heizöl oder Wasserstoff sind aus verschiedenen Gründen keine empfehlenswerten Lösungen für die Raumwärmebereitstellung. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. 4-Punkte-Plan zum Schutz von Gesundheit und Klima 1. Förderung von Holzheizungen spätestens 2023 einstellen Holzheizungen sollen nicht mehr finanziell gefördert werden, um für die mittel- bis langfristige Perspektive keine falschen Förderanreize zu setzen. Der Förderstopp sollte spätestens bei der Überprüfung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2023 umgesetzt werden. Freiwerdende Finanzmittel aus der Abschmelzung der Förderung für Holzheizungen sollten dann in die energetische Gebäudesanierung und Wärmepumpen umgelenkt werden, um schneller aus Gas und Öl auszusteigen. Gleichzeitig muss der Ausbau der Windenergie und von Photovoltaik-Anlagen massiv vorangetrieben werden, damit ausreichend erneuerbarer Strom zur Verfügung steht. 2. Die kommende 65 %-Regel für neue Heizungen umweltfreundlich gestalten Ab 2024 sollen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, wie es das Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung vorsieht. Es handelt sich um ein zentrales Instrument für den Klimaschutz im Gebäudebestand, der die Ziele des Klimaschutzgesetzes weit verfehlt. Wenn diese Regelung dazu führt, dass eine große Zahl von Holzheizungen errichtet wird, sind nennenswerte Umweltschäden zu befürchten. Daher sollte die Regelung schwerpunktmäßig Wärmepumpen und Wärmenetze bevorzugen. 3. Verschärfung von Immissionsgrenzwerten für Feinstaub in der Außenluft Im Zuge der anstehenden Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen deutlich anspruchsvollere Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft eingeführt werden. Auch wenn der im Oktober 2022 von der Europäischen Kommission hierfür vorgelegte Entwurf die Erreichung der ⁠ WHO ⁠-Empfehlungen bis 2030 noch nicht vorsieht, könnte er die rechtliche Grundlage für Maßnahmen schaffen, die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen zu reduzieren. Dies kann im Rahmen lokaler Luftreinhalteplanung geschehen, z. B. durch (temporäre und lokale) Betriebsverbote für Komfortkamine oder ein Verbot des Einbaues von Holzheizungen in Neubauten im Rahmen von Bebauungsplänen. 4. Verschärfung von Emissionsgrenzwerten für Holzheizungen In der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 1. ⁠ BImSchV ⁠) sind die Regelungen für die Emissionshöchstwerte für kleine Holzheizungen aller Art festgeschrieben. Da auf EU-Ebene Öko-Design-Verordnungen (EU VO 2015/1185 und EU VO 2015/1189) ebenfalls Grenzwerte für Neuanlagen festschreiben, darf Deutschland seine nationale Verordnung nicht verschärfen (EU-Recht steht über Bundesrecht). Um strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen, muss sich Deutschland für eine Verschärfung der Grenzwerte auf EU-Ebene einsetzen. Dies kann jedoch nur mittelfristig wirksam werden. Über eine Novellierung der 1. BImSchV sollten hingegen strengere Emissions­grenzwerte für Anlagen, die vor 2015 eingebaut wurden, festgesetzt werden. Dies kann technisch über eine Nachrüstung mit Staubabscheidern, einen Austausch oder eine Stilllegung der betroffenen Anlagen umgesetzt werden. Die Pflicht zu Austausch, Stilllegung oder Nachrüstung von Altanlagen sollte zeitlich gestaffelt erfolgen.

Biogasanlagen

Gärreste aus Biogasanlagen als Düngemittel Mit der gesetzlichen Förderung der Biogasanlagen seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG] und der 2004 folgenden Novellierung des EEGs bestehen günstige wirtschaftliche Bedingungen für Biogasanlagen. Das hat zu einem regelrechten Biogasboom und somit auch Anstieg von Biogas-Gärrückständen in Deutschland geführt. Die Gärrückstände dürfen nur dann als Düngemittel in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem in der Düngemittelverordnung (DüMV) gelisteten und dadurch zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen (§3 Abs.1  Nr. 1 & 2 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 DüngG). Gärrückstände können je nach Ihrer Zusammensetzung als Wirtschaftsdünger (gemäß § 2 Nr. 2 DüngG), organische oder organisch-mineralische Düngemittel (gemäß Anlage 1 Abschnitt 3 DüMV) abgegeben und angewendet werden. An diese drei genannten Düngemitteltypen werden verschiedene Anforderungen gestellt hinsichtlich Ausgangsstoffe, Art der Herstellung, Mindestnährstoffgehalte (bezogen auf die Trockenmasse), Nährstoffformen und -löslichkeiten und Kennzeichnung. Gärrest als Wirtschaftsdünger Sofern in der Biogasanlage ausschließlich Nebenerzeugnisse der landwirtschaftlichen Produktion vergoren werden, kann der Gärrest als Wirtschaftsdünger abgegeben und verwendet werden. Dies gilt z.B. für die Anlagen mit nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo)-Bonus, nicht aber wenn Bioabfälle (z.B. auch Landschaftspflegematerial) eingesetzt werden (s. nächster Absatz). Die Anforderungen an Wirtschaftsdünger sind nicht so hoch wie bei den organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, um der Landwirtschaft die Verwertungsmöglichkeit ihrer eigenen Nebenprodukte zu vereinfachen. Demnach sind Erleichterungen bei der Kennzeichnung von Wirtschaftsdüngern im Falle der eigenen Verwendung auf betriebseigenen Flächen bzw. bei Abgabe an landwirtschaftliche Betriebe in der "Nachbarschaft", bis zu einer Jahresmenge von 200 Tonnen Frischmasse, vorgesehen (§ 6 Abs. 9 Düngemittelverordnung). Es gilt hier jedoch auch, dass Wirtschaftsdünger unbedenklich für die Bodenfruchtbarkeit, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und für den Naturhaushalt sein müssen. Beim Einsatz von Spurenelementmischungen zur Verbesserung des Gärprozesses (sog. Aufbereitungshilfsmittel ist unbedingt zu beachten, dass auch Aufbereitungshilfsmittel die Schadstoffgrenzwerte/Maximalgehalte der Düngemittelverordnung einhalten müssen. Außerdem kann ein Einsatz solcher Stoffe dazu führen, dass Kennzeichnungsschwellen bestimmter Spurennährstoffe überschritten werden, die Gehalte dieser Stoffe also deklariert werden müssen. Gärrest als organischer/ organisch-mineralischer Dünger Wenn der Gärrest ausschließlich aus Nebenerzeugnissen der landwirtschaftlichen Produktion zusammengesetzt ist und zudem die strengeren Anforderungen an ein organisches Düngemittel erfüllt, kann er auch als solches abgegeben und verwendet werden. Werden betriebsfremde Stoffe (z.B. Fette, Marktabfälle, Ernterückstände, Rückstände der Nahrungsmittelindustrie) zur erhöhten Energiegewinnung in Biogasanlagen eingesetzt, handelt es sich um Kofermentationsanlagen. Wenn der Gärrest als Düngemittel abgegeben und verwendet werden soll, dürfen hier nur Ausgangsstoffe eingesetzt werden, die nach § 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang 1 der Bioabfallverordnung von den Abfallbehörden (Kreisordnungsbehörden, Bezirksregierungen) im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur landwirtschaftlichen Verwertung/ Verwendung genehmigt wurden. Bioabfälle unterliegen demnach der Bioabfallverordnung, Klärschlämme der Klärschlammverordnung, alle Stoffe (sowohl Ausgangsstoffe als auch das fertige Düngemittel) aber bei der Verwendung als Düngemittel dem Düngerecht und damit den Anforderungen der Düngemittelverordnung. Das bedeutet z.B., dass alle in den genannten Verordnungen festgelegten Schadstoffgrenzwerte einzuhalten sind. Auch hier sind o.g. Anforderungen an Aufbereitungshilfsmittel einzuhalten. Abgabe von Gärresten an Hobby-Verbraucher / Privatpersonen In Nordrhein-Westfalen müssen Anlagen oder Betriebe, in denen aus verarbeiteter Gülle durch Weiterbehandlung (z. B. Kompostierung, Vergärung) organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel zum Zwecke des Inverkehrbringens (z. B. Verkauf von Sackware in einem Baumarkt) hergestellt werden, eine veterinärrechtli­che Zulassung gemäß Art. 24 Absatz 1 Nr. f) der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 durch das LANUV besitzen. Das Inverkehrbringen von Folgeprodukten aus verarbeiteter Gülle unterliegt u.a. den Bedingungen nach Anhang XI, Kapitel I Abschnitt 2 der Verordnung (EG) Nr. 142/2011. Dies beinhaltet eine mindestens 60 Minuten andauernde Hitze­behandlung des gesamten Materials bei mindestens 70 °C. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter vom LANUV gerne zur Verfügung.

Staatsekretär besucht VIELFALT im Landkreis Tübingen

Erläuterungen zur Landschaftspflege von Thorsten Teichert (LEV) beim Besuch von Staatssekretär Dr. Andre Baumann in Mössingen Foto: V. Reifenstein/LUBW Mit einem bunten Strauß an Projekten präsentierte sich der Verein VIELFALT e. V. am Freitag den 6. Oktober 2017 beim Termin des Staatssekretärs Dr. Andre Baumann  vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Mössingen. Der Verein VIELFALT ist ein bislang in Baden-Württemberg einzigartiges Modell, das die Aufgaben des PLENUM-Gebiets Landkreis Tübingen und des Landschaftserhaltungsverbands (LEV) vereint. Vom Erfolg dieser gemeinsamen Arbeit konnte sich Andre Baumann bei seinem Besuch überzeugen. In kurzen Vorträgen stellten Projekt- und Kooperationspartner von VIELFALT ihre Projekte vor: angefangen beim Rebhuhnschutz, der Gewinnung von Biokohle-Dünger aus Landschaftspflegematerial und dem Aufbau eines Streuobstinfozentrums samt Streuobstcafe und Regionalladen. Um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen, fand ein Teil des Termins in den Streuobstwiesen rund um Mössingen statt. Hier wurde ein Einblick in die Herausforderungen der Landschaftspflege, zum Pflegeschnitt in den Streuobstwiesen und zu Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen gegeben. Den Abschluss bildete ein Einblick in die „Solidarische Landwirtschaft“ mit einer Apfelsuppe, bei der man den Wert der Streuobstlandschaft wahrlich  erschmecken konnte. Im Rahmen des Vereins VIELFALT setzen sich PLENUM und der LEV gemeinsam für eine naturschutzorientierte Regionalentwicklung, aktive Naturschutzarbeit und die Landschaftspflege im Landkreis Tübingen ein. Über PLENUM werden Projekte aus der Region gefördert, die dem Naturschutz dienen, aber auch die wirtschaftliche Rentabilität im Blick haben. Der LEV ist Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement. Er berät und unterstützt bei allen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Verknüpfung von PLENUM und LEV hat in den vier Jahren ihres Bestehens erste Früchte getragen und gemeinsam mit vielen, engagierten Projekt- und Kooperationspartnern aus der Region zahlreiche, innovative Projekte hervorgebracht. Einen Einblick in diese Vielfalt hat der Tag bei VIELFALT ermöglicht. Homepage PLENUM: www.plenum-bw.de

„Plattform Bioabfall“ mit Schwerpunktthema Öffentlichkeitsarbeit

Am 5. Oktober 2018 trafen sich rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Stuttgart zur Plattform Bioabfall mit Schwerpunktthema „Öffentlichkeitsarbeit“. Mitveranstalter und Input-Geber war das Kompetenzzentrum Bioabfall der LUBW. Drei Praxisvorträge aus Münster, München und die Aktion #wirfürBio zeigten, mit welchen wirkungsvollen Instrumenten, die Öffentlichkeit über den richtigen Umgang mit Biomüll aufgeklärt werden kann, darunter Musikclips, youtube-Videos und Citylightposter. Ziel der verstärkten Öffentlichkeitsarbeit ist, die Qualität von Biomüll zu verbessern. Es wurde deutlich, dass dies nur mit einer stetigen Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen ist. Weitere Praxisthemen waren der Umgang mit Landschaftspflegematerial, wie beispielsweise Strauch-, Baum- und Heckenschnitt aus Streuobstwiesen und Naturschutzmaßnahmen im Freiland. Meinungen, Ideen und Zielvorstellungen wurden in einer moderierten Diskussionsrunde zur Entwicklung am Nachmittag gesammelt. Eine Arbeitsgruppe aus Praktikerinnen und Praktikern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Umweltministerium und der LUBW soll die Entwicklung gemeinsamer moderner Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit voranbringen. Die Plattform Bioabfall hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2013 als Austauschgremium der kommunalen Abfallwirtschaft im Land. Sie wurde vom Umweltministerium sowie  dem Landkreis- und Städtetag Baden-Württemberg ins Leben gerufen. "Plattform Bioabfall" Vortrag in Stuttgart (Quelle: LUBW) Online-Publikation "Sortenreinheit von Bioabfällen" LUBW und BGK untersuchen Biomüll in zwei Kreisen in Baden-Württemberg

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