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Teil¬verfüllung einer Teichanlage zur Errichtung eines Stahl-Hochbehälters auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 695 der Gemarkung Baiersdorf

Die Baumschule Fees, An der Erlanger Str. 1 91083 Baiersdorf hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung zur Teilverfüllung einer Teichanlage auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 695 der Gemarkung Baiersdorf beantragt. Der Teich liegt am südlichen Ortsrand von Baiersdorf auf dem Betriebsgrundstück der Baumschule Fees. Auf dem Flurstück befindet sich Nordwestlich gelegen ein weiterer Teich. Das betroffene Gewässer ist ein künstlich angelegter Teich ohne Zu- und Abläufe. Der Bestand der Weiherfläche umfasst eine Fläche von ca. 500m². Die Speisung erfolgt ausschließlich über den Grundwasseranstieg von unten (Grundwasserdrucksystem). Die geplante Fläche der Verfüllung im westlichen Bereich beträgt ca. 333m² der Teichfläche. Im östlichen Bereich bleiben ca. 167m² der Teichfläche dauerhaft erhalten und werden anhand des landschaftspflegerischen Begleitplans ökologisch aufgewertet. Auf der verfüllten Fläche wird ein Stahl-Hochbehälter errichtet, der zur Wasserspeicherung und Bewässerung dient.

Freise & Co. GmbH, Erweiterung des Steinbruchs und Errichtung und Betrieb einer Boden- und Bauschuttbehandlungsanlage in Augustdorf, Gemarkung Augustdorf, und Detmold, Gemarkung Pivitsheide V.L.

Öffentliche Bekanntmachung Kreis Lippe – Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0086/25/2.1.2 Datum: 10.09.2026 Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 6/10/16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag zur Änderung und für den geänderten Betrieb nach § 16 BImSchG für eine Anlage zur Gewinnung und Behandlung von Naturstein Die Freise & Co. GmbH, Mergelweg 6, 32832 Augustdorf beantragt gemäß §§ 6/10/16 BImSchG die Genehmigung für die Änderung des Betriebs eines Steinbruchs sowie für eine Betriebserweiterung durch die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Lagern und Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen (Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage) in den Außenbereichen der Stadt Detmold und der Gemeinde Augustdorf. Die Änderungen der Anlage sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken vorgenommen werden: Gemeinde: Gemeinde Augustdorf Stadt Detmold Gemarkung: Augustdorf Pivitsheide v.L. Flur / Flurstück: 18 / 105 5 /6 Standortkoordinaten (UTM): Rechtswert: 484039.919 Hochwert: 5752928.317 Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Änderung und Erweiterung der bereits vorhandenen Anlage durch  Ergänzung um den Betrieb einer Anlage zum Lagern und Behandeln von nichtgefährlichen Abfällen – Hier: Bodenaufbereitungsanlage und Bauschuttaufbereitungsanlage  und Anpassung Sprengbetrieb – hier: Flächenausdehnung Die Durchführung des hier antragsgegenständlichen BImSchG-Verfahrens gemäß § 16 BImSchG und das außerdem erforderliche Planfeststellungsverfahren für die Flächenerweiterung des Abbaugebiets erfolgen parallel. Die Anlagen sollen laut Antrag mit erteilter Genehmigung in Betrieb genommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich einerseits um die Änderung einer vorhandenen Anlage zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von natürlichem oder künstlichem Gestein. Diese Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter den Nummern 2.1.2 (V) und 2.2 (V) genannt, für das nach der Verfahrensart der 4. BImSchV grundsätzlich ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Darüber hinaus handelt es sich andererseits bei dem beantragten Vorhaben, hinsichtlich der neu hinzukommenden Boden- und Bauschuttbehandlungsanlage, um eine Anlage, die im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter den Nummern 8.11.2.4 (V), 8.12.2 (V) und Nr. 9.11.1 (V) als genehmigungsbedürftige Anlage genannt ist, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ebenfalls grundsätzlich ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Des Weiteren erfüllt das Vorhaben die Nr. 2.1.3 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), wonach die Behörde zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht verpflichtet ist. Aufgrund der Lage in einem FFH-Gebiet und der Tatsache, dass das Vorhaben das Schutzgebiet negativ beeinträchtigen kann, hat die Genehmigungsbehörde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das Verfahren wird aus diesem Grund gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren, nach § 10 BImSchG, mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens und den bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere: Die Beschreibung der geplanten Maßnahme; Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; UVP-Bericht, Herstellerunterlagen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Ingenieurgeologisches Gutachten; Fachliche Stellungnahme zur geplanten Vollverfüllung der Ostflanke des Steinbruchs; FFH-Verträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Sanierungsplan für den Deponiekörper mit Wasserhaushaltsmodellierungen. Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen kann in der Zeit vom 17.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026 [1 Monat] • über die Internetseite des Kreises Lippe unter der Adresse: https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php ( Immissionsschutz  Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung  Freise & Co. GmbH, Erwei-terung des Steinbruchs und Errichtung und Betrieb einer Boden- und Bauschuttbehandlungsanlage in Augustdorf und Detmold, Gemarkungen Augustdorf und Pivitsheide v.L.) sowie • über das UVP-Portal unter der Adresse: www.uvp-verbund.de abgerufen und eingesehen werden. Hinweise zum Genehmigungsverfahren und eine Weiterleitung auf die Internetseite des Kreises Lippe finden sich in der Zeit vom 17.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026 zudem auch • auf der Internetseite der Stadt Detmold unter der Adresse: www.detmold.de/verwaltung/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen • auf der Internetseite der Gemeinde Augustdorf unter der Adresse: https://www.augustdorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/ Dadurch wird die gem. § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BImSchV erforderliche Auslegung des Antrages mit den dazugehörigen Antragsunterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, bewirkt. Hinweis: Für den o. g. Zeitraum besteht auf Verlangen zusätzlich eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in Form der Einsichtnahme in den Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde (innerhalb der üblichen Dienstzeiten). Die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme in den Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen kann unter folgender Telefonnummer erfolgen: 05231-626321. Einwendungen gegen das Vorhaben können während des Auslegungszeitraums und bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also vom 17.09.2026 bis einschließlich 16.11.2026, schriftlich bei der Kreisverwaltung Lippe, Fachgebiet 680 - Immissionsschutz, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold oder elektronisch (immissionsschutz@kreis-lippe.de) erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendungen bei der genannten Stelle. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen. Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschrift können nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, außerdem die Gründe des Einwandes darzulegen. In der Einwendung sollten zudem Angaben zum Grundstück der Einwenderin/des Einwenders (Straße, Hausnummer) gemacht werden. Die Einwendungsschreiben werden an die Antragstellerin sowie an die jeweiligen Fachbehörden zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen der Einwenderin/des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, wird hiermit der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen für das o. g. Verfahren durch die Genehmigungsbehörde auf den 15.12.2026 ab 15:00 Uhr anberaumt. Er wird im Kreishaus, Kreistagssitzungssaal, Raum 408, Felix-Fechenbach-Straße 5, in 32756 Detmold stattfinden. Die Erörterung kann bei Bedarf am darauffolgenden Tag ab 15:00 Uhr im Kreishaus, Kreistagssitzungssaal, Raum 408, Felix-Fechenbach-Straße 5, in 32756 Detmold fortgesetzt werden. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BIm-SchV entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist, unter Berücksichtigung von § 14 der 9. BImSchV, ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Absatz 6 des BImSchG durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang bei der Teilnahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Das Vorhaben und die Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG, § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht. Im Auftrag gez. Winter

Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim, Anträge der Deutsche Flussspat GmbH vom 09.09.2025 und 12.09.2025 auf (1) Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes, Erkundungsmaßnahmen und den Probebetrieb (2) Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen

Die Deutsche Flussspat GmbH (DFG), 75177 Pforzheim, beabsichtigt den Gewinnungsbetrieb des Bergwerkes „Grube Käfersteige“ im Stadtkreis Pforzheim auf der Gemarkung Würm wiederaufzunehmen. Bei der Grube handelt es sich um ein ehemaliges Fluss- und Schwerspat-Bergwerk, welches 1999 fachgerecht verschlossen und aus der Bergaufsicht entlassen wurde. (1) Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes geplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz b) Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz c) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG) d) Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen: - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht. (2) Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. Beantragt wird die Erteilung der a) wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige. b) wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe. c) wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und auf-bereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“. Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans. Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Zulassungsbehörde für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan und für die wasserrechtlichen Zulassungen.

Anträge der Stadtwerke Barsinghausen GmbH (SWB) auf Bewilligung für eine Grundwasserentnahme zur Antrag auf Bewilligung für eine Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung aus a) dem Wasserwerk (WW) Eckerde und b) der Wassergewinnungsanlage (WGA) „Deisterquellen“ gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH hat bei der Region Hannover mit Antrag vom 30.09.2024 und den konkretisierenden Unterlagen aus Dezember 2025 die Erteilung jeweils einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in Höhe von bis zu 2,2 Mio. m³/a durch die Brunnen für das WW Eckerde und bis zu 1,2 Mio. m³/a für die WGA „Deisterquellen“ jedoch zusammen nicht mehr als insgesamt 2,62 Mio. m³/a für die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Ursprünglich wurde die Wasserversorgung von Barsinghausen ausschließlich über die „Deisterquellen“ betrieben. Die Wasserversorgung wurde durch die gefassten Abflüsse ehemaliger Bergwerksstollen sichergestellt, die durch die Preußische Bergwerksgesellschaft (später Preussag) unterhalten wurden. 1949/50 errichtete die Stadt Barsinghausen das „Zusatzwasserwerk Eckerde“, das ab 1960 erweitert wurde. Im Jahr 1962 übernahm der Landkreis Hannover die bis dahin von der Preussag AG betriebenen Anlagen. 1965/66 gingen diese Anlagen in den neu gegründeten Wasserversorgungsverband Deister über. Die heutige Grundwassergewinnung erfolgt bei der WGA „Deisterquellen“ über 11 Entnahmestandorte, die aus 56 Einzelanlagen bestehen. Dazu gehören Quell- und Sammelschächte sowie gefasste Mundlöcher früherer Stollen, die sich in den Gemarkungen Hohenbostel, Barsinghausen und Egestorf befinden. Die Fassungen sind als passive Anlagen geführt: Das Sicker- bzw. Zwischenabflusswasser wird im Freigefälle erfasst, eine aktive Wasserhebung z.B. mittels Förderpumpen findet nicht statt. Die Grundwassergewinnung über das Wasserwerk Eckerde findet zzt. über sechs Vertikalfilterbrunnen, die in einem quartärzeitlichen Porengrundwasserleiter verfiltert sind, statt. Die Brunnen befinden sich zzt. in den Gemarkungen Leveste und Eckerde und werden, wie auch die WGA „Deisterquellen“ durch die Stadtwerke Barsinghausen GmbH betrieben. Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH versorgen zzt. bis auf den Stadtteil Holtensen vollständig das Stadtgebiet der Stadt Barsinghausen. Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH beliefert in dessen Versorgungsgebiet rund 35.000 Menschen mit Trinkwasser. Zudem wird das örtliche Kleingewerbe, Großgewerbe und die Industrie mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Die öffentliche Wasserversorgung wird zurzeit über eine mit Schreiben vom 18.12.2024 genehmigte Zulassung im vorzeitigen Beginn abgesichert. Für beide Entnahmen gibt es jeweils einen gesonderten Antrag mit den entsprechenden Antragsunterlagen. Diese sind in sog. Heften wie folgt aufgebaut: Wasserwerk Eckerde Heft ECK 1 Erläuterungsbericht Heft ECK 2 Übersichtskarte Heft ECK 3 Lageplan Förderbrunnen Heft ECK 4 Flächen- und Eigentümernachweis Heft ECK 5 Dokumentation der Förderbrunnen Heft ECK 6 Prüfberichte 2025 Heft ECK 7 Wasserbedarfsprognose 2054 Heft ECK 8 Alternativenbetrachtung Heft ECK 9 Hydrogeologisches Gutachten mit Anhang Modellbericht Heft ECK 10 Hydrologisches Gutachten Heft ECK 11 Bodenkundliches Gutachten Heft ECK 12 Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsuntersuchung Heft ECK 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Heft ECK 14 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Oberflächengewässer Heft ECK 15 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Grundwasser Heft ECK 16 UVP-Bericht nach § 16 UVPG Heft ECK 17 Landschaftspflegerischer Begleitplan Heft ECK 18 Konzept zur Beweissicherung Wassergewinnungsanlage „Deisterquellen“ Heft DQ 1 Erläuterungsbericht Heft DQ 2 Übersichtskarte Heft DQ 3 Lageplan Wassergewinnungsanlagen Heft DQ 4 Flächen- und Eigentümernachweis Heft DQ 5 Dokumentation der Wassergewinnungsanlage Heft DQ 6 Prüfberichte 2025 Heft DQ 7 Wasserbedarfsprognose 2054 Heft DQ 8 Alternativenbetrachtung Heft DQ 9 Hydrogeologisches Gutachten mit Anhang Modellbericht Heft DQ 10 Hydrologisches Gutachten Heft DQ 11 Bodenkundliches Gutachten Heft DQ 12 Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsuntersuchung Heft DQ 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Heft DQ 14 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Oberflächengewässer / Grundwasser Heft DQ 15 UVP-Bericht nach § 16 UVPG Heft DQ 16 Landschaftspflegerischer Begleitplan Heft DQ 17 Konzept zur Beweissicherung Aufgrund der von der Stadtwerke Barsinghausen GmbH Ende 2022 vorgelegten Vorhabensbeschreibung wurde gem. § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Eine UVP ist erforderlich. Das Ergebnis wurde für das WW Eckerde mit Datum vom 21.12.2022 und für die WGA „Deisterquellen mit Datum vom 06.12.2022 festgestellt und im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 19.01.2023 bekannt gemacht. Zudem wurde es im UVP-Portal veröffentlicht. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.

Planfeststellungsverfahren Deponie Augsburg Nord (DKII)

Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Augsburg (AWS) beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung einer Deponie der Deponieklasse I und II (DK-I/DK-II ) für nicht verwertbare mineralische Abfälle gemäß Abfallartenkatalog am Standort der Deponie Augsburg Nord, Fl.-Nrn. 2510/0, 2505/3, 877/2, 878/0, 2506/2, 2505/0, 2508/1, 877/4, 2506/0, 2507/0, 877/14, 2510/2, 2509/2, 2508/4, jeweils der Gemarkung Lechhausen (Stadt Augsburg). Der AWS beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Deponie Augsburg Nord. Zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit für die Stadt Augsburg und um der sich aus § 20 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 BayAbfG ergebenden Entsorgungspflicht für nicht verwertbaren mineralische Abfälle nachzukommen, plant der AWS eine Erweiterung der bestehenden Deponie Augsburg Nord. Hierbei wird in den bestehenden Bauabschnitten BA III/IV die Oberflächengestaltung geändert und zusätzliches Volumen geschaffen. Die neuen Bauabschnitte BA V und BA VI schließen östlich an den bestehenden Deponiekörper an. Für die zu entsorgenden mineralischen Abfälle wurde ein Bedarf für ca. 1,5 Mio. m³ ermittelt. Mit der geplanten Erweiterung steht ein Volumen von 1,39 Mio. m³ zur Verfügung. Es ist von einem abzulagernden Volumen von 29.100 m³ bis 54.800 m³ bzw. 51.100 t bis 70.100 t jährlich auszugehen. Die erwartete Laufzeit liegt bei ca. 28 Jahren und bis max. 34 Jahren. Die Deponie soll in mehreren Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Der erforderliche Flächenbedarf am Standort Augsburg Nord wird durch teilweise Anlehnung und Überlagerung des Bestandskörpers erheblich reduziert. Dadurch verringert sich der Eingriff in Natur und Landschaft. Weitere wesentlichere Auswahlkriterien für den gewählten Standort sind die hydrogeologische Eignung und die vorhandene Infrastruktur der bestehen-den Deponie am Standort Augsburg Nord, die unter anderem für die Erschließung, Sickerwasserableitung und Abfallannahme genutzt werden kann. Die neuen Bauabschnitte BA V und VI schließen sich östlich an die Bestandsdeponie an und umfassen die Flurstücke 875/2, 2510/0, 2505/3, 877/2, 878/0, 2506/2, 2505/0, 2508/1, 877/4, 2506/0, 2507/0, 877/14, 2510/2, 2509/2, 2508/4, jeweils der Gemarkung Lechhausen (Stadt Augsburg), die von der Erweiterung mit Grundflächen von insgesamt ca. 7,8 ha in Anspruch genommen werden. Der Anlieferverkehr erfolgt überwiegend wie bisher aus östlicher Richtung über die B2, Gersthofer Straße und Oberen Auweg. Die Sickerwassererfassung und -ableitung der neuen Bauabschnitte wird an das bestehende Sickerwasserleitungsnetz angebunden und im Rahmen der bestehenden Erlaubnis nach Vorbehandlung der Kläranlage Augsburg zugeführt. Insbesondere folgende Fachgutachten hat der AWS im Rahmen seines Antrages vorgelegt: • Standort-Alternativenprüfung • Bedarfsprognose zur Planrechtfertigung • Machbarkeitsstudie Deponie Augsburg • Hydrogeologisches Gutachten • Erkundungsbericht Baugrund und Deponie • Geotechnischer Bericht • Gutachten zur Rohrstatik Nachweis der inneren Standsicherheit von PE-HD – Sicker-rohren in Deponien, Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Mikroklimatische Untersuchung • Schallimmissionsprognose • Gutachten zur Luftreinhaltung, Staub, KMF-Fasern, Asbest, Stickstoff und Geruch • Auswirkungen auf das globale Klima • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • FFH-Verträglichkeitsabschätzung • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Umweltverträglichkeitsbericht

IFG-Anfrage: Ausgaben, Bewertung und Dokumentation von Kompensations- und Ökokontomaßnahmen (Kap. 0750)

Ich bitte um Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Kompensationsflächen KFK und Ökokontosflächen ÖEK): Priorität 1 1. Gesamtausgaben Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750) summieren sich die explizit für Kompensations- und Ökokontomaßnahmen deklarierten Titel (52141, 52190, 68241, 70118, 82162, 89360) auf 3.701.000 € für 2025. Führt der SenMVKU eine interne Übersicht der Gesamtausgaben für Kompensationsmaßnahmen über alle Haushaltsstellen hinweg? Falls ja, bitte ich um Zugang zu dieser Übersicht. Falls nein: Fließen weitere Mittel – etwa über Grün Berlin (Titel 68203, 89145) oder Naturschutzpflege (52140) – anteilig in Kompensationsflächen ein? 2. Kosten pro Ökopunkt Ich bitte um Zugang zu internen Kalkulationsunterlagen oder Übersichten zu den Herstellungs- und Pflegekosten pro Ökopunkt (Biotopwertpunkt). 3. Projektdokumentation (Priorität 1) Für folgende Projekte bitte ich um Zugang zu Kostenvoranschlägen, Abrechnungen sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) bzw. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen mit Ökopunktberechnung nach dem Berliner Biotopwertverfahren: 0223 – Döberitzer Grünzug ÖEK_SB_002 – Kienberg/Wuhletal Priorität 2 4. Kassenrest Titel 52190 Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750, Titel 52190) ist ein Kassenrest von 6.574.097,66 € ausgewiesen, bei einem Jahresansatz von 100.000 € und einem Ist-Wert 2022 von 33.833 €. Ich bitte um Auskunft über die Ursachen dieses Kassenrestes. 5. Ökokonto Im Berliner Geoportal ist die Spalte „zugeordnetes Vorhaben" bei allen ÖEK-Flächen leer. Ich bitte um Zugang zu einer aktuellen Übersicht des Ökokontos mit Stand der gutgeschriebenen und bereits verrechneten Ökopunkte. 6. Überprüfungsverfahren Ich bitte um Zugang zu Verfahrensbeschreibungen und Gutachten zur Überprüfung des Erfolgseintritts von Kompensationsmaßnahmen (Haushaltsplan 2024/2025, Kap. 0750, Titel 54010, lfd. Nr. 5). 7. Projektdokumentation (Priorität 2) Sofern aufbereitete Unterlagen vorliegen, bitte ich um dieselben Unterlagen wie unter Punkt 3 für: 0284 – Ufergestaltung/Grünvernetzung 0202 – Entsiegelung Schulhof 1111 – Rückbau Verkehrsflächen 0224 – Tiergarten (Scheidemannstraße bis Tiergartenstraße)

HWSB Deich Klietznick, km 37,0 – 38,965, Antrag auf Planänderung gem. § 76 VwVfG (Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt)

Für die mit Antrag auf Planfeststellung eingereichten Unterlagen mit Stand 25. Oktober 2019 (Landschaftspflegerischer Begleitplan) bzw. 16. Juli 2018 (restliche Unterlagen) zum Projekt „HSWB Deich Klietznick km 37,0 – 38,865“ hat das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt (LVwA) als Planfeststellungsbehörde mit Beschluss vom 06.10.2020 den Plan für das Vorhaben festgestellt. Durch den festgestellten Plan ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) verpflichtet, u. a. aufgrund von Totalverlust durch die Befestigung des Deichverteidigungsweges und der landwirtschaftlichen Erschließungsstraße, u. a. eine Ersatzmaßnahme nach § 15 BNatSchG für dieses Vorhaben durchzuführen. Für die vorgesehene Ersatzmaßnahme (E1 „Extensivierung von Ackerland und Gehölzentwicklung“) ergeben sich jedoch durch eine fehlende Flächenverfügbarkeit notwendige Anpassungen in der Planung. Eine Änderung des Plans ist vor Fertigstellung des Bauvorhabens vorgesehen, weshalb der LHW einen Antrag auf Planänderung nach § 76 VwVfG beabsichtigt.

Langfristige Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen bei Straßenbauprojekten

Das Projekt umfasst die Überprüfung der langfristigen Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen von Straßenbauprojekten mit dem Schwerpunkt der Zustands- und Wirkungsanalysen. Verschiedene ältere Maßnahmenkomplexe in unterschiedlichen Biotoptypen und Landschaftsräumen sollen auf ihre Ausgleichsfunktion und ökologische Wirksamkeit im Hinblick auf die im LBP gestellten Ziele überprüft werden. Neben einer Kontrolle der Zielerreichung (Soll-Ist-Vergleich) ist schwerpunktmäßig die Wirkung der Maßnahmen zu untersuchen. Funktionelle Zusammenhänge, Ursachen- und Wirkungsanalyse sowie eine Entwicklungsprognose sollen mittels vegetationskundlicher, faunistischer, landschaftsökologischer und standortkundlicher Untersuchungen ermittelt werden. Ausgehend von den Ergebnissen werden Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die Hinweise für zukünftige Planungen liefern.

Reaktivierung der Doelitzer Wassermuehle (Vorplanung und landschaftspflegerischer Begleitplan)

Planfeststellungsbeschluss für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34) in Köln

Die HGK AG sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW planen die Aufhebung des o.a. Bahnübergangs. Dabei soll der Schienenverkehr (derzeit Stadtbahnlinie 18) in einer Bahnunterführung diese Kreuzung unterfahren. Die ursprüngliche Planung wurde bereits im Jahre 2017 offengelegt. Es hat daraufhin zahlreiche Einwendungen und Hinweise gegeben, die eine Überarbeitung der Planung erforderlich machten. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Änderungen: • Es entfallen die freilaufenden Rechtsabbieger • Die Radwegeverbindung Köln – Hürth wurde verlegt • Die Radfahrerfurt wurde auf 3,5 m verbreitert • Die Führung für die Linksabbieger wurde geändert • Die Führung des Radverkehrs mittels Rampe auf dem Radweg im Bereich Scherfginstraße wurde geändert • Die Baustelleneinrichtungsfläche wurde verlegt Die Vorhabenträgerin und der Vorhabenträger reichten bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde nunmehr diese überarbeitete Planung (Deckblatt) ein. Das begonnene Planfeststellungsverfahren für dieses Vorhaben wurde insofern weitergeführt. Die vormals eingegangenen Einwendungen und Hinweise wurden weiter berücksichtigt, sofern sie sich nicht durch die Änderung der Planung erledigt hatten. Rechtsgrundlage waren die §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW). Zur Durchführung des Bauvorhabens war weiterhin die dauerhafte und vorübergehende Inanspruchnahme von privaten und öffentlichen Grundstücken erforderlich. Das Vorhaben war weiterhin UVP-pflichtig. Artenschutzrechtliche Unterlagen und der landschaftspflegerische Begleitplan waren ebenfalls geändert bzw. aktualisiert worden. Einzelheiten des geänderten Bauvorhabens waren den auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen. Der Planfeststellungsbeschluss zu dem Vorhaben wurde unter dem Datum vom 30.06.2026 erlassen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am 18.07.2026 in den örtlichen Tageszeitungen in Köln, auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln und auf dieser Internetseite. Die Offenlage des Beschlusses und der Planunterlagen erfolgte vom 27.07.2026 bis 10.08.2026 bei der Stadt Köln in Papierform sowie im Internet bei der Bezirksregierung Köln. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist war der Planfeststellungsbeschluss mit seinen planfestgestellten Unterlagen weiterhin auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln sowie in diesem Portal aufrufbar. Danach waren der Bekanntmachungstext sowie der Planfeststellungsbeschluss mit seinen planfestgestellten Unterlagen nicht mehr verfügbar.

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