Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.
Die Donaukraftwerk Jochenstein AG hat mit Datum vom 04.09.2012 für das Vorhaben Energiespeicher Riedl die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG (i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG) beantragt. Dieser war bereits Gegenstand einer öffentlichen Auslegung im Jahr 2016, in deren Zusammenhang bereits Stellungnahmen abgegeben werden konnten und abgegeben wurden. Mit Datum vom 20.06.2022 wurden überarbeitete Planunterlagen vorgelegt. Die Ergänzungen/Änderungen sind mit blauer Farbe gekennzeichnet. Im Wesentlichen lassen sich die seit 2016 vorgenommenen Änderungen und Aktualisierungen wie folgt beschreiben: Das Vorhaben, insbesondere die baulichen Anlagen, die Anlagentechnik, das Betriebskonzept und die anlagebedingten dauerhaften Flächeninanspruchnahmen, ist gegenüber dem Planungsstand zur öffentlichen Auslegung 2016 unverändert. Die Antragsunterlagen zum Vorhaben wurden jedoch in den vergangenen Jahren wegen Nachforderungen der Fachbehörden, zur Aktualisierung der Datengrundlagen und wegen Änderungen der rechtlichen bzw. fachlichen Anforderungen aktualisiert. Diese ergänzenden Planunterlagen umfassen insbesondere neue immissionsschutzfachliche Prognosen, aber auch sonstige Aktualisierungen. Die Struktur der Antragsunterlagen wurde gegenüber der Fassung der öffentlichen Auslegung im Jahr 2016 grundsätzlich beibehalten und nur im Einzelfall angepasst oder ergänzt. Eine Übersicht über entfallene, neue oder aktualisierte Antragsunterlagen gibt das in den Antragsunterlagen enthaltene Dokumentenverzeichnis. Neue oder aktualisierte Antragsunterlagen der Papierfassung sind zusätzlich am Ordnerrücken und am jeweiligen Registerblatt blau markiert. Die nunmehr veröffentlichten und ausgelegten geänderten Unterlagen enthalten insbesondere die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG. Darunter sind insbesondere folgende aktualisierte bzw. neu erstellte Gutachten: - Immissionsschutzfachliche Prognosen - UVP-Bericht - Artenschutzrechtliche Fachgutachten - FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (FFH-VU) - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). Hinweis: Es werden auch die nicht geänderten Unterlagen ausgelegt. Gegenstand der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung sind jedoch nur die geänderten Antragsunterlagen. Die bisher im Verfahren abgegebenen entscheidungserheblichen fachbehördlichen Stellungnahmen werden mit den Planunterlagen ausgelegt, § 19 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Nr. 2 UVPG. Zu der geänderten Planung werden die Fachstellen erneut beteiligt. Da es sich um wesentlich geänderte und ergänzte Antragsunterlagen handelt, erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Öffentlichkeit wird hiermit unterrichtet, dass die Planunterlagen einen UVP-Bericht enthalten, § 19 Abs. 1 Nr. 5 UVPG. Das Vorhaben wird auf Antrag der Trägerin des Vorhabens nach § 5 Abs.1 Nr. 1 / § 7 Abs. 3 / § 9 Abs. 4 UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Trägerin des Vorhabens hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG beantragt. Die Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, da das Vorhaben nach ihrer Einschätzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Vo-raussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorherige Durchführung einer Vorprüfung. Eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Republik Österreich nach den §§ 55 f UVPG wird durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens 1. Die Donaukraftwerk Jochenstein AG plant die Errichtung und den Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerkes im Landkreis Passau, Markt Untergriesbach nahe des bestehenden Wasserkraftwerkes Jochenstein zwischen den Ortsteilen Gottsdorf, Riedl und Jochenstein zur Speicherung von Wasser aus der Donau zur Erzeugung elektrischer Energie (Energiespeicher Riedl). Für die beantragte Maßnahme wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach §§ 68, 70 WHG, Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73ff BayVwVfG durchgeführt. Nach § 70 WHG i.V.m. Art. 69 BayWG gelten zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens Art. 72 bis 78 BayVwVfG. Da hier auch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, muss das Verfahren den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: Speichersee (Oberbecken) in der „Riedler Mulde“ nordwestlich des Ortsteiles Riedl und südwestlich des Ortsteiles Gottsdorf - Verlegung des Aubaches - Auflassung Fischteiche auf der Fl.Nr. 1233 der Gemarkung Gottsdorf - teilweiser Neuerrichtung der Gemeindeverbindungsstraße Gottsdorf – Riedl - teilweiser Neuerrichtung bzw. bauzeitlicher Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße Riedlerhof – Riedl - Errichtung von Parkplätzen und Zufahrten Hochdruckseitige Triebwasserführung bestehend aus - Ein- und Auslaufbauwerk Speichersee rechtsufrig auf dem Trenndamm zwischen Doppelschleuse und Kraftwerksblock im Stauraum Jochenstein - Schrägschacht und Schrägstollen als Verbindung der Kraftstation mit dem Speichersee nebst Verschluss- und Zugangseinrichtungen - Verteilrohrleitungen Kraftstation (Schachtkraftwerk) auf dem Werksgelände der Donaukraftwerk Jochenstein AG bestehend aus - Maschinenschacht - Krafthausgebäude - Kabelkanal und Energieableitung - Errichtung von Parkplätzen und Zufahrten - Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage (Anhang 1 Nr. 1.8 der 4. BImSchV) am Krafthaus Niederdruckseitige Triebwasserführung bestehend aus - Verteilrohrleitungen - Niederdruckstollen - Ein- und Auslaufbauwerk Donau Brücke über die Schleusenunterhäupter des Wasserkraftwerkes Jochenstein Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen Vorübergehende Einrichtungen zur Baustromversorgung und Bauabwicklung, verschiedene bauzeitliche Maßnahmen. Wegen der geplanten Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 WHG) der Donau für einen Turbinen- /Pumpbetrieb mit einer Leistung von 300 MW, die nach § 8 WHG der wasserrechtlichen Gestattung bedarf, soll eine hydraulische Verbindung zwischen der Donau und dem Speichersee über einen unterirdischen Triebwasserweg her-gestellt werden. Der Speichersee mit einer Fläche von 24 ha und einem Speicherinhalt von 4,85 Mio. m3 und die Donau sollen durch Stollen zu einer Kraftstation als Schachtbauwerk im Talbodenbereich des Ortsteiles Jochenstein verbunden werden, in der je zwei Pumpen und Turbinen aufgestellt sind. Das Wasser für das Vorhaben soll der Donau aus dem Stauraum Jochenstein am rechten Ufer des Trenndamms des bestehenden Wasserkraftwerkes Jochenstein über ein Ein-/Auslaufbauwerk entnommen (bis zu einem maximalen Volumenstrom von 85 m3/s, § 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG) bzw. zurückge-geben werden (bis zu einem maximalen Volumenstrom von 114 m3/s, § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG). Die erzeugte elektrische Energie wird in einem unterirdischen Kabelkanal in die bestehende Schaltanlage des Wasserkraftwerkes Jochenstein eingespeist. Des Weiteren sind aus Anlass der Durchführung des Vorhabens zur Planfeststellung beantragt: Errichtung Weiher „Mühlberg“ (mit einer Oberfläche von ca. 5.900 m2) nördlich des Speichersees auf den Flurnummern 1213, 1230, 1244, 1214 der Gemarkung Gottsdorf Teilweise Neuerrichtung und Verlegung öffentlicher Wege im Markt Untergriesbach Anhebung der bestehenden Kran- und Kabelbrücken am Schleusenoberhaupt des Wasserkraftwerkes Jochenstein Landschaftspflegerische und gewässerökologische Maßnahmen auf deutschem Staatsgebiet in der Stadt Passau, der Gemeinde Thyrnau, dem Markt Obernzell sowie dem Markt Untergriesbach Rodung von Waldflächen im Bereich des Speichersees. Hinweis: Auf österreichischem Staatsgebiet wurden gewässerökologische Maßnahmen für die Stauräume Jochenstein und Aschach beantragt. Ebenfalls beantragt wurde die erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligungen und Erlaubnisse für die mit dem Vorhaben verbundenen wasserrechtlichen Benutzungstatbestände zu erteilen (§ 9 WHG, § 8 WHG) sowie die erforderlichen straßenrechtlichen Verfügungen auszusprechen. Die geplante Maßnahme, Errichtung eines Pumpspeichersees, unterliegt als Gewässerausbau nach §§ 67, 68, 70 WHG, Art. 69 BayWG und Art. 73 ff BayVwVfG der Planfeststellungspflicht. Das Vorhaben wird nach § 5 Abs.1 Nr. 1 / § 7 Abs. 3 / § 9 Abs. 4 UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH hat bei der Region Hannover mit Antrag vom 30.09.2024 und den konkretisierenden Unterlagen aus Dezember 2025 die Erteilung jeweils einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in Höhe von bis zu 2,2 Mio. m³/a durch die Brunnen für das WW Eckerde und bis zu 1,2 Mio. m³/a für die WGA „Deisterquellen“ jedoch zusammen nicht mehr als insgesamt 2,62 Mio. m³/a für die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Ursprünglich wurde die Wasserversorgung von Barsinghausen ausschließlich über die „Deisterquellen“ betrieben. Die Wasserversorgung wurde durch die gefassten Abflüsse ehemaliger Bergwerksstollen sichergestellt, die durch die Preußische Bergwerksgesellschaft (später Preussag) unterhalten wurden. 1949/50 errichtete die Stadt Barsinghausen das „Zusatzwasserwerk Eckerde“, das ab 1960 erweitert wurde. Im Jahr 1962 übernahm der Landkreis Hannover die bis dahin von der Preussag AG betriebenen Anlagen. 1965/66 gingen diese Anlagen in den neu gegründeten Wasserversorgungsverband Deister über. Die heutige Grundwassergewinnung erfolgt bei der WGA „Deisterquellen“ über 11 Entnahmestandorte, die aus 56 Einzelanlagen bestehen. Dazu gehören Quell- und Sammelschächte sowie gefasste Mundlöcher früherer Stollen, die sich in den Gemarkungen Hohenbostel, Barsinghausen und Egestorf befinden. Die Fassungen sind als passive Anlagen geführt: Das Sicker- bzw. Zwischenabflusswasser wird im Freigefälle erfasst, eine aktive Wasserhebung z.B. mittels Förderpumpen findet nicht statt. Die Grundwassergewinnung über das Wasserwerk Eckerde findet zzt. über sechs Vertikalfilterbrunnen, die in einem quartärzeitlichen Porengrundwasserleiter verfiltert sind, statt. Die Brunnen befinden sich zzt. in den Gemarkungen Leveste und Eckerde und werden, wie auch die WGA „Deisterquellen“ durch die Stadtwerke Barsinghausen GmbH betrieben. Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH versorgen zzt. bis auf den Stadtteil Holtensen vollständig das Stadtgebiet der Stadt Barsinghausen. Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH beliefert in dessen Versorgungsgebiet rund 35.000 Menschen mit Trinkwasser. Zudem wird das örtliche Kleingewerbe, Großgewerbe und die Industrie mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Die öffentliche Wasserversorgung wird zurzeit über eine mit Schreiben vom 18.12.2024 genehmigte Zulassung im vorzeitigen Beginn abgesichert. Für beide Entnahmen gibt es jeweils einen gesonderten Antrag mit den entsprechenden Antragsunterlagen. Diese sind in sog. Heften wie folgt aufgebaut: Wasserwerk Eckerde Heft ECK 1 Erläuterungsbericht Heft ECK 2 Übersichtskarte Heft ECK 3 Lageplan Förderbrunnen Heft ECK 4 Flächen- und Eigentümernachweis Heft ECK 5 Dokumentation der Förderbrunnen Heft ECK 6 Prüfberichte 2025 Heft ECK 7 Wasserbedarfsprognose 2054 Heft ECK 8 Alternativenbetrachtung Heft ECK 9 Hydrogeologisches Gutachten mit Anhang Modellbericht Heft ECK 10 Hydrologisches Gutachten Heft ECK 11 Bodenkundliches Gutachten Heft ECK 12 Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsuntersuchung Heft ECK 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Heft ECK 14 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Oberflächengewässer Heft ECK 15 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Grundwasser Heft ECK 16 UVP-Bericht nach § 16 UVPG Heft ECK 17 Landschaftspflegerischer Begleitplan Heft ECK 18 Konzept zur Beweissicherung Wassergewinnungsanlage „Deisterquellen“ Heft DQ 1 Erläuterungsbericht Heft DQ 2 Übersichtskarte Heft DQ 3 Lageplan Wassergewinnungsanlagen Heft DQ 4 Flächen- und Eigentümernachweis Heft DQ 5 Dokumentation der Wassergewinnungsanlage Heft DQ 6 Prüfberichte 2025 Heft DQ 7 Wasserbedarfsprognose 2054 Heft DQ 8 Alternativenbetrachtung Heft DQ 9 Hydrogeologisches Gutachten mit Anhang Modellbericht Heft DQ 10 Hydrologisches Gutachten Heft DQ 11 Bodenkundliches Gutachten Heft DQ 12 Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsuntersuchung Heft DQ 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Heft DQ 14 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Oberflächengewässer / Grundwasser Heft DQ 15 UVP-Bericht nach § 16 UVPG Heft DQ 16 Landschaftspflegerischer Begleitplan Heft DQ 17 Konzept zur Beweissicherung Aufgrund der von der Stadtwerke Barsinghausen GmbH Ende 2022 vorgelegten Vorhabensbeschreibung wurde gem. § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Eine UVP ist erforderlich. Das Ergebnis wurde für das WW Eckerde mit Datum vom 21.12.2022 und für die WGA „Deisterquellen mit Datum vom 06.12.2022 festgestellt und im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 19.01.2023 bekannt gemacht. Zudem wurde es im UVP-Portal veröffentlicht. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.
Ich bitte um Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Kompensationsflächen KFK und Ökokontosflächen ÖEK): Priorität 1 1. Gesamtausgaben Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750) summieren sich die explizit für Kompensations- und Ökokontomaßnahmen deklarierten Titel (52141, 52190, 68241, 70118, 82162, 89360) auf 3.701.000 € für 2025. Führt der SenMVKU eine interne Übersicht der Gesamtausgaben für Kompensationsmaßnahmen über alle Haushaltsstellen hinweg? Falls ja, bitte ich um Zugang zu dieser Übersicht. Falls nein: Fließen weitere Mittel – etwa über Grün Berlin (Titel 68203, 89145) oder Naturschutzpflege (52140) – anteilig in Kompensationsflächen ein? 2. Kosten pro Ökopunkt Ich bitte um Zugang zu internen Kalkulationsunterlagen oder Übersichten zu den Herstellungs- und Pflegekosten pro Ökopunkt (Biotopwertpunkt). 3. Projektdokumentation (Priorität 1) Für folgende Projekte bitte ich um Zugang zu Kostenvoranschlägen, Abrechnungen sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) bzw. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen mit Ökopunktberechnung nach dem Berliner Biotopwertverfahren: 0223 – Döberitzer Grünzug ÖEK_SB_002 – Kienberg/Wuhletal Priorität 2 4. Kassenrest Titel 52190 Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750, Titel 52190) ist ein Kassenrest von 6.574.097,66 € ausgewiesen, bei einem Jahresansatz von 100.000 € und einem Ist-Wert 2022 von 33.833 €. Ich bitte um Auskunft über die Ursachen dieses Kassenrestes. 5. Ökokonto Im Berliner Geoportal ist die Spalte „zugeordnetes Vorhaben" bei allen ÖEK-Flächen leer. Ich bitte um Zugang zu einer aktuellen Übersicht des Ökokontos mit Stand der gutgeschriebenen und bereits verrechneten Ökopunkte. 6. Überprüfungsverfahren Ich bitte um Zugang zu Verfahrensbeschreibungen und Gutachten zur Überprüfung des Erfolgseintritts von Kompensationsmaßnahmen (Haushaltsplan 2024/2025, Kap. 0750, Titel 54010, lfd. Nr. 5). 7. Projektdokumentation (Priorität 2) Sofern aufbereitete Unterlagen vorliegen, bitte ich um dieselben Unterlagen wie unter Punkt 3 für: 0284 – Ufergestaltung/Grünvernetzung 0202 – Entsiegelung Schulhof 1111 – Rückbau Verkehrsflächen 0224 – Tiergarten (Scheidemannstraße bis Tiergartenstraße)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich auf Grundlage des Berliner Umweltinformationsgesetzes (UIG Bln) sowie hilfsweise des Informationsfreiheitsgesetzes Berlin (IFG Bln) Zugang zu folgenden Informationen zum Vorhaben „Neubau der Bundesautobahn A 100, 16. Bauabschnitt, AD Neukölln bis AS Am Treptower Park": A) Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2010 Sämtliche planfestgestellten und beigestellten Unterlagen (UL 1 bis UL 21), insbesondere: - UL 1: Erläuterungsbericht - UL 7: Lagepläne - UL 8: Höhenpläne und Querschnitte - UL 11.1: Schalltechnische Untersuchung einschließlich aller Anhänge - UL 11.2.2: Tabellen der Fassadenberechnungspunkte (S. 1–143) - UL 12: Landschaftspflegerischer Begleitplan - UL 14: Antragsunterlagen zur Linienbestimmung gemäß § 16 FStrG - UL 17: Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne - UL 19: Wassertechnische Untersuchung - alle weiteren Unterlagen, die im Beschluss vom 29.12.2010 referenziert sind B) Planänderungsbeschluss vom 20. März 2018 (Verfahren A100-16.BA-IVE-2-2017) Sämtliche Unterlagen des Änderungsverfahrens, insbesondere: - aktualisierter Erläuterungsbericht - aktualisierte Lagepläne der Anschlussstelle Am Treptower Park - schalltechnische Neuberechnung (Antrags- und Änderungsvariante) - lufthygienische Untersuchung (Änderungsvariante) - aktualisierter Landschaftspflegerischer Begleitplan - Unterlagen zur Begründung der Aufgabe der Inanspruchnahme der Grundstücke << Adresse entfernt >>, 18, 20 und 22 - alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie deren Auswertung - die Auslegungsunterlagen, die nach § 27a VwVfG online bereitgestellt wurden C) Verwaltungsvorgänge zu beiden Verfahren - Schriftwechsel zwischen Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger - behördeninterne Vermerke zur Bewertung von Einwendungen - gerichtliche Schriftsätze und Entscheidungen aus den Verfahren BVerwG 9 A 8.11 bis 9 A 20.11, soweit aktenkundig Bitte stellen Sie die Unterlagen vorzugsweise elektronisch als PDF zur Verfügung. Eine Bereitstellung per Download-Link ist ausdrücklich willkommen. Sofern die Bereitstellung mit Kosten über 30 Euro verbunden ist, bitte ich vorab um Mitteilung des voraussichtlichen Aufwands gemäß § 12 UIG Bln, bevor Kosten ausgelöst werden. Ich behalte mir vor, den Antragsumfang dann anzupassen. Sollten einzelne Unterlagen aus Gründen des Datenschutzes nur teilweise herausgegeben werden können, bitte ich um Schwärzung personenbezogener Daten und Herausgabe der übrigen Inhalte (§ 8 UIG Bln). Ich weise auf die gesetzliche Bearbeitungsfrist von einem Monat (§ 3 Abs. 3 UIG Bln) hin und bitte um schriftliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen.
Problemstellung: Die Ausgleichsfaehigkeit einer geplanten Schnellstrasse, die durch avifaunistisch und floristisch wertvolle Gebiete der Weserniederung fuehrt, ist im Rahmen der Planfeststellung zu ueberpruefen und als Ergebnis in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Strassenbauentwurf planfeststellungsfaehig aufzubereiten und einzuarbeiten. Zielsetzung: Ausarbeitung von planfeststellungsfaehigen Angaben/Planunterlagen fuer ein ca. 2500 ha groesses Untersuchungsgebiet ueber die Sicherung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer bestimmte Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die durch die geplante Massnahme betroffen sind. Hypothese: Der durch den geplanten Srassenbau zu erwartende Eingriff in den Landschaftsraum ist gemaess NdsNatG ausgleichbar. Methoden: Auswertung von Biotopkartierungen, Eigenerhebungen; serielle Untersuchungen.
Das Projekt umfasst die Überprüfung der langfristigen Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen von Straßenbauprojekten mit dem Schwerpunkt der Zustands- und Wirkungsanalysen. Verschiedene ältere Maßnahmenkomplexe in unterschiedlichen Biotoptypen und Landschaftsräumen sollen auf ihre Ausgleichsfunktion und ökologische Wirksamkeit im Hinblick auf die im LBP gestellten Ziele überprüft werden. Neben einer Kontrolle der Zielerreichung (Soll-Ist-Vergleich) ist schwerpunktmäßig die Wirkung der Maßnahmen zu untersuchen. Funktionelle Zusammenhänge, Ursachen- und Wirkungsanalyse sowie eine Entwicklungsprognose sollen mittels vegetationskundlicher, faunistischer, landschaftsökologischer und standortkundlicher Untersuchungen ermittelt werden. Ausgehend von den Ergebnissen werden Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die Hinweise für zukünftige Planungen liefern.
Die Open Grid Europe GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 502 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link (NRL I) von Wilhelmshaven nach Dykhausen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 20 km mit einem Durchmesser von DN 1 400 (ca. 1,4 m) vor. Der Verlauf der Leitung erstreckt sich über Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven sowie im Landkreis Friesland über Gebiete in Bereichen der Stadt Schortens und der Gemeinde Sande. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht), ein Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG sowie ein Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie. Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 43 a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier auf der Internetseite eingesehen werden. Auf Verlangen einer beteiligten Person, das während der Dauer der Auslegung (18.09.2025 - 17.10.2025) an das LBEG zu richten ist, wird der beteiligten Person gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 17.11.2025 (einschließlich), Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei nachfolgenden Stellen erheben: – Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld oder – per E-Mail an: PFV-NRL_I@lbeg.niedersachsen.de Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist, also bis zum 17.11.2025 (einschließlich), Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden. Am 23.04.2026 reichte die Antragstellerin einen Antrag auf Änderung eines bereits ausgelegten Plans vor Planfeststellungsbeschluss beim LBEG ein (zum Download unter "weitere Unterlagen").
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 22 |
| Kommune | 8 |
| Land | 117 |
| Weitere | 15 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 18 |
| Text | 22 |
| Umweltprüfung | 110 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 126 |
| Offen | 25 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 153 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 24 |
| Dokument | 94 |
| Keine | 36 |
| Unbekannt | 5 |
| Webseite | 40 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 98 |
| Lebewesen und Lebensräume | 144 |
| Luft | 59 |
| Mensch und Umwelt | 153 |
| Wasser | 83 |
| Weitere | 145 |