Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Klima-Boden-Grundwasser dar.:Ein wichtiges Ziel des Bodenschutzes ist die Sicherung der Bodenvielfalt und damit insbesondere der Schutz selten auftretender Böden. Zu den seltenen Bodentypen gehören im Saarland kleinflächig verbreitete Böden über Flugsanden, Böden auf basenreichen und -armen Vulkanitgesteinen (Andesit, Melaphyr, Rhyolith, Phyllit)sowie dem Taunusquarzit/Gedinneschiefer und extreme Nassböden wie Niedermoorböden und Gleye. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Im Landschaftsprogramm werden Räume zur Entwicklung von Auen-/Bruchwäldern bzw. Gewässerbegleitenden Erlen-/Eschenwäldern über ein Symbol dargestellt. Die Auswahl der Räume erfolgt auf den potentiellen Standorten dieser Waldgesellschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Ausprägung der vorkommenden Lebensgemeinschaften mit ihren Pflanzen- und Tierarten und möglicher Konflikte mit bestehenden Nutzungen. Diese Räume müssen im Rahmen von konkreten Projekten zur Waldentwicklung näher untersucht und flächenmäßig konkretisiert werden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.9 und 6.5.4
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche (> 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2)
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten zu originären Schutz(gebiets)kategorien des Landschaftsprogramms Saarland dar. Es handelt sich sowohl um Planungs- (LSG und WSG) als auch Bestandsdaten (Unzerschnittene Räume).:Es wird eine saarlandweite (außer "Biosphäre Bliesgau") Neukonzeption der Landschaftsschutzgebiete dargestellt. Im Bereich der „Biosphäre Bliesgau“ soll die Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete im Rahmen des ganzheitlichen Entwicklungsauftrages für das Biosphärenreservat erfolgen. Die Schwerpunkte der Neuordnung liegen auf: • den Auen der Fluss- und Bachtäler, insbesondere mit noch funktionsfähigen Retentionsflächen und be-sonderer Bedeutung für Arten- und Biotopschutz sowie Erholung, • den Freiräumen und Grünzügen auf der Siedlungsachse des mittleren Saartals, des Saarlouiser Be-ckens und des Neunkircher Verdichtungsraums, die sich unter hohem Siedlungsdruck befinden und gleichzeitig eine hohe Bedeutung als siedlungsnahe Freiräume besitzen, • den als besonders wertvoll bewerteten Kulturlandschaften des Saarlandes, • zu erhaltenden Offenlandbereichen mit Umnutzungstendenzen sowie Ausbreitung der Freizeitnutzung, • den durch die Expansion von Siedlung, Gewerbe oder Rohstoffwirtschaft gefährdeten Bereichen, in de-nen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bebauung oder Ausbeutung erfolgen sollte, • den Flächen mit hohem Erholungs- und Freizeitdruck bzw. verstärkter Bebauung im Außenbereich (z.B. Niedtal, Täler der Losheimer Schotterflur), • Landschaftsausschnitten mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung (z.B. Saarschleife, Limberg, Litermont, Schaumberg, Weiselberg) sowie • Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung und den Naturhaushalt. Zur Vermeidung von Doppelausweisungen werden innerhalb dieser Räume liegende Naturschutzgebiete nicht in die Landschaftsschutzgebietsneuordnungskulisse aufgenommen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.6.2
Dieser WebMapService (WMS) stellt die Änderungsübersicht für das Landschaftsprogramm Hamburg dar. Sie zeigt die Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.
Dieser WebMapService (WMS) stellt die Änderungsübersicht für das Landschaftsprogramm Hamburg dar. Sie zeigt die Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (FBN) werden im Landschaftsprogramm dargestellt, wenn diesen aus überörtlicher Sicht auf Grund der Naturnähe, Vielfalt, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung ihres Artenbestandes zu mindestens eine mittlere Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz zukommt und in denen Schutz und Pflege - abgesehen von lokal erforderlichen Sanierungsmaßnahmen - im Vordergrund stehen. Wesentliche Grundlagen zur Auswahl dieser Flächen sind die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, die Flächenkontingente aus den Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP), die Gutachten zur Landschaftsrahmenplanung und Luftbildauswertungen. Die Darstellung erfolgt in 3 Stufen: mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung bzw. sehr hohe Bedeutung. In diesem shapefile werden die Flächen mit mittlerer Bedeutung für den Naturschutz dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.2
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (FBN) werden im Landschaftsprogramm dargestellt, wenn diesen aus überörtlicher Sicht auf Grund der Naturnähe, Vielfalt, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung ihres Artenbestandes zu mindestens eine mittlere Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz zukommt und in denen Schutz und Pflege - abgesehen von lokal erforderlichen Sanierungsmaßnahmen - im Vordergrund stehen. Wesentliche Grundlagen zur Auswahl dieser Flächen sind die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, die Flächenkontingente aus den Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP), die Gutachten zur Landschaftsrahmenplanung und Luftbildauswertungen. Die Darstellung erfolgt in 3 Stufen: mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung bzw. sehr hohe Bedeutung. In diesem shapefile werden die Flächen mit sehr hoher Bedeutung für den Naturschutz dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.2
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 105 |
| Kommune | 6 |
| Land | 550 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Förderprogramm | 53 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 77 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 480 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 102 |
| offen | 503 |
| unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 611 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 34 |
| Bild | 8 |
| Dokument | 65 |
| Keine | 87 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 287 |
| Webseite | 295 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 186 |
| Lebewesen und Lebensräume | 470 |
| Luft | 84 |
| Mensch und Umwelt | 613 |
| Wasser | 159 |
| Weitere | 611 |