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Rekordversuch gegen den Gebrauch von Plastiktüten

Am 20. September 2014 setzten mehr als 3.000 Besucher des Umweltfests der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) ein Zeichen gegen Plastiktüten und Ressourcenverschwendung in Berlin. Sie hielten ein neun Kilometer langes Band aus 30.000 Einwegtüten in die Luft und stellten den bisherigen, durch GUINNESS WORLD RECORDS anerkannten, Weltrekord der längsten Plastiktütenkette ein. Dieser wurde am 17.7.2013 von SEA LIFE mit 10.615 Plastiktüten und einer 4,2 Kilometer langen Kette am Timmendorfer Strand aufgestellt. Unter dem Slogan „Berlin tüt was!“ hatten die SNB, die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) zu der heutigen Aktion aufgerufen. Alleine in Berlin gehen pro Stunde 30.000 Plastiktüten über die Ladentheke. Diese sind bereits nach durchschnittlich 25 Minuten Abfall. Häufig landen sie nicht im Gelben Sack, sondern in der Verbrennungsanlage oder sogar in der Landschaft, wo sie dann der Tier- und Pflanzenwelt schaden. Der Tagesverbrauch an Plastiktüten liegt in der Hauptstadt bei 710.000 Stück. Pro Jahr macht das 260 Millionen Plastiktüten.

Kampf gegen Landschaftszerstörung

Der NABU (damals noch "Bund für Vogelschutz") beginnt mit dem Kampf gegen die Landschaftszerstörung durch Flurbereinigung.

UBA aktuell - Nr.: 4/2022

Liebe Leser*innen, der Klimawandel ist auch in Deutschland immer stärker spürbar. Was wir alle – ob in der Politik, der Wirtschaft oder privat – tun können, um zunehmendem Extremwetter zu begegnen, ist Thema dieser Newsletterausgabe. Eine gute Nachricht in Sachen Klimaschutz: Im ersten Halbjahr 2022 wurden etwa 14 Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Apropos Thema Klima: Sie werden es sehen, die Newsletter-Inhalte sind in dieser Ausgabe nach Themen geordnet. Unter den neuen Rubriken finden Sie nun alle Neuigkeiten zum jeweiligen Thema, ob aktuelle Meldung, neue Publikation oder anstehende Veranstaltung. Möchten Sie uns Feedback zu dieser Änderung geben oder haben Sie Verbesserungsvorschläge für den Newsletter „UBA aktuell“? Dann freuen wir uns, wenn Sie an unserer kurzen Umfrage teilnehmen . Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Hitze, Trockenheit, Starkregen: Was Deutschland tun kann Durch den Klimawandel nimmt Extremwetter in Deutschland zu. Quelle: Bernd Brueggemann / Fotolia.com und mb67 / Fotolia.com Aufgrund des Klimawandels gibt es auch in Deutschland immer mehr heiße Sommertage mit über 30 °C und Tropennächte mit mindestens 20 °C. Hitzewellen sind inzwischen mindestens fünfmal wahrscheinlicher als im Jahr 1900. Dies belastet besonders empfindliche Menschen wie Alte und Vorerkrankte in stark verdichteten Innenstädten. Viel Bodenversieglung und Bebauung sowie wenig Grün sorgen hier für eine besonders starke Aufheizung. Der Klimawandel sorgt auch dafür, dass die Bodenfeuchte in Deutschland abnimmt. Stand 15. Juli 2022 zeigte sich im Oberboden (bis 30 cm) fast in ganz Deutschland flächendeckend Trockenstress, teilweise extremer Trockenstress, mit entsprechenden Folgen nicht nur für Wälder, Land- und Fortwirtschaft. Gleichzeitig fällt Regen immer häufiger als Starkregen – der schnell abfließt und dabei teils verheerende Zerstörungen zurücklässt, wie vergangenes Jahr im Ahrtal. Neben der schnellen Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen ist die Anpassung an die Folgen des Klimawandels dringend geboten. Der Hitze in den Innenstädten müssen wir durch deutlich mehr Grün sowie mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz an Gebäuden begegnen. An Flüssen vorgesehene Überschwemmungsflächen können helfen, Schäden durch Starkregen zu vermeiden und das Wasser gleichzeitig für Trockenperioden in der Landschaft zu halten. Mit Wasser muss überall sorgsam umgegangen werden, es also nicht verschmutzt und nur sparsam gebraucht werden; ob durch Mulchen in der Landwirtschaft, um der Austrocknung von Böden entgegenzuwirken, oder im privaten Garten durch das Sammeln von Regenwasser und die Gartenbewässerung nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden. Viele weitere Informationen und Empfehlungen des Umweltbundesamtes finden Sie unter den folgenden Links. Entlastungspaket: Umweltbundesamt will Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer ausnehmen "Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden", sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Auch auf die Reparatur von Fahrrädern soll ein niedrigerer Steuersatz entfallen. Artikel in der ZEIT ONLINE. Wasserknappheit in Deutschland UBA-Experte Jörg Rechenberg im Deutschlandfunk: Es braucht mehr Effizienz bei allen Wassernutzungen. Kalte Dusche für die Freiheit - Was Energiesparen bringt Welche Tipps zum Energiesparen helfen wirklich? Und animieren solche gut gemeinten Tipps zur Nachahmung oder bewirken sie eher das Gegenteil? UBA-Experte Dr. Michael Bilharz im HR-Info-Podcast. UBA-Zahl des Monats Juni 2022 Quelle: Umweltbundesamt

Manuskripterstellung Landeskunde Sächsische Schweiz

"Manuskripterstellung Landeskunde Sächsische Schweiz" Kulturhistorische Grundlagen, Historische und Allgemeine Grundlagen, kulturgeschichtlicher Abriss zur Sächsischen Schweiz, Heimatschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Denkmalpflege in der Sächsischen Schweiz, Landschaftsanalyse, Naturraum Naturhaushalt, Flächennutzung, Landschaftsbelastung und Landschaftsschäden, Landschaftsgliederung und Landschaftsbilder der Sächsischen Schweiz.

Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten!

Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten! Trotz Fortschritten im Umwelt- und Naturschutz bedrohen Landschaftszerstörung, Umweltgifte oder der Klimawandel noch immer Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume. Für den Erhalt der Biodiversität muss weltweit noch mehr getan werden, auch in Deutschland. Welchen Beitrag Umweltschutz dabei leisten kann, zeigt das aktualisierte UBA-Themenheft „Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten“. In zwölf Kapiteln beleuchtet das Themenheft die Entwicklungen und den Handlungsbedarf zum Erhalt der ⁠ Biodiversität ⁠, etwa in den Gebieten Gewässerschutz, Agrarpolitik und Luftreinhaltung. So müssen unter anderem Gewässer renaturiert, der Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft verringert und der ⁠ Klimawandel ⁠ verlangsamt werden, um Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen zu schützen und um ihnen mehr Zeit zu geben, sich an die neuen Bedingungen anpassen zu können. Des Weiteren sorgt ein sparsamerer Umgang mit Ressourcen für einen verringerten Abbau und somit für den Schutz bestimmter Biotope.

Beteiligtes Fachrecht für den vorsorgenden Bodenschutz

Das Bundes-Bodenschutzgesetz findet immer dann Anwendung, wenn und soweit andere Fachrechte keine bodenbezogenen Regelungen enthalten. Da aber andere Fachrechte wie das Baurecht und das Naturschutzrecht diesbezügliche Regelungen getroffen haben, wird der vorsorgende Bodenschutz durch verschiedene Fachaufgaben realisiert. In erster Linie sind die für den Bodenschutz verantwortlichen Behörden zuständig – auf Gesamt-Berliner und auf bezirklicher Ebene. Diese Behörden setzen sich auch für Bodenschutzbelange in den Aufgaben ein, für die sie zwar nicht originär verantwortlich sind, die aber große Auswirkungen auf den Boden haben. In Berlin sind das vor allem folgende: Erstellung des Flächennutzungsplans (FNP) (nach §§ 5 ff. BauGB) Der FNP stellt für ganz Berlin die zulässige Nutzung der Flächen dar. Da damit im groben Rahmen vorgegeben ist, welches Ausmaß die Bodenbelastung annehmen kann, muss diese Planung die konkreten Potentiale und Funktionen der jeweiligen Böden berücksichtigen. Erstellung des Landschaftsprogramms (LaPro) nach BerlNatSchG Das LaPro von 1994 schützt in seinem „Teilplan Naturhaushalt“ die abiotischen Komponenten der Landschaft. Dazu gehört auch der Boden; für ihn wurde das Vorranggebiet Bodenschutz ausgewiesen. Mit der Fortentwicklung des Bodenschutzrechts muss diese Ausweisung unter dem spezifischen fachlichen Aspekt überprüft werden. Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach BerlNatSchG Die Eingriffsregelung nach NatSchG soll die Natur vor Übernutzung schützen, indem Eingriffe in Natur und Naturhaushalt (zu dem auch der Boden gehört) vermieden oder ausgeglichen werden. Der Leitfaden „Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (SenStadtUm 2012) leitet für den Boden eine Eingriffsbewertung ab und ermöglicht so, den Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Boden zu monetarisieren. Erstellung von Bebauungsplänen Diese regeln verbindlich die mögliche bauliche Nutzung des Bodens und sind deswegen – neben dem FNP – ein wichtiges Instrument zum schonenden Umgang mit dem Boden. Seit 2004 müssen für alle Bebauungspläne eine “Strategische Umweltprüfung”, eine Form der Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt immer durch den Vergleich „jetziger planungsrechtlicher Zustand“ gegenüber dem „künftigen Planungszustand“ und erlaubt den Boden vorsorgend zu schützen. Nach Anpassung des BauGB an die EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung wurde die Umweltprüfung in der Bauleitplanung (UP) eingeführt. In der Umweltprüfung sind die Belange des Umweltschutzes darzustellen. Für das jeweilige Planungsgebiet eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen und deren mögliche Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben abzuwägen. Festsetzung von Wasserschutzgebieten Bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten spielt u.a. die Qualität der Böden eine Rolle (z.B. Mächtigkeit der filterfähigen Schicht); außerdem schützen viele Regelungen der Schutzgebietsverordnung auch den Boden mit. Regelung der Abfallwirtschaft Da viele Bodenbelastungen aus unsachgemäßer Ablagerung von Abfällen entstanden sind, ist der sorgfältige Umgang mit Abfällen schon traditionell ein wesentliches Element im vorsorgenden Bodenschutz. Dazu gehört als Problem auch der Klärschlamm: dieser ist mit seinem hohen Gehalt organischer Substanz eigentlich ein wertvoller Stoff zur Bodenverbesserung. Allerdings sind darin meist Schadstoffe in so hohen Konzentrationen enthalten, dass diese den Boden langfristig mehr schaden als nützen. Deswegen werden Klärschlämme in der Regel entsorgt. Biokomposte hingegen können wegen ihres geringen Schadstoffgehaltes in Landwirtschaft oder Gartenbau verwertet werden. Die Vielzahl der Fachaufgaben darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese nur Teilaspekte des Bodenschutzes betrachten: als Filtermedium für den Wasserhaushalt oder als Standort für Baulichkeiten etc. Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes muss es deswegen sein, aus der Perspektive des Bodens die Nutzungsansprüche an ihn unter der Zielsetzung seines nachhaltig gesicherten Schutzes zu befriedigen.

39_Bockkäfer

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Volker NEUMANN unter Mitwirkung von Wolfgang BÄSE, Wolfgang CIUPA, Wolfgang GRUSCHWITZ, Manfred HUTH, Matthias JENTZSCH, Manfred JUNG , Herbert KÜHNEL , Lutz LANGE , Torsten PIETSCH, Andreas RÖSSLER, Gunter SCHMIEDTCHEN, Peer Hajo SCHNITTER, Sebastian SCHORNACK, Günter SIERING, Eckart STOLLE, Wilko TRAPP und Martin TROST (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung HORION (1974) gibt für die Familie der Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) in Mitteleuropa 256 vermutlich vorkommende Arten an. HARDE & SE- VERA (1988) nennen 231 (247) Arten aus 85 (90) Gattungen. KÖHLER & KLAUSNITZER (1998) führen für Deutschland 192 Arten auf, wovon 20 der Be- stätigung bedürfen. Zur autochthonen Fauna Sachsen-Anhalts gehö- ren 136 Arten. Dabei sind die durch Einschlep- pung, Verfliegen usw. gegebenen Gelegenheits- nachweise nicht berücksichtigt. Die für Sachsen- Anhalt vermutete Artenzahl ist als bedeutend hö- her einzuschätzen. In dem Versuch, den tatsäch- lichen Artenbestand von den faunenfremden Elementen zu trennen, ist die Subjektivität in der Wertigkeit der angegebenen Nachweise als Feh- lerquelle mit enthalten. Hinzu kommt, dass für län- ger zurückliegende Nachweise Belegexemplare mitunter nicht mehr auffindbar sind (Kriegseinflüs- se usw.) und somit eine Überprüfung dieser An- gaben unmöglich ist. Dies erschwert die Einschät- zung und Wertung der aus der Literatur bekann- ten, aber strittigen Meldungen (z.B. Chloropho- rus varius, Corymbia (Leptura) fulva und Pe- dostrangalia (Strangalia) pubescens). Datengrundlagen Zur Analyse des gegenwärtigen Artenbestandes und der Gefährdungssituation der Bockkäfer wur- den Daten einer Datenbank herangezogen, die sich hauptsächlich aus Angaben der genannten Mitarbeiter, aus eigenen Funden, aus Sammlungs- auswertungen von Museen und des Zoologischen Institutes Halle sowie Literaturauswertungen von lokalen faunistischen Erhebungen, u.a. DIETZE & SCHORNACK (1999), MALCHAU (1992), NEUMANN et al. (2001) und SPRICK (2000) zusammensetzt. Die Nomenklatur der Arten folgt BENSE (1995), bei den deutschen Bezeichnungen werden vielfach Bezeichnungen von KLAUSNITZER & SANDER (1981), HARDE & SEVERA (1988) und GEISER (1992) genutzt. Bemerkungen zu ausgewählten Arten Der überwiegende Teil der Cerambyciden hat eine xylobionte Lebensweise. Nur ein kleiner Teil der Arten lebt phytophag und meist oligophag an krau- tigen Pflanzen. Eine Übersicht über die Entwick- lung der Bockkäfer gibt u.a. DEMELT (1966). WECKWERTH (1954) erwähnt ein Vorkommen des Alpenbockes (Rosalia alpina) in den Buchenwäl- dern zwischen Helmstedt und Weferlingen, über welches WAHNSCHAFFE (1883) und FEUERSTACKE (1913) bereits berichteten. Rosalia alpina entwi- ckelt sich meist in alten, absterbenden und bereits abgestorbenen Rotbuchenstämmen in aufgelo- ckerten Bergmischwäldern. Seit Jahren konnten trotz intensiver Nachsuche keine neuen Nachwei- se erbracht werden. Offensichtlich wurde die Art in Sachsen-Anhalt durch forstwirtschaftliche Maß- nahmen ausgelöscht. Erfreulich ist das Wiederauffinden von Stenopte- rus rufus in den letzten Jahren an verschiedenen Örtlichkeiten unseres Bundeslandes sowie von Acmaeops marginatus, Obrium cantharinum und Phymatodes rufipes, die nach NEUMANN (1993) als „Ausgestorben oder verschollen“ galten. Bei an- deren Arten dieser Kategorie, wie z.B. Callidium coriaceum, Leiopus punctulatus, Pogonocherus ovatus könnte mit einem Wiederfund gerechnet werden. Anisathron barbipes, Judolia sexmacu- lata und Trichoferus pallidus wurden in Sachsen- Anhalt neu aufgefunden. Sie konnten als autoch- thone, bisher übersehene Arten betrachtet und dementsprechend in die Neufassung der Roten Liste aufgenommen werden. Für Stenostola dubia und S. ferrea fehlen aufgrund systematischer Probleme und damit durch Deter- minationsschwierigkeiten weitgehend exakte An- gaben zum Vorkommen. Deshalb wurde in der Erstfassung der Roten Liste (NEUMANN 1993) zunächst der Auffassung von BRINGMANN (1989) gefolgt, dass ein sicherer Nachweis von S. ferrea für das Gebiet der neuen Bundesländer noch zu erbringen ist. Inzwischen zeigten morphologische Artkriterien und Genitaluntersuchungen einen ein- deutigen Nachweis der Art für Sachsen-Anhalt. Hier ist somit das Vorkommen beider Arten als gesichert zu betrachten, die genaue Datenlage jedoch als „defizitär“ einzuschätzen. NÜSSLER (1976) erwähnt als boreomontane Spe- zies der neuen Bundesländer für unser Faunen- gebiet Acmaeops pratensis, Callidium coriaceum '' Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Gefährdungskategorie R 1 2 - 28 23 0 20 14,7 - 20,6 16,9 3 31Rote Liste 102 22,875,0 G -Kategorien D V 2 5Sonstige Gesamt 7 -1,55,2 3,7 (s.a. HORION 1975), Corymbia (Leptura) maculicor- nis, Lepturalia (Strangalia) nigripes, Lepturobos- ca (Leptura) virens, Monochamus sutor, Pachyta lamed und P. quadrimaculata. Für Lepturobosca (Leptura) virens und Lepturalia (Strangalia) nigri- pes stellt der Autor ein autochthones Vorkommen in Frage und vermutet zufällige, mehrmals impor- tierte Exemplare. Acmaeops pratensis wäre er- neut nachzuweisen. Dies gilt nach unserer Sicht auch für Callidium coriaceum, obwohl MÖLLER (1996) bei seiner Bearbeitung der Holzinsekten- fauna der Kernfläche Brockenurwald des NP „Hochharz“ den Fund einer Flügeldecke angibt, „deren Zuordnung nicht mit letzter Sicherheit mög- lich war“. Auch bei einer eindeutigen Determinati- on hätte dies nichts über das Alter der Flügelde- cke ausgesagt. Diese Art muss nach wie vor als „Ausgestorben oder verschollen“ gelten. Aktuell werden von den von NÜSSLER (1976) aufgeführten boreomontanen Arten des Landschaftsraumes Harz nur Corymbia maculicornis und Pachyta qua- drimaculata nachgewiesen. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen von Gaurotes virginea, Evo- dinus clathratus und Oxymirus cursor. Für Letzte- ren gibt SAXESEN (1834) noch ein vereinzeltes Vor- kommen im Oberharz an. Inzwischen ist durch das Baumsterben und den damit großen Totholzan- teil im Harz dieser Bockkäfer hier häufiger gewor- den. LEIMBACH (1886) nannte in seinem Verzeich- nis für den Landschaftsraum Harz insgesamt 92 Bockkäferarten. Zu den phytophag bzw. von Wurzeln lebenden Arten zählt der Erdbock Dorcadion fuliginator. Er ist eine Charakterart von Trockenstandorten, die im Mittelelbegebiet ihre östliche Verbreitungsgren- ze erreicht. Nach HORION (1974) ist jeder Fundort dieses Käfers publikationswürdig. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Die xylobionten Bockkäferarten entwickeln sich in Holz verschiedener Zerfallsstadien (KLAUSNITZER 1994). Viele Arten zeigen einen ausgesprochen hohen Spezialisierungsgrad hinsichtlich der Ha- bitatansprüche. ”Neben einer oft sehr ausgepräg- ten Abhängigkeit von verschiedenen abiotischen Faktoren im Brutsubstrat kommt bei zahlreichen xylobionten Käfern eine ganz spezifische Anpas- sung an die Entwicklungspflanze (Baum- oder Strauchart) ...” hinzu (BENSE 1992). Diese diffe- renzierte Lebensweise bewirkt eine oft sehr emp- ! Gesamt 136 Gesamt 136 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Bockkäfer Sach- sen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Roten Liste. findliche Reaktion auf Veränderungen im Lebens- raum, die sich in der Gefährdungssituation wider- spiegelt. In der Roten Liste erscheinen nunmehr von den 136 Arten Sachsen-Anhalts 102 (75%)! Viele Arten sind Anzeiger von noch vorhandenen reliktären Restbiotopen der ehemaligen Urwald- Xylobiontenfauna (GEISER 1992). Sie finden in den jungen Wirtschaftswäldern kaum Entwicklungs- möglichkeiten. Ein „Vorkommen solcher ”Relikt- arten” ist ein wichtiger Beweis für eine lückenlo- se, weit zurückgehende Biotoptradition...” (BENSE 1992). Als ein Refugium solcher Arten hat sich das Biosphärenreservat „Flusslandschaft Mittle- re Elbe“ mit seinen Alteichenbeständen und Soli- täreichen erwiesen (KÜHNEL & NEUMANN 1977). So entwickeln sich in der Stamm- und Wipfelregion von Eichen hier u.a. noch Cerambyx cerdo, Aki- merus schäfferi und Phymatodes pusillus. Im Gebiet ist ein Großteil der in Sachsen-Anhalt be- kannten Bockkäferarten in bisher stabilen Popu- lationen zu finden. Zum Erhalt einer artenreichen Bockkäferfauna sind Schutz und eine Gestaltung entsprechender Biotope unbedingt notwendig. WINTER & NOWAK (2001) erklären die hohe Bedeutung von Totalre- servaten für an Alt- und Totholz gebundene Le- bensgemeinschaften. Für viele Bockkäferarten sind gut strukturierte Alt- holzbestände mit hohem Totholzanteil und Berei- che mit entsprechender Sonnenexposition für die Entwicklung lebensnotwendig. So stellen ehema- lige Hutewälder, Parkanlagen, Alleen, Baumgrup- pen und auch Einzelbäume essentielle Refugien dar. Dies erfordert auch ein Umdenken in der Durchführung forstwirtschaftlicher und baum- chirurgischer Sanierungsmaßnahmen im Sied- lungs- und Erholungsbereich des Menschen. Besonders bei alten Bäumen „erwächst dem Ge- setzgeber durch Änderung der Haftungspraxis für herabfallende Holzteile eine sehr dringende Auf- gabe“ (GEISER 1981). Verkehrswegebau, Bebauung, Zersiedlungsmaß- nahmen, Agrartechnik, Biozideinsatz, Fallenwir- kung nächtlicher Beleuchtungsquellen, Straßen- tod, die Entfernung von Alleen, Feldgehölzen, Deichbäumen, Hecken und Streuobstwiesen, großräumige Landschaftszerstörung sind wesent- liche Gefährdungsursachen. Ausführlich gehen auf diese Problematik u.a. GEISER (1980, 1981) sowie MÖLLER & SCHNEIDER (1992) ein. Sämtliche Bockkäferarten (Ausnahmen: Hylotru- pes bajulus, Monochamus spp., Tetropium spp.) gehören nach der „Verordnung zum Erlass von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes “ vom 21.10.1999 zu den besonders geschützten Arten der Bundesrepublik Deutschland. Art (wiss.)Art (deutsch) Acanthocinus aedilis (LINNAEUS, 1758) Acanthocinus griseus (FABRICIUS, 1792) Acanthoderes clavipes (SCHRANK, 1781) Acmaeops marginatus (FABRICIUS, 1781) Acmaeops pratensis (LAICHARTING, 1784) Agapanthia violacea (FABRICIUS, 1775) Akimerus schaefferi (LAICHARTING, 1784) Anaesthetis testacea (FABRICIUS, 1781) Anastrangalia dubia (SCOPOLI, 1763) Anastrangalia sanguinolenta (LINNAEUS, 1761) Anisarthron barbipes (SCHRANK, 1781) Anoplodera rufipes (SCHALLER, 1783) Anoplodera sexguttata (FABRICIUS, 1775) Aromia moschata (LINNAEUS, 1758) Asemum striatum (LINNAEUS, 1758) Axinopalpis gracilis (KRYNICKI, 1832) Callidium aeneum (DEGEER, 1775) Callidium coriaceum PAYKULL, 1800 Callidium violaceum (LINNAEUS, 1758) Cerambyx cerdo LINNAEUS, 1758 Cerambyx scopolii FUESSLINS, 1775 Chlorophorus herbsti (BRAHM, 1790) Chlorophorus sartor (MÜLLER, 1766) Chlorophorus varius (MÜLLER, 1766) Clytus tropicus (PANZER, 1795) Cortodera femorata (FABRICIUS, 1787) Cortodera humeralis (SCHALLER, 1783) Corymbia fulva (DEGEER, 1775) Corymbia scutellata (FABRICIUS, 1781) Corymbia maculicornis (DEGEER, 1775) Dorcadion fuliginator (LINNAEUS, 1758) Ergates faber (LINNAEUS, 1767) Evodinus clathratus (FABRICIUS, 1792) Exocentrus adspersus MULSANT, 1846 Exocentrus lusitanus (LINNAEUS, 1767) Exocentrus punctipennis MULS. et GUILL., 1856 Gaurotes virginea (LINNAEUS, 1758) Grammoptera abdominalis (STEPHENS, 1831) Grammoptera ustulata (SCHALLER, 1783) Hylotrupes bajulus (LINNAEUS, 1758) Judolia sexmaculata (LINNAEUS, 1758) Lamia textor (LINNAEUS, 1758) Leiopus punctulatus (PAYKULL, 1800) Leptura aethiops PODA, 1761 Leptura arcuata PANZER, 1793 Menesia bipunctata (ZOUBKOFF, 1829) Mesosa curculionides (LINNAEUS, 1761) Mesosa nebulosa (FABRICIUS, 1781) Molorchus kiesenwetteri MULSANT et REY, 1861 Molorchus umbellatarum (SCHREBER, 1759) Monochamus galloprovincialis (OLIVIER, 1795)Zimmermann Braunbindiger Zimmerbock Scheckenbock Gelbrandiger Kugelhalsbock Gelbbrauner Kugelhalsbock Metallfarbener Distelbock Breitschulterbock Kragenbock Zweifelhafter Halsbock Rosthaar-Bock Rotbeiniger Halsbock Gefleckter Halsbock Moschusbock Düsterbock Messerbock Metallischer Scheibenbock Platter Fichten-Scheibenbock Blauer Scheibenbock Heldbock Kleiner Spießbock Wollkraut-Widderbock Weißbindiger Widderbock Variabler Widderbock Wendekreis-Widderbock Schwarzer Tiefaugenbock Eichen-Tiefaugenbock Schwarzspitziger Halsbock Haarschildiger Halsbock Grauflügliger Erdbock Mulmbock Fleckenbock Weißgefleckter Wimperhorn-B. Wimperhornbock Rüstern-Wimperhornbock Blaubock Schwarzer Blütenbock Eichen-Blütenbock Hausbock Sechsfleckiger Halsbock Weberbock Schwarzhörniger Splintbock Bogenförmiger Halsbock Schwarzbock Großer Augenfleckenbock Binden-Augenfleckenbock Dolden-Kurzdeckenbock Bäckerbock Kat.Bem. V 3 2 1 0 1 1 1 0 V 1 3 3 V 3 1 3 0 3 1 3 0 0 0 2 2 3 0 1 3 2 3 2 3 2 1 3 1 3 3 1 1 0 3 2 1 2 2 0 3 2§ BA § BA § BA § BA 01) § BA 1974 § BA § BA § BA 01) § BA 1974 § BA 06) § BA 1966 § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA 1974 01) § BA § FFH II/IV, BK § BA 01) § BA 1974 § BA 1974 01) § BA 1974 01) § BA § BA § BA § BA 1974 01) § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA 2000 02) § BA 01) § BA 1974 § BA § BA § BA § BA § BA 01) § BA 1974 § BA !

59_Schmetterlinge

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Schmetterlinge (Lepidoptera) des Landes Sachsen- Anhalt Bearbeitet von Peter SCHMIDT, Christoph SCHÖNBORN, Joa- chim HÄNDEL, Timm KARISCH, Jörg KELLNER und Dirk STADIE (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Schmetterlinge sind ganz überwiegend phytopha- ge Insekten, die sich als Larven (Raupen) an ver- schiedenen Pflanzenteilen entwickeln. Als Imagi- nes benötigen viele Arten ein reiches Angebot an blühenden Gefäßpflanzen; andere wiederum sau- gen z.B. an ausfließenden Baumsäften, überrei- fen Früchten oder Ausscheidungen von Blattläu- sen. Viele Schmetterlinge stellen sehr spezifische Anforderungen an ihren Lebensraum und sind vom Vorhandensein bestimmter Nahrungspflan- zen oder standortklimatischer Faktoren abhängig. Die erste Rote Liste für die Schmetterlinge Sach- sen-Anhalts wurde von GROSSER (1993) zusam- mengestellt. In dieser aktualisierten 2. Fassung, die den momentanen Kenntnisstand widerspiegelt, wurde die traditionelle Einteilung der sog. „Groß- schmetterlinge“ (Macrolepidoptera) beibehalten (für die Kleinschmetterlinge können derzeit keine gültigen Aussagen zur Gefährdung getroffen wer- den): - Rhopalocera et Hesperiidae - Tagfalter und Dickkopffalter - Bombyces et Sphinges - Spinner und Schwär- mer, mit den Familien Zygaenidae (Blutströpf- chen), Ctenuchidae (Weißfleckwidderchen), Nolidae (Kleinbären), Arctiidae (Bären), Lym- antriidae (Trägspinner), Thaumetopoeidae (Prozessionsspinner), Lasiocampidae (Glu- cken), Lemoniidae (Herbstspinner), Drepanidae (Sichelflügler), Endromididae (Scheckflügel), Saturniidae (Augenspinner), Sphingidae (Schwärmer), Notodontidae (Zahnspinner), Cymatophoridae (Eulenspinner), Limacodidae (Schildmotten), Thyrididae (Fensterfleckchen), Psychidae (Sackträger), Sesiidae (Glasflügler), Cossidae (Holzbohrer) und Hepialidae (Wurzel- bohrer) - Noctuidae - Eulenfalter - Geometridae - Spanner Diese Einteilung richtet sich nach der Anordnung in dem weit verbreiteten und viel genutzten Be- stimmungswerk der „Großschmetterlinge“ von KOCH (1984). Nach dem „Verzeichnis der Schmet- terlinge Deutschlands“ (GAEDIKE & HEINICKE 1999) sind aus dem gesamten Bundesgebiet 1.415 Ar- ten von Macrolepidopteren bekannt, davon 1.096 aus Sachsen-Anhalt (modifiziert nach aktuellen Erkenntnissen). Durch die intensiven faunistischen Untersuchungen der vergangenen Jahre sind bei vielen Arten Neueinschätzungen der Gefährdung notwendig geworden. Allerdings sind auch heute !&& aus einigen Regionen in Sachsen-Anhalt, besonders im Nordwesten des Landes, bisher nur wenige Informationen zu Schmetterlingsvorkom- men bekannt. Dennoch ist es möglich, verbindli- che Aussagen zur Einstufung der gefährdeten Arten zu machen. Auch die vorliegende Rote Lis- te spiegelt nur den aktuellen Arbeitsstand wider. Künftige faunistische Beobachtungen, ein erwei- tertes Wissen zur Biologie und Ökologie der Ar- ten sowie zur Gefährdung werden weitere Fort- schreibungen notwendig machen. Datengrundlagen Für Sachsen-Anhalt liegt eine kommentierte Checkliste inkl. Angaben zur Bestandsentwicklung vor (KARISCH 1999), eine weiterführende Landes- fauna fehlt aber bisher. So war es notwendig, die Literatur intensiver auszuwerten. Folgende Schrif- ten dokumentieren die frühere Bestandssituation: BERGMANN (1951-1955), BORNEMANN (1912), PATZ- AK (1969), SPEYER & SPEYER (1858, 1862), STANGE (1869). In neuerer Zeit erschienen zusammenfas- sende regionalfaunistische Arbeiten von GROSSER (1983-1997), KELLNER (1995), MAX (1977-1997), SCHADEWALD (1994) und SCHMIDT (2001). Zusätz- lich lagen die Arten- und Biotopschutzprogram- me für den Harz (1997), die Stadt Halle (1998) und den Landschaftsraum Elbe (2001) des Lan- desamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vor. Daneben waren zahlreiche Einzelarbeiten auszu- werten, die in diversen entomologischen Zeitschrif- ten, Mitteilungsblättern und naturschutzfachlichen Schriftenreihen erschienen sind. Dazu wurden zahlreiche faunistische Arbeiten aus der jünge- ren Vergangenheit gesichtet (z.B. GROSSER & HÄN- DEL 1999, HEINZE 1997, LEMM & STADIE 2000-2002, SCHÖNBORN & KELLNER 2000 u.a.). Im Rahmen des Projektes „Beiträge zur Insektenfauna der DDR“ erfolgte die Zusammenfassung und Veröffentli- chung der Fundmeldungen vieler Entomologen. Folgende Arbeiten wurden aus dieser Reihe aus- gewertet: REINHARDT (1983, 1985, 1989 - Rhopa- locera et Hesperiidae), REINHARDT & KAMES (1982 - Rhopalocera et Hesperiidae), HEINICKE & NAU- MANN (1980-82 - Noctuidae), SCHINTLMEISTER (1987 - Notodontidae), SCHMIDT (1991 - Arctiidae, Noli- dae, Ctenuchidae, Drepanidae, Cossidae et He- pialidae), KEIL (1993 - Zygaenidae) und REINHARDT & EITSCHBERGER (1995 - Sphingidae). Zusätzliche Angaben konnten zahlreichen Pflege- und Schutz- würdigkeits-Gutachten entnommen werden. Durch die Freigabe ehemals militärischer Sperrgebiete konnte ebenfalls eine Fülle von neuen faunisti- schen Daten erfasst werden. Sie haben die Kennt- nis über die Verbreitung auch seltenerer Arten erheblich erweitert. Für die Rote Liste Sachsen-Anhalt wird die derzeit überwiegend genutzte Checkliste von KARSHOLT & RAZOWSKI (1996) verwendet. Gebräuchliche Syn- onyme sind KARISCH (1999) zu entnehmen. Bemerkungen zu ausgewählten Arten der Roten Liste In der aktualisierten Fassung der Roten Liste Sachsen-Anhalts sind 520 Arten in Gefährdungs- kategorien eingeordnet, d.h. ca. 47% der im Land Sachsen-Anhalt bekannten Arten. Der überwie- gende Teil davon ist an Biotope gebunden, die selbst gefährdet sind bzw. in der Vergangenheit den verschiedensten Gefährdungsursachen aus- gesetzt waren. Das betrifft naturnahe Lebensräu- me wie z.B. Moore (Boloria aquilonaris, Celaena haworthii, Carsia sororiata) und Auen (Cerura er- minea, Catocala elocata, Macaria artesiaria, Pe- rizoma lugdunaria u.a.), aber auch viele sogenann- te Halbkulturformationen wie z.B. Trocken- und Halbtrockenrasen (viele Arten, u.a. Chazara bris- eis, Hyphoraia aulica, Cucullia argentea, Phiba- lapteryx virgata), Zwergstrauchheiden (z.B. Dical- lomera fascelina, Lycophotia molothina, Xestia agathina, Dyscia fagaria) und Streuobstwiesen (Atethmia ambusta, Eupithecia insigniata). Obwohl viele der ausgestorbenen oder verschollenen Schmetterlinge auch früher nur an ganz wenigen Stellen in Sachsen-Anhalt gefunden wurden, gibt es auch erloschene Arten, die einst weiter ver- breitet waren (z.B. Acosmetia caliginosa, Cleoro- des lichenaria, Coenonympha tullia, Tephrina murinaria). Als Beispiele für besonders drastische Bestandsrückgänge können ferner Argynnis nio- be, Lithosia quadra, Odonestis pruni oder Rhino- prora debiliata genannt werden. Einige Arten zei- gen aber auch positive Trends bzw. sind in Sach- sen-Anhalt im gesamtdeutschen Vergleich relativ gut vertreten, wie z.B. Isturgia roraria, Scotopte- ryx coarctaria oder die nicht gefährdete Amata phegea. Für die Erhaltung dieser Arten trägt Sach- sen-Anhalt demzufolge eine besondere Verant- wortung. Die folgenden bisher in der Roten Liste geführten Arten werden in der Neufassung nicht mehr be- rücksichtigt, weil sie kein dauerhafter Bestandteil der Fauna Sachsen-Anhalts sind bzw. waren. Es handelte sich bestenfalls um nicht interpretierbare Einzelfunde, wahrscheinlicher um Fehlbestimmun- gen: Hipparchia fagi, Melitaea phoebe,Dahlica ni- ckerlii, Eriopygodes imbecilla, Euchalcia modesto- ides, Euxoa lidia, Chlorissa cloraria, Idaea rusti- cata, Nebula tophaceata, Perizoma minorata, Sy- nopsia sociaria und Tephronia sepiaria. Gefährdungsursachen Schmetterlinge sind nicht durch direkte Nachstel- lung nach den Individuen bedroht, sondern viel- mehr durch Verlust ihrer Habitate entweder infol- ge Nutzungsänderung (sowohl Intensivierung als auch Aufgabe extensiver Nutzungen), schleichen- der Devastierung oder unmittelbarer Zerstörung. Als Gefährdungsursachen sind nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Faktoren anzusehen: A Nutzungsänderungen und -praktiken 1 Sukzession von Trockenstandorten zu Gebü- schen und Vorwaldstadien; Aufgabe der Be- weidung von Magerrasen 2 Intensivierung der Beweidung von Niedermoor- standorten und feuchten Bergwiesen, mit phy- tozönologischen Veränderungen durch Tritt- schäden (Standweide) und Eutrophierung 3 Entwässerung, Melioration, Grünlandumbruch, Umstrukturierung ehemaliger Mähwiesen zu Intensivweiden oder Saatgrasland 4 Veränderungen in der ackerbaulichen Nutzung; Verlust bestimmter Kulturpflanzen; Schlagver- größerung verbunden mit der Ausräumung na- turnaher Strukturen, wie z.B. Feldrainen und Hecken, in der Agrarlandschaft 5 Forstnutzung im Hochwaldbetrieb mit soforti- ger Auspflanzung aller Bestandeslücken und Freiflächen, z.T. mit standortfremden Gehöl- zen; Aufgabe des Niederwaldbetriebes und verwandter Bewirtschaftungsformen 6 Aufforstungen und standortfremde Nutzungen auf ehemaligen Truppenübungsplätzen und in Bergbaufolgelandschaften, deren Wert als Re- fugien für Arten offener, oligotropher Lebens- räume nicht erkannt wird 7 Unterdrückung von Wald- und Gebüschsäu- men; Entfernung unerwünschter Gehölze wie Birke, Weide usw. B Habitatverschlechterung ohne Nutzungsände- rung 8 Allgemeine Landschaftseutrophierung, einer- seits durch Auswaschung von Stickstoff- und Phosphordünger in benachbarte Habitate, zu- nehmend jedoch auf überregionaler Ebene durch atmosphärische Einträge; dies führt zu flächendeckender Veränderung der Vegetati- onsverhältnisse; sowie in Heiden, Trockenra- sen u.a. Offenbiotopen zu beschleunigter Suk- zession 9 Starke Beeinträchtigung von Feuchtstandorten durch sinkende Grundwasserspiegel infolge Trinkwasserentnahme, großräumiger Entwäs- serungen und Bergbau 10 Stoffliche Belastung der Umwelt; Luftver- schmutzung; Pestizideinsatz, Abdrift von Pes- tiziden aus Kulturen in naturnahe Flächen 11 Zunehmende Ausleuchtung der Landschaft durch starke, kurzwellige Lichtquellen auch im Außenbereich, damit Störung der natürlichen Verhaltensmuster der Falter und überproporti- onale Prädation 12 Ausbreitung konkurrenzstarker Neophyten unter Verdrängung der standortheimischen Ve- !&' Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 75 6,8 Gefährdungskategorie R 1 2 3 20 116 92 156 1,8 10,6 Kategorien G D V 17 6 38 1,6 0,5 3,5 8,4 14,2 Sonstige Gesamt 61 Gesamt 1.096 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Schmetterlinge Sachsen-Anhalts. 41,8 Gesamt 1.096 Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Kategori- en der Roten Liste. 5,6 getation, z.B. Goldruten (Solidago sp.) in Tro- ckenbiotopen sowie Riesen-Bärenklau (Hera- cleum mantegazzianum), Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) und Staudenknöterich- Arten (Reynoutria sp.) an Gewässerrändern u.a. Feuchtstandorten C Habitatzerstörung 13 Inanspruchnahme naturnaher Flächen für den Bau von Siedlungen, Gewerbegebieten und Verkehrswegen, die Anlage von Deponien, Wo- chenend- und Kleingartensiedlungen, Sport- und Tourismusanlagen sowie für den Bergbau 14 Fragmentierung der Landschaft; d.h. Habitat- zerschneidung und –verkleinerung durch inten- sive Nutzungen, insbesondere Verkehrswege- bau und nachfolgende Zunahme des Straßen- verkehrs; führt zur Isolation von Populationen 15 Eingriffe in Auenlandschaften durch Ausbau und Unterhaltung von Gewässern sowie Maß- nahmen des Hochwasserschutzes 16 Umstrukturierung der Siedlungsränder unter Zerstörung ehemals kleinräumig und extensiv genutzter Grünland-, Streuobst- und Garten- bauflächen; Vernichtung ruderaler Vegetations- bestände aufgrund naturfremder Vorstellungen von „Ordnung“ 17 Zerstörung nährstoffarmer, extensiv genutzter Waldwiesen durch jagdliche Nutzung, z.B. Anlage von Wildäckern und Fütterungen, An- pflanzung von „Verbissgehölzen“, oder Auffors- tung Es ist nicht immer möglich, ursächliche Zusam- menhänge exakt zu belegen. Für nicht wenige registrierte Arealregressionen und Abundanzrück- gänge sind unmittelbare anthropogene Auslöser nicht erkennbar. Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss dürften schon heute die viel diskutierten klimatischen Veränderungen haben, deren Ursa- chen wir nicht sicher benennen können. Dennoch ist wohl unbestritten, dass die o.g. Faktoren für einen großen Teil des Artenrückgangs verantwort- lich sind. Während früher vor allem radikale In- tensivierungen der Flächennutzung zum lokalen Aussterben von Arten führten, spielen heute all- mähliche Veränderungen der Habitate durch Eu- trophierung, völlige Nutzungsaufgabe oder Aus- breitung von Neophyten eine zunehmend größe- re Rolle. Eine große Anzahl der gefährdeten Ar- ten besiedelt offene Trockenbiotope (Sand- und !' Rote Liste 459 Kalktrockenrasen, Halbtrockenrasen, Zwerg- strauchheiden, trockene Ruderalfluren, ältere Ackerbrachen) und strukturreiche innere und äu- ßere Waldränder. Der ebenfalls auf viele der ge- nannten Faktoren zurückzuführende Rückgang von Blüten, der Nahrungsquelle der Imagines, dürfte einer der Schlüsselfaktoren für das Selte- nerwerden vieler Falterarten sein. Die Gefähr- dungsursachen geben Hinweise auf mögliche bzw. notwendige Schutzmaßnahmen. Schmetterlinge können nur durch Biotopschutz und Biotoppflege in ihrem Bestand erhalten werden. In Spalte 4 der Roten Liste sind nacheinander Schutzstatus, Verbreitungsschwerpunkte (V) und Arealrand- oder Vorpostenvorkommen (A), mög- liche Gefährdungsursachen gemäß o.a. Auflistung sowie bei den Arten der Kategorie 0 Jahr und - im Anschluss an die Liste - Ort des letzten Fundes einschließlich der Quellenangabe verzeichnet. Die Gefährdungsursachen der ausgestorbenen oder verschollenen Arten sind in eckiger Klammer an- gegeben, da die tatsächlich für das Erlöschen der Populationen verantwortlichen Faktoren in aller Regel nicht mit Sicherheit benannt werden kön- nen. Ein Fragezeichen in Spalte 4 bedeutet, dass die Ursache der Gefährdung der betreffenden Art nicht bekannt ist. Danksagung Allen Fachkollegen, die durch Mitteilung von Fund- daten, Hinweise zum ersten Entwurf oder auf an- dere Weise zur Erstellung der Roten Liste beige- tragen haben, sei an dieser Stelle herzlich ge- dankt. Die Einschätzung der Gefährdung einer Schmetterlingsart ist in hohem Maße abhängig vom Kenntnisstand ihrer Verbreitung im Land. Deshalb ist die Zusammenführung aller bekannt gewordenen Funddaten auch weiterhin besonders wichtig. So ist eine Rote Liste zugleich eine Auf- forderung an die Entomologen, die Ergebnisse ihrer Freilandforschungen durch Mitteilung an die Autoren hier einfließen zu lassen.

Verordnung

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südliche Goitzsche“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Auf Grund des § 32 i.V.m. §§ 29 und 62 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23.07.2004 (GVBl. LSA Nr. 41/2004, S. 454 ff.) in der zurzeit geltenden Fassung wird verordnet: §1 Festsetzung als Schutzgebiet (1) Der in den Gemarkungen Bitterfeld, Holzweißig, Niemegk, Petersroda, Pouch und Roitzsch liegende in § 2 näher beschriebene Landschaftsteil der Bergbaufolgelandschaft Goitzsche und Teile des Großen Goitzschesees werden mit Inkrafttreten dieser Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Südliche Goitzsche“ erklärt. §2 Schutzgegenstand, Abgrenzung (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 2.010 ha. (2) Das Landschaftsschutzgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden: Von der „Bitterfelder Spitze“ das Ufer des Großen Goitzschesees nördlich der Tonhalde in östliche Richtung entlang der Bojenkette bis zu einem wasserseitigen Abstand von ca. 300 m nördlich der Bärenhofinsel verlaufend; im Osten: im 300 m-Abstand von der Bärenhofinsel auf der Wasserfläche des Großen Goitzschesees entlang der Markierungsbojen nach Süden in gerader Fortsetzung bis zum Goitzsche-Rundwanderweg und diesem nach Westen und Süden bis zur Landesgrenze zum Freistaat Sachsen folgend; im Süden: der Landesgrenze in westliche Richtung folgend bis zur Bundesstraße B 184; somit unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Goitzsche“ des Freistaates Sachsen anschließend. im Westen: von der Landesgrenze südlich Petersroda entlang der B 184 die Ortslage Petersroda östlich umgehend und in nördlicher Richtung bis Holzweißig entlang der Bahnlinie Bitterfeld – Leipzig, die Ortslage Holzweißig ebenfalls östlich umgehend und in Höhe „Auensee“ (diesen ausgenommen) nach Nord dem Goitzsche-Radweg in Richtung Bitterfeld folgend und vor Erreichen des Waldparkplatzes Bitterfeld nach Südost abknickend entlang der „alten Goitzschestraße“ und mit Erreichen des Goitzsche-Rundwanderweges diesem in nordöstliche Richtung bis zur „Bitterfelder Spitze“ folgend. (3) Das Landschaftsschutzgebiet ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1: 25.000 dargestellt. Der von der Markierungslinie umschlossene Landschaftsteil stellt das Landschaftsschutzgebiet dar. Der genaue Grenzverlauf ist der Karte zu entnehmen. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. (4) Die Karte kann von jedermann während der Dienststunden bei den betroffenen Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld in den Dienststellen - untere Naturschutzbehörde, Fritz-Brandt-Straße 16, 39261 Zerbst/Anhalt, - Am Flugplatz 1, 06366 Köthen/Anhalt sowie - Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld, kostenlos eingesehen werden. §3 Schutzzonen (1) Das Landschaftsschutzgebiet wird in 3 Schutzzonen gegliedert. Die genaue Abgrenzung ist der Schutzgebietskarte zu entnehmen. (2) Die Schutzzone I (Kernzone) umfasst den östlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes und besteht im Wesentlichen aus der Tonhalde (Naturwaldzelle „Niemegk“), der Bärenhofinsel, den dazwischenliegenden Kleininseln und den zugehörigen Wasserflächen. (3) Die Schutzzone II (Prozessschutzzone) besteht im Wesentlichen aus gesetzlich geschützten Biotopen und Vorranggebieten für die natürliche Entwicklung der südwestlichen Landschaftsteile, die sich entlang der Landesgrenze östlich Petersroda über den Ludwigsee bis zum Zöckeritzer See erstreckt sowie die ehemaligen Tagesanlagen IIa im Osten mit einschließt. (4) Die Schutzzone III (Entwicklungszone) stellt das gesamte übrige Gebiet des Landschaftsschutzgebietes dar. §4 Schutzziel, Schutzzweck (1) Schutzziel ist die nachhaltige Sicherung und dauerhafte Erhaltung eines repräsentativen Landschaftsteiles einer mitteldeutschen Bergbaufolgelandschaft mit ihrer großflächig unbebauten, abwechslungsreich strukturierten Wald - Seen - Landschaft nach der Auskohlung sowie die Zulassung der natürlichen Entwicklungsprozesse neu entstehender Lebensraumtypen auf nährstoffarmen Sandrohböden mit ihren standorttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften. (2) Der besondere Schutzzweck im Sinne des § 29 NatSchG LSA besteht: 1. in der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seiner Gesamtheit, insbesondere des ökologischen Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Lebensraumtypen mit ihren Tier- und Pflanzengesellschaften untereinander, 2. in der nachhaltigen und dauerhaften Sicherung der Freihaltung des Wald-Seen-Gebietes von Bebauungen jeglicher Art, insbesondere von technisch überprägenden und das Landschaftsbild negativ überformenden baulichen Anlagen, wie z.B. Starkstrom- Überlandleitungen oder Windkraftanlagen, 3. in der Bewahrung der Vielfalt aller vorhandenen und entstehenden Lebensraum- und Biotoptypen mit ihren Entwicklungsprozessen, die nur in ihrer Gesamtheit dieses gebietstypische Landschaftsbild ausprägen, 4. darin, die zum Vorwaldanbau auf Kippenböden in Forstkulturen verwendeten nicht autochthonen Baumarten langfristig zu mindern, Neuanbauten zu unterlassen und allmählich mit einheimischen, standortgerechten Baumarten umzubauen sowie die Waldränder der Forstkulturen mit einem naturnahen Waldmantel aus standortgeeigneten einheimischen Straucharten zu entwickeln sowie 5. in der nachhaltigen Sicherung der Ruhe für eine ungestörte Erholung in der Natur sowie in der Bewahrung und Verbesserung der naturbedingten Erholungseignung der Landschaft in ihrer Gesamtheit. (3) Darüberhinaus besteht der besondere Schutzzweck im Sinne des § 29 NatSchG LSA in der Prozessschutzzone (Schutzzone II) darin, alle, insbesondere nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte, Flächen der natürlichen Vegetationsentwicklung zu überlassen. (4) Über den im Absatz 2 und 3 genannten Schutzzweck hinaus besteht dieser im Sinne des § 29 NatSchG LSA in der Kernzone (Schutzzone I) insbesondere: 1. im Schutz der natürlichen Entwicklungsabläufe in den Ausgangsbiotopen, wie z.B. Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungsformen sowie Wäldern und Gebüschen trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikten im Nordteil der Bärenhofinsel, sich entwickelnden Bruch- und Sumpfwäldern sowie naturnahen Uferbereichen stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation, sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägenden seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen sowie 2. in der Sicherung der Ruhe und Ungestörtheit an den durch Inseln, Halbinseln und Uferbuchten reichen Flachwasserzonen südlich und westlich der Bärenhofinsel als Brutstätten für koloniebrütende Möwen- und andere Wasservogelarten sowie als überregional bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für nordische Taucher-, Enten- und Gänsevögel. §5 Verbote (1) Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die im Sinne des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu einer Zerstörung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des charakteristischen Landschaftsbildes des geschützten Landschaftsteiles sowie seiner wildlebenden Tier- und Pflanzenarten mit ihren Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn-, Zufluchts- oder Raststätten führen können oder dem besonderen Schutzzweck nach § 4 dieser Verordnung zuwiderlaufen.

Umweltschädliche Subventionen: Wie sie unser Verhalten beeinflussen - Scrollytelling Umweltbundesamt

Subventionen begegnen uns überall in unserem Alltag. Sie beeinflussen nicht nur unsere Entscheidungen, sondern auch das Klima. Ein Überblick über den Status Quo und was sich für eine klimafreundliche Zukunft ändern muss. Einen einheitlichen Subventionsbegriff gibt es nicht. Das Umweltbundesamt versteht darunter Begünstigungen des Staates an Unternehmen und an private Haushalte. Dazu gehören z.B. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Für Subventionen müssen keine oder nur vergleichsweise geringe Gegenleistungen erbracht werden. Subventionen sind umweltschädlich, wenn sie folgende Bereiche schädigen: Nach den Berechnungen des Umweltbundesamtes waren im Jahr 2018 in Deutschland Subventionen im Umfang von über 65 Milliarden Euro als umweltschädlich einzustufen. Der Flugverkehr wird vom Staat massiv subventioniert. müssen in Deutschland auf Kerosin keine Steuern und Fluggäste auf internationale Flüge keine Mehrwertsteuer zahlen. Damit verzichtet der Staat auf Steuereinnahmen in Höhe von 12,4 Milliarden Euro - jedes Jahr. Zu beachten ist, dass die Kerosinbesteuerung europäischen Vorgaben unterliegt. Lange galt ein EU-weites Verbot zur Kerosinbesteuerung. Seit 2003 ist die Besteuerung des Kerosins für Inlandsflüge sowie für Flüge zwischen Mitgliedstaaten erlaubt, wenn dafür bilaterale Abkommen vorliegen. Aber wie sieht das mit den Wirkungen auf das Klima aus? Treibhausgasemissionen in CO₂-Äquivalenten in kg für eine Hin- und Rückreise von Hamburg nach München für unterschiedliche Verkehrsmittel Welche anderen Auswirkungen auf die Umwelt gibt es noch? Es gibt noch viele andere umweltschädliche Subventionen, die Gesundheit, Boden, Wasser, Klima, Artenvielfalt und Landschaft schaden. Ein besonders auffälliges Beispiel ist die gegenwärtige Steuervergünstigung für tierische Produkte. Derzeit zahlen Verbraucher:innen für tierische Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte nur eine reduzierte Mehrwertsteuer von 7 anstatt 19 Prozent. Dadurch entstehen Steuerausfälle von rund 5,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Erzeugung tierischer Produkte ist sehr umwelt- und klimaschädlich. So ist die Tierhaltung in Deutschland für mehr als 60 Prozent der in der Landwirtschaft emittierten Treibhausgase verantwortlich. Die Produktion von einem Kilo Rindfleisch verursacht zwischen sieben und 28 Kilo Treibhausgase, während Obst oder Gemüse bei weniger als einem Kilo liegen. Auch für die Gesundheit ist zu viel Fleisch schädlich. Heute liegt der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch im Durchschnitt bei fast 60 Kilo – die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt aus Gesundheitsgründen höchstens die Hälfte. Daher sollte der Staat den Konsum dieser Produkte nicht mehr über die Mehrwertsteuer subventionieren. Unser Vorschlag: Subventionen für z.B. tierische Produkte streichen, umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen im Gegenzug steuerlich entlasten. gibt der Staat jedes Jahr über 65 Milliarden Euro für umweltschädliche Subventionen aus. muss der Staat Geld in die Hand nehmen, um Gesundheits- und Umweltschäden zu beseitigen, die durch umweltschädliche Subventionen entstehen. entstehen durch die Subventionen Wettbewerbsnachteile für umweltfreundliche Produkte. Dies erhöht den staatlichen Förderbedarf für umweltgerechte Techniken und Produkte. Der Abbau umweltschädlicher Subventionen würde… …und finanzielle Spielräume schaffen, um z. B. Umweltbundesamt, 2021, Gesamtvolumen umweltschädliche Subventionen https://www.umweltbundesamt.de/bild/gesamtvolumen-umweltschaedlicher-subventionen Umweltbundesamt, 2021, Indikator: Emission von Treibhausgasen https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-emission-von-treibhausgasen#die-wichtigsten-fakten Umweltbundesamt, 2020, TREMOD 6.21, Emissionen im Personenverkehr – Tabelle https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten#verkehrsmittelvergleich_personenverkehr_tabelle Umweltbundesamt, 2019, Umweltschonender Luftverkehr https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-11-06_texte-130-2019_umweltschonender_luftverkehr_0.pdf Umweltbundesamt, 2017, Für Klima und Umwelt: Tierische Produkte höher besteuern https://www.umweltbundesamt.de/fuer-klima-umwelt-tierische-produkte-hoeher#ist-der-vorschlag-unsozial-weil-auch-geringverdiener-durch-die-hohere-mehrwertsteuer-fur-tierische-produkte-belastet-werden Umweltbundesamt, 2014, Umweltschutz und Biodiversität https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/forschen/umwelt-beobachten/biodiversitaet#umweltschutz-und-biodiversitat Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2012, Umweltgutachten https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_2016/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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