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Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Naturschutzflächen

Statistische Angaben zu Schutzgebieten in der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Datensatz bildet Flächen und Anteile verschiedener Schutzgebietskategorien ab und dient der Bewertung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Er umfasst insbesondere Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Natura-2000- bzw. FFH-Gebiete. Naturschutzgebiete dienen dem Schutz, der Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen wildlebender Arten sowie weiteren schutzwürdigen Flächen. Landschaftsschutzgebiete zielen vor allem auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzbarkeit von Naturgütern sowie des Landschaftsbildes und Erholungswerts ab. Natura-2000- bzw. FFH-Gebiete sind Teil eines europaweiten Schutzgebietsnetzes zur Sicherung natürlicher Lebensräume und Arten. Die ausgewiesenen Flächen basieren auf Meldungen an das Land Baden-Württemberg und sind seit 2001 überwiegend deckungsgleich mit bereits bestehenden Schutzgebieten; Ausnahmen bestehen in Einzelfällen. Die Flächenangaben erfolgen in Hektar und sind als Näherungswerte zu verstehen. Grundlage bilden naturschutzrechtliche Vorgaben auf Bundes- und Landesebene sowie europäische Richtlinien (u. a. BNatSchG, NatSchG Baden-Württemberg, FFH- und Vogelschutzrichtlinie).

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5c): Schutzwürdige Bereiche mit besonderen Anforderungen an Nutzungen gem. §§ 2, 5, 13, 44 BNatSchG außerhalb bestehender Schutzgebiete und Siedlungsflächen

Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die schutzwürdigen Bereiche (schutzwürdige Bereiche mit landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung aus der landesweiten Schutzgebietskulisse, die die Voraussetzung als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet erfüllen) mit besonderen Anforderungen an Nutzungen gemäß §§ 2, 5, 13, 44 BNatSchG außerhalb bestehender Schutzgebiete und Siedlungsfläche, insbesondere für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Tourismus und Erholung, Bodenabbau und Rohstoffgewinnung, Energiewirtschaft, Verkehr und Infrastruktur, Siedlung, Industrie und Gewerbe sowie Flurbereinigung. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5a): Schutzwürdige Bereiche mit landesweiter Bedeutung für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung (für die Ausweisung als LSG geeignet)

Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die schutzwürdigen Bereiche mit landesweiter Bedeutung für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung aus der landesweiten Schutzgebietskulisse, die die Voraussetzung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Holzminden)

ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Holzminden

Naturpark Saar-Hunsrück

Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1 976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparkes Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Außer zahlreichen Datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: OIDEXT : GISPADID; KENNUNG: Kennung OSIRIS; GBNAME : Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; KRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AKRAFT :Außer Kraft; FLANZ : Anzahl Flächen; UNTERL : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Application Schema; OFFLAE : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT:Einspeicherungsdatum Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg).

Geschützte Landschaftsbestandteile, flächenhaft

Geschützte Landschaft Bestandteile flächenhaft: Dieser Begriff umfasst Elemente aus der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Geschützte Landschaftsbestandteile des Saarlandes; Betrachtungsobjekt im GDZ; Selektion aus der MultiFeatureklasse Naturdenkmäler/Geschützte Landschaftsbestandteile (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngndglb und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ndglb)) und Export in die Filegeodatabase Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: KENNUNG: Kennung OSIRIS; KENNUNG_ALT: Alte Kennung (Landkreise); ART: Art; ANZAHL_FL: Anzahl Flächen; FLAECHE_HA: Fläche in ha (offiziell); ERFASSUNG; BEMERKUNG; SCHUTZZWECK; EINSPEICHERUNGSDATUM; AMTSBLATT; AUSWEISUNG; EIGENTUEMER; Naturdenkmale flächenhaft: Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler. Attribute: KENZIFFER: Kennziffer; ART: Bezeichnung; RECHTSGR: Festlegung nach §§ des Saarländischen Naturschutzgesetzes- SNG; ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage; AUSWEISUNG: Datum der Ausweisung; AMT_J_S: Veröffentlichung im Amtsblatt, LAGE: Lagebezeichnung; AUSG_DURCH: Stelle, die das ND ausgewiesen hat; ZUSTAENDIG: Zuständigkeit.

Schutzgebiete_INS - Naturschutzgebiete

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzung der Naturgüter 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. In einem Landschaftsschutzgebiet sind nach Maßgabe näherer Bestimmung alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Entwicklung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Land Sachsen-Anhalt seit 1990 Tabelle (PDF) und Diagramm (PDF) Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Dokumente barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können, dies gilt insbesondere für Dokumente vor 2018. Die Quelle, der auf den nachfolgenden Seiten veröffentlichten Dokumente zu den Verordnungen der LSG, liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise. Name Code Landkreis/kreisfreie Stadt A Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst LSG0043BLK Burgenlandkreis Aland-Elbe-Niederung LSG0029SDL Stendal Altmärkische Wische LSG0074SDL Stendal Arendsee LSG0004SAW Altmarkkreis Salzwedel Arneburger Hang LSG0009SDL Stendal Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge LSG0001WB_ Wittenberg B Barleber-Jersleber See mit Elbniederung LSG0015MD_ Magdeburg Bergen LSG0020BOE Bördekreis Bode LSG0025___ Bördekreis, Harz, Salzlandkreis C D Dölauer Heide LSG0037___ Halle, Saalekreis Drömling LSG0031___ Altmarkkreis Salzwedel, Bördekreis Dübener Heide LSG0035___ Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg E Elbaue-Wahlenberge LSG0103SDL Stendal Elbetal - zwischen Elster und Sachau LSG0100WB_ Wittenberg Elbetal - zwischen Wittenberg und Bösewig LSG0095WB_ Wittenberg Elbtalaue LSG0092JL_ Jerichower Land Elbetal - Crassensee LSG0083___ Wittenberg Elbetal - Prettin LSG0002WB_ Wittenberg Elsnigk - Osternienburger Teiche LSG0081KÖT Anhalt-Bitterfeld Elsteraue LSG0042BLK Burgenlandkreis Elster-Luppe-Aue LSG0045MQ_ Saalekreis Erweiterung des LSG Saale LSG0056BBG Salzlandkreis F Fallstein LSG0027HBS Harz Fauler See LSG0021BOE Bördekreis Finne-Triasland und (Unstrut-Triasland) LSG0055BLK (LSG0040___) Burgenlandkreis (Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis) Flechtinger Höhenzug LSG0013OK_ Bördekreis Floßgaben LSG0062MQ_ Saalekreis Fuhneaue LSG0049___ Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis G Gardelegen-Letzlinger Forst LSG0011SAW Altmarkkreis Salzwedel Geiselaue LSG0079MQ_ Saalekreis Großes Bruch LSG0064___ Bördekreis, Harz Gröster Berge LSG0058MQ_ Saalekreis H Hakel LSG0033___ Harz, Salzlandkreis Harbke-Allertal LSG0012___ Bördekreis Harz und Vorländer LSG0032___ Harz, Mansfeld-Südharz Helmestausee Berga-Kelbra LSG0065SGH Mansfeld-Südharz Henneberg und Osterberg LSG0022BOE Bördekreis Hohe Börde LSG0080OK_ Bördekreis Hohes Holz, Saures Holz mit östlichem Vorland LSG0019BOE Bördekreis Horngrabenniederung LSG0059KÖT Anhalt-Bitterfeld Huy LSG0026HBS Harz I J K Kiesgruben Wallendorf/Schladebach LSG0048MQ_ Saalekreis Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land LSG0082ML_ Mansfeld-Südharz Kleinzerbster Busch LSG0098KÖT Anhalt-Bitterfeld Kuhndorftal LSG0046BLK Burgenlandkreis Kyffhäuser LSG0039SGH Mansfeld-Südharz L Lauchagrund LSG0067MQ_ Saalekreis Laweketal LSG0052___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis Leinewehtal LSG0047BLK Burgenlandkreis Lindhorst - Ramstedter Forst LSG0014BK_ Bördekreis Loburger Vorfläming LSG0078AZE Jerichower Land M Maibachtal LSG0053WSF Burgenlandkreis Mittelelbe / Mittlere Elbe und Mittlere Elbe LSG0023___ und LSG0051___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land, Magdeburg, Salzlandkreis, Wittenberg Mittlere Elbe-Steckby LSG0102AZE Anhalt-Bitterfeld Mosigkauer Heide LSG0054___ Dessau-Roßlau Möckern-Magdeburgerforth LSG0017JL_ Jerichower Land Muldeaue Pouch-Schwemsal LSG0060BTF Anhalt-Bitterfeld Müchelner Kalktäler LSG0063MQ_ Saalekreis N O Ohre- und Elbniederung LSG0109BK_ Bördekreis Oranienbaumer Heide LSG0072___ Dessau-Roßlau, Wittenberg Ostrand der Arendseer Hochfläche LSG0005___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal P Petersberg LSG0036SK_ Saalekreis Porphyrkuppenlandschaft bei Landsberg LSG0069SK_ Saalekreis Q R Roßlauer Vorfläming LSG0076___ Dessau-Roßlau, Wittenberg S Saale LSG0034___ Burgenlandkreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis Saaletal bei Merseburg LSG0111SK_ Saalekreis Salzatal LSG0066SK_ Saalekreis Salzwedel-Diesdorf LSG0007SAW Altmarkkreis Salzwedel Seweckenberge LSG0099QLB Harz Spitzberg LSG0070___ Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld Südliche Goitzsche LSG0085ABI Anhalt-Bitterfeld Süßer See; Süßer und Salziger LSG0038___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis T Tanger-Elbeniederung LSG0097SDL Stendal Thiergarten Annaburg LSG0003WB_ Wittenberg U Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe LSG0010___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal Umflutehle-Külzauer Forst LSG0016___ Magdeburg, Jerichower Land Unstrut-Triasland und (Finne-Triasland) LSG0040___ (LSG0055BLK) Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis (Burgenlandkreis) Untere Havel LSG0006SDL Stendal V W Weitzschkerbachtal LSG0073MQ_ Saalekreis Westfläming LSG0068AZE Anhalt-Bitterfeld Wipperniederung LSG0061BBG Salzlandkreis Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal LSG0071WB_ Wittenberg X Y Z Zerbster Land LSG0030___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land Zerbster Nuthetäler LSG0077AZE Anhalt-Bitterfeld Zichtauer Berge und Klötzer Forst LSG0008SAW Altmarkkreis Salzwedel Letzte Aktualisierung: 10.07.2025

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