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Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 25832

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 25832

Schutzgebiete_INS - Naturschutzgebiete

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete (WFS)

WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Nationale Naturmonumente (2024), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022). WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2025), Naturschutzgebiete (2023), Nationale Naturmonumente (2025), Biosphärenreservate (2025), Naturparke (2025), Landschaftsschutzgebiete (2023).

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

Landschaftsschutzgebiete (1:25.000) in Schleswig-Holstein LfU

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.

Ehemalige Rieselfelder 2010

Ab 1876 wurden die Berliner Abwässer auf Rieselfeldern im Umland der Stadt Berlin verrieselt. Die Idee bei den Rieselfeldern: Großflächig aufgebracht versickern Abwässer langsam. Nähr- und Schadstoffe verbleiben in den oberen Bodenschichten. Vegetation und Gesteinsschichten wirken als natürliche Filter. Das gefilterte Wasser sickert in Grundwasserbereiche und wird so dem Kreislauf zurückgeführt. 1928 markiert das Rekordjahr der Berliner Rieselfelder: Die Abwasserverrieselungsgebiete erstreckten sich damals auf einer Fläche von 12.500 Hektar. Die insgesamt 22 Rieselfeldbezirke lagen allerdings nicht alle innerhalb des heutigen Stadtgebiets, sondern auch im Berliner Umland. Mit dem Bau von Klärwerken reduzierte sich die Fläche der Rieselfelder deutlich: 1992 wurde das Abwasser nur noch in fünf Rieselfeldbezirken auf 1.250 ha auf biologische Art gereinigt: Teilflächen der Rieselfeldbezirke Karolinenhöhe, Sputendorf, Großbeeren, Deutsch-Wusterhausen und Wansdorf. Zu dieser Zeit wurde dort insbesondere aufgrund von Teilflächenstillegungen auch eine deutlich geringere Abwassermenge auf die Felder gebracht als noch in den 1970er Jahren. 1998 wurden die letzten Rieselfelder aus der regulären Nutzung genommen und 2010 wurden auf dem Rieselfeld Karolinenhöhe mit dem Abschluss von umweltchemische Untersuchung das letzte verbliebene Rieselfeld stillgelegt. Die ehemalige Flächen wurden zum Beispiel für die Landwirtschaft oder als Naherholungsgebiete genutzt – so zum Beispiel auf der Karolinenhöhe: Teile der ehemaligen Nutzflächen sind heute ein Landschaftsschutzgebiet. Mehr zu der Geschichte der Berliner Rieselfelder lesen Sie auf den folgenden Seiten. Auf einer Karte finden Sie die Gebiete und ihre Nutzung verbildlicht vor. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download

Schutzgebiete in Brandenburg - INSPIRE Download-Service (WFS-LfU-SCHUTZG)

Der Dienst beinhaltet Informationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg und Europäische Schutzgebiete. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE). Zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zählen Vogelschutzgebiete (Special Protection Area, SPA) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Für die Planung konkreter Vorhaben, Bauanträge o.ä. wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die zuständige Naturschutzbehörde (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - MLEUV oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde - uNB des Landkreises). In den Fällen, in denen Sie rechtsverbindliche Angaben benötigen, können Sie dort eine rechtsverbindliche Auskunft zur maßgeblichen Abgrenzung, zu den Inhalten aus der zugehörigen Schutzanordnung und Einsicht in die originalen Karten (Schutzgebiete vor 1991: i.d.R. topographische Karten 1:25.000 (NSG); 1:50.000 (LSG); Schutzgebiete ab 1991: i.d.R. Flurkarten bzw. Liegenschaftskarten) erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten. Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können. Der WebMapService (WFS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt. Stand zu Schutzgebiete Naturschutzrecht Brandenburg: entspricht dem der gekoppelten Daten Stand zu FFH-Gebiete: entspricht dem der gekoppelten Daten Stand zu SPA-Gebiete: entspricht dem der gekoppelten Daten

Wetterstation Landschaftsschutzgebiet Stadt Ingolstadt

Im Rahmen eines EU-Förderprojekts namens DS4LoReMa wurden Wetterstationen im Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Südost von Ingolstadt aufgestellt, um diese in den Digitalen Zwilling für Energie und Klima zu integrieren und ein Wetter- und Klimadashboard zu erstellen. As part of an EU-funded project called DS4LoReMa, weather stations were set up in the study area of the southeast industrial park in Ingolstadt to integrate them into the digital twin for energy and climate and to create a weather and climate dashboard. Koordinaten: (48.74415N, 11.48109E)

Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete im Saarland

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg) . Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden, diese Attribute sind noch vorläufig und werden sich in absehbarer Zeit nochmals ändern: OBJECTID; SHAPE: Fläche, Linie, Punkt; OIDEXT : GISPADID; KENNUNG : GISPAD Kennung; KENNUNG ALT :Kennung; NAME: Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; INKRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AUSSERKRAFT :Außer Kraft; ANZAHL FL : Anzahl Flächen; PROJEKT: Osiris Saarland; UNTERLAGEN : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Applikation Schema; FLAECHE HA : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT: Einspeicherungsdatum; RECHTSGR: Link zur Verordnung; PROJEKT: Projektname; VSG:;FFH;

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