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Lacerta bilineata Daudin, 1802 Westliche Smaragdeidechse Reptilien Stark gefährdet

Die rheinland-pfälzischen und badischen Bestände am Kaiserstuhl bilden weit nach Norden vorgeschobene isolierte Vorposten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist (Steinicke et al. 2002). Die deutschen Vorkommen der überwiegend mediterran verbreiteten Westlichen Smaragdeidechse liegen in wärmebegünstigten Bereichen von Südwestdeutschland. In Rheinland-Pfalz besiedelt sie die südlich exponierten Trockenhänge von Flusstälern, die durch Flussschleifen mit anderen Expositionen voneinander isoliert sind. An der Mosel liegen ca. 18, im Rheintal insgesamt zehn und an der Nahe ca. sieben separate Vorkommen. Ein genetischer Austausch besteht wahrscheinlich noch zwischen den Populationen an der mittleren Nahe sowie zwischen den westlichen Moselpopulationen (Schulte et al. 2016). Es überwiegen jedoch kleine und kleinste, voneinander isolierte Restbestände. Am Kaiserstuhl in BadenWürttemberg lassen sich ca. 14 Vorkommensbereiche abgrenzen, die nur noch zum Teil vernetzt sind. Am nordöstlichen Kaiserstuhl fehlt die Art größtenteils. Etwas abseits liegen die drei Bestände am Tuniberg, wovon zwei recht individuenarm sind. Ein 2003 entdecktes Vorkommen in Hessen (Henf & Alfermann 2004) wurde mittlerweile als allochthon identifiziert. Es handelt sich vermutlich um ausgesetzte Tiere vom Kaiserstuhl (Schulte et al. 2016). Weitere ausgesetzte Vorkommen bestehen z. B. in Bonn, in Stuttgart und bei Tübingen am Spitzberg. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 0,29 % und liegt somit in der Kriterienklasse „sehr selten“. Die vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen und der Ausbau der Flüsse verursachten durch die Beseitigung von Böschungen, Trockenmauern, Saum- und Kleinstrukturen die stärksten Bestandsrückgänge (u. a. Gruschwitz 1985 a, Niehuis & Sound 1996, Fritz & Sowig 2007). Frühere Vorkommen im Raum Lörrach sind bereits in der Mitte des vorigen Jahrhunderts erloschen. Insgesamt ist für den langfristigen Bestandstrend ein starker Rückgang anzunehmen. Kurzfristig ist von einer mäßigen Abnahme auszugehen. Gründe dafür sind u.a. die zunehmende Bebauung ehemaliger Weinbauflächen und die fortschreitende Sukzession und Verinselung der Lebensräume. Die an wenigen Standorten etablierten Artenschutzmaßnahmen können diesen Trend nur wenig mildern. Für alle drei rheinland-pfälzischen Vorkommensgebiete zeigten aktuelle Erhebungen im Rahmen des FFH-Monitorings zwischen 2011 und 2015/16 deutliche Abnahmen insbesondere in randlichen Beständen. Einzig am Kaiserstuhl, wo die Art in den letzten Jahren in die durch großflächige Terrassierungen (1960–1980) neu entstandenen Böschungs- und Saumbereiche wieder eingewandert ist, ist die Bestandsentwicklung kurzfristig stabil, neuerdings eventuell zunehmend. Die Kombination der Kriterien würde zur Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ führen. Aufgrund der stabilen und individuenreichen Bestände der Art am Kaiserstuhl ist das Aussterberisiko innerhalb der nächsten zehn Jahre in Deutschland gering. Durch das Vorhandensein dieser stabilen Teilbestände wird die Art deshalb als „Stark gefährdet“ eingestuft. Die Erhaltung der fragmentierten und zum Teil individuenarmen Populationen in Rheinland-Pfalz ist direkt an dauerhafte Naturschutzmaßnahmen gebunden, die ein turnusmäßiges Freistellen bzw. Freihalten der Lebensräume durch extensive mosaikartige Beweidung oder maschinelle Verfahren beinhalten. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Der Bestandstrend im Zeitraum der letzten 10 bis 15 Jahre hat sich von der Kriterienklasse „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) zu „mäßige Abnahme“ entwickelt. Wegen des Vorhandenseins aktuell stabiler Teilbestände ergibt sich keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie. Die Westliche Smaragdeidechse ist vor allem durch folgende Eingriffe oder Entwicklungen gefährdet: Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen und Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Böschungen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession der Brachen infolge der Aufgabe des Weinbaus bzw. der Folgenutzung; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Lärmschutzwände) entlang von Bahnstrecken, die in Tälern oftmals die einzigen Vernetzungslinien darstellen; zunehmende Hang- und Höhenbebauung und touristische Erschließung der Hangbereiche. Die Sicherung der Bestände ist in hohem Maße von einer aufwändigen artgerechten Bewirtschaftung und Pflege der Lebensräume abhängig. Dazu gehört: Sicherstellung naturverträglicher und gleichzeitigrentabler Bewirtschaftungsformen im Weinanbau z. B. durch Förderung des traditionellen kleinparzelligen Terrassenweinbaus; konsequente Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben bei Sanierungsarbeiten im Bereich von Bahnanlagen und entlang von Flüssen; bei touristischer Nutzung der Trockenhänge: Einrichten von Schutzzonen durch Besucherlenkungskonzepte.

Coronella austriaca Laurenti, 1768 Schlingnatter Reptilien Gefährdet

Das Verbreitungsgebiet der Schlingnatter umfasst nahezu ganz Deutschland mit einem Schwerpunkt in den klimatisch begünstigten Mittelgebirgsräumen im Südwesten und Süden. Im Norddeutschen Tiefland hingegen ist die Art nur noch sehr verstreut verbreitet. Die Schlingnatter ist im Zeitraum 2000 bis 2018 in etwa 18 % der TK25-Q nachgewiesen worden und somit mäßig häufig, wenngleich sie in weiten Teilen Deutschlands nur noch in kleineren, isolierten Beständen vorkommt. Sie besiedelt strukturierte Biotopkomplexe mit vielen Versteckplätzen (z. B. Steinriegel, Stein- und Reisighaufen sowie Totholz), offenen Bereichen mit Ruderalvegetation bis hin zu Brachflächen mit Sträuchern (Thermoregulation) (Völkl et al. 2017). Zumindest in Niedersachsen ist sie auch regelmäßig in Bereichen ohne Vertikalstrukturen zu finden. Typische Lebensräume sind in Norddeutschland vor allem Moore (Dämme und Randbereiche) und Heiden sowie in Süddeutschland extensiv genutzte Weinberge und Weinbergbrachen in frühem Sukzessionsstadium. Bahnstrecken mit Begleitvegetation und Böschungen können noch gute Bestände beherbergen und sind wichtige Vernetzungsachsen. Der langfristige Bestandstrend ist von einem sehr starken Rückgang vor allem im Norden und einem mäßigen Rückgang im Süden geprägt. Deutschlandweit wird von einem starken Rückgang ausgegangen. Gründe sind vor allem die großflächige Zerstörung von Mooren und Heiden (Norddeutschland) sowie Rebflurbereinigungen (Süddeutschland). Beim kurzfristigen Bestandstrend wird von einer mäßigen Abnahme ausgegangen. Die Ursachen der Abnahme liegen u. a. in zu kleinen Habitatinseln und der Isolation. Eine langfristig überlebensfähige Population benötigt deutlich über 100 ha (Goddard 1981, Völkl et al. 2017) zusammenhängende geeignete Lebensräume. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“ ist gleich geblieben. Der kurzfristige Bestandstrend wurde gegenüber 2009 von der Kriterienklasse „starke Abnahme“ in „mäßige Abnahme“ geändert. Diese Änderung beruht auf einem Erkenntnisgewinn über die Verbreitung sowie über Populationsgrößen aufgrund der verstärkt geforderten Erfassung dieser streng geschützten und versteckt lebenden Art bei bevorstehenden Eingriffen in Natur und Landschaft sowie im Rahmen des FFH-Artenmonitorings. Die wesentlichen Gefährdungsursachen der Schlingnatter sind: Lebensraumzerstörung z. B. durch Rebflurbereinigungen, Straßenbau, Baugebiete (v. a. an sonnenexponierten Hängen), Ausbau von Schotterwegen durch Wald und Flur; intensive Landbewirtschaftung wie große Bearbeitungsflächen, Flurbereinigung, Beseitigung von Kleinstrukturen und ungenutzten Bereichen (Feldhecken, Raine, Staudenfluren, Waldränder, Säume, Steinhalden, Felskuppen in Magerrasen, Natursteinmauern in Weinbergen); Verlust von Mooren und Feuchtgebieten durch Trockenlegung; Sukzession von (Teil-)Habitaten (beschleunigt durch anthropogene Nährstoffeinträge) und Aufforstung; Lebensraumverlust durch Nutzungsaufgabe von schlecht zu bewirtschaftenden Flächen mit der Folge von Verbuschung oder Aufforstung; Zerschneidung der Landschaft durch Straßen, Siedlungen, große Ackerflächen und dichten Wald (v. a. Fichtenwald) trägt zur Isolation bei und verhindert eine Wiederbesiedlung; bei Unterhaltungsmaßnahmen an Bahnstrecken (Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn) können die im Schotter oder in den Randbereichen lebenden Schlingnattern getötet werden; häufig wird die versteckt lebende Schlingnatter bei Erfassungen übersehen und bleibt daher unberücksichtigt, was bei nachfolgenden Baumaßnahmen zum Erlöschen ganzer Populationen führen kann. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Schlingnatter umgesetzt werden: Aufwertungsmaßnahmen im Lebensraum durch Anlage von Kleinstrukturen wie Trockenmauern, Steinriegeln, Stein- und Reisighaufen und Totholz sowie kleinräumige, mosaikartige Pflege; Zulassen von dynamischen Prozessen in der Landschaft: naturnahe Fließgewässer mit Kiesbänken, Sandbänken, Abbruchkanten oder Hangrutschungen sowie Windwurfflächen; Vernetzung von Habitaten durch Entwicklung von „Trittsteinen“: Gezielte Pflege entlang der Bahnstrecken und von Freileitungs- und Stromtrassen. Diese könnten bedeutende Strukturen für die Biotopvernetzung für die Schlingnatter und andere xerotherme Arten in Deutschland darstellen; Wiedervernässung von Mooren unter Berücksichtigung von Überwinterungsplätzen (z. B. Torfdämme) und Nahrungshabitaten der Schlingnatter; Bewirtschaftung und Pflege durch extensive Beweidung oder Mahd mit Balkenmähern, welche in 10 bis 15 cm Höhe mähen, anstelle von bodennah rotierenden Mähgeräten und Mulchern; Erhaltung und Offenhalten sowie entsprechende Pflege von stärker strukturierten Waldlichtungen, breiten Rainen sowie Waldrändern mit einem ausgeprägten Saum, Heideflächen, Hochmoorrandbereichen (auch Moor-Degenerationsstadien), offenen südexponierten Böschungen und Hängen sowie Weinbergen mit Felsformationen und Trockenmauern; Erhaltung von unverfugten Trockenmauern inkl. Saumbereichen bei Flurbereinigungen in Weinbergslagen; kein Anfüttern (Kirrungen) von Wildschweinen in Lebensräumen der Schlingnatter, um die bestehende Prädatorendichte nicht zu erhöhen.

Lebensraum Straßenrand: Dynamik der Vorkommen der Sand-Grasnelke Armeria maritima subsp. elongata im Landschaftskontext in Brandenburg

In den vergangenen Jahrzehnten führte der Landnutzungswandel bei vielen Offenlandarten zu einem drastischen Habitatverlust und zur Fragmentierung der Landschaft. Häufig bleibt unklar, inwieweit die Dynamik von Ausbreitung und Rückgang von Pflanzenarten innerhalb moderner Landschaften funktioniert und ob eine Konnektivität zwischen den Standorten gegeben ist. In der vorliegenden Studie analysieren wir die Dynamik der Vorkommen (Neuansiedlung, Verschwinden und Überdauern) der Bestände einer typischen Trockenrasenart − der Sand-Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata) − in 6 Landschaftsausschnitten Brandenburgs. Wir zeigen, dass Straßen- und Wegränder ein zentrales Habitat darstellen, in dem ein Großteil der Bestände vorkommt und sich hier die meisten Bestände in den vergangenen 14 Jahren neu etablierten. Einen maßgeblichen Grund hierfür sehen wir in der regelmäßigen Nutzung durch Pflegemahd in straßenbegleitenden Lebensräumen. Hingegen hatte die Nutzung keinen statistischen Effekt auf das Aussterberisiko. Trotzdem vermuten wir, dass zahlreiche Bestände der Sand-Grasnelke durch Landnutzungsaufgabe künftig gefährdet sind. Ein Drittel der Bestände wurde im Siedlungsbereich gefunden, jedoch stieg der Anteil mit der Nutzungsintensivierung innerhalb der Landschaft nicht wie erwartet an. Unsere Studie zeigt, dass Straßen- und Wegränder aufgrund der steten Nutzung für Offenlandarten ein zentrales Habitat darstellen und somit im Sinne einer breiten Vernetzung von Biotopen in der Planung stärker berücksichtigt werden sollten. Zudem verdeutlicht sie, dass die Dynamik der Bestände zwischen Landschaften stark variieren kann. Dies muss bspw. bei Biotopverbundplanungen beachtet werden.

Unzerschnittene verkehrsarme Räume in Thüringen

Der Ermittlung der Landschaftszerschneidung für das Jahr 2015 erfolgte entsprechend der Definition nach Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI). Es liegen die Geometriedaten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (DLM 25), zugrunde. Die Freiflächen, die 100 qkm² und größer sind, gehören zu den großen unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR).

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5a): Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze

Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5c): Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze

Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Nds. Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. In diesen Gebieten bestehen besondere Anforderungen an Nutzungen. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Verbund der Fließgewässer

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält den Verbund der Fließgewässer, der aus den Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL sowie den (z.T. lagegleichen) Laich- und Aufwuchsgewässern und den überregionalen Wanderrouten besteht. Die Fließgewässer gehören zu dem Verbund der Gewässer und Auen. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Grünes Band

In dem Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Flächen aus dem Fachkonzept „Das Grünes Band in Niedersachsen“ enthalten. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Länderübergreifende Achsen der offenlandgeprägten Feuchtlebensräume (BfN)

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Achsen der offenlandgeprägten Feuchtlebensräume aus dem Fachkonzept des BfN „Länderübergreifender Biotopverbund in Deutschland“, die dem Verbund der Offenlandlebensräume zugeordnet sind. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Halboffene Landschaften

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms besteht aus den Halboffenen Landschaften, die sich aus der Überlagerung der Verbundsysteme der Offenland- und Waldlebensräume ergeben. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

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