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Autoklimaanlage

Klimaanlage im Auto richtig bedienen und Energie sparen Was Sie für eine nachhaltige Klimatisierung im Auto tun können Achten Sie schon beim Kauf des Pkw auf den Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage. Beachten Sie Tipps zum sparsamen und gesunden Klimatisieren. Denken Sie an eine regelmäßige Wartung in einer Werkstatt. Gewusst wie Die Autoklimaanlage ist neben dem Motor der größte Verbraucher im Auto. Ein durchschnittlicher Mehrverbrauch von zehn bis 15 Prozent gegenüber der Fahrt ohne Klimaanlage ist zu erwarten. Worauf Sie beim Kauf achten sollten: Achten Sie auf einen geringen Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage. Bisher beinhalten die Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht die Verbräuche der sogenannten Nebenaggregate, wie die der Klimaanlage (siehe Grafik: Kraftstoff-Mehrverbrauch durch Nebenaggregate). Auch beim Elektroauto kann der Energieverbrauch für die Klimatisierung im Sommer sehr hoch sein. Dazu kommt der zusätzliche Verbrauch für die Heizung im Winter, da Elektroautos nicht ausreichend Abwärme für die Kabinenheizung bereitstellen. Ein System mit Wärmepumpe kann hier helfen, den Heizenergiebedarf etwas zu verringern. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Der Kraftstoffverbrauch von Klimaanlagen kann sehr unterschiedlich sein. Manuell geregelte Klimaanlagen mit ungeregeltem Kompressor verbrauchen in der Regel mehr Kraftstoff als Systeme mit Klimaautomatik und modernem elektronisch geregeltem Kompressor (siehe Grafik: Mehrverbrauch von Klimaanlagen mit unterschiedlichen Regelungssystemen bei 25°C Außentemperatur). Sonnenschutzverglasung kann die Wärme, die in das Auto gelangt, vermindern. Mittlerweile gibt es sogar durchsichtige Scheiben, die das Sonnenlicht gut reflektieren. Auch eine nicht allzu schräg geneigte Frontscheibe vermindert den Wärmeeinfall. Autos mit hellen oder speziellen wärmereflektierenden Außen- und Innenoberflächen erhitzen sich etwas weniger. Als Kurzstrecken- oder Wenigfahrer können Sie möglicherweise auch ganz auf eine Klimaanlage im Auto verzichten, sofern der Hersteller dies als Option anbietet. Denn mittlerweile haben die meisten Neuwagen standardmäßig eine Klimaanlage. Tipps zum Energiesparen und Gesundbleiben: Parken Sie Ihr Auto im Sommer möglichst im Schatten. Lassen Sie insbesondere bei hohen Temperaturen niemals Kinder oder Tiere im Auto zurück. Lüften Sie das Auto im Sommer vor dem Start einige Minuten, um heiße, angestaute Luft herauszulassen. Halten Sie die Fenster bei der Fahrt möglichst geschlossen, offene Seitenfenster erhöhen den Spritverbrauch. Kühlen Sie die Fahrerkabine gegenüber der Außentemperatur nur wenig ab, höchstens sechs Grad Celsius Unterschied. Nutzen Sie, wenn möglich, den Umluftbetrieb. Schalten Sie die Anlage nur ein, wenn sie den Innenraum abkühlen wollen, denn generell gilt: Die Nutzung der Klimaanlage erhöht den Kraftstoffverbrauch. Klimaanlage auf Kurzstrecken gar nicht erst einschalten: Bis die Klimaanlage wirksam kühlt, sind Sie längst da. Im Stadtverkehr verbraucht die Klimaanlage zudem mehr Treibstoff verglichen mit dem Überlandverkehr. Schalten Sie die Klimaanlage schon vor Fahrtende aus und lassen sie nur den Lüfter an, das verhindert einen Pilzbefall der Anlage durch Restfeuchte. Auch im Winter sollten Sie die Klimaanlage ab und zu einschalten. Überschüssige Feuchtigkeit im Innenraum, zum Beispiel sichtbar an beschlagenen Scheiben, wird reduziert und die Anlage bleibt gut geschmiert und damit dicht und funktionstüchtig. Klimaanlage nicht zu kühl einstellen. Die übliche Wohlfühltemperatur liegt zwischen 21 und 23 Grad Celsius. Den kalten Luftstrom nicht auf den Körper richten, und vor allem nicht direkt auf unbekleidete Körperpartien. Am besten den Luftstrom mit den Lufteintrittsdüsen über die Schultern der vorne sitzenden Personen leiten. Lassen Sie die Luftfilter mindestens alle zwei Jahre wechseln, für Allergiker, empfindliche Personen, Vielfahrer oder bei hoher Pollenbelastung öfter, zum Beispiel jedes Jahr. In der Werkstatt: Die Empfehlung vom Klimaanlagenexperten ist: regelmäßige Wartung etwa alle zwei Jahre. Das erhöht auch die Lebensdauer der Anlage. Wenn die Kälteanlage nicht mehr richtig kühlt, zeitweise einen unangenehmen Geruch freisetzt oder bei anderen Auffälligkeiten sollten Sie die Anlage umgehend in einer geeigneten Werkstatt prüfen lassen. Versuchen Sie sich nicht selbst an der Reparatur. Eingriffe in den Kältekreislauf der Klimaanlage dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Die Werkstatt besitzt die Ausrüstung und Sachkunde für den Klimaservice und kennt die speziellen Vorgaben des Pkw-Herstellers zu Wartung und Reparatur. Der Mechaniker prüft die Klimaanlage, wechselt den Luftfilter und desinfiziert die Anlage. Bevor der Mechaniker Kältemittel in eine Anlage einfüllt, die eine über das Maß hinausgehende Kältemittelmenge verloren hat, sucht er das Leck und repariert es. Nach einem Eingriff in die Anlage prüft er vor der Wiederbefüllung mit Kältemittel die Anlage auf Dichtheit. Achten Sie auch darauf, dass bei Eingriff in die Anlage (Austausch von Bauteilen) der Filtertrockner und die entsprechenden Dichtungsringe auch erneuert werden. Autoklimaanlage und andere Nebenaggregate: Verbrauch an Treibstoff Quelle: TÜV Nord/ Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (2011) Mehrverbrauch von Auto-Klimaanlagen im Vergleich (bei 25 °C) Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia) Quelle: ADAC e.V. 07/2012 Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia) Hintergrund Umweltsituation: Neben dem Energieverbrauch ist das in der Klimaanlage enthaltene Kältemittel umweltrelevant. Viele ältere Pkw-Klimaanlagen enthalten das Kältemittel R134a (Tetrafluorethan), das ein hohes Treibhauspotenzial hat. Seit 2017 dürfen in Europa neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn die Klimaanlagen mit einem Kältemittel mit einem kleinen Treibhauspotential befüllt sind. Die europäische Pkw-Industrie verwendet heute hauptsächlich das brennbare Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) als Ersatz für R134a. R134a wird jedoch auch heute in bestehenden Pkw-Klimaanlagen und auch weltweit verwendet. Kältemittel werden aus Pkw-Klimaanlagen technisch bedingt bei der Erstbefüllung, beim Betrieb und bei der Wartung freigesetzt. Auch durch Leckagen im Kältekreis durch Alterung oder Steinschlag und bei Unfällen gelangen Kältemittel aus der Klimaanlage in die ⁠Atmosphäre⁠. In der ⁠ Atmosphäre ⁠ wirkt 1 kg des fluorierten Treibhausgases R134a so stark auf die Erderwärmung wie 1.430 kg CO 2 . Fluorierte Gase (wie R134a oder R1234yf) werden in der Atmosphäre zu Fluorverbindungen abgebaut. Bedenkliches Abbauprodukt ist zum Beispiel die persistente, d.h. sehr schwer abbaubare Trifluoressigsäure (TFA). Das brennbare Ersatzkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) ist zwar weniger klimaschädlich als R134a, bildet in der Atmosphäre aber noch 4 bis 5 Mal mehr Trifluoressigsäure als R134a. Fluorfreie Kältemittel wie Kohlendioxid (CO 2 ) oder einfache Kohlenwasserstoffe wie Propan würden im Gegensatz zu R1234yf keine solchen Abbauprodukte bilden. Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautos eine CO 2 -Anlage mit Wärmepumpenfunktion als Sonderausstattung an. Auch Systeme mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan werden in Betracht gezogen. Gesetzeslage: Zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen erließ die Europäische Union bereits im Jahr 2006 die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese Richtlinie fordert, dass in Europa Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge seit 2017 nur noch Kältemittel mit einem relativ geringen Treibhauspotenzial (kleiner 150) enthalten dürfen. Das bedeutet, dass das bisherige Kältemittel R134a mit einem Treibhauspotenzial von 1.430 in Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge in Europa nicht mehr eingesetzt werden darf. Das Treibhauspotenzial (GWP) beschreibt, wie stark ein ⁠ Stoff ⁠ zur Erderwärmung beiträgt im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid (GWP=1). Hinweis: Eine Klimaanlage ist jeweils nur für ein bestimmtes Kältemittel zugelassen. Ein Wechsel des Kältemittels einer bestehenden Klimaanlage ist zu unterlassen. Dies kann zu technischen und Sicherheits-Problemen führen, ebenso sprechen rechtliche Gründe dagegen, es sei denn, die Umstellung wird vom Pkw-Hersteller ausdrücklich unterstützt und sachkundig begleitet. Marktbeobachtung: Bereits seit dem Verbot der für die Ozonschicht schädlichen ⁠ FCKW ⁠ in den 1990er Jahren (bei Pkw war es das FCKW R12) begann die Suche nach geeigneten Ersatzstoffen. Als umweltfreundliche Lösung waren Klimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel CO 2 (Kohlendioxid, Kältemittelbezeichnung R744) im Jahr 2003 CO 2 als Lösung für die Pkw-Klimatisierung identifiziert worden. An der Umsetzung wurde bis 2009 in Europa aktiv gearbeitet. Parallel dazu bot seit 2007 die chemische Industrie das brennbare, fluorierte Kältemittel R1234yf – Tetrafluorpropen an. Durch seine chemische Ähnlichkeit mit dem herkömmlichen R134a versprach R1234yf weniger Aufwand bei der Umstellung und setzte sich daher durch, und die Entwicklung von CO 2 Klimaanlagen wurde zunächst eingestellt. Die Brennbarkeit von R1234yf wurde schon länger, auch vom Umweltbundesamt, als kritisch für die Sicherheit im Pkw eingeschätzt. Im Herbst 2012 zeigten Versuche von Autoherstellern, dass sich R1234yf im Pkw bei Unfällen entzünden kann und dabei vor allem giftige Flusssäure freigesetzt wird. Die Daimler AG und die AUDI AG boten daraufhin ab den Jahr 2016 einzelne Modelle mit CO 2 -Klimaanlagen an, stellten dies Produktion aber wieder ein, da der übrige Markt der Entwicklung nicht folgte. Damit wurde der brennbare Stoff R1234yf zum neuen Standardkältemittel. Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautomodelle CO 2 -Anlagen mit Wärmepumpenfunktion als Sonderausstattung an. Das Kältemittel CO 2 ist für Pkw-Klimaanlagen eine nachhaltige Lösung. Es ist weder brennbar noch toxisch, hat keine umweltbedenklichen Abbauprodukte und ist weltweit zu günstigen Preisen verfügbar. CO 2 -Klimaanlagen kühlen das Fahrzeug schnell ab und sind energieeffizient zu betreiben. Im Sommer ist der Mehrverbrauch in Europa geringer. Im Winter kann die Klimaanlage als Wärmepumpe geschaltet werden und so effizient bis zu tieferen Temperaturen heizen. Dies bietet sich insbesondere für die Anwendung in Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben an. Eine interessante Entwicklung ist, dass für Elektro-Pkw jetzt auch ein Klimatisierungskonzept mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan zum Kühlen und Heizen vorgestellt wurde. Die Protoptyp-Klimaanlage im UBA-Dienstwagen wurde 2015 ertüchtigt. Seit dem Frühsommer 2015 kühlt der UBA-Dienstwagen mit einem neuen CO₂-Kompressor.

EU-Kommission schlägt umfassende Reform des Emissionshandels vor

EU-Kommission schlägt umfassende Reform des Emissionshandels vor Um das Klimaschutzziel der EU für 2030 zu erreichen, ist eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) notwendig. Unter anderem soll die Menge der ausgegebenen Zertifikate gesenkt und die finanzielle Förderung von Klimaschutzmaßnahmen ausgeweitet werden. Außerdem sollen künftig der Seeverkehr in das EU-ETS einbezogen und ein neuer Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr geschaffen werden. Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2021 im Rahmen des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ eine Reihe von Vorschlägen veröffentlicht, die dazu beitragen sollen, die Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Öko-Institut, adelphi und das FÖS haben gemeinsam mit dem Umweltbundesamt zusammengestellt, welche Anpassungen für den Europäischen Emissionshandel vorgesehen sind: Anpassung von Cap und Marktstabilitätsreserve Die Emissionen im EU-ETS sollen bis 2030 um 61 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) soll dafür von derzeit 2,2 Prozent auf 4,2 Prozent angehoben werden. Außerdem soll das Cap im Jahr nach Inkrafttreten einmalig so abgesenkt werden, dass eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) soll gestärkt und angepasst werden: Die verdoppelte Kürzungsrate von 12 auf 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt. Ausweitung der finanziellen Förderung von Klimaschutzmaßnahmen Die Mitgliedstaaten sollen künftig 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Fonds, Modernisierungs- und Innovationsfonds, werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO 2 -Bepreisung abzufedern. Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundene Emissionen ins Ausland, soll schrittweise ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO 2 -Preis des EU-ETS eingeführt werden. Damit sollen bestimmte aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive Grundstoffe und Produkte mit demselben CO 2 -Preis belegt werden wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Anpassungen bei der kostenlosen Zuteilung Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie soll zwar grundsätzlich bestehen bleiben, aber weiter reduziert werden. Die kostenlose Zuteilung für den Luftverkehr soll ab 2027 auslaufen. Einbeziehung des Seeverkehrs Der Anwendungsbereich des EU-ETS wird schrittweise um den Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – das heißt EU, Norwegen, Island und Liechtenstein – und Emissionen am Liegeplatz sollen vollständig erfasst werden. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland in der EU ankommen beziehungsweise von der EU abgehen, sollten zu 50 Prozent abgedeckt werden. Reform der Regeln für den Luftverkehr Im Bereich Luftverkehr soll das Ambitionsniveau über Anpassungen am Cap sowie an der kostenfreien Zuteilung gesteigert werden. Zudem wird ⁠ CORSIA ⁠ im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie implementiert. Schaffung eines neuen Emissionshandels für Gebäude und Landverkehr Für die Emissionen im Straßenverkehr und den Gebäuden soll ein neuer, zunächst vom EU-ETS getrennter Emissionshandel eingeführt werden. Die Bepreisung erfolgt über einen Upstream-Ansatz, das heißt, die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Diese wesentlichen Reformelemente wurden in insgesamt fünf kompakten Factsheets zusammengefasst.

Ökologischer Landbau

Ökologischer Landbau Die Zahl der Ökolandbaubetriebe und ihre bewirtschaftete Fläche nimmt seit Mitte der 1990er Jahre langsam und stetig zu. 2023 betrug der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche 11,2 %. Trotz des stetigen Anstiegs ist das 30 %-Ziel der Bundesregierung noch weit entfernt. Ökolandbau in Deutschland Der ökologische Landbau ist eine umwelt- und tiergerechte sowie ressourcenschonende Art der Landwirtschaft. Ziel der Bundesregierung ist ein Flächenanteil von 30 % ökologisch bewirtschafteter Fläche bis 2030. Die europäische Farm-to-Fork-Strategie sieht zudem vor, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften. Die Daten zum ökologischen Landbau werden sowohl vom Statistischen Bundesamt als auch vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠ BMEL ⁠) veröffentlicht. Zur Anwendung kommen zwei unterschiedliche Methoden. Für die Berichterstattung und Trendbewertung zur Nachhaltigkeitsstrategie werden die Daten des Statistischen Bundesamtes verwendet. Die Datenreihe des BMEL wird in der Nachhaltigkeitsstrategie jedoch ebenfalls gezeigt. Das Statistische Bundesamt ermittelt die ökologisch bewirtschaftete Fläche von Agrarbetrieben, die größer als 5 Hektar (ha) sind und dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften unterliegen. Als Bezugsgröße dient die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die jährlich in der Bodennutzungshaupterhebung erfasst wird (ebenfalls ab 5 ha Mindestflächengröße). Im Jahr 2020 wurde die Bodennutzungshaupterhebung im Rahmen der Landwirtschaftszählung (LZ) 2020 als Totalerhebung durchgeführt. In Jahren, in denen keine Landwirtschaftszählung erfolgt, werden die Daten zum ökologischen Landbau extrapoliert bzw. geschätzt. Dies erklärt den starken Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen geben jedoch keine Auskunft über die Entwicklung der Flächenanteile des ökologischen Landbaus im Segment der Betriebe mit Flächengrößen unter 5 ha. Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1.852.700 ha bzw. 11,2 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (siehe Abb. „Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“) von insgesamt 28.630 Betrieben (11,2 % der Gesamtbetriebe) ökologisch bewirtschaftet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verwendet als ⁠ Indikator ⁠ Flächen, die gemäß der europäischen Öko-Basis-Verordnung bewirtschaftet und den Kontrollstellen der Länder zum 31.12. eines Jahres gemeldet werden. Im Jahr 2023 bewirtschafteten laut BMEL insgesamt 36.680 Betriebe (14,4 % aller Betriebe) eine Fläche von 1.888.999 ha ökologisch. Dies entspricht einem Flächenanteil von 11,4 % an der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands. Erfasst werden nach dieser Methode auch Betriebe mit weniger als 5 ha bewirtschafteter Fläche. Allerdings wird bei der Berechnung des Flächenanteils im Zähler die gesamte Ökolandbaufläche auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche gemäß Bodennutzungshaupterhebung im Nenner (LF, ab 5 ha) bezogen. In die Berechnung des Anteils gehen im Zähler also auch sehr kleine Flächen ein, während im Nenner nur Flächen ab einer Mindestgröße von 5 ha Berücksichtigung finden. Die Daten des BMEL weisen somit einen höheren Anteil von Ökolandbaufläche an der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. ___ * Die Daten des Statistischen Bundesamtes werden nur alle drei Jahre erhoben und für die Zwischenjahre ab 2012 geschätzt. Diese Methode ist nicht auf die Bundesländer übertragbar. Auf Bundesländerebene liegen die Werte nur für die erhobenen Jahre vor. ** Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Quellen: Statistisches Bundesamt 2024: Ökologischer Landbau in Deutschland 2022: Ackerland und Dauergrünland - Schätzung auf Basis der repräsentativen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2022. Unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Feldfruechte-Gruenland/Tabellen/oekologisches-dauergruen-ackerland.html Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2024: Bodennutzungshaupterhebung Fachserie 3 Reihe 3.1.2 des Statistischen Bundesamtes. Die Bodennutzungshaupterhebung wird als dezentrale Bundesstatistik mit einem Stichprobenumfang von 80.000 durchgeführt. Für die Jahre 2010, 2016 und 2020 erfolgte sie als Vollerhebung. Unter: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00073566/2030312227004.pdf Unterschiedliche Bedeutung des ökologischen Landbaus in den Bundesländern Der ökologische Landbau hat in den Bundesländern eine unterschiedliche Bedeutung. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes verzeichnen das Saarland (19,4 %), Hessen (15,4 %), Brandenburg (17,6 %) und Baden-Württemberg (14 %) hohe Flächenanteile für den ökologischen Landbau. In Niedersachsen (5,7 %), Nordrhein-Westfalen (6,1 %) und Thüringen (8,2 %) wurden deutlich weniger Flächen ökologisch bewirtschaftet. Entwicklung des ökologischen Landbaus Die ökologisch bewirtschafteten Flächen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Zwischenzeitlich stagnierte der Anstieg beim Flächenanteil. Auch der Zuwachs an Betrieben war zwischen 2011 und 2015 gering, obwohl die Einkommensperspektive der Ökobetriebe aufgrund der hohen Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln zunahm. Die Ökolandwirtschaft ist häufig nicht ausreichend konkurrenzfähig, denn der Verkauf der Biolebensmittel kann die zusätzlichen Kosten des Ökolandbaus allein nicht decken. Auch reichen die Erlöse häufig nicht aus, um mit günstiger Importware zu konkurrieren oder hohe Pachtpreise zu zahlen. Die bestehende staatliche Förderung unterstützt die Landwirte und Landwirtinnen daher bei einem dauerhaften Umstieg auf die ökologische Wirtschaftsweise und gibt ihnen Planungssicherheit. Die positive Bio-Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass aufgrund der gestiegenen Nachfrage und des politischen Rückhalts in vielen Bundesländern mehr Bäuerinnen und Bauern umstellten und die ökologisch bewirtschaftete Fläche aktuell wächst. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einem partizipativen Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Prozess die Bio-Strategie 2030 entwickelt und Ende 2023 veröffentlicht. Sie enthält 30 Maßnahmen, um die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen und bestehende Hemmnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beseitigen. Bei konsequenter Umsetzung, ausreichend finanzieller Unterstützung und langfristiger Planungssicherheit gibt diese Strategie wichtige Impulse, um das Ziel zu erreichen. Allerdings würden auch dann noch 70 % der landwirtschaftlichen Flächen konventionell bestellt werden. Um die nationalen Umweltziele zu erreichen, muss auch die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher werden. Verbände des Ökolandbaus Die meisten ökologischen Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland sind in Verbänden organisiert. Die meisten Anbauverbände gehören dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (⁠ BÖLW ⁠) an. Die Richtlinien der deutschen Anbauverbände des ökologischen Landbaus erfüllen die Kriterien der EG-Öko-Verordnung und sind in einigen Punkten strenger. Die Broschüre Branchenreport 2024 enthält eine Übersicht der Verbände und weitere Informationen zum Thema Ökolandbau. Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten Der Umsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel in Deutschland erhöhte sich von 1997 bis 2023 von 1,5 Milliarden Euro (Mrd. Euro) auf 16,08 Mrd. Euro ( BÖLW 2024 ). Die Nachfrage ist damit gegenüber dem Vorjahr 2022 um 5 % gestiegen. Weil die hohe Nachfrage die einheimische Produktion übersteigt, importiert der Handel Ökoprodukte. Würde dieser Bedarf im eigenen Land produziert, könnten die negativen Umweltwirkungen des Transports vermieden und der Nachfrage nach regionaler Erzeugung entsprochen werden – mit positiven Wirkungen auf Natur und Umwelt. Weiterführende Informationen Thema: Ökolandbau BÖLW: Branchenreport 2024 oekolandbau.de BMEL: Ökologischer Landbau BLE: Strukturdaten zum Ökologischen Landbau in Deutschland BÖLW 2024: Umsatzentwicklung von Bio-Lebensmitteln AMI: Öko-Landbau Marktdaten: Bereich Ernährung Tipp: Lebensmittel mit Bio-Siegel Daten zur Umwelt - Umweltmonitor 2024 Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland

Emissionsstandards

Emissionsstandards Luftschadstoff- und Klimagasemissionen werden je nach motorisiertem Verkehrsmittel durch unterschiedliche Institutionen mit verschiedenen räumlichen Anwendungsgebieten sowie durch verschiedene Mechanismen reguliert. Europäische Emissionsstandards für Pkw legen etwa fest, wie viele Luftschadstoffe ein neuer Pkw pro Kilometer ausstoßen darf. Entscheidend ist auch eine realistische Prüfprozedur. Straßenverkehr Luftschadstoffemissionen von motorisierten Straßenverkehrsfahrzeugen (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Nutzfahrzeuge, zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge) werden durch einheitliche EU-Verordnungen reguliert. Die Begrenzung der klimawirksamen ⁠ CO2 ⁠-Emissionen erfolgt derzeit lediglich für Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge. Weiterentwicklungen dieser Vorschriften finden oftmals auch im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (⁠ UNECE ⁠) statt. Für motorisierte Straßenfahrzeuge mit Otto- und Dieselmotor gelten für die oben genannten Bereiche jeweils Anforderungen zur Begrenzung des Ausstoßes von Luftschadstoffen im Abgas. Diese Anforderungen wurden in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen verschärft. Somit sind diese neuen Emissionsstandards (Euro-Emissionsnormen) für alle neu zugelassenen Straßenfahrzeuge verbindlich. Die Festlegung der Emissionsgrenzwerte pro gefahrenem Kilometer bzw. pro geleisteter Arbeit eines jeden Fahrzeugs, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Fahrzeugklasse, ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnungen. Darüber hinaus werden dort auch die Prüfprozeduren zur Messung der verschiedenen Luftschadstoffe in der jeweiligen Fahrzeugklasse festgelegt. Vorgaben für CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug, sondern auf ein gewichtetes Mittel aller von einem Hersteller in einem Jahr verkauften Neufahrzeuge. Ab dem Jahr 2025 werden auch bei ausgewählten schweren Nutzfahrzeugen Anforderungen zu erfüllen sein. Mobile Maschinen und Geräte Auch für mobile Maschinen und Geräte werden die Anforderungen an das Emissionsverhalten auf EU-Ebene einheitlich geregelt. Reguliert wird ein weites Feld an Maschinen und Geräten, unter anderem Rasenmäher, Kettensägen, Baumaschinen, Generatoren, Binnenschiffe und Schienenfahrzeuge. Die Emissionsgrenzwerte werden pro geleisteter Arbeit für die Motoren der jeweiligen Leistungsklassen und die einzelnen Schadstoffe detailliert festgelegt und in einer festgelegten Prüfprozedur bestimmt. Für modernste Motoren wird zudem eine Kontrolle der Emissionen im Betrieb mit Überwachungsprogrammen für ausgewählte Motorenklassen durchgeführt. Seeschiffe Die Anforderungen an das Emissionsverhalten des globalen Seeverkehrs werden überwiegend in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation (IMO) – Sonderorganisation der Vereinten Nationen) geregelt. Die Emissionsstandards liegen weit hinter den Standards im Landverkehr. Seeschiffe fahren heute beispielsweise überwiegend mit Schweröl, das eine minderwertige Qualität im Vergleich zu Marinedieselöl – und erst recht zum im Straßenverkehr verwendeten Benzin und Diesel – aufweist. Deutliche höhere Luftschadstoffemissionen sind die Folge. Von der IMO sind bislang nur Grenzwerte für Schwefel und Stickstoffoxide festgeschrieben. Es wurden weltweite Standards sowie strengere Grenzwerte für besonders ausgewiesene Emissionskontrollgebieten (ECA) definiert. Der internationale Seeverkehr trägt mit rund 2,7 Prozent zu den vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen bei. Die IMO hat weltweit verbindliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz neuer Schiffe und zur Begrenzung der ⁠ CO2 ⁠-Emissionen im internationalen Seeverkehr verabschiedet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen der Flotte bis 2050 um 50 % gegenüber den Jahr 2008 zu reduzieren. Flugzeuge Die Schadstoffemissionen des Luftverkehrs werden global durch Zulassungsstandards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization (ICAO) – Sonderorganisation der Vereinten Nationen) reguliert. Diese legt Grenzwerte für neu entwickelte Flugzeugtypen fest. Von besonderer Relevanz ist dabei die Begrenzung des Stickoxidausstoßes. Zukünftig wird es aber auch einen Anzahl- und Masse-basierten Grenzwert für nicht-flüchtige Partikel (non-volatile particulate matter / nvPM) geben. Der Luftverkehr stellt zudem ein wachsendes Klimaproblem dar. Da der Luftverkehr stark international ausgerichtet ist, unterliegt er kaum der einzelstaatlichen Regulierung oder Besteuerung. Die EU hat den Luftverkehr daher 2012 in ihr Emissionshandelssystem einbezogen und reguliert damit die direkten ⁠ CO2 ⁠-Emissionen. Mit dem "Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation" (⁠ CORSIA ⁠) etabliert die ICAO erstmalig ein globales Ssystem zur Begrenzung der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs auf dem Niveau von 2020. Außerdem hat die ICAO einen globalen CO2-Zulassungsgrenzwert für Verkehrsflugzeuge beschlossen. Klimaeffekte aufgrund von Nicht-CO2-Effekten werden bisher noch nicht von den Klimaschutzinstrumenten erfasst.

Wasserstoffstrategie Sachsen-Anhalt - Bericht zur Umsetzung 2022

SACHSEN-ANHALT Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Wasserstoffstrategie Sachsen-Anhalt  • . ' . Bericht zur Umsetzung 2022 0 1 29.04.2022 Monitoring- und Bericht zur Umsetzung der Wasserstoffstrategie für Sachsen-Anhalt 1. Monitoring und Bericht zu den Zielstellungen 2030 und 2040 Monitoringkennzahlen für einen generellen Überblick der Entwicklung im Hinblick auf die Zielerreichung: Monitoringkennzahl installierte ElektrolyseleistungEinheit MW Produktionskapazität für grünen Wasserstoff dezentrale und verbrauchernahe Wasserstoff-Erzeugungs- und VersorgungsanlagenTWh Nm³ Anzahl Wasserstoffnetze eingesetzte Fördermittel im Förderrahmen „Nachhaltiger Wasserstoff“ eingesetzte Fördermittel in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Industrie) Wert (Stand 31.12.2021) < 1 MW; > 25 MW ab Ende 2022 keine Angabe keine Angabe in Planung an > 6 Standorten Anzahl 1 km ca. 150 Leitungslänge € keine Angabe € Fraunhofer Hydrogen Lab Leuna: 9,25 Mio. Euro, davon 50% EFRE (4.625 T€), je 25% Bund/Land (2.312 T€) Fraunhofer Plattform „Hy2Chem“: 1,12 Mio. Euro EFRE-Mittel H2-Verbrauch in ST H2-Erzeugung in ST TWh Nm³ TWh Nm³ Energieregion Staßfurt Projekt: Power-to-X-Systemmodule: bewilligter Zuschuss: 680.000,68 € keine Angabe 3,6 Mrd. Nm³/a für das gesamte Chemiedreieck keine Angabe keine Angabe Maßnahmen, die zu den bis 2030 gesetzten Zielen beitragen: Zusätzlicher Ausbau von je 5 GW an Wind- und PV-Anlagen, um Versorgung mit grünem Strom im Land sicherzustellen 1 In Sachsen-Anhalt ist am 26.02.2022 die Freiflächenanlagenverordnung (kurz FFAVO) in Kraft getreten. Hiermit werden weitere Potentiale für den Ausbau der Solarenergie geschaffen. Durch die FFAVO werden künftig auch Gebote für Freiflächenanlagen auf Flächen, deren Flurstücke zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplanes als Ackerland genutzt worden sind und in einem benachteiligten Gebiet gemäß § 3 Nr. 7 EEG liegen, zugelassen. Davon ausgenommen sind Freiflächenanlagen, die in Natura-2000-Gebieten, erklärten geschützten Teilen von Natur und Landschaft nach § 20 Abs. 2, § 22 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 15 Abs. 1 NatSchG LSA oder gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA errichtet werden sollen. Ebenso werden Grünlandflächen gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe i EEG nicht vom Anwendungsbereich der FFAVO erfasst. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist die Festschreibung eines bundesweiten Flächenziels für Windenergie von 2 Prozent im Baugesetzbuch vorgesehen. ST bekennt sich zum 2 Prozent Flächenziel des Bundes und wird aktiv an einer Umsetzung mitwirken. Weiterhin ist festzustellen, dass Wasserstoffvorhaben in Sachsen-Anhalt, die sich derzeit in der Planung, Genehmigung oder Umsetzung befinden, mit einem zum Vorhaben gehörigen Windpark geplant werden. Somit findet ein zusätzlicher Ausbau der Windenergie statt, der unmittelbar für die Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt wird. Energetische und stoffliche Nutzung von grünem Wasserstoff in industriellen Prozessen (Branchen) Die Landesregierung sieht im Einsatz von grünem Wasserstoff sowohl zur stofflichen Versorgung der chemischen Industrie als auch zur Energieversorgung der Industrie einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO 2 Emissionen und damit zur Erreichung der Pariser Klimaziele. Um dieses Ziel voranzutreiben, ist der Aufbau der Produktion von grünem Wasserstoff und der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur von entscheidender Bedeutung. Das Land unterstützt im Rahmen der Wirtschaftsförderung deshalb gewerbliche Investitionen in die Produktion von grünem Wasserstoff sowie Investitionen zum Ausbau der Infrastruktur in kommunalen Industriegebieten in der Strukturwandelregion (Förderaufruf Wasserstoffgewerbegebiet). Aktuell fördert das Land den Aufbau der weltweit größten Elektrolyseanlage für grünen Wasserstoff am Standort Leuna durch die LINDE AG. Parallel dazu werden im Land zwei wichtige Investitionsvorhaben von europäischer Bedeutung (IPCEI) zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft von verschiedenen Firmen vorangetrieben: Das Projekt „Green Octopus“ / Mitteldeutschland (VNG, ONTRAS) befasst sich mit der Neuerrichtung und Umstellung verschiedener Leitungen für den Transport von Wasserstoff in Sachsen-Anhalt mit einer Anbindung der Wasserstoffpipeline nach Salzgitter und nach Leipzig. Das Vorhaben ist Teil eines Projektverbundes zur Anbindung der Wasserstofffpipeline im mitteldeutschen Chemiedreieck an den Rostocker Hafen. Ein zweiter Teil von „Green Octopus“ treibt den Ausbau der Speicherkavernen bei Bad Lauchstädt voran. Im Rahmen des Projektes „Green Hydrogen Hub Leuna“ der LINDE AG ist der Bau von 100 MW Elektrolysekapazität und die Integration in die Weiterverarbeitung am Standort Leuna vorgesehen. Neben der Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur und im Gewerbe hat das Land einen Industriearbeitskreis unter Beteiligung von Unternehmen aus den Branchen Chemie, Glas, Alumium, Kupfer, Zement und Papier gegründet. In diesem Arbeitskreis sollen Überlegungen und Konzepte der Unternehmen zur Einsparung von CO2 vorgestellt und erörtert werden. Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit der Unternehmen und ggf. die 2

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) – eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen. Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Vermutlich durch Reisende oder Warenverkehr gelangte das Virus 2007 nach Georgien und verbreitete sich über den Kaukasus in mehrere Länder. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Seite FAQ zur Afrikanischen Schweinepest Aktuelles (Stand 08.07.2024): ASP-Ausbruch in einem hessischen Hausschweinebestand Nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums ist am 08.07.2024 erstmalig der Erreger der afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Der betroffene Betrieb mit neun Schweinen liegt bei Biebesheim am Rhein im Landkreis Groß-Gerau und somit direkt in der Restriktionszone, die aufgrund der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen eingerichtet wurde. Rund um den betroffenen Betrieb wurden weitere, speziell Hausschweinebestände betreffende Restriktionszonen eingerichtet. Weitere Informationen: https://landwirtschaft.hessen.de https://www.kreisgg.de Aktuelles (Stand 15.06.2024): Afrikanische Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz im Wildschweinebestand Erstmalig wurde am 15. Juni 2024 in Hessen ein Wildschwein positiv auf ASP getestet. Es handelte sich um ein krank erlegtes, weibliches Tier (Bache) im Landkreis Groß-Gerau (GG). Nach der Feststellung der Tierseuche wurden seitens der hessischen Behörden in enger Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sofortige Maßnahmen zur Eindämmung des Geschehens und zum Schutz der Hausschweinbestände getroffen. Um den Fundort des infizierten Tieres wurde eine Restriktionszone von ca. 15 Kilometern Radius eingerichtet, die auch Rheinland-Pfalz linksrheinisch umfasst. Hierbei arbeiten die hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden gemeinsam mit den Bundesbehörden eng zusammen. Um das Ausmaß des Seuchengeschehens vollständig zu ermitteln, werden in den betroffenen Gebieten Suchen nach kranken oder verendeten Wildschweinen durchgeführt. Diese erfolgen zum Teil per Drohne oder speziell ausgebildeten Kadaver-Suchhunden. Beprobung, Bergung und Entsorgung der Kadaver wird von den betroffenen Veterinärämtern organisiert.  Die Restriktionszone betraf direkt nach dem ersten Fund die hessischen Landkreise Groß-Gerau, Offenbach-Land und Darmstadt-Dieburg sowie der Main-Taunus-Kreis und die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Rheinland-Pfalz waren anfänglich die Regionen Mainz und Mainz-Bingenheim betroffen. Aufgrund weiterer Funde wurde die Gebietskulisse angepasst. Die aktuellen Fundzahlen sowie die Gebietskulisse sind hier zu finden: https://landwirtschaft.hessen.de https://mkuem.rlp.de In den betroffenen Gebieten wurden Allgemeinverfügungen herausgegeben, die die aktuell getroffenen Maßnahmen im Detail vorgeben wie beispielsweise Verbringungsregelungen für Hausschweine, Vorgaben für die Ernte und Mahd, Leinenpflicht für Hunde. Die Maßnahmen verfolgen derzeit das Ziel, möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aus dem Gebiet zu vertreiben, um die Seuche nicht in bisher freie Gebiete zu tragen. Für Haus- und Wildschweine ist diese mit hohem Fieber einhergehende Krankheit oft tödlich. Eine Impfung existiert nicht. Menschen können sich mit ASP nicht infizieren oder daran erkranken. Bisheriges Seuchengeschehen Aktuelles (Stand 02.07.2022) ASP-Ausbruch unter Hausschweinen in Niedersachsen Die Afrikanische Schweinepest "ASP" hat erstmals Niedersachsen erreicht. Der Ausbruch ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt worden. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt seit dem 2. Juli 2022 die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor. Der Betrieb in der Gemeinde Emsbüren hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wurde tierschutzgerecht getötet. Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Überwachungszone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt). Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/ Aktuelles (Stand 27.05.2022) ASP-Ausbruch unter Hausschweinen in Baden-Württemberg Der Ausbruch ist in einer Freilandhaltung mit knapp 40 Mastschweinen im Landkreis Emmendingen am 25.05.2022 amtlich bestätigt worden. Der Betrieb ist gesperrt, alle notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet. Bislang sind keine Wildschweinfälle bekannt, der Eintrag erfolgte vermutlich durch Menschen. Die Überwachungszone liegt zusätzlich zum Kreis Emmendingen auch in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenaukreis. Aktuelles (Stand 08.12.2021) Wildschweine in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit ASP infiziert, erster Fall unter Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern Die ASP breitet sich in den östlichen Bundesländern Brandenburg und Sachsen weiter aus. Am 16.11.2021 wurde in einem Mastschweinebetrieb im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern ASP amtlich bestätigt, einzelne Wildschweinfälle traten im Landkreis Ludwigslust-Parchim seit dem 24.11.2021 auf. Somit ist die Tierseuche im südwestlichen Mecklenburg-Vorpommern angekommen. Aktuelles (Stand 19.07.2021) ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Brandenburg Erstmals ist die ASP in drei Hausschweinbeständen nachgewiesen worden. Betroffen sind ein Ökobetrieb mit rund 300 Zucht- und Mastschweinen im Landkreis Spree-Neiße sowie zwei Kleinsthaltungen mit zwei bzw. vier Schweinen im Landkreis Märkisch-Oderland. Alle Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier . Aktuelles (Stand 13.07.2021) Wildschweinfunde Im Falle eines Wildschweinfunds in Nordrhein-Westfalen beachten Sie bitte dringend dieses Merkblatt: Richtiger Umgang mit einem toten Wildschwein Hinweise zum Herunterladen der Handy-App "Tierfund-Kataster" des Deutschen Jagdverbandes e.V. finden Sie hier: https://url.nrw/tierfund Sollten Sie in einem anderen Bundesland ein totes Wildschwein finden, melden Sie sich bitte bei den dort zuständigen Landesbehörden. Die ASP ist für den Menschen ungefährlich. Nur Wildschweine und Hausschweine können daran erkranken. Bitte helfen Sie mit, unsere Schweine und unsere Landwirtschaft zu schützen und beachten Sie die weiteren Merkblätter auf dieser Seite. Aktuelles (Stand 13.03.2021) Gefahr der Einschleppung von ASP ist weiterhin hoch Vor dem Hintergrund der weiterhin schwelenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und Sachsen ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die breite Öffentlichkeit dazu auf, im Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig zu agieren. Pressemitteilung des MULNV zur Einschleppungsgefahr Afrikanische Schweinepest unter Wildschweinen in Brandenburg und in Sachsen Der erste infizierte Wildschweinkadaver wurde am 10.09.2020 nahe der polnischen Grenze in Brandenburg gefunden. Der erste Nachweis bei einem Wildschwein in Sachsen erfolgte am 31.10.2020. In 2020 gab es insgesamt 403 nachgewiesene Fälle unter Wildschweinen, in 2021 waren es bis Ende September rund 1800. Aktuelle Zahlen erhalten Sie über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS): https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx Das Land NRW bittet dringend, von Jagdreisen in betroffene Gebiete abzusehen: Pressemitteilung des MUNV zu Jagdreisen und Wildfleischkonsum Freiwilliges Früherkennungsprogramm zur Anerkennung als ASP-Statusbetrieb Bei einem Ausbruch der ASP beim Wildschwein werden in den betroffenen Gebieten Einschränkungen für den Transport von Schweinen in freie Gebiete gelten. Die Europäische Union hat daher ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben beschlossen. Teilnehmende Betriebe können damit den Status ASP erlangen und so ihre Schweine einfacher in freie Gebiete verbringen. Zur finanziellen Entlastung der Schweinehalterinnen und Schweinehalter ist die Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben durch die Veterinärämter in den teilnehmenden Betrieben gebührenfrei. Merkblätter, Handbücher und andere Publikationen Merkblätter des LANUV Richtiger Umgang mit einem toten Wildschwein Merkblatt zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Fallwild, erlegten Wildtieren und deren Resten Merkblatt für Landwirte und andere Schweinehalter Merkblatt für Jagdausübungsberechtigte Merkblatt für Touristen und Reisende Mehrsprachige Merkblätter vom Deutschen Bauernverband für Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern englisch polnisch rumänisch tschechisch Krisenhandbücher Muster-Krisenhandbuch für Schlachtbetriebe (5. Auflage, März 2022) Muster-Krisenhandbuch für Tier- und Warentransporte, Viehsammelstellen und Berater Sonstige Veröffentlichungen Veröffentlichungen der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung

Fluchtversuch aus der JVA Magdeburg gescheitert

Magdeburg. (MJ ) Ein 27-jähriger Mann hat heute versucht aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Magdeburg zu fliehen. Als er auf eine Gefängnismauer innerhalb des JVA-Geländes kletterte, wurde jedoch sofort Alarm ausgelöst, so dass drei Justizvollzugsbeamte den Mann nach einigen Minuten an der Außenmauer des JVA abfangen konnten. Den 27-Jährigen war es gelungen, während der heutigen Freistunde mit etwa 20 weiteren Gefangenen eine Mauer hochzuklettern und über einen kleinen Vorsprung bis zur Außenmauer vorzudringen. Wie sich später herausstellte, hatte er seine Hände versucht mit Lumpen vor Verletzungen durch die Stacheldrahtrollen zu schützen. Als der Mann über die Außenmauer von dem JVA-Gelände fliehen wollte, warteten jedoch bereits drei Justizvollzugsbeamte auf ihn. Der Gefangene bewarf sie daraufhin mit Steinen, um sie abzuschütteln und sprang von der Mauer herunter. Obwohl einer der Beamten (38) leicht verletzt worden ist, gelang es den Bediensteten, den 27 jährigen zu überwältigen. Der Mann musste durch einen Sanitäter behandelt werden, weil er sich zahlreiche Verletzungen an Händen, Schultern und Rücken zugezogen hat. Er ist wegen Einbruchdiebstahls verurteilt worden und soll in die Justizvollzugsanstalt Brandenburg verlegt werden. Aus diesem Grund war der Gefangene am vergangenen Donnerstag aus Hannover nach Magdeburg gekommen. Zu Ihrer Information: Die Justizvollzugsanstalt Magdeburg führt für das Land Sachsen-Anhalt den Transport von Gefangenen innerhalb des Landes und in andere Bundesländer durch. Das Sicherheitssystem in der JVA Magdeburg ist 1997 und 1998 für insgesamt rund 7,7 Millionen Mark errichtet worden. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt in den sieben Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Halle seit 1994 rund 41, 5 Millionen Mark für reine Sicherungsmaßnahmen investiert worden. In der JVA Magdeburg sitzen zurzeit insgesamt 286 Gefangene (Stand: 16. Oktober 1999) ein. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134 Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Wilhelm-Höpfner-Ring 6 39116 Magdeburg Tel.: 0391 567-4134 Fax: 0391 567-4226 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt gut vorbereitet auf neues Zeitalter der Müllbeseitigung / Ministerin Wernicke: Ökologisch und ökonomisch gute Lösungen gefunden

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 080/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 080/05 Magdeburg, den 30. Mai 2005 Sachsen-Anhalt gut vorbereitet auf neues Zeitalter der Müllbeseitigung / Ministerin Wernicke: ökologisch und ökonomisch gute Lösungen gefunden Sachsen-Anhalt geht gut vorbereitet in das neue Zeitalter der Abfallentsorgung. Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Siedlungsabfall ¿ wie ab dem 1. Juni bundesweit vorgeschrieben - nicht mehr unbehandelt auf eine Deponie verbracht wird. Umweltministerin Petra Wernicke kommt zur Einschätzung: "Sachsen-Anhalt gewährleistet lückenlos eine ordnungsgemäße, umweltgerechte Abfallentsorgung." Die überwiegende Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte hat sich für eine thermische Behandlung (Verbrennung) der Abfälle entschieden. In Magdeburg, Leuna und Zorbau (Landkreis Weißenfels) haben private Investoren für zusammen 470 Millionen Euro Verbrennungsanlagen gebaut. Eine weitere Anlage soll bis 2007 in Halle-Lochau entstehen. Für eine mechanisch-biologische Behandlung der Abfälle wurden die Voraussetzungen in Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) sowie für eine mechanische Behandlung in Edersleben im Landkreis Sangerhausen geschaffen. In Halle wird der Abfall ebenfalls bis zur Fertigstellung der Verbrennungsanlage mechanisch aufbereitet, um dann in Kraftwerken in Sachsen und im Mansfelder Land mit verbrannt zu werden. Mit dem 1. Juni werden 19 der landesweit 25 Deponien geschlossen. Hingegen weiterbetrieben werden können die Hausmülldeponien in Gardelegen, Magdeburg und Nißma, da diese über die geforderte Basisabdichtung verfügen. Magdeburg will dann freiwillig seine Deponie 2009 schließen. Unter strengen Auflagen und zeitlich bis 2009 befristet dürfen Deponien in Dessau, Bitterfeld und Freyburg am Netz bleiben. Allerdings können sie nur noch Bauschutt und andere reaktionsträge Abfälle aufnehmen. Anders als im Abwasserbereich nach 1990 hat Sachsen-Anhalt die Umstellung bei der Müllentsorgung nicht mit Steuergeldern gefördert. Auch hat Umweltministerin Wernicke bewusst auf jegliche staatliche Regulierung verzichtet. Wernicke erklärte: "Wir haben auf den Markt gesetzt. Die Entsorgungswirtschaft war gefordert, ökologisch und ökonomisch dauerhaft tragfähige Strukturen zu schaffen. Diesem Anspruch ist sie gerecht geworden." Wernicke wies Vorhaltungen zurück, wonach die Entsorgungswirtschaft in Sachsen-Anhalt überkapazitäten errichtet habe, die nunmehr einem florierenden Mülltourismus und grundsätzlich steigende Gebühren Vorschub leisten würden. Wernicke: "Als erstes bleibt festzuhalten, mit den Investitionen sind Arbeitsplätze entstanden und gesichert worden. Zweitens ist richtig, dass im Wesentlichen jede Tonne Verbrennungskapazität langfristig vertraglich untersetzt ist. Es sind keine überkapazitäten zu erkennen. Und drittens transportiert kein Unternehmen seinen Müll auch nur einen Kilometer weiter als wirklich erforderlich." Wernicke nannte es vielmehr einen "ökologischen und ökonomischen Gewinn", wenn in Grenznähe zu Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen auch länderübergreifende Lösungen gefunden wurden. "Dort, wo der Weg zur Behandlung in das andere Bundesland kürzer ist als im eigenen Land, macht Transport über Landesgrenzen doch Sinn." Es ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch günstiger, Abfälle aus der Umgebung Leipzigs oder aus Ostthüringen nach Zorbau bei Weißenfels zu bringen, als beispielsweise in Zittau in Ostsachsen oder Eisenach in Westthüringen zu entsorgen. Die Strecken nach Zorbau oder Leuna sind einfach kürzer. Und so ist es auch ökologisch günstiger, Abfälle aus dem Vorharz nach Helmstedt und nicht nach Magdeburg zu bringen. Wernicke wandte sich auch gegen Pauschaldebatten zur Gebührenentwicklung. "Egal ob mit oder ohne neuem Abfallrecht ¿ die Gebühren sind zunächst sehr stark von den regionalen Bedingungen vor Ort abhängig. So gibt es bereits jetzt zwischen den Landkreisen deutliche Unterschiede. Auch ist eine Vergleichbarkeit nur schwer herzustellen. Das Leistungsspektrum der Entsorger, die Abfallgebührenstruktur und die äußeren Rahmenbedingungen für die Entsorgung sind sehr unterschiedlich. So profitiert beispielsweise der Saalkreis von guter Infrastruktur und vorteilhafter Vertragsgestaltung früherer Jahre und kann deshalb seine Entsorgung günstig anbieten. Andere Landkreise mussten hingegen wegen der Unterhaltung einer Entsorgungsanlage nach hohem technischem Standard sowie wegen anstehender Investitionen für neue Einrichtungen und hoher Aufwendungen für die Stilllegung von Altdeponien deutlich höhere Gebühren kalkulieren. Auch Einwohnerdichte und Transportwege sind für die Kosten- und Gebührenhöhe mitentscheidend. Wernicke betonte: "Die Bürgerinnen und Bürger können selbst auf die Höhe ihrer Abfallgebühren wesentlich Einfluss nehmen. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte bieten ein differenziertes Leistungsangebot, so dass sich individuell Einsparpotentiale durch die richtige Auswahl von Behältergröße oder Abholrhythmus ergeben können. Durch Konsumverhalten, Getrennthaltung verwertbarer Abfälle oder Eigen- bzw. Gemeinschaftskompostierung sind weitere Einsparungen möglich." Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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