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Die Ergebnisse des F&E-Vorhabens belegen, dass die Ammoniakreduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 grundsätzlich mit technischen Verfahren gemäß europäischem Stand der Technik eingehalten werden können. Für die Jahre nach 2020 werden zusätzliche Maßnahmen über die gegenwärtige Politik hinaus erforderlich. Der Bericht zeigt in mehreren Szenarien alternative Maßnahmenkombinationen auf, mit denen die Abstimmung des nationalen Luftreinhalteprogrammes aus 2019 innerhalb der Bundesregierung unterstützt werden konnte. Ein Teil dieser Maßnahmen wurde mit der Düngeverordnung (2020) zwischenzeitlich bereits umgesetzt. Weiterhin relevant sind Maßnahmen im Stall und bei der Fütterung, die z. B. mit der Umsetzung des TA Luft -Entwurfs verbunden sind. Veröffentlicht in Texte | 221/2020.
Emissionen sinken auf niedrigsten Wert seit 2010 Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind 2014 gegenüber dem Vorjahr erstmals seit drei Jahren wieder gesunken. Das geht aus der Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes (UBA) hervor. Die Emissionen sanken demnach um mehr als 41 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente, das entspricht 4,3 Prozent. Insgesamt lagen die Treibhausgasemissionen 2014 damit bei 912 Mio. Tonnen – dem niedrigsten Wert seit 2010. Das entspricht einer Minderung um 27 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Der Trend weist endlich wieder in die richtige Richtung. Ein Großteil der Minderung war 2014 auf den milden Winter zurückzuführen. Aber einen Teil des Rückgangs haben wir echten Fortschritten beim Klimaschutz zu verdanken. Jetzt wollen wir diesen Trend verstärken mit ambitionierten Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz. Die Daten zeigen unter anderem Handlungsbedarf bei den Emissionen aus der Kohleverstromung. Es ist besser, jetzt einen sanften, sozialverträglichen Strukturwandel einzuleiten, als später abrupte Brüche zu riskieren.“ UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Der Rückgang der Treibhausgasemissionen in Deutschland ist erfreulich, wir dürfen in unseren Bemühungen um eine kohlenstoffärmere Wirtschaftsweise aber nicht nachlassen. Der milde Winter und der dadurch geringere Heizenergieeinsatz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir bei der energetischen Gebäudesanierung nicht wesentlich vorangekommen sind. Die immer noch steigenden Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft und vor allem im Verkehr weisen deutlich auf die vorhandenen Defizite hin. Und die trotz massiv wachsender erneuerbarer Energien nach wie vor hohen Emissionen vor allem aus der Braunkohleverstromung zeigen, dass wir hier zusätzlichen Handlungsbedarf haben.“ Wichtigste Ursache für den Emissionsrückgang ist der geringere Einsatz fossiler Brennstoffe. Dieser wiederum ist zu einem großen Teil auf die milde Witterung und den damit verbundenen geringeren Heizenergieeinsatz in Gebäuden und Haushalten zurückzuführen. Besonders stark ist der Rückgang bei Erdgas und Steinkohle: Der Einsatz von Erdgas verursachte 12,9 Prozent, der Einsatz von Steinkohle 8,2 Prozent geringere Kohlendioxidemissionen; die durch den emissionsstärksten Brennstoff Braunkohle verursachten Kohlendioxidemissionen gingen dagegen unterproportional nur um 2,2 Prozent zurück. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch nahm 2014 um 2,4 Prozentpunkte auf 27,8 Prozent zu. In erster Linie haben die erneuerbaren Energien die emissionsärmeren fossilen Brennstoffe Erdgas und Steinkohle verdrängt, während Braunkohlekraftwerke auf hohem Emissionsniveau nahezu verharren. Im Vergleich der unterschiedlichen Sektoren trug die Energiewirtschaft (allgemeine Strom- und Wärmeversorgung) mit knapp 6 Prozent Rückgang zur Treibhausgasminderung bei. Im Verkehr dagegen stiegen die Emissionen um mehr als 3 Prozent. Ursache dafür ist eine gesteigerte Verkehrsleistung sowohl im gewerblichen als auch privaten Bereich, die mit einem anhaltenden Wirtschaftswachstum und deutlich zurückgegangenen Kraftstoffpreisen einherging. Im Abfallbereich gingen die Emissionen des Treibhausgases Methan vor allem wegen des Verbots zur Deponierung organischer Abfälle 2014 um 0,6 Mio. Tonnen CO2 -Äquivalente zurück. In der Landwirtschaft stiegen die Emissionen des Treibhausgases Lachgas (N2O) auf Grund des erhöhten Absatzes an mineralischem Dünger leicht an. Der Anteil fluorierter Gase – so genannter F-Gase – in der Industrie blieb weitgehend konstant. Diese Treibhausgase sind unterschiedlich klimawirksam und werden zur besseren Vergleichbarkeit in CO2-Äquivalente umgerechnet. Die Daten der Nahzeitprognose für 2014 leiten sich aus einem System von Modellextrapolationen und Trendfortschreibungen der im Januar vom UBA veröffentlichten detaillierten Berechnungen des Jahres 2013 ab. Dabei wurden erste für das Jahr 2014 veröffentlichte Überblicksangaben der amtlichen Statistik, der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und von Industrieverbänden verwendet. Zusätzlich zu beachten ist, dass ab 2014 die neuen Berechnungsvorschriften der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (u.a. IPCC Guidelines 2006) anzuwenden sind. Damit ist eine direkte Vergleichbarkeit mit früher vom UBA veröffentlichten Daten nur bedingt möglich. Grafiken und Tabellen zu den Emissionstrends finden Sie im PDF dieser Pressemitteilung unter: http://www.umweltbundesamt.de/dokument/presse-information-142105 . Die Zahlen unterscheiden sich teilweise wegen unterschiedlicher sektoraler Zuordnung.
Ammoniakemissionen mindern ist eine wichtige Aufgabe der Luftreinhaltung, um international vereinbarte Minderungsziele zu erreichen. Der Landwirtschaft kommt hierbei große Bedeutung zu, denn sie verursacht die meisten Ammoniakemissionen in Deutschland. Daher haben UBA und KTBL im Auftrag des BMU gemeinsam Empfehlungen für die Gute Fachliche Praxis zur Ammoniakminderung veröffentlicht. In Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe wurden Maßnahmen zusammengestellt, die in der Fütterung, im Stall, bei der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger sowie der Anwendung synthetischer Düngemittel umgesetzt werden können, um die Ammoniakemissionen in landwirtschaftlichen Betrieben zu senken. Diese Broschüre nimmt auch die Verpflichtung aus der Genfer Luftreinhaltekonvention auf, adressatengerechte Empfehlungen für die Gute Fachliche Praxis zur Ammoniakminderung zu veröffentlichen. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil „Methodische Grundlagen“) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Veröffentlicht in Broschüren.
Durch die neue NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 verpflichtet sich Deutschland, die nationalen Emissionen von NH3 ab 2020 um 5 % und ab 2030 um 29 % gegenüber 2005 zu senken, mit einem linearen Reduktionspfad zwischen 2020 und 2030. In vorliegendem Bericht werden Maßnahmen und Szenarien zur NH3-Emissionsminderung in der Landwirtschaft beschrieben und bewertet sowie deren Auswirkungen auf weitere Luftschadstoffe (TSP, PM10, PM2,5 und NMVOC) und die Netto-Stickstoffzufuhr in den Boden quantifiziert. Die Methodik für die Berechnungen basiert auf dem Report für Methoden und Daten (RMD) - Berichterstattung 2018 (Haenel et. al. 2018) für den landwirtschaftlichen Teil des Nationalen Emissionsinventars. Die Wirkungen der Maßnahmen und Szenarien werden jeweils gegenüber den Emissionen in einem Basisszenario für die Jahre 2020, 2025 und 2030 und gegenüber dem Referenzjahr der NEC-Richtlinie 2005 ausgewiesen. Dargestellt werden 40 Maßnahmen, die alle Abschnitte der landwirtschaftlichen Produktion betreffen wie bspw. Wirtschaftsdüngerausbringung, -lagerung und Ausbringung von synthetischen N-Düngern. Die maximale NH3-Minderungswirkung einzelner Maßnahmen liegt bei rund -13 % gegenüber 2005; die Umsetzung einer einzelnen Maßnahme ist somit nicht ausreichend für die Minderungssziele in 2030. Deshalb werden fünf verschiedene (als NEC-Compliance-Szenarien bezeichnete) Maßnahmenbündel entwickelt und berechnet, mit denen die Minderungssziele ab 2030 erreicht werden können. Außerdem werden die Emissionen der Jahre 2020, 2025 und 2030 berechnet, die sich im Basisszenario ergeben. Zudem wird ein Szenario untersucht, das die Maßnahmen des TA Luft-Entwurfs bündelt. Diese Emissionsmengen des Basiszenarios sind auch Bezugspunkt für die Bewertung der Minderungswirkung von Maßnahmen und Szenarien. Um das NH3-Minderungssziel 2020 zu erreichen, sind die Maßnahmen des Basisszenarios ausreichend. Für die Zeit danach sind zusätzliche Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel erforderlich, um die NH3-Minderungssziele zu erreichen. Quelle: Forschungsbericht
Stickstoffbilanzen (N-Bilanzen) sind ein wichtiges Instrument, um die Stickstoffemissionen (Stickstoffüberschüsse) aus der Landwirtschaft zu quantifizieren. Zur Berechnung des N-Flächenbilanzsaldos wird der N-Zufuhr (auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche) die N-Abfuhr gegenübergestellt: N-Zufuhr – N-Abfuhr = N-Saldo Im Rahmen des landesweiten Basis-Emissionsmonitorings wird ein N-Flächenbilanz-Modell verwendet, welches am Johann Heinrich von Thünen-Institut entwickelt und an die regionalen Bedingungen in Niedersachsen angepasst wurde. Das Ergebnis sind auf Basis der Agrarstatistik berechnete Stickstoff-Flächenbilanzen auf Gemeindeebene, die mit jedem Erscheinen der Landwirtschaftszählung bzw. Agrarstrukturerhebung neu berechnet werden können (alle 3 bis 4 Jahre). Der berechnete N-Flächenbilanzsaldo wird in [kg N/ha*a] bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (ohne Stilllegungsflächen) ausgegeben. Die dargestellten N-Flächenbilanzsalden2016 sind eine wichtige Grundlage zur Berechnung der potenziellen Nitratkonzentration im Sickerwasser. Die potenzielle Nitratkonzentration dient der Abschätzung der Sickerwassergüte an der Untergrenze des Wurzelraumes. Zu beachten ist, dass die in die N-Flächenbilanzsalden eingeflossenen Daten der Agrarstatistik zu Tierzahlen und Flächennutzung nach dem Betriebssitzprinzip erhoben wurden und somit räumliche Verschiebungen möglich sind. Detaillierte Methodenbeschreibung siehe: Methodik_Basis_Emissionsmonitoring_LBEG.pdf
Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil â€ÌMethodische Grundlagenâ€Ì) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Stickstoff-Flächenbilanzsalden (N-Bilanzen) sind ein Instrument, um die Stickstoffemissionen (Stickstoffüberschüsse) aus der Landwirtschaft zu quantifizieren. Sie sind ein Indikator für die Effizienz des Stickstoffeinsatzes landwirtschaftlicher Betriebe. Zur Berechnung der N-Bilanzen wird die N-Zufuhr auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche der N-Abfuhr über die Ernte gegenübergestellt: N-Zufuhr – N-Abfuhr = N-Flächenbilanzsaldo Das Ergebnis sind Stickstoff-Flächenbilanzsalden auf Gemeindeebene, sie werden in kg N pro Hektar und Jahr bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgegeben. Da sämtliche Daten nach dem Betriebssitzprinzip erhoben wurden, liegen für die gemeindefreien Gebiete keine N-Bilanzen vor. Die hier dargestellten N-Flächenbilanzsalden beziehen sich auf das Kalenderjahr 2023. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Berechnung der potenziellen Nitratkonzentration im Sickerwasser. Die potenzielle Nitratkonzentration dient der Abschätzung der Sickerwassergüte an der Untergrenze des Wurzelraumes in ca. 2 m Tiefe. Detaillierte Methodenbeschreibung siehe: Erläuterung_Basisemissionsmonitoring_LBEG_2023.pdf
Stickstoff-Flächenbilanzsalden (N-Bilanzen) sind ein Instrument, um die Stickstoffemissionen (Stickstoffüberschüsse) aus der Landwirtschaft zu quantifizieren. Sie sind ein Indikator für die Effizienz des Stickstoffeinsatzes landwirtschaftlicher Betriebe. Zur Berechnung der N-Bilanzen wird die N-Zufuhr auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche der N-Abfuhr über die Ernte gegenübergestellt: N-Zufuhr – N-Abfuhr = N-Flächenbilanzsaldo Das Ergebnis sind Stickstoff-Flächenbilanzsalden auf Gemeindeebene, sie werden in kg N pro Hektar und Jahr bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgegeben. Da sämtliche Daten nach dem Betriebssitzprinzip erhoben wurden, liegen für die gemeindefreien Gebiete keine N-Bilanzen vor. Die hier dargestellten N-Flächenbilanzsalden beziehen sich auf das Kalenderjahr 2023. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Berechnung der potenziellen Nitratkonzentration im Sickerwasser. Die potenzielle Nitratkonzentration dient der Abschätzung der Sickerwassergüte an der Untergrenze des Wurzelraumes in ca. 2 m Tiefe. Detaillierte Methodenbeschreibung siehe: Erläuterung_Basisemissionsmonitoring_LBEG_2023.pdf
Stickstoffbilanzen (N-Bilanzen) sind ein wichtiges Instrument, um die Stickstoffemissionen (Stickstoffüberschüsse) aus der Landwirtschaft zu quantifizieren. Zur Berechnung des N-Flächenbilanzsaldos wird der N-Zufuhr (auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche) die N-Abfuhr gegenübergestellt: N-Zufuhr – N-Abfuhr = N-Saldo Im Rahmen des landesweiten Basis-Emissionsmonitorings wird ein N-Flächenbilanz-Modell verwendet, welches am Johann Heinrich von Thünen-Institut entwickelt und an die regionalen Bedingungen in Niedersachsen angepasst wurde. Das Ergebnis sind auf Basis der Agrarstatistik berechnete Stickstoff-Flächenbilanzen auf Gemeindeebene, die mit jedem Erscheinen der Landwirtschaftszählung bzw. Agrarstrukturerhebung neu berechnet werden können (alle 3 bis 4 Jahre). Der berechnete N-Flächenbilanzsaldo wird in [kg N/ha*a] bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (ohne Stilllegungsflächen) ausgegeben. Die dargestellten N-Flächenbilanzsalden2016 sind eine wichtige Grundlage zur Berechnung der potenziellen Nitratkonzentration im Sickerwasser. Die potenzielle Nitratkonzentration dient der Abschätzung der Sickerwassergüte an der Untergrenze des Wurzelraumes. Zu beachten ist, dass die in die N-Flächenbilanzsalden eingeflossenen Daten der Agrarstatistik zu Tierzahlen und Flächennutzung nach dem Betriebssitzprinzip erhoben wurden und somit räumliche Verschiebungen möglich sind. Detaillierte Methodenbeschreibung siehe: Methodik_Basis_Emissionsmonitoring_LBEG.pdf
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