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Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss

<p> <p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p> </p><p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p><p> Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft <p>Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak führt zur Belastung des Grundwassers als wichtige Trinkwasserressource, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a> von Böden, Nährstoffanreicherung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) in Land- und Wasserökosystemen und Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff#einfuhrung">Umweltbelastung der Landwirtschaft – Stickstoff</a>“).&nbsp;</p> <p>Ein Diagramm zeigt den zeitlichen Verlauf des Stickstoffüberschusses zwischen 1990 und 2023 für Einzeljahre und im gleitenden 5-Jahresmittel. Erkennbar ist eine Abnahme im 5-jährigen Mittel von 117 auf 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Das Ziel für 2026-2030 sind 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr.</p> <strong> Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich ... </strong> <p>___<br> * jährlicher Überschuss bezogen auf das letzte Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet)<br> ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. 2023: Daten teilweise vorläufig<br> *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel des Zeitraums 2026 - 2030</p> Quelle: <p>Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) 2025, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2023 (MBT-0111260-0000)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-01_Stickstoffueberschuss-Landwirt_2026-03-05_0.pdf">Diagramm als PDF (99,24 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-01_Stickstoffueberschuss-Landwirt_2026-03-05_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (90,90 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius-Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom BMLEH veröffentlicht (siehe&nbsp;<a href="https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0111260-0000.xlsx">BMLEH, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000</a>).&nbsp;</p> <p>Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren.&nbsp;Regional unterscheiden sich die Überschüsse jedoch teilweise stark voneinander. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_schaubild_schema-n-gesamtbilanz_0.png"> </a> <strong> Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft </strong> Quelle: verändert nach Häußermann Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_schaubild_schema-n-gesamtbilanz_0.pdf">Schaubild als PDF (47,21 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen deutlich abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die gesamte Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1994 bis 2023 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 70 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von über 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 40 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den östlichen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1994 bis 2023 beruht auf einem effizienteren Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion, höhere Futterverwertung bei Nutztieren und gesunkenen Tierzahlen.&nbsp;Seit 2015 ist der Überschuss besonders stark zurückgegangen. Der wesentliche Treiber dieses Rückgangs ist der deutlich verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Dies ist u.a. auf eine verschärfte Düngegesetzgebung, der beschleunigten Einführung emissionsarmer Ausbringungstechnologien, mehrerer Dürrejahre und höherer Düngemittelpreise nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen.&nbsp;</p> <p>Im Jahr 2016 wurde in der&nbsp;<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2335292/3962877378d74837d4f4c611749b6172/2025-05-13-dns-2025-data.pdf">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Mit der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976072/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf?download=1">Weiterentwicklung</a> der Strategie in 2025 wurde der Zeitraum für die Zielerreichung auf die Jahre 2026 bis 2030 vorgezogen.&nbsp;</p> </p><p> Bewertung der Entwicklung <p>Das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit Veröffentlichung des Bilanzjahres 2023 erstmalig erreicht, was einen großen Erfolg darstellt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass es keiner weiteren Anstrengungen mehr Bedarf, die Stickstoffeinträge in die Umwelt weiter zu reduzieren oder auch dass die Überschüsse in den kommenden Jahren auf dem Niveau bleiben werden. Vielmehr ist dies als ein Teilziel zu betrachten, auf dem Weg Umwelt, Gesundheit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> insgesamt vor zu hohen Stickstoffeinträgen zu schützen.&nbsp;Besonders im Hinblick auf die Umweltziele zur Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers - aufgrund seiner großen Bedeutung als Trinkwasserressource -, zur Minderung des Stickstoffeintrags in Nord- und Ostsee sowie zur Begrenzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> aquatischer und terrestrischer Ökosysteme ist das Ziel von 70 kg Stickstoff pro Hektar nicht ausreichend. Denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern viel mehr auf die regionale Verteilung der&nbsp;Stickstoffüberschüsse an. Einen&nbsp;Überblick über die Verteilung der Überschüsse liefert <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/lu_nflaechenbilanzueberschuss/index.html?lang=de&amp;vm=2D&amp;s=9193427.02702703&amp;r=0&amp;bm=tpol&amp;c=1150000%2C6683301.2629420925&amp;l=nfbue_daten%2C%7E18b29039bd5-layer-2%28-2%2C-3%2C-4%2C-5%2C-6%29">die Karte zu den regionalen N-Flächenbilanzüberschüssen</a>.&nbsp;</p> </p><p> Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft <p>Die Stickstoffzufuhr in der landwirtschaftlichen Gesamtbilanz setzt sich aus mehreren Quellen zusammen. Dazu zählen vor allem Mineraldünger, importierte Wirtschaftsdünger, Kompost und Klärschlamm, die Stickstoffdeposition aus der Luft, die biologische Stickstoffbindung durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr erfolgt über pflanzliche und tierische Marktprodukte.</p> <p>Zwischen 1990 und 2023 lag die durchschnittliche Stickstoffzufuhr bei 186 kg N/ha*a. Sie erreichte 1990 mit 209 kg N/ha*a ihren Höchstwert und sank bis 2023 auf ein Minimum von 143 kg N/ha*a. Bis 2017 blieb die Zufuhr weitgehend konstant, in den letzten sechs Jahren ging sie jedoch deutlich um durchschnittlich 8 kg N/ha*a zurück. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Zeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a. Sie stieg bis 2017 kontinuierlich auf 98 kg N/ha*a an und ist seitdem leicht rückläufig. Aktuell liegt sie bei 89 kg N/ha*a. Durch den stärkeren Rückgang der Zufuhr im Vergleich zur Abfuhr hat sich der Stickstoffüberschuss deutlich verringert (siehe Abb. „Zu-und Abfuhr der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz, 1990-2023“).</p> <p>Im Jahr 2023 stammten 42 % der <u>Stickstoffzufuhr</u> aus Mineraldüngern, 24 % aus inländischem Tierfutter und 15 % aus Futtermittelimporten. Weitere Beiträge kamen aus der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (10 %), aus atmosphärischer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> (3 %), aus Co-Substraten für die Biogasproduktion (2 %) sowie aus Saat- und Pflanzgut (1 %). Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht jedoch in der Gesamtbilanz berücksichtigt (siehe Abb. „Stickstoff-Zufuhr zur landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023“).</p> <p>Die <u>Stickstoffabfuhr</u> erfolgte 2023 zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte und zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und andere tierische Produkte (siehe Abb. „Stickstoff-Abfuhr aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.png"> </a> <strong> Zu-und Abfuhr der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz, 1990-2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (279,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (57,58 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (757,93 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.png"> </a> <strong> Stickstoff-Zufuhr zur landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (119,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (746,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.png"> </a> <strong> Stickstoff-Abfuhr aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (88,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (34,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (746,41 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse <p>Um den Stickstoffüberschuss weiter zu verringern und die damit verbundenen Umweltziele zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-nitrat-im-grundwasser">Nitrat im Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-durch-stickstoff">Eutrophierung von Ökosystemen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-der-meere">Stickstoffeinträge in Küstengewässer</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-emission-von-luftschadstoffen">Emissionen von Luftschadstoffen</a> zu erreichen, sollten die Stickstoffzufuhr in der Landwirtschaft weiter reduziert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist ein möglichst geschlossener Stickstoffkreislauf. Um dies zu erreichen müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert und gleichmäßiger auf die landwirtschaftliche Fläche verteilt wird. Zudem sollte die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden.&nbsp;</p> </p><p> Die Düngeverordnung <p>Die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/index.html">Düngeverordnung</a> definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie wurde 2017 und 2020 umfassend&nbsp;novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der Düngeverordnung soll zukünftig im Rahmen eines Wirkungsmonitorings geprüft werden, um eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen vor allem in den mit Nitrat belasteten und von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> betroffenen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden sich&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/nutzung-belastungen/faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser#was-ist-der-unterschied-zwischen-trinkwasser-rohwasser-und-grundwasser">hier</a>.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

WFS Digitales Feldblockkataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Akzeptanz von Massnahmen des Bodenschutzes in kleinbaeuerlichen Betrieben der Entwicklungslaender

Fuer die Uebernahme von Innovationen - hier solche im Bereich des Bodenschutzes gibt es einen Komplex von sozio-oekonomischen und sozio-kulturellen Faktoren. Das Forschungsvorhaben hat das Ziel, diese zu identifizieren und ihre Relevanz fuer entsprechende Entwicklungsfoerderungsansaetze zu bestimmen.

Digitales Feldblock Kataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Ausgleichszulage

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (BENA) Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind sowie die Bewahrung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Ebenso soll eine Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten über die Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt gewährleistet werden. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Zuwendungszweck sind eine wirtschaftliche Stärkung des ländlichen Raumes und der Erhalt der Biodiversität über die Förderung von benachteiligten Gebieten nach Artikel 71 der Verordnung (EU) 2021/2115 in Verbindung mit dem Förderbereich 9, GAK – Rahmenplan. Als benachteiligte Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten.

Gemeinsame Absichtserklärung soll zum Erhalt kleiner Schlachtbetriebe beitragen und damit Tierwohl und Regionalvermarktung stärken

Gemeinsam mit den beiden Bauern- und Winzerverbänden, dem Landkreistag und der Landwirtschaftskammer unterschrieb Umweltstaatssekretär Michael Hauer einen Letter of Intent, um regionale Schlachtbetriebe zu unterstützen. Unter anderem soll es landesweit einheitliche Gebühren geben. Landwirtschaftliche Betriebe sollen dabei unterstützt werden, ihre Tiere regional schlachten zu lassen. Dies ermöglicht kurze Transportwege und eine regionale Vermarktung. Dazu hat am heutigen Mittwoch Staatssekretär Michael Hauer für das rheinland-pfälzische Umweltministerium gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landkreistages Rheinland-Pfalz, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. und des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. eine Absichtserklärung unterschrieben. Diese soll dem entgegenwirken, dass immer mehr kleinere Schlachthöfe schließen. Der Letter of Intent beinhaltet folgende Punkte: Die Unterzeichnenden *    erklären ihr klares Bekenntnis zur landwirtschaftlichen Tierhaltung als eine prägende Säule unserer artenreichen Kulturlandschaft, *    erkennen die Einhaltung der geltenden Vorgaben zum Tierschutz, zur Tiergesundheit und zur Lebensmittelsicherheit als Voraussetzung für eine tiergerechte Produktion und für den Erhalt des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher an, *    wissen um die Bedeutung einer funktionsfähigen amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung für Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz, *    erachten in den heterogenen kommunal kalkulierten Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine Ursache für einen Strukturwandel, *    setzen sich dafür ein, möglichst ab 1. Januar 2027 für Schlachtbetriebe mit einem Schlachtvolumen von weniger als 1000 Großvieheinheiten jährlich landesweit gleiche Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und Farmwild in Anlehnung an das „Bayerische Modell“ festzusetzen, die im Gesamtaufkommen deutlich reduziert werden und dabei weiterhin in kommunaler Zuständigkeit verbleiben, *    bitten das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Ministerium um Erarbeitung einer Landesregelung, die ausreichende finanzielle Mittel bereitstellt, um diese Gebührenanpassung und -senkung für die Betriebe wirtschaftlich spürbar zu gestalten, auf Grundlage der in 2025 jeweils etablierten Gebührenstrukturen, *    weisen darauf hin, dass das geltende EU-Recht bereits jetzt schon Möglichkeiten der Reduktion von Gebühren für bestimmte kleine, regional wirtschaftende Betriebe erlaubt und *    bitten das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Ministerium, diese Regelung EU-rechtlich so abzusichern, dass für alle Beteiligten Rechtssicherheit besteht. Die Umsetzung der Ziele des Letter of Intent steht unter Haushaltsvorbehalt.

Forschergruppe (FOR) 2569: Agricultural Land Markets - Efficiency and Regulation, Teilprojekt: Landnutzungsverhalten von Landwirten unter verschiedenen institutionellen Rahmenbedingungen

Das Projekt untersucht den Einfluss institutioneller Faktoren auf das Landnutzungsverhaltens von Landwirten. Dabei konzentrieren wir uns auf den Einfluss von Eigentumsrechten und Agrarumweltprogrammen (AUP) auf das Verhalten bezüglich Bodenschutz. Aus ökonomischer Sicht führt Pacht verglichen mit Landbesitz zu ineffizienter Ressourcennutzung und Verringerung der Bodenqualität. Erklärt kann dies durch die sich daraus ergebenden, unterschiedlichen Planungshorizonte werden. Da der Pachtanteile in vielen EU-Ländern sehr hoch ist, erscheint es wichtig, den Einfluss des Landbesitzes auf das Landnutzungsverhalten zu verstehen. AUP können als ein Mittel zur Beseitigung der negativen Effekte unsichere Eigentumsverhältnisse gesehen werden. Institution und ökonomische Überlegungen sind wichtige Einflussfaktoren für die Entscheidungen der Landwirt, aber soziale Normen, Überzeugungen und Werte beeinflussen ebenfalls ihre Motivation und ihr Verhalten. Deshalb wenden wir sowohl ökonomische als auch sozialpsychologische Theorien und Modelle in vier Arbeitspaketen (AP) an. AP1 (Analyse des Einflusses von Eigentumsrechten auf das ) erforscht, ob Landwirte auf gepachtetem Land eher erosionsanfällige Pflanzen anbauen und weniger Fruchtfolge durchführen als auf eigenem Land. Außerdem untersuchen wir den Zusammenhang zwischen den Eigentumsverhältnissen und der Teilnahme an AUP. In AP2 (Ökonomische Effizienz und Umwelteffizienz von landwirtschaftlichen Haushalten) verbinden wir ein Haushaltsproduktionsmodell mit stochastischen Produktionsfunktionen. Wir verwenden diesen neuartigen Ansatz um den Zusammenhang zwischen ökonomischer Effizienz und Umwelteffizienz und ihre Abhängigkeit von Landbesitz und Teilnahme an AUP zu offenbaren. In AP3 (Sozialpsychologische Analyse des Landnutzungsverhaltens der Landwirte) verwenden wir explorative Interviews und eine Befragung von Landwirten, so wie das sozialpsychologische Modell der Mensch-Natur-Beziehungen, um zu verstehen, wie formale und informelle Institutionen die Motivation der Landwirte für die Bodenerhaltung beeinflussen. In WP4 (Konzeptionelles Modell des institutionell geformten Landnutzungsverhaltens und Landbewirtschaftungstypen) verwenden wir die Ergebnisse aus AP1 - AP3, um verschiedene Landbewirtschaftungstypen zu identifizieren. Die wichtigsten Beiträge unserer Forschungsarbeit sind: i.) unser integrative Ansatz der ökonomischen und sozialpsychologischen Modelle kombiniert; ii) die Adaption der Messung von Umwelteffizienz für die Entscheidungssituation landwirtschaftlicher Familienbetriebe; iii.) die erstmalige Anwendung des Modells der Mensch-Natur-Beziehungen im Zusammenhang mit Landnutzungsverhalten von Landwirten; iv.) alles basierend auf der Verwendung zweier außergewöhnlicher Datensätze: ein bundesweiter, mehrjähriger Datensatz auf Flurstück-Ebene und landwirtschaftliche Buchführungsdaten verknüpft mit sozialpsychologischen Umfragedaten.

LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Landwirtschaft Saarland

Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Landwirtschaft im Rahmen des Landesentwicklungsplan Umwelt. In Vorranggebieten für Landwirtschaft (VL) geht die landwirtschaftliche Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben) ist unzulässig. Grundlage sind Gebiete, die im Rahmen der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung erhoben wurden. Sie umfassen Flächen, die entweder aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit von hervorragender Bedeutung für die Nahrungsmittelerzeugung sind oder die aufgrund ihrer Hof nahen Lage und Flächenstruktur für entwicklungsfähige, landwirtschaftliche Betrieb existenzbegründend sind.

Luftschadstoff Emissionskataster

Im Rahmen des Emissionskatasters Baden-Württemberg werden die Jahresemissionen für alle wesentlichen Quellen natürlichen und anthropogenen Ursprungs seit 1990 erfasst. Getrennt nach einzelnen Quellengruppen werden die Emissionen der relevanten Stoffe bzw. Stoffgruppen räumlich differenziert ausgewiesen. Quellen sind dabei definiert als Teile der Quellengruppen mit einheitlichem Emissionsverhalten und damit in der Regel auch vergleichbarer Erfassungsweise. Die räumliche Auflösung der Emissionen umfasst je nach Datenlage der einzelnen Quellengruppen Punkt-, Linien- oder Flächenquellen. In einigen Fällen erlauben die Eingangsdaten nur Aussagen zu größeren räumlichen Aggregationen. In allen Fällen wird ein Bezug zur kommunalen Ebene hergestellt. Die Untersuchungen umfassen die Quellengruppen: Kleine Feuerungsanlagen in Haushalten und bei Kleinverbrauchern sowie mittlere Feuerungsanlagen gemäß der 1. BImSchV, Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr und Flughäfen mit dem bodennahen Flugverkehr sowie Motorsport), Industrie und Gewerbe (Bereich Industrie: erklärungspflichtige Anlagen gemäß der 11. BImSchV, Bereich Gewerbe: nicht erklärungspflichtige Anlagen in kleingewerblichen Betrieben), Biogene Systeme (i. W. Landwirtschaft, Nutztierhaltung, Böden, Vegetation, Gewässer) und Sonstige Technische Einrichtungen (i. W. Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, Produktanwendung, Gasverteilung, Biogasanlagen, mobile Geräte und Maschinen). Weitere Informationen zu den Erhebungsmethoden der einzelnen Quellengruppen und die Beschreibung der Unsicherheiten bei der Berechnung der Emissionsdaten sind in den Berichten Luftschadstoff-Emissionskataster Baden-Württemberg auf der LUBW-Internetseite unter https://pudi.lubw.de/ zu finden.

Entscheidung des Bundesrates zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Landwirtschaft

Zustimmung des Bundesrates zum Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Abstimmungsverhalten der Landesregierung, Auswirkung auf die Landwirtschaft und die Ferkelproduktion, Anzahl und Struktur sowie Größenordnung der Zuchtsauen haltenden Betriebe, Verletzungsgefahr von Zuchtsauen durch Gruppen-Freilauf; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

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