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Erie See

Im westlichen Teil des Sees ist der Sauerstoff aufgezehrt. Am Seegrund sterben die Larven der Eintagsfliegen und werden wegen des Sauerstoffmangels nicht aufgezehrt. Zusätzlich ist der Gehalt der Nährionen Nitrat (NO3) und Phosphat seit den 30er Jahren bis zum Beginn der 70er um das Dreifache gestiegen.

Insekt des Jahres 2010 ist der Ameisenlöwe

Seit 1999 wird für Deutschland ein „Insekt des Jahres“ proklamiert. Ein Kuratorium hat 2010 den Ameisenlöwe als das Insekt des Jahres gewählt. Der Ameisenlöwe ist eine bis zu 17 mm große Larve mit bräunlicher Färbung. Das erwachsene Tier ist grazil mit vier durchsichtigen, 3,5 cm langen Flügeln und heißt Ameisenjungfer. Der Ameisenlöwe bzw. die Ameisenjungfer heißt auf Lateinisch Myrmeleon formicarius.

Schmetterling des Jahres 2017 ist die Goldene Acht

Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben die „Goldene Acht“ (Colias hyale) zum Schmetterling des Jahres 2017 gekürt, um auf den Rückgang des Falters aufmerksam zu machen. Seine Raupen ernähren sich von Luzerne und Klee und brauchen naturnahe blütenreiche Wiesen oder Weiden. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft schwindet der Lebensraum der Goldenen Acht zusehends. Luzerne und Klee werden kaum noch als Gründünger oder Viehfutter angebaut.

Schmetterling des Jahres 2010 ist der Schönbar

Die BUND NRW Naturschutzstiftung und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. haben gemeinsam den Schönbär (Callimorpha dominula) zum Schmetterling des Jahres 2010 gekürt. Der Schönbär gehört zu den wenigen Nachtfalterarten, die auch tagsüber aktiv sind. Seinen Namen verdankt der Falter seiner auffälligen Färbung und der bärenartigen Behaarung als Raupe. Für die Jury ist der Schönbär im Internationalen Jahr der Biodiversität ein Symbol für die bunte und faszinierende Vielfalt der Natur und ihrer zunehmenden Bedrohung.

Libelles des Jahres 2016 ist die Gemeine Binsenjungfer

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen (GdO) haben die Gemeine Binsenjungfer (Lestes sponsa) zur Libelle des Jahres 2016 gekürt. Sie lebt in den verschiedensten Biotopen, benötigt dabei jedoch Gewässer mit einem stabilen Wasserstand. Stark schwankende Wasserstände sowie ein frühes oder gar komplettes Austrocknen ihrer bevorzugten Gewässer schaden ihr. m Zuge der Klimaerwärmung treten stark schwankende Wasserstände immer häufiger auf, insbesondere an großen Flüssen wie der Elbe oder dem Rhein. Nicht nur, dass auch deren Nebenflüsse und die Flussauen austrocknen, auch die von Libellen bevorzugten Tümpel, Teiche, Seen, Moore, Wassergräben und langsam fließende Bäche fallen häufiger trocken. Das führt dazu, dass sich die Larven der Gemeinen Binsenjungfer nicht mehr rechtzeitig zur ausgewachsenen Libelle entwickeln und sterben. Im Südwesten Deutschlands ist bereits ein Rückgang des Vorkommens der Gemeinen Binsenjungfer nachweisbar.

Saison der Eichenprozessionsspinner beginnt

UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.

Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland beheimatete Schmetterlingsart. Seine Raupen können sowohl im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen für Menschen als auch aus forstwirtschaftlicher Sicht problematisch sein. Das Hintergrundpapier antwortet auf die am häufigsten gestellten Fragen. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Gebietsfremde Pflanzen

Gebietsfremde Arten (Neobiota) kommen in Städten wie Berlin häufig vor. Da es in der Natur kein “Gut” und “Böse” gibt, sind auch diese neu eingebürgerten Arten nicht per se schlecht. Je nachdem, wo sie vorkommen und wie sie sich ausbreiten, können einige Arten jedoch zu Problemen mit dem Naturschutz führen. Dazu können Neobiota auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden in der Landwirtschaft und beim Hochwasserschutz anrichten. Unter allen Tier- und Pflanzenarten an einem festgelegten Ort unterscheidet man zwischen einheimischen (indigenen) und gebietsfremden Arten. Einheimische Arten kommen dort von Natur aus vor oder sind von selbst eingewandert. Gebietsfremde Arten wurden dagegen von Menschen eingeführt. Oft mit Absicht (wie bei der Einfuhr von Kartoffeln), manchmal aber auch unfreiwillig, wie z.B. der Klatschmohn, der sich mit der Landwirtschaft auf der ganzen Welt verbreitet hat. In Mitteleuropa begann die Verbreitung gebietsfremder Arten durch den Menschen bereits in der Jungsteinzeit mit Beginn des Ackerbaus. Mit der Zunahme des Handels und des Verkehrs nach der Entdeckung Amerikas durch die Europäer im Jahr 1492 beschleunigte sich dieser Prozess noch einmal deutlich. Alle vom Menschen vor 1492 eingeführten Arten nennt man daher Archäobiota (frei übersetzt: “alte Arten”) und alle danach eingeführten Neobiota (frei übersetzt: “neue Arten”). Bei den neu eingeführten Arten gibt es viele, die nur gelegentlich und vereinzelt auftauchen und solche, die sich auch ohne Hilfe des Menschen fest etabliert haben. Dieses gelingt zumeist nur den Arten, die aus Regionen mit ähnlichem Klima wie bei uns stammen. Zum Problem werden diese Arten erst dann, wenn sie anfangen, den einheimischen Arten den Platz und die Ressourcen streitig zu machen, oder diese gar verdrängen. Beispielsweise sind manche Pflanzenarten so konkurrenzstark, dass sie nahezu alles überwuchern können, was in ihrer Umgebung lebt und wächst. Diese Arten werden als invasiv bezeichnet. Die Beseitigung oder Bekämpfung dieser invasiven Arten ist oft sehr aufwendig und dazu noch kostspielig. Die Europäische Kommission hat deshalb im Jahr 2016 eine Verordnung zur Bekämpfung bestimmter invasiver Arten von europäischer Bedeutung erlassen. Darunter fallen für die Neophyten z.B. die Wechselblatt-Wasserpest und Gelbe Scheincalla und für Neozoen z.B. der Waschbär und die Chinesische Wollhandkrabbe. Neophyten können jedoch auch eine besondere Bedeutung für die heimische Tierwelt haben. So ist z.B. die aus Nordamerika stammende Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpos albus), die viele als sogenannten “Knallerbsenstrauch” kennen, bei den Raupen des Kleinen Eisvogels, einem Falter, der auf dem Kienberg lebt, als Nahrung sehr beliebt. Die Robinien am Kienberg sind beispielsweise für Bienen eine gern genutzte Nahrungsquelle. Der Kienberg wurde in den Jahren 1973 bis 1984 beim Bau der umliegenden Großsiedlungen künstlich auf 102 Meter aufgeschüttet und im Anschluss zum Schutz vor Erosion vor allem mit neophytischen Gehölzarten bepflanzt. Diese Gehölze waren zum damaligen Zeitpunkt leicht verfügbar und wuchsen besonders schnell und üppig. Noch heute ist der Kienberg deshalb zum größten Teil mit Neophyten bewachsen. Die Art, die sich am Kienberg am stärksten ausbreitet, ist der Eschen-Ahorn. Er bildet dichte Bestände, in denen kaum eine weitere Pflanzenart existieren kann. Sowohl der Eschen-Ahorn als auch die Robinie zählen zu den invasiven Arten. Beide Arten wirken sich am Kienberg jedoch unterschiedlich auf die Tier- und Pflanzenarten aus. Vorkommen Der Eschen-Ahorn beansprucht inzwischen große Flächen des Kienbergs für sich und wächst dort sehr dicht. Außerdem verbreitet er sich bereits in Richtung Wuhletal. Auswirkungen Der Eschen-Ahorn wächst so schnell und mit großer Blattmasse, dass die für viele Arten wichtigen lichten Lebensräume verlorengehen. Dadurch verringert sich die Artenvielfalt in diesen Naturräumen. Insbesondere an den Kienbergterrassen wurden zur Internationalen Gartenausstellung 2017 die mit Eschen-Ahorn bewachsenen Waldränder zurückgenommen und anstelle dessen schnell wachsende, heimische Gehölzarten gepflanzt. In Verbindung mit einer regelmäßigen und kontinuierlichen Pflege kann so einer weiteren Ausbreitung des Eschen-Ahorns entgegengewirkt werden. Vorkommen Auch die Robinie hat mehrere Standorte an den Hängen des Kienbergs bestockt, ist aber auch schon vereinzelt bis in das Wuhletal vorgedrungen. Auswirkungen Außer dem Schwarzen Holunder und etwas Spitz-Ahorn wächst am Kienberg kaum etwas neben oder unter der Robinie. Sie verändert die Zusammensetzung des Artenspektrums in ihrer Umgebung dauerhaft, da sie den Boden mit Stickstoff anreichert. Gleichzeitig ist die Robinie aber auch eine wichtige Nahrungsquelle für die Honigbienen. Im Frühsommer bildet sie einen besonders reichhaltigen Nektar mit hohem Zuckeranteil. Aus diesem Grund ist sie bei Imkern als Bienenweide sehr beliebt. Da die Vorteile der Robinie auf dem Kienberg überwiegen und sie sich auch nicht übermäßig verbreitet, wird sie zunächst noch in Ruhe gelassen und nicht wie der Eschen-Ahorn aktiv zurück gedrängt. Sterben Robinien ab oder müssen aus Bruchgefahr entfernt werden, können diese Standorte mit gebietsheimischen Gehölzen wieder gefüllt werden. Bitte verzichten Sie darauf, invasive Arten wie z.B. Riesenbärenklau, Indisches Springkraut oder Japanischen Staudenknöterich im Garten anzupflanzen. Besonders häufig gelangen diese Arten über Gartenabfälle in die Natur. Bitte entsorgen Sie deshalb Ihren Gartenabfall und Blumenschnitt ordnungsgemäß bei der Berliner Stadtreinigung. Durch diese kleinen Maßnahmen kann eine weitere Verbreitung dieser invasiven Arten vermieden werden. Invasive Tier- und Pflanzenarten in Berlin Neobiota [Bundesamt für Naturschutz

Natur in NRW Nr. 1/2015

Wege verbinden Menschen und Landschaften; auch Tiere und Pflanzen folgen  »Ausbreitungswegen«. Doch manche Wege in der Landschaft sind in der Vergangenheit verloren gegangen - zwischen zwei Feldern gelegen wurden sie beispielsweise in die landwirtschaftliche Nutzung mit einbezogen. Wegraine, ursprünglich bunte und artenreiche Bestandteile der Wege, werden oftmals intensiv gepflegt und verlieren damit ihren Wert für Tiere und Pflanzen. Es gibt jedoch auch zahlreiche gute Beispiele, wie Wege in der Landschaft zum Wohle der Natur gepflegt und entwickelt werden können. Über Beratung, Kooperation undn ehrenamtliches Engagement lässt sich eine Menge erreichen! Einige dieser Beispiele werden in diesem Heft vorgestellt. Aus den Gewässern Nordrhein-Westfalens gibt es positive Neuigkeiten: Der Maifisch, bis Anfang des 19. Jahrhunderts im Rhein heimisch, konnte erfolgreich wiederangesiedelt werden. Fünf Jahre nachdem erste Larven ausgesetzt wurden, kehren die geschlechtsreifen Tiere jetzt aus dem Meer in ihr Heimatgewässer, den Rhein, zurück. Ein weiteres erfolgreiches Artenschutzprojekt konnte im Kreis Paderborn das größte Vorkommen der Bachmuschel im Land erfolgreich stützen. In der vormals stark überalterten Population leben jetzt wieder zahlreiche Jungmuscheln. Für einen Teil unserer heimischen Wälder wünschen wir uns eine Entwicklung hin zu einer natürlichen, unbeeinflussten Waldwildnis. Doch wann ist ein Wald ein wirklicher Wildniswald, wenn seine Ursprünge  in einem Wirtschaftswald liegen? Und wie soll eine vom Menschen unbeeinflusste Waldentwicklung funktionieren, wenn die Spitze der Nahrungskette, die großen Raubtiere, fehlt? Ohne menschliche Eingriffe in den Wildtierbestand geht es nicht, doch nach welchen Richtlinien soll der Mensch handeln? Lesen Sie in diesem Heft mehr zum Konzept des »Systemorientierten Prozessschutzes«.

Bericht: "Sanddornschädling Goldafter auf ostfriesischen Inseln (1972)"

Gegen Anfang der dreißiger Jahre ist der Goldafter (Euproctis chrysorrhoea L.), von den westfriesischen Inseln kommend, auf die ostfriesischen Inseln vorgedrungen. Die Raupen sind hier auf Sanddorn als Futterpflanze nahezu spezialisiert. Es kommt häufig zu Massenauftreten, welche die Sanddornbestände gefährden und darüber hinaus den Badebetrieb beeinträchtigen, da die Haare der Raupen Hautentzündungen hervorrufen. Verschiedene Wege dr Bekämpfung wurden beschritten: Ausschneiden und Verbrennen der Gespinste, Spritzung mit Insektiziden und mit Thuricide, einen kombinierten chemisch-bakteriologischen Präparat. Von den Schäden sind bisher nur die Inseln von Borkum bis Baltrum betroffen, während Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge verschont blieben. Es bleibt abzuwarten, ob der Schädling seine Wanderung nach Osten fortsetzen wird.

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