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Neubau BAB 72, Chemnitz-Leipzig, Abschnitt 5.1, AS BAB 72/ B 176 bei Borna bis AS BAB 72/ B 95 bei Rötha, 6. Planergänzung

ID: 2635 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt die Anlage einer gestuften, strukturreichen Feldhecke aus standortgerechten, heimischen Laubgehölzen mit vorgelagertem Krautsaum auf einer im Bestand intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die landschaftspflegerische Maßnahme mit der Bezeichnung E 6 dient als Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft im Abschnitt 5.1 der BAB 72, welche im Zuge der 1. Planergänzung und der 9. Planänderung durchgeführt wurden sowie in einem gesonderten Bauleitplanverfahren geplant sind. Die Maßnahme wird auf dem Flurstück 1000, der Gemarkung Holzhausen, im Stadtgebiet von Leipzig, nördlich der BAB 38 umgesetzt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Flurstück 1000, der Gemarkung Holzhausen, im Stadtgebiet von Leipzig, nördlich der BAB 38 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planergänzungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes; Niederlassung Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gem. § 5 UVPG.pdf

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20 2. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 mit der Änderung vom 28. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1968 Seite 172, 1975 Seite 188) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit "A" bis "F" bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze. Für die mit "B" und "E" bezeichneten Flächen wird eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 35 m, gemessen von der vorderen Baugrenze, festgesetzt. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstücks 1766 der Gemarkung Fischbek ein Baukörper mit einer Größe von 9 m x 12 m in einem Abstand von 5 m von der Straßenlinie Heidrand festgesetzt. Auf der mit "E" bezeichneten Fläche werden die rückwärtigen vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 2102 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 60 m2 und auf dem Flurstück 2083 mit einer Grundfläche von 100 m2 als Höchstmaß festgesetzt. Auf der mit "F" bezeichneten Fläche sind die Flurstücke 5688 und 5004 der Gemarkung Fischbek in einem Bereich mit einem Abstand von 90 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie Moisburger Weg und 85 m gemessen von der westlichen Grenze des Änderungsbereichs mit Ausnahme des vorhandenen Gebäudes auf dem Flurstück 5004 mit einer Grundfläche von 70 m2 von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb der mit "H" bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m2, das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m2 sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m2 als Höchstmaß festgesetzt." 2.2 Es wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die mit "A" bis "H" bezeichneten Flächen gilt: 4.1 Die mit "G" bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen. 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen. 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standort-gerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen. 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen."

Schwarzer Schöps - Reichenbach/O.L. – Wiederaufbau im Bereich Kirchberg im OT Sohland

Gz.: C46_DD-0522/1630/6 Die Stadtverwaltung Reichenbach Oberlausitz, Görlitzer Straße 4 in 02894 Reichenbach/ O.L. hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 15. April 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht und ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Das Verfahren Schwarzer Schöps - Reichenbach/O.L. - Wiederaufbau im Bereich Kirchberg im OT Sohland ist eine Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme, welche sich in zwei Bauabschnitte einteilt. Einmal rund 85 m oberstrom Brücke Kirchberg und rund 95 m unterstrom Brücke Kirchberg. Unterstrom (Baustrecke 1): Erfolgt der Rückbau von rund 50 m teilweise zerstörter Ufermauer und ein Umbau in der Uferböschung. Außerdem wird eine Profilaufweitung nach hydraulischen Anforderungen gemäß nWAP und dem Hochwasserschutzziel umgesetzt. Es werden Ufer- und Sohlsicherung entsprechend hydraulischer Anforderungen eingebaut, sowie eine Furt. Die bereits vorhandenen Medien werden in die neue Ufersicherung eingebracht. Oberstrom (Baustrecke 2): Es erfolgt die Beräumung zerstörter Ufer- und Sohlverbau und eine Behebung kleinflächiger Uferabbrüche. Auf rund 15 m wird die Ufermauer zurückgebaut und die Uferböschung umgebaut. Es erfolgt die Fällung von drei Laubgehölzen zur Baufeldfreimachung. Es wird eine rund 40 m lange temporäre Baustraße errichtet. Es erfolgt eine kleinräumige Profilgestaltung und eine Korrektur der Lage des Gewässerlaufes entsprechend des Gewässerflurstückes auf ca. 25 m Länge, sowie eine Ufermodellierung entsprechend des nWAP auf ca. 60 m Länge. Eine Ufer- und Sohlsicherung wird entsprechend hydraulischer Anforderungen eingebaut. In beiden Bauabschnitten werden die Prallhänge durch eine Kombination von Buhnen und Bepflanzung gesichert. Für die gewässerökologische Entwicklung werden Störsteine und zwei Kiesdepots eingebaut. Das Vorhaben Schwarzer Schöps - Reichenbach/O.L. - Wiederaufbau im Bereich Kirchberg im OT Sohland fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

Tierische Schaderreger: Frostspanner

Der Frostspanner gehört zu den bedeutendsten Schadorganismen an Obst- und Laubgehölzen. Seine Raupen können im Frühsommer zu beträchtlichen Schäden an Blättern, Knospen und unreifen Früchten führen. Je nach Jahr und Witterung verursacht er unterschiedlich starke Schäden. Lebensweise Maßnahmen Monitoring Flugverlauf Der Flug der Frostspanner beginnt in Berlin meist Anfang November und ist abhängig vom Temperaturverlauf im letzten Entwicklungsstadium (Puppenstadium). Als erstes treten die flugfähigen Männchen auf, im späteren Verlauf dann die Weibchen. Die Falter schlüpfen tagsüber, bleiben jedoch bis zur Dämmerung im Bereich der Stammbasis und der Bodenstreu verborgen. Der Höhepunkt des Fluges ist abends. Die Männchen fliegen um die Stämme und begatten die heraufsteigenden Weibchen (sie haben nur Stummelflügel). Optimale Temperaturen für den Flug liegen zwischen 5 °C bis 10 °C. In naturnah gestalteten Gärten mit vielen unterschiedlichen Gehölzen, in denen Vögel Unterschlupf und Nahrung finden, werden die Raupen des Frostspanners kaum nennenswerte Schäden anrichten können. Die Raupen sind eine beliebte Speise für die stets hungrige Brut der heimischen Vögel. Mit Nistkästen können weitere „Helfer“ angelockt werden. Ebenfalls ist Anfang November das Anbringen von Leimringen um Obstbäume als Bekämpfungsmaßnahme möglich. Einerseits wird so festgestellt, ob überhaupt mit Frostspannerraupen bzw. ihrem Fraß im Frühsommer zu rechnen ist, andererseits wird so eine erfolgreiche Eiablage verhindert. Weitere Maßnahmen sind i.d.R. in unseren Gärten nicht erforderlich. Im Fangzeitraum von Anfang November bis Ende Dezember werden an zwei bis drei Standorten an Eichen, Buchen, Hainbuchen und Obstbäumen die Frostspanner kontrolliert. Die Arten Operophtera brumata und Operophtera fagata werden dabei zusammen erfasst. In der Regel wird der Schwarmflug des Frostspanners mit Leimringen, die um Bäume angebracht werden, überwacht. Seit 2014 ebenfalls mit Pheromonfallen. Dabei werden nur die männlichen Falter mit einem Sexualduftstoff angelockt, jedoch keine Weibchen. Die Leimringüberwachung ermöglicht, dass auch der Anteil der Weibchen, die „klettern“ müssen und ebenfalls kleben bleiben, miterfasst wird, wobei die Anzahl der Weibchen pro cm Leimring meist unter der kritischen Zahl* von 1 bzw. 0,8 liegt. * Kritische Zahl: Steigt die kritische Zahl über 1 bzw. bei vorgeschädigten Buchen über 0,8 muss mit starkem Fraß bis zum Kahlfraß durch die Raupen im kommenden Frühjahr gerechnet werden Die Überwachung der Frostspanner mittels Leimringe, die bereits Anfang der 1970er Jahre in Berlin-Pankow/Blankenfelde begonnen und bis 2022 in Berlin-Mitte/Tiergarten ausgeweitet wurde, ist im Jahr 2023 eingestellt worden. Die Methode der Überwachung des Frostspanners beschränkte sich ab dem Jahr 2023 nur noch auf Pheromonfallen. Diese wurden an 2 Standorten – Neukölln (Britz) und Berlin Lichtenrade aufgehängt. Durch diese Methode wurden jedoch nur die männlichen Falter angelockt. Eine Aussage über den Anteil der Weibchen konnte daher nicht getroffen werden. Im Vergleich der Mittelwerte zeichneten sich die Jahre 2014 und 2018 als die stärksten Flugjahre aus. Beide Jahre waren in Berlin überdurchschnittlich warm und sonnig, die Bedingungen waren für die Entwicklung der Frostspanner daher optimal. Ab 2022 waren die Fangzahlen stark rückläufig und hatten im Jahr 2023 ein erneutes niedriges Niveau erreicht. Der Flugverlauf des Frostspanners begann Anfang/Mitte November bei milder Witterung und erreichte Mitte/Ende des Monats seinen Höhepunkt. Zeitgleich setzte der erste Frost ein. In der 49. und 50. KW gingen die Fangzahlen deutlich zurück und stiegen noch einmal bis zum Jahresende an. Pünktlich zum Jahreswechsel endete auch der Schwarm des Frostspanners. Insgesamt lag das Ergebnis deutlich unter dem Mittelwert der Jahre 2014 bis 2023.

Tierische Schaderreger

Irreversible Schäden an Pflanzen bis hin zum Ausfall von ganzen Pflanzungen kann die Folge einer unkontrollierten Ausbreitung von Schadorganismen sein. Zur Erarbeitung von rechtzeitigen Prognosen und zum Stadtgebiet passenden Bekämpfungsstrategien, werden relevante tierische Schadorganismen im Stadtgebiet Berlin überwacht. Dazu werden für ein aussagekräftiges Monitoring Lockstoff- und Alkoholfallen, aber auch Lichtfallen eingesetzt und visuelle Bonituren an ausgewählten Standorten durchgeführt. Auffällige Veränderungen im Schaderregerauftreten werden somit frühzeitig erkannt und bei der Beratung berücksichtigt. Auffällige Schaderreger in den letzten Jahren Überwachung von Schaderregern im Stadtgebiet Berlin Methoden zur Überwachung Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Buchsbaumzünsler Und plötzlich war der Buchsbaum kahl und abgefressen. Der Buchsbaumzünsler kann ganze Bestände vernichten. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Eichenprozessions­spinner Die Haare der Raupen des Eichenprozessions­spinners können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Frostspanner Löchrige Blätter und angeknabberte Knospen hinterlassen die Raupen des Frostspanners. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Kastanienminiermotte Die zugeflogene Kastanienminiermotte ist geblieben und kann durch das Laubsammeln reduziert werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maulbeerschildlaus Dünnrindige Baumarten sind durch die Saugtätigkeit der Maulbeerschildlaus besonders betroffen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Wollige Napfschildlaus Die wollige Napfschildlaus tritt zwar flächendeckend auf, führt aber nur zu geringen Saugschäden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Apfelwickler Die Raupen des Apfelwicklers, landläufig meist als Maden bezeichnet, durchhöhlen den Apfel und hinterlassen braune Kotkrümmel. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflaumenwickler Gummiartige Tropfen an der Frucht sind meist Hinweise auf die Raupen des Pflaumenwicklers. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Großer Waldgärtner Abgeknickte Triebe, trockene Nadeln und verbräunte Kronen weisen auf den Befall mit dem Großen Waldgärtner hin. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Kupferstecher All gegenwärtig und besonders nach Trockenphasen schädigt der Kupferstecher an Nadelgehölzen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Thuja- und Wacholder­borkenkäfer Werden die Triebe von Thuja, Wacholder, Scheinzypressen und Co. braun und trocken sind oftmals Thuja- oder Wacholder­borkenkäfer die Verursacher. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ungleicher Holzbohrer Geschwächte und gestresste Laubgehölze werden häufig durch den Ungleichen Holzbohrer besiedelt. Weitere Informationen Visuelle Bonituren werden zur Einschätzung aktueller Schaderreger zu Hilfe genommen. Entweder werden die Fraßschäden in Schadensstufen eingeteilt oder das Auftreten der Schaderreger selbst wird bewertet. Je nach Schwerpunkt erfolgen kurzfristige bzw. einmalige Aufnahmen, wie sie u.a. schon beim Auftreten der Birnbaumprachtkäfer, Eichenzwerglaus, Ulmenschildlaus, Andromedanetzwanze und auch den Pilzerkrankungen Birnengitterrost, Echter Mehltau an Kastanie erfolgt sind. Als langfristige Bonitur wurde seit dem erstmaligen Auftreten der Wolligen Napfschildlaus ( Pulvinaria regalis ) im Jahr 2000 die weitere Ausbreitung gezielt überwacht. Erste flächige visuelle Bonituren erfolgten von 2002 bis 2021. Leimringe können immer dort zum Einsatz kommen, wo Schaderreger am Stamm hinauf klettern/kriechen, wie Raupen, Käfer und viele andere. Als klassischer Schädling in Obstanlagen, aber auch durch seinen Lochfraß an Laubbäumen in städtischen Anlagen auffallend, wird der Frostspanner schon seit Jahrzehnten überwacht. Die Bedeutung des Kleinen Frostspanners ( Operophtera brumata ) ist im Berliner Stadtgebiet eher abnehmend, schwankt jährlich je nach Witterung des Jahres. Nach dem Erstauftreten der Kastanienminiermotte ( Cameraria ohridella ) 1999 in Berlin waren im Jahr 2002 alle Kastanien im Stadtgebiet sehr stark befallen. Ab 2003 wurden zur Überwachung des Flugverlaufs Lockstofffallen eingesetzt. Schon seit 1993 wird im Stadtwald der Nonnenfalter ( Lymantria dispar ) überwacht. Im urbanen Grün befinden sich sehr viele Obstgehölze mit ihren speziellen Schädlingen. Die beiden Hauptschädlinge Apfelwickler ( Cydia pomonella ) und Pflaumenwickler ( Cydia funebrana ) werden seit 2005 überwacht. Mit den steigenden Jahresdurchschnittstemperaturen wurden auch Weinbauschädlinge wie der Bekreutzte Traubenwickler Lobesia botrana im Stadtgebiet auffällig. Die Kontrolle findet seit 2011 statt. Die extremen Wetterverhältnisse ab 2002 haben zu auffälligen Schäden durch Borkenkäfer geführt. Stellvertretend werden deshalb ab 2004 der Kupferstecher ( Pityogenes chalcographus ) und der Ungleiche Holzbohrer ( Xyleborus dispar ) überwacht, letzterer mittels Alkohol. Neue Schädlinge wie der Buchsbaumzünsler ( Cydalima perspectabilis ), der seit 2017 flächig im Stadtgebiet auftritt und zu großen Ausfällen an Buchsbaumbeständen führt, werden zur Feststellung optimaler Kontroll- und Behandlungszeiten überwacht.

Vereinfachte Flurbereinigung Langholt, Landkreis Leer

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Langholt, Landkreis Leer, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse, sowie die Anlage von Ausweichstellen - Anpflanzung von Laubgehölzen zur Biotopvernetzung - Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen in extensives Grünland, - Entwicklung naturnaher Laubwaldflächen in bestehenden Nadelholzbeständen bzw. Grünlandflächen - Anlage von Gewässerrandstreifen, einer Wallhecke und einer Obstwiese - Maßnahmen zur Gewässerrückhaltung

Kernobst aus eigenem Anbau

Kernobst: Obstbäume nachhaltig anbauen So gehen Sie den Weg zum klimafreundlichen Kernobstgarten Pflanzen Sie resistente und wenig anfällige Sorten. Setzen Sie anstelle chemischer ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ gezielt Nützlinge ein. Kontrollieren Sie die Obstbäume regelmäßig. Gewusst wie Es gibt potentielle Schädlinge, die sich auf bestimmte Kernobstsorten spezialisiert haben, andere kommen an mehreren verschiedenen Bäumen und Sträuchern vor. Der Apfelwickler, der Apfelblütenstecher und die Apfelsägewespe sind vor allem Apfelbäumen zu finden. Auf Birnenbäume haben sich Birnensägewespe und Birnengallmücke spezialisiert. Kleiner und Großer Frostspanner, die Schlangenminiermotte sowie Blatt-, Schild- und Blutläuse, Gallmilben und Obstbaumspinnmilben können an Apfel und Birne auftreten. Ein geringer Befall ist in der Regel unproblematisch und Nützlinge, wie nützliche Insekten und Vögel, können sich von den Insekten ernähren. Falls dennoch nötig, können Sie Krankheiten und Schädlingsbefall im Obstgarten auch ohne den Einsatz chemischer ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ vorbeugen. Wir zeigen Ihnen, welche Methoden zum jeweiligen Schädling passen. Befall durch den Apfelwickler: Der Apfelwickler ist ein eher unauffälliger Falter, dessen Larven einen erheblichen Schaden anrichten können. Sie befallen gelegentlich auch Birnen, Quitten, Aprikosen und Pfirsiche. Sie erkennen den Befall mit Apfelwicklern an den braunen Kotkrümeln, die an der Schale der Äpfel haften. Pflücken Sie die befallenen Äpfel und entsorgen sie über den Haus- und Biomüll. Bringen Sie im Juni etwa zehn Zentimeter breite Wellpappenringe am Baumstamm an. Ende Juni wandern die Larven aus dem Obst und verstecken sich darin. Bürsten Sie diese Pappmanschetten wöchentlich über einem Eimer ab und entsorgen sie im Haus- und Biomüll. So reduzieren Sie den Befall im kommenden Jahr. Das können Sie noch tun: Setzen Sie am Stamm und unter Baumkrone Nematoden der Art Steinernema feltiae ein. Die winzigen Fadenwürmer dringen in die Larven ein und geben ein Bakterium ab, an dem die Schädlinge sterben. Rühren Sie die Nematoden in Wasser ein und spritzen sie abends oder an einem bedeckten Tag bei mindestens 12 Grad. Ebenfalls nützlich sind Schlupfwespen der Art Trichogramma cacoeciae , die ihre Eier in die Eier der Apfelwickler legen. Verteilen Sie die Kärtchen mit den Schlupfwespen ab Mai in vier Durchgängen im Abstand von drei bis vier Wochen im Baum. Die Temperatur sollte möglichst bei mehr als 15 Grad liegen. Sägewespen an Apfel und Birne: Die Apfel- und die Birnensägewespe ( Hoplocampa testudinea und Hoplocampa brevis ) sowie die Schwarze und die Gelbe Pflaumensägewespe ( H. minuta und H. flava ) fressen sich durchs Fruchtfleisch. Die Fraßgänge unterscheiden sie optisch zum Beispiel vom Apfelwickler. Gehen Sie nicht in jedem Fall gegen den Befall vor. In Jahren, in denen die Bäume sehr viele Blüten ansetzen, kann ein leichter Befall durch Sägewespen nützlich sein und die ⁠ Fruchtausdünnung ⁠ ersetzen. Hängen Sie weiße Leimtafeln auf, falls sich ein starker Befall abzeichnet. Die Sägewespen halten sie für große Blüten und gehen ihnen auf den Leim. Weiße Leimtafeln helfen auch gegen Sägewespen an Pflaume (Steinobst). Entfernen sie befallene Früchte und entsorgen Sie sie über den Haus- oder Biomüll. Apfelsägewespe (Hoplocampa testudinea) - Made (Larve) in befallener Frucht Apfelsorten werden umso stärker befallen, je weißer ihre Blüten sind. Entsprechend sind reinweiß blühende Sorten wie 'Idared' stärker gefährdet als beispielsweise die Sorte 'Rubinette', deren Blüten eher rosafarben sind. Quelle: Uwe Harzer DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Apfelsägewespe (Hoplocampa testudinea) - Made (Larve) in befallener Frucht | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Apfelsorten werden umso stärker befallen, je weißer ihre Blüten sind. Entsprechend sind reinweiß blühende Sorten wie 'Idared' stärker gefährdet als beispielsweise die Sorte 'Rubinette', deren Blüten eher rosafarben sind. Apfelsägewespe (Hoplocampa testudinea) - Fruchtbefall Die gut sichtbaren bogenförmigen Fraßgänge verraten, dass hier eine Sägewespe am Werk war. Quelle: Uwe Harzer DLR Rheinpfalz | www.hortipendium.de | Apfelsägewespe Hoplocampa testudinea - Fruchtbefall | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Die gut sichtbaren bogenförmigen Fraßgänge verraten, dass hier eine Sägewespe am Werk war. Obstbäume und ihre Schädlinge: Weißtafel Hängen Sie Weißtafeln nach der Blütezeit wieder ab: Die Sägewespen haben ihren Flug nun beendet und es sollte kein unnötiges Risiko für Nützlinge bestehen bleiben. Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Weißtafel für die Überwachung des Flugs der Apfelsägewespe | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Hängen Sie Weißtafeln nach der Blütezeit wieder ab: Die Sägewespen haben ihren Flug nun beendet und es sollte kein unnötiges Risiko für Nützlinge bestehen bleiben. Kleiner und Großer Frostspanner: Die Larven des Kleinen Frostspanners ( Operophtera brumata ) hinterlassen Fraßschäden an einigen Obstbäumen und anderen Laubgehölzen. Oft sind die Schäden jahrelang gering, dann plötzlich treten die Frostspanner in Massen auf. Die grasgrünen etwa 2,5 Zentimeter langen Räupchen bewegen sich vorwärts, indem sie zunächst einen hohen Katzenbuckel machen und sich dann strecken. Leimringe werden angeboten, um die am Stamm kriechenden Weibchen abzufangen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass nicht nur andere Insekten, sondern auch Vögel und Fledermäuse am Leim klebenbleiben und sterben können. Der Einsatz von Leimringen ist daher kritisch zu betrachten. Stellen Sie Nistkästen für Kohlmeisen bereit; diese ernähren sich zur Brutzeit zu großen Teilen von Raupen des Kleinen Frostspanners. Wenn Sie im Frühjahr zur Zeit des Blattaustriebs trotz der Leimringe viele frischgeschlüpfte Raupen finden, kann ein Bacillus thuringiensis-Präparat sinnvoll sein, das ins Wasser einrührt und auf die Bäume gespritzt wird. Raupe des Großen Frostspanners Die Raupen des Großen Frostspanners sind sehr unterschiedlich gefärbt, meist jedoch mit einem hohen Rotbraun-Anteil. Quelle: H. Krisp | www.wikimedia.org | Große Frostspanner Raupe Erannis defoliaria Familie: Geometridae Fundort: Deutschland Ochsenwang | https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.en Die Raupen des Großen Frostspanners sind sehr unterschiedlich gefärbt, meist jedoch mit einem hohen Rotbraun-Anteil. Grüner Leimring Leimringe sind kostengünstig, einfach anzubringen und fangen – eng anliegend – Frostspannerweibchen zuverlässig ab. Quelle: MarkusHagenlocher | www.wikimedia.org | Deutsch Leimring an einem Apfelbaum | http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ Leimringe sind kostengünstig, einfach anzubringen und fangen – eng anliegend – Frostspannerweibchen zuverlässig ab. Operophtera brumata Der Kleine Frostspanner legt seine Eier im Spätherbst an jungen Trieben ab. Zum Knospenaufbruch im Frühjahr schlüpfen die Larven. Quelle: Jeffdelonge | www.wikimedia.org | Operophtera brumata | https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Attribution_Entomart Der Kleine Frostspanner legt seine Eier im Spätherbst an jungen Trieben ab. Zum Knospenaufbruch im Frühjahr schlüpfen die Larven. Die Operophtera brumata Larve Die grasgrünen Raupen des Kleinen Frostspanners bewegen sich in katzenbuckelartigen Bewegungen vorwärts. Quelle: Gyorgy Csoka Hungary Forest Research Institute Hungary | www.wikimedia.org | English Operophtera brumata larva | https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/us/deed.en Die grasgrünen Raupen des Kleinen Frostspanners bewegen sich in katzenbuckelartigen Bewegungen vorwärts. Pilze und Bakterien: Zu den wichtigsten pilzlichen und bakteriellen Schaderregern an Apfelbäumen gehören zum Beispiel Apfelschorf, Obstbaumkrebs, Kragenfäule und Mehltau. An Birne tritt häufig der Birnengitterrost auf. Weitere wichtige Krankheiten an Kernobst sind Feuerbrand und Monilia (Spitzendürre). Grundsätzlich gilt: Wählen Sie resistente oder tolerante Obstsorten und achten Sie auf die Krankheiten, die den größten Schaden anrichten. So kann der Baum einen Befall ohne nennenswerte Ertragseinbußen überstehen. Pflanzen Sie die Bäume nicht zu dicht beieinander. Bei Apfelbäumen ist eine hohe Widerstandskraft gegen Apfelschorf und Apfelmehltau besonders wichtig, bei Birnen und Quitten gegenüber Feuerbrand. Vorsicht Verwechslungsgefahr! Kümmernde Kernobstgehölze sind nicht in jedem Fall krank. Dafür kann auch Bodenmüdigkeit verantwortlich sein. Entdecken Sie eingesunkene braune Flecken an Äpfeln, kann das auch an einem Calciummangel, der sogenannten Stippe, liegen. Schneiden Sie Ihre Obstgehölze fachgerecht. Mit Hygiene gegen Apfelschorf: Flecken mit einer rauen, oft rissigen Oberfläche sind charakteristische Symptome eines Befalls mit Apfelschorf ( Venturia inaequalis ). Spät befallene Früchte zeigen lediglich kleine schwarze Punkte. Auf den Blättern erkennen Sie den Befall schon früh an den dunkelgrünen bis braunen Flecken. Der Pilz überwintert auf den heruntergefallenen Blättern. Lassen Sie bei sichtbarem Befall kein Laub liegen. Grundsätzlich können Sie durch die Ausbringung von Vinasse oder Bierhefeextrakt auf das Falllaub die schnellere Verrottung der Blätter anregen. Das fördert eine vermehrte Ansiedlung von Mikroorganismen, wodurch das Laub für Regenwürmer attraktiver wird. Zusätzlich reduziert das die Sporen des Schorfpilzes. Eine zwei- bis dreimalige Ausbringung zwischen Laubfall und März ist zu empfehlen. Alternativ können auch ⁠ Pflanzenstärkungsmittel ⁠ auf der Basis saurer Gesteinsmehle, Schwefelsaurer Tonerde, Schachtelhalm und Algenextrakten eingesetzt werden. Kontrollieren Sie die Bäume während der Saison regelmäßig und entfernen Sie kranke Blätter und Früchte. Pflanzen Sie vor allem robuste Apfelsorten, wie etwa "Retina", "Florina" und "Topaz". Schneiden Sie die Gehölze fachgerecht, damit die Baumkronen gut durchlüftet sind und die Blätter entsprechend schnell abtrocknen. Obstbaumkrebs: Für den sogenannten Obstbaumkrebs ist ein Pilz namens Nectria galligena verantwortlich. Bei feuchtem ⁠ Wetter ⁠ dringt er über Risse und Wunden in die Rinde ein. Neben den oben genannten Tipps gegen Pilzkrankheiten sollten Sie diese Hinweise beachten: Machen Sie schwere Böden schon bei der Pflanzung mit gewaschenem Sand durchlässiger. So vermeiden Sie Staunässe. Schneiden Sie die Bäume möglichst nur bei trockener ⁠ Witterung ⁠. Beugen Sie Frostrissen bei jungen Obstbäumen mit einem Weißanstrich vor. Den können Sie kaufen oder selbst herstellen, indem Sie 1,5 Kilogramm Branntkalk mit zehn Litern Wasser mischen und anschließend 600 Gramm Tapetenkleister unterrühren. Diese Mischung reicht für etwa fünf kleinere Bäume. Sie sollten befallene junge Triebe etwa 30 Zentimeter unterhalb der befallenen Stelle kappen. Schneiden Sie die Befallstellen bei größeren Ästen bis ins gesunde Holz zurück. Feuerbrand: Die hochansteckende Bakterienkrankheit kann diverse Obst- und Ziergehölze, wie Birnen, Quitten, Äpfel, Rot- und Weißdorn (Crataegus), innerhalb kurzer Zeit erheblich schädigen. Die infizierten Blätter, Blüten und Früchte färben sich rotbraun bis schwarz und schrumpeln lederartig zusammen. Sind nur einzelne Triebe betroffen, sollten sie bis etwa 40 Zentimeter tief ins gesunde Holz hineinschneiden. Ist der Befall sehr stark, sollten Sie das Gehölz roden. Vorsicht bei der Entsorgung! Melden Sie sich bei der Kommune. Entweder verbrennen Sie die befallenen Pflanzenteile vor Ort oder bringen sie in Müllsäcken zur nächsten Verbrennungsanlage. Tragen Sie Einmalhandschuhe und desinfizieren Sie die Schnittwerkzeuge mit 70-prozentigem Alkohol. Gegen Feuerbrand resistent sind unter anderem die Apfelsorten "Reanda" und "Rewena". Hintergrund Umweltsituation: Immer mehr Hobbygärtner*innen verzichten bei Beerenobst, Steinobst, Kernobst und Gemüse bewusst auf chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠. Sie bauen Obst und Gemüse gerade deshalb selbst an, weil sie ungespritzte Früchte ernten möchten. Krankheitserreger mit chemischen Mitteln zu bekämpfen ist schwierig und riskant. Pflanzenschutzmittelwirkstoffe können sich auch im Boden anreichern oder sich in der Nahrungskette ansammeln, wenn kontaminierte Insekten oder Pflanzenteile von Vögeln, Igeln oder anderen Tieren gefressen werden. Durch plötzlich aufkommenden Wind, der den Sprühnebel verweht, durch ⁠ Verdunstung ⁠, Abschwemmungen in Hanglagen oder schlicht durch Versickern können chemische Pflanzenschutzmittel das Grundwasser beeinträchtigen. Dies ist besonders kritisch, wenn man bedenkt, dass es in Deutschland etwa 20 Millionen Hausgärten und eine Million Kleingärten gibt. Weiter Informationen finden Sie hier: Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (⁠ UBA ⁠-Themenseite) FAQ mit häufig gestellten Fragen zum Kernobst (UBA-Themenseite)

Artinformation zu Viscum album subsp. album (Laubholz-Mistel (Unterart))

Bis 80 cm im Durchmesser. Halbschmarotzer, epiphytisch auf Laubgehölzen lebend, im Umriss kugelig, gabelästig. Blätter 1-5 cm lg, längl. eifg, gelbgrün, lederig. Blüten in Knäueln, unscheinbar, mit 4 Kronblättern, ohne Griffel. Frucht eine weiße Beere. Samen weiß, mit fast ebenen Seitenflächen. Taxonomie: Viscaceae ( Familie Mistelgewächse) Viscum ( Gattung Mistel) Viscum album agg. ( Aggregat ) Viscum album L., s. l. ( Art Laubholz-Mistel) Viscum album subsp. album ( Unterart Laubholz-Mistel (Unterart)) Blühmonate: Februar –Mai Lebensform: Nanophanerophyt (plurienn-pollakanth) Fortpflanzung: Samen (Endochorie) Floristischer Status: I Gefährdung: * Schutzstatus: BNatSchG: nicht besonders geschützt

Ein Jahr lang der Weide auf der Spur

450 Arten zählt die Gattung der Weiden – 14 von ihnen sind im Emsland heimisch. Mit großem Aufwand und ehrenamtlichen Engagement hat eine Arbeitsgruppe des Naturschutzbundes NABU Emsland/Grafschaft Bentheim jetzt entlang der Hase umfangreiche Daten zu dem auch für den Wasserbau nützlichen Laubgehölz und weiteren Pflanzenarten gesammelt. Unterstützt wurden die Botaniker vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN). In mühevoller Feldarbeit wurden dabei über einen Zeitraum von fast einem Jahr vor allem die Standorte der Uferweiden genau dokumentiert. „Bevor es aber überhaupt an den Fluss ging, war zunächst eine Einarbeitung in die Bestimmung der jeweiligen Arten erforderlich“, erinnert sich Jana Lapsien, die derzeit ihr Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in der NLWKN-Betriebsstelle Meppen absolviert und das Projekt intensiv begleitet hat. Erst mit Hilfe eines zuvor von den Botanikern erarbeiteten Bestimmungsschlüssels konnten die Arten später zweifelsfrei zugeordnet werden. Abseits von nicht immer optimalen Wetterbedingungen hatte die Arbeitsgruppe dabei vor allem mit Widrigkeiten wie Zeckenbefall, Eselsangriffen oder Störungen durch Schafe zu kämpfen. „Nicht zuletzt opferten die Teilnehmer in vielen Stunden Feldarbeit aber auch ihren Feierabend“, betont Frau Lapsien. Der Landesbetrieb kümmert sich um die Hase auf dem Gebiet des Landkreises Emsland und ist dabei bestrebt, den Bestand an Weiden in dieser Region zu fördern. Ob 30 Meter hohe Bäume oder drei Zentimeter große Zwergsträucher: insgesamt 1.300 Datensätze wurden von der Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer zwölfmonatigen Arbeit angelegt. Ergänzt werden die Daten von einer umfangreichen fotografischen Dokumentation. „Weiden sind nicht nur im handwerklichen Bereich und in der Heilkunde sowie zu medizinischen Zwecken gefragt. Sie sind auch schnellwüchsig und bilden dabei kräftige und stark verzweigte Wurzeln aus“, so Josef Schwanken, der in der Betriebsstelle Meppen für die Unterhaltung der Hase zuständig ist. Sie festigen dabei das Erdreich - eine Eigenschaft, die auch die Wasserbauer des NLWKN gerne nutzen, um die Ufer- und Böschungen entlang der Hase auf natürliche Weise zu sichern. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Korb-, Bruch-, Hohen- und Grauweiden mit insgesamt 90 Prozent den größten Anteil an Weidebäumen und –sträuchern an der Hase ausmachen. Seltener fanden die Botaniker Arten wie die Mandel-, Purpur- und Seidenblatt-Weide vor. Neben den Weidenvorkommen wurden im Rahmen der Kartierarbeiten aber auch viele weitere botanische Besonderheiten der Region erfasst. Bestände invasiver, also nicht heimischer Pflanzenarten, wie die des Indischen Springkrauts, der Goldrute oder des japanischen Knöterichs, wurden ebenfalls dokumentiert. Außerdem verzeichneten die NABU-Botaniker landschaftsprägende Bäume, Biberspuren und besonders geschützte Pflanzenarten. Ziel der Kartierung ist es, eine bessere Grundlage für die Erhaltung des Baumbestandes und für weitere Naturschutzmaßnahmen entlang der Hase zu schaffen. Die gewonnenen Daten wurden von Jana Lapsien aufwendig aufbereitet und im Internet mit Hilfe einer Kartenanwendung visualisiert. Unter https://bit.ly/2xQFuw4 können Interessierte die Hase ab sofort virtuell bereisen und sich selbst ein Bild von dem vielfältigen Bestand an Weiden und den botanischen Besonderheiten entlang des Flusses machen.

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