Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Da bisherige Duengungsversuche fuer durch Immissionen erkrankte und schlecht mit Naehrstoffen versorgte Waldbestaenden nicht ausreichen, werden mit neuen Versuchen geeignete Duengungsempfehlungen erarbeitet. Um die Duengungsdiagnose zu verbessern, sind bodenanalytische Verfahren mit einbezogen.
Der Frostspanner gehört zu den bedeutendsten Schadorganismen an Obst- und Laubgehölzen. Seine Raupen können im Frühsommer zu beträchtlichen Schäden an Blättern, Knospen und unreifen Früchten führen. Je nach Jahr und Witterung verursacht er unterschiedlich starke Schäden. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Maßnahmen Im Fangzeitraum von Anfang November bis Ende Dezember werden an zwei bis drei Standorten an Eichen, Buchen, Hainbuchen und Obstbäumen die Frostspanner kontrolliert. Die Arten Operophtera brumata und Operophtera fagata werden dabei zusammen erfasst. In der Regel wird der Schwarmflug des Frostspanners mit Leimringen, die um Bäume angebracht werden, überwacht. Seit 2014 ebenfalls mit Pheromonfallen. Dabei werden nur die männlichen Falter mit einem Sexualduftstoff angelockt, jedoch keine Weibchen. Die Leimringüberwachung ermöglicht, dass auch der Anteil der Weibchen, die „klettern“ müssen und ebenfalls kleben bleiben, miterfasst wird, wobei die Anzahl der Weibchen pro cm Leimring meist unter der kritischen Zahl* von 1 bzw. 0,8 liegt. * Kritische Zahl: Steigt die kritische Zahl über 1 bzw. bei vorgeschädigten Buchen über 0,8 muss mit starkem Fraß bis zum Kahlfraß durch die Raupen im kommenden Frühjahr gerechnet werden Die Überwachung der Frostspanner mittels Leimringe, die bereits Anfang der 1970er Jahre in Berlin-Pankow/Blankenfelde begonnen und bis 2022 in Berlin-Mitte/Tiergarten ausgeweitet wurde, ist im Jahr 2023 eingestellt worden. Die Methode der Überwachung des Frostspanners beschränkte sich ab dem Jahr 2023 nur noch auf Pheromonfallen. Diese wurden an 2 Standorten – Neukölln (Britz) und Berlin Lichtenrade aufgehängt. Durch diese Methode werden jedoch nur die männlichen Falter angelockt. Eine Aussage über den Anteil der Weibchen kann daher nicht getroffen werden. Für diese Art des Monitorings hat man sich vordergründig entschieden, um Nicht-Zielorganismen zu schützen. Im Vergleich der Mittelwerte zeichneten sich die Jahre 2014 und 2018 als die stärksten Flugjahre aus. Beide Jahre waren in Berlin überdurchschnittlich warm und sonnig, die Bedingungen waren für die Entwicklung der Frostspanner daher optimal. Ab 2022 waren die Fangzahlen rückläufig und verzeichnen seit 2024 wieder einen leichten Anstieg. Der Winter 25/26 bot optimale Bedingungen für die Entwicklung der Frostspannerfalter. Daraus resultierend konnten viele Falter gefangen werden. Anhand der Fangzahlen ist mit einem starken Fraß der Larven im Frühjahr auszugehen! Der Flugverlauf des Frostspanners begann Anfang November bei niedrigen Nachttemperaturen um den Gefrierpunkt. Eine Woche später wurde der Flughöhepunkt erreicht. Bereits vor dem Jahreswechsel wurde der Flug eingestellt. Somit beschränkte sich das Flugfenster der männlichen Falter auf fünf Wochen, was nicht die Regel ist. Besonders die KW 46 konnte das langjährige Mittel deutlich übertreffen. Der Flug der Frostspanner beginnt in Berlin meist Anfang November und ist abhängig vom Temperaturverlauf im letzten Entwicklungsstadium (Puppenstadium). Als erstes treten die flugfähigen Männchen auf, im späteren Verlauf dann die Weibchen. Die Falter schlüpfen tagsüber, bleiben jedoch bis zur Dämmerung im Bereich der Stammbasis und der Bodenstreu verborgen. Der Höhepunkt des Fluges ist abends. Die Männchen fliegen um die Stämme und begatten die heraufsteigenden Weibchen (sie haben nur Stummelflügel). Optimale Temperaturen für den Flug liegen zwischen 5 °C bis 10 °C. In naturnah gestalteten Gärten mit vielen unterschiedlichen Gehölzen, in denen Vögel Unterschlupf und Nahrung finden, werden die Raupen des Frostspanners kaum nennenswerte Schäden anrichten können. Die Raupen sind eine beliebte Speise für die stets hungrige Brut der heimischen Vögel. Mit Nistkästen können weitere „Helfer“ angelockt werden. Ebenfalls ist Anfang November das Anbringen von Leimringen um Obstbäume als Bekämpfungsmaßnahme möglich. Einerseits wird so festgestellt, ob überhaupt mit Frostspannerraupen bzw. ihrem Fraß im Frühsommer zu rechnen ist, andererseits wird so eine erfolgreiche Eiablage verhindert. Weitere Maßnahmen sind i.d.R. in unseren Gärten nicht erforderlich.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 mit der Änderung vom 28. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1968 Seite 172, 1975 Seite 188) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit "A" bis "F" bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze. Für die mit "B" und "E" bezeichneten Flächen wird eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 35 m, gemessen von der vorderen Baugrenze, festgesetzt. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstücks 1766 der Gemarkung Fischbek ein Baukörper mit einer Größe von 9 m x 12 m in einem Abstand von 5 m von der Straßenlinie Heidrand festgesetzt. Auf der mit "E" bezeichneten Fläche werden die rückwärtigen vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 2102 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 60 m2 und auf dem Flurstück 2083 mit einer Grundfläche von 100 m2 als Höchstmaß festgesetzt. Auf der mit "F" bezeichneten Fläche sind die Flurstücke 5688 und 5004 der Gemarkung Fischbek in einem Bereich mit einem Abstand von 90 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie Moisburger Weg und 85 m gemessen von der westlichen Grenze des Änderungsbereichs mit Ausnahme des vorhandenen Gebäudes auf dem Flurstück 5004 mit einer Grundfläche von 70 m2 von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb der mit "H" bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m2, das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m2 sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m2 als Höchstmaß festgesetzt." 2.2 Es wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die mit "A" bis "H" bezeichneten Flächen gilt: 4.1 Die mit "G" bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen. 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen. 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standort-gerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen. 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen."
Das Teilprojekt fokussiert sich auf die Aufklärung der Abhängigkeiten und Interaktionsprozesse von Hymenoscyphus fraxineus bei der Infektion unterschiedlicher Eschenarten, die auf eine Infektion entweder sensibel (Fraxinus excelsior) oder tolerant (Fraxinus mandshurica) reagieren.Dabei soll die Pathogen-Wirt-Interaktion in Hinblick auf die exprimierten Virulenzfaktoren, die pflanzliche Abwehr und die funktionalen Gencluster zur Verwertung der jeweilig in den Geweben bereitgestellten pflanzlichen Metabolite mit Hilfe von Transkriptionsstudien analysiert werden. Diese Analysen zur Genexpression sollen grundlegende Einblicke in die beobachteten unterschiedlichen Infektionsverläufe mit lokal begrenztem Auftreten des Pathogens oder einem invasiven Verlauf ermöglichen. Über die komparative Analyse der Transkriptome werden Schlüsselgene bei der Verwertung der art- und gewebeabhängigen Metabolitkompositionen von Eschenblatt- und -holz identifiziert. Die Erkenntnisse zu den Faktoren, die eine endophytische oder nekrophytische Kolonisation erst ermöglichen, werden dringend benötigt, um den Krankheitsverlauf im Detail zu erschließen. Die im Teilprojekt erstellten Daten sowie deren Interpretationen sollen zudem mit den Ergebnissen anderer Teilprojekte wie den Metabolitanalysen und den Auswirkungen der Methoden zur Kontrolle des Pathogens (RNAi, Mycoviren) kombiniert werden. Übergeordnetes Ziel ist es, Erkenntnisse abzuleiten und zu bewerten, die zu einer Hemmung der Multiplikation oder Herabsetzung der Virulenz des Pathogens führen. Diese Faktoren stellen zudem Indikatoren für eine erhöhte Anfälligkeit oder Toleranz bei der heimischen Esche gegenüber H. fraxineus dar und werden dringend benötigt.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Der bisher geringe Marktanteil mehrgeschossiger Holzbauten kann vergrößert werden, wenn neben dem Abbau bauordnungsrechtlicher Hemmnisse die Planung und Ausführung effizienter erfolgen. Im Forschungsvorhaben 'Holzbau-Systemlösungen für die Mehrgeschossigkeit' sollen Systemlösungen für Bauteile und Verbindungen erarbeitet werden, indem vielfach wiederkehrende Bauteile und Anschlüsse typisiert werden. Hierdurch werden technisch ausgereifte, wirtschaftliche und einfach berechenbare Konstruktionen ermöglicht. Typisierte Systemlösungen heben sich von bereits vorhandenen Muster- und Leitdetails durch die systematische Betrachtung in Abhängigkeit von variablen Eingangsparametern ab. Die konstruktive Durchbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Brandschutzes, aller statischen und bauphysikalische Aspekte sowie unter Beachtung des baulichen Holzschutzes. Die Systemlösungen werden in Detailkatalogen, Tabellen, Diagramme sowie EDV-basierten Bemessungshilfen aufbereitet. Mit diesen ganzheitlichen Planungshilfen lassen sich Vorplanungen effizient durchführen, wie sie z.B. im Rahmen einer Entscheidungsfindung bzgl. der Baustoffwahl erforderlich sind. Ressourceneffiziente sowie recyclefähige Konstruktionen sind essentiell, um nachwachsende Rohstoffe optimal zu nutzen. Dies erfordert eine umfassende Planung, deren Aufwand durch Systemlösungen deutlich reduziert wird. Darüber hinaus minimieren sie das technische und wirtschaftliche Risiko für Planer und Ausführende. Systemlösungen sollen auch unter Verwendung von Laubhölzern angeboten werden. Insbesondere für die Holzart Birke, die bauaufsichtlich bisher nicht geregelt ist, sind umfangreiche Untersuchungen vorgesehen, um für die Bemessung fehlende Materialparameter zu ermitteln. Das Projektkonsortium, welches nahezu die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt, strebt die Etablierung der Ergebnisse für die unmittelbare baupraktische Anwendbarkeit an, um hierdurch zur Steigerung der klimarelevanten Holzbauquote beizutragen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 262 |
| Kommune | 5 |
| Land | 65 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 108 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Förderprogramm | 258 |
| Taxon | 1 |
| Text | 14 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 24 |
| Offen | 261 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 278 |
| Englisch | 21 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 177 |
| Webseite | 96 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 240 |
| Lebewesen und Lebensräume | 285 |
| Luft | 124 |
| Mensch und Umwelt | 284 |
| Wasser | 106 |
| Weitere | 283 |