Mobile Produkte zur Reinigung und Pflege von Straßen und Grünflächen verursachen hohe Geräuschpegel. Dazu zählen Straßenreinigungsmaschinen, Saug- und Blasgeräte, Schneide-, Säge-, Mäh- und Zerkleinerungsmaschinen. Da diese meistens nur kurzfristig eingesetzt werden, findet in der Regel keine Beurteilung des Lärms statt. In Summe können solche Arbeiten jedoch durchaus dazu führen, dass gesetzliche Richt- bzw. Grenzwerte überschritten werden. Zudem ist der Betrieb von Reinigungsgeräten, z. B. Laubbläser, häufig Anlass für Lärmbeschwerden. Der Wirkzusammenhang zwischen den Geräuschimmissionen dieser Geräte und der daraus resultierenden Lärmbelästigung ist nicht bekannt. In dem Forschungsvorhaben sollen daher die Auswirkungen des Lärms von Geräten zur Säuberung von Straßen und der Landschaftspflege auf die menschliche Gesundheit und Lebensqualität analysiert werden. Hierzu soll eine Laborstudie mit einer großen Stichprobe von Versuchspersonen durchgeführt werden.
Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: www.nrw-wird-leiser.nrw.de Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. zurück
Im Land Berlin bestand bis zuletzt ein hoher Altbestand an benzinbetriebenen Gartengeräten, die durch Abgase und Lärm hohe Umweltauswirkungen verursachen. Mittlerweile gibt es für die allermeisten der für die öffentliche Beschaffung relevanten Geräte eine elektrische Variante mit Akku-Betrieb. Diese emittieren keine Abgase vor Ort und tragen damit zu einer deutlichen Schadstoffreduktion bei. Der Akku-Betrieb ist zudem deutlich leiser und bedeutet damit Lärmschutz sowohl für die mit den Geräten Arbeitenden als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Ein in den Jahren 2018/2019 in den Berliner Bezirken durchgeführter Modellversuch vermittelte bereits die Vorteile akkubetriebener Gartengeräte. Um im Bereich der öffentlichen Hand Berlins möglichst schnell eine breite Nutzung von umweltfreundlicheren akkubetriebenen Gartengeräten zu erreichen, wird deren Beschaffung bis Ende 2023 mit Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) unterstützt. Der Förderaufruf startete im Jahr 2020 und endete am 30. Juni 2023. Darüber hinaus sind keine weiteren Anträge mehr möglich, da die Anschaffung sowie Abrechnung für Anträge noch innerhalb des Jahres 2023 erfolgen muss. Antragsberechtigt waren Hauptverwaltungen des Landes Berlin, Berliner Bezirksämter und deren nachgeordnete Behörden. Zum Ende des Förderaufrufs findet am 14.11.2023 von 10-14 Uhr ein Abschlussworkshop in den Räumlichkeiten der SenMVKU in Berlin statt. Er dient der Vorstellung der aus der Förderung gewonnenen Erkenntnisse sowie der Diskussion eines Entwurfs künftiger Vorgaben für die umweltfreundliche Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch die Berliner Landesverwaltung in Form eines überarbeiteten Leistungsblatts 19 der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) . Der Förderaufruf umfasste die Beschaffung umweltfreundlicher handgeführter akkubetriebener Gartengeräte wie Laubbläser, Motorsägen, Rasenmäher etc. mit den in dem Beiblatt „Förderkriterien des BEK- Förderaufrufs ‚Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin‘“ definierten Kriterien sowie Akkus und die erforderliche Ladeinfrastruktur (Ladeschränke). Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung der Ladeinfrastruktur wurden von der Förderung nicht erfasst. Die Erfüllung der Anforderungskriterien an die Geräte und Akkus ist mit geeigneten Belegen wie zum Beispiel der Vorlage des Gütezeichens Blauer Engel (DE-UZ 206) oder eines gleichwertigen Gütezeichens, Informationsmaterial/Datenblättern der Hersteller, Dokumentationen, Selbsterklärungen der Hersteller, etc. im Rahmen der Beschaffung nachzuweisen. Unter der Website Datenbankgartengeräte sind Geräte, die den oben aufgeführten Förderkriterien zur Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte entsprechen, aufgelistet. Jedes Gerät ist mit einem Sensor/Chip (Anschaffungspreis von ca. 20,00 Euro) zum Ablesen von gerätespezifischen Nutzungsdaten auszustatten (siehe Abschnitt Wissenschaftliche Begleitung ). Insgesamt stand im Rahmen des Förderprogramms je Antragstellerin oder je Antragsteller ein Gesamtvolumen von grundsätzlich bis zu 30.000,00 Euro zur Ausschöpfung bis zum Ende des Jahres 2023 im Rahmen der haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zur Verfügung. Dabei betrug die Förderquote 50%. Vom maximalen Gesamtvolumen konnte im begründeten Einzelfall abgewichen werden, z. B. im Falle der gemeinsam erfolgten Antragstellung für eine bestimmte Anzahl an organisatorisch voneinander separat geführten Standorten bzw. Betrieben. Mit der Inanspruchnahme der Fördermittel verpflichten sich die Teilnehmehmenden, die Laufzeiten der geförderten Geräte über einen Sensor systematisch zu erfassen und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. einem beauftragten Dritten anonymisiert zur Auswertung bereit zu stellen. Dazu musste als technische Voraussetzung ein entsprechender Sensor für ca. 20,00 Euro pro Gerät mit beschafft werden. Die Daten werden für die wissenschaftliche Begleitung des Förderprogramms zur Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte benötigt, mit der Aussagen über die Amortisierung der Anschaffungskosten, optimierte Ladung sowie die Auswahl geeigneter Geräte und Akkukapazitäten für den Bedarf der öffentlichen Hand getroffen werden sollen. Das Vorgehen wurde von der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin datenschutzrechtlich geprüft. Eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten ist mit den erhobenen Daten nicht möglich. Der Einsatzort wird nicht automatisiert erfasst. Daher ist die Personalvertretung zu informieren, aber nicht zu beteiligen.
<p>Wohin mit dem Laub?</p><p>Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative.</p><p>Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Lärm macht krank – deshalb dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden.</p><p>Problem Luftschadstoffe</p><p>Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich.</p><p>Tödliche Gefahr für Kleintiere</p><p>Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar.</p><p>Für die meisten Privathaushalte ist ein Laubsauger oder -bläser allein aus Kostengründen ineffizient, denn das Gerät muss gekauft und mit Strom oder Kraftstoff betrieben werden. Ferner ist keine Arbeitserleichterung bei kleinen bis mittelgroßen Grundstücken zu erwarten – das Gewicht der Geräte erfordert unnötigen Kraftaufwand und viel schneller ist man bei der Laubbeseitigung auch nicht. Die Alternative: Besen, Laubrechen oder Harke. Sie verbrauchen kein Benzin und keinen Strom, sind leichter, leise, ungefährlich für Boden und tierische Gartenbewohner und überdies viel kostengünstiger. Außerdem sorgen sie für mehr Bewegung – das hilft, gesund und fit zu bleiben.</p><p>Akku statt Benzinmotor</p><p>Auf größeren Grünflächen mit vielen Laubbäumen, hauptsächlich in städtischen Parks und Anlagen, müssen meist einmal im Jahr große Mengen Laub beseitigt werden. Nur in diesen Fällen – und wenn das Laub einigermaßen trocken ist – ist die Benutzung von Laubsaugern oder -bläsern sinnvoll und vertretbar. Einige Eigenbetriebe zur Stadtreinigung, beispielsweise in Hamburg, München oder Stuttgart haben bereits viele benzinbetriebene Laubbläser durch akkubetriebene Geräte ersetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese nicht nur erheblich leichter, leiser und emissionsärmer sind als Varianten mit Benzinmotor, sondern im Laufe der Nutzung auch niedrigere laufende Kosten verursachen.</p><p>Unnütz ist dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen. Dabei entsteht viel Lärm, viel Anstrengung und die Gewissheit, dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können. Ebenso wenig empfehlenswert ist die Benutzung eines Laubbläsers zur Beseitigung von Kehricht. Dabei wird mehr Staub aufgewirbelt als letztlich in der Tonne landet.</p><p>Laub sollte nicht verbrannt werden</p><p>Übrigens: Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Gärten oder Parks ist problematisch. Der Rauch von Gartenfeuern verunreinigt die Luft im Umkreis von mehreren Kilometern mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie Feinstaub. Laub gehört deshalb auf den Kompost, in die Biotonne oder in die Grünabfallsammlung.</p><p>Lärmgrenzen für Laubbläser und -sauger</p><p>Es gibt keine gesetzliche Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen. Auch wenn dies häufig gewünscht wäre, darf Deutschland nicht ohne weiteres eine solche Produktbeschränkung festlegen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten uns dies. Die Europäische Kommission plant jedoch, Lärmgrenzen für Laubsauger und –bläser in einer künftigen Verordnung einzuführen. Die Bundesregierung und das Umweltbundesamt unterstützen die Kommission bei ihren Arbeiten an dieser Verordnung. Mit dieser Verordnung ist allerdings nicht vor 2025 zu rechnen.</p>
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WINTERQUARTIERE SCHAFFEN Der Winter naht und viele Tiere begeben sich in Win- terschlaf oder Winterruhe und schützen sich so vor Kälte und Nahrungsmangel. Doch nicht alle Tiere können sich gut vor der Kälte schützen. Wenn Sie einen Garten haben, sollten Sie beim Win- tereinbruch auch an die kleinen Gartenbewohner denken und ihnen einen schützenden Platz bieten. Einen akkurat getrimmten Rasen oder eine kurz ge- schnittene Hecke braucht es dafür nicht – im Gegen- teil: Igel, Wildbienen und Schmetterlinge lieben einen nicht allzu sehr gepflegten Garten mit Wildwuchs, vielen Blättern und Ästen, Hohlräumen in Baumstäm- men und abgestorbenes Pflanzenmaterial. Auch Sie haben direkten Nutzen: als natürliche Be- stäuber und Fressfeinde vieler Schädlinge zu den für uns nützlichen Arten gehören. Mit vielen Naturele- menten wie Hecke, Teich, Obstbaum, Steinmauer, Wiese oder Komposthaufen locken Sie sie in Ihren Garten. Zum Schutz der Tiere verzichten Sie bitte auf: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 Unsere Kooperationspartner ■■ Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ■■ Bund Umwelt- und Naturschutz (BUND) ■■ DWA, Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland ■■ Bioland Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. ■■ Handwerkskammern Rheinland-Pfalz ■■ Energieagentur Rheinland-Pfalz ■■ Gartenakademie Rheinland-Pfalz ■■ Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Landesforsten Rheinland-Pfalz ■■ SGD Nord und SGD Süd ■■ Landesuntersuchungsamt Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de ■■ Laubsauger, da sie auch Tiere einsaugen können. ■■ Laubbläser, denn sie können den Boden schädigen. Dies führt zu einer Verschlechterung der Nähr- stoffversorgung der Erde und der Boden trocknet schneller aus. Dadurch verlieren Würmer, Kleinsäu- ger und Insekten ihre Nahrung. ■■ Mineraldünger und chemische Bekämpfungsmittel, sie beeinträchtigen auch die kleinen Gartentiere. Transportieren Sie das störende Laub lieber in eine ruhige Ecke des Gartens und schaffen Sie dort mit Holz und Zweigen ein Winterquartier für Tiere. Impressum „Umweltschutz im Alltag“ ist eine Initiative des rhein- land-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten für einen effizienten und nach- haltigen Umweltschutz. Redaktion: Sell, LfU Fotos: Pixabay © Landesamt für Umwelt (LfU); November 2019 UMWELTSCHUTZ IM ALLTAG WINTERGÄSTE IM GARTEN – VÖGEL, IGEL UND CO. WINTERQUARTIERE FÜR IGELVÖGEL UND SCHMETTERLINGEWILDBIENEN UND MARIENKÄFER Ab Anfang November und bei anhaltenden Boden- temperaturen um null Grad sind Igel auf der Suche nach Winterquartieren. Damit können Sie den kleinen Säugern in Ihrem Garten beim Überwintern helfen:VögelWildbienen bzw. Solitärbienen (ohne Staat) überwin- tern als Biene oder als Bienenpuppe im Kokon. Sie suchen sich vor allem hohle Pflanzenstängel und hohle Äste, manche überwintern auch im Boden. Insekten- nisthilfen, Trockenmauern, Kräuterspiralen oder Stein- haufen können geeigneten Schutz bieten. ■■ Mit einem Laubhaufen aus Laubresten und Blättern lassen sich mit wenig Auf- wand den kleinen Tieren ein gemütliches Plätzchen schaffen. Auch ein Reisig- haufen eignet sich als Quartier. Achten Sie darauf, dass ein Bereich des Haufens vor Durchnässung und Zugluft geschützt ist, z. B. durch Einarbeitung eines breiten Brettes auf zwei großen Steinen. Wichtig: Sobald der „Haufen“ bewohnt ist, dürfen Sie ihn nicht mehr umsetzen. Ihren Winterschlaf halten die Tiere meist von Mitte November bis in den April hinein. ■■ Igelhäuser können Sie aus Holz, Ziegelsteinen oder Karton leicht selbst bauen, die ins geschützte Gar- tenhaus kommen. Befüllen Sie es innen mit etwas Stroh oder Laub und stellen sie es auf Zeitungen oder Holz. Es sollte geschlossen sein und eine klei- ne Öffnung als Ein- und Ausgang haben (10 x 10 cm). Alternativen gibt es auch im Handel zu kaufen. ■■ Igel und auch andere Tiere profitieren von regelmä- ßig befüllten Vogeltränken oder Gartenteichen. ■■ Wichtig ist, dass die Igel draußen bleiben und nicht mit ins Haus genommen werden. Nur mutterlose, unselbständige Jungtiere, verletzte und kranke Igel, sowie Tiere, die bei Frost angetroffen werden, dürfen in menschliche Obhut. Bitte infor- mieren Sie sich bei Igelstationen oder Tierärzten. ■■ Viele heimische Singvögel bleiben im Winter bei uns und nisten in Gebüschen und Hecken. Futter finden sie in Form von Samenständen an Kräutern, Stauden, Hecken und Bäumen. Sie nutzen aber auch Beeren und Früchte und Insekten. Mit wenig Auf- wand können auch Sie ihnen helfen. ■■ Tipp: Nistkästen Vogelhäuschen sind ein guter Platz, wenn sie frei von Schnee sind und Schutz bieten. ■■ Platzieren Sie geeignetes Futter geschützt und in sicherer Entfernung von Katzen. Futtersilos können aus alten Blumenkästen leicht selbst gebaut werden. Schmetterlinge ■■ Nur wenige Tiere fliegen in die Wärme, wie z. B. der Distelfalter. Die meisten Arten halten einen Winter- schlaf, u. a. in Dachstühlen, Geräteschuppen oder Kellern. Sie überwintern als Falter (z. B. Zitronenfal- ter), Ei (Nierenfleck-Zipfelfalter), Puppe (Landkärt- chen) oder Raupe (Schachbrett). ■■ Als Raupe überwintern sie unter Baumrinde oder im Boden, lassen Sie ihn daher bedeckt, z. B. mit Laub oder Bodendeckern. Fördern Sie heimische Raupen- futterpflanzen wie Weiden, Eichen und Wildkräuter. ■■ Puppen hängen vorrangig an Pflanzen. Tipp: Mähen Sie die Wiesen im Herbst nicht oder lassen Sie ungemähte Teile und Ränder stehen und schneiden Sie Stauden und Gräser erst im späten Frühjahr ab. ■■ Für Falter öffnen Sie im Herbst einen kleinen Fenster- oder Türspalt des Gartenhauses. Dies wiederholen Sie im Frühjahr, um sie wieder herauszulassen. ■■ Tipp: Lassen Sie Bodenstellen offen und belassen Sie Altholz, Pflanzenstängel und andere oberirdische Hohlräume im Garten. Da die Bienen im Frühjahr schlüpfen, sollten Sie Stauden und vorjährige Ge- hölzteile erst im Mai zurückschneiden und Wiesen am besten abschnittsweise erst ab Juni mähen. ■■ Hummeln: Lediglich die neuen Königinnen aus der aktuellen Brutgeneration überleben den Herbst. Sie verpaaren sich noch und überwintern starr und gut versteckt in Ritzen, Totholz, Laub oder im Boden. Daher sollten diese Strukturen im Garten verbleiben. Frühblüher aus Blumenzwiebeln oder Weidenkätz- chen bieten sich als erste Futterquelle im zeitigen Frühjahr für Hummeln nach der Winterpause an. Marienkäfer verbringen den Winter schlafend an gut geschützten Orten wie Hohlräumen, Mauerritzen und Dachsparren. Auch im Garten können Marienkäfer überwintern, z. B. tief in Laubhau- fen oder sie sitzen hinter loser Rin- de oder in Gartenhäuschen. ■■ Tipp: Wenn Sie schlafende Marienkäfer im eigenen Haus antreffen, lassen Sie sie bis zum Frühjahr am Fundort. Durch den Transport in wärmere Räume würden sie zu schnell ihre Energiereserven verbrauchen und sterben. Sie verschwinden von selbst. Weitere Informationen finden Sie auf www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de
Windschutzscheiben sind auch nach langen Fahrten noch sauber, Frühjahr und Sommer werden immer stiller. Nicht nur Experten beobachten seit längerem einen Rückgang der Gesamtmenge und der Vielfalt der Insektenarten in Deutschland. „Das Insektensterben ist ein großes Thema“, so Katrin Furche, Ansprechpartnerin zum Thema Insektenvielfalt im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN gibt daher mit einer neuen Broschüre - „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ - praxisnahe Tipps, wie jeder Lebensräume für Bienen, Käfer, Schmetterlinge und Heuschrecken in seinem direkten Umfeld schaffen und verbessern kann. Windschutzscheiben sind auch nach langen Fahrten noch sauber, Frühjahr und Sommer werden immer stiller. Nicht nur Experten beobachten seit längerem einen Rückgang der Gesamtmenge und der Vielfalt der Insektenarten in Deutschland. „Das Insektensterben ist ein großes Thema“, so Katrin Furche, Ansprechpartnerin zum Thema Insektenvielfalt im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN gibt daher mit einer neuen Broschüre - „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ - praxisnahe Tipps, wie jeder Lebensräume für Bienen, Käfer, Schmetterlinge und Heuschrecken in seinem direkten Umfeld schaffen und verbessern kann. Es hilft schon, wenn man weniger macht, manches zulässt oder einfach ganz weglässt, zum Beispiel das regelmäßige Rasenmähen. Denn durch eine naturnahe Grünflächenpflege können sich artenarme, oft gemähte Rasenflächen mit der Zeit zu artenreichen Rasen oder Wiesen entwickeln. Idealerweise düngt man Rasenflächen nicht und mäht sie auch nur zwei Mal im Jahr. Um den Nährstoffgehalt des Bodens zu senken, wird das Schnittgut vom Rasen entfernt. Dadurch entstehen langfristig Lücken im Rasenfilz, die eine Keimung von Samen anderer Arten ermöglichen. Mähroboter schädigen Insekten direkt und zerstören Blütenpflanzen; auf sie sollte man daher komplett verzichten. Einzelne Blumeninseln oder das Stehen lassen von ungemähten Streifen auf der Rasenfläche eignen sich als Rückzugsräume für Insekten. In Rasenflächen kann man Zwiebeln von Frühlingsblühern wie zum Beispiel Krokusse, Narzissen oder Sternhyazinthen setzen. Wildbienen schätzen diese als Nahrungsquelle im Vorfrühling. Man mäht sie erst im Sommer, wenn die Blätter vergilbt sind und die Pflanzen genug Nährstoffe in ihre Zwiebeln einlagern konnten. Eine weitere, längerfristige Alternative ist die sogenannte Selbstbegrünung. Dazu entfernt man die Rasensohle und überlässt die Rohbodenfläche der Natur. Der Bewuchs ist dann vom Samenflug der Umgebung abhängig. Oder man bringt selbst an Wegrändern gesammelte Samen auf der Fläche aus. „Wilde Ecken“ in Städten und Dörfern „Wilde Ecken“ in Städten und Dörfern Durch das Zulassen natürlicher Entwicklungen entstehen sogenannte „wilde Ecken“, also Spontanvegetation auf Brachflächen, zwischen Pflasterfugen, entlang von Wegen, Mauern oder Zaunrändern, in Saumbereichen von Grünflächen oder unter Bäumen. Dort können sich Gräser, Brennnesseln, Taubnesseln, Disteln und andere heimische Wildpflanzen ansiedeln. Sie sind unverzichtbare Nahrungsgrundlage für auf diese Arten spezialisierte Schmetterlingsraupen und andere Larven sowie Nahrungsquelle für pollen- und nektarsuchende Insekten wie Schmetterlinge, Käfer und Wildbienen. Diese Selbstbegrünung ist auch in Städten und Dörfern für den Natur- und Insektenschutz von Bedeutung. Laub für Leben Laub für Leben Herbstlaub auf Beeten oder Laubhaufen können liegen gelassen werden. Viele Schmetterlinge und andere Insekten überwintern als Puppen in diesen Laubschichten. Für den Erhalt der Arten und ihres Unterschlupfs im Laub ist es von Vorteil, wenn keine Laubsauger eingesetzt werden. Insekten lieben es warm Insekten lieben es warm Bei der natürlichen Vegetationsentwicklung sollten Gartenbereiche oder Rohbodenflächen nicht vollständig mit Büschen und Sträuchern zuwachsen. Denn dichte und stark verschattete Bereiche sind für die meisten Insekten weniger attraktiv. Für Wildbienen und andere Insekten, die ihre Eier im Boden ablegen, sollten auch immer wieder offene Bodenstellen geschaffen werden. Einfach mal Gras drüber wachsen lassen - Artenreiche Straßen- und Wegeränder Einfach mal Gras drüber wachsen lassen - Artenreiche Straßen- und Wegeränder Eine Entwicklung von artenarmen Straßen- und Wegerändern zu artenreichen Grün- und Saumstreifen fördert ebenfalls die Insektenvielfalt und verbessert zusätzlich die Vernetzung zwischen verschiedenen Lebensräumen. Hierzu sollte der Pflegeschnitt auf zwei Mal im Jahr, im Juni und im September, und auf Dünge- und Spritzmittel verzichtet werden. An den Randstreifen können sich so Brennnesseln, Disteln, Kletten-Labkraut, Wiesenkerbel, Giersch ansiedeln. Die Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ gibt es als Download unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt/insektenvielfalt-in-niedersachsen--und-was-wir-dafuer-tun-koennen-177015.html oder kann im NLWKN-WebShop bestellt werden: http://nlwkn-webshop.webshopapp.com/insektenvielfalt.html .
Die Europäische Steinobstvergilbung ist die wirtschaftlich bedeutendste Krankheit im Steinobst. Sie führt zum Ausfall der Ernte durch das Absterben befallener Aprikosen- und Pfirsichbäume. Die Krankheit wird von Phytoplasmen verursacht, die durch den Pflaumenblattsauger Cacopsylla pruni übertragen werden. Im beantragten Projekt soll ein neuartiges System zur Abgabe von Repellentstoffen entwickelt werden (Push-Komponente), welches im Zusammenspiel mit einer Lockstofffalle (Pull-Komponente) zu einem praxistauglichen Push-and-Pull-System verbunden werden soll. Ein System zur Abgabe von Repellentstoffen ist im Pflanzenschutz ohne Beispiel. Dieses System soll eingesetzt werden, um die Einwanderung und Verbreitung von Pflaumenblattsaugern in Steinobstanlagen und damit die Neuinfektion von Steinobst mit Phytoplasmen zu verhindern. Diese neue Bekämpfungsmethode soll dazu beitragen, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verringern und den wirtschaftlichen Anbau von Steinobst in Deutschland und im ganzen europäischen Raum nachhaltig und langfristig zu sichern.
Liebe Leserin, lieber Leser, der Herbst beschert uns farbenfrohe Blätterpracht. Aber auf Wegen und Rasenflächen ist das Laub unerwünscht, lärmende Laubsauger und -laubbläser sowie qualmende Gartenfeuer nerven und belasten die Umwelt. Lesen Sie unsere Tipps für einen schöneren Herbst mit Ruhe und frischer Luft. Aber auch an die Weihnachtszeit denken wir schon. Denn wer Geschenke nicht "auf den letzten Drücker" im Online-Shop bestellt oder für seine Lieben zur Post bringt, hat mehr Muße in der Adventszeit und schont zudem die Umwelt. Auch über die aktuelle Weltklimakonferenz in Bonn wollen wir Sie in dieser Newsletterausgabe informieren. Unser gut dreiminütiges Video erklärt kompakt, wer sich genau dort trifft, was das Ziel ist und was das UBA dazu beiträgt. Interessante Lektüre wünscht Ihre UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Ab 1. Oktober 2014 tritt das Verbot für Laubbläser und Laubsauger im gesamte Stadtgebiet von Graz und Leibnitz sowie im Gemeindegebiet von Kaindorf an der Sulm in Kraft. Dies entspricht der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 2013, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wird. Das Verbot wurde wegen der verursachten Staubaufwirbelung und der massiven Lärmbelästigung ausgesprochen. Eine Studie hatte ergeben, dass durch die Bläser zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie durch den einfachen Rechen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von über 7.000 Euro. Angesichts von Protesten lokaler Unternehmen verweist der zuständige Landesrat der Steiermark laut Medienberichten auf die EU-Feinstaubverordnung.
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