Ab 1. Oktober 2014 tritt das Verbot für Laubbläser und Laubsauger im gesamte Stadtgebiet von Graz und Leibnitz sowie im Gemeindegebiet von Kaindorf an der Sulm in Kraft. Dies entspricht der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 2013, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wird. Das Verbot wurde wegen der verursachten Staubaufwirbelung und der massiven Lärmbelästigung ausgesprochen. Eine Studie hatte ergeben, dass durch die Bläser zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie durch den einfachen Rechen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von über 7.000 Euro. Angesichts von Protesten lokaler Unternehmen verweist der zuständige Landesrat der Steiermark laut Medienberichten auf die EU-Feinstaubverordnung.
Umweltbundesamt will noch umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht heute seine EMAS-Umwelterklärung 2011 mit anspruchsvollen Zielen für den Umweltschutz im eigenen Haus. „Als wissenschaftliche Umweltbehörde kann das Umweltbundesamt nur dann glaubwürdig für mehr Umweltschutz werben, wenn wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es geht“, begründet UBA-Präsident Jochen Flasbarth die selbstgesteckten Umweltziele für die nächsten Jahre. Er räumt aber ein: „Auch bei uns finden sich nach über zehn Jahren Umweltmanagement ab und an Dinge, die wir optimieren können.“ Bis 2014 möchte das UBA seinen Gesamtenergieverbrauch um fünf Prozent senken sowie zwei Drittel mehr erneuerbare Energie erzeugen. Konkret sollen Dienstreisen zunehmend durch Videokonferenzen ersetzt und die CO 2 -Emissionen der verbliebenen Dienstwagen um zehn Prozent reduziert werden. Insgesamt sollen auch mehr Beschäftigte umweltverträglich mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Ziel ist die Quote auf über zwei Drittel zu erhöhen. Auch seine Vertragspartner möchte das Amt für den Umweltschutz sensibilisieren: Bis Ende 2012 sollen alle Verträge mit dem UBA Verpflichtungen zu umweltverträglichem Verhalten enthalten. Bereits heute sind Lieferanten von Broschüren und anderen Druckerzeugnissen verpflichtet, auf Papier zu drucken, dass das Umweltzeichen „Blauer Engel“ trägt. Auch der Pächter der UBA-Kantine und die Reinigungsfirma müssen zahlreiche Umweltanforderungen einhalten, z.B. ein breites Angebot vegetarischer Speisen mit regionalen und saisonalen Zutaten oder den Verzicht auf Reinigungsmittel mit umweltbelastenden Inhaltsstoffen. Das wichtigste Instrument, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ist ein Umweltmanagement-system nach der Europäischen EMAS -Verordnung. EMAS steht für E co- M anagement and A udit S cheme. Es stellt sicher, dass Umweltaspekte von vornherein in alle Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten integriert werden - von der Gebäudebewirtschaftung über den Einkauf bis zur Informations- und Kommunikationstechnik. Neben Verbesserungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Beschaffung setzt das UBA auch auf Flächennutzung und Artenvielfalt. So werden bei der Gestaltung und Pflege der Außenanlagen ökologische Aspekte berücksichtigt, indem möglichst wenig Fläche versiegelt wird und die Niederschläge vorrangig vor Ort versickern. Ebenso beschränkt das Amt den Einsatz motorbetriebener Geräte wie Laubbläser und Rasentraktoren und verzichtet im Winter weitgehend auf Streusalz. Die Grünflächen der UBA-Liegenschaften stellen Biotope für heimische und standortangepasste Pflanzen sowie Lebensraum für viele Tiere dar. Nist- und Bruthilfen für Vögel, Aufstellen von Bienenstöcken sowie der Einsatz seltener Hausschafrassen als biologische Rasenmäher tragen darüber hinaus zur Aufwertung städtischer Räume bei. Der Zeitpunkt, den Umweltschutz im eigenen Haus weiter auszubauen, ist denkbar günstig: In den nächsten Jahren stehen einige Neu- und Umbauten im UBA an. „Wenn wir Baumaßnahmen mit hohen Umweltanforderungen verknüpfen, verringern wir nicht nur unsere Umweltbelastungen, sondern sparen auch deutlich Kosten etwa für Heizenergie“, erläutert Flasbarth. Dass diese Ziele und die Anforderungen nach EMAS auch tatsächlich eingehalten werden, überprüft jährlich ein unabhängiger Umweltgutachter. Nicht nur die Vorbildfunktion wird dadurch gestärkt, auch die fachliche Arbeit profitiert vom Engagement im Umweltmanagement, weiß Flasbarth. „Das Einhalten anspruchsvoller Umweltanforderungen im eigenen Haus schärft den Blick für die Probleme der Praxis und erhöht unser Verständnis für die Adressaten der Umweltpolitik.“
Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: www.nrw-wird-leiser.nrw.de Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. zurück
Sommerzeit ist auch Gartenzeit. Der eigene Garten ist für viele Menschen ein Ort der Ruhe und Entspannung, der aber manchmal auch für Anspannung sorgt. Dann nämlich, wenn Lärm die himmlische Ruhe stört. Motorisierte Gartengeräte wie Rasenmäher, Häcksler, Laubbläser und Co. erleichtern den Gärtnerinnen und Gärtnern die Arbeit, sie machen aber auch jede Menge Lärm. Der Flyer bietet Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten, den Lärm bei der Gartenarbeit zu reduzieren, sich selbst und andere vor Lärmbelastung zu schützen und gibt Hinweise auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Info 63 | LANUV 2023 Info 62 | LANUV 2023 Info 61 | LANUV 2023 Info 59 | LANUV 2023
Liebe Leserin, lieber Leser, der Herbst steht vor der Tür, die ersten Blätter fallen. Genießen Sie die bunte Pracht in Ruhe und greifen Sie statt zum Laubsauger oder -bläser zum guten alten Rechen oder zu Besen und Kehrschaufel. Ein weiteres Thema unseres Newsletters: Verpackungsmüll. Leider fällt in Deutschland immer mehr davon an. Gründe sind unter anderem der ungebrochene Trend zum „Coffee to go“ und der boomende Versandhandel. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Leserin, lieber Leser, der Herbst beschert uns farbenfrohe Blätterpracht. Aber auf Wegen und Rasenflächen ist das Laub unerwünscht, lärmende Laubsauger und -laubbläser sowie qualmende Gartenfeuer nerven und belasten die Umwelt. Lesen Sie unsere Tipps für einen schöneren Herbst mit Ruhe und frischer Luft. Aber auch an die Weihnachtszeit denken wir schon. Denn wer Geschenke nicht "auf den letzten Drücker" im Online-Shop bestellt oder für seine Lieben zur Post bringt, hat mehr Muße in der Adventszeit und schont zudem die Umwelt. Auch über die aktuelle Weltklimakonferenz in Bonn wollen wir Sie in dieser Newsletterausgabe informieren. Unser gut dreiminütiges Video erklärt kompakt, wer sich genau dort trifft, was das Ziel ist und was das UBA dazu beiträgt. Interessante Lektüre wünscht Ihre UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Leserin, lieber Leser, Der Herbst ist da – und mit ihm die Heizsaison. Mit unseren Tipps heizen Sie effizient und vermeiden Schimmel. Außerdem stellen wir die neuen Regelungen für Heizgeräte und Warmwasserbereiter vor. Seit dem 26. September 2015 sind vier EU-Verordnungen wirksam, die dafür sorgen, dass Geräte, die zu viel Energie verbrauchen, nach und nach vom Markt verschwinden werden. Eine neue Kennzeichnungspflicht mit Energieeffizienz-Etiketten bietet zudem Hilfe beim Neukauf. Weiteres Thema in unserem Newsletter: Laubsauger und -bläser. Lesen Sie, warum Besen, Rechen und Harke die bessere Alternative sind. Einen schönen Herbst wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wohin mit dem Laub? Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative. Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Lärm macht krank – deshalb dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. Problem Luftschadstoffe Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich. Tödliche Gefahr für Kleintiere Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar. Für die meisten Privathaushalte ist ein Laubsauger oder -bläser allein aus Kostengründen ineffizient, denn das Gerät muss gekauft und mit Strom oder Kraftstoff betrieben werden. Ferner ist keine Arbeitserleichterung bei kleinen bis mittelgroßen Grundstücken zu erwarten – das Gewicht der Geräte erfordert unnötigen Kraftaufwand und viel schneller ist man bei der Laubbeseitigung auch nicht. Die Alternative: Besen, Laubrechen oder Harke. Sie verbrauchen kein Benzin und keinen Strom, sind leichter, leise, ungefährlich für Boden und tierische Gartenbewohner und überdies viel kostengünstiger. Außerdem sorgen sie für mehr Bewegung – das hilft, gesund und fit zu bleiben. Akku statt Benzinmotor Auf größeren Grünflächen mit vielen Laubbäumen, hauptsächlich in städtischen Parks und Anlagen, müssen meist einmal im Jahr große Mengen Laub beseitigt werden. Nur in diesen Fällen – und wenn das Laub einigermaßen trocken ist – ist die Benutzung von Laubsaugern oder -bläsern sinnvoll und vertretbar. Einige Eigenbetriebe zur Stadtreinigung, beispielsweise in Hamburg, München oder Stuttgart haben bereits viele benzinbetriebene Laubbläser durch akkubetriebene Geräte ersetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese nicht nur erheblich leichter, leiser und emissionsärmer sind als Varianten mit Benzinmotor, sondern im Laufe der Nutzung auch niedrigere laufende Kosten verursachen. Unnütz ist dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen. Dabei entsteht viel Lärm, viel Anstrengung und die Gewissheit, dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können. Ebenso wenig empfehlenswert ist die Benutzung eines Laubbläsers zur Beseitigung von Kehricht. Dabei wird mehr Staub aufgewirbelt als letztlich in der Tonne landet. Laub sollte nicht verbrannt werden Übrigens: Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Gärten oder Parks ist problematisch. Der Rauch von Gartenfeuern verunreinigt die Luft im Umkreis von mehreren Kilometern mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie Feinstaub. Laub gehört deshalb auf den Kompost, in die Biotonne oder in die Grünabfallsammlung. Lärmgrenzen für Laubbläser und -sauger Es gibt keine gesetzliche Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen. Auch wenn dies häufig gewünscht wäre, darf Deutschland nicht ohne weiteres eine solche Produktbeschränkung festlegen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten uns dies. Die Europäische Kommission plant jedoch, Lärmgrenzen für Laubsauger und –bläser in einer künftigen Verordnung einzuführen. Die Bundesregierung und das Umweltbundesamt unterstützen die Kommission bei ihren Arbeiten an dieser Verordnung. Mit dieser Verordnung ist allerdings nicht vor 2025 zu rechnen.
Bodenschutz im Alltag Auf dem Boden wachsen Nahrungsmittel, er speichert Wasser und Nährstoffe, er schützt uns vor Überschwemmungen und kann CO2 binden. Wir geben Tipps zum Bodenschutz im Garten, im Alltag und beim Bauen. Alle Tipps stammen aus der Broschüre des Umweltbundesamts " Boden schützen leicht gemacht. Mit kleinen Schritten Großes bewirken – im Garten, im Alltag und beim Bauen ". Bodenschutz im Garten Lassen Sie Laub und Pflanzenreste im Garten. Im Winter bietet Laub vielen Tieren Schutz vor Kälte und Frost: Igeln, aber auch Würmern, Spinnen, Asseln und Insekten. Bakterien, Algen und Pilze zersetzen totes organisches Material, „reinigen“ den Boden und verwandeln das Laub und abgestorbene Pflanzenreste in wertvollen Humus. Benutzen Sie Harke und Besen. Laubsauger und –bläser sind laut, produzieren Abgase und töten die Kleinstlebewesen im Boden. Mehr Infos Achten Sie auf richtige Bepflanzung. Wählen Sie eher robuste Arten, die an den Standort angepasst sind und achten Sie auf ausreichend Pflanzenabstand. Dies schont den Boden und deren Nützlinge, wie zum Beispiel Regenwürmer. Verwenden Sie organischen statt mineralischen Dünger. Dafür eignen sich u.a. Kompost, Hornspäne, Knochenmehl oder der Mist von Pferd, Kaninchen und Huhn. Mehr Infos Mehr Nährstoffe dank Gründüngung. Die Pflanzen werden erst ausgesät und dann im mehr oder weniger grünen Zustand in den Boden eingearbeitet. Dort wirken sie als natürlicher Dünger, außerdem lockert die Gründüngung den Boden und schützt vor Verschlämmung. Mulch schützt den Boden vor Austrocknung und Frost. Als Mulchdecke kann z.B. Grasschnitt, Pflanzenreste oder Holzschnitzel verwendet werden. Die Bodenbedeckung unterdrückt unerwünschte Pflanzen und versorgt den Boden zusätzlich mit Nährstoffen. Kompostieren im eigenen Garten. Der eigene Komposthaufen liefert dank der unzähligen kleine Bodenorganismen und Regenwürmer wertvollen Humus und kann Abfallgebühren sparen. Mehr Infos Mit robusten Sorten gegen Rost und Mehltau. Nicht alle Pflanzen sind anfällig für diese Pilzerkrankungen. Achten sie deshalb auf Widerstandsfähigkeit und halten Sie ausreichend Abstand zwischen den Pflanzen, damit sich die Pilze nicht ausbreiten können. Unerwünschte Pflanzen umweltfreundlich bekämpfen. Reißen Sie sie mit Hacke und Jäter direkt heraus. Alternativen sind kochendes Wasser, Dampfstrahler und das Abbrennen der „Unkräuter“. Bodenschonend gegen Nacktschnecken . Artenvielfalt im Garten zieht natürliche Schneckenfeinde wie Igel, Kröten, Blindschleichen, Amseln oder Drosseln an. Jungpflanzen schützen sie am besten mit Schneckenzäunen oder Salathauben. Wege werden mit rauen Materialien oder speziellen Anstrichen schneckenunfreundlich gestaltet. Schnecken sind am liebsten abends unterwegs und lieben feuchte Böden – deshalb morgens gießen, damit es bis zum Abend wieder trocken ist. Schlupfwinkel werden zerstört, indem der Boden regelmäßig aufgelockert wird. Kaffeesatz oder Kaffeepulver vertreiben nicht nur Schnecken oder Ameisen, sondern wirken dank des Mineraliengehalts auch als natürlicher Dünger. Verwenden Sie nur torffreie Gartenerde. Torf wird in Mooren abgebaut, die so unwiederbringlich zerstört werden. Moore sind wertvolle Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen und speichern viel CO2 . Ihre Zerstörung trägt also zum Klimawandel bei. Mehr Infos Versiegelter Boden verliert seine Fruchtbarkeit, Wasserdurchlässigkeit und –speicherfähigkeit. Stein, Beton, Stahl und Asphalt verhindern außerdem die Abkühlung der Luft in der Nacht. Auch wenn weniger als 50 Prozent des Bodens versiegelt sind, behindert das bereits Abkühlungseffekte und die Grundwasserneubildung . Verwenden Sie wasserdurchlässige Beläge, wo möglich – zum Beispiel Holzschnitzel für Wege. Regenwürmer lockern, durchmischen und belüften den Boden. Stechen Sie spatenbreite Bodenstücke eines mit Regenwürmern gut belebten Bodens aus und mischen Sie ihn unter Ihre Gartenerde. Die Würmer bleiben, wenn sie organische Gartenabfälle als Nahrung bekommen. Bienen anlocken. Die blau-violett blühende Bienenweide (Phacelia), Klee oder Gelber Senf produzieren viel Nektar und Pollen und sind außerdem bewährte Gründünger, die den Boden verbessern. Mehr Infos rund um Pflanzenschutz im Garten gibt es im Pflanzenschutzportal des UBA . Bodenschutz im Alltag Kaufen Sie regional und saisonal ein. Das vermeidet lange Transporte und spart Energie und Düngemittel ein. Bio-Lebensmittel schützen auch den Boden. In der ökologischen Landwirtschaft wird weitestgehend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldünger verzichtet. Fleisch hat einen größeren ökologischen Fußabdruck als pflanzliche Kost. Auch Erbsen, Bohnen und Linsen sind eine gute Eiweißquelle – außerdem fördert ihr Anbau die Bodenfruchtbarkeit. Verzichten Sie auf unnötige Verpackungen. Nutzen Sie Mehrwegnetze oder mitgebrachte Behälter, um den Einkauf zu verpacken. Auch abgelaufene Lebensmittel sind oft noch genießbar. Vertrauen Sie Ihren Sinnen, viele Lebensmittel sind weit über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus noch gut. Mehr Infos Keine Plastiktüten in die Biotonne. Plastiktüten können in Kompostanlagen weder abgebaut noch vollständig entfernt werden und gelangen in kleinsten Teilchen mit dem Kompost auf die Felder und den Boden, ins Grundwasser und die Meere. Bioabbaubare Tüten sind keine gute Alternative, da sie nur unter ganz bestimmten Bedingungen zerfallen. Mehr Infos Asche gehört in den Restmüll. Asche ist nicht als Dünger oder Kompost geeignet – sie enthält zwar Mineralien, aber auch giftige Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ). Giftige Stoffe dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dazu zählen auch Batterien und Akkus, die vom Händler wieder zurückgenommen werden. Defekte Elektrogeräte können auf Wertstoffhöfen abgegeben werden, auch Händler nehmen unter bestimmten Bedingungen Altgeräte zurück. Auch Farben und Lacke sind Sonderabfall und gehören auf den Wertstoffhof. Mehr Infos Ohne Streusalz gegen Glätte. Streusalz schadet Bodenorganismen und Pflanzen direkt und indirekt über Zellschäden und Verätzungen und kann über das Schmelzwasser ins Grundwasser gelangen. Setzen Sie bei Glätte besser auf Schneeschieber, Besen und Kies, Splitt oder Sand. Mehr Infos Holzschutzmittel ohne Biozide. Streichen Sie Lauben, Schuppen und Zäune mit schadstoffarmen Anstrichen und biozidfreien Lösungen, die den Blauen Engel tragen. Biozide sind schädlich für die Gesundheit von Tier, Mensch und Pflanze. Mehr Infos , Lasuren mit dem Blauen Engel Waschen Sie Ihr Auto nur in Waschanlagen . Reinigungsmittel können Bodenorganismen negativ beeinflussen oder sich im Boden anreichern. In Waschanlagen werden Waschwasser und Schadstoffe in die Kläranlagen geleitet und gereinigt. Bodenschutz beim Bauen Beim Bauen werden Böden oft geschädigt durch Verdichtung, Vermischung verschiedener Bodenschichten, Verwendung von externem Bodenmaterial minderer Qualität, Einträge von Bau- und Schadstoffen. Bodenschutz bereits in der Planungsphase berücksichtigen. Dazu gehören die Baufeldvorbereitung, die Bestimmung von Tabuflächen, ein schonender Aushub und eine schonende Zwischenlagerung des Bodens sowie ein Lastverteilungsplan bei zeitweiser Nutzung von Gartenflächen. Weitere Infos zum Bodenschutz in der Planungs- und Bauphase beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bauschutt fachgerecht entsorgen. Bauabfälle enthalten z.B. Putz und Mörtel, Farbreste, Schrauben und Nägel, Plastik oder chemisch belastetes Altholz, die Böden kontaminieren oder als Grobbestandteile verschlechtern. Bauabfallentsorger finden Sie über die Stadtreinigung Ihrer Kommune. Weitere Versiegelung vermeiden. Mit Sanierung, Modernisierung und Aufstockung können vorhandene Strukturen neu genutzt oder erweitert und so die Versiegelung weiterer Flächen verhindert werden. Für Wege und Stellplätze können wasserdurchlässige Bauteile wie z.B. Rasengittersteine verwendet werden.
Lärm ist praktisch überall und rund um die Uhr vorhanden. Viele Menschen sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und die Lebensqualität mindern. Ein wesentlicher Grund hierfür ist das gestiegene Verkehrsaufkommen. Zudem hat die Zahl der Lärmquellen zugenommen. Beispiele dafür sind Laubbläser oder Großveranstaltungen. Auch sind viele Menschen gegenüber negativen Umwelteinwirkungen generell und insbesondere im Hinblick auf Lärm kritischer geworden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Lärm des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs lässt sich nur durch die abgestimmte Anwendung zahlreicher unterschiedlicher Einzelinstrumente erreichen: von der Fahrzeug- und Fahrwegtechnik über das Steuerrecht bis zur Verkehrs- und Stadtplanung. Der Schutz der Menschen vor Lärm wird im Umweltbundesamt seit seiner Gründung vor 50 Jahren behandelt. In der Tagung am 30.01.2024 in Dessau wurden der aktuelle Stand dieses Umweltproblems und die Entwicklung der Emissions- und Immissionssituation sowie der Lärmwirkungsforschung beleuchtet. Die auf der Tagung gehaltenen Vorträge finden Sie hier zum Herunterladen. weiterlesen Lärmaktionspläne nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind von entscheidender Bedeutung, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Bei der Auswahl von Maßnahmen werden verschiedene Varianten gegeneinander abgewogen. Das UBA hat eine neue Broschüre veröffentlicht, die die Behörden bei der Bewertung der Maßnahmen unterstützen soll. weiterlesen Schon lange ist bekannt, dass dauerhafter Lärm zu Herzkreislauf-Erkrankungen führen kann. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamt zeigt, dass sich durch ständigen Verkehrslärm aber auch das Risiko für Depressionen erhöhen kann. So kann durch eine Zunahme des Straßen-, Schienen- oder Fluglärms um 10 Dezibel das Erkrankungsrisiko um bis zu vier, fünf und elf Prozent ansteigen. weiterlesen Drohnen, so genannte unbemannte Luftfahrzeuge, werden verstärkt genutzt und für vielfältige Aufgaben eingesetzt. Die Geräusche, die von ihnen ausgehen, können sich auf Menschen belästigend auswirken. Um negative Folgen abzuwenden, sind ausführlichere Messungen und auch die Erweiterung der rechtlichen Regelungen notwendig. Ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA macht dazu Vorschläge. weiterlesen Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative. weiterlesen Die Weltmeere werden immer stärker durch vom Menschen verursachten Lärm belastet. Meerestiere können durch solchen Lärm gestört oder sogar verletzt werden. Das vom Umweltbundesamt (UBA) geförderte internationale Forschungsprojekt „Hörvermögen von Pinguinen“ zeigt, dass auch Pinguine, genau wie Wale und Robben, im Meer hören und auf Lärm reagieren. weiterlesen Paketdienste und die Belieferung von Einkaufszentren und Industrie stellt Kommunen vor viele Herausforderungen bei Lärmschutz, Luftreinhaltung und Klimaschutz. Das Umweltbundesamt hat untersucht, wie diese Herausforderungen aussehen, mit welchen Konzepten diese aufgegriffen werden und welche Ressourcen dafür notwendig sind. So besteht ein Problem in fehlendem Personal, um Fördermittel abzurufen. weiterlesen Wohnen, Arbeiten und Freizeit im selben Quartier – das garantiert kurze Wege und lebendige Stadtviertel. Wie sich Lärmkonflikte in nutzungsgemischten Stadtquartieren lösen oder von Anfang an vermeiden lassen, zeigt der Abschlussbericht eines UBA-Forschungsvorhabens anhand acht guter Praxisbeispiele. Der Bericht gibt Handlungsempfehlungen für Kommunen, Bund und Länder. weiterlesen