Naturwald in öffentlichem Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Das Shape enthält alle Nachmeldungen und Tranchen zur Erreichung des Zieles der Ausweisung von 10% Naturwald in öffentlichem Eigentum auf Flächen der SHLF. Nicht enthalten sind die zu den 10% gehörenden Flächen der Stiftung Naturschutz, des Zweckverbandes Schaalseelandschaft, der Stadt Lübeck und des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie weiterer Gebietskörperschaften. Die Information zur Basis des Schutzstatus (Gesetz, Erlass und Selbst) stammen aus einem Shape von 2019 und sind daher für einige Flächen nicht enthalten (NULL-Werte).
Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ist Teil des von der UNESCO 1997 anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Es wurde durch das Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue am 23.11.2002 mit einer Gesamtfläche von 56.760 ha eingerichtet. Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ erstreckt sich 100 Kilometer südöstlich von Hamburg auf einer Länge von ca. 80 km am nordöstlichen Rand des Landes Niedersachsen (vgl. Abb. 4-1) entlang der Elbe zwischen Schnackenburg im Osten und Hohnstorf (Elbe) im Westen (Stromkilometer 472,5 bei Schnackenburg bis 569 bei Lauenburg). Das Biosphärenreservat umfasst Teile der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - `Kategor` = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - `Bestand` = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - `Gebietsnr` = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - `Gebietsnam` = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - `VO` = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - `AEND_VO` = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - `Jahr` = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - `Kreis-Nr` = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - `Kreis` = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - `Erfmasstab` = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - `Bemerkung` = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - `Info_Konta` = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - `Rechtsgrun` = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - `BIS` = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - `Area_ha` = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)
Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Dargestellt werden u.a. Campingplätze, Landestandorte für Elektrofahrzeuge und Gewerbeflächen bzw. Gewerbeflächenpotenziale. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden (www.sh-mis.schleswig-holstein.de/). Genauere Informationen erhalten Sie über den Kreis Herzogtum Lauenburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/Lauenburg_Murjahnstr.html)
Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/Lauenburg_Murjahnstr.html)
Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/Lauenburg_Murjahnstr.html)
Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/Lauenburg_Murjahnstr.html)
Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/Lauenburg_Murjahnstr.html)
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| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 182 |
| Kommune | 24 |
| Land | 113 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 207 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 264 |
| Förderprogramm | 13 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 207 |
| Text | 31 |
| Umweltprüfung | 8 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 108 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 83 |
| Offen | 114 |
| Unbekannt | 227 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 424 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Bild | 1 |
| Datei | 215 |
| Dokument | 334 |
| Keine | 53 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 283 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 214 |
| Lebewesen und Lebensräume | 422 |
| Luft | 76 |
| Mensch und Umwelt | 415 |
| Wasser | 156 |
| Weitere | 344 |