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s/laufenburg/Lauenburg/gi

WMS MRH Kreis Herzogtum Lauenburg

Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Dargestellt werden u.a. Campingplätze, Landestandorte für Elektrofahrzeuge und Gewerbeflächen bzw. Gewerbeflächenpotenziale. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden (www.sh-mis.schleswig-holstein.de/). Genauere Informationen erhalten Sie über den Kreis Herzogtum Lauenburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Naturwald der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR)

Naturwald in öffentlichem Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Das Shape enthält alle Nachmeldungen und Tranchen zur Erreichung des Zieles der Ausweisung von 10% Naturwald in öffentlichem Eigentum auf Flächen der SHLF. Nicht enthalten sind die zu den 10% gehörenden Flächen der Stiftung Naturschutz, des Zweckverbandes Schaalseelandschaft, der Stadt Lübeck und des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie weiterer Gebietskörperschaften. Die Information zur Basis des Schutzstatus (Gesetz, Erlass und Selbst) stammen aus einem Shape von 2019 und sind daher für einige Flächen nicht enthalten (NULL-Werte).

Naturwald der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR)

Naturwald in öffentlichem Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Das Shape enthält alle Nachmeldungen und Tranchen zur Erreichung des Zieles der Ausweisung von 10% Naturwald in öffentlichem Eigentum auf Flächen der SHLF. Nicht enthalten sind die zu den 10% gehörenden Flächen der Stiftung Naturschutz, des Zweckverbandes Schaalseelandschaft, der Stadt Lübeck und des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie weiterer Gebietskörperschaften. Die Information zur Basis des Schutzstatus (Gesetz, Erlass und Selbst) stammen aus einem Shape von 2019 und sind daher für einige Flächen nicht enthalten (NULL-Werte).

Messstelle WEHR GEESTHACHT UP, ELBE

Messstelle betrieben von STANDORT LAUENBURG.

Messstelle OVER, ELBE

Messstelle betrieben von STANDORT LAUENBURG.

Messstelle GEESTHACHT, ELBE

Messstelle betrieben von STANDORT LAUENBURG.

Messstelle ILMENAU SPERRWERK AP, ILMENAU

Messstelle betrieben von STANDORT LAUENBURG.

Landschaftsschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und Betrieb der 380-/110-kV-Leitung Elbe - Sahms (LH-13-340)

Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 20 km zwischen der Elbe bei Krümmel und dem neu zu errichtenden Umspannwerk (UW) Sahms (Gemeinden Sahms & Grabau) • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH zwischen Mast 4 und 48 • Einbindung der neu geplanten 110-kV Leitung LH-13-163 in die Umspannwerke Krümmel (UW Krümmel bis Mast 4 der LH-13-340) und Sahms (Mast 48 der LH-13-340 bis UW Sahms) sowie Anbindung des Abzweigs Schwarzenbek (LH-13-168 (Mast 46 der LH-13-340 bis Mast 046 der LH-13-304)) • Rückbau der 110-kV-Traversen auf der LH-13-304 Krümmel-Siems von Mast 9 bis Mast 17, Rückbau der 110-kV-Beseilung auf den Spannfeldern zwischen Mast 9 und Mast 18 der LH-13-304. • Rückbau der 380-/110-kV Leitung LH-13-312 Mast 1 bis 6 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-167 Mast 1 und Mast 7 bis 8 • Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen • Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes • Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz • Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen • Errichtung und Betrieb temporärer Freileitungsprovisorien und Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV • Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Sahms, Gülzow, Grabau, Krukow, Wangelau, Juliusburg, Lütau, Müssen, Schulendorf sowie den Städten Geesthacht und Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Vorhabenträgerinnen TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (Infra Nord), Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

Feinstaub (PM2,5) Lauenburg, Murjahnstraße 1-Stunden Mittelwert 2025

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/Lauenburg_Murjahnstr.html)

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