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s/lawa/law/gi

Vegetationsstruktur des Grünvolumens 2009

Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)

Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

WMS HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Dieser Web Map Service (WMS), Risikogebiete Hochwasserrisikomanagement, stellt flächenhaft die Risikogebiete in Gefahren- und Risikokarten dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS), Risikogebiete Hochwasserrisikomanagement, stellt flächenhaft die Risikogebiete in Gefahren- und Risikokarten zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Überschwemmungsgebiete Hamburg

Dieser WMS (WebMapService) stellt die Überschwemmungsgebiete in Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Das bunte Flattern

Schmetterlinge sind nicht nur faszinierend, sondern auch wichtig für die Artenvielfalt. Sie sind Nahrungsquelle für Fledermäuse und Vögel und als Bestäuber unverzichtbar. Die kostenlose VielFalterGarten-App ermöglicht es – ob bei einem unserer Spaziergänge oder auf eigene Faust – Schmetterlinge zu zählen und so einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten: Download für Android Download für iOS Erklärfilm zur Nutzung der VielFalterGarten-App Wir laden Sie zu Schmetterlingsspaziergängen für Erwachsene und Familien mit Kindern ein. Wir zeigen, wie man Schmetterlinge mit einer einfachen Methode zählen und bestimmen kann und welche Futterpflanzen für sie geeignet sind. Unsere Spaziergänge finden in Kooperation mit anderen Akteuren wie Deutsche Wildtier Stiftung, Stiftung Naturschutz, GRÜNE LIGA und Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg statt. Entdecken Sie mit uns die spannende Welt der Tagfalter! Unsere kostenlosen Angebote nur mit vorheriger Anmeldung unter: LassBerlinaufleben@SenMVKU.berlin.de Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Anmeldungen müssen bis zu dem vor der Veranstaltung liegenden Mittwoch bis 16:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie: Schmetterlinge fliegen am liebsten bei sehr guten Wetterbedingungen. Bei extrem schlechter Wettervorhersage (starker Regen und/oder heftiger Wind) würden wir die Schmetterlingsspaziergänge absagen. Montag, 09. Juni 2025, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Blühender Campus, Faradayweg 6, 14195 Berlin Treffpunkt: Parkplatz des Fritz-Haber-Instituts Sonntag, 15. Juni 2025, 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Ersatztermin für So., 25. Mai) Ort: Freizeitpark Marienfelde, 12277 Berlin Treffpunkt: Parkeingang neben dem Bauhaus-Parkplatz Sonntag, 22. Juni 2025, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Späth-Arboretum, Späthstraße 80/81, 12437 Berlin Treffpunkt: Haupteingang des Späth-Arboretums Sonntag, 29. Juni 2025, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Ort: Hahneberg, Heerstraße 545, 13591 Berlin Treffpunkt: Parkplatz der Naturschutzstation Hahneberg Samstag, 05. Juli 2025, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Ort: Park am Gleisdreieck, Dennewitzstraße 28, 10783 Berlin Treffpunkt: Kleine Skaterbahn am Parkeingang Freitag, 11. Juli, 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Ort: Matthäifriedhofsweg 15, 10829 Berlin Treffpunkt: Gartentor der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg Bei einer Führung über das Gelände der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg beobachten wir Schmetterlinge und erkunden den neu eingerichteten Schmetterlingsraupengarten. Wir stellen die VielFalterGarten-App und den ArtenFinderBerlin vor – zwei Plattformen, mit denen Sie Ihre eigenen Naturbeobachtungen festhalten können. Wir bitten um pünktliches Erscheinen, da das Gelände nach Beginn der Veranstaltung geschlossen wird. Zum „Langen Tag der StadtNatur“ finden Schmetterlingsspaziergänge im Park am Gleisdreieck und im Botanischen Garten statt. Tickets für den „Langen Tag der StadtNatur“ und Anmeldung ab 19. Mai 2025 unter: Langer Tag der StadtNatur . Samstag, 14. Juni 2025, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Ort Park am Gleisdreieck, 10965 Berlin Treffpunkt: Parkeingang am Ende des Hellweg-Parkplatzes Sonntag, 15. Juni 2025, 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort: Botanischer Garten Treffpunkt: Eingang an der Königin-Luise-Straße Sonntag, 15. Juni 2025, 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr Ort: Botanischer Garten Treffpunkt: Eingang an der Königin-Luise-Straße Freitag, 04. Juli 2025, abends (Uhrzeit folgt) Ort: Georgen-Parochial-Friedhof 1 Treffpunkt: Friedhofstor Heinrich-Roller-Str. gegenüber Hausnummer 19 (Grundschule) „Nachtfaltern auf der Spur“ Oft fristen sie ein Schattendasein und genießen deutlich weniger Ansehen als die bunten Tagfalter. Dabei sind Nachtfalter ebenso wichtig, faszinierend und manchmal sogar genauso bunt. Auf einer von der GRÜNEN LIGA Berlin gepachteten entwidmeten Fläche des Georgen-Parochial-Friedhofs I gehen wir auf Entdeckungstour und erfahren gleichzeitig mehr über die Bedeutung dieses besonderen Ortes für die Biodiversität in der Stadt. Nur vorheriger Anmeldung unter: stadtgruen@grueneliga-berlin.de Freitag, 29. August 2025, 19:30 Uhr bis 23:55 Uhr Ort: Matthäifriedhofsweg 15, 10829 Berlin Treffpunkt: Gartentor der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg „Die Schönen der Nacht – Fledermäuse, Nachtfalter und Käfer in der Abenddämmerung“ Gemeinsam tauchen wir ein in die geheimnisvolle Welt der Nacht: Wir locken Nachtfalter und Käfer mit UV-Licht an, spüren Fledermäuse mit Bat-Detektoren auf und staunen über die Artenvielfalt in der Dämmerung und Dunkelheit. Taschenlampen und UV-Schutzbrillen werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Nur mit vorheriger Anmeldung unter: Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg . Wir empfehlen, die kostenlose VielFalterGarten-App vorher herunterzuladen. Den eigenen Lieblingsort im Grünen finden (z. B. Garten, Hinterhof oder Lieblingspark). Die Seele baumeln lassen und 15 Minuten Zeit nehmen. Schmetterlinge entdecken und zählen! Bei gutem Wetter für 15 Minuten alle am Lieblingsort beobachteten Schmetterlingsarten in der kostenlosen VielFalterGarten-App eintragen (Download für Android und für iOS ). Sie können auch den Datenerfassungsbogen nutzen und danach die Daten in der App eintragen. Den Ort registrieren und beschreiben. Gerne wiederkommen und über das Jahr Tagfalter beobachten. Zeitraum: Von März/April bis Ende September/Oktober sind verschiedene Falter in ganz Berlin zu finden und können gezählt werden! Tipp: Für das Beobachten heißt es: “Aller guten Dinge sind drei!“ Sie können aber natürlich auch noch häufiger mitmachen. Wir freuen uns über jede Zählung! Alle Informationen zur Aktion finden Sie hier zum Downloaden, Ausdrucken und Weitergeben. Wir freuen uns, wenn Sie beim VielFalterGarten mitmachen oder sich anderweitig für den Schmetterlingsschutz engagieren! VielFalterGarten ist ein Projekt von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig (Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Aletta Bonn, Dr. Guy Pe’er, Stefanie Henkel, Koordination Berlin: Vincent Kretschmer) Das Schmetterling Citizen Science-Projekt wird mit Freiwilligen in Deutschland und Europa in Zusammenarbeit mit mehreren Städten durchgeführt. Die Schmetterlingsdaten werden ausgewertet und sind auf der Webseite www.vielfaltergarten.de sichtbar. zur Webseite „VielFalterGarten“ Jede und jeder kann auch hier mitmachen. In fünf einfachen Schritten ist man dabei: entdecken, fotografieren, bestimmen, erfassen und von Expertinnen und Experten bestätigen lassen. So verbessern Sie Ihre Artenkenntnis und tragen mit jeder Meldung aktiv zum Schutz der Falter bei. Für Interessierte sowie Profis gibt es beim ArtenFinder außerdem Tipps und Veranstaltungshinweise zu den verschiedenen Artengruppen. ArtenFinder – Stiftung Naturschutz Berlin ArtenKenner – Stiftung Naturschutz Berlin Vielfalt bringt Vielfalt! Das heißt: Falter-Vielfalt entsteht dort, wo vielfältige Strukturen und Pflanzen zu finden sind. Nicht nur Blüten für die Falter, sondern auch Futterpflanzen und Verstecke für die Raupen sind wichtig. Außerdem hilft es, den Rasen zu einer blütenreichen Wiese mit Kleearten wachsen zu lassen und weniger zu mähen. Am besten nur 50 % der Fläche auf einmal mähen und einen Teil (z. B. 10 %) das ganze Jahr ungeschnitten lassen. Für die Pflanzenauswahl gilt: Falter mögen alles, was duftet. Astern oder Disteln bieten reichhaltige Nektarquellen im Spätsommer, Brennnesseln sind wichtige Falter-Puppenstuben. Ansonsten mögen Falter auch Bäume und Hecken wie Faulbaum und Weißdorn. Und für Artenvielfalt allgemein gilt natürlich: Pestizide vermeiden! Jeder Balkon kann für vorbeifliegende Falter zu einer Raststätte werden. Durch ein reichhaltiges Blütenangebot steht ihnen Nahrung für den Weiterflug zur Verfügung. Auch im Blumentopf mögen die Falter alles, was duftet, wie Lavendel, Steinkraut, Kapuzinerkresse und Stiefmütterchen. Küchenkräuter wie Oregano und Thymian oder Rucola einfach blühen lassen. Für einen guten Falterbalkon braucht es keine exotischen Wunderpflanzen. Faszination Falter (NABU Berlin) Mit der Kampagne “Faszination Falter” will der NABU-Berlin Raupen und Schmetterlinge wieder ins Bewusstsein der Berlinerinnen und Berliner rufen und neue Lebensräume für die Schmetterlinge schaffen. Auf der Webseite finden sich Faltblätter über falterfreundliches Gärtnern und über Futterpflanzen für Falter sowie für Raupen und Infos zu geplanten Mitmachaktionen. NABU Berlin: Faszination Falter Stiftung Naturschutz Die Stiftung Naturschutz Berlin hat im Rahmen der Kleingartenkooperation ein Merkblatt über die Förderung von Tagfaltern in Gärten erstellt. Stiftung Naturschutz Berlin: Merkblatt zu Tagfaltern Deutsche Wildtierstiftung Die Deutsche Wildtier Stiftung hat bereits über 90 Blühflächen in Berlin geschaffen. In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht sie die Tag- und Nachtfaltervorkommen in der Stadt. Sie bietet Informationsmaterial und Veranstaltungen zu Bestäubern und insektenfreundlicher Grünflächenpflege an. Deutsche Wildtierstiftung: Steckbrief Schmetterling

Tag der Artenvielfalt: SGD Nord gibt Tipps für den Naturschutz im eigenen Garten

Blühende Wiesen, summende Insekten, seltene Pflanzen – biologische Vielfalt ist nicht nur schön anzusehen, sondern überlebenswichtig. Zum Internationalen Tag der biologischen Artenvielfalt am 22. Mai 2025 zeigt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, wie der eigene Garten oder der Balkon zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen kann. Artenvielfalt ist weit mehr als ein romantisches Naturidyll, denn sie bildet das Rückgrat stabiler Ökosysteme. Diese wiederum sind überlebenswichtig, nicht nur für Pflanzen und Tiere, sondern auch für uns selbst, da sie für frische Luft zum Atmen, sauberes Trinkwasser und Nahrung sorgen. Der Schutz der Biodiversität ist daher dringend notwendig. Geht eine Tier- oder Pflanzenart verloren, kann dies ganze Ökosysteme ins Wanken bringen, mit Folgen, die sich manchmal erst Jahre später zeigen. Artenvielfalt zuhause schützen Die gute Nachricht: Naturschutz muss nicht teuer und aufwendig sein. Schon kleine Veränderungen im Alltag helfen, Lebensräume zu schaffen und die Artenvielfalt zu fördern. Wer den Rasen seltener mäht und wilde Ecken mit heimischen Wildkräutern zulässt, schafft gute Lebensbedingungen für Insekten und Vögel – vor allem, wenn diese Bereiche über den Winter stehen bleiben dürfen. Laub- und Holzhaufen wiederum dienen als Verstecke für Igel, Reptilien und weitere Kleintiere. Zudem bietet ein kleiner Teich, möglichst ohne Fische, einen Rückzugsort für Amphibien, Libellen und zahlreiche andere Arten. Wer beim Einkauf im Gartencenter zusätzlich auf heimische Bäume, Sträucher und Blumen setzt, unterstützt Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, die auf diese Pflanzen spezialisiert sind. Seltene Artenvielfalt Auch die SGD Nord leistet in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt, indem sie die Betreuung von Biotopen finanziert und koordiniert. Biotope sind wertvolle Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze, die sowohl durch die Natur als auch durch menschlichen Einfluss entstehen können. Zahlreiche dieser Biotope befinden sich auch in den von der SGD Nord betreuten Naturschutzgebieten. Dort existieren Flächen, die hunderte Käfer-, Schmetterlings- und Spinnenarten beheimaten. Von kaum einer anderen Stelle in Deutschland ist eine so große Biodiversität bekannt. Beherzigt jeder und jede Einzelne einige der genannten Tipps, können die vielen kleinen Beiträge einen wichtigen Teil zum Schutz der Artenvielfalt und zum Erhalt unserer Lebensgrundlage leisten. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Teil I)

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Landesrecht online Hamburg

Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.

Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

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