Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.) 1990: Chlorierte Kohlenwasserstoffe in Gewässern, in: Wissenschaftliche Mitteilungen, 33, Leipzig, Berlin. Ballschmiter, K., Buchert, H., Pachur, H.-J., Schmidt, J. 1985: Die Belastung limnischer Sedimente durch persistente Umweltchemikalien, Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin. Banat, K., Förster, U., Müller, G. 1979: Schwermetalle in Sedimenten von Donau, Rhein, Ems, Weser und Elbe im Bereich der Bundesrepublik Deutschland, in: Die Naturwissenschaften, 12, S. 525 – 528. Fechter 1991: Untersuchung von Seeschlamm (Sediment) auf organische und anorganische Inhaltsstoffe, Untersuchungsbericht im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Gunkel, G. 1991: Untersuchungen zur Erfassung vertikaler Mächtigkeiten von PCB-haltigen Schadstofflagern (Polychlorierte Biphenyle) im Bereich der Oberhavel/Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Abt. IV, Fischereiamt, Berlin. Hoeg, S. 1983: Ein Vergleich der Algenzönosen in Berliner Seen 1980 in: Acta Hydrophysica, Bd. XXVIII, 4, Berlin. Hoeg, S. 1986: Jahresgang des Phytoplankton 1985 im Müggelsee sowie weiterer Parameter des täglichen Meßprogramms, Bericht der Akademie der Wissenschaften der DDR, Berlin. IWAR (Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet) (Hrsg.) 1978: Rheinbericht 1978, Amsterdam. Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (Hrsg.) 1991: Die Gewässergütekarte der Bundesrepublik Deutschland 1990, im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin. Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) 1989: Rheingütebericht NRW ’88, Düsseldorf. Link, G., Jahn, D., Ostrower, R., Reunecker, H. 1989: Wasseruntersuchungen, Ein Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt, Hrsg.: Pädagogisches Zentrum Berlin, Berlin. Ministerium für Umwelt Baden-Würtemberg (Hrsg.) 1987: Umweltbericht Baden-Würtemberg 1987, Stuttgart. Müller, G. 1979: Schwermetalle in den Sedimenten des Rheins – Veränderungen seit 1971, in: Umschau, 24, S. 778 – 773. Pachur, H-J., Ahrens, M. – Freie Universität Berlin, Institut für Physische Geographie, Geologie und Wüstenforschung 1991: Verbreitung und Mächtigkeit subhydrischer Sedimente, Kontamination mit Schwermetallen und Umweltchemikalien u.a. am Beispiel Berliner Seen, Forschungsprojekt des Bundesministerium für Forschung und Technologie und des Senat von Berlin, Berlin. Pachur, H-J., Röper, H-P – Freie Universität Berlin, Institut für Physische Geographie, Geologie und Wüstenforschung 1987: Zur Paläolimnologie Berliner Seen, in: Berliner Geographische Abhandlungen, 44, Berlin. Ricking, M. – Freie Universität Berlin, Institut für Physische Geographie, Geologie und Wüstenforschung 1991: Stoffliche Belastung, Klassifikation und geoökosystemare Bedeutung subhydrischer Böden, Forschungsbericht des Umweltbundesamtes, Texte 29/92, Berlin. Ricking, M. – Freie Universität Berlin, Institut für Physische Geographie, Geologie und Wüstenforschung 1991: Zum Stand der Dibenzo-P-Dioxin- und Dibenzofurankontamination aquatischer Ökosysteme unter besonderer Berücksichtigung subhydrischer Böden, Forschungsbericht des Umweltbundesamtes, Texte 43/93, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1983: Der Teltowkanal, Wassermenge, Wassergüte, Sanierungskonzeption, Besondere Mitteilungen zum Gewässerkundlichen Jahresbericht des Landes Berlin, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985a: Umweltatlas Berlin, Bd.1, Bereich Wasser, Karte 02.01 Qualität der Oberflächengewässer nach Güteklassen, 1:125 500, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985b: Umweltatlas Berlin, Bd.1, Bereich Wasser, Karte 02.02 Gewässergüte nach dem Biomassentiter-Verfahren, 1:125 500, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985c: Umweltatlas Berlin, Bd.1, Bereich Wasser, Karte 02.10 Schwermetalle und Pestizide in Oberflächengewässern, 1:200 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1986: Gewässerkundlicher Jahresbericht des Landes Berlin, Abflußjahr 1985, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1989 und 1991: Gewässerkundlicher Jahresbericht des Landes Berlin, Abflußjahre 1986 und 1989, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin), Fischereiamt 1991: Bericht zur Schadstoffsituation der Gewässer und Fischbestände im Westteil Berlins,Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin), Abt. IV 1991: Übersicht zur hydrologischen Entwicklung der Gewässer in Berlin, Quartalsberichte, Berlin. Technische Universität Berlin, Fachbereich 10 (Hrsg.) 1990: Kurzfassung der Vorträge zum Kolloquium “Nährstoffbelastung der Gewässer in Berlin und Umgebung”,Berlin. Terytze, K. 1990: Verhalten und Wirkungen ausgewählter Spurenstoffe in aquatischen Sedimenten (Diss.), Berlin. Terytze, K., Goschin, M. 1991: Chlorkohlenwasserstoffe in aquatischen Sedimenten, in: Berlin und Umland, Sonderdruck aus Wasserwirtschaft 81. Terytze, K. 1993: Anreicherung und Verteilung von Schwermetallen und anderen Elementen in Oberflächensedimenten der Berliner Gewässer und ihres Umlands, in: Acta hydrochimica et hydrobiologica, 1. Gesetze Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992, BGBl.I, S. 912. Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vom 15. August 1974, BGBl.I, S. 1945. Richtlinie des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Nr. L31/2. Verordnung über Höchstmengen an Pflanzenschutz- und sonstigen Mitteln sowie anderen Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen (Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung – PHmV) vom 16. Oktober 1989, BGBl.I, S. 1861. Verordnung über Höchstmengen an Schadstoffen in Lebensmitteln (Schadstoff-Höchstmengenverordnung – SHmV) vom 23. März 1988, BGBl.I, S. 422. Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 5. Dezember 1990, BGBl.I, S. 2612. Verordnung zum Verbot von polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen und zur Beschränkung von Vinylchlorid (PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung) vom 18. Juli 1989, BGBl.I, S. 1482.
In einer Kooperation der beiden mittelständischen Unternehmen La Mont-Kessel GmbH & Co. KG sowie LMBG mbH und der Technischen Universität Berlin wird ein neuartiges, dezentrales Verfahren zur Sammlung, Konditionierung und Umwandlung von Rest- und Biostoffen in vorrangig elektrische Energie entwickelt. Es gibt für diesen Brennstoff im avisierten Leistungsbereich von etwa 2 MWel derzeit keine verfügbaren KWK-Anlagen. Das FG EVUR wird in diesem Kooperationsprojekt eine modellbasierten Auslegung und Optimierung eines Vergasungsreaktors vornehmen. Die Brennstoffsammlung und Aufbereitung wird vom Projektpartner LMBG übernommen, während La Mont-Kessel für die Wandlung des erzeugten Brenngases in elektrische und thermische Energie verantwortlich zeichnet.
Sowohl die Trinkwasserverordnung (TVO) als auch das Bundesseuchengesetz bieten zur Zeit keine hinreichende Rechtsgrundlage fuer Anordnungen zum Auswechseln der Bleileitungen. Beide Rechtsgrundlagen eignen sich nicht zur Durchsetzung von 'reinen Vorsorgewerten'. Eine geeignete Rechtsgrundlage bietet allein Paragraph 9 Abs. 1 Ziff. 3 LMBG. Allerdings ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf Art. 74 Ziff. 19 und 20 GG zweifelhaft (gilt auch fuer die jetzige TVO). Zivilrechtlich stellt die Ueberschreitung des Grenzwerts der TVO allein noch keinen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen haette. Ein Auswechseln der Rohre waere daher keine Erhaltungs-, sondern eine Verbesserungsmassnahme. Folge: Umlegung auf die Miete; Haftung des Vermieters nur, wenn im Einzelfall Fehler der Mietsache vorliegt oder Verletzung von Aufklaerungspflichten.
Die Physiologie der Follikelreifung am Ovar legender Huehner liess erwarten, dass eingelagerte Therapeutika nicht rueckresorbiert werden und somit lange Wartezeiten nach einer Behandlung im Sinne des LMBG, Paragraph 15, unvermeidlich sind fuer Eier aus Legebestaenden, die einer Herdenbehandlung unterzogen wurden. Bei Aufrechterhaltung des Postulates, jedwede Rueckstaende nach Art und Menge seien eine Gefahr fuer die Gesundheit des Konsumenten, muessten Wartezeiten von ca. 70 Tagen veranschlagt werden. Der einzige Ausweg, um das Ei weiterhin als Nahrungsmittel zu erhalten, ist die wissenschaftlich fundierte Risikobewertung der zu erwartenden Rueckstandsmengen mit dem Ziel, Grenztoleranzen einzufuehren.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das deutsche Lebensmittelrecht schreibt für Milch und Milchprodukte zahlreiche Qualitätskontrollen vor. Ziel der z.T. mehrtägigen, erst nach Ablauf des Produktionsprozesses durchgeführten Tests ist es, den Verbraucher vor Krankheitserregern, wie z. B. coliformen Bakterien, zu schützen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Seiten des Verbraucherschutzes und nicht im Bemühen, potenzielle Fehlproduktionen und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu verhindern, die bei der Entsorgung der Fehlchargen und der Reinigung der Fermenter entstehen. Kernpunkt des vorliegenden Projekts war es, potenzielle Fehlchargen bei der Herstellung von Milchprodukten bereits im Vorfeld der Milchverarbeitung zu erkennen und zu vermeiden, indem mit Hilfe der Mikroarray-basierten Gen-Analyse alle wichtigen biologischen Parameter simultan erfasst werden, die Auskunft über den Zustand der zu verarbeitenden Milch bzw. über die Aktivität der Starterkulturen während der Milchfermentation geben. Auf Basis der neuen Methode der DNA-Chip-Technologie soll dafür ein schnelles und kostengünstiges Analysesystem aufgebaut werden. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die neue Technologie der DNA-Chip-Hybridisierung bietet die Chance, ein Monitoring-System zu entwickeln, das in einem Arbeitsgang die erforderlichen Informationen über die mikrobiologische Zusammensetzung und das genetische Potenzial der an der Fermentation beteiligten Mikroorganismen liefert und damit eine Prognose über den Fermentationsverlauf erlaubt. Die Aufgaben des Projekts sind folgende: 1. Festlegung der für die Beurteilung der Milch und deren Verarbeitung erforderlichen Gen-Analysen. 2. Optimierung der Gen- und Organismusspezifischen Oligonukleotidsequenzen im Hinblick auf maximale Hybridisierungseffizienz und minimale unspezifische Bindungsreaktionen der Sonden auf dem DNA-Mikroarray. 3. Optimierung der Funktionalität derartiger DNA-Chips und Erprobung ihrer Einsetzbarkeit für die frühzeitige Erkennung von Milch-Fehlfermentationen unter Praxisbedingungen. Fazit: Trotz erfolgreicher Ausarbeitung eines Verfahrens, das erstmals die Simultan-Analyse diverser Mikroorganismen und deren genetischen Eigenschaften in Starterkulturen und Milchprodukten mit Hilfe der DNA-Mikroarray-Technologie erlaubt, wird die Milchindustrie dieses Verfahren angesichts des enormen Kostendrucks und des derzeitigen Preisverfalls bei den bisherigen Analyseverfahren innerhalb der nächsten 5 Jahre vermutlich noch nicht einsetzen, insbesondere da das neue Milch-Chip basierte Verfahren noch nicht als gesetzlich vorgeschriebenes und/oder nach Paragraph 35 LMBG zugelassenes Analyseverfahren eingeführt ist.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das deutsche Lebensmittelrecht schreibt für Milch und Milchprodukte zahlreiche Qualitätskontrollen vor. Ziel der z. T. mehrtägigen, erst nach Ablauf des Produktionsprozesses durchgeführten Tests ist es, den Verbraucher vor Krankheitserregern, wie z. B. coliformen Bakterien, zu schützen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Seiten des Verbraucherschutzes und nicht im Bemühen, potenzielle Fehlproduktionen und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu verhindern, die bei der Entsorgung der Fehlchargen und der Reinigung der Fermenter entstehen. Kernpunkt des vorliegenden Projekts war es, potenzielle Fehlchargen bei der Herstellung von Milchprodukten bereits im Vorfeld der Milchverarbeitung zu erkennen und zu vermeiden, indem mit Hilfe der Mikroarray-basierten Gen-Analyse alle wichtigen biologischen Parameter simultan erfasst werden, die Auskunft über den Zustand der zu verarbeitenden Milch bzw. über die Aktivität der Starterkulturen während der Milchfermentation geben. Auf Basis der neuen Methode der DNA-Chip-Technologie soll dafür ein schnelles und kostengünstiges Analysesystem aufgebaut werden. Fazit. Trotz erfolgreicher Ausarbeitung eines Verfahrens, das erstmals die Simultan-Analyse diverser Mikroorganismen und deren genetischen Eigenschaften in Starterkulturen und Milchprodukten mit Hilfe der DNA-Mikroarray-Technologie erlaubt, wird die Milchindustrie dieses Verfahren angesichts des enormen Kostendrucks und des derzeitigen Preisverfalls bei den bisherigen Analyseverfahren innerhalb der nächsten 5 Jahre vermutlich noch nicht einsetzen, insbesondere da das neue Milch-Chip basierte Verfahren noch nicht als gesetzlich vorgeschriebenes und/oder nach §35 LMBG zugelassenes Analyseverfahren eingeführt ist.
Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches ist unter der Bezeichnung 'Weinbergschnecke' nur die Spezies Helix (H.) pomatia verkehrsfähig. Aus insbesondere ökonomischen Erwägungen wird zunehmend auch die als qualitativ minderwertiger angesehene Spezies H. lucorum unter der Deklaration 'Weinbergschnecke' angeboten. Insbesondere im üblichen konservierten Angebotszustand sind die beiden Spezies kaum voneinander zu differenzieren. Auch die ansonsten für Tierartendifferenzierungen verwendeten phänotypischen Verfahren sind nicht bzw. nur unzulänglich reproduzierbar einzusetzen. In eigenen Untersuchungen sollten daher Verfahren für eine molekulargenetische Differenzierung entwickelt werden. Nach Isolierung von mitochondrialer DNS (mtDNS) wurden mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) unter Einsatz universeller Primer Abschnitte der 12S rRNS-, der 16S rRNS- und Cytochrom b-Gene amplifiziert. Nach Sequenzierungsuntersuchungen der Amplifikate aus den 16S rRNS-, 12S rRNS- sowie Cytochrom b-Genen konnten unter Anwendung des Computer-Programmes 'Clone Manager' unterschiedliche Restriktions-endonukleasen für eine Differenzierung zwischen H. pomatia und H. lucorum ausgewählt werden. Dabei erwiesen sich Nsp I, Sfu I und Taq I (16S rRNS) sowie Afi III, Dra I und Sty I (12S rRNS) als besonders geeignet. Für das Cytochrom b-Gen konnten keine geeigneten Restriktionsendonukleasenen gefunden werden. In entsprechenden Blindversuchen mit aus dem Handel bezogenen Schneckenerzeugnissen unterschiedlicher Hersteller konnten die Methoden wiederholt abgesichert werden. Basierend auf den eigenen Ergebnissen können daher Verfahren empfohlen werden, die in der Routineuntersuchung eingesetzt werden können. Es wird empfohlen, diese Verfahren für die Aufnahme in die Amtliche Methodensammlung nach Paragraph 35 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) vorzusehen. ...
Das UBA nahm an einem vom deutschen Bundesinstitut fuer gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinaermedizin (BgVV) organisierten Ringversuch zur Validierung einer Methode zum Nachweis von gentechnisch veraenderten Tomaten (Fa. Zeneca) teil. Ziel dieses Ringversuches ist es, die Verlaesslichkeit einer bereits entwickelten Methode zu testen, bzw. Arbeitsvorschriften fuer die Durchfuehrung des Paragraph 35 des deutschen Lebensmittel- und Bedarfsgegenstaendegesetzes (LMBG) zu erarbeiten. Das UBA erzielte bei allen Proben die richtigen Analysenergebnisse.
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