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Wertstoffe aus Metall, Kunststoff, Verbunden, Glas, Papier, Pappe und Karton

In Berlin gibt es seit 2013 die gemeinsame Wertstoffsammlung von gebrauchten Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbunden sowie stoffgleichen Nichtverpackungen. Das hat den Vorteil, dass alle Berliner Kunststoffe und Metalle aus Privathaushalten zum Recycling gebracht werden können. So schützt Berlin Klima und Umwelt. Die Entsorgung gebrauchter Verpackungen obliegt nach dem Verpackungsgesetz den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems. Diese haben nach einem Ausschreibungsverfahren die Alba Berlin GmbH beauftragt, die Abfälle aus der Wertstofftonne zu sammeln. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat keine vertragliche Beziehung mit Alba. Probleme mit der Entsorgung der Wertstofftonne tragen Sie bitte an den im jeweiligen Bezirk zuständigen Systembetreiber heran: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf: Reclay Systems GmbH, Im Zollhafen 2–4, 50678 Köln, E-Mail: l.mueller@reclay-group.com Reinickendorf, Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln: BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9, 91257 Pegnitz, E-Mail: entsorgung@bellandvision.de Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick: Interzero Recycling Alliance GmbH, Stollwerckstraße 9a, 51149 Köln, E-Mail: dsi.kontakt@interzero.de Diese Zuständigkeiten gelten bis Ende des Jahres 2027. Folgendes ist zu beachten: Elektrogeräte, Batterien, Glasbehälter, Papier, Pappe und Karton, Textilien, Holz, Speisereste, Gartenabfälle etc. gehören nicht in die Wertstofftonnen. Diese sind den entsprechenden Rücknahmesystemen zur Verwertung zuzuführen bzw. in einem der Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe abzugeben. Befinden sich im Sammelgemisch der Wertstofftonne nach Art und Menge artfremde Abfälle, die die Sortierung und anschließende Verwertung der Wertstoffe beeinträchtigen, handelt es sich um überlassungspflichtige Abfälle. Das Entsorgungsunternehmen Alba ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, über derart fehlbefüllte Sammelbehälter den Abfallerzeuger/-besitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, ist das Sammelgemisch vom Abfallerzeuger insgesamt den für die Restabfallentsorgung zuständigen Berliner Stadtreinigungsbetrieben zu überlassen. Bei schwerwiegendem oder nachhaltigem Missbrauch der Wertstofftonnen darf der Abfallerzeuger/-besitzer von der Verpackungsentsorgung ausgeschlossen werden, die Wertstofftonnen werden dann eingezogen. Das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen obliegt den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems, die auch die Altglassammlung und anschließende Verwertung sicherzustellen haben. Sammelbehälter für Altglasverpackungen stehen als Iglu auf öffentlichem Straßenland und als Müllgroßbehälter teilweise direkt an den Wohnhäusern. Altglas ist grundsätzlich farbgetrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas in die entsprechenden Behälter einzuwerfen. Die Entsorgung von Altglas ist für die Berliner Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Altglas, welches nicht von Verpackungen stammt, z. B. Fensterglas, Spiegel, Glasgeschirr, Leuchtmittel, etc., gehört nicht in diese Altglassammlung. Druckerzeugnisse und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton werden in Berlin grundsätzlich zusammen in Behältern direkt an der Anfallstelle beim privaten Endverbraucher erfasst. Die Sammlung ist als gewerbliche Entsorgung im freien Wettbewerb organisiert. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, ein in Berlin tätiges Entsorgungsunternehmen ihrer Wahl mit der Sammlung und Behältergestellung zu beauftragen. Für die Sammlung der Papierfraktion können für den anfallenden Hauptanteil der Druckerzeugnisse Kosten anfallen. Zusätzlich stehen für die Wertstofferfassung die Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zur Mitbenutzung zur Verfügung. Recyclinghöfe der BSR Verbraucherrelevante Informationen rund um die Wertstoffsammlung, wie z. B. Entsorgungstermine, Ausgabestellen für Wertstoffsäcke, Standorte zur Glassammlung im öffentlichen Straßenland, Behälterbestellungen, etc., hält die Trenntstadt Berlin bereit. Trenntstadt Berlin Eine Beratung bei allen Fragen zur Abfallvermeidung und zur richtigen Entsorgung bieten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) unter der Telefonnummer (030) 7592-4900 und auf der BSR-Homepage an. Dort ist auch eine kostenfreie App zum Downloaden zu finden, die eine gute Möglichkeit bietet, sich über Abfallthemen zu informieren. So finden Sie bequem von unterwegs den nächsten Recyclinghof (inkl. Öffnungszeiten) oder auch den kürzesten Weg zum nächsten Glascontainer. Ein umfassendes Abfall-ABC zeigt Ihnen, wie und wo Sie Ihren Abfall am besten entsorgen. BSR-Homepage Mengenmäßige Angaben zur Erfassung von Wertstoffen in Haushalten sind auf der Internetpräsenz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf der Seite zum Thema Abfallbilanzen zu finden. Abfallbilanzen des Landes Berlin

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Gebündelte Abfalluntersuchung zum Monitoring der Stoffströme Kunststoffverpackungs- und weitere Verpackungsabfälle, Alttextilien und Altbatterien zur Erfüllung von EU-Berichts- und Untersuchungspflichten auf Basis des REFOPLAN-Vorhabens FKZ 3723 31 103 1 ("Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen")

In den letzten Jahren wurden auf EU-Ebene neue Berichts- und Untersuchungspflichten zu den Erfassungswegen für die Abfallströme Kunststoffverpackungen, sonstige Verpackungen und Batterien sowie absehbar für Textilien eingeführt. Da Abfallanalysen sehr kosten- und zeitaufwändig sind, sollen in diesem Vorhaben zugunsten einer effizienten Abwicklung die verschiedenen Anforderungen in einer gebündelten Abfalluntersuchung über mehrere Stoffströme durchgeführt werden. Im REFOPLAN-Vorhaben FKZ 3723311031 'Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen' (Kurztitel) wurde ein Konzept für eine gebündelte Abfalluntersuchung der betroffenen und weiterer Abfallströme entwickelt. Letzte eigene Daten aus Abfallanalysen stammen aus dem Jahr 2020. Für die Erfüllung der (neuen) EU-Pflichten sind regelmäßig alle 4 bzw. 5 Jahre aktuelle Daten zu ermitteln und ggf. ggü. der EU-KOM zu berichten. Das o.g. Konzept soll in diesem Vorhaben erstmals in der Praxis angewendet werden. Erhebungsjahre sind die Jahre 2025 und 2026. Mindestens diese Entsorungspfade sind auf o.g. Abfälle zu untersuchen: Restabfall (Hausmüll), gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und Elektroaltgeräte (EAG) (nur auf Batterien). Abhängig von den Untersuchungskosten (vs. dem Forschungsbudget), können ggf. weitere Entsorgungspfade und Abfälle untersucht werden, denn über die EU-Pflichten hinaus bestehen auch Monitoringbedarfe für EAG, Bioabfälle und gem. gewerbl. Siedlungsabfälle. Die repräsentative Probenahme und Abfallsortierung ist gemäß dem entwickelten Konzept vorzubereiten, im Jahr 2025 + 2026 durchzuführen und anschließend für die Berichtspflichten sowie die wissenschaftl. Arbeit des UBA auszuwerten und aufzubereiten. Die angewendete Methode ist auf Praxistauglichkeit und Validität der Ergebnisse zu evaluieren und bei Bedarf für den nächsten Erhebungszyklus weiterzuentwickeln. Spätestens im Frühjahr 2027 sind die Ergebnisse der Abfallanalyse an die KOM zu berichten.

Ökologische, technologische und kapazitätsbildende Strategien für eine nachhaltige Optimierung lokaler maisbasierter Nahrungsmittelsysteme und einer dem Klimawandel gegenüber resilienten Nahrungsmittelproduktion auf der Ebene von Kleinbauern in Kenia, Teilprojekt 1

PRIMA - Kooperationsprojekt MATE4MEAT: Nachhaltige und antimikrobiell wirksame Verpackungsmaterialien für Fleisch

Weltklimakonferenz COP30: Gemeinsam für mehr Klimaschutz

<p>Ab 10. November 2025 – 10 Jahre nach dem Paris-Übereinkommen – verhandelt die Staatengemeinschaft erneut über die Zukunft des globalen Klimaschutzes. Diesmal am Rande des Amazonas im brasilianischen Belèm, einem symbolträchtigen Ort, der als Hotspot der Artenvielfalt und indigenen Völker gilt. Im Fokus stehen die neuen nationalen Klimaschutzbeiträge und die Messbarkeit von Anpassungsfortschritten.</p><p>Genau zehn Jahre nach Verabschiedung des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris">Übereinkommens von Paris (ÜvP)</a> findet vom 10. bis mindestens 21. November 2025 zum 30. Mal die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties – COP30) statt, diesmal im brasilianischen Belèm. Die diesjährige Konferenz steht im Zeichen des von der COP-Präsidentschaft ausgerufenen „Mutirão“, einem brasilianischen Konzept der gemeinschaftlichen und kollektiven Anstrengung, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.</p><p>Die Wahl des Austragungsortes der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠-Klimakonferenz am Tor zum Amazonasgebiets hat auch einen symbolischen Charakter: Der Amazonas ist weltweites Zentrum der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠, CO2-Senke und steht repräsentativ für die globale Ungleichheit, mit der die Klimakrise verschiedene Länder, Einkommens- und Bevölkerungsgruppen trifft. Allein im Amazonasgebiet leben mehrere Hundert indigene Völker, die besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, jedoch am wenigsten dazu beigetragen haben. Gleichzeitig sind diese Völker Wissensträger und Hüter der artenreichsten Gebiete der Welt. Themen wie Waldschutz, Biodiversitätsschutz und die Rolle indigener Gemeinschaften und Völker sollen als Eckpfeiler des Klimaschutzes auf der Konferenz stärker in den Fokus rücken.</p><p>Nachdem letztes Jahr auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/ergebnisse-der-cop29-kleine-schritte-grosse-ziele">COP29 in Baku</a> ein Beschluss für mehr Transparenz, Umweltintegrität und ökologische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ beim globalen Emissionshandel nach Artikel 6 des ÜvP getroffen wurde, können nun alle Mechanismen des Abkommens umgesetzt werden. In einem <a href="https://cop30.br/en/brazilian-presidency/letters-from-the-presidency/second-letter-from-the-presidency">Brief an die internationale Gemeinschaft im Mai 2025</a> läutete COP30-Präsident André Aranha Correa do Lago nach vielen Jahren zäher Verhandlungen das Zeitalter der Umsetzung ein. Konkret wird es auf der COP30 darum gehen, verbindliche Vereinbarungen zu treffen, wie das Ziel des ÜvP, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, erreicht beziehungsweise in Reichweite gehalten werden kann.</p><p>Die neuen NDCs: Wegweiser für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ bis 2035</p><p>Eines der wichtigsten Instrumente für den globalen Klimaschutz sind die nationalen Klimaschutzbeiträge (<em>Nationally Determined Contributions</em> – NDCs), die nach dem ÜvP von allen Vertragsstaaten alle fünf Jahre neu vorgelegt werden sollen. Die neue Runde der NDCs ist dieses Jahr fällig. Ende Oktober veröffentlichte das UN-Klimasekretariat den NDC-Synthesebericht, der alle bis Ende September 2025 eingereichten NDCs zusammenfasst und analysiert. Das Ergebnis: Bis Ende September haben nur 64 Staaten (von 194 Vertragsstaaten des ÜvP plus der EU) ein neues NDC eingereicht, womit nur 30 Prozent der globalen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen (THG-Emissionen) abgebildet werden. Die eingereichten NDCs sind ambitionierter als die vorherigen und auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/begleitung-der-ersten-globalen-bestandsaufnahme">Ergebnisse der ersten globalen Bestandsaufnahme</a> ausgerichtet.</p><p>Die Analyse zeigt aber auch eine immense Lücke auf: Bei vollständiger Umsetzung der NDCs würden die Emissionen dieser Länder bis 2035 um 17 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 sinken. Um auf einen mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatiblen Pfad zu kommen, sind aber laut des sechsten Sachstandsberichts des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/weltklimarat-ipcc">Weltklimarats</a> (<em>Intergovernmental Panel on Climate Change</em> – ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a>⁠) Reduktionen der THG-Emissionen bis 2035 von 60 Prozent gegenüber 2019 nötig. Die EU hat ihr NDC am 05.11.2025 eingereicht. Dieses sieht eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 66,25 bis 72,5 Prozent bis 2035 gegenüber 1990 vor. Von großer Bedeutung ist auch das chinesische NDC, das am 03.11.2025 eingereicht wurde, mit einem Ziel von 7 bis 10 Prozent Emissionsreduktion bis 2035 gegenüber dem Treibhausgasemissionshöchststand. Chinas Emissionen machen 30 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes aus. Die NDCs dienen als wichtige Grundlage für die Verhandlungen auf der COP30.</p><p>Laut dem <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2025">Emissions Gap Report 202</a>5 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der auch die von China und der EU bereits während des UN-Klimagipfels im September angekündigten NDCs einbezogen hat, würden die Emissionen bis 2035 bei vollständiger Umsetzung der NDCs um 15 Prozent gegenüber 2019 sinken, und zu einem Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert von 2,3 bis 2,5 °C führen. Mit aktuell umgesetzten Politiken steuert die Welt laut dem UNEP-Bericht auf eine Erwärmung von 2,8 °C bis zum Ende des Jahrhunderts zu. Vor Verabschiedung des ÜvP vor 10 Jahren steuerte die Welt noch auf einen Temperaturanstieg von knapp unter 4 °C zu.</p><p>Wichtige weitere Verhandlungsthemen der diesjährigen Weltklimakonferenz</p><p>Zehn Jahre nach Paris: Jedes zehntel Grad zählt</p><p>Zehn Jahre nach Verabschiedung des ÜvP muss die internationale Gemeinschaft beweisen, dass sie ihre selbst gesteckten Ziele ernst meint. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/das-15-grad-ziel-nach-dem-uebereinkommen-von-paris">Jedes Zehntelgrad vermiedene Erwärmung ist entscheidend</a>. Laut des neuen, jährlichen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠-Zustandsberichts (<a href="https://academic.oup.com/bioscience/advance-article/doi/10.1093/biosci/biaf149/8303627?login=true"><em>The 2025 State of the Climate Report: a Planet on the Brink</em></a>), liegen die größten Stellschrauben in der Transformation des Energiesektors hin zu Erneuerbaren, dem Schutz und der Wiederherstellung der Ökosysteme sowie der Reduktion von Lebensmittelabfällen und der Umstellung auf eine pflanzenreichere Ernährung. Zudem gibt es neben der Energiesicherheit erhebliche wirtschaftliche Vorteile von erneuerbaren Energien: 2024 waren 91 Prozent der neu in Betrieb genommenen Wind- und Solarprojekte günstiger als die günstigste verfügbare Alternative fossiler Brennstoffe.</p><p>Die COP30 könnte eine wichtige Wegmarke für die Umsetzung der globalen Klimaschutzziele werden. Der Austragungsort spielt dabei symbolisch eine wichtige Rolle: Der Amazonas wird nicht nur als „Lunge der Erde“ bezeichnet und ist durch Abholzung und die Auswirkungen des Klimawandels bedroht, sondern gilt auch als Brennpunkt globaler Ungleichheit. Klimapolitik ist kein abstraktes Rechenwerk, sondern eine Frage von Überleben und Gerechtigkeit. Klimaschutz bringt Vorteile für viele statt Profite für wenige, die sich mit diesen Profiten vor den fatalen Auswirkungen des Klimawandels schützen können, während die Ärmsten am stärksten unter den Folgen leiden.</p><p>Das Umweltbundesamt auf der Weltklimakonferenz</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) ist als Teil der deutschen Regierungsdelegation der COP30 an den Verhandlungen zu Klimaschutz (Globale Bestandsaufnahme, NDCs), Klimawissenschaft, Landwirtschaft, Emissionsberichterstattung sowie Klimabildung und Zusammenarbeit (Action for Climate Empowerment, ACE) beteiligt. Außerdem ist das UBA Mitorganisator von drei <strong>Veranstaltungen, die Sie per Livestream verfolgen können</strong>:</p>

Einführung eines Nachhaltigkeitstipps, der jeden Monat an die ca. 6000 Mitarbeiter veröffentlicht wird

Kurzbeschreibung NH-Tipp des Monats (zur Reduktion von Müll/Recycling von Materialien): Es werden einmal im Monat interessante nachhaltige Aktionen und Tipps veröffentlich und zum Mitmachen angeregt. Die Sammlung erfolgt größtenteils in der Firma.  Beispiele: - Versand alter Handys zum Recycling; - Sammlung von Kronkorken von Trinkflaschen (Abgabe zum Recyceln für guten Zweck, Erlös für Krankenversicherungen für Kinder in Ghana); - Sammlung von Korken (für Behindertenprojekt – erstellen daraus u. a. Pinnwände); - Tipps zur Reduktion von Lebensmittelresten im Haushalt - Upcyclingideen (z. B. alte Gummistiefel bepflanzen o.ä.) etc. Ergebnisse Der NH-Tipp wurde mittlerweile dauerhaft eingeführt (Themen u.a. Sammlung von Büchern für guten Zweck etc.).

Besondere Nutzungen

Die zahlreichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet, zu denen auch die öffentlichen Kinderspielplätze gehören, bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Einzelheiten zur Benutzung der Anlagen enthält das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ). Nach dem Gesetz sind die Anlagen nur so zu benutzen, wie es sich aus ihrer Natur und Zweckbestimmung ergibt. Alle Menschen sind aufgerufen, sich zugunsten der gemeinsamen Freude am Stadtgrün an die geltenden Regeln zu halten. Beliebte Nutzungen sind u.a. Spazieren gehen, Picknicken oder Ausruhen und Verweilen auf Liegewiesen und Bänken. Vor allem für Kinder sind Grünanlagen der ideale Ort für vielfältige Bewegung. Rauchen und Alkoholkonsum ist auf Kinderspielplätzen selbstverständlich verboten. Besonders intensiv ausgeübte und potentiell belästigende oder gefährdende Freizeitbeschäftigungen wie Rad- und Skateboardfahren oder Grillen sind grundsätzlich nicht in Grünanlagen erlaubt. Dies gilt auch für das Laufen lassen von Hunde ohne Leine. Diese Aktivitäten können erfahrungsgemäß andere Benutzer/innen in ihrer Erholung stören und verunsichern oder die Anlage beschädigen, daher sind sie nur auf dafür von den Bezirksämtern besonders ausgewiesenen Flächen zugelassen. Hier finden Sie weitere Informationen: Kultur im Grünen Radfahren Grillen Hundefreilauf Im Einzelfall kann für die Benutzung einer Anlage, die über das allgemein zulässige Maß hinausgeht (“Sondernutzung”), eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies betrifft z.B. das Durchführen von Veranstaltungen. Der Antrag ist beim zuständigen Grünflächenamt einzureichen. Die Nutzung von öffentlichen Grün- und Freiflächen hat sich gewandelt: Musik- und Kulturveranstaltungen unterschiedlicher Größe und Art sind Zeugnis einer sich verändernden Freiraumnutzung der Bevölkerung in Berlin. Hinzu kommt ein grundsätzlich hoher Nutzungsdruck auf die öffentlichen Grünanlagen. Die Kehrseite dieser Beliebtheit ist eine Belastung, insbesondere für die empfindlichen und größtenteils unversiegelten Flächen. Denn die Funktionen von Grün- und Freiflächen sind vielfältig: Parks verbessern das Stadtklima und die Luftqualität, mindern Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Erhalt der Biodiversität und zum Artenschutz bei. Gleichzeitig sind sie wichtige Reserveflächen für Starkregenereignisse, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildung von Grundwasser und zum Bodenschutz. Menschen kommen in ihnen zur Erholung und vielen weiteren Nutzungen zusammen und fördern somit das städtische Miteinander. Die Empfindlichkeit und Verträglichkeit dieser Flächen auch für kulturelle Nutzungen unterscheiden sich dabei je nach Nutzungsart, Nutzungsintensität und Standortbeschaffenheit der Fläche. Aus diesem Anlass wurde das Projekt „Kultur im Grünen” von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt und in 2022 abgeschlossen. Das übergeordnete Ziel war es, gemeinsam mit Vertreter:innen der Verwaltung (v.a. aus den Straßen- und Grünflächenämtern, Umwelt- und Naturschutzämtern) sowie Vertreter:innen aus der Kulturbranche Lösungsansätze für freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen auf geeigneten Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Ein Ergebnis des Projekts waren 18 Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Projektansatzes. Im Laufe der Bearbeitung wurde zudem deutlich, dass bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt u.a. durch die DRAUSSENSTADT-Initiative eine größere fachliche Nähe für den Themenbereich „Kultur im Grünen“ besteht. Den Projektbericht können Sie hier herunterladen. Wer auf dem Rad durch Berlin unterwegs ist, sucht häufig “grüne Abkürzungen”, um bei der Fahrt zugleich das Stadtgrün zu genießen oder auch nur, um dem Straßenverkehr zu entgehen. Kühlender Schatten der Bäume, Vogelgezwitscher, Blütendüfte – das sind nur einige der erfreulichen Vorzüge des Fahrens auf solchen Routen. Damit nichts die Freude trübt, muss nur wenig beachtet werden: Radfahren in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist zum Zwecke der Erholung nicht überall, aber auf vielen großen Hauptwegen erlaubt. Diese Wege sind entsprechend gekennzeichnet. Besondere Rücksicht ist immer auf andere Benutzer, z.B. Fußgänger oder spielende Kinder zu nehmen. Abkürzungen durch Grünanlagen sind nicht immer und überall fahrend auf dem Rad möglich – um andere Menschen nicht zu stören oder zu gefährden, kann aber jede Grünanlage auf jedem Weg durchquert werden, wenn das Rad dabei geschoben wird! Genauere Informationen zur Benutzung von Wegen in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Radfahren in Berlin Radverkehrs­strategie für Berlin, Radrouten/ Rad­verkehrs­anlagen, Routenplaner … Auf Privatgrundstücken ist Grillen grundsätzlich erlaubt – solange es die Nachbarn nicht belästigt. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen dagegen nach dem Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf. Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Grünflächenamt nach ausgewiesenen Grillflächen. Beachten Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort. Damit nichts die Freude trübt, gilt es einige Spielregeln zu beachten – aus Rücksicht Anderen gegenüber und aus Vorsicht, die uns allen zu Gute kommt. Bringen Sie Ihren eigenen Grill mit. Bitte lassen Sie den Grill nach Benutzung nicht einfach im Park stehen, sondern nehmen Sie ihn wieder mit. Auch im Müllkorb der Grünanlage hat ein benutzter Grill nichts zu suchen. Zünden Sie niemals Grillkohle oder ein Holzfeuer direkt auf dem Rasen oder Boden oder gar in einer ausgehobenen Grillgrube an! Für Grillflächen gilt so wie im restlichen Park: Lagerfeuer sind verboten. Für Grillkohle und Anzünder müssen Sie selbst sorgen. Sammeln Sie keine Äste und Zweige vor Ort: Parks liefern kein Brennholz für Ihre Grillglut! Das trifft erst recht auf Parkbänke und anderes Mobiliar zu. Verwenden Sie keine leicht brennbaren Flüssigkeiten, um den Brand zu beschleunigen (Spiritus, Benzin oder ähnliches)! Vermeiden Sie die Gefahr von Stichflammen und Brandverletzungen für sich und andere. Stellen Sie Ihren Grill nicht unter Bäumen auf. Aufsteigender Funkenflug könnte die Zweige in Brand setzen. Zudem kann die heiße Luft und die Abstrahlung der Grillglut das empfindliche Laub schädigen. Grillen Sie nichts, was nicht auf einen normalen Teller passt. Für Hammel und Spanferkel ist der Park der falsche Ort. Ganze oder nur grob zerteilte größere Tiere zu grillen ist deshalb nicht erlaubt. Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll – am besten getrennt in die Tonnen zu Hause. Wenn die Abfallbehälter in der Grünanlage bereits überquellen, ist der Müll – ebenso wie das restliche Grillzubehör – selbstverständlich wieder mitzunehmen. Offene Müllkörbe sind für Grillabfälle nicht geeignet. Gerade Speisereste verlocken Krähen, Ratten oder Füchse, die Abfallbehälter auszuräumen – und alles zu verstreuen, was Sie ordentlich entsorgt zu haben glauben. Löschen Sie die Glut nach dem Grillen sorgfältig, zum Beispiel mit einer mitgebrachten Flasche Wasser. Achten Sie darauf, dass keine Brand- oder Verletzungsgefahr von ungelöschter Glut ausgehen kann. Das sollten Sie mitnehmen Ihren Grill (Nicht auf dem Boden Feuer machen!) Kohle (Brennholz sammeln ist verboten!) Einen Müllsack (für Asche, Reste und Verpackungen) Das sollten Sie sich sparen Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss Verwarnungs- bzw. Bußgeld zahlen – bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen bis zu 5.000 Euro. Bußgelder können ebenso fällig werden, wenn Sie Ihre Asche einfach in die Landschaft kippen, Ihren Müll liegen lassen oder Äste und Zweige verfeuern, die Sie vor Ort sammeln. Das sollten Sie ausprobieren Ein Picknick mit kalten Speisen wie Salaten, Brot, Käse, verschiedenen Häppchen sowie Obst und Gemüse kann mindestens so lecker sein wie gegartes Essen heiß vom Grillrost. Ein vielfältiges Picknick als unkomplizierte Alternative zum Grillen – Probieren Sie es doch einfach einmal aus! Vorteilhaft dabei ist auch, dass ein Picknick nicht auf die ausgewiesenen Flächen zum Grillen beschränkt ist. Hinweise zur Gefahrenabwehr beim Grillen Berliner Feuerwehr Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucherinnen und Besucher nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. In manchen Grünanlagen besteht darum sogar ein generelles Hundeverbot. Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben die Tiere zugunsten der Sicherheit von Kindern generell nichts zu suchen. Eine Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen wird sowohl durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ) als auch vom Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin ( Hundegesetz ) vorgeschrieben. Informationen zum Hundefreilauf oder Hundeverbot in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Hundehaltung in Berlin Information der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Auskunft beim Grünflächenamt

Newsletter Zero Waste, Nr. 25

Im August 2025 ist der Re-Use Berlin Pop Up Store im Bikini Berlin von einer Box in der Mall in ein großes Ladengeschäft im Erdgeschoss gezogen. Auf 187 qm bieten 13 unabhängige Upcycling-Label ihre Mode, Accessoires, Möbel und Objekte an und zeigen, wie kreativ, hochwertig und vielfältig Wiederverwendung sein kann. Alle Produkte sind aus wiederverwendeten Materialien sowie handgemacht und fair in Berlin produziert. Am 22. Oktober besuchte Berlins Umweltsenatorin Ute Bonde den Store und betonte, wie wichtig Projekte wie diese seien, um mehr Sichtbarkeit für gute Abfallvermeidungskonzepte zu schaffen. Der neue Superstore soll nicht nur ein Ladengeschäft sein, sondern auch eine Bühne für nachhaltiges Design, ein Treffpunkt für die Community und ein kreatives Statement gegen Fast Fashion. Mehr Informationen Zum Instagram-Account des neuen Superstore Pressmitteilung zum Besuch der Umweltsenatorin Weitere Standorte von Re-Use Partner Stores Jährlich entstehen in Berlin bei öffentlichen Veranstaltungen rund 1.600 Tonnen Abfall, davon allein 750 Tonnen bei Großveranstaltungen mit mehr als 100.000 Gästen. Die Website „Abfallarme Großveranstaltungen“ bündelt verschiedene Hilfestellungen rund um die Organisation, Bewerbung und Durchführung solcher Veranstaltungen. Der Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ stellt konkrete Maßnahmen für die Planung und Durchführung abfallarmer Events vor. Er wurde um neue Informationen zum Spenden überschüssiger Lebensmittel sowie zur passgenauen Kommunikation mit den verschiedenen Beteiligten ergänzt. Im Kommunikationsbaukasten finden sich Icons, Slogans und Textbausteine, die individuell an verschiedene Events angepasst werden können. Der Kontaktbereich der Website enthält Unternehmen, Initiativen und Behörden, die ihre Dienste für die Umsetzung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung auf Veranstaltungen anbieten – gegliedert nach Branchen wie Catering, Dekoration, Entsorgung oder Mehrweg. Unternehmen und Initiativen, die aufgeführt werden möchten, können ihre Daten unkompliziert über ein Formular einreichen. Zur Website Anfang Oktober verlieh Bundesumweltminister Carsten Schneider erstmals das Umweltzeichen Blauer Engel für umweltfreundliche Veranstaltungen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) wurde für ihr Veranstaltungskonzept für den Festakt zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises ausgezeichnet. Dabei setzt die DBU unter anderem auf Ökostrom, wiederverwendbare Materialien für Bühnenbau und Ausstattung sowie die bevorzugte Zusammenarbeit mit lokalen Dienstleistern. Zudem erhielten Gäste ein ÖPNV-Ticket für die Anreise. Seit Anfang 2025 können Veranstaltungen mit dem Blauen Engel zertifiziert werden – nach strengen Kriterien in Bereichen wie Mobilität, Energie, Catering und Abfall. Im Gegensatz zur Produkt-Zertifizierung erfolgt bei Veranstaltungen eine zweite Prüfphase nach der Durchführung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten wurden. Das neue Siegel bietet Orientierung und motiviert Veranstalter zu mehr Nachhaltigkeit. Mehr Informationen zum Blauen Engel für Veranstaltungen Pressemitteilung der DBU Die Berliner Stadtreinigung (BSR) testet seit Juli einen neuen urbanen Sperrmüll-Abholservice, den Sperrling. Er wurde für die Abholung von kleinen Mengen Sperrmüll entwickelt und punktet mit der digitalen Buchung und einer unkomplizierten und schnellen Abholung über ausschließlich emissionsfreie Elektro-Lastenräder. Der Sperrling fährt von Montag bis Samstag in jeweils drei Zeitfenstern und kann bis zu 4 Stunden vor dem Beginn des Abholzeitraums online gebucht werden. Im Testzeitraum kann der Service zunächst nur in einigen Teilen Berlins genutzt werden, das Einzugsgebiet soll aber stetig erweitert werden. Alle abgeholten Dinge werden übrigens begutachtet und bei Eignung zur Wiederverwendung zur NochMall gebracht. Mehr Informationen Der Online-Fachdialog am 18. September widmete sich verschiedenen Ansätzen zur Berechnung und Kommunikation von Einsparpotenzialen, die durch Wiederverwendung und Reparatur realisiert werden können. Fachleute aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stellten neue Tools und Anwendungsbeispiele vor, darunter den CO₂-Rechner von Re-Use Berlin und dessen Anwendung in der NochMall, den „A-Gain Guide CO₂-Kalkulator“ und die Reparaturstatistik der anstiftung. Auch die methodischen Grundlagen und die Datenverfügbarkeit wurden diskutiert. Der Fachdialog ist Teil einer von Re-Use Berlin organisierten Dialogreihe. Zu jedem Fachdialog stehen im Nachgang alle Präsentationsfolien sowie ein Nachbericht zur Verfügung, beispielsweise zu Chancen und Herausforderungen der Sharing Economy, zu kreativen Lösungen der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren oder zur Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni. Übersicht über alle Fachdialoge und Nachberichte Am 30. September fand der erste berlinweite Aktionstag gegen Lebensmittelverschwendung statt. Der Aktionstag wurde durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen des 2024 initiierten Runden Tisches gegen Lebensmittelverschwendung in Berlin durchgeführt. Es gab vielfältige Veranstaltungen, so z.B. Koch- und Mess-Aktionen, Bildungsworkshops, die Verteilung von Lebensmittel-Retter-Tüten und Fortbildungen. Eingebettet war der Aktionstag in die bundesweite Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Berlin lag mit 35 im Rahmen der Aktionswoche angebotenen Aktionen bundesweit an der Spitze! Eine Übersicht zu den einzelnen Aktionen gibt es auf der Website der Berliner Ernährungsstrategie. Mehr Informationen Wie lassen sich Berlinerinnen und Berliner in großen Wohnanlagen für die getrennte Sammlung von Bioabfällen gewinnen? Zwei Wohnanlagen in Reinickendorf und Charlottenburg machten es vor und beteiligten sich an maßgeschneiderten „Mikrokampagnen“ der Senatsumweltverwaltung. Hier übernahmen unter Anweisung einer Werbeagentur engagierte Hausmeister der Wohnungsbaugesellschaften Gesobau und Gewobag die Rolle des Kampagnenchefs. Plakate, Handzettel, Tonnen- und Bodenaufkleber sowie Info-Briefe von Vermietern und Senatsumweltverwaltung erinnerten vier Monate lang permanent an die korrekte Sammlung von Bioabfällen in der Biotonne. Als Sammelhilfe wurden – ganz nach der Devise „Papier statt Plastik“– mehrmals Papiertüten mit aufgedruckten Informationen an die Haushalte verteilt. Die so gesammelten Bioabfälle werden von der BSR zu wertvollem Biogas und Kompost weiterverarbeitet. Die Kampagnen werden im November ausgewertet. Mehr Informationen zur Biotonne in Wohnanlagen Mehr Informationen zur Biotonne und zur Verwertung der Bioabfälle Was viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer in Berlin nicht wissen: Die Biotonne ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zum Komposthaufen im eigenen Garten – eben das perfekte Paar. Aktuell kompostieren in gartenreichen Gebieten viele Haushalte selbst und lassen sich von der verpflichtenden Nutzung der Biotonne befreien. Die Senatsumweltverwaltung ließ daher an Haushalte in den Stadtteilen Müggelheim und Blankenfelde Bioabfallsammeltüten verteilen, die gleichzeitig als Informationsmedium dienen. Der Infotext auf den Tüten klärt über die Vorteile der Biotonne auf und weist daraufhin, dass die meisten Gärten in Berlin überdüngt sind. Häufig landen zu viele Küchen- und Gartenabfälle auf dem Komposthaufen. Nach dem Lesen sind die Tüten aus Papier praktische Sammelhilfen für kompostierbare Küchenabfälle. Mehr Informationen Die „Zu gut für die Tonne“-App des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hilft mit vielen praktischen Reste-Rezepten und Haltbarkeitstipps beim Verwerten von Resten – ohne großen Aufwand und Einkauf. Nun hat die App gemeinsam mit verschiedenen Partnern der Lebensmittelbranche eine Mitmach-Aktion gestartet, bei der tolle Preise zu gewinnen sind, unter anderem 30 Plätze bei Wochenend-Kochevents inklusive Anreise und zwei Übernachtungen, aber auch Küchengadgets und Überraschungspakete. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer richten in der App ein persönliches Küchentagebuch ein und erfassen zweimal für jeweils 7 Tage ihre Lebensmittelabfälle. Sie erhalten im Laufe der zwei Wochen viele alltagstaugliche Tipps und individuelle Statistiken und nehmen mit Abschluss der Mitmach-Aktion automatisch am Gewinnspiel teil. Mehr Informationen zur Mitmach-Aktion Mehr Informationen zur App Berlin setzt ein Zeichen für Null Verschwendung! Ab 03. bis zum 30. November 2025 finden die Zero-Waste-Aktionswochen statt, die ganz im Zeichen von Abfallvermeidung und Ressourcenschonung stehen. Bereits die erste Auflage im letzten Jahr brachte fast 100 Akteure und über 300 Veranstaltungen zusammen. Auch in diesem Jahr finden sich spannende Workshops und Vorträge aber auch Aktionen von Werkstätten, Nachbarschaftsinitiativen und Kleidertauschpartys in ganz Berlin im Aktionskalender. Berlinerinnen und Berliner sowie Fachleute können die Themen nachhaltiger Konsum, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung praxisnah erleben und sich dazu austauschen. Die Zero-Waste-Aktionswochen sind ein Projekt der Zero-Waste-Agentur (ZWA), einer Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR). Mehr Infos und Programm Berlin geht einen weiteren großen Schritt Richtung Nachhaltigkeit und plant, wie zahlreiche weitere europäische und deutsche Städte und Regionen, den Übergang zur Kreislaufstadt. Zentrale Themen werden dabei die zirkuläre Transformation der Berliner Wirtschaft und ganzer Wertschöpfungsketten (z. B. Gebäude und Bauwerke) sowie ressourcenschonender Konsum sein. Um prioritäre Handlungsfelder und die künftige Umsetzung festzulegen, startet nun ein Dialogprozess zur Erarbeitung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie. Die Strategie soll das bisherige „Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme 2020–2030 (Zero Waste Strategie) des Landes Berlin“ ergänzen. In diesem Prozess arbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) mit der Berliner Zero Waste Agentur (ZWA) und weiteren externen Institutionen zusammen. Außerdem soll die Berliner Stadtgesellschaft einbezogen werden, unter anderem über eine Online-Beteiligung über die zentrale Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de. Mehr Informationen Pressemitteilung zum Start des Strategieprozesses Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme 2020-2030 (Zero Waste Strategie) des Landes Berlin Zero Waste Future Festival 22. November 2025, 13:00 -18:00 Uhr; NochMall, Auguste-Viktoria-Allee 99, 13403 Berlin-Reinickendorf Mehr Informationen und Programm Auftaktveranstaltung der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) 24. November 2025, 10:00 – 12:50 Uhr, Online Das diesjährige Motto der EWAV ist „Reparieren statt Wegwerfen: Elektroschrott vermeiden!“ Mehr Informationen und kostenlose Anmeldung

Abfälle privater Haushalte

<p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p>Nur geringer Rückgang beim Hausmüll</p><p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p><p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p><p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252&nbsp;kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p><p>___<br> Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p><p>Zu viel biologische Abfälle im Restmüll</p><p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/vergleichende-analyse-von-siedlungsrestabfaellen">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p><p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p><p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p><p>Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen</p><p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p><p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p><p>Im Jahr 2022 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2024 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen essbaren Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 18 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 15 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft.</p><p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle im Handel und bei den Verbrauchern zu halbieren und in den übrigen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p><p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p><p>Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt?</p><p>Zum einen belasten Lebensmittel das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen. So verursachen die Lebensmittelabfälle von einhundert Menschen mehr Treibhausgas-Emissionen, als ein PKW auf seiner Fahrt um den Äquator ausstoßen würde. Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p>

Klima- und umweltfreundliche Ernährung

<p>Klimafreundliche Ernährung: fleischreduziert, vegetarisch oder vegan</p><p>So ernähren Sie sich nachhaltig und gesund</p><p><ul><li>Weniger tierische Produkte und mehr Bio: Achten Sie auf diese Kurzformel für eine gesunde, klimafreundliche und umweltgerechte Ernährung.</li><li>Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch, Käse und anderen tierischen Lebensmitteln.</li><li>Schöpfen Sie aus der Vielfalt pflanzlicher Proteine und essen Sie insbesondere reichhaltig Hülsenfrüchte.</li><li>Kaufen Sie möglichst Biolebensmittel.</li><li>Werfen Sie möglichst keine Lebensmittel weg.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Unsere Ernährung benötigt einen großen Teil der verfügbaren Anbauflächen und ist deshalb für viele Umweltprobleme wie ⁠Klimawandel⁠, Artenschwund, Grundwasserverschmutzung oder Bodenerosion mitverantwortlich. Sie gilt sogar als der zentrale Verursacher der Überschreitung von mindestens vier planetaren Belastungsgrenzen. Dabei schneiden tierische gegenüber pflanzlichen Lebensmitteln deutlich schlechter ab, da es mehrere pflanzliche Kalorien benötigt, um eine tierische Kalorie zu erzeugen (Umwandlungsverluste). Durch unseren Ernährungsstil können wir deshalb großen Einfluss auf unseren Umweltfußabdruck nehmen.</p><p><strong>Achten Sie auf die Kurzformel "Weniger tierische Produkte, mehr Bio":</strong>&nbsp;Eine gesunde und geschmackvolle Ernährung ist vor allem eines: abwechslungsreich. ⁠Klima⁠- und umweltfreundlich wird sie mit dieser zentralen Daumenregel: Weniger tierische Produkte, mehr Biolebensmittel. Im Detail kann Ernährung sehr schnell sehr kompliziert werden. Denn nicht nur die Geschmäcker und Ernährungsstile sind verschieden. Auch bei der Umweltbewertung gibt es im Detail viele Aspekte zu beachten: Gewächshausanbau, Wasserknappheit im Anbauland, Regionalität, Saisonalität, Transportmittel, Verpackung usw. Außerdem können Lebensmittel in den verschiedenen Umweltaspekten wie z. B. ⁠Klimawirkung⁠, Flächenbedarf, Wasserverbrauch und ⁠Biodiversität⁠ unterschiedlich abschneiden. Häufig sind Informationen hierzu nicht für einzelne Produkte vorhanden, sondern beruhen auf Durchschnittswerten. Dies ist selbst für Ernährungsexpert*innen und Küchenprofis eine große Herausforderung. Wir empfehlen deshalb: Orientieren Sie sich an der Kurzformel "Weniger tierische Produkte, mehr Bio". Damit drehen Sie an den zentralen Stellschrauben für eine nachhaltigere Ernährung.</p><p><strong>Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln:</strong>&nbsp;Der Fleischkonsum in Deutschland ist sehr hoch. Aktuell verzehren wir durchschnittlich rund 1.000 g Fleisch und Wurst pro Woche, Männer beinahe doppelt so viel wie Frauen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat bei ihrer Überarbeitung der Ernährungsempfehlung für Deutschland (03/2024) neben den Gesundheitsaspekten auch die Umweltbelange mitberücksichtigt. Hinsichtlich der Verzehrmenge von Fleisch kommt sie zum gleichen Ergebnis wie die sogenannte EAT-LANCET-Kommission, die mit der Planetary Health Diet eine gesunde und klimafreundliche globale Ernährungsleitlinie entwickelt hatte. Die DGE empfiehlt sowohl aus gesundheitlicher als auch aus ökologischer Perspektive maximal 300 g Fleisch und Wurst pro Woche zu verzehren – also weniger als ein Drittel der derzeitigen Durchschnittsmenge.</p><p><strong>Beachten Sie dabei:</strong> Auch Milch und Milchprodukte sind besonders klimabelastend. Käse hat z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Gerichte lassen sich auch ohne Fleisch oder Käse mit Gemüse, Getreide und Hülsenfrüchten etc. vielfältig, gesund und geschmackvoll zubereiten. Zudem gibt es inzwischen viele pflanzliche Alternativprodukte, die Fleisch, Käse, Milch oder Ei in Rezepten häufig 1:1 austauschbar machen. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich, denn die Produktvielfalt ist groß. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen. Erfahrungsberichte zeigen auch, dass viele Menschen erst beim zweiten oder dritten Testen "auf den Geschmack" kommen.</p><p>Das Modell der Planetary Health Plate visualisiert anteilig, in welchen Mengen die einzelnen Produktgruppen konsumiert werden sollten.</p><p><strong>Schöpfen Sie aus der Vielfalt pflanzlicher Proteine und essen Sie insbesondere reichhaltig Hülsenfrüchte:&nbsp;</strong>Auch wenn Sie weniger tierische Lebensmittel verzehren, nehmen Sie in der Regel ausreichend Proteine zu sich. In Deutschland werden im Durchschnitt mehr Proteine als empfohlen gegessen. Zudem sind auch einige pflanzliche Lebensmittel sehr gute Proteinlieferanten. Neben den bekannteren Soja-Produkten wie beispielsweise Tofu enthalten insbesondere Hülsenfrüchte, Nüsse und Saaten, aber auch Getreide und Pseudogetreide wie Quinoa und Amaranth viel Eiweiß und können die tierischen Proteine ersetzen. Vor allem Hülsenfrüchte sind ökologisch wertvoll, weil sie die biologische Vielfalt und die Gesundheit des Bodens fördern. Zu den Hülsenfrüchten, auch Leguminosen genannt, zählen Erbsen, Linsen, Bohnen, Lupinen sowie Erdnüsse. Gesundheits- und Ernährungsratgeber sind sich in diesem Punkt einig: Wir sollten den Konsum von Hülsenfrüchten in Deutschland deutlich erhöhen bzw. vervielfachen von heute rund 4 g auf rund 18 g (DGE-Empfehlungen) bis über 75 g pro Person und Tag (Planetary Health Diet).</p><p><strong>Kaufen Sie möglichst Biolebensmittel:</strong>&nbsp;Biolebensmittel kommen ohne ⁠Pestizide⁠ und synthetischen Dünger aus. Sie leisten damit unter anderem einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. In Naturkostläden oder Biosupermärkten finden Sie ein umfassendes Sortiment an Biolebensmitteln. Aber auch Drogeriemärkte und Supermärkte bieten viele Produkte in Bio-Qualität an. Beachten Sie: Biolebensmittel sind in der Gesamtbetrachtung besser für die Umwelt als vergleichbare konventionelle Produkte. Das heißt aber nicht, dass sie in jedem Einzelfall (z. B. bei langen Transportwegen) oder bei jedem Umweltaspekt (z. B. Energieeffizienz) immer über jeden Zweifel erhaben sind. Weitere Tipps und Informationen finden Sie in unserem Beitrag&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Biolebensmittel</a>.</p><p><strong>Werfen Sie möglichst keine Lebensmittel weg:</strong>&nbsp;Gerade bei leicht verderblichen Waren wie Obst oder Gemüse lassen sich Lebensmittelabfälle nicht immer vermeiden. Mit einem planvollen und zurückhaltenden Einkauf, richtiger Lagerung und Kühlung sowie mit etwas Übung beim Blick auf die Dinge, "die weg müssen", lassen sich Lebensmittelabfälle auf ein Minimum reduzieren. Denn nicht nur Lebensmittel, sondern auch das dafür ausgegebene Geld sind zu schade für die Tonne. In unserem Beitrag&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a>&nbsp;finden Sie weitere Tipps und Informationen.</p><p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>&nbsp;wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die der pflanzlichen Lebensmittel: Beispielsweise lassen sich 66% der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61% der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus. Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind demnach fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch für verarbeitete Produkte wie Margarine oder Fleischersatzprodukte (siehe Tabelle in der Grafikbox).</p><p>Verschiedene Ernährungsweisen führen dementsprechend zu deutlich unterschiedlichen Umweltbelastungen. So könnten beispielsweise durch die Umsetzung der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bis zur Hälfte der derzeitigen ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen vermieden werden.</p><p>Die EAT-Lancet Kommission, eine interdisziplinär besetzte Kommission aus Expert*innen aus 37 Ländern, hat 2019 mit der Planetary Health Diet eine Ernährungsweise definiert, die nicht nur gesund ist, sondern auch im Rahmen der planetaren Grenzen für 10 Milliarden Menschen realisierbar wäre. Verglichen mit unserer durchschnittlichen Ernährung in Deutschland sollten dabei rund 40&nbsp;% mehr Gemüse, fünfmal so viele Nüsse und fast zehnmal so viele Hülsenfrüchte gegessen werden. Im Gegenzug sollte die Menge von Fleisch um ca. 70 Prozent, von Milch- und Milchprodukten um ein Viertel und der Eierkonsum um die Hälfte reduziert werden. Erfolgt die Umstellung auf die Variante der Planetary Health Diet mit geringen Mengen tierischer Lebensmittel ("flexitarisch"), ist eine Verringerung der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen um etwa die Hälfte möglich. (siehe Abbildung). Auch der Flächenfußabdruck der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland lässt sich durch eine Umstellung auf die flexitarische Planetary Health Diet um rund einen Drittel, eine auf den Vorgaben der EAT-Lancet Kommission basierende vegetarische bzw. vegane Ernährungsweise sogar um 46 bzw. 49 Prozent verringern (WWF 2021).</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Es gibt eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen zu Lebensmitteln. Hervorzuheben sind an dieser Stelle:</p><p>Nicht geschützt sind hingegen Bezeichnungen wie "regional". Informationen zu Regelungen in der Landwirtschaft finden Sie auf unseren Themenseiten&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Landwirtschaft</a>.</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der durchschnittliche Fleischverzehr in Deutschland lag im Jahr 2024 bei 53,2 kg (siehe Abb. "Fleischverzehr in Deutschland"). Es zeigt sich, dass das Ernährungsverhalten in Deutschland sich verändert. So ist die Konsummenge von Fleisch seit 2018 um mehr als 15 % gesunken. Gleichzeitig ist das Angebot an pflanzlichen Alternativen erkennbar gewachsen. Der Umsatz mit Fleischalternativen im Lebensmitteleinzelhandel ist von 266 Millionen Euro in 2019 auf 647 Millionen Euro in 2024 gestiegen. Auch der Absatz von Milchersatzprodukten hat sich zwischen 2018 und 2023 fast vervierfacht.</p><p>Dies deckt sich auch mit Umfragen, wonach für die Mehrheit der Bevölkerung Fleisch nicht notwendigerweise zum täglichen Essensbestandteil gehört. So geben in einer Befragung des BMEL (Ernährungsreport 2023) 46 Prozent der Befragten an, sich flexitarisch zu ernähren, verzichten also gelegentlich bewusst auf Fleisch. Weitere 8 Prozent ernähren sich vegetarisch und 2 Prozent vegan. Dabei unterscheidet sich die Ernährungsweise zwischen den Altersgruppen stark: Sind unter den 14- bis 29-Jährigen 14 Prozent vegetarisch und weitere 6 Prozent vegan, ernähren sich 8 Prozent der 30- bis 44-Jährigen, 7 Prozent der 45- bis 59-Jährigen sowie 6 Prozent der über 60-Jährigen sowie jeweils &nbsp;1 Prozent vegan.</p><p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p><p>Proteingehalt pro 100 g Lebensmittel</p><p>Treibhausgasemissionen (in kg CO2e) pro kg Lebensmittel</p><p><strong>Quellen</strong></p><p><strong>FAQs&nbsp;</strong></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#11-welche-auswirkungen-hat-die-tierhaltung-auf-die-umwelt-und-das-klima">Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung</a></p>

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