Das Vorhaben InNoPack verfolgt das Kernziel einen Beitrag zu Ressourcenschonung und nachhaltiger Entwicklung zu leisten, indem innovative und abfallvermeidende Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf von Lebensmitteln entwickelt werden. Damit durch Verzicht auf Verpackung ein solcher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zu einem ökologisch verträglicheren Lebensmittelkonsum geleistet werden kann, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, welche sich in den Teilzielen des Vorhabens wiederfinden: 1) Alternative Verpackungskonzepte bzw. Unverpackt-Lösungen können bzw. dürfen nicht erst im Einzelhandel beginnen. Aus diesem Grund sollen die dem Lebensmitteleinzelhandel vorgeschaltete Kette von Pack- und Logistikprozessen untersucht werden, um Anpassungsmöglichkeiten zu identifizieren, die Ressourcen einsparen und Lebensmittelverluste minimieren. 2) Zu den Kernanforderungen an Verpackungen gehören der Schutz vor mechanischen, biologischen, chemischen Einflüssen und die Gewährleistung einer Mindesthaltbarkeit. Der Umstieg auf 'unverpackt' und Mehrweggebinde kann diesbezüglich eine große Herausforderung darstellen. Vor diesem Hintergrund bezieht sich das zweite Teilziel auf die Berücksichtigung der Vermeidung von Lebensmittelabfällen oder Reduzierungen der Qualität von Lebensmitteln bei der Entwicklung von Unverpackt-Konzepten. 3) Das grundsätzliche Potential zur Vermeidung von Verpackungsabfällen und Verringerung der ökologischen Wirkungen durch Unverpackt-Lösungen kann nur gehoben werden, wenn die Lösungen von den Kund*innen in der Breite akzeptiert werden. Das dritte Teilziel stellt von daher auf die Entwicklung von Konzepten ab, welche Verbrauchwünsche berücksichtigen und somit für die Breite der Kund*innen geeignet sind und nicht nur auf Nischenanwender (bspw. LOHAS) abzielen.
Das Vorhaben InNoPack verfolgt das Kernziel einen Beitrag zu Ressourcenschonung und nachhaltiger Entwicklung zu leisten, indem innovative und abfallvermeidende Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf von Lebensmitteln entwickelt werden. Damit durch Verzicht auf Verpackung ein solcher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zu einem ökologisch verträglicheren Lebensmittelkonsum geleistet werden kann, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, welche sich in den Teilzielen des Vorhabens wiederfinden: 1) Alternative Verpackungskonzepte bzw. Unverpackt-Lösungen können bzw. dürfen nicht erst im Einzelhandel beginnen. Aus diesem Grund sollen die dem Lebensmitteleinzelhandel vorgeschaltete Kette von Pack- und Logistikprozessen untersucht werden, um Anpassungsmöglichkeiten zu identifizieren, die Ressourcen einsparen und Lebensmittelverluste minimieren. 2) Zu den Kernanforderungen an Verpackungen gehören der Schutz vor mechanischen, biologischen, chemischen Einflüssen und die Gewährleistung einer Mindesthaltbarkeit. Der Umstieg auf 'unverpackt' und Mehrweggebinde kann diesbezüglich eine große Herausforderung darstellen. Vor diesem Hintergrund bezieht sich das zweite Teilziel auf die Berücksichtigung der Vermeidung von Lebensmittelabfällen oder Reduzierungen der Qualität von Lebensmitteln bei der Entwicklung von Unverpackt-Konzepten. 3) Das grundsätzliche Potential zur Vermeidung von Verpackungsabfällen und Verringerung der ökologischen Wirkungen durch Unverpackt-Lösungen kann nur gehoben werden, wenn die Lösungen von den Kund*innen in der Breite akzeptiert werden. Das dritte Teilziel stellt von daher auf die Entwicklung von Konzepten ab, welche Verbrauchwünsche berücksichtigen und somit für die Breite der Kund*innen geeignet sind und nicht nur auf Nischenanwender (bspw. LOHAS) abzielen.
In Berlin gibt es seit 2013 die gemeinsame Wertstoffsammlung von gebrauchten Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbunden sowie stoffgleichen Nichtverpackungen. Das hat den Vorteil, dass alle Berliner Kunststoffe und Metalle aus Privathaushalten zum Recycling gebracht werden können. So schützt Berlin Klima und Umwelt. Die Entsorgung gebrauchter Verpackungen obliegt nach dem Verpackungsgesetz den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems. Diese haben nach einem Ausschreibungsverfahren die Alba Berlin GmbH beauftragt, die Abfälle aus der Wertstofftonne zu sammeln. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat keine vertragliche Beziehung mit Alba. Probleme mit der Entsorgung der Wertstofftonne tragen Sie bitte an den im jeweiligen Bezirk zuständigen Systembetreiber heran: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf: Reclay Systems GmbH, Im Zollhafen 2–4, 50678 Köln, E-Mail: l.mueller@reclay-group.com Reinickendorf, Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln: BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9, 91257 Pegnitz, E-Mail: entsorgung@bellandvision.de Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick: Interzero Recycling Alliance GmbH, Stollwerckstraße 9a, 51149 Köln, E-Mail: dsi.kontakt@interzero.de Diese Zuständigkeiten gelten bis Ende des Jahres 2027. Folgendes ist zu beachten: Elektrogeräte, Batterien, Glasbehälter, Papier, Pappe und Karton, Textilien, Holz, Speisereste, Gartenabfälle etc. gehören nicht in die Wertstofftonnen. Diese sind den entsprechenden Rücknahmesystemen zur Verwertung zuzuführen bzw. in einem der Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe abzugeben. Befinden sich im Sammelgemisch der Wertstofftonne nach Art und Menge artfremde Abfälle, die die Sortierung und anschließende Verwertung der Wertstoffe beeinträchtigen, handelt es sich um überlassungspflichtige Abfälle. Das Entsorgungsunternehmen Alba ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, über derart fehlbefüllte Sammelbehälter den Abfallerzeuger/-besitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, ist das Sammelgemisch vom Abfallerzeuger insgesamt den für die Restabfallentsorgung zuständigen Berliner Stadtreinigungsbetrieben zu überlassen. Bei schwerwiegendem oder nachhaltigem Missbrauch der Wertstofftonnen darf der Abfallerzeuger/-besitzer von der Verpackungsentsorgung ausgeschlossen werden, die Wertstofftonnen werden dann eingezogen. Das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen obliegt den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems, die auch die Altglassammlung und anschließende Verwertung sicherzustellen haben. Sammelbehälter für Altglasverpackungen stehen als Iglu auf öffentlichem Straßenland und als Müllgroßbehälter teilweise direkt an den Wohnhäusern. Altglas ist grundsätzlich farbgetrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas in die entsprechenden Behälter einzuwerfen. Die Entsorgung von Altglas ist für die Berliner Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Altglas, welches nicht von Verpackungen stammt, z. B. Fensterglas, Spiegel, Glasgeschirr, Leuchtmittel, etc., gehört nicht in diese Altglassammlung. Druckerzeugnisse und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton werden in Berlin grundsätzlich zusammen in Behältern direkt an der Anfallstelle beim privaten Endverbraucher erfasst. Die Sammlung ist als gewerbliche Entsorgung im freien Wettbewerb organisiert. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, ein in Berlin tätiges Entsorgungsunternehmen ihrer Wahl mit der Sammlung und Behältergestellung zu beauftragen. Für die Sammlung der Papierfraktion können für den anfallenden Hauptanteil der Druckerzeugnisse Kosten anfallen. Zusätzlich stehen für die Wertstofferfassung die Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zur Mitbenutzung zur Verfügung. Recyclinghöfe der BSR Verbraucherrelevante Informationen rund um die Wertstoffsammlung, wie z. B. Entsorgungstermine, Ausgabestellen für Wertstoffsäcke, Standorte zur Glassammlung im öffentlichen Straßenland, Behälterbestellungen, etc., hält die Trenntstadt Berlin bereit. Trenntstadt Berlin Eine Beratung bei allen Fragen zur Abfallvermeidung und zur richtigen Entsorgung bieten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) unter der Telefonnummer (030) 7592-4900 und auf der BSR-Homepage an. Dort ist auch eine kostenfreie App zum Downloaden zu finden, die eine gute Möglichkeit bietet, sich über Abfallthemen zu informieren. So finden Sie bequem von unterwegs den nächsten Recyclinghof (inkl. Öffnungszeiten) oder auch den kürzesten Weg zum nächsten Glascontainer. Ein umfassendes Abfall-ABC zeigt Ihnen, wie und wo Sie Ihren Abfall am besten entsorgen. BSR-Homepage Mengenmäßige Angaben zur Erfassung von Wertstoffen in Haushalten sind auf der Internetpräsenz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf der Seite zum Thema Abfallbilanzen zu finden. Abfallbilanzen des Landes Berlin
Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für MSC-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. Fleischkonsum: Tendenz zu „weniger“ Der Fleischverzehr in Deutschland lag viele Jahre konstant hoch bei etwa 60 kg pro Person und Jahr. Zwischen 2018 und 2023 ist er um rund 14 % auf 51,6 kg gesunken (siehe Abb. „Fleischverzehr in Deutschland“). Damit liegt er allerdings in Bezug auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) (rund 15 kg pro Person und Jahr) immer noch deutlich zu hoch. Unter „Fleischverzehr“ wird die tatsächlich von Menschen verzehrte Menge erfasst. Bei Angaben zum „Fleischverbrauch“ sind hingegen auch Futtermittel, industrielle Verwertung und Schlachtabfälle wie Knochen enthalten. Biolebensmittel: Zurück in der Wachstumsspur Nimmt man die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 heraus, zeigt sich bei Biolebensmitteln seit Jahren sowohl bei Umsätzen als auch bei Marktanteilen ein stetiges Wachstum in kleinen Schritten (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln“). Um bis 2030 das Ziel von 30 % Marktanteil zu erreichen, müsste das in 2020 erzielte Umsatzwachstum in Höhe von rund 25 % bis 2030 aufrechterhalten werden. Fairtrade-Lebensmittel: Wachstum in der Nische Der Umsatz mit Fairtrade-Lebensmittel hat sich seit 2008 auf über 2 Mrd. Euro bis 2023 mehr als verzwölffacht. Der Marktanteil am gesamten Lebensmittelmarkt lag 2023 bei 0,8 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Fairtrade-Lebensmitteln“). Die Entwicklung ist vergleichbar mit der Marktentwicklung der Biolebensmittel, wenn auch auf einem deutlich geringeren Niveau. Dies liegt u.a. daran, dass das Fairtrade-Label nur für einen Teil der Lebensmittel verfügbar ist. Viele Fairtrade-Produkte sind auch biozertifiziert. So hatten 66 % der Fairtrade-Bananen und 72 % des Fairtrade-Kaffees im Jahr 2023 auch ein Biolabel ( Fairtrade Deutschland 2024 ). ASC- und MSC-Fisch: Im Massenmarkt zu Hause Der Absatz von Fischprodukten aus nachhaltiger Fischerei mit ASC-Label (Aquakultur) und MSC -Label (Wildfang) betrug 2022 rund 250.000 Tonnen, was einem Marktanteil von rund 64 % entspricht (siehe Abb. „Absatz von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label“ und „Marktanteil von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label“). Allerdings sind die Verkaufszahlen im Jahr 2022 deutlich zurückgegangen, was insbesondere auf fehlende Fangquoten im Nordostatlantik zurückzuführen ist ( MSC Deutschland 2023 ). Vermeidbare Lebensmittelabfälle: Zu gut für die Tonne Gemäß einer Studie der GfK fielen 2020 in privaten Haushalten durchschnittlich 22,4 kg vermeidbare Lebensmittelabfälle pro Person an. Dies entspricht einem Einkaufswert von knapp 70 Euro. Einpersonenhaushalte werfen dabei mehr Lebensmittel weg als Mehrpersonenhaushalte (32 kg gegenüber 18 kg pro Person und Jahr). Es werden vor allem leicht verderbliche Lebensmittel weggeschmissen (siehe Abb. „Vermeidbare Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, Anteile nach verschiedenen Lebensmitteln“).
Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse
Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine Getrenntsammlungspflicht fürTextilabfälle. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Fragen und Antworten veröffentlicht. Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort können auch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sachsen-Anhalts geben. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bayerischem Landesamt für Umwelt Neue UBA-Studie zeigt: Rattenmanagement muss nachhaltiger werden Zahlreiche Fische aus deutschen Flüssen sind mit Rattengift belastet. Welche Folgen das für die Gesundheit der Fische hat, wurde in einer aufwendigen Laborstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes erstmalig untersucht. Das Ergebnis: Bereits bei Konzentrationen, die in der Leber wildlebender Fische gemessen wurden, zeigen sich schwerwiegende Symptome wie Blutgerinnungsstörungen, Blutungen und Blutarmut. Eine Untersuchung von Fischottern zeigt zudem, dass sich diese Gifte in der Umwelt anreichern. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und können verhindern, dass Giftköder in Gewässer gelangen. Stadtratten sind ein weltweites Phänomen. Wie viele es sind, weiß niemand. Mancherorts nehmen Meldungen über Rattensichtungen zu, während sie in anderen Städten zurückgehen oder konstant niedrig sind. Klar ist, die Größe der Rattenpopulation wird von der verfügbaren Nahrung bestimmt. In der Stadt ernähren sich Ratten vor allem von Speiseresten im Müll, Kompostabfällen oder Tierfutter. Eine wachsende Stadtbevölkerung, Klimaerwärmung und Urbanisierung sorgen zusätzlich für rattenfreundliche Städte. Um die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu schützen und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, setzen einige Kommunen auf Vorbeugung durch Aufklärung, Instandsetzung von Gebäuden und der Kanalisation sowie Maßnahmen wie rattensichere Müllbehälter. Viele Kommunen reagieren aber vor allem mit dem Einsatz von Rattengift, sogenannten Rodentiziden. Häufig eingesetzte Rodentizide sind fortpflanzungsschädigend, sehr schlecht abbaubar in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen an. Nach geltendem EU-Recht können diese Schädlingsbekämpfungsmittel in Ausnahmefällen für begrenzte Dauer trotzdem erlaubt werden. In der Praxis werden mit Rattengift versetzte Fraßköder beispielsweise in der Kanalisation aber auch in der Nähe von Gewässern ausgebracht, wo die Tiere gehäuft anzutreffen sind. Bei Kontakt mit Wasser lösen sich die Giftköder auf und die darin enthaltenen Wirkstoffe gelangen in den Wasserkreislauf. Obwohl in den Ködern nur geringe Mengen dieser sehr giftigen Wirkstoffe enthalten sind, findet man sie weiträumig in einer Vielzahl von Wildtieren, etwa in Rotkehlchen, Spitzmäusen, Rotmilanen und Füchsen. Rückstände dieser Wirkstoffe wurden aber auch in wildlebenden Fischen beispielsweise aus der Donau, dem Rhein, der Mosel und der Elbe entdeckt. In einem Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU Bayern) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) wurden die Auswirkungen dieser Rattengift-Rückstände auf die Fischgesundheit unter kontrollierten Bedingungen im Labor untersucht. Wie bei Ratten und Mäusen führt das Rattengift auch bei Fischen zeitverzögert zu einer Hemmung der Blutgerinnung, Blutanämie, inneren und äußeren Blutungen und schließlich zum Tod. Dies zeigten experimentelle Langzeitversuche mit Regenbogenforellen, denen der Wirkstoff Brodifacoum verabreicht wurde. Der in vielen gängigen Rattengiften enthaltene Biozid-Wirkstoff reichert sich in der Leber an. In wildlebenden Fischen wurden Brodifacoum-Konzentrationen nachgewiesen, die im Laborversuch zu einer messbaren Blutgerinnungshemmung, Einblutungen und bei einzelnen Fischen sogar zum Tod führten. Die Forschenden untersuchten zudem Leberproben von Fischottern, die dem Straßenverkehr zum Opfer fielen. Auch darin wurden die zur Rattenbekämpfung eingesetzten Antikoagulanzien gefunden, teils in Konzentrationen, die deutlich höher waren, als die in untersuchten wildlebenden Fischen. Die in Deutschland streng geschützten Fischotter stehen am Ende der Nahrungskette in Gewässern und ernähren sich überwiegend von Fisch. Die nachgewiesenen Wirkstoffkonzentrationen zeigen, dass es tatsächlich zu einer Anreicherung entlang der Nahrungskette kommt. Eine Aufnahme der Wirkstoffe über ihre Nahrung liegt daher nahe. Auch in Leberproben von Kormoranen und Gänsesägern, zwei fischfressenden Wasservögeln, konnten die Forschenden Rodentizide nachweisen, was den Rückschluss untermauert, dass die gefundenen Wirkstoffe letztlich von einer Belastung der Gewässer herrühren. Derzeit findet EU-weit die Bewertung von Anträgen auf Verlängerung von Zulassungen für Rodentizide statt. Dabei erfolgt eine umfassende Neubewertung der bestehenden Zulassungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Leitfäden. Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständigen Behörden haben striktere Maßnahmen zum Gewässerschutz angekündigt. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und werden von vielen Kommunen bereits eingesetzt. Sie verhindern den Kontakt von Giftködern mit Wasser, auch bei Starkregen und einer Vollflutung der Kanalisation. Ab dem Jahr 2026 soll ihr Einsatz in der Kanalisation und in Uferbereichen verpflichtend sein. Angesichts der sehr bedenklichen Eigenschaften der Rodentizide, ihrer weiträumigen Verbreitung in der Umwelt und ihren Auswirkungen auf die Tierwelt muss das kommunale Rattenmanagement insgesamt nachhaltiger und ganzheitlicher werden. Die chemische Bekämpfung von Ratten, die sich schnell fortpflanzen können, stellt nach Auffassung der aktuellen Forschung ohnehin keine nachhaltige Maßnahme zur dauerhaften Reduktion einer Rattenpopulation in der Stadt dar. Langfristig effektiver ist es, den Tieren die Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten zu entziehen. Und gerade wenn es darum geht, einen Befall mit Ratten und Mäusen zu vermeiden, kann die breite Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle spielen. Stadtbevölkerung und -verwaltung müssen gemeinsam sicherstellen, dass Lebensmittelreste in rattensicheren Mülleimern entsorgt und wilde Müllablagerungen beseitigt werden, Wildtierfütterungen möglichst unterbleiben, Zugänge zu Gebäuden für die Nagetiere verschlossen werden und Speisereste in der Biotonne entsorgt werden und nicht in der Toilette oder auf dem Komposthaufen landen. Durch ein koordiniertes Vorgehen der Stadtverwaltung und ein bewusstes Verhalten der Stadtbevölkerung im Umgang mit Müll können alle dazu beitragen, das Rattenvorkommen einzudämmen und den Einsatz von umweltschädlichem Rattengift auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Die Forschungsergebnisse wurden in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln veröffentlicht und liegen nun in deutscher Sprache in zusammengefasster Form als Abschlussbericht vor.
Origin | Count |
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