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A behavioural economic analysis of moral hazards in food production: the case of deviant economic behaviour and disclosure policies on the restaurant, ready-to-eat and retail level

Deviant behaviour on various levels of the food supply chain may cause food risks. It entails irregular technological procedures which cause (increased probabilities of) adverse outcomes for buyers and consumers. Besides technological hazards and hitherto unknown health threats, moral hazard and malpractice in food businesses represent an additional source of risk which can be termed 'behavioural food risk'. From a regulatory perspective, adverse outcomes associated with deviance represent negative externalities that are caused by the breaking of rules designed to prevent them. From a rational choice perspective, the probability of malpractice increases with the benefits for its authors. It decreases with the probability of detection and resulting losses. It also decreases with bonds to social norms that protect producers from yielding to economic temptations. The design of mechanisms that reduce behavioural risks and prevent malpractice requires an understanding of why food businesses obey or do not obey the rules. This project aims to contribute to a better understanding of malpractice on the restaurant/retail level through comparative case studies and statistical analyses of food inspection and survey data. Accounting for the complexity of economic behaviour, we will not only look at economic incentives but consider all relevant behavioural determinants, including social context factors.

Ökologischer Landbau - umweltschonend und qualitätsbewusst Ökolandbau in Sachsen-Anhalt Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt Umstellung auf ökologischen Landbau Öko in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Ökoaktionsplan Sachsen-Anhalt Fördermöglichkeiten für den ökologischen Anbau in Sachsen-Anhalt Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Das Öko-Kontrollverfahren Rechtliche Grundlagen des Ökolandbaus Öko-Anbauverbände Förderverein Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. Dokumente

Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung. Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere: ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt), eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen), eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz), Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont), keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen. Die ökologische Produktion schließt über die ökologische Landwirtschaft hinaus auch die Verarbeitung und den Handel mit ein. Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell ist in Sachsen-Anhalt ein leichter Rückgang der ökologisch bewirtschafteten Fläche zu verzeichnen.Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2024 (Stichtag 31.12.2024) waren insgesamt 944 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 597 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe). Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt 302 Verarbeitungsunternehmen, darunter 14 Betriebe die nur im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) tätig sind, 9 Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 35 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 ca. 112.200 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 7.400 Hektar weniger als im Vorjahr. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,1 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 8,8 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 188 Hektar. Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion. Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und in der Praxis des  Ökolandbaus zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar. Zahlreiche Menschen nutzen tagtäglich die Angebote der Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants, Imbissen, Kantinen, Mensen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Für den Einsatz von ökologisch erzeugten Zutaten oder Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung wurde mit der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) ein Rechtsrahmen geschaffen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Damit wird für die Gäste schnell erkennbar, welche Produkte in Bio-Qualität angeboten werden. Darüber hinaus ermöglicht die Verordnung, dass Unternehmen der AHV den prozentualen Anteil ihrer eingesetzten Bio-Lebensmittel angeben können. (Gold/Silber/Bronze-Staffelung). Dafür können sie ein staatliches AHV-Kennzeichen nutzen. Durch das neue Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold können die Gäste auf einen Blick den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung von Imbiss über Kantinen bis zum Restaurant erkennen. Detaillierte Informationen zu Bio in der AHV Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt. 2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des  damaligen Fachreferates im MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG): AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)" AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung" AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung" AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung". Aktuell wird der Ökoaktionsplan überarbeitet. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen. Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden. Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land. Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion). Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt. In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv: Bioland e.V. Demeter e.V. Verbund Ökohöfe e.V. Naturland e.V. Biopark e.V. Biokreis e.V. und Gäa e.V. Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.

Entwicklung eines digitalen Mess- und Steuerungssystems für hydrometeorologische Anwendungen, anwendungsbezogenes Upscaling mit Praxistest im Feld (Messnetzdigitalisierung Hydrometeorologie (DMeStHyA)

Das hier beschriebene Vorhaben setzt die Arbeiten des vom BMWi geförderten Teilprojektes 'K4.0 Standardkonfiguration von Schaltanlagen- und Datentechnik zur Erfassung von Daten aus Niederschlagsmesseinrichtungen' unter dem Programmpunkt 'Niederschlagsorientierte Prozess-, Anlagen- und Betriebssteuerung' im Rahmen des Großprojekts 'Kommunal 4.0' fort. Partner sind die HS Hof, HST Meschede und das LANUV NRW. Das Ziel dieses F&E-Vorhabens ist die Digitalisierung des hydrometeorologischen Messnetzes des LANUV NRW. Dies wird durch die Optimierung bzw. Weiterentwicklung der für den Betrieb des Niederschlagsmessnetzes konzipierten Schalteinheit sowie der Messstellenkonfiguration unter Berücksichtigung arbeitssicherheitstechnischer Aspekte und die Anwendungserprobung durch das sukzessive Ausrollen in die Feldanwendung realisiert. Mit dieser Maßnahme wird der Standardisierungs- und Digitalisierungsgrad des Landesmessnetzes weiter vorangetrieben. Mit dem Betrieb von rund 300 hydrometeorologischen Messstellen (Ausbauzustand) ist das Messnetz des LANUV nicht nur ein wesentlicher Grundbaustein des Hochwasserinformationsdienstes des Landes NRW. Es leistet zusätzlich u.a. auch einen wesentlichen Anteil zur Ermittlung von Grundlagendaten zur Bilanzierung, Bewertung und für das Management des Nitrateintrags durch die landwirtschaftlichen Aktivitäten in das Grundwasser. Die gewonnenen Daten sollen zeitnah in ein cloudbasiertes Entscheidungsmanagementsystem überführt werden und dort den Anwendern zur Verfügung gestellt werden. Die erhobenen Messdaten fließen in Modelle und Algorithmen von F&E-Vorhaben des Partners HS Hof ein. Umgekehrt dienen die Erkenntnisse und Ergebnisse dieser Kooperation für das LANUV NRW zur Weiterentwicklung seines hydrometeorologischen Messnetzes und zur Ertüchtigung im Hinblick auf zukünftige Anwendungen (Integration weiterer Messnetze, Datenbereitstellung, Betriebsmanagement, etc.). Die im Rahmen der Kooperation entwickelten Lösungen und Strategien haben Vorbildcharakter und lassen sich auf andere Messnetze übertragen.

Versuche zur gaschromatographischen Bestimmung von Selen in Brauchwasser

Die Trinkwasserverordnung vom 31.1.1975 limitiert den Selengehalt im Brauchwasser von Lebensmittelbetrieben. Die in der Verordnung vorgeschriebene photometrische Bestimmung ist aufwendig und wenig empfindlich. Gestuetzt auf neue Literaturangaben soll deshalb versucht werden, Selenspuren im Brauchwasser nach Ueberfuehrung in ECD-aktive Piazselenole gaschromatographisch zu bestimmen.

Kommunale Dienstleistungen zur Umsetzung der Bio-Strategie 2030

Passive vakuumbasierte Handhabung mittels bionischer Wirkprinzipien, Teilvorhaben: Prozessqualifizierung und Flexibilisierung

Qualifizierungs- und Coaching-programm Regionales Bio-Wertschöpfungskettenmanagement

Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist die Stärkung des ländlichen Raums in D. und der sozial-ökologischen Transformation der dt. Land- und Lebensmittelwirtschaft. Hierzu sollen kompetente und wirksamkeitsstarke Bio-WertschöpfungskettenmanagerInnen bei Wirtschaftsbeteiligten, staatlichen Organen und Nichtregierungsorganisationen beitragen. Im Rahmen des Vorhabens sollen die Kompetenzanforderungen an diese Fachkräfte beschrieben und ein berufsbegleitendes Qualifizierungs- und Coachingprogramm konzipiert und erprobt werden, das in dieser Form nicht existiert. Für den erfolgreichen Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten braucht es qualifiziertes Personal, das entlang der Wertschöpfungsketten mit allen Akteur*innen agieren kann, auf Augenhöhe vernetzt, Prozesse begleitet und Menschen mit Geschick und Empathie zusammenbringt. Auf diese komplexen Aufgaben bereiten aktuell kaum ein Studiengang oder eine Aus-/Weiterbildung vor. Diese Lücke soll mit einem bundesweiten, berufsbegleitenden Qualifizierungs- und Coachingprogramm für regionales Bio-Wertschöpfungskettenmanagement geschlossen werden. Beitrag zu Zielen der BLE Bekanntmachung Nr. 28/21/: Wissensvermittlung, Kapazitätsausbau - Entwicklung von Konzepten und Inhalten, die gezielt den Auf- und Ausbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerken adressieren, um die Kompetenz sowohl von Akteuren in der Wertschöpfung als auch in der Koordination der Wertschöpfung zu steigern, z.B. Entwicklung eines Kompetenzprofils sowie neue Berufsbilder. Das Vorhaben referenziert auf dem vom BMEL-Kompetenzteam Bio-Wertschöpfungsketten beschriebenen 'Maßnahmenvorschlag Nr. 1, der folgende drei Elemente umfasst: Erstellung einer Definition des Berufsbildes Wertschöpfungskettenmanager*in (WSKM) durch ein Expertengremium, Entwicklung, Durchführung und Förderung von Weiterbildungsveranstaltungen für WSKM zu Beginn der Tätigkeit und während der Projektlaufzeit, Aufbau einer Kommunikations- und Wissensplattform für WSKM.

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