API src

Found 250 results.

Related terms

Nachhaltiges Wirtschaften: Sozialökologische Transformation des Ernährungssystems

Dieser Abschlussbericht stellt die Ergebnisse eines Forschungsprojekts im Themenkomplex Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft dar. Das Projekt fokussierte auf drei zentrale Handlungsfelder einer umweltbezogenen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik: eine stärker pflanzenbasierte Ernährungsweise, die Weiterentwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie eine Regionalisierung des Ernährungssystems. Der Bericht fasst die Arbeiten und die politischen Handlungsempfehlungen, die aufbauend auf den umfassenden Erörterungen in den Schwerpunkten entwickelt worden sind, zusammengefasst.

Marktdaten: Ernährung

<p> <p>Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für MSC-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel.</p> </p><p>Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für MSC-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel.</p><p> Fleischkonsum: ein bisschen weniger <p>Der Fleischverzehr in Deutschland lag viele Jahre konstant hoch bei etwa 60 kg pro Person und Jahr. Im Jahr 2025 lag er bei 54,9 kg (siehe Abb. „Fleischverzehr in Deutschland“). Damit liegt er allerdings in Bezug auf die Empfehlungen der&nbsp;<a href="https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen/#c6397">Deutschen Gesellschaft für Ernährung</a> (DGE) (rund 15 kg pro Person und Jahr) immer noch deutlich zu hoch. Unter „Fleischverzehr“ wird die tatsächlich von Menschen verzehrte Menge erfasst. Bei Angaben zum „Fleischverbrauch“ sind hingegen auch Futtermittel, industrielle Verwertung und Schlachtabfälle wie Knochen enthalten. Die Werte ab 2010 wurden 2026 neu berechnet. Dadurch ergeben sich leichte Abweichungen zu früher veröffentlichten Zahlen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Fleischverzehr_2026-07-22.png"> </a> <strong> Fleischverzehr in Deutschland </strong> Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Fleischverzehr_2026-07-22.pdf">Diagramm als PDF (96,11 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Fleischverzehr_2026-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (144,83 kB)</a></li> </ul> </p><p> Biolebensmittel: stetiges Wachstum <p>Nimmt man die beiden außergewöhnlichen Corona-Jahre 2020 und 2021 heraus, zeigt sich bei Biolebensmitteln seit Jahren sowohl bei Umsätzen als auch bei Marktanteilen ein stetiges Wachstum in kleinen Schritten (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln“). Um bis 2030 das Ziel von 30&nbsp;% Marktanteil zu erreichen, müsste das in 2020 erzielte Umsatzwachstum in Höhe von rund 25&nbsp;% bis 2030 aufrechterhalten werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln </strong> Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.pdf">Diagramm als PDF (53,83 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (41,52 kB)</a></li> </ul> </p><p> Fairtrade-Lebensmittel: Wachstum in der Nische <p>Der Umsatz mit Fairtrade-Lebensmittel hat sich seit 2008 auf fast 3 Mrd. Euro bis 2025 vervielfacht. Der Marktanteil am gesamten Lebensmittelmarkt lag 2025 bei 1,0 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Fairtrade-Lebensmitteln“). Viele Fairtrade-Produkte sind auch biozertifiziert. So hatten 67 % der Fairtrade-Bananen und 75 % des Fairtrade-Kaffees im Jahr 2025 auch ein Biolabel (<a href="https://mediathek.fairtrade-deutschland.de/collections/jahresberichte">Fairtrade Deutschland</a>).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Fairtrade_2026-07-22.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von Fairtrade-Lebensmitteln </strong> Quelle: Transfair in Bewegung - Jahres- und Wirkungsbericht 2008-2021 (Fairtrade Deutschland); Marktanteile: Statistisches Bundesamtt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Fairtrade_2026-07-22.pdf">Diagramm als PDF (51,80 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Fairtrade_2026-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (42,37 kB)</a></li> </ul> </p><p> MSC- und ASC-Fisch: Im Massenmarkt zu Hause <p>Der Absatz von Fischprodukten aus nachhaltiger Fischerei mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/msc">MSC</a>-Label (Wildfang) betrug 2024 rund 220.000 Tonnen, was einem Marktanteil von rund 58 % entspricht (siehe Abb. „Absatz von Fischprodukten mit MSC- und ASC-Label“ und „Marktanteil von Fischprodukten mit MSC- und ASC-Label“). Vom ASC-Label liegen für 2023 und 2024 keine gesonderten Marktzahlen vor.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Absatz-Fischprodukte_2026-07-22.png"> </a> <strong> Absatz von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label (nach Kategorien) </strong> Quelle: ASC/MSC-Marktbericht Deutschland 2023 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Absatz-Fischprodukte_2026-07-22.pdf">Diagramm als PDF (54,46 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Absatz-Fischprodukte_2026-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (37,14 kB)</a></li> </ul> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Marktanteil-Fischprodukte_2026-07-22.png"> </a> <strong> Marktanteil von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label (Absatz) </strong> Quelle: ASC/MSC-Marktbericht Deutschland 2023 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Marktanteil-Fischprodukte_2026-07-22.pdf">Diagramm als PDF (90,71 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Marktanteil-Fischprodukte_2026-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (33,92 kB)</a></li> </ul> </p><p> Vermeidbare Lebensmittelabfälle: Zu gut für die Tonne <p>Gemäß einer Studie der <a href="https://www.zugutfuerdietonne.de/fileadmin/zgfdt/inhalt/Service/Studien/Zusammenfassung_GfK_2020_LMA_in_privaten_Haushalten.pdf">GfK</a> fielen 2020 in privaten Haushalten durchschnittlich 22,4 kg vermeidbare Lebensmittelabfälle pro Person an. Dies entspricht einem Einkaufswert von knapp 70 Euro. Einpersonenhaushalte werfen dabei mehr Lebensmittel weg als Mehrpersonenhaushalte (32 kg gegenüber 18 kg pro Person und Jahr). Es werden vor allem leicht verderbliche Lebensmittel weggeschmissen (siehe Abb. „Vermeidbare Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, Anteile nach verschiedenen Lebensmitteln“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_lebensmittelabfaelle_2022-05-30.png"> </a> <strong> Vermeidbare Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, Anteile nach verschiedenen Lebensmitteln </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_lebensmittelabfaelle_2022-05-30.pdf">Diagramm als PDF (39,71 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_lebensmittelabfaelle_2022-05-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (32,69 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Newsletter Zero Waste, Nr. 25

Im August 2025 ist der Re-Use Berlin Pop Up Store im Bikini Berlin von einer Box in der Mall in ein großes Ladengeschäft im Erdgeschoss gezogen. Auf 187 qm bieten 13 unabhängige Upcycling-Label ihre Mode, Accessoires, Möbel und Objekte an und zeigen, wie kreativ, hochwertig und vielfältig Wiederverwendung sein kann. Alle Produkte sind aus wiederverwendeten Materialien sowie handgemacht und fair in Berlin produziert. Am 22. Oktober besuchte Berlins Umweltsenatorin Ute Bonde den Store und betonte, wie wichtig Projekte wie diese seien, um mehr Sichtbarkeit für gute Abfallvermeidungskonzepte zu schaffen. Der neue Superstore soll nicht nur ein Ladengeschäft sein, sondern auch eine Bühne für nachhaltiges Design, ein Treffpunkt für die Community und ein kreatives Statement gegen Fast Fashion. Mehr Informationen Zum Instagram-Account des neuen Superstore Pressmitteilung zum Besuch der Umweltsenatorin Weitere Standorte von Re-Use Partner Stores Jährlich entstehen in Berlin bei öffentlichen Veranstaltungen rund 1.600 Tonnen Abfall, davon allein 750 Tonnen bei Großveranstaltungen mit mehr als 100.000 Gästen. Die Website „Abfallarme Großveranstaltungen“ bündelt verschiedene Hilfestellungen rund um die Organisation, Bewerbung und Durchführung solcher Veranstaltungen. Der Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ stellt konkrete Maßnahmen für die Planung und Durchführung abfallarmer Events vor. Er wurde um neue Informationen zum Spenden überschüssiger Lebensmittel sowie zur passgenauen Kommunikation mit den verschiedenen Beteiligten ergänzt. Im Kommunikationsbaukasten finden sich Icons, Slogans und Textbausteine, die individuell an verschiedene Events angepasst werden können. Der Kontaktbereich der Website enthält Unternehmen, Initiativen und Behörden, die ihre Dienste für die Umsetzung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung auf Veranstaltungen anbieten – gegliedert nach Branchen wie Catering, Dekoration, Entsorgung oder Mehrweg. Unternehmen und Initiativen, die aufgeführt werden möchten, können ihre Daten unkompliziert über ein Formular einreichen. Zur Website Anfang Oktober verlieh Bundesumweltminister Carsten Schneider erstmals das Umweltzeichen Blauer Engel für umweltfreundliche Veranstaltungen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) wurde für ihr Veranstaltungskonzept für den Festakt zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises ausgezeichnet. Dabei setzt die DBU unter anderem auf Ökostrom, wiederverwendbare Materialien für Bühnenbau und Ausstattung sowie die bevorzugte Zusammenarbeit mit lokalen Dienstleistern. Zudem erhielten Gäste ein ÖPNV-Ticket für die Anreise. Seit Anfang 2025 können Veranstaltungen mit dem Blauen Engel zertifiziert werden – nach strengen Kriterien in Bereichen wie Mobilität, Energie, Catering und Abfall. Im Gegensatz zur Produkt-Zertifizierung erfolgt bei Veranstaltungen eine zweite Prüfphase nach der Durchführung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten wurden. Das neue Siegel bietet Orientierung und motiviert Veranstalter zu mehr Nachhaltigkeit. Mehr Informationen zum Blauen Engel für Veranstaltungen Pressemitteilung der DBU Die Berliner Stadtreinigung (BSR) testet seit Juli einen neuen urbanen Sperrmüll-Abholservice, den Sperrling. Er wurde für die Abholung von kleinen Mengen Sperrmüll entwickelt und punktet mit der digitalen Buchung und einer unkomplizierten und schnellen Abholung über ausschließlich emissionsfreie Elektro-Lastenräder. Der Sperrling fährt von Montag bis Samstag in jeweils drei Zeitfenstern und kann bis zu 4 Stunden vor dem Beginn des Abholzeitraums online gebucht werden. Im Testzeitraum kann der Service zunächst nur in einigen Teilen Berlins genutzt werden, das Einzugsgebiet soll aber stetig erweitert werden. Alle abgeholten Dinge werden übrigens begutachtet und bei Eignung zur Wiederverwendung zur NochMall gebracht. Mehr Informationen Der Online-Fachdialog am 18. September widmete sich verschiedenen Ansätzen zur Berechnung und Kommunikation von Einsparpotenzialen, die durch Wiederverwendung und Reparatur realisiert werden können. Fachleute aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stellten neue Tools und Anwendungsbeispiele vor, darunter den CO₂-Rechner von Re-Use Berlin und dessen Anwendung in der NochMall, den „A-Gain Guide CO₂-Kalkulator“ und die Reparaturstatistik der anstiftung. Auch die methodischen Grundlagen und die Datenverfügbarkeit wurden diskutiert. Der Fachdialog ist Teil einer von Re-Use Berlin organisierten Dialogreihe. Zu jedem Fachdialog stehen im Nachgang alle Präsentationsfolien sowie ein Nachbericht zur Verfügung, beispielsweise zu Chancen und Herausforderungen der Sharing Economy, zu kreativen Lösungen der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren oder zur Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni. Übersicht über alle Fachdialoge und Nachberichte Am 30. September fand der erste berlinweite Aktionstag gegen Lebensmittelverschwendung statt. Der Aktionstag wurde durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen des 2024 initiierten Runden Tisches gegen Lebensmittelverschwendung in Berlin durchgeführt. Es gab vielfältige Veranstaltungen, so z.B. Koch- und Mess-Aktionen, Bildungsworkshops, die Verteilung von Lebensmittel-Retter-Tüten und Fortbildungen. Eingebettet war der Aktionstag in die bundesweite Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Berlin lag mit 35 im Rahmen der Aktionswoche angebotenen Aktionen bundesweit an der Spitze! Eine Übersicht zu den einzelnen Aktionen gibt es auf der Website der Berliner Ernährungsstrategie. Mehr Informationen Wie lassen sich Berlinerinnen und Berliner in großen Wohnanlagen für die getrennte Sammlung von Bioabfällen gewinnen? Zwei Wohnanlagen in Reinickendorf und Charlottenburg machten es vor und beteiligten sich an maßgeschneiderten „Mikrokampagnen“ der Senatsumweltverwaltung. Hier übernahmen unter Anweisung einer Werbeagentur engagierte Hausmeister der Wohnungsbaugesellschaften Gesobau und Gewobag die Rolle des Kampagnenchefs. Plakate, Handzettel, Tonnen- und Bodenaufkleber sowie Info-Briefe von Vermietern und Senatsumweltverwaltung erinnerten vier Monate lang permanent an die korrekte Sammlung von Bioabfällen in der Biotonne. Als Sammelhilfe wurden – ganz nach der Devise „Papier statt Plastik“– mehrmals Papiertüten mit aufgedruckten Informationen an die Haushalte verteilt. Die so gesammelten Bioabfälle werden von der BSR zu wertvollem Biogas und Kompost weiterverarbeitet. Die Kampagnen werden im November ausgewertet. Mehr Informationen zur Biotonne in Wohnanlagen Mehr Informationen zur Biotonne und zur Verwertung der Bioabfälle Was viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer in Berlin nicht wissen: Die Biotonne ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zum Komposthaufen im eigenen Garten – eben das perfekte Paar. Aktuell kompostieren in gartenreichen Gebieten viele Haushalte selbst und lassen sich von der verpflichtenden Nutzung der Biotonne befreien. Die Senatsumweltverwaltung ließ daher an Haushalte in den Stadtteilen Müggelheim und Blankenfelde Bioabfallsammeltüten verteilen, die gleichzeitig als Informationsmedium dienen. Der Infotext auf den Tüten klärt über die Vorteile der Biotonne auf und weist daraufhin, dass die meisten Gärten in Berlin überdüngt sind. Häufig landen zu viele Küchen- und Gartenabfälle auf dem Komposthaufen. Nach dem Lesen sind die Tüten aus Papier praktische Sammelhilfen für kompostierbare Küchenabfälle. Mehr Informationen Die „Zu gut für die Tonne“-App des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hilft mit vielen praktischen Reste-Rezepten und Haltbarkeitstipps beim Verwerten von Resten – ohne großen Aufwand und Einkauf. Nun hat die App gemeinsam mit verschiedenen Partnern der Lebensmittelbranche eine Mitmach-Aktion gestartet, bei der tolle Preise zu gewinnen sind, unter anderem 30 Plätze bei Wochenend-Kochevents inklusive Anreise und zwei Übernachtungen, aber auch Küchengadgets und Überraschungspakete. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer richten in der App ein persönliches Küchentagebuch ein und erfassen zweimal für jeweils 7 Tage ihre Lebensmittelabfälle. Sie erhalten im Laufe der zwei Wochen viele alltagstaugliche Tipps und individuelle Statistiken und nehmen mit Abschluss der Mitmach-Aktion automatisch am Gewinnspiel teil. Mehr Informationen zur Mitmach-Aktion Mehr Informationen zur App Berlin setzt ein Zeichen für Null Verschwendung! Ab 03. bis zum 30. November 2025 finden die Zero-Waste-Aktionswochen statt, die ganz im Zeichen von Abfallvermeidung und Ressourcenschonung stehen. Bereits die erste Auflage im letzten Jahr brachte fast 100 Akteure und über 300 Veranstaltungen zusammen. Auch in diesem Jahr finden sich spannende Workshops und Vorträge aber auch Aktionen von Werkstätten, Nachbarschaftsinitiativen und Kleidertauschpartys in ganz Berlin im Aktionskalender. Berlinerinnen und Berliner sowie Fachleute können die Themen nachhaltiger Konsum, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung praxisnah erleben und sich dazu austauschen. Die Zero-Waste-Aktionswochen sind ein Projekt der Zero-Waste-Agentur (ZWA), einer Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR). Mehr Infos und Programm Berlin geht einen weiteren großen Schritt Richtung Nachhaltigkeit und plant, wie zahlreiche weitere europäische und deutsche Städte und Regionen, den Übergang zur Kreislaufstadt. Zentrale Themen werden dabei die zirkuläre Transformation der Berliner Wirtschaft und ganzer Wertschöpfungsketten (z. B. Gebäude und Bauwerke) sowie ressourcenschonender Konsum sein. Um prioritäre Handlungsfelder und die künftige Umsetzung festzulegen, startet nun ein Dialogprozess zur Erarbeitung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie. Die Strategie soll das bisherige „Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme 2020–2030 (Zero Waste Strategie) des Landes Berlin“ ergänzen. In diesem Prozess arbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) mit der Berliner Zero Waste Agentur (ZWA) und weiteren externen Institutionen zusammen. Außerdem soll die Berliner Stadtgesellschaft einbezogen werden, unter anderem über eine Online-Beteiligung über die zentrale Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de. Mehr Informationen Pressemitteilung zum Start des Strategieprozesses Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme 2020-2030 (Zero Waste Strategie) des Landes Berlin Zero Waste Future Festival 22. November 2025, 13:00 -18:00 Uhr; NochMall, Auguste-Viktoria-Allee 99, 13403 Berlin-Reinickendorf Mehr Informationen und Programm Auftaktveranstaltung der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) 24. November 2025, 10:00 – 12:50 Uhr, Online Das diesjährige Motto der EWAV ist „Reparieren statt Wegwerfen: Elektroschrott vermeiden!“ Mehr Informationen und kostenlose Anmeldung

Ökologischer Landbau - umweltschonend und qualitätsbewusst Ökolandbau in Sachsen-Anhalt Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt Umstellung auf ökologischen Landbau Öko in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Ökoaktionsplan Sachsen-Anhalt Fördermöglichkeiten für den ökologischen Anbau in Sachsen-Anhalt Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Das Öko-Kontrollverfahren Rechtliche Grundlagen des Ökolandbaus Öko-Anbauverbände Förderverein Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. Dokumente

Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung. Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere: ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt), eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen), eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz), Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont), keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen. Die ökologische Produktion schließt über die ökologische Landwirtschaft hinaus auch die Verarbeitung und den Handel mit ein. Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell ist in Sachsen-Anhalt ein leichter Rückgang der ökologisch bewirtschafteten Fläche zu verzeichnen.Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2024 (Stichtag 31.12.2024) waren insgesamt 944 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 597 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe). Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt 302 Verarbeitungsunternehmen, darunter 14 Betriebe die nur im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) tätig sind, 9 Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 35 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 ca. 112.200 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 7.400 Hektar weniger als im Vorjahr. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,1 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 8,8 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 188 Hektar. Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion. Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und in der Praxis des  Ökolandbaus zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar. Zahlreiche Menschen nutzen tagtäglich die Angebote der Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants, Imbissen, Kantinen, Mensen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Für den Einsatz von ökologisch erzeugten Zutaten oder Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung wurde mit der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) ein Rechtsrahmen geschaffen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Damit wird für die Gäste schnell erkennbar, welche Produkte in Bio-Qualität angeboten werden. Darüber hinaus ermöglicht die Verordnung, dass Unternehmen der AHV den prozentualen Anteil ihrer eingesetzten Bio-Lebensmittel angeben können. (Gold/Silber/Bronze-Staffelung). Dafür können sie ein staatliches AHV-Kennzeichen nutzen. Durch das neue Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold können die Gäste auf einen Blick den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung von Imbiss über Kantinen bis zum Restaurant erkennen. Detaillierte Informationen zu Bio in der AHV Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt. 2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des  damaligen Fachreferates im MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG): AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)" AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung" AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung" AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung". Aktuell wird der Ökoaktionsplan überarbeitet. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen. Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden. Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land. Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion). Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt. In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv: Bioland e.V. Demeter e.V. Verbund Ökohöfe e.V. Naturland e.V. Biopark e.V. Biokreis e.V. und Gäa e.V. Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.

Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei

<p> Wie Sie beim Kauf von Biolebensmitteln richtig handeln <ul> <li>Kaufen Sie Lebensmittel aus ökologischer Produktion (Bio-Siegel).</li> <li>Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde und pflanzenbasierte Ernährung.</li> </ul> Gewusst wie <p>Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei, indem sie die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a> reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung.</p> <p><strong>Kauf von Biolebensmitteln:</strong>&nbsp;Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man auch in konventionellen Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder Wochenmärkten eine immer größere Auswahl an Produkten in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo (siehe Abbildung) erkennbar. Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch.</p> <p><strong>Orientierung im Label-Dschungel:</strong> Bioprodukte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bioprodukt. Daneben gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln:</p> <ul> <li>Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard.</li> <li>Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bioprodukte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg"> </a> <strong> Bio-Logo (EU) </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg">Bild herunterladen</a> (10,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png"> </a> <strong> Bio-Siegel (Deutschland) </strong> Quelle: BMEL <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png">Bild herunterladen</a> (160,31 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Geschützte Begriffe</strong>: Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden:</p> <ul> <li>biologisch oder ökologisch</li> <li>kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch</li> <li>biologischer bzw. ökologischer Landbau.</li> </ul> <p>Andere Begriffe hingegen wie z.B. "integrierter Landbau", "natürlich" oder "kontrolliert" stehen nicht für Bioprodukte.&nbsp;</p> <p><strong>Lebensmittel wertschätzen:</strong> Eine artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Anbaumethoden und Betriebskontrollen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel meist teurer gegenüber vergleichbaren konventionellen Lebensmitteln. Trotzdem können Sie auch beim Einkauf von Biolebensmitteln Geld sparen: Weniger Fleischprodukte im Warenkorb und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen helfen zum Beispiel dabei. Bedenken Sie: Konventionelle Lebensmittel sind auch deshalb so günstig, weil die Kosten für die damit verbundenen Umweltschäden (sogenannte externe Kosten) an die Allgemeinheit und zukünftige Generationen weitergegeben werden.</p> <p><strong>Auf ausgewogene Ernährung achten:</strong> Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist im Vergleich zu konventionell hergestellten Produkten besser für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Biolebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die <a href="https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen/">DGE-Empfehlungen "Gut essen und trinken"</a> formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch- und anderen tierischen Produkten (z.B. Margarine statt Butter) und beachten Sie unsere Tipps zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlichen Ernährung</a>.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Vermeidung von Lebensmittelabfällen</a>.</li> <li>Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte aus fairem Handel. Ca. 70 Prozent der Fairtrade-Produkte sind bio-zertifiziert.</li> <li>Kaufen sie Gemüse wie Kohlrabi, Möhren oder Radieschen ohne Blätter, wann immer möglich. Ohne die Blätter bleibt das Gemüse vom Feld zum Laden länger frisch. Außerdem werden für die schönen Blätter häufig zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt.</li> <li>Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse nicht von äußerlichen Makeln leiten. Wählen Sie gezielt Obst und Gemüse ohne Klassenangaben oder der Klasse II.</li> <li>Kaufen Sie Obst und Gemüse nach ihrem persönlichen Mengenbedarf, auch wenn größere Mengen rabattiert sind.</li> <li>Achten Sie bei Obst und Gemüse auf Saisonalität. Auf Wochenmärkten gibt es eine große Auswahl an saisonalen Produkten.</li> <li>Vermeiden Sie das Anfassen und Drücken von losem Obst und Gemüse.</li> <li>Wählen Sie beim Einkauf nicht immer das aller neueste und frischeste Obst oder Gemüse.</li> <li>Verzichten sie gezielt auf eingepacktes Obst und Gemüse und nutzen Sie Obst- und Gemüsenetze für den Transport.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps6_artenvielfalt.jpg"> </a> <strong> Ökolandbau fördert die Artenvielfalt. </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps6_artenvielfalt.jpg">Bild herunterladen</a> (3,91 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln </strong> Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.png">Bild herunterladen</a> (209,88 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (53,83 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (41,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-und-bio-siegel_cms-uba_0.jpg"> </a> <strong> Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-und-bio-siegel_cms-uba_0.jpg">Bild herunterladen</a> (64,93 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen, für Bodenerosion und -verdichtung sowie für den Biodiversitätsverlust durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und große Ackerschläge. Rund drei Viertel der Stickstoffeinträge und die Hälfte der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen beispielsweise aus der Landwirtschaft. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/eutrophierung">eutrophiert</a>&nbsp;und in einem schlechten ökologischen Zustand.</p> <p>Im Jahr 2024 war die deutsche Landwirtschaft geschätzt für die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a>⁠ von rund 53,7 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 8,2 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH4) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N2O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 76 Prozent der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/methan-emissionen">CH4-Emissionen</a> und 77,3 Prozent der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/distickstoffoxid-emissionen">N2O-Emissionen</a>&nbsp;aus der Landwirtschaft.</p> <p>Eine ökologische Landwirtschaft entlastet Gewässer und Böden. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10952">ökologische Landbau</a> hatte in Deutschland 2024 einen Anteil an der Agrarfläche von 11,4 Prozent, 1999 waren es nur 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern.</p> <p>Wesentliche&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau">Merkmale des ökologischen Landbaus</a>&nbsp;sind:</p> <ul> <li>Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten.</li> <li>Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus.</li> <li>Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc.</li> <li>Keine gentechnisch veränderte Organismen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gvo">GVO</a>)</li> <li>Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung.</li> <li>Artgerechtere Tierhaltung: Mehr Auslauf- und Bewegungsmöglichkeit im Freien, eine längere Mastzeit und geringerer Antibiotikaeinsatz gewähren mehr Tierwohl.</li> </ul> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das "Bio"-Siegel:</p> <ul> <li>Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau kommen. Die übrigen 5 Prozent dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind.</li> <li>Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung "Bio" oder "Öko" zu vertreiben.</li> <li>Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden.</li> </ul> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Im Jahr 2024 wurde mit Biolebensmitteln ein Umsatz von gut 17 Mrd. Euro erzielt (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-ernaehrung">Marktdaten: Ernährung</a>). Trotzdem liegt der Marktanteil von Biolebensmitteln am gesamten Lebensmittelmarkt lediglich bei 6,3 Prozent (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/boelw">BÖLW</a>-Branchenreport 2025). Es gibt sowohl Handlungsbedarf als auch Potenzial für ein stärkeres Marktwachstum:</p> <ul> <li>Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahr 2030 vom Ökolandbau belegt werden soll. Überträgt man dies auf die Nachfrage nach Biolebensmittel, muss sich der heutige Marktanteil mehr als vervierfachen.</li> <li>Andere Länder lagen bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bioprodukte deutlich vor Deutschland mit 191 Euro pro Person und Jahr: 476 Euro sind es in der Schweiz, 364 Euro in Dänemark, 292 Euro in Österreich, 229 Euro in Luxemburg und 220 Euro in Schweden. Auch beim Marktanteil wird Deutschland unter anderem von Dänemark mit 11,8 Prozent, von der Schweiz mit 11,6 Prozent und von Österreich mit 11,5 Prozent deutlich geschlagen und belegt den 6. Platz (in Europa).</li> </ul> <p>Das Marktwachstum korrespondiert mit einer höheren Kaufbereitschaft für Bioprodukte. Während 2014 nur 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten angaben, immer oder häufig Bioprodukte zu kaufen, waren es 2024 rund 59 Prozent der Befragten. Nach einer Studie von BÖLW kaufen nur 6 Prozent der Haushalte mehr 20 Prozent ihres täglichen Bedarfs in Bio-Qualität. Als die wichtigsten Gründe für den Kauf von Biolebensmitteln wurden Tierschutz, keine Gentechnik und Unterstützung der lokalen Landwirtschaft angegeben.</p> <p>Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95 Prozent der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden">Boden</a>&nbsp;(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/landwirtschaft">Landwirtschaft</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau">Ökologischer Landbau</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-ernaehrung">Marktbeobachtung: Ernährung</a>&nbsp;(Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/landwirtschaft">Landwirtschaft</a> (Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">Ökolandbau: ein Teil der Lösung zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li>Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2025): Branchen Report 2025 - Ökologische Lebensmittelwirtschaft.</li> </ul> </p><p> Wie Sie beim Kauf von Biolebensmitteln richtig handeln <ul> <li>Kaufen Sie Lebensmittel aus ökologischer Produktion (Bio-Siegel).</li> <li>Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde und pflanzenbasierte Ernährung.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei, indem sie die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a> reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung.</p> <p><strong>Kauf von Biolebensmitteln:</strong>&nbsp;Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man auch in konventionellen Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder Wochenmärkten eine immer größere Auswahl an Produkten in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo (siehe Abbildung) erkennbar. Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch.</p> <p><strong>Orientierung im Label-Dschungel:</strong> Bioprodukte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bioprodukt. Daneben gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln:</p> <ul> <li>Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard.</li> <li>Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bioprodukte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg"> </a> <strong> Bio-Logo (EU) </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg">Bild herunterladen</a> (10,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png"> </a> <strong> Bio-Siegel (Deutschland) </strong> Quelle: BMEL <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png">Bild herunterladen</a> (160,31 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Geschützte Begriffe</strong>: Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden:</p> <ul> <li>biologisch oder ökologisch</li> <li>kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch</li> <li>biologischer bzw. ökologischer Landbau.</li> </ul> <p>Andere Begriffe hingegen wie z.B. "integrierter Landbau", "natürlich" oder "kontrolliert" stehen nicht für Bioprodukte.&nbsp;</p> <p><strong>Lebensmittel wertschätzen:</strong> Eine artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Anbaumethoden und Betriebskontrollen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel meist teurer gegenüber vergleichbaren konventionellen Lebensmitteln. Trotzdem können Sie auch beim Einkauf von Biolebensmitteln Geld sparen: Weniger Fleischprodukte im Warenkorb und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen helfen zum Beispiel dabei. Bedenken Sie: Konventionelle Lebensmittel sind auch deshalb so günstig, weil die Kosten für die damit verbundenen Umweltschäden (sogenannte externe Kosten) an die Allgemeinheit und zukünftige Generationen weitergegeben werden.</p> <p><strong>Auf ausgewogene Ernährung achten:</strong> Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist im Vergleich zu konventionell hergestellten Produkten besser für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Biolebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die <a href="https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen/">DGE-Empfehlungen "Gut essen und trinken"</a> formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch- und anderen tierischen Produkten (z.B. Margarine statt Butter) und beachten Sie unsere Tipps zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlichen Ernährung</a>.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Vermeidung von Lebensmittelabfällen</a>.</li> <li>Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte aus fairem Handel. Ca. 70 Prozent der Fairtrade-Produkte sind bio-zertifiziert.</li> <li>Kaufen sie Gemüse wie Kohlrabi, Möhren oder Radieschen ohne Blätter, wann immer möglich. Ohne die Blätter bleibt das Gemüse vom Feld zum Laden länger frisch. Außerdem werden für die schönen Blätter häufig zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt.</li> <li>Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse nicht von äußerlichen Makeln leiten. Wählen Sie gezielt Obst und Gemüse ohne Klassenangaben oder der Klasse II.</li> <li>Kaufen Sie Obst und Gemüse nach ihrem persönlichen Mengenbedarf, auch wenn größere Mengen rabattiert sind.</li> <li>Achten Sie bei Obst und Gemüse auf Saisonalität. Auf Wochenmärkten gibt es eine große Auswahl an saisonalen Produkten.</li> <li>Vermeiden Sie das Anfassen und Drücken von losem Obst und Gemüse.</li> <li>Wählen Sie beim Einkauf nicht immer das aller neueste und frischeste Obst oder Gemüse.</li> <li>Verzichten sie gezielt auf eingepacktes Obst und Gemüse und nutzen Sie Obst- und Gemüsenetze für den Transport.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps6_artenvielfalt.jpg"> </a> <strong> Ökolandbau fördert die Artenvielfalt. </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps6_artenvielfalt.jpg">Bild herunterladen</a> (3,91 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln </strong> Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.png">Bild herunterladen</a> (209,88 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (53,83 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Biolebensmittel_2026-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (41,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-und-bio-siegel_cms-uba_0.jpg"> </a> <strong> Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-und-bio-siegel_cms-uba_0.jpg">Bild herunterladen</a> (64,93 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen, für Bodenerosion und -verdichtung sowie für den Biodiversitätsverlust durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und große Ackerschläge. Rund drei Viertel der Stickstoffeinträge und die Hälfte der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen beispielsweise aus der Landwirtschaft. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/eutrophierung">eutrophiert</a>&nbsp;und in einem schlechten ökologischen Zustand.</p> <p>Im Jahr 2024 war die deutsche Landwirtschaft geschätzt für die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a>⁠ von rund 53,7 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 8,2 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH4) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N2O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 76 Prozent der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/methan-emissionen">CH4-Emissionen</a> und 77,3 Prozent der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/distickstoffoxid-emissionen">N2O-Emissionen</a>&nbsp;aus der Landwirtschaft.</p> <p>Eine ökologische Landwirtschaft entlastet Gewässer und Böden. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10952">ökologische Landbau</a> hatte in Deutschland 2024 einen Anteil an der Agrarfläche von 11,4 Prozent, 1999 waren es nur 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern.</p> <p>Wesentliche&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau">Merkmale des ökologischen Landbaus</a>&nbsp;sind:</p> <ul> <li>Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten.</li> <li>Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus.</li> <li>Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc.</li> <li>Keine gentechnisch veränderte Organismen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gvo">GVO</a>)</li> <li>Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung.</li> <li>Artgerechtere Tierhaltung: Mehr Auslauf- und Bewegungsmöglichkeit im Freien, eine längere Mastzeit und geringerer Antibiotikaeinsatz gewähren mehr Tierwohl.</li> </ul> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das "Bio"-Siegel:</p> <ul> <li>Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau kommen. Die übrigen 5 Prozent dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind.</li> <li>Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung "Bio" oder "Öko" zu vertreiben.</li> <li>Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden.</li> </ul> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Im Jahr 2024 wurde mit Biolebensmitteln ein Umsatz von gut 17 Mrd. Euro erzielt (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-ernaehrung">Marktdaten: Ernährung</a>). Trotzdem liegt der Marktanteil von Biolebensmitteln am gesamten Lebensmittelmarkt lediglich bei 6,3 Prozent (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/boelw">BÖLW</a>-Branchenreport 2025). Es gibt sowohl Handlungsbedarf als auch Potenzial für ein stärkeres Marktwachstum:</p> <ul> <li>Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahr 2030 vom Ökolandbau belegt werden soll. Überträgt man dies auf die Nachfrage nach Biolebensmittel, muss sich der heutige Marktanteil mehr als vervierfachen.</li> <li>Andere Länder lagen bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bioprodukte deutlich vor Deutschland mit 191 Euro pro Person und Jahr: 476 Euro sind es in der Schweiz, 364 Euro in Dänemark, 292 Euro in Österreich, 229 Euro in Luxemburg und 220 Euro in Schweden. Auch beim Marktanteil wird Deutschland unter anderem von Dänemark mit 11,8 Prozent, von der Schweiz mit 11,6 Prozent und von Österreich mit 11,5 Prozent deutlich geschlagen und belegt den 6. Platz (in Europa).</li> </ul> <p>Das Marktwachstum korrespondiert mit einer höheren Kaufbereitschaft für Bioprodukte. Während 2014 nur 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten angaben, immer oder häufig Bioprodukte zu kaufen, waren es 2024 rund 59 Prozent der Befragten. Nach einer Studie von BÖLW kaufen nur 6 Prozent der Haushalte mehr 20 Prozent ihres täglichen Bedarfs in Bio-Qualität. Als die wichtigsten Gründe für den Kauf von Biolebensmitteln wurden Tierschutz, keine Gentechnik und Unterstützung der lokalen Landwirtschaft angegeben.</p> <p>Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95 Prozent der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden">Boden</a>&nbsp;(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/landwirtschaft">Landwirtschaft</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau">Ökologischer Landbau</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-ernaehrung">Marktbeobachtung: Ernährung</a>&nbsp;(Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/landwirtschaft">Landwirtschaft</a> (Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">Ökolandbau: ein Teil der Lösung zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li>Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2025): Branchen Report 2025 - Ökologische Lebensmittelwirtschaft.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

A behavioural economic analysis of moral hazards in food production: the case of deviant economic behaviour and disclosure policies on the restaurant, ready-to-eat and retail level

Deviant behaviour on various levels of the food supply chain may cause food risks. It entails irregular technological procedures which cause (increased probabilities of) adverse outcomes for buyers and consumers. Besides technological hazards and hitherto unknown health threats, moral hazard and malpractice in food businesses represent an additional source of risk which can be termed 'behavioural food risk'. From a regulatory perspective, adverse outcomes associated with deviance represent negative externalities that are caused by the breaking of rules designed to prevent them. From a rational choice perspective, the probability of malpractice increases with the benefits for its authors. It decreases with the probability of detection and resulting losses. It also decreases with bonds to social norms that protect producers from yielding to economic temptations. The design of mechanisms that reduce behavioural risks and prevent malpractice requires an understanding of why food businesses obey or do not obey the rules. This project aims to contribute to a better understanding of malpractice on the restaurant/retail level through comparative case studies and statistical analyses of food inspection and survey data. Accounting for the complexity of economic behaviour, we will not only look at economic incentives but consider all relevant behavioural determinants, including social context factors.

Wasserschutzgebiete 2006

Der Trinkwasserbedarf Berlins wird aus dem Grundwasser gedeckt. Die Berliner Wasser Betriebe (BWB) gewährleisten die Trinkwasserversorgung der Stadt. Das geförderte Wasser wird teilweise als Uferfiltrat (Wasser der oberirdischen Gewässer, das nach der Bodenpassage durch die Brunnen in Ufernähe gefördert wird) gewonnen. Zum Teil wird Oberflächenwasser in Grundwasseranreicherungsanlagen künstlich versickert und danach als Grundwasser entnommen. Neben den Berliner Wasser Betrieben bestehen noch eine Anzahl kleinerer Förderanlagen, sog. Eigenwasserversorgungsanlagen , die für private, meist industrielle Zwecke oder für öffentliche Einrichtungen Grundwasser fördern. Nach der Vereinigung Berlins 1990 nahm die Bautätigkeit erheblich zu. Während der Baumaßnahmen können Grundwasserhaltungen durchgeführt werden, bei denen ebenfalls Grundwasser entnommen wird. Dies geschieht je nach Bautätigkeit an unterschiedlichen Standorten und in schwankenden Mengen. Besonders tiefe bzw. große Baumaßnahmen werden meistens in der grundwasserschonenden Trogbauweise durchgeführt, bei der nur geringe Restwassermengen gefördert werden müssen. Fördermengen Die Grundwasseroberfläche, die in Berlin seit über hundert Jahren durch die Trinkwasserförderung abgesenkt wurde, befand sich im Mai 2005 wie auch in den letzten Jahren im Vergleich zum Jahr 1989 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist die verringerte Rohwasserentnahme der Berliner Wasserbetriebe. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke (Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch) wurden in den Jahren von 1991 bis 1997 stillgelegt. Seit September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt, bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird an beiden Standorten jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um die erfolgreiche Durchführung lokaler Altlastensanierungen nicht zu gefährden. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 16 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2002 dagegen nur noch 219 Millionen m 3 gefördert. Im Jahr 2003 stieg die Förderung aufgrund des sehr trockenen Sommers auf 226 Mio. m 3 wieder leicht an, um dann 2005 weiter auf 212 Mio. m 3 abzusinken. Die Neustrukturierung der Grundwassernutzung nach 1990 führte zu einer wesentlichen Veränderung des Grundwasserregimes in Berlin. Im Westteil der Stadt ging der Trinkwasserverbrauch um 27 Prozent, im Ostteil sogar um 62 Prozent zurück. Die Folge war ein Anstieg der Grundwasseroberfläche insgesamt, ein besonders starker aber im südöstlichen Teil Berlins, im Bereich der Förderbrunnen der Wasserwerke. In weiten Teilen des Urstromtales stiegen die Grundwasserstände um 0,5 bis 1 m, in der Nähe der Wasserwerke bis zu 3 m. Für die Trinkwasserversorgung benötigen die Berliner Wasser Betriebe von ehemals sechzehn Wasserwerken in den 90er Jahren noch neun Wasserwerke. Um das Risiko einer Verunreinigungen des Grundwassers zu vermindern, liegen die Brunnen in Wasserschutzgebieten, in denen bestimmte Nutzungen verboten sind. Gesetzliche Grundlagen Als einheitliche Vorgabe für die Ländergesetzgebung hat der Bund als Rahmenvorschrift das "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlassen. §19 WHG bildet dabei die Ermächtigungsgrundlage für die Länder, Wasserschutzgebiete festzulegen. § 19 Wasserschutzgebiete (1) Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiliger Einwirkung zu schützen oder das Grundwasser anzureichern oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge – oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. (2) In den Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Beobachtung des Gewässers und des Bodens. Die anderen Bestimmungen des Bundes haben nur indirekte Auswirkungen auf die Festsetzung. Zu nennen sind hier das “Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwässer in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG)” und die “Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe” (Trinkwasserverordnung -TrinkWV). Die mit dem Begriff Berliner Wasserrecht zusammengefassten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften bilden als Landesrecht in Ausfüllung der Vorgaben des Bundes die Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten (WSG). Im Zusammenhang mit der im Jahr 2000 durchgeführten Teilprivatisierung der Berliner Wasser Betriebe (BWB) wurde im neu im Berliner Wassergesetz -BWG eingefügten § 37 a festgelegt, dass das für die öffentliche Wasserversorgung Berlins erforderliche Wasser im Gebiet des Landes Berlin zu gewinnen ist. Für die Art der Festlegung von WSG stehen die Ausführungen von § 22 Wasserschutzgebiete zu Verfügung (1) Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. In der Verordnung sind die Schutzbestimmungen zu bezeichnen. Es können Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen festgelegt werden. (…) (2) Bei der Aufstellung der Wasserschutzgebiete sollen die Behörden und Stellen beteiligt werden, die Träger öffentlicher Belange sind. (3) Der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets geht ein Anhörungsverfahren voraus. Die beabsichtigte Festsetzung ist im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Pläne (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen), aus denen sich der Umfang des Wasserschutzgebiets und die Einteilung der Zonen ergeben, und die beabsichtigten Schutzbestimmungen während eines Monats ausliegen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist … erhoben werden können. (…) Darüber hinaus regelt das Gesetz die Einteilung der oberirdischen Gewässer, die Eigentumsverhältnisse, die Benutzung der Gewässer und die behördliche Zuständigkeit, ferner die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer sowie der Zulassung der Errichtung von Anlagen an und im Gewässer. Wasserschutzgebiete Das Berliner Wassergesetz unterscheidet noch zwei rechtliche Qualitäten für die Definition von Schutzgebieten: Für im Westteil der Stadt gelegene Wasserschutzgebiete die noch nicht durch Rechtsverordnung ausgewiesen sind, gilt laut §22 Abs. 5 die "Anordnung über die hygienische Überwachung der Berliner Wasserwerke und die Bildung von Schutzzonen" vom 08.10.1946 (sog. 46er Alliierte Anordnung). Diese Anordnung weist jetzt nur noch folgende Schutzzone aus: Wasserwerk Riemeisterfenn Nach § 22 Abs.1 des BWG wurden für alle anderen Wasserschutzgebiete von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Rechtsverordnungen erlassen: Die Berliner Wasserbetriebe betreiben nach der 2001 vorgenommenen Schließung der Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide noch neun Wasserwerke, deren Einzugsgebiete nach den folgenden Verordnungen geschützt sind: Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) vom 07.01.1975 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) vom 01.09.1978 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Beelitzhof (Wasserschutzgebietsverordnung Beelitzhof) vom 13.11.1987 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Jungfernheide (Wasserschutzgebietsverordnung Jungfernheide) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tegel (Wasserschutzgebietsverordnung Tegel) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Buch (Wasserschutzgebietsverordnung Buch) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Friedrichshagen (Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Johannisthal und Altglienicke (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal / Altglienicke) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide / Kaulsdorf) vom 11.10.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Erkner (Wasserschutzgebietsverordnung Erkner) vom 12.10.2000 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Staaken (Wasserschutzgebietsverordnung Staaken) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Eichwalde (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Spandau (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 22.06.2005 *Nr. der Wasserschutzgebiete gemäß Aktenplan des Referats VIII E der SenStadt Kriterien für die Abgrenzung von Wasserschutzgebieten Wasserschutzgebietsabgrenzungen werden in Anlehnung an die technischen Empfehlungen der DVGW (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser / Dt. Verein von Gas- und Wasserfachmännern) erarbeitet. Um dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen Entfernung von der Entnahmestelle und den Verbotsanordnungen Rechnung zu tragen, werden Zonen ausgewiesen. Zu den Trinkwasserbrunnen hin werden Zonen mit stärkeren Verboten belegt, um dem gesteigerten Schutzinteresse von Grundwasser Rechnung zu tragen. Für die einzelnen WSG wurden aufgrund der heterogenen Rechtslage unterschiedliche Kriterien für die Abgrenzung herangezogen (Hydrologie, Geologie, örtliche Gegebenheiten, Besiedlung). 46er Alliierte Anordnung Wasserschutzzonen nach § 4 der Magistratsanordnung vom 08.10.1946 sind festgesetzte Gebiete mit bestimmten Nutzungseinschränkungen. Dieser Verordnung ging ein entsprechender Befehl der Alliierten Kommandantur voraus, der in der ganzen Stadt galt. Die Schutzzonen sind in eine engere, im 100 m-Radius (Zone II) um die Brunnen und eine weitere Schutzzone, im 500 m-Radius (Zone III) gegliedert. Der Fassungsbereich (Zone I) wird in Anlehnung an die Wasserschutzgebietsverordnung durch einen Radius von 10 m um die Brunnen definiert. Bei Galerien werden die Gebiete verbunden. Für das Wasserwerk Spandau, das zur Zeit noch durch die Anordnung geschützt ist, wird in den kommenden Jahren eine Wasserschutzgebietsverordnung nach dem Berliner Wassergesetz erarbeitet, die die Anordnung ersetzen wird. Wasserschutzgebietsverordnung Die bis dato erlassenen Rechtsverordnungen gliedern sich in zwei Gruppen. In den älteren Rechtsverordnungen ist die Differenzierung der weiteren Schutzzone III nicht vorgenommen worden (Beelitzhof, Kladow, Tiefwerder (zwischen 1975 und 1987 erlassen)). Ab 1988 wird die Schutzzone III in IIIa und IIIb gegliedert. Für die neuen Rechtsverordnungen wird als Bemessungsgrundlage prinzipiell das Isochronenkonzept (vgl. Abb. 3) eingesetzt. Die Grundwasserisochronen (Linien gleicher Fließzeiten) werden zur Festlegung der Schutzzonen II, IIIa und IIIb herangezogen. Größe und Form der Schutzzonen werden rein hydraulisch über Fließzeiten des Grundwassers zur Entnahmestelle begründet. Um eine eindeutige Festlegung zu ermöglichen, folgt die tatsächliche Abgrenzung vorhandenen Grundstücks oder Flurstücksgrenzen oder klar erkennbaren Geländemarkierungen. Fließzeiten zur Entnahmestelle für die Ausweisung der Schutzzonengrenzen: Schutzzone II: 50 Tage Schutzzone IIIa: 500 Tage Schutzzone IIIb: 2.500-3.500 Tage Ausnahme bildet die Zone I, die durch einen Radius von 10 m um den Brunnen – bei Galerien um die Brunnenachse – definiert ist (WSG Buch 20 m im Radius). Der Festlegung der Isochronen und damit der Schutzgebietsgrenzen gehen hydrogeologische Untersuchungen für das entsprechende Gebiet voraus, aus denen ein regionales Grundwasserströmungsmodell entwickelt wird. Ziel dieses Konzeptes ist es, im Fall einer Kontamination des Bodens bzw. des Grundwassers ausreichend Zeit für die Schadensbekämpfung zur Verfügung zu haben. Im Rahmen der Neufassung der Wasserschutzgebietsverordnungen nach dem Isochronenkonzept wurde auch eine Ergänzung und Erweiterung der Nutzungseinschränkungen innerhalb der Schutzgebiete vorgenommen.

Vorl%C3%A4ufiges_Merkblatt_16.10.2025.pdf

16.10.2025 Vorläufiges Merkblatt für die Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“(EIP) und des GAP-Strategieplans (FP 8601) (EIP-AGRI-Richtlinien – GAP-SP – Entwurf, Stand 16.10.2025) - Änderungen ausdrücklich vorbehalten - Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien und das Merkblatt vollständig durch! Allgemeine Hinweise Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ und des GAP-Strategieplans (EIP- AGRI-Richtlinie – GAP-SP). Dieses Merkblatt enthält ergänzende Hinweise für das Auswahl- und Antragsverfahren für die Förderung nach den o. g. Richtlinien. Die Regelungen dieser Richtlinien, des jeweiligen Bewilligungsbescheides einschließlich nachfolgender Änderungsbescheide und seiner / ihrer Anlagen sind zu beachten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Für Zahlungsanträge zum Abruf der Fördermittel wird ein gesondertes Merkblatt herausgegeben. Inhalt 1Was ist EIP?................................................................................................................... 2 2Was wird gefördert? ....................................................................................................... 3 3Was ist eine Operationelle Gruppe? ............................................................................... 3 3.1Zusammensetzung einer Operationelle Gruppe: ..................................................... 3 3.2Rechtsform, Kooperationsvertrag ............................................................................ 4 3.3Weitere Hinweise .................................................................................................... 4 4Wer ist Zuwendungsempfänger? .................................................................................... 4 5Wo ist das EIP-Projekt durchzuführen? .......................................................................... 5 6Wie wird gefördert? ........................................................................................................ 5 6.1Beihilferechtliche Einordnung, maximale Zuwendungshöhe .................................... 5 6.2Zuwendungsart, Zuwendungsform, Finanzierungsart .............................................. 5 6.3Erstattungsprinzip ................................................................................................... 5 7Wie lange wird gefördert? ............................................................................................... 6 8Wie erfolgen die Antragstellung und die Auswahl der geförderten Vorhaben? ................ 6 8.1Bewilligungsbehörde ............................................................................................... 6 8.2Förderaufruf ............................................................................................................ 6 8.3Auswahlverfahren (Stufe 1) ..................................................................................... 6 1 16.10.2025 9 8.4Förderantrag (Stufe 2) ............................................................................................. 6 8.5Auswahl der geförderten Vorhaben ......................................................................... 7 Was sind zuwendungsfähige Ausgaben und wie werden sie ermittelt? .......................... 7 9.1Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben ........................................................ 7 9.2Nutzung vereinfachter Kostenoptionen .................................................................... 7 9.3 Ermittlung der Personalkosten für das von der Operationellen Gruppe oder ihren Mitgliedern angestellte und im Projekt eingesetzte Personal.............................................. 8 9.3.1 9.4 Zuordnung zu den Anforderungsniveaus .......................................................... 8 Beantragung und Berechnung der weiteren Kosten ................................................ 9 9.4.1 Pauschalierungsvariante A - Teilpauschalfinanzierung - Gemeinkostenpauschale ...............................................................................................10 9.4.2Pauschalierungsvariante B - Restkostenpauschale .........................................10 9.4.3Lead-Partner als öffentliche Auftraggeber .......................................................10 10 Welche Fördervoraussetzungen müssen vorliegen? .....................................................10 11 Ergänzende Ausführungen zu Verpflichtungen..............................................................11 11.1 Förderverpflichtungen ............................................................................................11 11.1.1Jährlicher Sachbericht, Abschlussbericht ........................................................11 11.1.2Veröffentlichung der Ergebnisse .....................................................................11 11.2 Sonstige Verpflichtungen........................................................................................12 11.2.1Vergabe von Aufträgen ...................................................................................12 11.2.2Mitteilungspflichten ..........................................................................................12 12 Kürzungen und Sanktionen, Widerruf der Förderung .....................................................12 13 Weitere Informationen zu EIP-AGRI ..............................................................................12 14 Anlagen .........................................................................................................................12 1 Was ist EIP? Ziel der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) ist die Förderung der Innovation und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Die EIP trägt zur Erreichung der spezifischen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 der GAP-Strategieplanverordnung bei. Sie sorgt insbesondere für Folgendes: a) Schaffung eines Mehrwerts durch bessere Verbindung der Forschung mit landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und Förderung eines umfassenderen Einsatzes der verfügbaren Innovationsmaßnahmen; b) Vernetzung von Innovationsakteuren und -projekten; c) Förderung der schnelleren und breiteren Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis, einschließlich des Austauschs zwischen den Landwirten und d) Unterrichtung der wissenschaftlichen Gemeinschaft über den Forschungsbedarf in der landwirtschaftlichen Praxis. 2 16.10.2025 Die geförderten Projekte tragen zu einem oder mehreren spezifischen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bei, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele der GAP gemäß Artikel 5 der GAP-Strategieplanverordnung verfolgt werden. Diese allgemeinen und spezifischen Ziele sind in Anlage 1 dieses Merkblatts aufgeführt. Die EIP Projekte werden durch Operationelle Gruppen durchgeführt, die Teil der EIP sind. Jede operationelle EIP-Gruppe erstellt einen Plan für ein innovatives Projekt, das entwickelt oder durchgeführt werden soll. Das innovative Projekt stützt sich dabei auf das interaktive Innovationsmodell mit folgenden Grundprinzipien: a) Entwicklung innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- bzw. Forstwirte sowie der Ernährungswirtschaft, soweit sinnvoll unter Berücksichtigung der Interaktionen entlang der gesamten Lieferkette; b) Zusammenführung von Partnern mit einander ergänzenden Kenntnissen wie Landwirte, Berater, Forscher, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen in einer gezielten Kombination, die am besten für die Projektziele geeignet ist, und c) Mitentscheidung und Mitgestaltung während des gesamten Projekts. Operationelle EIP-Gruppen können auf länderübergreifender, auch auf grenzüberschreitender Ebene tätig sein. Die geplante Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Verfahren in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen. Die operationellen EIP-Gruppen verbreiten — insbesondere über die nationalen und europäischen GAP-Netze — eine Zusammenfassung ihrer Pläne und der Ergebnisse ihrer Projekte. 2 Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Innovationsprojekten durch Operationelle Gruppen, die die Entwicklung neuer, veränderter oder verbesserter Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien sowie den Transfer der Ergebnisse der Innovationsprojekte in die land- und forstwirtschaftliche Praxis zum Inhalt haben. Gefördert werden die Ausgaben der Zusammenarbeit einer Operationellen Gruppe und die Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten. Projektbedingte Investitionen werden in Höhe der auf den Projektzeitraum entfallenden Abschreibungen gefördert. Eine Unterstützung erfolgt nur für neue Formen der Zusammenarbeit, für bereits bestehende Operationelle Gruppen nur bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit. 3 Was ist eine Operationelle Gruppe? Operationelle Gruppen sind obligatorischer Teil der EIP-AGRI. Sie werden von Akteuren der Land- und Forstwirtschaft in Verbindung mit anderen Interessengruppen, wie z. B. Forschern, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors und Beratern gegründet, um entsprechend ihrer jeweiligen Interessensschwerpunkten ein gemeinsames Innovationsprojekt durchzuführen und zu begleiten. 3.1 Zusammensetzung einer Operationelle Gruppe: a) Die Operationelle Gruppe hat mindestens drei voneinander unabhängige Mitglieder. Verbundene Unternehmen zählen als ein Mitglied der Operationellen Gruppe. 3

Versuche zur gaschromatographischen Bestimmung von Selen in Brauchwasser

Die Trinkwasserverordnung vom 31.1.1975 limitiert den Selengehalt im Brauchwasser von Lebensmittelbetrieben. Die in der Verordnung vorgeschriebene photometrische Bestimmung ist aufwendig und wenig empfindlich. Gestuetzt auf neue Literaturangaben soll deshalb versucht werden, Selenspuren im Brauchwasser nach Ueberfuehrung in ECD-aktive Piazselenole gaschromatographisch zu bestimmen.

Farm4More - Innovative Landbewirtschaftung zur Minderung der Emissionen und Förderung der ländlichen Entwicklung - EU-LIFE Projektteil der HBLFA Raumberg-Gumpenstein (Farm4More_HBLFA R-G)

Zielsetzung: Aktuell werden die Themen 'Proteinversorgung', 'Eiweißbilanz', 'Emissionen aus der Tierhaltung' in der Land- und Lebensmittelwirtschaft stark diskutiert. Ergebnisse von Studien bzw. Vorarbeiten zeigen (siehe auch Literatur): a) dass die Gewinnung von Aminosäuren bzw. Eiweißkonzentraten aus Grünlandbeständen einen wertvollen Beitrag zur Eiweißversorgung von Monogastriern leisten kann; b) durch Zufütterung von Bio-Kohle dien Emissionen aus der Tierhaltung reduziert werden können. Im Life-Projekt wird zur Erzeugung von Eiweißkonzentraten aus Silagepresssaft eine Pilotanlage errichtet werden. In den Projektteilen der HBLFA Raumberg-Gumpenstein werden die Produkte daraus hinsichtlich Fütterungstauglichkeit (Eiweißkonzentrat bei Geflügel, Presskuchen bei Milchkühen) geprüft werden. Darüber hinaus wird auch das Emissionsminderungspotenzial von Bio-Kohle untersucht. Folgende Detailuntersuchungen werden an der HBLFA durchgeführt: - Futterqualitätsbewertung und Wieder-Siliereignung von Presskuchen aus Leguminosen-Grassilagen (e.g. Rotklee- und Rotklee-Grassilage) (Reinhard Resch et al., Georg Terler et al.) - Bio-Milchviehversuch mit Presskuchen aus Kleegrassilage (Andreas Steinwidder et al.) - Hühnermastversuch mit Aminosäurekonzentrat aus Silagepresssaft (Eduard Zentner und Michael Kropsch et al.). - Einsatz von Biokohle zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Milchviehhaltung (Georg Terler et al.) - Hühnermastversuch mit Biokohle zur Reduktion der Emissionen (Eduard Zentner und Michael Kropsch et al.) Bedeutung des Projekts für die Praxis: Die Themen 'Proteinversorgung', 'Eiweißbilanz', 'Emissionen aus der Tierhaltung' sind derzeit in der Landwirtschaft von zentraler Bedeutung. Erste Ergebnisse von Studien bzw. Vorarbeiten zeigen: a) dass die Gewinnung von Aminosäuren bzw. Eiweißkonzentraten aus Grünlandbeständen einen wertvollen Beitrag zur Eiweißversorgung von Monogastriern leisten kann; b) durch Zufütterung von Bio-Kohle dien Emissionen aus der Tierhaltung reduziert werden können. Im Life-Projekt wird zur Erzeugung von Eiweißkonzentraten aus Silagepresssaft eine Pilotanlage errichtet werden. In den Projektteilen der HBLFA werden die Produkte daraus hinsichtlich Fütterungstauglichkeit (Eiweißkonzentrat bei Geflügel, Presskuchen bei Milchkühen) geprüft werden. Darüber hinaus wird auch das Emissionsminderungspotenzial von Bio-Kohle untersucht. Das Interesse an diesen innovativen Verfahren ist in der Praxis, Beratung und Lehre groß. Das Projekt wurde auf europäischer Ebene als sehr innovativ und erfolgversprechend eingestuft und dementsprechend genehmigt.

1 2 3 4 523 24 25