API src

Found 207 results.

Wo ist die biologische Vielfalt in der Schweiz am grössten?

Modelle der WSL zeigen, welche Landschaften in der Schweiz besonders reich an Farn- und Blütenpflanzen sind und welche Einflussgrössen deren Artenvielfalt bestimmen. Die Arbeiten liefern Grundlagen, damit wir die biologische Vielfalt in der Schweiz besser verstehen, schützen und fördern können. Die biologische Vielfalt umfasst alle Tier- und Pflanzenarten, die genetische Vielfalt ihrer Individuen sowie die Vielfalt der Lebensräume. Die biologische Vielfalt der Schweiz ist gross: Wissenschaftler schätzen, dass es hierzulande rund 50 000 Tier- und Pflanzenarten gibt1. Die Schweiz hat sich 1992 mit der Unterzeichnung der Biodiversitätskonvention von Rio verpflichtet, diese Vielfalt zu überwachen, zu erhalten und zu fördern. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) überwacht seit 2001 die biologische Vielfalt der Schweiz mit dem Biodiversitätsmonitoring (BDM). Da es unmöglich ist, die ganze Vielfalt zu erfassen, konzentriert sich das BDM auf Kennzahlen, die wichtige Aspekte der Vielfalt repräsentieren. Diese Kennzahlen zeigen, ob die biologische Vielfalt wächst oder schrumpft. Eine dieser Kennzahlen erfasst die Artenvielfalt an Farn- und Blütenpflanzen (Gefässpflanzen) in verschiedenen Landschaften (Koordinationsstelle Biodiversitätsmonitoring Schweiz (2006) Zustand der Biodiversität in der Schweiz. Umwelt-Zustand Nr. 0604. Bundesamt für Umwelt, Bern. ). Modelle der WSL liefern Karten der Pflanzenvielfalt in der Schweiz: Auf rund 500 Probeflächen, die regelmässig über die ganze Schweiz verteilt sind, erfasst das BDM die Artenvielfalt an Gefässpflanzen in der Landschaft. Trotz der grossen Anzahl liefern die Probeflächen nur punktuelle Informationen. Die WSL hat deshalb die Artenzahlen des BDM verwendet, um die Artenvielfalt für die gesamte Schweiz zu modellieren. Mit Hilfe dieser Modelle kann die Pflanzenvielfalt flächendeckend vorhergesagt werden.

Katrin Eder: „Die Projekte, die für die Landesgartenschau angestoßen werden, machen Neustadt auch weit darüber hinaus noch lebenswerter“

Umwelt- und Mobilitätsministerin überreichte Förderbescheide für Projekte aus den Bereichen Natur- und Gewässerschutz sowie einer nachhaltigen Mobilität, die im Rahmen der Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße angestoßen werden „Neustadt an der Weinstraße freut sich auf die Landesgartenschau 2027 und ich freue mich, dass in diesem Rahmen Projekte angestoßen werden, deren Wirkung für den Schutz unserer Gewässer, unserer Natur und einer nachhaltigen Mobilität weit über das Event hinaus Wirkung entfalten werden. Sie sind zukunftsgerichtet und machen Neustadt noch lebenswerter – für die Menschen hier und für kommende Generationen“, sagte Umwelt- und Mobilitätsministerin Katrin Eder anlässlich der Übergabe von Förderbescheiden aus drei verschiedenen Bereichen an Oberbürgermeister Marc Weigel. Die Projekte, die in Vorbereitung auf die Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße angegangen werden, werden vom Umweltministerium mit den heutigen Förderungen in Höhe von voraussichtlich 5,81 Millionen Euro unterstützt. Sie umfassen drei geförderte Maßnahmenpakete. So werden der Speyerbach und der Rehbach renaturiert. Die naturnäheren Gewässerverläufe verbessern den ökologischen Zustand der Flüsse und durch die Schaffung neuer Retentionsflächen am Speyerbach wird zudem die Hochwasservorsorge gestärkt. Beispielsweise werden hier Betonbefestigungen zurückgebaut und mit Buhnen, Kiesbänken und Flachwasserzonen Wanderfischen wie dem Lachs bessere Bedingungen geschaffen. Das Projekt wird unter anderem aus der Aktion Blau Plus zu 93,4 Prozent gefördert – mit insgesamt 6,28 Millionen Euro. Der heutige Bescheid erging davon über 2,7 Millionen Euro. „Die Eingriffe an den beiden Flüssen erhöhen die Strömungs- und Lebensraumvielfalt, ohne den naturnahen Charakter der Gewässer zu beeinträchtigen. Neben dem wichtigen Beitrag für das Ökosystem und die Hochwasservorsorge erhöhen die Maßnahmen außerdem die Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Katrin Eder. Die Aufenthaltsqualität der Bürgerinnen und Bürger erhöht auch der geplante „Auepark Mitte“, als zentraler Bestandteil der Landesgartenschau. „Was hier entsteht ist weit mehr als eine Parkanlage. Die ökologische Aufwertung der Neubachwiesen ist ein Zukunftsprojekt im besten Sinne – ein Ort an dem Klimaanpassung, Artenvielfalt und Erholung miteinander verbunden werden“, erläuterte die Ministerin. Das Projekt wird im Rahmen der Aktion Grün in Höhe von 1,35 Millionen Euro gefördert. Artenreiche Grünflächen, wie sie an den Neubachwiesen entstehen sollen, kühlen die Luft, speichern Wasser, filtern Schadstoffe und schaffen so Erholungsräume – für Tiere, Pflanzen und den Menschen. Mit der Weidenskulptur als „grünem Klassenzimmer“ wird zudem ein Naturschutz-Bildungsort im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung entstehen. Hier können Schulklassen auch über die Landesgartenschau hinaus einen außerschulischen Bildungsort wahrnehmen, an dem die Kinder insbesondere etwas über den Erhalt unserer Biodiversität lernen können. Eine Förderung in Höhe von voraussichtlich 1,76 Millionen Euro ist für die Errichtung einer multimodalen und barrierefreien Mobilitätsstation am Bahnhof Neustadt-Böbig sowie den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Haidmühle und Holzhof/Reitstall geplant. „Auch dieses Geld ist gut investiert, denn der Umbau dient nicht allein der Zeit der Landesgartenschau, sondern wertet auch darüber hinaus die Anbindung und Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auf“, so Katrin Eder. Die Bahnstation Böbig wird täglich von über 4.000 Reisenden genutzt und erhält durch den Umbau eine neue, barrierefreie Rampe, die von Gleis 1 direkt die Unterführung zu den anderen Bahnsteigen und dem Bereich östlich der Gleise anbindet. Zusätzlich soll eine direkte und barrierefreie Wegeführung zum nahegelegenen Bushalt entstehen sowie Bike&Ride und Park&Ride-Anlagen. Marc Weigel, Oberbürgermeister von Neustadt an der Weinstraße, sagte: „Die Landesgartenschau 2027 ist ein Schlüsselprojekt für die gesamte Stadt, denn sie verbindet ökologische Aufwertung, zeitgemäße Mobilität und neue Erholungsräume zu einem großen, zusammenhängenden Zukunftsraum. Auf dem weitläufigen Gelände entsteht ein grünes Band, das Natur, Sport, Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität für alle Generationen miteinander verknüpft. Die jetzt zugesagten Fördermittel geben uns die Möglichkeit, diese Vision umzusetzen.“

Renaturierung der Gründlach (Gewässer III. Ordnung) an drei verschiedenen Abschnitten durch den Markt Heroldsberg

Mit dem Bescheid vom 10.05.2024 des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt wurde dem Markt Heroldsberg die widerrufliche, wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach (Gewässer III. Ordnung) erteilt. In diesem Bescheid werden Auflagen zur Verbesserung der Gewässersituation der Gründlach definiert. Es sind zwei Gewässerrenaturierungen umzusetzen: • Ein ca. 94 m langer Gewässerabschnitt zwischen Kunzengasse und Durchlass Festplatz • Ein ca. 76 m langer Gewässerabschnitt nördlich der Nürnberger Straße Zusätzlich soll im Bereich des Schlossbades eine Gewässerumverlegung mit einer Länge von ca. 24 m umgesetzt werden. Der Vorhabensträger, der Markt Heroldsberg, Hauptstraße 104, 90562 Heroldsberg hat daher beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Renaturierung der Gründlach an drei verschiedenen Abschnitten beantragt. Der erste Abschnitt „Nördlich der Nürnberger Str.“ ist ca. 75 m lang, der zweite Abschnitt „Am Festplatz“ ist ca. 95 m lang und der dritte Abschnitt „Am Freibad“ ist ca. 25 m lang. Es erfolgt unter anderen die unregelmäßige Ausgestaltung der Uferböschungen, das Einbringen von Totholz, Wurzelstöcken und Störsteinen entlang der Mittelwasserlinie als Strukturbildner und die Integration des alten Bachlaufes in den neuen Bachlauf als strömungsberuhigter Bereich und somit als Rückzugsort für Insekten und Jungfische. Durch Beseitigen der künstlich hergestellten Sohl- und Uferbefestigungen aus Stein wird die Lebensraumqualität insbesondere für das Makrozoobenthos verbessert. An allen Abschnitten erfolgt die Anpflanzung mit standorttypischen Bäumen. Entlang der Mittelwasserlinie werden initiale Anpflanzungen von Uferröhricht geplant. Abschnitt 1 – An der Nürnberger Straße (Fl.-Nrn. 973/2, 975 und 976): Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 75 Metern verlegt und mit Böschungen neugestaltet werden. Durch die Renaturierung wird ein geschwungener Verlauf der Gründlach angestrebt. Die Sohle wird mit Gumpen, Kiesdepots und Totholz ausgestattet. Zunächst werden die Erdarbeiten außerhalb der bestehenden Fließgewässersohle durchgeführt. Im letzten Schritt erfolgt der Durchstich zum bestehenden Gerinne und damit einhergehend eine Umleitung der Gründlach. Um die Eigendynamik des Gewässers anzuregen, werden in die Ufer des geplanten Bachbettes punktuell größere Wurzelstöcke eingebaut. Abschließend erfolgt der Rückbau der erforderlichen Baustraße und die Anlage eines Trampelpfades entlang der Gründlach. Zur Absicherung ist der Einsatz eines Holzgeländers vorgesehen. Somit wird die Naherholungsqualität und die Erlebbarkeit der Gründlach deutlich erhöht. Die Anpflanzungen mit ortstypischen Bäumen, Stauden und Gräsern im Auenbereich wird die ökologische Vielfalt fördern. Abschnitt 2 – Am Festplatz (Fl.-Nrn. 90, 90/2 und 937/2): Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 95 Metern verlegt und mit Böschungen mit einem Gefälle von ca. 1: 2 bis max. 1: 1,31 neugestaltet werden. Die Gründlach erhält in diesem Bereich einen geschwungenen Verlauf. Die neue Gewässersohle wird unter Berücksichtigung einer Niedrigwasserrinne vorprofiliert und das alte Bachbett mit dem vorhandenen Substrat verfüllt. Auf einer geplanten Insel soll ein Bestandsbaum eingegliedert werden. Um die Eigendynamik des Gewässers anzuregen, werden in die Ufer des bestehenden Bachbettes punktuell größere Wasserbausteine oder Wurzelstöcke (als Störsteine bzw. Buhnen) eingebaut. Bereichsweise sollen die Prallhänge durch ingenieurbiologische Bauweisen (Weidensteckhölzer, Röhrichtwalzen, Geotextil, Gehölzpflanzungen) gesichert werden. Durch die Integration des alten in den neuen Bachlauf entstehen abwechselnd ruhige und lebhafte Gewässerabschnitte. Strömungsberuhigte Bereiche dienen als Rückzugsort für Jungfische sowie als Lebensraum für Insekten. Um die Auswirkungen auf das Gewässer zu minimieren, erfolgt ein hoher Anteil an vorbereitenden Erdarbeiten ohne direkten Eingriff auf das Gewässer. Der Durchstich erfolgt erst nach Fertigstellung der neu geplanten Sohle. Abschnitt 3 – Am Schlossbad (Fl.-Nrn. 116/6 und 937/2): Mit der Gewässerumverlegung der Gründlach in diesem Bereich werden zwei Ziele verfolgt: • Entlastung der bestehenden Stützmauer durch Umgestaltung der Böschungsverhältnisse • Erlebbarmachung der Gründlach für die Besucher des Schlossbades Durch das Schlossbad verläuft die Gründlach in einem naturfernen, geradlinigen Verlauf. Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 25 Metern mit sehr flachen Böschungen (Gefälle von ca. 1: 6 bis max. 1: 4,4) neugestaltet werden. Im Vorfeld soll der bestehende Ufer- und Sohlverbau sowie die bestehende Sohlstufe (Höhe ca. 0,2 m) entfernt werden. Am rechtsseitigen (westlichen) Ufer wird ein „Sandplatz“ als Spielbereich und Naturerlebnisraum mit umgebenden Sitzgelegenheiten und einzelnen Stufen aus Natursteinquadern angelegt. Die bestehende Stützmauer soll erhalten bleiben.

Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Schutzgebiete_INS - Naturpark Saar-Hunsrück

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparks Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Name: Name des Naturparks; Nr: Nummer des Naturparks; Rechtsgr: Rechtgrundlage; Erfassung: Erfassungsgrundlage. Rechtliche Grundlage: SNG.

Naturpark Saar-Hunsrück

Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1 976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparkes Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Außer zahlreichen Datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: OIDEXT : GISPADID; KENNUNG: Kennung OSIRIS; GBNAME : Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; KRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AKRAFT :Außer Kraft; FLANZ : Anzahl Flächen; UNTERL : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Application Schema; OFFLAE : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT:Einspeicherungsdatum Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg).

Kleingärten für Biologische Vielfalt^Ressortforschungsplan 2023, Teilprojekt Multiplikatoren

Kleingärten für Biologische Vielfalt^Ressortforschungsplan 2023, Teilprojekt Gartenneulinge

Kleingärten für Biologische Vielfalt

1 2 3 4 519 20 21