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Auswirkungen des Klimawandels auf wasserbürtige Infektionen und Intoxikationen

Der fortschreitende Klimawandel birgt das Potenzial für eine zunehmende menschliche Gesundheitsgefährdung durch wasserbürtige Infektionen und Intoxikationen, z. B. durch eine Erhöhung von Pathogenkonzentrationen in Gewässern, durch die Ansiedlung neuer Pathogene oder durch mögliche Veränderungen von Erregereigenschaften. Dieser Beitrag stellt exemplarisch einige Beispiele für mögliche Auswirkungen des Klimawandels dar. Nicht-Cholera-Vibrionen kommen natürlicherweise im Meerwasser vor, können sich aber in flachem Wasser bei erhöhter Temperatur erheblich vermehren. Im Falle von Legionellen könnten die Klimaveränderungen durch das Zusammenwirken von warmem und feuchtem Wetter zu temporären oder längerfristig erhöhten Legionellose-Inzidenzen führen. Auch könnten durch wärmeres Kaltwasser oder Senkungen der Temperatur des Warmwassers Bedingungen entstehen, die höheren Legionellenkonzentrationen Vorschub leisten. In nährstoffreichen Gewässern kann es bei Temperatursteigerung zu erhöhten Konzentrationen an toxigenen Cyanobakterien kommen. Durch Starkregenfälle nach Stürmen oder längeren Hitzeperioden mit Trockenheit können humanpathogene Viren vermehrt in Gewässer eingeschwemmt werden. Und auch bei Erregern von Mykosen und fakultativ pathogenen Mikroorganismen besteht bei steigenden Temperaturen eine mögliche Gefährdung für die menschliche Gesundheit. So wurden nach Extremwetterereignissen bereits erhöhte Infektionsraten mit nicht-tuberkulösen Mykobakterien oder Pilzen dokumentiert. Quelle: Dupke S, Buchholz U, Fastner J, Förster C, Frank C et al. (2023): Auswirkungen des Klimawandels auf wasserbürtigeInfektionen und Intoxikationen. J Health Monit 8(S3): Seite 67

Trinkwasser: Auf die letzten Meter kommt es an!

Trinkwasserverordnung geändert -  Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der ⁠ UBA ⁠-Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012

Alles klar zwischen Ozean und Wasserhahn

Neue UBA-Broschüre „Rund um das Trinkwasser“ In vielen Ländern gehört eine kostenlose Karaffe Leitungswasser auf dem Tisch zum guten Ton. Wer bei uns im Restaurant darum bittet, dem quittieren die Kellner dies oft mit einem Naserümpfen. Dabei ist das Leitungswasser in Deutschland im internationalen Vergleich Spitze: „Das deutsche Trinkwasser hat eine durchweg hohe Qualität. Es wird umfassend und regelmäßig kontrolliert, kostet wenig und ist vermutlich das einzige Lebensmittel, das man nicht mühsam nach Hause tragen muss“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Doch wo kommt das Trinkwasser her, wo geht es hin und warum ist bleifrei plötzlich super? Diese und viele weitere Fragen beantwortet jetzt umfassend die UBA-Broschüre „Rund um das Trinkwasser“ des UBA. Fragen ob das Trinkwasser sicher ist, erreichen das ⁠ UBA ⁠ immer wieder. Der neue Ratgeber informiert daher ausführlich und offen über alles Wissenswerte rund um die gesundheitliche Bewertung von im Trinkwasser gelösten Stoffen wie  Kalzium, Magnesium oder Nitrat. Er erklärt verständlich, wie es gelingt, Krankheitserreger aus dem Leitungswasser fernzuhalten. Der Ratgeber informiert auch über die technischen und logistischen Aspekte der Trinkwasser-Verteilung. Ein Baustein, der über die Qualität entscheidet, sind beispielsweise die Verteilungsnetze: In gerader Linie messen sie in Deutschland über 500.000 Kilometer und könnten damit die Erde über 12 Mal umspannen. Der Herausforderung, sie ständig dicht zu halten und vor Korrosion zu schützen, stellen sich die deutschen Wasserversorger auch im internationalen Vergleich mit großem Erfolg. Genauso wichtig wie ein intaktes Verteilungsnetz ist die richtige Abstimmung des Materials der Leitungen in Haus oder Wohnung auf die regionale Wasserqualität. So eignen sich blanke Kupferrohre beispielsweise nicht für alle Trinkwässer, hier ist Fachwissen gefragt. UBA-Präsident Flasbarth rät vor allem Heimwerkerinnen und Heimwerkern zur Umsicht: „Arbeiten an der Trinkwasser-Installation sollte man nur einem Fachbetrieb überlassen, der beim regionalen Wasserversorger gelistet ist. Nur dann ist auch sichergestellt, dass die richtigen Materialien verwendet werden und dass Krankheitserreger wie Legionellen in der Trinkwasser-Installation weder im Warm- und noch im Kaltwassersystem eine Chance haben.“ Und warum ist bleifrei jetzt super? Ab Dezember 2013 ist der neue Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 0,010 Milligramm pro Liter einzuhalten und dies wird nur ohne Bleileitungen möglich sein. Diese gibt es aber ohnehin nur noch äußerst selten. Der Ratgeber des UBA „Rund um das Trinkwasser“ ist der erste einer Reihe von Broschüren, in denen das UBA die Öffentlichkeit in nächster Zeit ausführlich über das Trinkwasser in Deutschland informieren wird.

Mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden

Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim ⁠ UBA ⁠ (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB

Inaktivierung von Bioziden bei der Probenahme zur Legionellenanalytik in Kühlwässern von Verdunstungskühlanlagenund Kühltürmen

Die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen hinsichtlich des Legionellenrisikos erfolgt entsprechend der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung durch Messung der Legionellen-konzentration im Kühlwasser. In den meisten Verdunstungskühlanlagen werden Biozide im Kühlwasser eingesetzt, die bei der Probenahme inaktiviert werden müssen, damit es nicht zu falsch negativen Ergebnissen kommt. Die im Vorhaben entwickelte Neutralisierungsmischung ist prinzipiell geeignet, um bei der Probenahme von Kühlwasser zur Untersuchung von Legionellen die ggf. vorhandenen Biozide zu inaktivieren. Ein Problem besteht aber in der geringen Haltbarkeit einiger der eingesetzten Neutralisierungssubstanzen. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 05/2020.

Entwicklung eines sensitiven Verfahrens zum routinemäßigen Nachweis von Legionellen in Aerosolen von Verdunstungskühlanlagen

Die in dem Vorhaben entwickelte Vorgehensweise erlaubt eine zuverlässige Emissionsmessung legionellenhaltiger ⁠ Aerosole ⁠ in der Fortluft von Verdunstungskühlanlagen. Die Messungen sind aber sehr aufwändig und für eine engmaschige routinemäßige Überwachung nicht geeignet. Daher ist es sinnvoll, die routinemäßige Überwachung der Anlagen weiterhin durch Kühlwasser-untersuchungen durchzuführen. Die in diesem Vorhaben entwickelten Methoden zur Emissionsmessung und zur Abschätzung der Effizienz der Tropfenabscheider können aber für eine bessere Gefährdungsabschätzung herangezogen werden z.B. bei Überschreitung der Maßnahmenwerte, im Ausbruchsfall oder auch bei der Anlageninspektion durch Sachverständige. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 06/2020.

Trinkwarmwasserkonzepte für Gebäude mit einer Wärmepumpenheizung

Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz.Die  effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Legionellen in Abwasser und Oberflächenwasser - Empfehlung zur Probenahme und zum Nachweis

Zur Harmonisierung der kulturellen Legionellenanalytik in Abwasser und Oberflächenwasser werden seitens des LANUV nachfolgende Empfehlungen gegeben. Diese dienen dem Ziel einer einheitlichen Probenahme, Analytik, Auswertung und Ergebnisangabe. In den Anwendungsbereich der Empfehlung fallen dabei sämtliche Abwässer bzw. wässrige Proben aus dem Bereich Abwasserableitung und Abwasserbehandlung – sowohl Proben von Indirekteinleitern, Kläranlagenzulauf oder Belebtschlämme, als auch gereinigtes Abwasser vom Kläranlagenablauf oder Abflutungen aus Kühlwasserkreisläufen – sowie Oberflächenwasser.

29. Wasserhygienetage Bad Elster

Trinkwarmwasserkonzepte für Gebäude mit einer Wärmepumpenheizung

Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz. Die effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Quelle: www.umweltbundesamt.de

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