Mit dem Positionspapier fordert die Kommission Bodenschutz (KBU) die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, in der neuen Legislaturperiode im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) den vorsorgenden und nicht-stofflichen Bodenschutz auszubauen. Es ist dringend notwendig, den Vollzugscharakter des BBodSchG zu stärken und die neuen Herausforderungen in den Bereichen Klima, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität zu adressieren.Sechs konkrete Punkte werden dabei als prioritär erachtet und fachlich begründet.
<p>KBU empfiehlt Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes</p><p>Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden.</p><p>Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit</p><p>Die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirtschaftlicher-aufschwung-klimaschutz">KBU-Empfehlungen</a>stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise:</p>
Ca. 5 % der Treibhausgasemissionen Deutschlands stammen aus entwässerten Mooren. Um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist auch eine Wiedervernässung der Moorböden erforderlich, die zudem weitere Ökosystemleistungen erbringt und für den Biodiversitätsschutz förderlich ist. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung die Erarbeitung einer Moorschutzstrategie sowie Umsetzung der ersten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode vorgenommen. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, die für die Umsetzung der Moorschutzstrategie und die Realisierung von Moorschutzprojekten benötigt werden. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist erstens die systematische Analyse bestehender Moorschutzstrategien der Bundesländer und anderer EU-Staaten sowie weiterer relevanter Unterlagen, die Ansatzpunkte und relevante Inhalte für die Entwicklung einer nationalen Moorschutzstrategie bieten. Zweitens sollten in zwei Workshops mit Expertinnen und Experten relevante Eckpunkte für den Moorschutz herausgearbeitet werden. Der erste Workshop diente der Diskussion von Aktionsfeldern und der Erarbeitung von Ansatzpunkten. Im zweiten Workshop wurden Schwerpunktthemen im Hinblick auf eine Moorschutzstrategie des Bundes vertieft. Die Durchführung der Analysen sowie die Organisation und inhaltliche Konzeption der Workshops erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesumweltministerium.
Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale und unabhängige Einrichtung zur Klärung konkreter Streitigkeiten und abstrakter Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Sie wurde 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß der Ermächtigung hierzu in § 19 des zu diesem Zeitpunkt gültigen EEG 2004 (§ 57 im EEG 2009, § 81 EEG 2014) errichtet und wird seit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Ihre Dienstleistungen stehen allen natürlichen und juristischen Personen offen, die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Die Clearingstelle EEG steht bei konkreten Streitigkeiten zur Beilegung und Schlichtung zur Verfügung, wenn alle beteiligten Parteien dies wünschen. Dazu bietet sie insbesondere sechs Verfahrensarten an. Rechts- oder Projektberatung erbringt sie nicht. Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, bietet die Clearingstelle EEG auf ihrer Internetpräsenz eine durchsuchbare Datenbank u.a. mit ihren Verfahrensergebnissen sowie Rechtsprechung, Fachaufsätzen und häufig gestellten Fragen im Bereich des EEG an.
In diesem Jahr werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wichtige energie- und klimapolitische Entscheidungen gefällt. Diese Entscheidungen sollten nach Ansicht des SRU auch im Hinblick auf die Langfristziele der Energiewende getroffen werden. Mit diesem Thesenpapier möchte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) die Bundesregierung ermutigen, noch in dieser Legislaturperiode einen Konsensfindungsprozess zur Zukunft der Kohle zu beginnen. Am 8. Juni 2015 hat der G7-Gipfel der großen Industrieländer unter maßgeblichem Einfluss der Bundesregierung vereinbart, eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts anzustreben und dabei bis 2050 eine Treibhausgasreduktion am oberen Ende der jüngsten Empfehlungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) von 40 bis 70 % zu erreichen. Die nationalen Klimaschutzziele und die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien gehen noch deutlich darüber hinaus. Wer diese ernst nimmt, muss auch eindeutige Aussagen über die langfristige Entwicklung der Kohleverstromung treffen. Nur so ist Richtungssicherheit und Vertrauen in die Energiewende für Unternehmen und Gesellschaft sowie die Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene zu gewährleisten. Die Bundesregierung vermeidet in dieser Hinsicht bislang jedoch eine klare Positionierung.
Auf der Basis der Ergebnisse einer Vorstudie wurde der Modellversuch zum Flächenzertifikatehandel in einer ersten Ausbaustufe mit 15 Kommunen begonnen, Auf der Basis aktueller kommunaler Planungen führt dieses bereits laufende Projekt die Simulation des Flächenzertifikatehandels als sog. Fallstudie in den 15 mitwirkenden Kommunen durch (Simulation in Echtzeit). Desweiteren werden zukünftig geplante Flächenentwicklungen über einen Simulationszeitraum von 15 Jahren unter den Bedingungen eines Flächenzertifikatehandels im Kontrollierten Feldexperiment (KFE) erprobt (langzeitsimulation). Um einen liquiden Markt mit ausreichend Marktteilnehmern zu schaffen und reale Bedingungen abzubilden muss der kommunale Teilnehmerkreis in weiteren Ausbaustufen allerdings sukzessive auf mindestens 100 Kommunen erweitert werden. Zielsetzung dieses TV ist es, den mit 15 Kommunen gestarteten Modellversuch somit weiter auszubauen und wissenschaftlich zu begleiten. Konkret bedeutet dies, bis zu insgesamt 100 Kommunen in die Durchführung des Modellversuches einzubinden, die systemtechnischen Voraussetzungen zum Flächenhandel für diese große Anzahl mitwirkender Kommunen zu schaffen und die Kommunen kontinuierlich fachlich zu beraten und zu unterstützen. Methodisch knüpft das Vorhaben direkt an das laufende Vorhaben an, wobei die Verzahnung dieses neuartigen Instrumentes zum Aktionsplan Flächensparen, der im TV 1 erarbeitet wird, von zentraler Bedeutung ist.
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Bund | 15 |
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