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Wirtschaftlicher Aufschwung, Klimaschutz und Ernährungssicherheit – Ohne gesunde Böden geht es nicht

Mit dem Positionspapier fordert die Kommission Bodenschutz (KBU) die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, in der neuen Legislaturperiode im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) den vorsorgenden und nicht-stofflichen Bodenschutz auszubauen. Es ist dringend notwendig, den Vollzugscharakter des BBodSchG zu stärken und die neuen Herausforderungen in den Bereichen Klima, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität zu adressieren.Sechs konkrete Punkte werden dabei als prioritär erachtet und fachlich begründet.

KBU empfiehlt Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes

<p>Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden.</p><p>Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit</p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirtschaftlicher-aufschwung-klimaschutz">KBU-Empfehlungen</a> stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise:</p>

Erstellung eines Gutachtens zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidung 1 BvR 1550/19 und des hierzu zu verabschiedenden Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Angewandte Forschung zu Rechtsfragen des Klimaschutzes in Bezug auf Netzaus-/-umbau, dezentrale klimaschonende Energieerzeugung, Beitrag von Sektorenkopplung, KWK, Speichern und Bioenergie

Grundlagen für die Umsetzung einer nationalen Moorschutzstrategie, Teil 2: Ermittlung von Eignungsgebieten für die Umsetzung der Moorschutzstrategie des Bundes'

Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung von zwei Workshops zum Thema Moorschutz international

Erarbeitung von Grundlagen für die Umsetzung einer nationalen Moorschutzstrategie sowie Erarbeitung fachlicher Grundlagen für die inhaltliche Ausgestaltung der Strategie

Ca. 5 % der Treibhausgasemissionen Deutschlands stammen aus entwässerten Mooren. Um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist auch eine Wiedervernässung der Moorböden erforderlich, die zudem weitere Ökosystemleistungen erbringt und für den Biodiversitätsschutz förderlich ist. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung die Erarbeitung einer Moorschutzstrategie sowie Umsetzung der ersten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode vorgenommen. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, die für die Umsetzung der Moorschutzstrategie und die Realisierung von Moorschutzprojekten benötigt werden. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist erstens die systematische Analyse bestehender Moorschutzstrategien der Bundesländer und anderer EU-Staaten sowie weiterer relevanter Unterlagen, die Ansatzpunkte und relevante Inhalte für die Entwicklung einer nationalen Moorschutzstrategie bieten. Zweitens sollten in zwei Workshops mit Expertinnen und Experten relevante Eckpunkte für den Moorschutz herausgearbeitet werden. Der erste Workshop diente der Diskussion von Aktionsfeldern und der Erarbeitung von Ansatzpunkten. Im zweiten Workshop wurden Schwerpunktthemen im Hinblick auf eine Moorschutzstrategie des Bundes vertieft. Die Durchführung der Analysen sowie die Organisation und inhaltliche Konzeption der Workshops erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesumweltministerium.

CCS; Entwicklung ausgewählter Regelungsvorschläge zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen bei Rechtsverordnungen zur CO2-Speicherung

Der Gesetzgeber wird den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2, auch wegen der Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben des EG-Rechts, voraussichtlich in der 17. Legislaturperiode schaffen. Der gesetzliche Rahmen wird wegen der komplexen Materie durch ein untergesetzliches Regelwerk, d. h. Rechtsverordnungen, konkretisiert werden müssen. Die Rechtsverordnungen werden sowohl technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von CO2-Speichern als auch Anforderungen an die Pflichten der Betreiber der CO2-Speicher näher regeln. Daneben werden - je nach gesetzlicher Regelungstiefe - vor allem die Anforderungen und Ausgestaltung der Haftungsregelungen, der Deckungsvorsorge und der Nachsorge durch Rechtsverordnungen näher zu bestimmen sein. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung - wie auch bei den Vorarbeiten für den gesetzlichen Rahmen geplant - ist zu erwarten, dass das Umweltressort für den Erlass der meisten Rechtsverordnungen federführend sein wird. Ziel des Forschungsprojektes ist es, unter Beachtung der fachlichen Grundlagen die Entwicklung der untergesetzlichen Regelungen für die CO2-Speicherung vorzubereiten sowie BMU und UBA bei der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerkes für die CO2-Speicherung zu beraten. Das Forschungsprojekt dient dazu, relevante Rechts- und Fachfragen zu identifizieren und u. a. für ausgewählte Rechtsfragen Lösungsvorschläge sowie technische Anforderungen an die Speicher oder an den CO2-Strom entwickeln. Hierbei stehen die rechtssichere, sachgerechte und anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage der fachlichen Anforderungen im Mittelpunkt.

Kurzfristige Entwicklung von rechtlichen Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele insbesondere der EU-Energieeffizienzrichtlinie und des Energiekonzepts der Bundesregierung mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtsetzungsvor

Clearingstelle nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (Clearingstelle EEG)

Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale und unabhängige Einrichtung zur Klärung konkreter Streitigkeiten und abstrakter Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Sie wurde 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß der Ermächtigung hierzu in § 19 des zu diesem Zeitpunkt gültigen EEG 2004 (§ 57 im EEG 2009, § 81 EEG 2014) errichtet und wird seit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Ihre Dienstleistungen stehen allen natürlichen und juristischen Personen offen, die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Die Clearingstelle EEG steht bei konkreten Streitigkeiten zur Beilegung und Schlichtung zur Verfügung, wenn alle beteiligten Parteien dies wünschen. Dazu bietet sie insbesondere sechs Verfahrensarten an. Rechts- oder Projektberatung erbringt sie nicht. Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, bietet die Clearingstelle EEG auf ihrer Internetpräsenz eine durchsuchbare Datenbank u.a. mit ihren Verfahrensergebnissen sowie Rechtsprechung, Fachaufsätzen und häufig gestellten Fragen im Bereich des EEG an.

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