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KBU empfiehlt Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes

Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden. Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit deren nachhaltige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und der Produktion von ⁠ Biomasse ⁠ sichergestellt wird, der Verlust an Bodenmaterial und Treibhausgasemissionen aus Böden reduziert (insbesondere bei entwässerten Moor- und Auenböden) und die Senkenfunktion der Böden für organischen Kohlenstoff erhalten und verbessert wird, die Vielfalt der Bodenorganismen als Genreservoir und Motor vieler im Boden ablaufender Prozesse erkannt, geschützt und, falls erforderlich, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird und die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland für Land- und Forstwirtschaft, Ökosysteme, für Siedlungen und Infrastrukturen sowie für den Hochwasserschutz und die Wasserversorgung der Bevölkerung und Industrie abgemildert werden. Die KBU-Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise: die Erweiterung der Vorsorgepflichten, so dass Bodenschädigungen wie Versiegelung, ⁠ Erosion ⁠, Verdichtung oder der Eintrag persistenter Schadstoffe minimiert werden. Maßnahmenprogramme des Bundes und der Länder zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme sowie ein erforderliches Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur Verringerung der Schadstoffeinträge durch langlebige und schwer abbaubare Chemikalien wie zum Beispiel Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz ⁠ PFAS ⁠. Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (unter anderem in Verpackungen) sowie im Menschen nachweisbar.

Wirtschaftlicher Aufschwung, Klimaschutz und Ernährungssicherheit – Ohne gesunde Böden geht es nicht

Mit dem Positionspapier fordert die Kommission Bodenschutz (KBU) die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, in der neuen Legislaturperiode im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) den vorsorgenden und nicht-stofflichen Bodenschutz auszubauen. Es ist dringend notwendig, den Vollzugscharakter des BBodSchG zu stärken und die neuen Herausforderungen in den Bereichen Klima, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität zu adressieren.Sechs konkrete Punkte werden dabei als prioritär erachtet und fachlich begründet.

Erstellung eines Gutachtens zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidung 1 BvR 1550/19 und des hierzu zu verabschiedenden Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Das Projekt "Erstellung eines Gutachtens zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidung 1 BvR 1550/19 und des hierzu zu verabschiedenden Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof.Dr. Dr. Udo Di Fabio.

Clearingstelle nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (Clearingstelle EEG)

Das Projekt "Clearingstelle nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (Clearingstelle EEG)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien.Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale und unabhängige Einrichtung zur Klärung konkreter Streitigkeiten und abstrakter Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Sie wurde 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß der Ermächtigung hierzu in § 19 des zu diesem Zeitpunkt gültigen EEG 2004 (§ 57 im EEG 2009, § 81 EEG 2014) errichtet und wird seit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Ihre Dienstleistungen stehen allen natürlichen und juristischen Personen offen, die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Die Clearingstelle EEG steht bei konkreten Streitigkeiten zur Beilegung und Schlichtung zur Verfügung, wenn alle beteiligten Parteien dies wünschen. Dazu bietet sie insbesondere sechs Verfahrensarten an. Rechts- oder Projektberatung erbringt sie nicht. Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, bietet die Clearingstelle EEG auf ihrer Internetpräsenz eine durchsuchbare Datenbank u.a. mit ihren Verfahrensergebnissen sowie Rechtsprechung, Fachaufsätzen und häufig gestellten Fragen im Bereich des EEG an.

Institutionelle und instrumentelle Aufbereitung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Hinblick auf deren Umsetzung in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure beim Flächenmanagement, Teilvorhaben 2: Instrument Flächenzertifikatehandel Modellversuch

Das Projekt "Institutionelle und instrumentelle Aufbereitung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Hinblick auf deren Umsetzung in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure beim Flächenmanagement, Teilvorhaben 2: Instrument Flächenzertifikatehandel Modellversuch" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V..Auf der Basis der Ergebnisse einer Vorstudie wurde der Modellversuch zum Flächenzertifikatehandel in einer ersten Ausbaustufe mit 15 Kommunen begonnen, Auf der Basis aktueller kommunaler Planungen führt dieses bereits laufende Projekt die Simulation des Flächenzertifikatehandels als sog. Fallstudie in den 15 mitwirkenden Kommunen durch (Simulation in Echtzeit). Desweiteren werden zukünftig geplante Flächenentwicklungen über einen Simulationszeitraum von 15 Jahren unter den Bedingungen eines Flächenzertifikatehandels im Kontrollierten Feldexperiment (KFE) erprobt (langzeitsimulation). Um einen liquiden Markt mit ausreichend Marktteilnehmern zu schaffen und reale Bedingungen abzubilden muss der kommunale Teilnehmerkreis in weiteren Ausbaustufen allerdings sukzessive auf mindestens 100 Kommunen erweitert werden. Zielsetzung dieses TV ist es, den mit 15 Kommunen gestarteten Modellversuch somit weiter auszubauen und wissenschaftlich zu begleiten. Konkret bedeutet dies, bis zu insgesamt 100 Kommunen in die Durchführung des Modellversuches einzubinden, die systemtechnischen Voraussetzungen zum Flächenhandel für diese große Anzahl mitwirkender Kommunen zu schaffen und die Kommunen kontinuierlich fachlich zu beraten und zu unterstützen. Methodisch knüpft das Vorhaben direkt an das laufende Vorhaben an, wobei die Verzahnung dieses neuartigen Instrumentes zum Aktionsplan Flächensparen, der im TV 1 erarbeitet wird, von zentraler Bedeutung ist.

10 Thesen zur Zukunft der Kohle bis 2040

Das Projekt "10 Thesen zur Zukunft der Kohle bis 2040" wird/wurde ausgeführt durch: Sachverständigenrat für Umweltfragen.In diesem Jahr werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wichtige energie- und klimapolitische Entscheidungen gefällt. Diese Entscheidungen sollten nach Ansicht des SRU auch im Hinblick auf die Langfristziele der Energiewende getroffen werden. Mit diesem Thesenpapier möchte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) die Bundesregierung ermutigen, noch in dieser Legislaturperiode einen Konsensfindungsprozess zur Zukunft der Kohle zu beginnen. Am 8. Juni 2015 hat der G7-Gipfel der großen Industrieländer unter maßgeblichem Einfluss der Bundesregierung vereinbart, eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts anzustreben und dabei bis 2050 eine Treibhausgasreduktion am oberen Ende der jüngsten Empfehlungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) von 40 bis 70 % zu erreichen. Die nationalen Klimaschutzziele und die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien gehen noch deutlich darüber hinaus. Wer diese ernst nimmt, muss auch eindeutige Aussagen über die langfristige Entwicklung der Kohleverstromung treffen. Nur so ist Richtungssicherheit und Vertrauen in die Energiewende für Unternehmen und Gesellschaft sowie die Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene zu gewährleisten. Die Bundesregierung vermeidet in dieser Hinsicht bislang jedoch eine klare Positionierung.

CCS; Entwicklung ausgewählter Regelungsvorschläge zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen bei Rechtsverordnungen zur CO2-Speicherung

Das Projekt "CCS; Entwicklung ausgewählter Regelungsvorschläge zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen bei Rechtsverordnungen zur CO2-Speicherung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Der Gesetzgeber wird den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2, auch wegen der Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben des EG-Rechts, voraussichtlich in der 17. Legislaturperiode schaffen. Der gesetzliche Rahmen wird wegen der komplexen Materie durch ein untergesetzliches Regelwerk, d. h. Rechtsverordnungen, konkretisiert werden müssen. Die Rechtsverordnungen werden sowohl technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von CO2-Speichern als auch Anforderungen an die Pflichten der Betreiber der CO2-Speicher näher regeln. Daneben werden - je nach gesetzlicher Regelungstiefe - vor allem die Anforderungen und Ausgestaltung der Haftungsregelungen, der Deckungsvorsorge und der Nachsorge durch Rechtsverordnungen näher zu bestimmen sein. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung - wie auch bei den Vorarbeiten für den gesetzlichen Rahmen geplant - ist zu erwarten, dass das Umweltressort für den Erlass der meisten Rechtsverordnungen federführend sein wird. Ziel des Forschungsprojektes ist es, unter Beachtung der fachlichen Grundlagen die Entwicklung der untergesetzlichen Regelungen für die CO2-Speicherung vorzubereiten sowie BMU und UBA bei der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerkes für die CO2-Speicherung zu beraten. Das Forschungsprojekt dient dazu, relevante Rechts- und Fachfragen zu identifizieren und u. a. für ausgewählte Rechtsfragen Lösungsvorschläge sowie technische Anforderungen an die Speicher oder an den CO2-Strom entwickeln. Hierbei stehen die rechtssichere, sachgerechte und anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage der fachlichen Anforderungen im Mittelpunkt.

Kurzfristige Entwicklung von rechtlichen Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele insbesondere der EU-Energieeffizienzrichtlinie und des Energiekonzepts der Bundesregierung mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtsetzungsvor

Das Projekt "Kurzfristige Entwicklung von rechtlichen Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele insbesondere der EU-Energieeffizienzrichtlinie und des Energiekonzepts der Bundesregierung mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtsetzungsvor" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten.

Nano-HEALTH - Nano-structured materials for drug targeting, release and imaging; WP 5: Safety and nanotoxicology

Das Projekt "Nano-HEALTH - Nano-structured materials for drug targeting, release and imaging; WP 5: Safety and nanotoxicology" wird/wurde ausgeführt durch: Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH.The term 'Nanotoxicology' was introduced in 2004 by Donaldson and colleagues who realized that nano-scale particles behave very differently from their larger counterparts. The effects of the exposure and the mechanism of toxicity are much better documented for environmental combustion-derived NPs than for NPs designed for medical use. Within Nano-Health safety and toxicology will be addressed using a panel of in-vitro screening assays to prevent further development of toxic nanoparticles. Diverse aspects of toxicity including cytotoxicity, hemocompatibility and genotoxicity will be addressed. NPs with no obvious toxicity in the dose range of interest will be screened for in-vivo toxicity in rats and mice. For these applications standardised protocols will be used and adapted to the application of NPs. Tests investigating organ specific toxicity will be added if indicated by blood analysis or histopathological evaluation of in-vivo experiments. The effect on the immune system is studied in more detail to characterise the allergenic potential of NPs. As particles after a single exposure may be retained in the body for a prolonged time a new testing system will be developed addressing chronic cytotoxicity. The relationship between in vitro and in vivo toxicity will be explored for selected particles. One of the results will be a standardized toolbox of in-vitro assays to address acute and chronic toxicity of nanoparticles.

Begleitung der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Umweltrecht

Das Projekt "Begleitung der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Umweltrecht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Consult GmbH.

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