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Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung

Das Vorhaben baut auf dem abgeschlossenen Vorhaben 'Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wassernutzungsentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe' auf (UBA-TEXTE 67/11). In dem Vorhaben konnte gezeigt werden, dass die Abwasserabgabe als Demeritorisierungsabgabe ihre Lenkungswirkung insbesondere auf die Zahllast stützt. Dadurch wird der Abgabenpflichtige zur kontinuierlichen Überprüfung angehalten, ob Schadstoffeinträge aus dem Abwasser vermindert werden können. Zweck und Ziel des neuen Vorhabens ist es, auf der Grundlage der theoretischen Erkenntnisse des Vorgängervorhabens konkrete Vorschläge zur Ertüchtigung (Effektivierung) der Abwasserabgabe zu erarbeiten und auf ihre praktischen Auswirkungen hin zu untersuchen. Diese Konzepte sind unter abwassertechnischen, rechtlichen und politisch-/ökonomischen Gesichtspunkten zu bewerten.

Arzneimittelabgabe - Beteiligung von Arzneimittelherstellern an den Kosten von Maßnahmen zur Reduktion der Konzentrationen von Mikroschadstoffen in Gewässern

Das Vorhaben soll mögliche Ansatzpunkte für eine arzneimittelbezogene Abgabe identifizieren und deren ökonomische Verteilungs-, Lenkungs- und Aufkommenswirkungen ableiten. Zunächst sollen dafür denkbare Ansatzpunkte für die Gestaltung einer Abgabe umfassend gesammelt, aufgelistet und skizziert werden. Als nächstes sollen die gesammelten Ansatzpunkte priorisiert werden. Einzelne Ansatzpunkte sollen abschließend genauer auf Verteilungs-, Lenkungs- und Aufkommenswirkungen überprüft werden und eine abschließende Bewertung aller Ansatzpunkte vorgenommen werden. Offene und leitende Frage des Vorhabens ist: Gibt es sinnvolle ökonomische und rechtlich zulässige Ansätze für eine direkte oder indirekte Beteiligung der Arzneimittelhersteller an den Kosten der Wasseraufbereitung?

Potentiale und Grenzen unterschiedlicher Offset-Anforderungen bei bilateralen und globalen CO2-Preissystemen

Die Vergleichbarkeit von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten wird in einem Post-Kyoto Regime voraussichtlich nicht gewährleistet sein, da der CDM nicht mehr als alleiniger Offsetstandard existieren wird. Es besteht die Gefahr, dass zeitgleich verschiedene nationale und regionale CO2-Preissysteme ihre eigenen Standards für Offsetgutschriften entwickeln. Eine solche Entwicklung erschwert die Vergleichbarkeit zusätzlicher Emissionsminderungsleistungen sowie ein mögliches Linking von Systemen zum Handel der Gutschriften über die Grenzen der CO2-Preissysteme hinweg.Immer mehr Entwicklungsländer prüfen die Einführung einer CO2-Steuer, in der ggf. auch Emissionsgutschriften genutzt werden können. Die teilnehmenden Unternehmen haben somit die Möglichkeit, ihre Steuerlast mit nationalen CDM-Gutschriften zu kompensieren. Das Vorhaben analysiert, welche Anforderungen die Beispielländer Mexiko, Chile und Südafrika an die Offsetstandards stellen und welche weiteren Zielsetzungen - jenseits der Kostendämpfung - mit der Steuer und der Einbeziehung von Offsets verfolgt werden. Weiterhin reflektiert das Vorhaben die Wechselwirkung der Offsetnutzung mit anderen Politikfeldern. Zudem untersucht, wie die Steuer ausgestaltet werden kann, damit die Nutzung von Offsetgutschriften einen Beitrag zu einem langfristigen Emissionsminderungspfad leisten und welche Rolle die internationale Klimafinanzierung dabei spielen kann.

Beeinflussung des Verkehrsverhaltens bei der Routenwahl durch flexible Straßenbenützungsgebühren zur Erreichung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung (RoSana)

Beratung im Zusammenhang mit Lenkungsabgaben auf der Bodenbeanspruchung innerhalb und ausserhalb der Bauzonen im Rahmen einer (umfassenden) Revision des Raumplanungsrechts

Die Auftragnehmerin hat abgeschätzt, welche Wirkung von zwei Varianten möglicher Lenkungsabgaben, die ihr vom ARE unterbreitet wurden, zu erwarten wären. Sie ist dabei zu folgenden Empfehlungen gelangt: Die vorliegende Grobanalyse dient dem ARE als Entscheidungsgrundlage, ob es die Idee von Lenkungsabgaben im Hinblick auf die Totalrevision des RPG weiterverfolgen soll und wenn ja in welche Richtung. Aus der vorliegenden Arbeit haben wir Hinweise gewonnen, welches Modell aus unserer Sicht zweckmässiger wäre. In welchem gesetzlichen Rahmen und Zeithorizont die Lenkungsabgaben verankert werden sollen, obliegt dem ARE zu beurteilen. Lenkungsabgaben erscheinen uns insbesondere innerhalb der Bauzonen geeignet. Die Abgabe sollte sich an der Überbauung von unüberbautem Bauland orientieren, also so wie in Variante 2. Das Modell lässt sich evtl. noch verbessern. Zu denken wäre z.B. auch an alternative Bemessungsgrundlagen (Grundflächen, versiegelte Flächen auch in Bauzonen) und Rückverteilungskreise (nur an Abgabesubjekte bzw. Nutzer der Liegenschaften, v.a. bei Variante 2). Es lohnt sich aber, die Vor- und Nachteile von Lenkungsabgaben und Zertifikaten zu prüfen. Zu prüfen wären ausserdem weitere Abgaben wie Bodenwertsteuern, welche auf den Wert der Grundstücke abstellen. Das gegenwärtige Modell der Lenkungsabgabe ausserhalb der Bauzonen erscheint uns noch wenig überzeugend. Fragezeichen setzen wir bei der Bemessungsgrundlage, der Abgabehöhe, dem Erhebungsaufwand und bei der Rückverteilung. Aufschlussreich wären u.E. auch 2-3 exemplarische Modellrechnungen von bestimmten Betrieben/Bauten, die ausserhalb der Bauzone besteuert würden. Überlegenswert wäre zudem, ob mit einer Abgabe im Sinne einer Mehrwertabschöpfung eine ähnliche Wirkung erreicht werden könnte. Projektziele: Ziel des Auftrags ist es, die seitens des Auftraggebers erarbeiteten zwei alternativen Vorschlä­ge für Lenkungsabgaben grob zu beurteilen. Es sind primär qualitative und soweit möglich auch grobe quantitative Aussagen zu machen über die Wirkungen der beiden Varianten auf die Boden- und Flächennutzung, differenziert nach verschiedenen Gebietstypen (bebaut/unüberbaut, innerhalb/ausserhalb der Bauzonen). Im Weiteren sollen generell die Vor- und Nachteile der beiden Varianten beurteilt werden.

Evaluation der VOC-Lenkungsabgabe

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden in vielen Branchen als Lösungsmittel eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten wie Farben, Lacken, Reinigungsmitteln und Kosmetika enthalten. VOC-Emissionen entstehen beim Herstellungsprozess, der Verarbeitung oder der Verwendung von VOC-haltigen Produkten. Sie tragen zusammen mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Die wichtigsten politischen Instrumente zur Eindämmung und Senkung dieser Emissionen in der Schweiz sind die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 1986, die restriktiven Abgasvorschriften für leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen von 1987 und seit 2000 die VOC-Lenkungsabgabe. Die Luftqualität hat sich in den letzten Jahren verbessert. Die Ozon-Grenzwerte der Schweiz werden in den Sommermonaten aber immer noch regelmässig überschritten. Daneben wird aus der Privatwirtschaft wegen der ihr anfallenden administrativen Arbeiten und Kosten Kritik an der VOC-Abgabe laut. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Wirkung der Lenkungsabgabe, die Umsetzungskosten für Behörden und Unternehmen sowie allfällige Risiken im Zusammenhang mit dem Finanzfluss einer Abgabe evaluiert, die bei der Einfuhr erhoben und der Bevölkerung über die Krankenkassen rückerstattet wird (Nettoeinnahmen 2006 rund 127 Millionen Franken).

Rechtliche Grundlagen einer oekologischen Steuerreform

Zu den Strategien einer marktorientierten staatlichen Umweltpolitik gehoeren u.a. die Lenkungssteuern. Dabei konzentriert sich die Diskussion neuerdings nicht mehr bloss auf spezifische Lenkungsabgaben im Sinne einer Ergaenzung des heute vorherrschenden Systems aus Geboten, Verboten und Auflagen, sondern auf einen Umbau des fiskalischen Steuersystems aus oekologischen Erwaegungen. Die Realisierung einer auch im Dienste der umweltpolitischen Ziele wirkenden Steuerordnung setzt die Beantwortung ganz zentraler juristischer Fragen voraus. Dabei ist insbesondere daran zu denken, dass den heute in der Schweiz und andern westeuropaeischen Laendern geltender Steuerordnungen Prinzipien zugrunde liegen, die mit einer schwerpunktmaessig an oekologischer Sachgerechtigkeit orientierten Steuerordnung in einem gewissen Spannungsverhaeltnis stehen. Als Beispiele zu nennen waeren etwa die heute kaum in Frage gestellten und z.T. als Verfassungsgrundsaetze anerkannten Prinzipien der Allgemeinheit der Steuern, der Steuererhebung nach der wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit und der Ergiebigkeit einerseits und die Verursacherbesteuerung andrerseits. Eine weitere Eigenheit der geltenden Systeme bildet die Vielzahl der Steuerarten und, in Bundesstaaten wie in der Schweiz, die Mehrzahl de Steuerhoheitstraeger. Man bedenke etwa, dass die Haupteinnahmen der Kantone aus den allgemeinen kantonalen Einkommens- und Vermoegenssteuern stammen. Ausserdem faellt auf, dass der Steuergesetzgeber selbst und ein Teil der Steuerrechtslehre der Nutzbarmachung des Steuerrechts, jedenfalls der Einkommenssteuern, zur Erreichung ausserfiskalischer Ziele im allgemeinen und umweltpolitischer Ziele im besonderen eher abwartend bis skeptisch gegenuebersteht (vgl. z.B. Botschaft zu den Bundesgesetzen ueber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie ueber die direkte Bundessteuer, BBl 1983 III l ff., 44 ff.; Ferdinand Zuppinger/Peter Boeckli/Peter Locher/ Markus Reich, Steuerharmonisierung, Bern 1984, 4 ff.). Es sollte daher aus juristischer Perspektive, in enger Zusammenarbeit mit andern Disziplinen, insbesondere mit den Oekonomen, untersucht werden, welchen rechtlichen Anforderungen eine oekologische Ausrichtung des Steuersystems zu genuegen haette. Sodann waere fuer konkrete Vorschlaege (Varianten) der rechtlich einzuschlagende Weg auf den verschiedenen Stufen der Rechtsordnung (Verfassungsaenderungen, Gesetzesaenderungen, etc.) im Rahmen der unterschiedlichen Steuerhoheiten darstellen. Auf diese Weise entstuenden variantenbezogene, kommentierte Vorschlaege fuer Verfassungs- und Gesetzesaenderungen. Die Arbeit sollte sich im Hinblick auf die Varianten nicht auf die Schweiz beschraenken, sondern die europaeische Ebene einbeziehen und moeglichst die Erfahrungen beruecksichtigen, die in den USA mit marktwirtschaftlichen Instrumenten gemacht wurden bzw. werden.

Inventar innovationshemmender Regulierungen

Der Markt für Cleantech entsteht im Bereich der öffentlichen Güter sehr oft erst durch ambitionierte Ziele und Regulierungen des Staates. Regulierungen im Umwelt- und Energiebereich dienen in erster Linie dazu, öffentliche Güter wie natürliche Ressourcen, die Umwelt und das Klima vor Übernutzung und -belastung zu schützen sowie die erneuerbaren Energien und den nachhaltigen Konsum zu fördern. Zur Erreichung der Ziele im Umwelt- und Energiebereich werden unterschiedliche Regulierungsinstrumente und Normen eingesetzt, welche je nach Ausgestaltung unterschiedliche Innovationsanreize entfalten (z.B. Lenkungsabgaben, Vorschriften, Förderungen, Sensibilisierungsmassnahmen). Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 16. September 2011 das UVEK in Zusammenarbeit mit dem EVD beauftragt, im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen des Masterplan Cleantechs ein Inventar der wichtigsten innovationshemmenden Regulierungen des Bundes und der Kantone sowie privater Normen für den Cleantech-Bereich zu erarbeiten. Dieser Auftrag schliesst Empfehlungen für mögliche Anpassungen von Regulierungen und Normen im Hinblick auf ihre Innovationswirkung mit ein. Ziel des Projekts ist, in einem Inventar die wesentlichen Regulierungen und Normen aufzuzeigen, die Innovationstätigkeiten in den verschiedenen Cleantech-Bereichen beeinflussen. Die Erkenntnisse über die Innovationswirkung von Regulierungen des Bunds und der Kantone sowie privater Normen sollen Empfehlungen für wirkungsorientierte Anpassungen ermöglichen.

Preiselastizitäten Verkehr

Die Energiepreiselastizitäten im Verkehrssektor sind eine entscheidende Grundlage für die zukünftige Klimapolitik der Schweiz, insbesondere für die Wirkung einer Lenkungsabgabe auf Treibstoffen (Wie stark ändert sich der Treibstoffverbrauch, wenn die Treibstoffpreise ansteigen?). Im Rahmen einer Studie sollen die Kenntnisse über die Eigenpreiselastizitäten, Substitutionselastizitäten, Einkommenselastizitäten im Verkehrssektor als Element für die Klimastrategie nach 2012 verbessert werden.

Ökosteuern: Intention und Probleme

Was sind die Kerngedanken bei Einführung einer Ökosteuer? Das Forschungsvorhaben konzentriert sich auf die Begründung der Einführung einer Ökosteuer aus Effizienzsicht und die vielfältigen Probleme und Begehrlichkeiten bei der praktischen Einführung.

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