Das Projekt "Einsatz von Philips GreenPower LED string in der In-vitro-Vermehrung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Es wird/wurde ausgeführt durch: Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn und Österreichische Bundesgärten.Zielsetzung: Als Zielsetzung ist der Ersatz der seit Jahren verwendeten Fluoreszenzlampen (SYLVANIA GRO-LUX, SYLVANIA STANDARD COOL WHITE) durch Philips GreenPower LED string zu sehen. Um das zu erreichen, werden vorerst über eine Testperiode von drei Jahren umfassende Versuche mit blauen und roten (unterschiedliches Verhältnis des blauen und roten Wellenlängenbereichs kommt zur Anwendung) sowie weißen LED string durchgeführt. Neben der Energieersparnis (bis zu 60% bei der In-vitro-Kultivierung von Pflanzen) sowie der geringeren Wärmeentwicklung, wird der Einfluss von Philips GreenPower LED string auf Endophyten, deren Eliminierung sehr aufwendig ist, untersucht. Bedeutung des Projekts für die Praxis: An der HBLFA für Gartenbau und Österreichische Bundesgärten haben sich in der pflanzlichen In-vitro-Vermehrung folgende Fluoreszenzlampen mit geringer PPFD (photosynthetic photon flux densitiy) von 10-35Ìmol m-2.s-1 bewährt: SYLVANIA GRO-LUX mit langwelligem roten und kurzwelligem blauen Licht; SYLVANIA STANDARD COOL WHITE mit kaltem, weißen Licht. In der Photosynthese absorbiert das Chlorophyll der Pflanze hauptsächlich blaues (Wellenlänge ca. 450nm) und rotes (Wellenlänge ca. 660nm) Licht. SYLVANIA GRO-LUX -Leuchtstoffröhren stellen das für die Photosynthese im blauen und roten Bereich benötigte Licht im optimalen Verhältnis zur Verfügung. Kaltes, weißes Licht findet unter anderem in der In-vitro-Keimung und In-vitro-Vermehrung von Ericaceen (Rhododendron, Vaccinium) Verwendung.In Hinblick auf die Energie-Ersparnis (bis zu 60% bei der In-vitro-Kultivierung von Pflanzen) sowie die geringere Wärmeentwicklung werden Philips GreenPower LED string im verschiedenen Verhältnis des blauen und roten Wellenlängenbereichs (bei Fluoreszenzlampen nicht möglich) und als kaltes weißes Licht getestet. Eine weitere Thematik wird untersucht: Und zwar die Wirkung von Philips GreenPower LED string auf Endophyten, deren Eliminierung sehr aufwendig ist.
Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore sinkt seit 2020 deutlich. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen ist ebenfalls gesunken. Bildschirmgeräte Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2023 insgesamt ca. 4,36 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Verringerung der Verkaufsmenge um 11 % ( HEMIX, GfU-Statistik ). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2023 rund 3,1 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2022 146.275 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 90.110 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 89 %. Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher Quelle: Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Lampen Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 29.875 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch hier ) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 8.163 t im Jahr 2022. 2021 lag die Menge noch bei 8.673 t ( stiftung ear ) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten). Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2022 bei 8.010 t. Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2022 mit rund 94 % etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre 2011 bis 2021 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich geringen Recyclingquote von 2017 ist, dass ein größerer Teil der Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“). In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten Quelle: stiftung elektro-altgeräte register Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“ . Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt. Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich: Von Bildschirmgeräten müssen mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichtes (Gewichtsprozent) verwertet werden. Die Mindestquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling liegt bei 70 %. Bei Lampen beträgt die einzuhaltende Quote für das Recycling mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichts. Deutschland hält diese Quoten ein.
Hochwirksame Staubminderungsmaßnahmen und die Stilllegung veralteter Produktionsstätten in den neuen Bundesländern führten seit 1990 zu einer erheblichen Minderung der verbrennungsbedingten Schwermetall-Emissionen. Entwicklung seit 1990 Die Emissionen der wichtigsten Schwermetalle (Cadmium, Blei und Quecksilber) sanken seit 1990 deutlich. Die Werte zeigen überwiegend Reduktionen von über 60 bis über 90 %. Der Großteil der hier betrachteten Reduktion erfolgte dabei in den frühen 1990-er Jahren, wobei wesentliche Reduktionen auch schon vor 1990 stattfanden. Vor allem die dabei angewandten hochwirksamen Staub- und Schwefeldioxid (SO 2 ) -Minderungsmaßnahmen führten zu einer erheblichen Verringerung der Schwermetallemissionen zunächst in den alten und, nach der Wiedervereinigung, auch in den neuen Ländern, einhergehend mit Stilllegungen veralteter Produktionsstätten. In den letzten Jahren sieht man, bis auf wenige Ausnahmen, kaum weitere Verringerungen der Schwermetall-Emissionen (siehe Abb. und Tab. „Entwicklung der Schwermetall-Emissionen“). Während die Blei-Emissionen bis zum endgültigen Verbot von verbleitem Benzin im Jahre 1997 rapide zurückgingen, folgten Zink, Kupfer und Selen im Wesentlichen der Entwicklung der Fahrleistungen im Verkehrssektor, die im langfristigen Trend seit 1990 anstieg. Entwicklung der Schwermetall-Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Entwicklung der Schwermetall-Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Herkunft der Schwermetall-Emissionen Schwermetalle finden sich – in unterschiedlichem Umfang – in den staub- und gasförmigen Emissionen fast aller Verbrennungs- und vieler Produktionsprozesse. Die in den Einsatzstoffen teils als Spurenelemente, teils als Hauptbestandteile enthaltenen Schwermetalle werden staubförmig oder gasförmig emittiert. Die Gesamtstaubemissionen aus diesen Quellen bestehen zwar in der Regel überwiegend aus relativ ungefährlichen Oxiden, Sulfaten und Karbonaten von Aluminium, Eisen, Kalzium, Silizium und Magnesium; durch toxische Inhaltsstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber können diese Emissionen jedoch ein hohes Gefährdungspotenzial erreichen. Verursacher Die wichtigste Quelle der meisten Schwermetalle ist der Brennstoffeinsatz im Energie-Bereich. Bei Arsen, Quecksilber und Nickel hat die Energiewirtschaft den größten Anteil, gefolgt von den prozessbedingten Emissionen der Industrie, vor allem aus der Herstellung von Metallen. Cadmium stammt sogar größtenteils aus der Metall-Herstellung. Blei-, Chrom-, Kupfer- und Zink- Emissionen werden überwiegend durch den Abrieb von Bremsen und Reifen im Verkehrsbereich beeinflusst: die Trends korrelieren hier direkt mit der jährlichen Fahrleistung . Selen hingegen stammt hauptsächlich aus der Mineralischen Industrie, gefolgt von den stationären und mobilen Quellen der Kategorie Energie. Andere Quellen müssen noch untersucht werden, es wird jedoch erwartet, dass sie die Gesamtentwicklung kaum beeinflussen. Verpflichtungen Das 1998er Aarhus Protokoll über Schwermetalle unter dem CLRTAP ist Ende 2003 in Kraft getreten. Es wurde im Dezember 2012 revidiert und an den Stand der Technik angepasst. Es zielt auf drei besonders schädliche Metalle ab: Cadmium, Blei und Quecksilber. Laut einer der grundlegenden Verpflichtungen muss Deutschland seine Emissionen für diese drei Metalle unter das Niveau von 1990 reduzieren. Das Protokoll betrachtet die Emissionen aus industriellen Quellen (zum Beispiel Eisen- und Stahlindustrie, NE-Metall-Industrie), Verbrennungsprozessen (Stromerzeugung, Straßenverkehr) und aus Müllverbrennungsanlagen. Es definiert Grenzwerte für Emissionen aus stationären Quellen (zum Beispiel Kraftwerken) und verlangt die besten verfügbaren Techniken (BVT) für diese Quellen zu nutzen, etwa spezielle Filter oder Wäscher für die stationäre Verbrennung oder Quecksilber-freie Herstellungsprozesse. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien weiterhin zur Abschaffung von verbleitem Benzin. Es führt auch Maßnahmen zur Senkung von Schwermetall-Emissionen aus Produkten auf (zum Beispiel Quecksilber in Batterien) und schlägt Management-Maßnahmen für andere quecksilberhaltige Produkte wie elektrische Komponenten (Thermostate, Schalter), Messgeräte (Thermometer, Manometer, Barometer), Leuchtstofflampen, Amalgam, Pestizide und Farben vor. Viele dieser Maßnahmen wurden in Deutschland jedoch schon deutlich früher umgesetzt, so dass bereits in den frühen 90er Jahren deutliche Reduktionen der wichtigen Schwermetalle zu verzeichnen sind.
Lichtflimmern und Stroboskopeffekte – allgemein: Temporal Light Artefacts (TLA) Als " Temporal Light Artefacts " (TLA) bezeichnet man Wahrnehmungen, die auf zeitlichen Schwankungen der Helligkeit (der Leuchtdichte) oder der spektralen Verteilung von Licht beruhen. Dazu gehören "Lichtflimmern" ("Flicker") und sogenannte Stroboskopeffekte. Bei Lampen der Allgemeinbeleuchtung steht "Lichtflimmern" im Vordergrund Diese Form der Lichtmodulation ist vor allem darin begründet, dass Lichtquellen mit Wechselstrom und nicht mit Gleichstrom betrieben werden. Ändert der Strom seine Stärke, wie es bei Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hz der Fall ist, ändert sich die Helligkeit (als lichttechnische Größe ausgedrückt: die Leuchtdichte) 100 mal pro Sekunde (= Flimmerfrequenz 100 Hz ). Das ist prinzipiell auch bei der Glühlampe der Fall. Allerdings reagiert der Glühdraht so langsam mit Abkühlung und Erwärmung, dass kein Flimmern wahrgenommen wird. Sowohl Leuchtstofflampen als auch LEDs reagieren hingegen schnell auf Strom- oder Spannungsschwankungen. Um bei LEDs Flimmern zu vermeiden, muss die Lichtquelle über einen kurzen Zeitraum weiterhin konstant mit Strom versorgt werden, auch wenn die Eingangsspannung abfällt. Ob das gelingt, hängt von der Güte des Vorschaltgerätes ab, ist also letztlich eine Qualitätsfrage. Auch beim Dimmen von LEDs kann Flimmern entstehen. Zur Regulierung der Helligkeit wird häufig das vergleichsweise kostengünstige Verfahren der Pulsweitenmodulation (PWM) eingesetzt. Dabei wird die Helligkeit der LED dadurch verändert, dass sie – vereinfacht ausgedrückt – schnell an- und ausgeschaltet wird. Je schneller das geschieht, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Flimmern wahrgenommen wird. Leider gibt es keine belastbare Methode, um vor dem Kauf einer Lichtquelle festzustellen, ob sie unter den Bedingungen, unter denen sie letztlich verwendet wird, flimmert. Zusätzliche Informationen zum jeweiligen Produkt müssten gegebenenfalls beim Hersteller eingeholt werden. Wahrnehmung Das menschliche Auge kann, wenn die Frequenz niedrig genug und die Veränderung groß genug ist, Schwankungen der Lichtintensität visuell als Flimmern bewusst wahrnehmen. Erhöht sich die Flimmer- Frequenz , kann das Auge diese Veränderungen nicht mehr auflösen und nimmt die Strahlung als kontinuierlich wahr. Allerdings hängt diese sogenannte " Flimmerverschmelzungsfrequenz " (FVF) von verschiedenen Faktoren ab, so dass keine für alle Lichtquellen und alle Personengruppen einheitliche FVF definiert werden kann: Bei niedriger Lichtintensität, wenn als Sehrezeptoren nur die Stäbchen angeregt werden, liegt die FVF in der Regel bei nur etwa 25 Hz , bei höheren Lichtintensitäten, wenn auch die Zapfen beteiligt sind, bei bis zu 100 Hz (nach anderen Angaben bis zu 90-95 Hz ). Auch die Stärke der Helligkeitsschwankungen sowie die Flächenverteilung des Lichts auf der Netzhaut spielen dabei eine Rolle. Da der Anteil der sichtbaren Strahlung, der die Netzhaut erreicht, von der Durchlässigkeit der vorderen Augenmedien, insbesondere der Linse abhängt, wird die Empfindlichkeit auch von Faktoren wie dem Alter des Betrachters beeinflusst. Generell können jüngere Menschen höhere Flimmer-Frequenzen auflösen – d.h. visuell als "Flimmern" der Lichtquelle wahrnehmen - als ältere. Biologische Wirkungen Bei visuell wahrgenommenem Flimmern, aber auch oberhalb der Flimmerverschmelzungsfrequenz, werden Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen oder verminderte visuelle Leistungsfähigkeit berichtet. Bis zu welcher Frequenz solche Wirkungen auftreten können und wie häufig sie sind, ist nicht abschließend geklärt. Bei der Vergabegrundlage des "Blauen Engels" für Haushaltslampen (RAL-ZU 151) wurde die Anforderung festgelegt, dass die Helligkeit im Frequenzbereich bis 200 Hz bei einer mit dem "Blauen Engel" ausgezeichneten Lampe um nicht mehr als 15 % nach oben oder unten schwanken darf. Betrachtet man die Schwere gesundheitsrelevanter Auswirkungen von "Lichtflimmern" oder Stroboskopeffekten, muss das Risiko für Anfälle bei Menschen mit speziellen Formen der Epilepsie bedacht werden, bei denen Lichtreize als Auslöser wirken können (photosensitive Epilepsie). Am ehesten scheinen derartige Anfälle von Frequenzen um 15-25 Hz ausgelöst werden zu können, d.h. weit unterhalb der bei Lampen auftretenden Flimmerfrequenzen. Von dieser Form der Epilepsie sind nur wenige Menschen betroffen, die zudem in der Regel um ihr Risiko wissen. Regelungen Abgesehen von zwei Normen zur Vermeidung von Stroboskopeffekten bei der Beleuchtung von Arbeitsplätzen existieren derzeit keine harmonisierten Normen zur Vermeidung oder Minimierung von TLA. Das Thema wird allerdings sowohl von Leuchtmittelherstellern als auch von nationalen und internationalen Gremien diskutiert, die sich mit der Qualität von Allgemeinbeleuchtung befassen. Allerdings enthält die EU -Verordnung 2019/2020 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (mit Änderungsverordnung 2021/341/EU, Anhang IV ) erstmals Anforderungen, die Flimmern und Stroboskopeffekte bei LED -Lichtquellen, die direkt mit Strom aus dem öffentlichen Stromnetz betrieben werden können, begrenzen sollen. Die Anforderungen gelten seit dem 01.09.2021 . Leuchtmittelhersteller sind zudem verpflichtet, ihre auf dem Markt befindlichen Produkte in einer EU weiten Datenbank, der European Product Database for Energy Labelling (EPREL) zu registrieren. Über einen QR-Code auf der Verpackung können die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig zusätzliche Produktinformationen, darunter die Werte zu Flimmern und Stroboskopeffekten, abrufen. Fachgespräch Das BfS führte im März 2021 das Fachgespräch " Temporal Light Artefacts " durch. Unter anderem wurde über Messmethoden, Wirkungen, rechtliche Regelungen und Ansätze zur Minimierung diskutiert. Das Protokoll des Fachgesprächs steht zum Download zur Verfügung. Stand: 14.03.2024
Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Derartige Abfälle haben zwar nur einen relativ geringen Anteil am Hausmüll (bis zu 1 %), sie sind jedoch maßgeblich für Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen bei dessen Entsorgung (Deponierung, Verbrennung) verantwortlich. Sonderabfallkleinmengen fallen in Haushalten sowie beim Handel, Handwerk und Gewerbe an. Diese Sonderabfallkleinmengen sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und können bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) auf ihren Schadstoffsammelhöfen abgegeben werden. Schadstoffsammelstellen Um mehr über die Entsorgung zu erfahren, wenden sie sich bitte an das Servicetelefon der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Tel.: (030) 7592-4900 Sprechzeiten: Mo. – Do. 08:00-16:00 Uhr und Fr. 08:00-15:00 Uhr Problemabfälle gefährliche Abfälle in kleiner Menge privater Sondermüll Haushalts-Sonderabfall Schadstoffmüll umweltgefährdende Abfälle Abflußreiniger Altöl Autopolitur Backofenreiniger Batterien Beizen Benzin Bremsflüssigkeit Energiesparlampen Entkalker Farbreste Fensterreiniger Pulver-Feuerlöscher Fleckenentferner Fotoentwickler und Fixierbäder Frostschutzmittel Holzbehandlungsmittel Imprägniermittel Klebstoffe Kosmetika Lackreste Laugen Leuchtstofflampen Lösungsmittel Medikamente Nagellackentferner Ölfilter Pflanzenschutzmittel Putzmittel Rostschutzmittel Säuren Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen Terpentin Thermometer Unkrautbekämpfungsmittel Verdünner Wachsreiniger WC-Reiniger
Abfall vermeiden und richtig entsorgen: Wie Sie im Alltag weniger Müll produzieren, wo Sie Sondermüll wie Farbreste, Altbatterien oder Medikamente entsorgen sollten und was auf keinen Fall in die Tonne gehört. Tipps, um Müll im Alltag zu vermeiden: Kaufen Sie, wo es geht, unverpackte Waren. Lassen Sie sich Ihren „Coffee to go“ in einen Mehrwegbecher abfüllen oder nehmen Sie einen Thermobecher von zuhause mit. Vermeiden Sie aufwändig verpackte Fertiggerichte und Essen per Lieferdienst. Trinken Sie Wasser aus dem Hahn und kaufen Sie die restlichen Getränke in Mehrwegflaschen. Tragen Sie Ihre Einkäufe nicht in Einwegtüten nachhause, sondern nehmen Sie Rucksack, Stoffbeutel, Körbe oder Faltkisten von zuhause mit. Kaufen Sie nur so viele Lebensmittel ein, wie Sie rechtzeitig verbrauchen können, damit möglichst wenig (samt Verpackung) im Müll landet. Fahren Sie mit Rad, Bus oder Bahn zum Shopping in den Laden, statt per Mouseklick zu bestellen, so sparen Sie ebenfalls Verpackungsabfall und schonen die Umwelt. Nutzen Sie Produkte so lange wie möglich und reparieren Sie, statt wegzuwerfen. Problemabfälle im Haushalt: Wohin mit dem Sondermüll? Auch im Haushalt können problematische Abfälle anfallen. Sie können schädliche Inhaltsstoffe enthalten, wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Cadmium, Quecksilber, Blei, Nickel, Kupfer, Säuren oder Laugen. Solche „Problemabfälle“ sollten gesondert entsorgt werden. Diese Abfälle sollten Sie beim Wertstoffhof oder beim Schadstoffmobil abgeben: Farbreste (Altanstrichstoffe und Oberflächenbehandlungsmittel), Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Reste von Chemikalien für Hobby und Handwerk (zum Beispiel Fixierbäder, Klebstoffe), Fahrzeugpflege- und Betriebsmittel (zum Beispiel Motorenöle), Lösemittelreste, Altmedikamente, Altbatterien und –Akkumulatoren Elektronikschrott wie Computer, Fernseher, Kühlschränke, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und andere Was in der grauen Restmülltonne entsorgt werden kann, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Nähere Informationen dazu können Sie bei Ihrer Gemeinde oder Kommune oder dem Stadtreinigungsbetrieb einholen. Die Kommunen legen nämlich in ihren Abfallsatzungen fest, welche Abfälle nicht in der Restmülltonne entsorgt werden. Bringen Sie Abfälle, bei denen Sie sich nicht sicher sind, zum Wertstoffhof oder geben sie beim Schadstoffmobil ab. Wohin mit Elektroaltgeräten? Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ihre alten Geräte in einer separaten Sammlung abgeben. Die Abgabe bei Wertstoffhöfen oder dem Handel ist für sie kostenlos. Manche Kommunen organisieren auch die Abholung, z.B. über die Sperrmüllabfuhr. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen. Kann ich meine Medikamente über die Toilette entsorgen? Nein! Auf gar keinen Fall sollten Altmedikamente über die Toilette in die Kanalisation gespült werden, da die Inhaltsstoffe häufig in den Kläranlagen nicht oder nur unzureichend abgebaut werden und somit zu einer Belastung von Flüssen und Seen und letztlich des Trinkwassers führen können.
null Marktüberwachung Baden-Württemberg in Zeiten globalen Handelns GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DES REGIERUNGSPRÄSIDIUMS TÜBINGEN Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, begrüßte heute den Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser im Kompetenzzentrum Marktüberwachung der LUBW in Karlsruhe für einen Blick hinter die Kulissen. Europäische Produktstandards in Zeiten von globalen Handelsströmen durchzusetzen, ist die Aufgabe der staatlichen Marktüberwachung. In Baden-Württemberg verantwortet diese das Regierungspräsidium Tübingen. Umsetzungsstark ist die baden-württembergische Marktüberwachung dank ihrer landeseigenen unabhängigen Prüfstelle, dem Kompetenzzentrum Marktüberwachung der LUBW. Während die Erstprüfungen zu Kennzeichnung, Technik und chemikalienrechtlicher Einstufung durch die Tübinger Behörde selbst vorgenommen werden, übernimmt die LUBW vertiefte Prüfungen, die eine umfangreiche Prüfausstattung oder ein chemisches Analysenlabor erfordern. Jährlich 12.000 Produktprüfungen in Baden-Württemberg Die Abteilung „Marktüberwachung“ am Regierungspräsidium Tübingen nimmt in ganz Baden-Württemberg jährlich rund 12.000 Produktprüfungen vor und stellt sich immer wieder neu den Herausforderungen eines global agierenden und sich schnell verändernden Marktes. Die Kontrollen sind Grundlage für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb. Im Durchschnitt weist jedes vierte in Baden-Württemberg kontrollierte Produkt Mängel auf. Die zu überprüfende Produktpalette des Regierungspräsidiums Tübingen als zuständige Marktüberwachungsbehörde ist sehr breit und beinhaltet fast den gesamten Produktbereich außer den Lebensmitteln. Produktbeispiele sind Elektrogeräte, Leuchtmittel aller Art, Elektromotoren, Laserpointer, Sportboote, Schutz- und Kletterausrüstungen, Kinderspielzeuge, Klebstoffe, Farben und Lacke, Walzträger aus Stahl, Wärmedämmstoffe sowie schließlich Anlagen und Maschinen, angefangen von der Bohrmaschine aus einem Baumarkt bis hin zur Lackieranlage eines Automobilherstellers. LUBW-Kompetenzzentrum Marktüberwachung: Prüfstelle des Landes Die LUBW kann auf kurzfristige Anforderungen, die beispielsweise auf einem Anfangsverdacht beruhen, schnell mit vertieften technischen oder analytischen Untersuchungen reagieren. „Mit unseren fundierten und zunehmend komplexen Prüfungen geben wir der Marktüberwachung Sicherheit im Verwaltungshandeln“, so die Präsidentin. Die Labore der LUBW sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin akkreditiert und werden entsprechend regelmäßigen von Externen kontrolliert. „In vielen Fällen liefert uns das Prüflabor der LUBW die Fakten, um die Mängel beweissicher zu machen“, so der Tübinger Regierungspräsident. Mit einem Prüfbericht aus dem modernen Mess- und Analysenlabor der LUBW könne gegenüber den Herstellern argumentiert und erreicht werden, dass die Produkte mit Mangel vom Markt genommen werden und erst dann wieder in den Verkauf gehen, wenn die Mängel abgestellt wurden. „Das ist unsere zentrale Aufgabe und da brauchen wir die Expertise der LUBW“, so der Tübinger Regierungspräsident. In den Laboren der LUBW in Großoberfeld werden jährlich durchschnittlich 700 Produkte getestet. Prüfeinrichtungen des LUBW-Kompetenzzentrums Marktüberwachung Die LUBW führte anhand aktueller Prüfthemen verschiedene vertiefte Prüfeinrichtungen anlässlich des Besuchs des Regierungspräsidenten vor. So ging es um den Energieverbrauch von Elektromotoren, die festgestellten hohen Gehalte an Schwermetallen in Modeschmuck und um die Sicherheit von Waschmitteln in Form von Liquid Caps. „Je genauer wir hinschauen und messen, desto besser können wir Mensch und Umwelt schützen“, fasst Bell zusammen. „Produkte, die den europäischen Sicherheitsanforderungen nicht genügen, behindern den fairen Wettbewerb“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser. Denn Sicherheit erfordere in vielen Fällen einen höheren Aufwand bei der Herstellung der Produkte. Deshalb sei eine durchsetzungsstarke Marktüberwachung in Baden-Württemberg wichtig. Wir arbeiten für den Klimaschutz! Prüfstand E-Motoren Mit der Ökodesignrichtlinie hat die EU ein Regelwerk geschaffen, das die Energieeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte steigern soll. Die Geräteuntersuchungsstelle der LUBW überprüft unter kontrollierten Laborbedingungen den Energieverbrauch unterschiedlicher elektrischer Produkte, wie Steckernetzteile, Geräte der Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, an Umwälzpumpen für Heizungs- und Solaranlagen und auch an Industrie-Drehstrommotoren. Die LUBW ist die einzige staatliche Prüfstelle zur Ermittlung der Energieeffizienz und steht mit ihrer Expertise auch Behörden anderer Länder zur Verfügung. Wir sorgen für Sicherheit! Kontrollen im Bereich der Liquid-Caps Als modernes Mess- und Prüflabor unterzieht die Geräteuntersuchungsstelle Verbraucher- und Industrieprodukte sicherheitstechnischen Prüfungen nach europäischen Standards. Liquid-Caps, die immer häufiger in Haushalten eingesetzt werden, waren in den vergangenen Monaten ein neuer Untersuchungsgegenstand. Getestet wurde, ob die Hülle ausreichend fest ist, um die Verbraucherinnen und Verbraucher, gerade auch Kinder, vor den teils aggressiven Waschmitteln zu schützen. Die Untersuchungspalette des Mess- und Prüflabors der LUBW reicht von elektrischen Sicherheitstests, wie der Prüfung des Schutzleiterwiderstands, über mechanische Anforderungen beispielsweise zur Abreißfestigkeit und Verschluckbarkeit von Kleinteilen an Kinderspielzeug, der Bestimmung der Lichtleistung von Laserpointern, um Blendgefahren oder Gefahren der Augenschädigung abschätzen zu können, bis zur Bestimmung heißer, gefährlicher Oberflächen oder Entflammbarkeitsprüfungen Wir sorgen für fairen Wettbewerb! Herausforderung Onlinehandel am Beispiel von Modeschmuck Der Onlinehandel wächst stetig. Entsprechend werden Waren aus dem Onlinehandel vermehrt kontrolliert. Bei Kontrollen der Marktüberwachung von online-gehandeltem Modeschmuck hat das Labor für stofflichen Verbraucherschutz der LUBW in vergangenen Untersuchungskampagnen Cadmiumgehalte gefunden worden, die den erlaubten Grenzwert um das 3.000 bis 9.000-fache überschreiten. Im Labor werden regelmäßig Produkte auf Stoffe, die einem Stoffverbot oder Stoffbeschränkungen unterliegen, überprüft. Die Untersuchungspalette reicht von Blei und Cadmium in Verpackungen und Schmuck, Quecksilber in Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten wie Handgriffen und Gymnastikmatten bis hin zu bromierten Flammschutzmitteln und verschiedenen Weichmachern in Kunststoffen jeglicher Art. Das Labor für stofflichen Verbraucherschutz wird mit der fachlichen Expertise der Chemikaliensicherheit in der LUBW vervollständigt. „Ohne den direkten Austausch zu nationalen und internationalen Schnittstellen kann die komplexe Materie heutzutage nicht mehr bearbeitet werden“, erläutert die Präsidentin der LUBW. Baden-Württemberg verfügt über EU-Außengrenzen Mit der Grenze zur Schweiz und mit den Importen an mehreren Flughäfen in Baden-Württemberg verfügt das Land über EU-Außengrenzen. Die dortigen Kontrollen stellen die erste und effizienteste Möglichkeit dar, die importierten Produkte darauf zu überprüfen, ob sie den in der EU geltenden Anforderungen genügen und bereits den Import nicht konformer Produkte zu unterbinden. Manches der über Luftfracht aus allen Teilen der Welt über die Schweiz dann letztlich in die EU importierten Produkte erwies sich in der Vergangenheit als mangelhaft oder problematisch. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Das Projekt "Recycling von Seltenen Erden (SE) aus Leuchtstoffpulver - Phase II" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Paul Scherrer Institut.Beim Recycling von Leuchtstofflampen fällt Leuchtstoffpulver an, das einen hohen Anteil an seltenen Erden (Yttrium (Y), Terbium (Tb), Europium (Eu)), fortan SE genannt, enthält. Diese gehören zu den strategischen Rohstoffen der Zukunft, weil diese in vielen neuartigen Technologiebereichen und Industriezweigen unverzichtbar geworden sind. Bisher wurden die anfallenden Leuchtstoffpulver in der Regel unterirdisch deponiert, mit entsprechenden Kostenfolgen. Die Ziele des UTF Projektes 484.14.14 Recycling von SE aus Leuchtstoffpulver Phase 1 wurden erreicht. Allerdings kann aus finanziellen Gründen das Recycling aller drei SE nicht gleichzeitig weiterverfolgt werden. Deshalb werden vorerst die Arbeiten auf Y beschränkt. Als Ergebnis aus der Phase 1 resultiert nun ein Konzept zur Erstellung einer Pilotanlage mittels Flüssig-Flüssig-Extraktion zur Rückgewinnung von SE mit einer Reinheit von 99,9%. Das Konzept sieht vor eine automatisierte Semi Mixer-Settler-Anlage im Labormassstab zur Rückgewinnung von Y mit einer Reinheit von 99,9%, mittels Flüssig-Flüssig-Extraktion zu entwickeln und zu testen. Das Projekt wurde an der Sitzung der Koko UT vom 20.06.2017 mit Auflagen grundsätzlich als förderungswürdig eingestuft. Das überarbeitete Beitragsgesuch vom 29.09.2017 konnte danach genehmigt werden. Projektziele: In diesem Projekt soll das Detail-Engineering, die Inbetriebnahme sowie ein Versuchsbetrieb einer automatisierten Semi-Mixer-Settler-Anlage im Labormassstab zur Rückgewinnung von Y mit einer Reinheit 99,9%, mittels Flüssig-Flüssig-Extraktion und den Komplexbildnern getestet werden. Weiter soll sichergestellt sein, dass eine genügend grosse Menge von Leuchtstoffpulver für die Weiterverarbeitung in diesem Projekt nach geltenden Vorschriften gelagert und bereitgestellt werden kann.
Das Projekt "Teilvorhaben 4^KMU-innovativ - Klimaschutz: Fluoro UV - Entwicklung Quecksilber-freier UV-Strahlungsquellen für die energieeffiziente Wasserbehandlung, Teilvorhaben 3" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Institut für Solarforschung (SF), Standort Köln.
Das Projekt "KMU-innovativ - Klimaschutz: Fluoro UV - Entwicklung Quecksilber-freier UV-Strahlungsquellen für die energieeffiziente Wasserbehandlung, Teilvorhaben 4" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Tailorlux GmbH.
Origin | Count |
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Bund | 44 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 32 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 16 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 19 |
offen | 31 |
Language | Count |
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Deutsch | 49 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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