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Schwermetall-Emissionen

<p>Hochwirksame Staubminderungsmaßnahmen und die Stilllegung veralteter Produktionsstätten in den neuen Bundesländern führten seit 1990 zu einer erheblichen Minderung der verbrennungsbedingten Schwermetall-Emissionen.</p><p>Entwicklung seit 1990</p><p>Die Emissionen der wichtigsten Schwermetalle (Cadmium, Blei und Quecksilber) sanken seit 1990 deutlich. Die Werte zeigen überwiegend Reduktionen von über 60 bis über 90 %. Der Großteil der hier betrachteten Reduktion erfolgte dabei in den frühen 1990-er Jahren, wobei wesentliche Reduktionen auch schon vor 1990 stattfanden. Vor allem die dabei angewandten hochwirksamen Staub- und Schwefeldioxid (SO2) -Minderungsmaßnahmen führten zu einer erheblichen Verringerung der Schwermetallemissionen zunächst in den alten und, nach der Wiedervereinigung, auch in den neuen Ländern, einhergehend mit Stilllegungen veralteter Produktionsstätten. In den letzten Jahren sieht man, bis auf wenige Ausnahmen, kaum weitere Verringerungen der Schwermetall-Emissionen (siehe Abb. und Tab. „Entwicklung der Schwermetall-Emissionen“).</p><p>Während die Blei-Emissionen bis zum endgültigen Verbot von verbleitem Benzin im Jahre 1997 rapide zurückgingen, folgten Zink, Kupfer und Selen im Wesentlichen der Entwicklung der Fahrleistungen im Verkehrssektor, die im langfristigen Trend seit 1990 anstieg.</p><p>Herkunft der Schwermetall-Emissionen</p><p>Schwermetalle finden sich – in unterschiedlichem Umfang – in den staub- und gasförmigen Emissionen fast aller Verbrennungs- und vieler Produktionsprozesse. Die in den Einsatzstoffen teils als Spurenelemente, teils als Hauptbestandteile enthaltenen Schwermetalle werden staubförmig oder gasförmig emittiert. Die Gesamtstaubemissionen aus diesen Quellen bestehen zwar in der Regel überwiegend aus relativ ungefährlichen Oxiden, Sulfaten und Karbonaten von Aluminium, Eisen, Kalzium, Silizium und Magnesium; durch toxische Inhaltsstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber können diese Emissionen jedoch ein hohes Gefährdungspotenzial erreichen.</p><p>Verursacher</p><p>Die wichtigste Quelle der meisten Schwermetalle ist der Brennstoffeinsatz im Energie-Bereich. Bei <em>Arsen, Quecksilber </em>und <em>Nickel</em> hat die Energiewirtschaft den größten Anteil, gefolgt von den prozessbedingten Emissionen der Industrie, vor allem aus der Herstellung von Metallen. <em>Cadmium</em> stammt sogar größtenteils aus der Metall-Herstellung. <em>Blei-, Chrom-, Kupfer- und Zink-</em>Emissionen werden überwiegend durch den Abrieb von Bremsen und Reifen im Verkehrsbereich beeinflusst: die Trends korrelieren hier direkt mit der jährlichen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fahrleistung#alphabar">Fahrleistung</a>⁠. <em>Selen</em> hingegen stammt hauptsächlich aus der Mineralischen Industrie, gefolgt von den stationären und mobilen Quellen der Kategorie Energie. Andere Quellen müssen noch untersucht werden, es wird jedoch erwartet, dass sie die Gesamtentwicklung kaum beeinflussen.</p><p>Verpflichtungen</p><p>Das 1998er <a href="http://www.unece.org/env/lrtap/hm_h1.html">Aarhus Protokoll über Schwermetalle</a> unter dem CLRTAP ist Ende 2003 in Kraft getreten. Es wurde im Dezember 2012 revidiert und an den Stand der Technik angepasst. Es zielt auf drei besonders schädliche Metalle ab: Cadmium, Blei und Quecksilber. Laut einer der grundlegenden Verpflichtungen muss Deutschland seine Emissionen für diese drei Metalle unter das Niveau von 1990 reduzieren. Das Protokoll betrachtet die Emissionen aus industriellen Quellen (zum Beispiel Eisen- und Stahlindustrie, NE-Metall-Industrie), Verbrennungsprozessen (Stromerzeugung, Straßenverkehr) und aus Müllverbrennungsanlagen. Es definiert Grenzwerte für Emissionen aus stationären Quellen (zum Beispiel Kraftwerken) und verlangt die besten verfügbaren Techniken (BVT) für diese Quellen zu nutzen, etwa spezielle Filter oder Wäscher für die stationäre Verbrennung oder Quecksilber-freie Herstellungsprozesse. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien weiterhin zur Abschaffung von verbleitem Benzin. Es führt auch Maßnahmen zur Senkung von Schwermetall-Emissionen aus Produkten auf (zum Beispiel Quecksilber in Batterien) und schlägt Management-Maßnahmen für andere quecksilberhaltige Produkte wie elektrische Komponenten (Thermostate, Schalter), Messgeräte (Thermometer, Manometer, Barometer), Leuchtstofflampen, Amalgam, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ und Farben vor.</p><p>Viele dieser Maßnahmen wurden in Deutschland jedoch schon deutlich früher umgesetzt, so dass bereits in den frühen 90er Jahren deutliche Reduktionen der wichtigen Schwermetalle zu verzeichnen sind.</p>

Einsatz von Philips GreenPower LED string in der In-vitro-Vermehrung

Zielsetzung: Als Zielsetzung ist der Ersatz der seit Jahren verwendeten Fluoreszenzlampen (SYLVANIA GRO-LUX, SYLVANIA STANDARD COOL WHITE) durch Philips GreenPower LED string zu sehen. Um das zu erreichen, werden vorerst über eine Testperiode von drei Jahren umfassende Versuche mit blauen und roten (unterschiedliches Verhältnis des blauen und roten Wellenlängenbereichs kommt zur Anwendung) sowie weißen LED string durchgeführt. Neben der Energieersparnis (bis zu 60% bei der In-vitro-Kultivierung von Pflanzen) sowie der geringeren Wärmeentwicklung, wird der Einfluss von Philips GreenPower LED string auf Endophyten, deren Eliminierung sehr aufwendig ist, untersucht. Bedeutung des Projekts für die Praxis: An der HBLFA für Gartenbau und Österreichische Bundesgärten haben sich in der pflanzlichen In-vitro-Vermehrung folgende Fluoreszenzlampen mit geringer PPFD (photosynthetic photon flux densitiy) von 10-35Ìmol m-2.s-1 bewährt: SYLVANIA GRO-LUX mit langwelligem roten und kurzwelligem blauen Licht; SYLVANIA STANDARD COOL WHITE mit kaltem, weißen Licht. In der Photosynthese absorbiert das Chlorophyll der Pflanze hauptsächlich blaues (Wellenlänge ca. 450nm) und rotes (Wellenlänge ca. 660nm) Licht. SYLVANIA GRO-LUX -Leuchtstoffröhren stellen das für die Photosynthese im blauen und roten Bereich benötigte Licht im optimalen Verhältnis zur Verfügung. Kaltes, weißes Licht findet unter anderem in der In-vitro-Keimung und In-vitro-Vermehrung von Ericaceen (Rhododendron, Vaccinium) Verwendung.In Hinblick auf die Energie-Ersparnis (bis zu 60% bei der In-vitro-Kultivierung von Pflanzen) sowie die geringere Wärmeentwicklung werden Philips GreenPower LED string im verschiedenen Verhältnis des blauen und roten Wellenlängenbereichs (bei Fluoreszenzlampen nicht möglich) und als kaltes weißes Licht getestet. Eine weitere Thematik wird untersucht: Und zwar die Wirkung von Philips GreenPower LED string auf Endophyten, deren Eliminierung sehr aufwendig ist.

Pressemitteilung Nr. 272 vom 28. Juli 2025 22,5 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland im Jahr 2023

Presse 22,5 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland im Jahr 2023 Seite teilen Pressemitteilung Nr. 272 vom 28. Juli 2025 Menge gefährlicher Abfälle sinkt auf niedrigsten Stand seit 2015 Bau- und Abbruchabfälle weiterhin mit größtem Anteil am Gesamtaufkommen WIESBADEN - Im Jahr 2023 sind 22,5 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland angefallen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Menge gefährlicher Abfälle damit um 2,4 % oder 0,6 Millionen Tonnen gegenüber dem Jahr 2022 (23,1 Millionen Tonnen) und erreichte den niedrigsten Stand seit 2015 (22,3 Millionen Tonnen). Gefährliche Abfälle sind Abfallarten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen, die eine Bedrohung für Mensch und Umwelt darstellen. Sie können beispielsweise brandfördernd, krebserregend oder reizend sein. Für sie sind Begleitscheine zu führen und sie müssen speziellen Entsorgungswegen und -verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Bau- und Abbruchabfälle machen über ein Drittel aller gefährlichen Abfälle aus Nach Abfallarten betrachtet machten Bau- und Abbruchabfälle wie schon in den Vorjahren den größten Anteil an der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle aus. Im Jahr 2023 betrug ihr Anteil 8,6 Millionen Tonnen oder 38,4 % des Gesamtaufkommens. Die zweitgrößte Menge stammte aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und für industrielle Zwecke (darunter Kläranlagen und Wasserwerke) mit zusammen 7,0 Millionen Tonnen oder 31,0 %. Im Jahr 2022 hatten die Anteile beider Abfallarten 40,2 % (9,3 Millionen Tonnen) beziehungsweise 29,3 % (6,8 Millionen Tonnen) der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle betragen. Mehr als 60 % der gefährlichen Abfälle aus zwei Wirtschaftsabschnitten Der Großteil der gefährlichen Abfälle wurde im Jahr 2023, wie in den Vorjahren, in zwei Wirtschaftsabschnitten erzeugt: 9,1 Millionen Tonnen oder 40,3 % der Abfälle stammten aus dem Abschnitt "Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen" (2022: 9,4 Millionen Tonnen; 40,8 %). Dazu zählen beispielsweise Entsorgungsanlagen wie Deponien oder Anlagen zur Aufbereitung flüssiger und wasserhaltiger Abfälle mit organischen Stoffen, die bei unsachgemäßer Entsorgung über das Abwasser indirekt in Gewässer und damit in die Umwelt gelangen können. 4,9 Millionen Tonnen oder 21,5 % der gefährlichen Abfälle (2022: 4,7 Millionen Tonnen; 20,4 %) stammten aus dem Wirtschaftsabschnitt "Verarbeitendes Gewerbe", und dort insbesondere aus Betrieben zur Herstellung von Maschinen, Metallerzeugnissen und chemischen Erzeugnissen. Überwiegender Anteil durch Primärerzeuger 16,1 Millionen Tonnen (71,6 %) der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2023 von Primärerzeugern, bei denen die Abfälle im eigenen Betrieb erstmalig angefallen sind. Das waren 5,3 % oder 0,9 Millionen Tonnen weniger als im Jahr 2022. 6,4 Millionen Tonnen (28,4 %) waren sogenannte sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Die Menge gefährlicher Abfälle sank hier gegenüber 2022 um 5,5 % oder 0,3 Millionen Tonnen. Methodische Hinweise: Die Erhebung der gefährlichen Abfälle erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sogenannten Begleitscheinpflicht unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Leuchtstoffröhren, chlorierte Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle. Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zur Erhebung der gefährlichen Abfälle für das Jahr 2023 und zurückliegende Jahre stehen in den Tabellen 32151 in der Datenbank GENESIS- Online zur Verfügung. Detaillierte Informationen und methodische Erläuterungen sind im Qualitätsbericht enthalten. Über das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2023 einschließlich der Abfallverwertung informiert die Pressemitteilung Nr. 190 vom 3. Juni 2025 . Ergebnisse zu den Themen Ressourcen, Klima und Umwelt bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ) im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft

Bildschirme und Lampen

<p>Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore ist 2024 leicht angestiegen. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen sinkt weiterhin.</p><p>Bildschirmgeräte </p><p>Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2024 insgesamt ca. 4,47 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung der Verkaufsmenge um 2,5 % (<a href="https://gfu.de/markt-zahlen/hemix-2023/">HEMIX, GfU-Statistik</a>). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2024 rund 3,23 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“).</p><p>Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2023 131.040 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 88.804 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 87,2 %.</p><p>Lampen</p><p>Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 27.530 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch <a href="https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/hersteller-bv/geraetezuordnung/kategorie-3">hier</a>) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 7.301 t im Jahr 2024. 2023 lag die Menge noch bei 8.163 t (<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/inputmengen">stiftung ear</a>) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten).</p><p>Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2023 bei 8.492 t.</p><p>Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+ 68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte).</p><p>Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2023 mit rund 88 % stark unter dem Niveau der Vorjahre 2011 bis 2022 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich wesentlich geringeren Recyclingquote gegenüber den Vorjahren ist, dass ein deutlich größerer Teil der Verwertung und Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“).</p><p>Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung</p><p>Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“</a>.</p><p>Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt.</p><p>Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich:</p><p>Deutschland hält diese <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/elektro-elektronikaltgeraete">Quoten </a>ein.</p>

LEDs und andere künstliche Lichtquellen

LEDs und andere künstliche Lichtquellen Auf künstliche Lichtquellen - seien es Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen), Halogenlampen, Glühlampen oder LEDs (Licht emittierende Dioden) – möchte im Alltag wohl niemand verzichten. "Mach doch mal das Licht an" Wir legen einen Schalter um oder drücken auf einen Knopf und schon ist es da, das Licht, das unsere Wohn- und Arbeitswelten erhellt. Aber wie funktioniert das? Glühlampen und Halogenlampen Glühlampen und Halogenlampen sind sogenannte Temperaturstrahler. Licht entsteht, indem ein Metalldraht erhitzt und zum Glühen gebracht wird. Der größte Teil der zugeführten Energie geht dabei allerdings als Wärme verloren. Das macht diesen Lampentyp ineffizient. Leuchtstofflampen Leuchtstofflampen gibt es in Röhrenform (Leuchtstoffröhre) oder sozusagen "aufgewickelt" als Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe). Wird die Lampe angeschaltet, wird ein darin befindliches Gas angeregt. Bei dieser Anregung entsteht UV -Strahlung. An der Innenseite des Lampenrohres aufgebrachte Leuchtstoffe machen dann aus der energiereichen UV -Strahlung energieärmeres, sichtbares, "weißes" Licht. Licht emittierende Dioden (LEDs) LEDs sind vergleichsweise neu auf dem Markt. Nicht zuletzt aufgrund der Anforderungen an die Energieeffizienz und wegen ihrer vielseitigen Verwendbarkeit nimmt ihr Marktanteil zu. LEDs sind kleine Halbleiter-Bauelemente. Da sie grundsätzlich nahezu einfarbiges (also z.B. blaues, gelbes, rotes) Licht abgeben, muss man Tricks anwenden, um weißes Licht zu erzeugen, das sich aus einem Gemisch verschiedener Wellenlängen zusammensetzt. 1. Photolumineszenz Über einer blauen LED wird eine dünne Schicht aus Phosphorverbindungen aufgetragen. Das energiereiche blaue Licht der LED regt die Phosphorschicht zum Leuchten an. Ein Teil des blauen Lichts wird dabei in energieärmeres Licht mit größeren Wellenlängen ( z.B. Gelb) umgewandelt. Das entstehende Gemisch aus verschiedenen Wellenlängen wird als weißes Licht wahrgenommen. Je nach Art und Dosierung der Phosphorverbindungen kann der verbleibende Anteil des von einer LED abgestrahlten blauen Lichts größer oder kleiner sein. Bei Lampen der Allgemeinbeleuchtung ist Photolumineszenz die übliche Methode zur Erzeugung von Weißlicht. 2. Additive Farbmischung In diesem Fall entsteht weißes Licht durch die Kombination von einfarbigen roten, grünen und blauen LEDs. Durch gezielte Ansteuerung der einzelnen LEDs kann neben weißem Licht auch farbiges Licht erzeugt werden. Dieses Verfahren wird zum Beispiel bei Fernsehern angewendet, bei denen LEDs zur Bilddarstellung und zur Hintergrundbeleuchtung eingesetzt werden oder bei Bühnenbeleuchtung. Für Massenprodukte wie Haushaltslampen ist es nicht üblich. Spektren künstlicher Lichtquellen Das Spektrum einer Lichtquelle zeigt, welche Anteile die verschiedenen Farben (Wellenlängen) am abgestrahlten "weißen" Licht haben, beispielsweise wie hoch der Anteil von energiereichem violettem und blauem Licht ist. Wie Wellenlänge und Farbe zusammenhängen, ist in dem Artikel Was versteht man unter sichtbarem Licht? dargestellt. Gegenüberstellung der Spektren unterschiedlicher Lampen mit gleicher Farbtemperatur 2700 Kelvin = warmweiß. LED (farbig hinterlegt), Glühlampe (graue Linie), Kompaktleuchtstofflampe (gestrichelte schwarze Linie). Die Spektren künstlicher Lichtquellen unterscheiden sich deutlich. Bei Temperaturstrahlern wie der Glühlampe ist das Spektrum wie bei der Sonne kontinuierlich, steigt allerdings ins Langwellige, d.h. nach Rot an. Bei Leuchtstofflampen ist das Spektrum dagegen nicht kontinuierlich, sondern durch schmale Spektralbänder gekennzeichnet. Wie diese „Zacken“ aussehen, hängt von den jeweils verwendeten Leuchtstoffen ab (siehe Abbildung 1). Die Vielfalt der LEDs spiegelt sich in den Spektren wider. Der Blaulichtanteil von LEDs kann höher oder niedriger sein (siehe Abbildung 2). Abb. 2 Spektren handelsüblicher LED-Lampen für die Allgemein-beleuchtung mit unterschiedlichen Farbtemperaturen. 2700 K (Warmweiß, farbig unterlegt), 3000 K (Warmweiß), 4000 K (Neutralweiß) und 6000 K (Tageslichtweiß, auch „Kaltweiß“ genannt). Quelle: BfS Grundsätzlich gilt: Je höher die Farbtemperatur in Kelvin (K), desto höher der Blaulichtanteil. Wer den Blaulichtanteil niedriger halten möchte, kann eine Lampe mit warmweißem Licht wählen (siehe Empfehlungen für gute Beleuchtung ). Informationen zu den Wirkungen von Blaulicht und weiteren Wirkungen von sichtbarem Licht finden Sie in dem Artikel Wirkungen des Lichts . Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen liegt in der Verantwortung der Hersteller. Bei der Beurteilung der Sicherheit ziehen die Hersteller in der Regel einschlägige Normen heran. Betrachtet werden dabei nicht nur Wirkungen des sichtbaren Lichts, sondern auch mögliche Risiken durch UV -Strahlung oder Wärmestrahlung (Infrarot). Weitere Informationen zur photobiologischen Sicherheit von Lampen und Lampensystemen sowie zur Einordnung in Risikogruppen finden Sie in dem Artikel Schutz bei sichtbarem Licht . Lichtflimmern ("Flicker") Eine Eigenschaft künstlicher Lichtquellen, die als unangenehm empfunden werden kann, ist das "Lichtflimmern". Darunter versteht man Schwankungen der Helligkeit des Lichts. Die Hauptursache dieser Schwankungen liegt darin, dass künstliche Lichtquellen mit Wechselstrom betrieben werden. Ändert sich die Stromstärke, wie das bei Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hz der Fall ist, ändert sich die Helligkeit 100 mal pro Sekunde. Anders als Glühlampen reagieren Kompaktleuchtstofflampen und LEDs schnell auf diese Stromstärkeschwankungen. was sich als Flimmern bemerkbar machen kann. Das Flimmern kann bis maximal 100 Hz bewusst wahrgenommen werden. Oberhalb dieser Frequenz kann das Auge die Helligkeitsänderungen nicht mehr auflösen und das Licht wird als gleichmäßig wahrgenommen. Allerdings gibt es auch Berichte über Beschwerden wie Kopf- oder Augenschmerzen oberhalb dieser sogenannten Flimmerverschmelzungsfrequenz. Um Flimmern zu vermeiden, muss mit Hilfe eines Vorschaltgerätes dafür gesorgt werden, dass die Lichtquelle für einen kurzen Zeitraum konstant mit Strom versorgt wird. Wie gut das gelingt, ist nicht zuletzt eine Qualitätsfrage. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Lichtflimmern und Stroboskopeffekte - allgemein: Temporal Light Artefacts (TLA) Stand: 07.10.2025

Energiesparlampen mit Quecksilber und Zahnarzt-Amalgam und die Straßenlaternen-Problematik

ich bin Journalistin und habe bereits über das Thema Vieles von Ihnen zitiert. Mir ist jedoch auch aufgefallen, dass es für Straßenlaternen andere Regeln gibt, als für Haushaltsglühbirnen. Ich zitiere gleich die offiziellen Quellen von Ihnen, von einer bayerischen Behörde und Deutschlandfunk und bitte Sie freundlich um Informationen, wieso es für Straßenlaternen andere Regeln gibt als für Haushaltsglühbirnen, denn eindeutig sind Erkrankungen dann ein Unfall, ein von außen einwirkendes Ereignis. Das heißt es ist in Wahrheit keine GKV Leistung, sondern etwaig Unfallversicherung, die gesetzliche. Welche Regeln gibt es da? Außerdem bitte ich um Zusendung von Listen für Meldestelle für Quecksilberopfer oder Infos an wen man sich wenden kann. Auch benötige ich für meinen Artikel auf Achtung Intelligence genaue Sicherheitsanleitung, wie man wirklich zerbrochene Birnen dann entsorgt, Schutzkleidung, Atemschutz, Schadstoffmobil, etc. Bitte benennen Sie auch weitere Behörden, die ebenso zuständig sind oder sein könnten und auch zuständige oder ergänzende gesetzgebende Stellen, die noch weitere Informationen haben könnten. Falls Sie nicht zuständig sind, geben Sie bitte Bescheid, wer denn alles zuständig und wer für den "Schmuh" mit dem Quecksilber bzw. Amalgam verantwortlich ist. Viele haben kein Amalgam mehr im Mund. Verdampfen sozusagen Tote in den Glühbirnen oder unsere alten entfernten Amalgamfüllungen? Hier worauf ich mich beziehe: http://www.swd-energieeffizienz.de/mehr-sicherheit-fuer-energiesparlampen-1424/ Mehr Sicherheit für Energiesparlampen Montag, 26. September 2011 Das Umweltbundesamt (UBA) hat neuwertige Energiesparlampen auf ihre Bruchsicherheit getestet. Danach ist bisher keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt. Allerdings ist das Angebot splittergeschützter Lampen noch sehr begrenzt. In der Untersuchung wurden auch die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe gemessen. Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Die Versuche in einem Büroraum bestätigten eindeutig, dass schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern. Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, Lampen zu kaufen, die ganz ohne Quecksilber auskommen; etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik. Die nächstgelegene Sammelstelle für alte Energiesparlampen finden Sie hier. Langversion: https://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/energiesparlampen-bei-bruch-ist-lueften-ao https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallarten/gefaehrliche-abfaelle/quecksilberhaltige-abfaelle 27.05.2013 67 mal als hilfreich bewertet Verwendung von Quecksilber Quecksilber wurde und wird als Metall und in Form von Verbindungen bei zahlreichen industriellen und haushaltsnahen Anwendungen genutzt. Beispiele für Verwendungen von flüssigem Quecksilber sind: Elektrode in Chlor-Alkali-Anlagen, elektrische Schalter, Thermometer, Baro- und Manometer. Weitere Anwendungen sind Leuchtstofflampen (an das Leuchtpulver adsorbiertes elementares Quecksilber) und Zahnamalgam, das zu etwa 50 Prozent Quecksilber enthält. In vielen Staaten wird elementares Quecksilber beim kleintechnischen Goldbergbau eingesetzt. Beispiele für die Verwendung von Quecksilberverbindungen sind: Katalysatoren in der chemischen Industrie, Knopfzellen, Farbpigmente, Saatgutbeizen, Konservierungsmittel für Medizinprodukte. Entsprechend vielfältig sind die zu entsorgenden Abfälle. Anfallendes Quecksilber Bei mehreren industriellen Prozessen fällt Quecksilber an, das abgeschieden und beseitigt werden muss. Beispiele sind die Verbrennung von Kohle, die Reinigung von Erdgas und metallurgische Verfahren. Quecksilberhaltige Abfälle (..) Beseitigung quecksilberhaltiger Abfälle Quecksilberhaltige Abfälle müssen dauerhaft in geeigneter Form von der Umwelt ferngehalten und in tauglichen Behältern abgelagert werden. In Deutschland bieten die Untertagedeponien dafür die besten Voraussetzungen. Oberirdisch dürfen nur geringe Mengen Quecksilber enthaltende Abfälle abgelagert werden, wenn sie die Zuordnungswerte nach Anhang 3 der Deponieverordnung einhalten. Die Zuordnungswerte für Quecksilber sind zum Beispiel nach Deponieklassen gestaffelte Grenzwerte für die in einem genormten Schüttelversuch in Wasser gelöste Quecksilbermenge. Auszug-Ende https://www.umweltbundesamt.de/themen/wie-kommt-quecksilber-in-die-umwelt Nur noch wenige Alltagsprodukte enthalten Quecksilber. 24.06.2014 166 mal als hilfreich bewertet Zum Beispiel Batterien (Knopfzellen) oder bestimmte Energiesparlampen. Die größten Mengen an Quecksilber werden beim Goldbergbau und in Zahnamalgam eingesetzt. In Deutschland liegen die quecksilberhaltigen Zahnfüllungen sogar auf Platz eins. Seit 2013 dürfen Kompaktleuchtstofflampen nur noch bis zu 2,5 Milligramm pro Lampe enthalten. Zudem können sie für ein späteres Recycling gesammelt werden. Dafür gibt es zahlreiche Sammelstellen im Einzelhandel sowie die Rückgabemöglichkeiten auf kommunalen Wertstoffhöfen. Dies gilt auch für Batterien. Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, diese Rückgabemöglichkeiten zu nutzen, damit die Wertstoffe recycelt werden können und kein Quecksilber in die Umwelt gelangt. Der Großteil des weltweit vom Menschen verursachten Quecksilbereintrags in die Umwelt entsteht durch die Produktion von Wärme und Strom aus Kohle, Öl oder Gas sowie durch kleingewerblichen Goldbergbau. Quecksilber wird weltweit in der Chloralkali-Industrie, in Messinstrumenten oder auch in Kosmetika verwendet. Den Abbau von Quecksilber-Erzen hat die EU wegen der hohen Belastungen für die Umwelt seit 2000 eingestellt. Die weltweit letzte offiziell betriebene Quecksilbermine befindet sich in Kirgistan. Natürliche Emissionen von Quecksilber werden durch aktive Vulkane, Waldbrände, Gesteinsverwitterung und Ausgasen von Quecksilber aus der Erdkruste und aus den Ozeanen verursacht. Quecksilber ist ein Metall mit einer besonderen Eigenschaft: Es verdampft bereits bei Zimmertemperatur. Deshalb kann es sich in der Luft verteilen. Ein Grund, warum das Quecksilber-Problem einer weltweiten Lösung bedarf. Mit der Genfer Luftreinhaltekonvention gibt es bereits seit 1998 ein Schwermetallprotokoll, das sogenannte Århus-Protokoll. Es schreibt den Stand der Technik für Industrieprozesse vor und will so die Emissionen in die Luft begrenzen. 2003 richtete das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) ein globales Quecksilberprogramm ein, das 2013 in der Minamata-Konvention mündete. Die Konvention schränkt den Handel ein und legt Regeln fest, die den Quecksilbereinsatz in Produkten verbieten oder begrenzen. Außerdem soll der Quecksilberbergbau eingestellt werden. Das Abkommen muss noch von 49 Staaten ratifiziert werden und soll 2017 in Kraft treten. Mit ihrer Quecksilberstrategie geht die Europäische Union u.a. das Problem von Quecksilber in der Nahrungskette an. Hierzu gehört auch eine sichere Entsorgung von nicht mehr benötigtem Quecksilber innerhalb der EU. Ein Forschungsprojekt des UBA belegt, dass das Schwermetall in den deutschen Untertagedeponien sicher und dauerhaft gelagert werden kann. In Europa nehmen Menschen Quecksilber übrigens hauptsächlich über das Essen von Fisch und Meerestieren auf, wie Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung von Menschen auf bestimmte Schadstoffe ergaben. Aufgrund des geringen Fischkonsums sind Deutsche im Vergleich zu Menschen aus dem Mittelmeerraum auch verhältnismäßig gering mit dem Schwermetall belastet. Neben der wichtigen Aufnahmequelle – dem regelmäßigen Konsum von quecksilberhaltigem Fisch und Meerestieren – sind Zahnfüllungen aus Amalgam von Bedeutung für die Höhe der Belastung – und dies ganz besonders bei Kindern. Auszug-Ende Nun stellen Sie sich vor, in Ihrem Haus würde der Müll gesammelt werden, auch Quecksilberlampen und diese gehen kaputt, aus Fahrlässigkeit oder aufgrund von Dieben und Einbrechern ... Hier in nicht chronologischer Reihenfolge des Tests Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit & WHO http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/arbeitsplatz_umwelt/projekte_a_z/ir_quecksilber_energiesparlampen.htm Bewertung Das Auftreten akuter gesundheitlicher Effekte ist beim Zerbrechen einer KLL nicht wahrscheinlich, insbesondere wenn Maßnahmen nach derartigen Ereignissen sofort und konsequent durchgeführt werden (SCHER 2010). So sollten Kinder sofort den Raum verlassen und ein Erwachsener rasch für eine ausreichende Durchlüftung der Räume sorgen. Nach einer Lüftungszeit von mindestens 15 Minuten, während der sich keine Personen in dem Raum aufhalten sollten, wird mit der gezielten Reinigung begonnen, d. h. das Quecksilber und die Lampenreste in einem dicht verschlossenen Glasgefäß gesammelt und sachgerecht entsorgt. In keinem Fall darf für die Reinigungsarbeiten ein Staubsauger verwendet werden, da bekannt ist, dass Quecksilber hierdurch fein im Raum verteilt wird, was bei höheren Belastungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Genauere Informationen zum sachgerechten Umgang finden sich im Internet (siehe Links im rechten Kasten). Kritischer müssen alle Fälle betrachtet werden, bei denen keine sofortige Entfernung des Quecksilbers aus dem Raum erfolgt und somit ein längeres Expositionsrisiko, bei ggf. schlechten Lüftungsbedingungen, insbesondere für Kinder bestehen könnte. (... darüber steht) Nach der Aufnahme wird es aufgrund seiner Fettlöslichkeit (Lipophilie) im Körper verteilt, wobei Nierenrinde, Leber und Nervensystem wichtige Zielorte sind. Intrazellulär (z. B. im Erythrozyten) wird Hg° durch Katalasen zu Hg2 oxidiert und akkumuliert (Counter et al. 2004). Seit Jahrhunderten liegen Berichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Quecksilber vor. Eine Vielzahl gut dokumentierter klinischer Fälle und Erfahrung bei hohen Arbeitsplatzbelastungen belegen akute und chronische Effekte. Wirkort ist in erster Linie das Nervensystem mit typischen Symptomen wie z. B. Tremor, Sprachstörungen, Neuropathien und Sensibilitätsstörungen, neurokognitiven Beeinträchtigungen, leichter Erregbarkeit und Reizbarkeit (sog. Erethismus mercurialis) (Carpi & Chen 2001, WHO 2003, Lettmeier et al. 2010). Lokale Wirkungen bei hoher Hg-Exposition sind an der Mundschleimhaut (Speichelfluss, Gingivitis, Stomatitis), in den Atemwegen mit Husten und Dyspnoe sowie an der Haut im Sinne einer sogenannten Acrodynie beschrieben. Als Nierenveränderungen treten insbesondere Schäden an den Nierentubuli und eine Proteinurie auf. Im Rahmen von Arbeitsplatzstudien ergaben sich bei langfristiger Exposition neurotoxische Effekte ab ca. 20.000 ng/m3, während Effekte an anderen Organen erst bei höheren Gehalten beobachtet wurden (WHO 2003). Wegen der Verbreitung von Kompaktleuchtstofflampen auch in Privathaushalten, ist es notwendig, die möglichen gesundheitlichen Risiken, die durch ihre Benutzung entstehen, genauer zu untersuchen. Quecksilber ist im normalen Betrieb hermetisch in der Lampe eingeschlossen und stellt für die Nutzer in dieser Form daher kein gesundheitliches Risiko dar. Auszug-Ende Quecksilberdampf in Straßenlaternen Deutschlandfunk berichtet über Quecksilberdampf in Straßenlaternen. Eine Technologie, die eigentlich ab diesem Jahr verboten ist. Ob bereits alle Laternen umgerüstet sind? Da wird Achtung Intelligence den Staat befragen müssen. http://www.deutschlandfunk.de/neues-licht-fuer-die-strasse.697.de.html?dram:article_id=79128 Umwelt und Verbraucher / Archiv / Beitrag vom 19.04.2012 Neues Licht für die Straße LED-basierte Laternen sparen Energie Von Manfred Kloiber Die Stadtwerke Düsseldorf haben LED-Leuchten zur Straßenbeleuchtung bereits erprobt. Die Stadtwerke Düsseldorf haben LED-Leuchten zur Straßenbeleuchtung bereits erprobt. (swd-ag.de) Die Straßenlaterne von morgen sieht zwar bei Bedarf so aus wie die von heute, innen steckt aber Hochtechnologie: Leuchtdioden lösen nicht nur Glühleuchten und Energiesparlampen im Wohnbereich, sondern auch herkömmliche Straßenlaternen ab. Die Vorteile dieser Entwicklung beim Energieverbrauch liegen auf der Hand. Doch die Finanznot der Kommunen verzögert den Umstieg. (...) Doch trotz aller Vorteile bleibt ein großes Problem: Straßenleuchten mit LED-Technologie sind sehr teuer. Oft rechnen sich der sinkende Energieverbrauch und die geringeren Wartungskosten erst nach Jahren. Doch viele Kommunen haben jetzt kein Geld und können auch keinen Kredit für teure Leuchten aufnehmen. Auf der anderen Seite müssen bis 2015 viele Straßenlampen mit Quecksilber-Dampflampen erneuert werden, weil diese Technologie dann nicht mehr angeboten werden darf. Deshalb, so Bodenhaupt, beschaffen viele Kommunen lieber billigere, aber weniger effiziente Ersatztechnologie: Auszug-Ende Wenn Quecksilber-Dampflampen eigentlich seit diesem Jahr verboten sind, wieso gibt es noch immer Quecksilberglühbirnen im Supermarkt für die normale Lampe zu kaufen? Hier mein Artikel in der aktuellen Version mit allen Zitaten und politischen Ergänzungen. http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=368&start=1 Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Lichtflimmern und Stroboskopeffekte – allgemein: Temporal Light Artefacts (TLA)

Lichtflimmern und Stroboskopeffekte – allgemein: Temporal Light Artefacts (TLA) Als " Temporal Light Artefacts " (TLA) bezeichnet man Wahrnehmungen, die auf zeitlichen Schwankungen der Helligkeit (der Leuchtdichte) oder der spektralen Verteilung von Licht beruhen. Dazu gehören "Lichtflimmern" ("Flicker") und sogenannte Stroboskopeffekte. Bei Lampen der Allgemeinbeleuchtung steht "Lichtflimmern" im Vordergrund Diese Form der Lichtmodulation ist vor allem darin begründet, dass Lichtquellen mit Wechselstrom und nicht mit Gleichstrom betrieben werden. Ändert der Strom seine Stärke, wie es bei Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hz der Fall ist, ändert sich die Helligkeit (als lichttechnische Größe ausgedrückt: die Leuchtdichte) 100 mal pro Sekunde (= Flimmerfrequenz 100 Hz ). Das ist prinzipiell auch bei der Glühlampe der Fall. Allerdings reagiert der Glühdraht so langsam mit Abkühlung und Erwärmung, dass kein Flimmern wahrgenommen wird. Sowohl Leuchtstofflampen als auch LEDs reagieren hingegen schnell auf Strom- oder Spannungsschwankungen. Um bei LEDs Flimmern zu vermeiden, muss die Lichtquelle über einen kurzen Zeitraum weiterhin konstant mit Strom versorgt werden, auch wenn die Eingangsspannung abfällt. Ob das gelingt, hängt von der Güte des Vorschaltgerätes ab, ist also letztlich eine Qualitätsfrage. Auch beim Dimmen von LEDs kann Flimmern entstehen. Zur Regulierung der Helligkeit wird häufig das vergleichsweise kostengünstige Verfahren der Pulsweitenmodulation (PWM) eingesetzt. Dabei wird die Helligkeit der LED dadurch verändert, dass sie – vereinfacht ausgedrückt – schnell an- und ausgeschaltet wird. Je schneller das geschieht, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Flimmern wahrgenommen wird. Leider gibt es keine belastbare Methode, um vor dem Kauf einer Lichtquelle festzustellen, ob sie unter den Bedingungen, unter denen sie letztlich verwendet wird, flimmert. Zusätzliche Informationen zum jeweiligen Produkt müssten gegebenenfalls beim Hersteller eingeholt werden. Wahrnehmung Das menschliche Auge kann, wenn die Frequenz niedrig genug und die Veränderung groß genug ist, Schwankungen der Lichtintensität visuell als Flimmern bewusst wahrnehmen. Erhöht sich die Flimmer- Frequenz , kann das Auge diese Veränderungen nicht mehr auflösen und nimmt die Strahlung als kontinuierlich wahr. Allerdings hängt diese sogenannte " Flimmerverschmelzungsfrequenz " (FVF) von verschiedenen Faktoren ab, so dass keine für alle Lichtquellen und alle Personengruppen einheitliche FVF definiert werden kann: Bei niedriger Lichtintensität, wenn als Sehrezeptoren nur die Stäbchen angeregt werden, liegt die FVF in der Regel bei nur etwa 25 Hz , bei höheren Lichtintensitäten, wenn auch die Zapfen beteiligt sind, bei bis zu 100 Hz (nach anderen Angaben bis zu 90-95 Hz ). Auch die Stärke der Helligkeitsschwankungen sowie die Flächenverteilung des Lichts auf der Netzhaut spielen dabei eine Rolle. Da der Anteil der sichtbaren Strahlung, der die Netzhaut erreicht, von der Durchlässigkeit der vorderen Augenmedien, insbesondere der Linse abhängt, wird die Empfindlichkeit auch von Faktoren wie dem Alter des Betrachters beeinflusst. Generell können jüngere Menschen höhere Flimmer-Frequenzen auflösen – d.h. visuell als "Flimmern" der Lichtquelle wahrnehmen - als ältere. Biologische Wirkungen Bei visuell wahrgenommenem Flimmern, aber auch oberhalb der Flimmerverschmelzungsfrequenz, werden Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen oder verminderte visuelle Leistungsfähigkeit berichtet. Bis zu welcher Frequenz solche Wirkungen auftreten können und wie häufig sie sind, ist nicht abschließend geklärt. Bei der Vergabegrundlage des "Blauen Engels" für Haushaltslampen (RAL-ZU 151) wurde die Anforderung festgelegt, dass die Helligkeit im Frequenzbereich bis 200 Hz bei einer mit dem "Blauen Engel" ausgezeichneten Lampe um nicht mehr als 15 % nach oben oder unten schwanken darf. Betrachtet man die Schwere gesundheitsrelevanter Auswirkungen von "Lichtflimmern" oder Stroboskopeffekten, muss das Risiko für Anfälle bei Menschen mit speziellen Formen der Epilepsie bedacht werden, bei denen Lichtreize als Auslöser wirken können (photosensitive Epilepsie). Am ehesten scheinen derartige Anfälle von Frequenzen um 15-25 Hz ausgelöst werden zu können, d.h. weit unterhalb der bei Lampen auftretenden Flimmerfrequenzen. Von dieser Form der Epilepsie sind nur wenige Menschen betroffen, die zudem in der Regel um ihr Risiko wissen. Regelungen Abgesehen von zwei Normen zur Vermeidung von Stroboskopeffekten bei der Beleuchtung von Arbeitsplätzen existieren derzeit keine harmonisierten Normen zur Vermeidung oder Minimierung von TLA. Das Thema wird allerdings sowohl von Leuchtmittelherstellern als auch von nationalen und internationalen Gremien diskutiert, die sich mit der Qualität von Allgemeinbeleuchtung befassen. Allerdings enthält die EU -Verordnung 2019/2020 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (mit Änderungsverordnung 2021/341/EU, Anhang IV ) erstmals Anforderungen, die Flimmern und Stroboskopeffekte bei LED -Lichtquellen, die direkt mit Strom aus dem öffentlichen Stromnetz betrieben werden können, begrenzen sollen. Die Anforderungen gelten seit dem 01.09.2021 . Leuchtmittelhersteller sind zudem verpflichtet, ihre auf dem Markt befindlichen Produkte in einer EU weiten Datenbank, der European Product Database for Energy Labelling (EPREL) zu registrieren. Über einen QR-Code auf der Verpackung können die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig zusätzliche Produktinformationen, darunter die Werte zu Flimmern und Stroboskopeffekten, abrufen. Fachgespräch Das BfS führte im März 2021 das Fachgespräch " Temporal Light Artefacts " durch. Unter anderem wurde über Messmethoden, Wirkungen, rechtliche Regelungen und Ansätze zur Minimierung diskutiert. Das Protokoll des Fachgesprächs steht zum Download zur Verfügung. Stand: 14.03.2024

Pressemitteilung Nr. 348 vom 19. Juli 2021 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr 2019

Presse 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr 2019 40 % der gefahrstoffhaltigen Abfälle waren Bau- und Abbruchabfälle Seite teilen Pressemitteilung Nr. 348 vom 19. Juli 2021 WIESBADEN - Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,1 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr (2018: 23,8 Millionen Tonnen). 40 % dieser gefahrstoffhaltigen Abfälle waren Bau- und Abbruchabfälle (9,6 Millionen Tonnen). Weitere 28 % waren Abfälle aus Abfall- und öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und industrielle Zwecke (6,7 Millionen Tonnen). Bei 6 % der gefährlichen Abfälle handelte es sich um Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (1,4 Millionen Tonnen). Als gefährlich werden Abfälle bezeichnet, wenn sie Gefahrstoffe enthalten und damit eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Bremsflüssigkeiten, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Leuchtstoffröhren, Photochemikalien oder chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle. Im Jahr 2019 wurden gut zwei Fünftel (41 % beziehungsweise 9,7 Millionen Tonnen) des Aufkommens an gefährlichen Abfällen im Wirtschaftsbereich „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ erzeugt, gefolgt vom „Verarbeitenden Gewerbe“ mit einem Fünftel (20 % beziehungsweise 4,8 Millionen Tonnen) und der „Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ mit knapp einem Zehntel des Aufkommens (10 % beziehungsweise 2,5 Millionen Tonnen). Drei Viertel (75 % beziehungsweise 18,0 Millionen Tonnen) der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2019 von Primärerzeugern, bei denen der Abfall erstmalig anfiel. Ein Viertel der Abfälle (25 % beziehungsweise 5,9 Millionen Tonnen) waren sogenannte sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Methodischer Hinweis: Die Erhebung der gefährlichen Abfälle erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sogenannten Begleitscheinpflicht unterliegen. Diese Abfälle müssen speziellen Entsorgungswegen und -verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden. Weitere Informationen: Detaillierte Ergebnisse sind in den Tabellen 32151 in der Datenbank GENESIS- Online verfügbar. Informationen über gefährliche Abfälle einschließlich einer Begriffsbestimmung und rechtlicher Grundlagen bietet auch das Internetangebot des Umweltbundesamtes . Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 84 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft

Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle)

Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Derartige Abfälle haben zwar nur einen relativ geringen Anteil am Hausmüll (bis zu 1 %), sie sind jedoch maßgeblich für Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen bei dessen Entsorgung (Deponierung, Verbrennung) verantwortlich. Sonderabfallkleinmengen fallen in Haushalten sowie beim Handel, Handwerk und Gewerbe an. Diese Sonderabfallkleinmengen sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und können bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) auf ihren Schadstoffsammelhöfen abgegeben werden. Schadstoffsammelstellen Um mehr über die Entsorgung zu erfahren, wenden sie sich bitte an das Servicetelefon der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Tel.: (030) 7592-4900 Sprechzeiten: Mo. – Do. 08:00-16:00 Uhr und Fr. 08:00-15:00 Uhr Problemabfälle gefährliche Abfälle in kleiner Menge privater Sondermüll Haushalts-Sonderabfall Schadstoffmüll umweltgefährdende Abfälle Abflußreiniger Altöl Autopolitur Backofenreiniger Batterien Beizen Benzin Bremsflüssigkeit Energiesparlampen Entkalker Farbreste Fensterreiniger Pulver-Feuerlöscher Fleckenentferner Fotoentwickler und Fixierbäder Frostschutzmittel Holzbehandlungsmittel Imprägniermittel Klebstoffe Kosmetika Lackreste Laugen Leuchtstofflampen Lösungsmittel Medikamente Nagellackentferner Ölfilter Pflanzenschutzmittel Putzmittel Rostschutzmittel Säuren Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen Terpentin Thermometer Unkrautbekämpfungsmittel Verdünner Wachsreiniger WC-Reiniger

LUBW prüft für die baden-württembergische Marktüberwachung viele hundert Produkte im Jahr

null LUBW prüft für die baden-württembergische Marktüberwachung viele hundert Produkte im Jahr Gitterstäbe brechen, Elektromotoren laufen heiß, Roboterrasenmäher fahren über Schuhe und hinterlassen Schnitte – im LUBW-Gebäude in Karlsruhe-Großoberfeld passiert manches, was das Herz von jungen Tüftlern höherschlagen lassen würde, könnten sie daran mitarbeiten. Manche Tests regen zum Schmunzeln an, wie die Materialprüfung von Erni, einer bekannten Figur aus der Sesamstraße, der vor ein paar Jahren im Haus der LUBW einmal so richtig an den Ohren gezogen wurde. Diese Prüfungssequenz auf Materialfestigkeit kann im LUBW-Imagefilm ab Minute 2:16 heute noch angeschaut werden. All das geschieht zwar nicht im ‚Dienste der Wissenschaft‘, aber im Dienste der Marktüberwachung. „Aufgabe der Marktüberwachung ist es, unsichere und umweltgefährdende Produkte zu entdecken“, erläutert der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller das vielfältige Treiben in den Laboren der LUBW und ergänzt: „Die LUBW leistet hierzu mit ihren Laboren, in denen Produkte technisch und chemisch getestet werden, einen entscheidenden Beitrag. Die Marktüberwachung schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unsere Umwelt, außerdem sorgt sie für faire Wettbewerbsbedingungen unter den Unternehmen.“ Untersteller besucht heute die Labore der LUBW in Karlsruhe-Großoberfeld, deren Prüfkapazität als Folge der Neuordnung der Marktüberwachung in den letzten Jahren erhöht wurde. „Vieles, was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fehlern finden, bietet leider wenig Anlass zum Schmunzeln“, bedauert Eva Bell, Präsidentin der LUBW die Notwendigkeit der verstärkten Prüfungen. „Wir entdecken gesundheitsschädliche Chemikalien in Spielsachen für Kleinkinder oder messen bei manchen Laserpointern eine Leistung, die viel zu stark ist. Trifft dieser Strahl dann ins Auge, kann dieses dauerhaft geschädigt werden.“ Bell war vor ihrer Ernennung zur Präsidentin der LUBW Anfang September jahrelang im Verbraucherschutz tätig. Bell weiter: „Der Hersteller oder der Importeur einer Ware in die EU erklärt mit dem CE-Zeichen lediglich, dass sein Produkt den gültigen EU-Richtlinien entspricht. Behördliche Zulassungen benötigt er keine. Durch regelmäßige Marktkontrollen überwachen die Mitgliedsstaaten aber stichprobenartig die Einhaltung der gültigen Vorschriften.“ In Baden-Württemberg stellt das Regierungspräsidium Tübingen als Marktüberwachungsbehörde gemeinsam mit dem Umweltministerium das jährliche Überwachungsprogramm zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums entnehmen regelmäßig im Präsens- und im Versandhandel Produkt-Proben. Produkte werden auch überprüft, wenn Meldungen von Verbrauchern, dem Zoll oder anderen Überwachungsbehörden aus ganz Europa vorliegen, dass sie möglicherweise gültige Vorschriften nicht einhalten. Die LUBW wird dann einbezogen, wenn Produkte technisch oder chemisch-analytisch überprüft werden müssen, dies betrifft vor allem die Produktsicherheit, die Überprüfung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten und den stofflichen Verbraucherschutz. Entsprechend werden in den Laboren der LUBW in Großoberfeld jährlich durchschnittlich 700 Produkte getestet. „Wir sind nicht mit der Stiftung Warentest zu vergleichen“, betont Dr. Jürgen Höß, Leiter des Kompetenzzentrums Marktüberwachung der LUBW. „Wir prüfen nicht die Gebrauchsfähigkeit von Produkten und geben auch keine Kaufempfehlungen. Unsere Aufgabe ist es, die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards zu überprüfen.“ Hintergrundinformation Neuorganisation der Marktüberwachung Unter Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller MdL erfolgt im Jahr 2014 die Neuorganisation der Marktüberwachung in Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Tübingen koordiniert seither zentral die Aktivitäten der Marktüberwachung im Non-Food-Bereich in Baden-Württemberg. Vorher waren hierfür alle Regierungspräsidien und die Stadt- und Landkreise verantwortlich. Um die Prüfkapazität zu erhöhen, wurde das Kompetenzzentrum Marktüberwachung in der LUBW mit 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt. So wurden die Geräteuntersuchungsstelle und das chemische Labor leistungsfähiger und sind nun auch für ungeplante Prüfungen einsatzbereit. Die Geräteruntersuchungsstellen der verschiedenen Bundesländer kooperieren und nutzen gegenseitig Prüfstände und Spezialwissen. Produktsicherheit In diesem Jahr werden in der Geräteuntersuchungsstelle tragbare Gaskochern, Kinderbetten, Multisägen, Smoothie Maker, Wagenheber, Winkelschleifer und Wippkreissägen getestet. Auch Laserprodukte gehören, wie schon in den Jahren 2015 und 2016, zum Untersuchungsprogramm. In den Jahren 2015 und 2016 wurden in der Geräteuntersuchungsstelle rund 550 sicherheitstechnische Untersuchungen zu folgenden Produkten durchgeführt: Elektrohobel, Fahrradhelme, Flaschenwärmer/-sterilisatoren, Handkreissägen, Heißklebepistolen, Heizkissen, Laserprodukte, Laufställe, Leitungsroller, Netzteile, Plüschspielzeug, Roboter-Rasenmäher, Skihelme, Spielzeug (elektrisch), Stromgeneratoren, Verlängerungsleitungen und Zurrgurte. Eine aufwendigere Aktion war in diesem Zeitraum die Prüfung der Roboter-Rasenmäher, die dem Minister beim heutigen Besuch vorgestellt wurde. Zu diesen aktiven Untersuchungen kommen dann noch einzelne Untersuchungen aus der reaktiven Marktüberwachung hinzu, die beispielsweise vom Zoll kommen. Darunter finden sich auch kuriose Produkte wie ein Sargkranz-Drucker – ein eigenhändig umgebautes Gerät zum Bedrucken von Schleifen für Kränze. Insgesamt wurden damit in der Geräteuntersuchungsstelle des Kompetenzzentrums Marktüberwachung in den Jahren 2015 und 2016 etwa 600 Produkte auf Sicherheit begutachtet bzw. geprüft. Ökodesign Auch die Einhaltung des Energieverbrauchs auf der Grundlage der Ökodesign-Verordnung wurde in diesen Jahren an rund 200 Geräten überprüft. Diese waren Elektromotoren, elektrisches Spielzeug, Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand, Unterhaltungselektronik mit Netzwerk-Standby und Netzteilen. Die LUBW verfügt für ihre Untersuchungen über eine Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH - DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Regelmäßig prüfen dazu externe Gutachter die Qualität der Messtätigkeit und bestätigen der LUBW in der Folge die Kompetenz zur Durchführung der Prüfungen. Diese ist die Voraussetzung dafür, dass diese Prüfungen für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen des RP Tübingen mit den Herstellern gerichtsfest sind. Chemikalienrecht Das chemische Labor führte in den Jahren 2016 und 2017 rund 400 Analysen im Bereich des stofflichen Verbraucherschutzes durch. Untersucht wurden im Bereich Chemikalienrecht Heißklebepistolen, Babyflaschenwärmer, Toaster, Lichterketten, Batterien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren sowie Verpackungen. Bei den Elektrokleingeräten wird der Blick vor allem auf Blei in Lötzinn gerichtet, die Lampen werden auf ihren Quecksilbergehalt untersucht. Die Migration von Schwermetallen über den Magen-Darm-Trakt wurde in Spielzeug wie Fingermalfarben untersucht. In der europäischen REACH-Verordnung (der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) wurden Beschränkungen z. B. für Blei und Cadmium in Schmuck, Cadmium in PVC, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Dichlorbenzol erlassen, die im chemischen Labor des Kompetenzzentrums Marktüberwachung überprüft werden. Der Großteil der Beschwerdeproben betrifft Produkte, die „stinken“. In diesen Fällen wird routinemäßig auf PAK und Weichmacher aus der Stoffgruppe der Phthalate gescreent. Das Referat „Kreislaufwirtschaft und Chemikaliensicherheit“ unterstützt und berät die Vollzugsbehörden in Baden-Württemberg in Spezialfragen im Chemikalienbereich. U.a. über das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg unterstützt die LUBW das Regierungspräsidium Tübingen, Behörden und Unternehmen mithilfe von Schulungen, Infoveranstaltungen und Online-Angeboten.

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