EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)
Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich „Energiesparlampen“ genannt, verringern den Energieverbrauch und sind deshalb gut für den Klimaschutz . Allerdings enthalten Energiespar-lampen das Schwermetall Quecksilber (chemisches Zeichen „Hg“). Das ist keine Besonderheit nur dieses Lampentyps. Auch in anderen Lampen – etwa in den seit Jahrzehnten gebräuchlichen Leuchtstoffröhren – wird Quecksilber zur Lichterzeugung eingesetzt. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
technologyComment of mercury production (GLO): Data approximated with data from lime mining, crushing and milling plus estimation of the additional furnace operation step, based on information in literature and own assumptions. technologyComment of treatment of used fluorescent lamp (GLO): Dry dismantling technology of fluorescent lamps – with cutting, blowing, crushing and air exhaust cleaning steps.
RTS - Zertifizierungsverfahren 1. Zertifizierungsverfahren 1.1 Durchführungsplan - Die routinemäßige Zertifizierung von Solarienbetriebe ist nach den Vorgaben des Anhangs A durchzuführen. - Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfprotokoll gemäß Anhang B festzuhalten 1.2 Nachbesserungsfrist - Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer Zertifizierungskriterien wird dem Zerti- fikatsantragsteller eine Nachbesserungsfrist von max.8 Wochen eingeräumt. 1.3 Ausstellung des Zertifikats und Gültigkeitsdauer - Bei Einhaltung aller Zertifizierungskriterien erhält der geprüfte Solarienbetrieb ein Zerifikat (Urkunde) und ist berechtigt das Signum „Zertifizierter Solarienbe- trieb“ zu verwenden. Die Gültigkeit der Zertifizierung beläuft sich auf einen Zeit- raum von drei Jahren ab Ausstellungsdatum des Zertifikats. 1.4 Kontrolle auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien - Die Akkreditierungs-/Zertifizierungsstelle sind berechtigt, unangemeldet in zerti- fizierten Betrieben Überprüfungen auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien vorzunehmen. 1.5 Widerruf der Zertifizierung - Die Zertifizierung ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Zertifizierung gerechtfertigt hätten. - Vor einem Widerruf ist dem betroffenen Solarienbetrieb Gelegenheit zur Stel- lungnahme zu geben. - Der Widerruf bedarf der Schriftform. - Mit dem Widerruf erlöschen alle mit der Zertifizierung verbundenen Rechte, ins- besondere das Recht auf Führung des von der Zertifizierungsstelle verliehenen Signums. 1.6 Haftung und Gerichtsstand Regelt der Akkreditierungsvertrag 1 Anhang A Zertifizierungsverfahren von Solarienbetrieben Das routinemäßige Zertifizierungverfahren umfasst folgende Bereiche: (A) Geräteprüfung (Prüfung der im Solarienbetrieb vorhandenen Solarien (Bestrahlungsgerä- te) auf Zertifizierungsfähigkeit). (B) Betriebsablauf (Einhaltung der hygienischen Anforderungen). (C) Fachliche Qualifikation der im Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter. (D) Information und Beratung der Kunden. (A) Geräteprüfung 1 Definition zertifizierungsfähiger Geräte (Anforderungen) Zertifizierungsfähig sind Solarien mit folgenden Eigenschaften: - Konformität mit dem Kriterienkatalog des RTS Bei Nichterfüllung eines oder mehrerer der im Katalog aufgeführten Kriterien gilt das So- larium als nicht zertifizierungsfähig (Ausschlusskriterium). 2 Prüfung der im Solarienbetrieb installierten Solarien Die Prüfung der Geräte umfasst die Erfüllung der unter 1. genannten Kriterien, die Rich- tigkeit der im Betriebs- und Prüfbuch enthaltenen Angaben (bestätigte Übereinstimmung mit den Herstellerangaben) sowie die Einhaltung der festgelegten Wartungsintervalle. Die entsprechenden Nachweise hat der Betreiber des Solarienbetriebs zu erbringen. Bei Neugeräten gilt eine Baumusterprüfung deren Ergebnisse z.B. in Form eines Herstel- lerzertifikates belegt sind als Nachweis. Soweit bei den in Bezug auf die Kriterien nach 1. wirksamen Bauteilen Originalbauteile oder durch Geräte- oder Ersatzteilhersteller zugelassene Austauschteile (Herstellerzertifikat) festgestellt wer- den, gilt dies als Nachweis der Konformität. Anderenfalls hat der Betreiber des Solarienbetriebs entsprechende gleichwertige Nach- weise zu erbringen (z.B. durch Neubewertung und Kennzeichnung). 3 Hinweise zur Prüfung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke (mit einem Breit- bandradiometer) (a) Messgrößen Erythemwirksame Bestrahlungsstärke (Eer) im Bereich UV-A und UV-B (280 - 400 nm) im Punkt maximaler und minimaler Bestrahlungsstärke der Nutzfläche. (b) Messbedingungen - Die Messungen sind in der Betriebsbrennlage des Solariums bei der durch den Hersteller vorgegebenen Betriebsspannung und -frequenz bei stabiler Betriebs- temperatur des Gerätes sowie bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) durchzuführen. Die Einbrenndauer soll mindestens 30 Minuten betragen. - Die Messung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke erfolgt in der Nutzfläche, deren räumliche Anordung in Abhängigkeit von der Geräteausführung nach DIN 5050-1 und DIN EN 60335-2-27 festzulegen ist. - Bei Geräten mit mehreren Bestrahlungsmodulen sind die Messungen in jeder Nutzfläche bei Betrieb sämtlicher Module durchzuführen. 2 - Alterung neuer Lampen bei Nenn-Betriebsbedingungen vor der Messung: 5,00 ± 0,25 h für Leuchtstofflampen und 1,0 ± 0,25 h für Hochdruckentladungslampen. (c) Anforderungen an die Messtechnik - Messung der wirksamen Bestrahlungsstärke mit einem Breitbandradiometer, des- sen spektrale Empfindlichkeit gut an die Empfindlichkeit für das UV-Erythem nach CIE angepaßt ist (Klasse A) - Cosinusgetreue oder -korrigierte Eingangsoptik (Fehler ≤ ± 5 %) - Temperaturkoeffizient ≤ 10 % im Temperaturbereich 10 - 50 °C - Messeigenschaften, die im Abschlussbericht des European Thematic Network for UV Measurement definiert und klassifizierz sind (d) Bewertungsgrößen - Maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke im Bereich UV-A und UV-B (280 - 400 nm) in der Nutzfläche - Gleichmäßigkeitsfaktor g2 und die Übereinstimmung mit der Einteilung bezüglich der Nutzfläche(n) 4 Hinweise zur Neubewertung und Kennzeichnung (spektralradiometrische Messung) (a) Messgrößen - Spektrale Bestrahlungsstärke (Spektralbereich: 250 - 400 nm) im Punkt maxima- ler Bestrahlungsstärke in der Nutzfläche. - Breitbandig gemessene Bestrahlungsstärke (UV-A, UV-B oder erythembewertet) zur Erfassung der räumlichen Verteilung des Strahlungsfeldes in der Nutzfläche. - Leuchtdichte (380-780 nm). (b) Messbedingungen - Die Messungen sind in der Betriebsbrennlage des Solariums bei der durch den Hersteller vorgegebenen Betriebsspannung und -frequenz bei stabiler Betriebs- temperatur des Gerätes sowie bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) durchzuführen. Die Einbrenndauer soll mindestens 30 Minuten betragen. - Die Messung der Bestrahlungsstärke mit dem Breitbandradiometer erfolgt in der Nutzfläche, deren räumliche Anordnung in Abhängigkeit von der Geräteausfüh- rung nach DIN 5050-1 und DIN EN 60335-2-27 festzulegen ist. Die Messungen werden in der Nutzfläche in einem Raster von maximal 10 cm x 10 cm vorge- nommen, wobei die Messpunkte in den Mittelpunkten der Teilflächen liegen. - Spektralradiometrische Messung der spektralen Bestrahlungsstärke im Bereich 250 - 400 nm zur Definition der UV-Gerätegruppe und der erythemwirksamen Gesamtbestrahlungsstärke im Punkt der maximalen Bestrahlungsstärke in der Nutzfläche. - Bei Geräten mit mehreren Bestrahlungsmodulen sind die Messungen in jeder Nutzfläche bei Betrieb sämtlicher Module durchzuführen. - Alterung neuer Lampen bei Nenn-Betriebsbedingungen vor der Messung: 5,00 ± 0,25 h für Leuchtstofflampen und 1,0 ± 0,25 h für Hochdruckentladungslampen. (c) Anforderung an die Messtechnik - Spektralradiometer • Messbereich. 250 - 400 nm • Spektrale Auflösung: ≤ 1 nm • Schrittweite: 1nm -6 -2 -1 • Spektrale Empfindlichkeit: < 10 W m nm 3
Weniger Müll im Haushalt Abfall vermeiden und richtig entsorgen: Wie Sie im Alltag weniger Müll produzieren, wo Sie Sondermüll wie Farbreste, Altbatterien oder Medikamente entsorgen sollten und was auf keinen Fall in die Tonne gehört. Tipps, um Müll im Alltag zu vermeiden: Kaufen Sie, wo es geht, unverpackte Waren. Lassen Sie sich Ihren „Coffee to go“ in einen Mehrwegbecher abfüllen oder nehmen Sie einen Thermobecher von zuhause mit. Vermeiden Sie aufwändig verpackte Fertiggerichte und Essen per Lieferdienst. Trinken Sie Wasser aus dem Hahn und kaufen Sie die restlichen Getränke in Mehrwegflaschen. Tragen Sie Ihre Einkäufe nicht in Einwegtüten nachhause, sondern nehmen Sie Rucksack, Stoffbeutel, Körbe oder Faltkisten von zuhause mit. Kaufen Sie nur so viele Lebensmittel ein, wie Sie rechtzeitig verbrauchen können, damit möglichst wenig (samt Verpackung) im Müll landet. Fahren Sie mit Rad, Bus oder Bahn zum Shopping in den Laden, statt per Mouseklick zu bestellen, so sparen Sie ebenfalls Verpackungsabfall und schonen die Umwelt. Nutzen Sie Produkte so lange wie möglich und reparieren Sie, statt wegzuwerfen. Problemabfälle im Haushalt: Wohin mit dem Sondermüll? Auch im Haushalt können problematische Abfälle anfallen. Sie können schädliche Inhaltsstoffe enthalten, wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Cadmium, Quecksilber, Blei, Nickel, Kupfer, Säuren oder Laugen. Solche „Problemabfälle“ sollten gesondert entsorgt werden. Diese Abfälle sollten Sie beim Wertstoffhof oder beim Schadstoffmobil abgeben: Farbreste (Altanstrichstoffe und Oberflächenbehandlungsmittel), Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Reste von Chemikalien für Hobby und Handwerk (zum Beispiel Fixierbäder, Klebstoffe), Fahrzeugpflege- und Betriebsmittel (zum Beispiel Motorenöle), Lösemittelreste, Altmedikamente, Altbatterien und –Akkumulatoren Elektronikschrott wie Computer, Fernseher, Kühlschränke, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und andere Was in der grauen Restmülltonne entsorgt werden kann, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Nähere Informationen dazu können Sie bei Ihrer Gemeinde oder Kommune oder dem Stadtreinigungsbetrieb einholen. Die Kommunen legen nämlich in ihren Abfallsatzungen fest, welche Abfälle nicht in der Restmülltonne entsorgt werden. Bringen Sie Abfälle, bei denen Sie sich nicht sicher sind, zum Wertstoffhof oder geben sie beim Schadstoffmobil ab. Wohin mit Elektroaltgeräten? Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ihre alten Geräte in einer separaten Sammlung abgeben. Die Abgabe bei Wertstoffhöfen oder dem Handel ist für sie kostenlos. Manche Kommunen organisieren auch die Abholung, z.B. über die Sperrmüllabfuhr. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen. Kann ich meine Medikamente über die Toilette entsorgen? Nein! Auf gar keinen Fall sollten Altmedikamente über die Toilette in die Kanalisation gespült werden, da die Inhaltsstoffe häufig in den Kläranlagen nicht oder nur unzureichend abgebaut werden und somit zu einer Belastung von Flüssen und Seen und letztlich des Trinkwassers führen können.
Bildschirme und Lampen Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore sinkt seit 2020 deutlich. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen ist ebenfalls gesunken. Bildschirmgeräte Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2023 insgesamt ca. 4,36 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Verringerung der Verkaufsmenge um 11 % ( HEMIX, GfU-Statistik ). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2023 rund 3,1 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2022 146.275 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 90.110 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 89 %. Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher Quelle: Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Lampen Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 29.875 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch hier ) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 8.163 t im Jahr 2022. 2021 lag die Menge noch bei 8.673 t ( stiftung ear ) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten). Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2022 bei 8.010 t. Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2022 mit rund 94 % etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre 2011 bis 2021 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich geringen Recyclingquote von 2017 ist, dass ein größerer Teil der Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“). In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten Quelle: stiftung elektro-altgeräte register Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“ . Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt. Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich: Von Bildschirmgeräten müssen mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichtes (Gewichtsprozent) verwertet werden. Die Mindestquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling liegt bei 70 %. Bei Lampen beträgt die einzuhaltende Quote für das Recycling mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichts. Deutschland hält diese Quoten ein.
Die Gemeinde Goldenstedt liegt zentral im Städtedreieck Oldenburg, Bremen und Osnabrück und ist landschaftlich eingerahmt von dem Naturpark Wildeshauser Geest im Norden, im Osten von der Hunte, im Westen vom Staatsforst „Herrenholz“ und im Süden vom „Großen Moor“. Goldenstedt wurde im Jahr 1080 erstmals in einer lateinischen Urkunde unter dem Namen „Goldensteti“ erwähnt. Das heutige Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 88 km² und hat eine Einwohnerzahl von etwa 9.350. Die am Wirtschaftsstandort Goldenstedt ansässigen mittelständischen Unternehmen sind im Wesentlichen in den Branchen Maschinenbau, Holzverarbeitung, Nahrungsmittelindustrie, Gastronomieeinrichtungen, Torfindustrie und dem Baugewerbe tätig. In der Gemeinde Goldenstedt sind bis heute insgesamt 698 Straßenlampen installiert worden. Mit der Installation einer durchgängigen Straßenbeleuchtung wurde 1958 begonnen. Diese ist seit dieser Zeit ständig erweitert worden. Die veraltete Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Auf der Lieth“ (Baujahr Anfang der 70er Jahre) sollte mit der Realisierung des Sanierungsprojekts energieeffizient gestaltet werden. Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Goldenstedt zeichnete sich durch ineffiziente und veraltete Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstofflampen aus. Da in der Vergangenheit lediglich Defekte an den Lampen repariert und keine Erneuerungen durchgeführt wurden, konnte durch eine Umrüstung auf energieeffiziente Leuchten eine enorme Energieverbrauchsreduzierung erreicht werden. In dem Baugebiet „Auf der Lieth“, das Anfang der 1970er Jahre erschlossen wurde und die höchste Einwohnerzahl der Gemeinde verzeichnet, sollte eine vollständige Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgen. Insgesamt wurden im Rahmen von drei Teilvorhaben 98 Leuchtenköpfe durch effiziente LED-Leuchten ersetzt. Die Lichtmasten, einschließlich Verkabelung, Steuer- und Versorgungsschaltschränke sind nicht erneuert, sondern weiter verwendet worden. Damit konnten auch Ressourcen im Bereich der Herstellung und Entsorgung gespart werden. Statt konventioneller Vorschaltgeräte sind nun elektronische Vorschaltgeräte im Einsatz. Die neuen Leuchten sind mit einem zeitgesteuerten Dimm-Modul zur automatischen Nachtabsenkung ausgestattet worden. Dieses Modul reduziert die Straßenbeleuchtung während der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, d.h. in den verkehrsschwachen Zeiten, automatisch auf 50 Prozent der Lichtleistung. Das Modul verfügt zudem über eine „interne“ Uhr, mit der die Einschaltzeiten in der Nacht erfasst werden. Der Durchschnitt der letzten drei Betriebstage wird als Referenz für die Umschalt- bzw. Absenkungszeit des aktuellen Tages verwendet. Es werden dabei keine Leuchten abgeschaltet, d.h. eine verkehrsgefährdende Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung im Halbnachtbetrieb wird vermieden. Mit der Umrüstung der 98 Leuchtstellen spart die Gemeinde Goldenstedt jetzt jährlich 29.036 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 4.355 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können etwa 16,2 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Gemeinde Goldenstedt wurde erster Preisträger in der Kategorie „Sanierung unter 10.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Gemeinde Goldenstedt Bundesland: Sachsen Laufzeit: 2010 - 2012 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Schwermetall-Emissionen Hochwirksame Staubminderungsmaßnahmen und die Stilllegung veralteter Produktionsstätten in den neuen Bundesländern führten seit 1990 zu einer erheblichen Minderung der verbrennungsbedingten Schwermetall-Emissionen. Entwicklung seit 1990 Die Emissionen der wichtigsten Schwermetalle (Cadmium, Blei und Quecksilber) sanken seit 1990 deutlich. Die Werte zeigen überwiegend Reduktionen von über 60 bis über 90 %. Der Großteil der hier betrachteten Reduktion erfolgte dabei in den frühen 1990-er Jahren, wobei wesentliche Reduktionen auch schon vor 1990 stattfanden. Vor allem die dabei angewandten hochwirksamen Staub- und Schwefeldioxid (SO 2 ) -Minderungsmaßnahmen führten zu einer erheblichen Verringerung der Schwermetallemissionen zunächst in den alten und, nach der Wiedervereinigung, auch in den neuen Ländern, einhergehend mit Stilllegungen veralteter Produktionsstätten. In den letzten Jahren sieht man, bis auf wenige Ausnahmen, kaum weitere Verringerungen der Schwermetall-Emissionen (siehe Abb. und Tab. „Entwicklung der Schwermetall-Emissionen“). Während die Blei-Emissionen bis zum endgültigen Verbot von verbleitem Benzin im Jahre 1997 rapide zurückgingen, folgten Zink, Kupfer und Selen im Wesentlichen der Entwicklung der Fahrleistungen im Verkehrssektor, die im langfristigen Trend seit 1990 anstieg. Entwicklung der Schwermetall-Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Entwicklung der Schwermetall-Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Herkunft der Schwermetall-Emissionen Schwermetalle finden sich – in unterschiedlichem Umfang – in den staub- und gasförmigen Emissionen fast aller Verbrennungs- und vieler Produktionsprozesse. Die in den Einsatzstoffen teils als Spurenelemente, teils als Hauptbestandteile enthaltenen Schwermetalle werden staubförmig oder gasförmig emittiert. Die Gesamtstaubemissionen aus diesen Quellen bestehen zwar in der Regel überwiegend aus relativ ungefährlichen Oxiden, Sulfaten und Karbonaten von Aluminium, Eisen, Kalzium, Silizium und Magnesium; durch toxische Inhaltsstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber können diese Emissionen jedoch ein hohes Gefährdungspotenzial erreichen. Verursacher Die wichtigste Quelle der meisten Schwermetalle ist der Brennstoffeinsatz im Energie-Bereich. Bei Arsen, Quecksilber und Nickel hat die Energiewirtschaft den größten Anteil, gefolgt von den prozessbedingten Emissionen der Industrie, vor allem aus der Herstellung von Metallen. Cadmium stammt sogar größtenteils aus der Metall-Herstellung. Blei-, Chrom-, Kupfer- und Zink- Emissionen werden überwiegend durch den Abrieb von Bremsen und Reifen im Verkehrsbereich beeinflusst: die Trends korrelieren hier direkt mit der jährlichen Fahrleistung . Selen hingegen stammt hauptsächlich aus der Mineralischen Industrie, gefolgt von den stationären und mobilen Quellen der Kategorie Energie. Andere Quellen müssen noch untersucht werden, es wird jedoch erwartet, dass sie die Gesamtentwicklung kaum beeinflussen. Verpflichtungen Das 1998er Aarhus Protokoll über Schwermetalle unter dem CLRTAP ist Ende 2003 in Kraft getreten. Es wurde im Dezember 2012 revidiert und an den Stand der Technik angepasst. Es zielt auf drei besonders schädliche Metalle ab: Cadmium, Blei und Quecksilber. Laut einer der grundlegenden Verpflichtungen muss Deutschland seine Emissionen für diese drei Metalle unter das Niveau von 1990 reduzieren. Das Protokoll betrachtet die Emissionen aus industriellen Quellen (zum Beispiel Eisen- und Stahlindustrie, NE-Metall-Industrie), Verbrennungsprozessen (Stromerzeugung, Straßenverkehr) und aus Müllverbrennungsanlagen. Es definiert Grenzwerte für Emissionen aus stationären Quellen (zum Beispiel Kraftwerken) und verlangt die besten verfügbaren Techniken (BVT) für diese Quellen zu nutzen, etwa spezielle Filter oder Wäscher für die stationäre Verbrennung oder Quecksilber-freie Herstellungsprozesse. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien weiterhin zur Abschaffung von verbleitem Benzin. Es führt auch Maßnahmen zur Senkung von Schwermetall-Emissionen aus Produkten auf (zum Beispiel Quecksilber in Batterien) und schlägt Management-Maßnahmen für andere quecksilberhaltige Produkte wie elektrische Komponenten (Thermostate, Schalter), Messgeräte (Thermometer, Manometer, Barometer), Leuchtstofflampen, Amalgam, Pestizide und Farben vor. Viele dieser Maßnahmen wurden in Deutschland jedoch schon deutlich früher umgesetzt, so dass bereits in den frühen 90er Jahren deutliche Reduktionen der wichtigen Schwermetalle zu verzeichnen sind.
Die Samtgemeinde Barnstorf ist in der Mitte eines von den Städten Bremen, Oldenburg und Osnabrück gebildeten Dreiecks zwischen Moor und Wald im Huntetal gelegen. Mit ihren Mitgliedsgemeinden Barnstorf, Drebber, Drentwede und Eydelstedt zählt die Samtgemeinde 11.796 Einwohner. Mit einer Größe von 205 Quadratkilometer entspricht ihre Fläche der Landeshauptstadt Hannover. Der Flecken Barnstorf, ursprünglich landwirtschaftlich geprägt, wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert an die Bahnlinie Bremen-Osnabrück angeschlossen und ist auch heute noch durch seine günstige Verkehrslage der zentrale Verwaltungsort für das Umland. Die Ortschaft ist der Siedlungsschwerpunkt der Region und, bedingt durch die umfangreichen Erdöl- und Erdgasvorkommen, das Zentrum des ausgedehnten Wirtschaftsraumes. Die ältesten Teile der Straßenbeleuchtung in der Samtgemeinde Barnstorf sind bereits rund 50 Jahre alt. Die Anfänge gehen auf die 1960er Jahre zurück, in denen mit der Bundesstraße 51 zunächst die Hauptdurchgangsstraße beleuchtet wurde. Nach und nach folgten wichtige Verkehrsachsen und Ende der 60er Jahre auch die flächendeckende Beleuchtung in den Wohngebieten. Die Straßenbeleuchtung der Samtgemeinde Barnstorf bestand aus ineffizienten und veralteten Pilzleuchten mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Langfeldleuchten mit Leuchtstoffröhren sowie Kofferleuchten mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen. Ziel und Aufgabe der Sanierung war daher eine Umrüstung auf energieeffiziente Technologien unter Beibehaltung oder Verbesserung des vorhandenen Beleuchtungsniveaus sowie eine Steigerung der Lichtqualität bei gleichzeitiger maximaler Energieeinsparung. Durch den Einsatz von modernen Halogenmetalldampflampen mit Keramikbrenner und elektronischem Vorschaltgerät sollte bei verschiedenen Straßentypen mit unterschiedlichem Beleuchtungsbedarf eine Energieeinsparung von jeweils mindestens 50 Prozent erreicht werden. Besonderes Augenmerk lag dabei, neben der Reduktion des Energiebedarfs, auf einer Verbesserung der Gleichmäßigkeit des Beleuchtungsniveaus, einer Reduzierung von Blendungen und einer Steigerung der Farbwiedergabeeigenschaften. Insgesamt wurden innerhalb der 5 Teilvorhaben mit unterschiedlichen Straßentypen (Hauptmannstraße, Wohnstraßen, Wohnerschließungsstraßen, Landesstraße, Bundesstraße) 155 Leuchten ausgetauscht. Innerhalb des Teilvorhabens 1 (Landesstraße) wurden 31 ineffiziente Quecksilberdampflampen durch 34 Halogenmetalldampflampen ersetzt. Das Teilvorhaben 2 (Bundesstraße) sah vor, 26 Quecksilberdampflampen durch Halogenmetalldampflampen auszutauschen. Bei dem Teilvorhaben 3 (Wohnstraßen) wurden 67 Quecksilberdampflampen durch 53 Halogenmetalldampflampen ersetzt. 11 Leuchten, die mit Quecksilberdampflampen bestückt waren, wurden innerhalb des Teilvorhabens 4, einer Pilotanlage in der Hauptmannstraße, durch LED-Leuchten ersetzt. Insgesamt wurden beim Teilvorhaben 5 (Wohnerschließungsstraßen) 17 Leuchten mit Quecksilberdampflampen durch 31 Leuchten mit Halogendampflampen ersetzt. Bei allen Teilvorhaben wurden die Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten bestückt. Mit der Umrüstung der 155 Leuchten spart die Samtgemeinde Barnstorfjetzt jährlich 46.547 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 6.982 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können 25,9 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Samtgemeinde Barnstorf wurde erster Preisträger in der Kategorie „Sanierung 10.000 bis 50.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Samtgemeinde Barnstorf Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2009 - 2011 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Origin | Count |
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Bund | 49 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Gesetzestext | 1 |
Text | 17 |
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geschlossen | 20 |
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Language | Count |
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