Zielsetzung: Als Zielsetzung ist der Ersatz der seit Jahren verwendeten Fluoreszenzlampen (SYLVANIA GRO-LUX, SYLVANIA STANDARD COOL WHITE) durch Philips GreenPower LED string zu sehen. Um das zu erreichen, werden vorerst über eine Testperiode von drei Jahren umfassende Versuche mit blauen und roten (unterschiedliches Verhältnis des blauen und roten Wellenlängenbereichs kommt zur Anwendung) sowie weißen LED string durchgeführt. Neben der Energieersparnis (bis zu 60% bei der In-vitro-Kultivierung von Pflanzen) sowie der geringeren Wärmeentwicklung, wird der Einfluss von Philips GreenPower LED string auf Endophyten, deren Eliminierung sehr aufwendig ist, untersucht. Bedeutung des Projekts für die Praxis: An der HBLFA für Gartenbau und Österreichische Bundesgärten haben sich in der pflanzlichen In-vitro-Vermehrung folgende Fluoreszenzlampen mit geringer PPFD (photosynthetic photon flux densitiy) von 10-35Ìmol m-2.s-1 bewährt: SYLVANIA GRO-LUX mit langwelligem roten und kurzwelligem blauen Licht; SYLVANIA STANDARD COOL WHITE mit kaltem, weißen Licht. In der Photosynthese absorbiert das Chlorophyll der Pflanze hauptsächlich blaues (Wellenlänge ca. 450nm) und rotes (Wellenlänge ca. 660nm) Licht. SYLVANIA GRO-LUX -Leuchtstoffröhren stellen das für die Photosynthese im blauen und roten Bereich benötigte Licht im optimalen Verhältnis zur Verfügung. Kaltes, weißes Licht findet unter anderem in der In-vitro-Keimung und In-vitro-Vermehrung von Ericaceen (Rhododendron, Vaccinium) Verwendung.In Hinblick auf die Energie-Ersparnis (bis zu 60% bei der In-vitro-Kultivierung von Pflanzen) sowie die geringere Wärmeentwicklung werden Philips GreenPower LED string im verschiedenen Verhältnis des blauen und roten Wellenlängenbereichs (bei Fluoreszenzlampen nicht möglich) und als kaltes weißes Licht getestet. Eine weitere Thematik wird untersucht: Und zwar die Wirkung von Philips GreenPower LED string auf Endophyten, deren Eliminierung sehr aufwendig ist.
Presse 22,5 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland im Jahr 2023 Seite teilen Pressemitteilung Nr. 272 vom 28. Juli 2025 Menge gefährlicher Abfälle sinkt auf niedrigsten Stand seit 2015 Bau- und Abbruchabfälle weiterhin mit größtem Anteil am Gesamtaufkommen WIESBADEN - Im Jahr 2023 sind 22,5 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland angefallen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Menge gefährlicher Abfälle damit um 2,4 % oder 0,6 Millionen Tonnen gegenüber dem Jahr 2022 (23,1 Millionen Tonnen) und erreichte den niedrigsten Stand seit 2015 (22,3 Millionen Tonnen). Gefährliche Abfälle sind Abfallarten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen, die eine Bedrohung für Mensch und Umwelt darstellen. Sie können beispielsweise brandfördernd, krebserregend oder reizend sein. Für sie sind Begleitscheine zu führen und sie müssen speziellen Entsorgungswegen und -verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Bau- und Abbruchabfälle machen über ein Drittel aller gefährlichen Abfälle aus Nach Abfallarten betrachtet machten Bau- und Abbruchabfälle wie schon in den Vorjahren den größten Anteil an der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle aus. Im Jahr 2023 betrug ihr Anteil 8,6 Millionen Tonnen oder 38,4 % des Gesamtaufkommens. Die zweitgrößte Menge stammte aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und für industrielle Zwecke (darunter Kläranlagen und Wasserwerke) mit zusammen 7,0 Millionen Tonnen oder 31,0 %. Im Jahr 2022 hatten die Anteile beider Abfallarten 40,2 % (9,3 Millionen Tonnen) beziehungsweise 29,3 % (6,8 Millionen Tonnen) der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle betragen. Mehr als 60 % der gefährlichen Abfälle aus zwei Wirtschaftsabschnitten Der Großteil der gefährlichen Abfälle wurde im Jahr 2023, wie in den Vorjahren, in zwei Wirtschaftsabschnitten erzeugt: 9,1 Millionen Tonnen oder 40,3 % der Abfälle stammten aus dem Abschnitt "Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen" (2022: 9,4 Millionen Tonnen; 40,8 %). Dazu zählen beispielsweise Entsorgungsanlagen wie Deponien oder Anlagen zur Aufbereitung flüssiger und wasserhaltiger Abfälle mit organischen Stoffen, die bei unsachgemäßer Entsorgung über das Abwasser indirekt in Gewässer und damit in die Umwelt gelangen können. 4,9 Millionen Tonnen oder 21,5 % der gefährlichen Abfälle (2022: 4,7 Millionen Tonnen; 20,4 %) stammten aus dem Wirtschaftsabschnitt "Verarbeitendes Gewerbe", und dort insbesondere aus Betrieben zur Herstellung von Maschinen, Metallerzeugnissen und chemischen Erzeugnissen. Überwiegender Anteil durch Primärerzeuger 16,1 Millionen Tonnen (71,6 %) der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2023 von Primärerzeugern, bei denen die Abfälle im eigenen Betrieb erstmalig angefallen sind. Das waren 5,3 % oder 0,9 Millionen Tonnen weniger als im Jahr 2022. 6,4 Millionen Tonnen (28,4 %) waren sogenannte sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Die Menge gefährlicher Abfälle sank hier gegenüber 2022 um 5,5 % oder 0,3 Millionen Tonnen. Methodische Hinweise: Die Erhebung der gefährlichen Abfälle erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sogenannten Begleitscheinpflicht unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Leuchtstoffröhren, chlorierte Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle. Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zur Erhebung der gefährlichen Abfälle für das Jahr 2023 und zurückliegende Jahre stehen in den Tabellen 32151 in der Datenbank GENESIS- Online zur Verfügung. Detaillierte Informationen und methodische Erläuterungen sind im Qualitätsbericht enthalten. Über das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2023 einschließlich der Abfallverwertung informiert die Pressemitteilung Nr. 190 vom 3. Juni 2025 . Ergebnisse zu den Themen Ressourcen, Klima und Umwelt bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ) im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft
<p>Hochwirksame Staubminderungsmaßnahmen und die Stilllegung veralteter Produktionsstätten in den neuen Bundesländern führten seit 1990 zu einer erheblichen Minderung der verbrennungsbedingten Schwermetall-Emissionen.</p><p>Entwicklung seit 1990</p><p>Die Emissionen der wichtigsten Schwermetalle (Cadmium, Blei und Quecksilber) sanken seit 1990 deutlich. Die Werte zeigen überwiegend Reduktionen von über 60 bis über 90 %. Der Großteil der hier betrachteten Reduktion erfolgte dabei in den frühen 1990-er Jahren, wobei wesentliche Reduktionen auch schon vor 1990 stattfanden. Vor allem die dabei angewandten hochwirksamen Staub- und Schwefeldioxid (SO2) -Minderungsmaßnahmen führten zu einer erheblichen Verringerung der Schwermetallemissionen zunächst in den alten und, nach der Wiedervereinigung, auch in den neuen Ländern, einhergehend mit Stilllegungen veralteter Produktionsstätten. In den letzten Jahren sieht man, bis auf wenige Ausnahmen, kaum weitere Verringerungen der Schwermetall-Emissionen (siehe Abb. und Tab. „Entwicklung der Schwermetall-Emissionen“).</p><p>Während die Blei-Emissionen bis zum endgültigen Verbot von verbleitem Benzin im Jahre 1997 rapide zurückgingen, folgten Zink, Kupfer und Selen im Wesentlichen der Entwicklung der Fahrleistungen im Verkehrssektor, die im langfristigen Trend seit 1990 anstieg.</p><p>Herkunft der Schwermetall-Emissionen</p><p>Schwermetalle finden sich – in unterschiedlichem Umfang – in den staub- und gasförmigen Emissionen fast aller Verbrennungs- und vieler Produktionsprozesse. Die in den Einsatzstoffen teils als Spurenelemente, teils als Hauptbestandteile enthaltenen Schwermetalle werden staubförmig oder gasförmig emittiert. Die Gesamtstaubemissionen aus diesen Quellen bestehen zwar in der Regel überwiegend aus relativ ungefährlichen Oxiden, Sulfaten und Karbonaten von Aluminium, Eisen, Kalzium, Silizium und Magnesium; durch toxische Inhaltsstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber können diese Emissionen jedoch ein hohes Gefährdungspotenzial erreichen.</p><p>Verursacher</p><p>Die wichtigste Quelle der meisten Schwermetalle ist der Brennstoffeinsatz im Energie-Bereich. Bei <em>Arsen, Quecksilber </em>und <em>Nickel</em> hat die Energiewirtschaft den größten Anteil, gefolgt von den prozessbedingten Emissionen der Industrie, vor allem aus der Herstellung von Metallen. <em>Cadmium</em> stammt sogar größtenteils aus der Metall-Herstellung. <em>Blei-, Chrom-, Kupfer- und Zink-</em>Emissionen werden überwiegend durch den Abrieb von Bremsen und Reifen im Verkehrsbereich beeinflusst: die Trends korrelieren hier direkt mit der jährlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fahrleistung#alphabar">Fahrleistung</a>. <em>Selen</em> hingegen stammt hauptsächlich aus der Mineralischen Industrie, gefolgt von den stationären und mobilen Quellen der Kategorie Energie. Andere Quellen müssen noch untersucht werden, es wird jedoch erwartet, dass sie die Gesamtentwicklung kaum beeinflussen.</p><p>Verpflichtungen</p><p>Das 1998er <a href="http://www.unece.org/env/lrtap/hm_h1.html">Aarhus Protokoll über Schwermetalle</a> unter dem CLRTAP ist Ende 2003 in Kraft getreten. Es wurde im Dezember 2012 revidiert und an den Stand der Technik angepasst. Es zielt auf drei besonders schädliche Metalle ab: Cadmium, Blei und Quecksilber. Laut einer der grundlegenden Verpflichtungen muss Deutschland seine Emissionen für diese drei Metalle unter das Niveau von 1990 reduzieren. Das Protokoll betrachtet die Emissionen aus industriellen Quellen (zum Beispiel Eisen- und Stahlindustrie, NE-Metall-Industrie), Verbrennungsprozessen (Stromerzeugung, Straßenverkehr) und aus Müllverbrennungsanlagen. Es definiert Grenzwerte für Emissionen aus stationären Quellen (zum Beispiel Kraftwerken) und verlangt die besten verfügbaren Techniken (BVT) für diese Quellen zu nutzen, etwa spezielle Filter oder Wäscher für die stationäre Verbrennung oder Quecksilber-freie Herstellungsprozesse. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien weiterhin zur Abschaffung von verbleitem Benzin. Es führt auch Maßnahmen zur Senkung von Schwermetall-Emissionen aus Produkten auf (zum Beispiel Quecksilber in Batterien) und schlägt Management-Maßnahmen für andere quecksilberhaltige Produkte wie elektrische Komponenten (Thermostate, Schalter), Messgeräte (Thermometer, Manometer, Barometer), Leuchtstofflampen, Amalgam, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a> und Farben vor.</p><p>Viele dieser Maßnahmen wurden in Deutschland jedoch schon deutlich früher umgesetzt, so dass bereits in den frühen 90er Jahren deutliche Reduktionen der wichtigen Schwermetalle zu verzeichnen sind.</p>
LEDs und andere künstliche Lichtquellen Auf künstliche Lichtquellen - seien es Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen), Halogenlampen, Glühlampen oder LEDs (Licht emittierende Dioden) – möchte im Alltag wohl niemand verzichten. "Mach doch mal das Licht an" Wir legen einen Schalter um oder drücken auf einen Knopf und schon ist es da, das Licht, das unsere Wohn- und Arbeitswelten erhellt. Aber wie funktioniert das? Glühlampen und Halogenlampen Glühlampen und Halogenlampen sind sogenannte Temperaturstrahler. Licht entsteht, indem ein Metalldraht erhitzt und zum Glühen gebracht wird. Der größte Teil der zugeführten Energie geht dabei allerdings als Wärme verloren. Das macht diesen Lampentyp ineffizient. Leuchtstofflampen Leuchtstofflampen gibt es in Röhrenform (Leuchtstoffröhre) oder sozusagen "aufgewickelt" als Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe). Wird die Lampe angeschaltet, wird ein darin befindliches Gas angeregt. Bei dieser Anregung entsteht UV -Strahlung. An der Innenseite des Lampenrohres aufgebrachte Leuchtstoffe machen dann aus der energiereichen UV -Strahlung energieärmeres, sichtbares, "weißes" Licht. Licht emittierende Dioden (LEDs) LEDs sind vergleichsweise neu auf dem Markt. Nicht zuletzt aufgrund der Anforderungen an die Energieeffizienz und wegen ihrer vielseitigen Verwendbarkeit nimmt ihr Marktanteil zu. LEDs sind kleine Halbleiter-Bauelemente. Da sie grundsätzlich nahezu einfarbiges (also z.B. blaues, gelbes, rotes) Licht abgeben, muss man Tricks anwenden, um weißes Licht zu erzeugen, das sich aus einem Gemisch verschiedener Wellenlängen zusammensetzt. 1. Photolumineszenz Über einer blauen LED wird eine dünne Schicht aus Phosphorverbindungen aufgetragen. Das energiereiche blaue Licht der LED regt die Phosphorschicht zum Leuchten an. Ein Teil des blauen Lichts wird dabei in energieärmeres Licht mit größeren Wellenlängen ( z.B. Gelb) umgewandelt. Das entstehende Gemisch aus verschiedenen Wellenlängen wird als weißes Licht wahrgenommen. Je nach Art und Dosierung der Phosphorverbindungen kann der verbleibende Anteil des von einer LED abgestrahlten blauen Lichts größer oder kleiner sein. Bei Lampen der Allgemeinbeleuchtung ist Photolumineszenz die übliche Methode zur Erzeugung von Weißlicht. 2. Additive Farbmischung In diesem Fall entsteht weißes Licht durch die Kombination von einfarbigen roten, grünen und blauen LEDs. Durch gezielte Ansteuerung der einzelnen LEDs kann neben weißem Licht auch farbiges Licht erzeugt werden. Dieses Verfahren wird zum Beispiel bei Fernsehern angewendet, bei denen LEDs zur Bilddarstellung und zur Hintergrundbeleuchtung eingesetzt werden oder bei Bühnenbeleuchtung. Für Massenprodukte wie Haushaltslampen ist es nicht üblich. Spektren künstlicher Lichtquellen Das Spektrum einer Lichtquelle zeigt, welche Anteile die verschiedenen Farben (Wellenlängen) am abgestrahlten "weißen" Licht haben, beispielsweise wie hoch der Anteil von energiereichem violettem und blauem Licht ist. Wie Wellenlänge und Farbe zusammenhängen, ist in dem Artikel Was versteht man unter sichtbarem Licht? dargestellt. Gegenüberstellung der Spektren unterschiedlicher Lampen mit gleicher Farbtemperatur 2700 Kelvin = warmweiß. LED (farbig hinterlegt), Glühlampe (graue Linie), Kompaktleuchtstofflampe (gestrichelte schwarze Linie). Die Spektren künstlicher Lichtquellen unterscheiden sich deutlich. Bei Temperaturstrahlern wie der Glühlampe ist das Spektrum wie bei der Sonne kontinuierlich, steigt allerdings ins Langwellige, d.h. nach Rot an. Bei Leuchtstofflampen ist das Spektrum dagegen nicht kontinuierlich, sondern durch schmale Spektralbänder gekennzeichnet. Wie diese „Zacken“ aussehen, hängt von den jeweils verwendeten Leuchtstoffen ab (siehe Abbildung 1). Die Vielfalt der LEDs spiegelt sich in den Spektren wider. Der Blaulichtanteil von LEDs kann höher oder niedriger sein (siehe Abbildung 2). Abb. 2 Spektren handelsüblicher LED-Lampen für die Allgemein-beleuchtung mit unterschiedlichen Farbtemperaturen. 2700 K (Warmweiß, farbig unterlegt), 3000 K (Warmweiß), 4000 K (Neutralweiß) und 6000 K (Tageslichtweiß, auch „Kaltweiß“ genannt). Quelle: BfS Grundsätzlich gilt: Je höher die Farbtemperatur in Kelvin (K), desto höher der Blaulichtanteil. Wer den Blaulichtanteil niedriger halten möchte, kann eine Lampe mit warmweißem Licht wählen (siehe Empfehlungen für gute Beleuchtung ). Informationen zu den Wirkungen von Blaulicht und weiteren Wirkungen von sichtbarem Licht finden Sie in dem Artikel Wirkungen des Lichts . Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen liegt in der Verantwortung der Hersteller. Bei der Beurteilung der Sicherheit ziehen die Hersteller in der Regel einschlägige Normen heran. Betrachtet werden dabei nicht nur Wirkungen des sichtbaren Lichts, sondern auch mögliche Risiken durch UV -Strahlung oder Wärmestrahlung (Infrarot). Weitere Informationen zur photobiologischen Sicherheit von Lampen und Lampensystemen sowie zur Einordnung in Risikogruppen finden Sie in dem Artikel Schutz bei sichtbarem Licht . Lichtflimmern ("Flicker") Eine Eigenschaft künstlicher Lichtquellen, die als unangenehm empfunden werden kann, ist das "Lichtflimmern". Darunter versteht man Schwankungen der Helligkeit des Lichts. Die Hauptursache dieser Schwankungen liegt darin, dass künstliche Lichtquellen mit Wechselstrom betrieben werden. Ändert sich die Stromstärke, wie das bei Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hz der Fall ist, ändert sich die Helligkeit 100 mal pro Sekunde. Anders als Glühlampen reagieren Kompaktleuchtstofflampen und LEDs schnell auf diese Stromstärkeschwankungen. was sich als Flimmern bemerkbar machen kann. Das Flimmern kann bis maximal 100 Hz bewusst wahrgenommen werden. Oberhalb dieser Frequenz kann das Auge die Helligkeitsänderungen nicht mehr auflösen und das Licht wird als gleichmäßig wahrgenommen. Allerdings gibt es auch Berichte über Beschwerden wie Kopf- oder Augenschmerzen oberhalb dieser sogenannten Flimmerverschmelzungsfrequenz. Um Flimmern zu vermeiden, muss mit Hilfe eines Vorschaltgerätes dafür gesorgt werden, dass die Lichtquelle für einen kurzen Zeitraum konstant mit Strom versorgt wird. Wie gut das gelingt, ist nicht zuletzt eine Qualitätsfrage. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Lichtflimmern und Stroboskopeffekte - allgemein: Temporal Light Artefacts (TLA) Stand: 07.10.2025
Presse 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr 2019 40 % der gefahrstoffhaltigen Abfälle waren Bau- und Abbruchabfälle Seite teilen Pressemitteilung Nr. 348 vom 19. Juli 2021 WIESBADEN - Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,1 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr (2018: 23,8 Millionen Tonnen). 40 % dieser gefahrstoffhaltigen Abfälle waren Bau- und Abbruchabfälle (9,6 Millionen Tonnen). Weitere 28 % waren Abfälle aus Abfall- und öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und industrielle Zwecke (6,7 Millionen Tonnen). Bei 6 % der gefährlichen Abfälle handelte es sich um Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (1,4 Millionen Tonnen). Als gefährlich werden Abfälle bezeichnet, wenn sie Gefahrstoffe enthalten und damit eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Bremsflüssigkeiten, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Leuchtstoffröhren, Photochemikalien oder chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle. Im Jahr 2019 wurden gut zwei Fünftel (41 % beziehungsweise 9,7 Millionen Tonnen) des Aufkommens an gefährlichen Abfällen im Wirtschaftsbereich „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ erzeugt, gefolgt vom „Verarbeitenden Gewerbe“ mit einem Fünftel (20 % beziehungsweise 4,8 Millionen Tonnen) und der „Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ mit knapp einem Zehntel des Aufkommens (10 % beziehungsweise 2,5 Millionen Tonnen). Drei Viertel (75 % beziehungsweise 18,0 Millionen Tonnen) der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2019 von Primärerzeugern, bei denen der Abfall erstmalig anfiel. Ein Viertel der Abfälle (25 % beziehungsweise 5,9 Millionen Tonnen) waren sogenannte sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Methodischer Hinweis: Die Erhebung der gefährlichen Abfälle erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sogenannten Begleitscheinpflicht unterliegen. Diese Abfälle müssen speziellen Entsorgungswegen und -verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden. Weitere Informationen: Detaillierte Ergebnisse sind in den Tabellen 32151 in der Datenbank GENESIS- Online verfügbar. Informationen über gefährliche Abfälle einschließlich einer Begriffsbestimmung und rechtlicher Grundlagen bietet auch das Internetangebot des Umweltbundesamtes . Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 84 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft
Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Derartige Abfälle haben zwar nur einen relativ geringen Anteil am Hausmüll (bis zu 1 %), sie sind jedoch maßgeblich für Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen bei dessen Entsorgung (Deponierung, Verbrennung) verantwortlich. Sonderabfallkleinmengen fallen in Haushalten sowie beim Handel, Handwerk und Gewerbe an. Diese Sonderabfallkleinmengen sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und können bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) auf ihren Schadstoffsammelhöfen abgegeben werden. Schadstoffsammelstellen Um mehr über die Entsorgung zu erfahren, wenden sie sich bitte an das Servicetelefon der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Tel.: (030) 7592-4900 Sprechzeiten: Mo. – Do. 08:00-16:00 Uhr und Fr. 08:00-15:00 Uhr Problemabfälle gefährliche Abfälle in kleiner Menge privater Sondermüll Haushalts-Sonderabfall Schadstoffmüll umweltgefährdende Abfälle Abflußreiniger Altöl Autopolitur Backofenreiniger Batterien Beizen Benzin Bremsflüssigkeit Energiesparlampen Entkalker Farbreste Fensterreiniger Pulver-Feuerlöscher Fleckenentferner Fotoentwickler und Fixierbäder Frostschutzmittel Holzbehandlungsmittel Imprägniermittel Klebstoffe Kosmetika Lackreste Laugen Leuchtstofflampen Lösungsmittel Medikamente Nagellackentferner Ölfilter Pflanzenschutzmittel Putzmittel Rostschutzmittel Säuren Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen Terpentin Thermometer Unkrautbekämpfungsmittel Verdünner Wachsreiniger WC-Reiniger
null Marktüberwachung Baden-Württemberg in Zeiten globalen Handelns GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DES REGIERUNGSPRÄSIDIUMS TÜBINGEN Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, begrüßte heute den Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser im Kompetenzzentrum Marktüberwachung der LUBW in Karlsruhe für einen Blick hinter die Kulissen. Europäische Produktstandards in Zeiten von globalen Handelsströmen durchzusetzen, ist die Aufgabe der staatlichen Marktüberwachung. In Baden-Württemberg verantwortet diese das Regierungspräsidium Tübingen. Umsetzungsstark ist die baden-württembergische Marktüberwachung dank ihrer landeseigenen unabhängigen Prüfstelle, dem Kompetenzzentrum Marktüberwachung der LUBW. Während die Erstprüfungen zu Kennzeichnung, Technik und chemikalienrechtlicher Einstufung durch die Tübinger Behörde selbst vorgenommen werden, übernimmt die LUBW vertiefte Prüfungen, die eine umfangreiche Prüfausstattung oder ein chemisches Analysenlabor erfordern. Jährlich 12.000 Produktprüfungen in Baden-Württemberg Die Abteilung „Marktüberwachung“ am Regierungspräsidium Tübingen nimmt in ganz Baden-Württemberg jährlich rund 12.000 Produktprüfungen vor und stellt sich immer wieder neu den Herausforderungen eines global agierenden und sich schnell verändernden Marktes. Die Kontrollen sind Grundlage für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb. Im Durchschnitt weist jedes vierte in Baden-Württemberg kontrollierte Produkt Mängel auf. Die zu überprüfende Produktpalette des Regierungspräsidiums Tübingen als zuständige Marktüberwachungsbehörde ist sehr breit und beinhaltet fast den gesamten Produktbereich außer den Lebensmitteln. Produktbeispiele sind Elektrogeräte, Leuchtmittel aller Art, Elektromotoren, Laserpointer, Sportboote, Schutz- und Kletterausrüstungen, Kinderspielzeuge, Klebstoffe, Farben und Lacke, Walzträger aus Stahl, Wärmedämmstoffe sowie schließlich Anlagen und Maschinen, angefangen von der Bohrmaschine aus einem Baumarkt bis hin zur Lackieranlage eines Automobilherstellers. LUBW-Kompetenzzentrum Marktüberwachung: Prüfstelle des Landes Die LUBW kann auf kurzfristige Anforderungen, die beispielsweise auf einem Anfangsverdacht beruhen, schnell mit vertieften technischen oder analytischen Untersuchungen reagieren. „Mit unseren fundierten und zunehmend komplexen Prüfungen geben wir der Marktüberwachung Sicherheit im Verwaltungshandeln“, so die Präsidentin. Die Labore der LUBW sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin akkreditiert und werden entsprechend regelmäßigen von Externen kontrolliert. „In vielen Fällen liefert uns das Prüflabor der LUBW die Fakten, um die Mängel beweissicher zu machen“, so der Tübinger Regierungspräsident. Mit einem Prüfbericht aus dem modernen Mess- und Analysenlabor der LUBW könne gegenüber den Herstellern argumentiert und erreicht werden, dass die Produkte mit Mangel vom Markt genommen werden und erst dann wieder in den Verkauf gehen, wenn die Mängel abgestellt wurden. „Das ist unsere zentrale Aufgabe und da brauchen wir die Expertise der LUBW“, so der Tübinger Regierungspräsident. In den Laboren der LUBW in Großoberfeld werden jährlich durchschnittlich 700 Produkte getestet. Prüfeinrichtungen des LUBW-Kompetenzzentrums Marktüberwachung Die LUBW führte anhand aktueller Prüfthemen verschiedene vertiefte Prüfeinrichtungen anlässlich des Besuchs des Regierungspräsidenten vor. So ging es um den Energieverbrauch von Elektromotoren, die festgestellten hohen Gehalte an Schwermetallen in Modeschmuck und um die Sicherheit von Waschmitteln in Form von Liquid Caps. „Je genauer wir hinschauen und messen, desto besser können wir Mensch und Umwelt schützen“, fasst Bell zusammen. „Produkte, die den europäischen Sicherheitsanforderungen nicht genügen, behindern den fairen Wettbewerb“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser. Denn Sicherheit erfordere in vielen Fällen einen höheren Aufwand bei der Herstellung der Produkte. Deshalb sei eine durchsetzungsstarke Marktüberwachung in Baden-Württemberg wichtig. Wir arbeiten für den Klimaschutz! Prüfstand E-Motoren Mit der Ökodesignrichtlinie hat die EU ein Regelwerk geschaffen, das die Energieeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte steigern soll. Die Geräteuntersuchungsstelle der LUBW überprüft unter kontrollierten Laborbedingungen den Energieverbrauch unterschiedlicher elektrischer Produkte, wie Steckernetzteile, Geräte der Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, an Umwälzpumpen für Heizungs- und Solaranlagen und auch an Industrie-Drehstrommotoren. Die LUBW ist die einzige staatliche Prüfstelle zur Ermittlung der Energieeffizienz und steht mit ihrer Expertise auch Behörden anderer Länder zur Verfügung. Wir sorgen für Sicherheit! Kontrollen im Bereich der Liquid-Caps Als modernes Mess- und Prüflabor unterzieht die Geräteuntersuchungsstelle Verbraucher- und Industrieprodukte sicherheitstechnischen Prüfungen nach europäischen Standards. Liquid-Caps, die immer häufiger in Haushalten eingesetzt werden, waren in den vergangenen Monaten ein neuer Untersuchungsgegenstand. Getestet wurde, ob die Hülle ausreichend fest ist, um die Verbraucherinnen und Verbraucher, gerade auch Kinder, vor den teils aggressiven Waschmitteln zu schützen. Die Untersuchungspalette des Mess- und Prüflabors der LUBW reicht von elektrischen Sicherheitstests, wie der Prüfung des Schutzleiterwiderstands, über mechanische Anforderungen beispielsweise zur Abreißfestigkeit und Verschluckbarkeit von Kleinteilen an Kinderspielzeug, der Bestimmung der Lichtleistung von Laserpointern, um Blendgefahren oder Gefahren der Augenschädigung abschätzen zu können, bis zur Bestimmung heißer, gefährlicher Oberflächen oder Entflammbarkeitsprüfungen Wir sorgen für fairen Wettbewerb! Herausforderung Onlinehandel am Beispiel von Modeschmuck Der Onlinehandel wächst stetig. Entsprechend werden Waren aus dem Onlinehandel vermehrt kontrolliert. Bei Kontrollen der Marktüberwachung von online-gehandeltem Modeschmuck hat das Labor für stofflichen Verbraucherschutz der LUBW in vergangenen Untersuchungskampagnen Cadmiumgehalte gefunden worden, die den erlaubten Grenzwert um das 3.000 bis 9.000-fache überschreiten. Im Labor werden regelmäßig Produkte auf Stoffe, die einem Stoffverbot oder Stoffbeschränkungen unterliegen, überprüft. Die Untersuchungspalette reicht von Blei und Cadmium in Verpackungen und Schmuck, Quecksilber in Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten wie Handgriffen und Gymnastikmatten bis hin zu bromierten Flammschutzmitteln und verschiedenen Weichmachern in Kunststoffen jeglicher Art. Das Labor für stofflichen Verbraucherschutz wird mit der fachlichen Expertise der Chemikaliensicherheit in der LUBW vervollständigt. „Ohne den direkten Austausch zu nationalen und internationalen Schnittstellen kann die komplexe Materie heutzutage nicht mehr bearbeitet werden“, erläutert die Präsidentin der LUBW. Baden-Württemberg verfügt über EU-Außengrenzen Mit der Grenze zur Schweiz und mit den Importen an mehreren Flughäfen in Baden-Württemberg verfügt das Land über EU-Außengrenzen. Die dortigen Kontrollen stellen die erste und effizienteste Möglichkeit dar, die importierten Produkte darauf zu überprüfen, ob sie den in der EU geltenden Anforderungen genügen und bereits den Import nicht konformer Produkte zu unterbinden. Manches der über Luftfracht aus allen Teilen der Welt über die Schweiz dann letztlich in die EU importierten Produkte erwies sich in der Vergangenheit als mangelhaft oder problematisch. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Die Gemeinde Goldenstedt liegt zentral im Städtedreieck Oldenburg, Bremen und Osnabrück und ist landschaftlich eingerahmt von dem Naturpark Wildeshauser Geest im Norden, im Osten von der Hunte, im Westen vom Staatsforst „Herrenholz“ und im Süden vom „Großen Moor“. Goldenstedt wurde im Jahr 1080 erstmals in einer lateinischen Urkunde unter dem Namen „Goldensteti“ erwähnt. Das heutige Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 88 km² und hat eine Einwohnerzahl von etwa 9.350. Die am Wirtschaftsstandort Goldenstedt ansässigen mittelständischen Unternehmen sind im Wesentlichen in den Branchen Maschinenbau, Holzverarbeitung, Nahrungsmittelindustrie, Gastronomieeinrichtungen, Torfindustrie und dem Baugewerbe tätig. In der Gemeinde Goldenstedt sind bis heute insgesamt 698 Straßenlampen installiert worden. Mit der Installation einer durchgängigen Straßenbeleuchtung wurde 1958 begonnen. Diese ist seit dieser Zeit ständig erweitert worden. Die veraltete Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Auf der Lieth“ (Baujahr Anfang der 70er Jahre) sollte mit der Realisierung des Sanierungsprojekts energieeffizient gestaltet werden. Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Goldenstedt zeichnete sich durch ineffiziente und veraltete Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstofflampen aus. Da in der Vergangenheit lediglich Defekte an den Lampen repariert und keine Erneuerungen durchgeführt wurden, konnte durch eine Umrüstung auf energieeffiziente Leuchten eine enorme Energieverbrauchsreduzierung erreicht werden. In dem Baugebiet „Auf der Lieth“, das Anfang der 1970er Jahre erschlossen wurde und die höchste Einwohnerzahl der Gemeinde verzeichnet, sollte eine vollständige Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgen. Insgesamt wurden im Rahmen von drei Teilvorhaben 98 Leuchtenköpfe durch effiziente LED-Leuchten ersetzt. Die Lichtmasten, einschließlich Verkabelung, Steuer- und Versorgungsschaltschränke sind nicht erneuert, sondern weiter verwendet worden. Damit konnten auch Ressourcen im Bereich der Herstellung und Entsorgung gespart werden. Statt konventioneller Vorschaltgeräte sind nun elektronische Vorschaltgeräte im Einsatz. Die neuen Leuchten sind mit einem zeitgesteuerten Dimm-Modul zur automatischen Nachtabsenkung ausgestattet worden. Dieses Modul reduziert die Straßenbeleuchtung während der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, d.h. in den verkehrsschwachen Zeiten, automatisch auf 50 Prozent der Lichtleistung. Das Modul verfügt zudem über eine „interne“ Uhr, mit der die Einschaltzeiten in der Nacht erfasst werden. Der Durchschnitt der letzten drei Betriebstage wird als Referenz für die Umschalt- bzw. Absenkungszeit des aktuellen Tages verwendet. Es werden dabei keine Leuchten abgeschaltet, d.h. eine verkehrsgefährdende Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung im Halbnachtbetrieb wird vermieden. Mit der Umrüstung der 98 Leuchtstellen spart die Gemeinde Goldenstedt jetzt jährlich 29.036 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 4.355 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können etwa 16,2 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Gemeinde Goldenstedt wurde erster Preisträger in der Kategorie „Sanierung unter 10.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Gemeinde Goldenstedt Bundesland: Sachsen Laufzeit: 2010 - 2012 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Die Samtgemeinde Barnstorf ist in der Mitte eines von den Städten Bremen, Oldenburg und Osnabrück gebildeten Dreiecks zwischen Moor und Wald im Huntetal gelegen. Mit ihren Mitgliedsgemeinden Barnstorf, Drebber, Drentwede und Eydelstedt zählt die Samtgemeinde 11.796 Einwohner. Mit einer Größe von 205 Quadratkilometer entspricht ihre Fläche der Landeshauptstadt Hannover. Der Flecken Barnstorf, ursprünglich landwirtschaftlich geprägt, wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert an die Bahnlinie Bremen-Osnabrück angeschlossen und ist auch heute noch durch seine günstige Verkehrslage der zentrale Verwaltungsort für das Umland. Die Ortschaft ist der Siedlungsschwerpunkt der Region und, bedingt durch die umfangreichen Erdöl- und Erdgasvorkommen, das Zentrum des ausgedehnten Wirtschaftsraumes. Die ältesten Teile der Straßenbeleuchtung in der Samtgemeinde Barnstorf sind bereits rund 50 Jahre alt. Die Anfänge gehen auf die 1960er Jahre zurück, in denen mit der Bundesstraße 51 zunächst die Hauptdurchgangsstraße beleuchtet wurde. Nach und nach folgten wichtige Verkehrsachsen und Ende der 60er Jahre auch die flächendeckende Beleuchtung in den Wohngebieten. Die Straßenbeleuchtung der Samtgemeinde Barnstorf bestand aus ineffizienten und veralteten Pilzleuchten mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Langfeldleuchten mit Leuchtstoffröhren sowie Kofferleuchten mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen. Ziel und Aufgabe der Sanierung war daher eine Umrüstung auf energieeffiziente Technologien unter Beibehaltung oder Verbesserung des vorhandenen Beleuchtungsniveaus sowie eine Steigerung der Lichtqualität bei gleichzeitiger maximaler Energieeinsparung. Durch den Einsatz von modernen Halogenmetalldampflampen mit Keramikbrenner und elektronischem Vorschaltgerät sollte bei verschiedenen Straßentypen mit unterschiedlichem Beleuchtungsbedarf eine Energieeinsparung von jeweils mindestens 50 Prozent erreicht werden. Besonderes Augenmerk lag dabei, neben der Reduktion des Energiebedarfs, auf einer Verbesserung der Gleichmäßigkeit des Beleuchtungsniveaus, einer Reduzierung von Blendungen und einer Steigerung der Farbwiedergabeeigenschaften. Insgesamt wurden innerhalb der 5 Teilvorhaben mit unterschiedlichen Straßentypen (Hauptmannstraße, Wohnstraßen, Wohnerschließungsstraßen, Landesstraße, Bundesstraße) 155 Leuchten ausgetauscht. Innerhalb des Teilvorhabens 1 (Landesstraße) wurden 31 ineffiziente Quecksilberdampflampen durch 34 Halogenmetalldampflampen ersetzt. Das Teilvorhaben 2 (Bundesstraße) sah vor, 26 Quecksilberdampflampen durch Halogenmetalldampflampen auszutauschen. Bei dem Teilvorhaben 3 (Wohnstraßen) wurden 67 Quecksilberdampflampen durch 53 Halogenmetalldampflampen ersetzt. 11 Leuchten, die mit Quecksilberdampflampen bestückt waren, wurden innerhalb des Teilvorhabens 4, einer Pilotanlage in der Hauptmannstraße, durch LED-Leuchten ersetzt. Insgesamt wurden beim Teilvorhaben 5 (Wohnerschließungsstraßen) 17 Leuchten mit Quecksilberdampflampen durch 31 Leuchten mit Halogendampflampen ersetzt. Bei allen Teilvorhaben wurden die Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten bestückt. Mit der Umrüstung der 155 Leuchten spart die Samtgemeinde Barnstorfjetzt jährlich 46.547 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 6.982 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können 25,9 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Samtgemeinde Barnstorf wurde erster Preisträger in der Kategorie „Sanierung 10.000 bis 50.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Samtgemeinde Barnstorf Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2009 - 2011 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Beim Recycling von Leuchtstofflampen fällt Leuchtstoffpulver an, das einen hohen Anteil an seltenen Erden (Yttrium (Y), Terbium (Tb), Europium (Eu)), fortan SE genannt, enthält. Diese gehören zu den strategischen Rohstoffen der Zukunft, weil diese in vielen neuartigen Technologiebereichen und Industriezweigen unverzichtbar geworden sind. Bisher wurden die anfallenden Leuchtstoffpulver in der Regel unterirdisch deponiert, mit entsprechenden Kostenfolgen. Die Ziele des UTF Projektes 484.14.14 Recycling von SE aus Leuchtstoffpulver Phase 1 wurden erreicht. Allerdings kann aus finanziellen Gründen das Recycling aller drei SE nicht gleichzeitig weiterverfolgt werden. Deshalb werden vorerst die Arbeiten auf Y beschränkt. Als Ergebnis aus der Phase 1 resultiert nun ein Konzept zur Erstellung einer Pilotanlage mittels Flüssig-Flüssig-Extraktion zur Rückgewinnung von SE mit einer Reinheit von 99,9%. Das Konzept sieht vor eine automatisierte Semi Mixer-Settler-Anlage im Labormassstab zur Rückgewinnung von Y mit einer Reinheit von 99,9%, mittels Flüssig-Flüssig-Extraktion zu entwickeln und zu testen. Das Projekt wurde an der Sitzung der Koko UT vom 20.06.2017 mit Auflagen grundsätzlich als förderungswürdig eingestuft. Das überarbeitete Beitragsgesuch vom 29.09.2017 konnte danach genehmigt werden. Projektziele: In diesem Projekt soll das Detail-Engineering, die Inbetriebnahme sowie ein Versuchsbetrieb einer automatisierten Semi-Mixer-Settler-Anlage im Labormassstab zur Rückgewinnung von Y mit einer Reinheit 99,9%, mittels Flüssig-Flüssig-Extraktion und den Komplexbildnern getestet werden. Weiter soll sichergestellt sein, dass eine genügend grosse Menge von Leuchtstoffpulver für die Weiterverarbeitung in diesem Projekt nach geltenden Vorschriften gelagert und bereitgestellt werden kann.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 33 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 6 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 13 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 31 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 14 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
| Offen | 30 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 46 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 19 |
| Webseite | 23 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 35 |
| Lebewesen und Lebensräume | 38 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 47 |
| Wasser | 25 |
| Weitere | 47 |