Kategorie Preisträger Produkte MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Strategien und innovative Projekte LEUNA-Harze GmbH, Leuna Sonderpreis der Umweltallianz Wäscherei Edelweiß Ordel OHG & Co., Burg bei Magdeburg Kategorie Preisträger Beste Produktinnovation ENERTAINER Energy GmbH, Magdeburg Bestes Konzept KD Elektroniksysteme GmbH, Zerbst Sonderpreis der Umweltallianz InfraLeuna GmbH, Leuna Kategorie Preisträger Nachhaltigste Produktentwicklung Ecosia, Lutherstadt Wittenberg Nachhaltigste Porzessinnovation KSM Castings Wernigerode GmbH Sonderpreis des Handwerks Wolfgang Kortegast Industrielackierungen, Deersheim Kategorie Preisträger 1. Platz DGE - Dr. Gunther Engineering GmbH, Lutherstadt Wittenberg 2. Platz Deutsche Gumtec AG, Halle (Saale) 3. Platz JACKON Insulation GmbH, Arendsee (Altmark) Sonderpreis des Handwerks Volker Joksch GmbH, Salzatal OT Trebitz Kategorie Preisträger Sieger Nibra Dachkeramik GmbH & Co. KG, Niedere Börde Sonderpreis EnD-I AG und Delta Automation GmbH, Schkopau Sonderpreis TEXPLAST GmbH, Bitterfeld-Wolfen
Flussbereich Merseburg Termine für die Deichschau 2026 an Gewässern I. Ordnung gem. WG LSA § 94 (7) Schauart Deichschau Deichschau Schaubereich Schautermin* ) Montag, 23. März 2026 Mittwoch, 25. März 2026 Gewässer Saale Saale Deich LK 09:00 UhrHerr ReußPegelhaus Parkplatz Bürgerhaus Wehr Großosida 09:00 UhrHerr ReußPredel Profen HydrierwerkSchöpfwerk Predel Schöpfwerk Profen Hydrierwerk 09:00 UhrHerr ReußBornitz Ostrau GöbitzBrücke / Umgehungsstraße Parkplatz, Straßenbrücke OE Ostrau Mühle Ostrau Raba Salsitz09:00 Uhr 10:30 UhrStraßenbrücke Aga Bahnübergang Haynsburg Süddeich (Kollenbey - Straßenbrücke Lochau) Norddeich (Straßenbrücke Lochau - Deichende Döllnitz) Süddeich (Straßenbrücke Lochau - Flutbrücke Raßnitz) Norddeich (Flutbrücke Raßnitz - Straßenbrücke Lochau) Süddeich (Flutbrücke Raßnitz - Flutbrücke Oberthau) Süddeich (Flutbrücke Oberthau - A9) Norddeich (A9 - Flutbrücke Oberthau) Norddeich (Flutbrücke Oberthau - Flutbrücke Raßnitz) Deich Hohenweiden (Deichanfang Rattmannsdorf) Deich Röpzig (von Röpziger Brücke - Saalealtarm) Deich Beuchlitz (Winterdeich von OL Beuchlitz bis Bahndamm) Deich Beuchlitz (Sommerdeich von OL Beuchlitz bis Kasselerbahn)09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:45 UhrFlutbrücke Kollenbey Straßenbrücke Lochau Straßenbrücke Lochau Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Oberthau A9 Norddeich Flutbrücke Oberthau Hohenweiden OT Rattmannsdorf, Deichauffahrt i.d. OL Röpziger Brücke Überfahrt Winterdeich Beuchlitz Weiße Elster DeicheWeiße Elster DeicheBurgenlandkreis Gemeindeverwaltung Elsteraue Weiße Elster DeicheBurgenlandkreis Gemeindeverwaltung Elsteraue Weiße Elster DeicheBurgenlandkreis Stadt Zeitz Vgem. DZF Weiße Elster Daspiger Überfahrt (Wasserwerk) Deichüberfahrt Schleuse Deichsiel Vesta Pegel Zeitz Zangenberg ZeitzBurgenlandkreis Stadt Zeitz Montag, 13. April 2026 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 UhrBahnbrücke Deichanfang km 0,0 Saalekreis Stadt Merseburg Deichschau Überfahrt Deich Kirchfährendorf-Wengelsdorf Schkortleben an der Brücke A 38 Einlaufschütz ehem. Binnenfischerei 09:00 UhrSaale Deiche Weiße Elster 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 UhrKreypauer Deich Bad Dürrenberg-Ostrau-Wölkauer DeichSaale Montag, 20. April 2026 Herr DemannWengelsdorfer Deich Schkortlebener Deich Verwallung Markwerbener WieseHerr DemannMittwoch, 1. April 2026 Deichschau Weg zur ehemaligen Fähre Ende des Deiches, Feldweg zur Saale Straßenbrücke Almrich Fischhaus Schulpforte Herr DemannDeichschau Weiße Elster 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:30 Uhr 12:15 UhrKröllwitz-Daspiger Deich Kirchfährendorfer Deich Goddula-Vestaer DeichSaale Deiche Mittwoch, 25. März 2026 Herr DemannEulauer Deich Schellsitzer Deich Schulpfortaer Deich, linksseitig Schulpfortaer Deich, rechtsseitigSaale DeicheSaale Deichschau Treffpunkt/weitere Bemerkungen Burgenlandkreis Stadt WeißenfelsMontag, 30. März 2026 Weiße Elster Uhrzeit*)Burgenlandkreis Stadt NaumburgDeichschau Montag, 23. März 2026 Deich- oder Gewässerabschnitt/BeschreibungSaale DeicheSaalekreis Stadt Leuna Stadt Bad Dürrenberg Deichschau Schaubeauftragter Herr Reuß DeichschauMontag, 16. März 2026Weiße ElsterWeiße Elster DeicheSaalekreis Gemeinde SchkopauHerr KannegießerDeichschauMittwoch, 18. März 2026Weiße ElsterWeiße Elster DeicheSaalekreis Gemeinde SchkopauHerr KannegießerSaale DeicheSaalekreis Gemeinde Schkopau Gemeinde TeutschenthalHerr KannegießerSaale DeicheSaalekreis Stadt Halle Gemeinde TeutschenthalHerr KannegießerDeich Halle-Neustadt (Bahndamm Angersdorf bis Pferderennbahn) Gimritzer Damm09:00 Uhr 10:00 UhrDeichüberfahrt Angersdorf Gimritzer Damm Saale DeicheSalzlandkreis Stadt Könnern Stadt BernburgHerr KannegießerDeich Beesenlaublingen (Beesenlaublingen bis Gröna)09:00 UhrDeichscharte Beesenlaublingen 09:00 UhrBahnbrücke Trebnitzer Deich Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Montag, 23. März 2026 Mittwoch, 25. März 2026 Montag, 30. März 2026 Mittwoch, 1. April 2026 Mittwoch, 8. April 2026 Montag, 13. April 2026 *) vorbehaltlich Änderungen aus aktuellem Anlass **) Eintragungen in km-Angaben oder numerische Aufteilung Saale Saale Saale Saale Böse Sieben Wilder Graben Saale DeicheSaalekreis Stadt MerseburgHerr KannegießerTrebnitzer Deich Meuschauer Deich Werderdeich Deich MerseburgDeiche EislebenLandkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt EislebenHerr KannegießerLandwehr rechts und links Hallesche Straße bis Kläranlage Eisleben10:30 UhrEisleben Parkplatz Wiesenhaus Deiche rechts und linksLandkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt EislebenHerr Kannegießervon Einmündung Glume bis Sportplatz09:00 UhrStraßenbrücke Zum Sportplatz
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Leuna (47378837) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 8 - Buntsandstein. Die Probennahmehäufigkeit ist täglich.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Leuna (46384533) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 8 - Buntsandstein. Die Probennahmehäufigkeit ist täglich.
Ziel des Vorhabens ist die Rekonstruktion der jungquartären Klima- und Landschaftsentwicklung des Werchojansker Gebirges und seines westlichen Vorlandes (NO-Sibirien). Im Vordergrund stehen folgende Fragen: (a) Wann war das Maximum der spätpleistozänen Vergletscherung? (b) Herrschte im Interstadial der letzten Kaltzeit (40-30 ka) ein warm-feuchtes Klima, welches möglicherweise die Zhiganskvergletscherung begünstigte? (c) War die mittelpleistozäne Samarov-Vergletscherung tatsächlich schwächer als das Maximum während des Spätpleistozäns? (d) Was war die Ursache für den Süßwasserzustrom aus Lena und Jana in die Laptevsee am Ende des Pleistozäns (Bölling/Alleröd)? Das Projekt wird von einem deutsch-russischen Team interdisziplinär (Paläoklimaforschung, Quartärgeologie, Geomorphologie, Geokryologie, Bodengeographie und Paläopedologie) durchgeführt. Ausgehend von der rezenten Vergletscherung im westlichen Werchojansker Gebirge werden die geomorphologischen, geokryologischen und bodengeographisch-paläopedologischen Befunde entlang ausgewählter Transsekte bis zu den Terrassen der Flüsse Lena und Aldan hin erfasst. Mit Hilfe absoluter und relativer Methoden wird die Chronologie der Gletschervorstöße und Klimaschwankungen erfasst. In der Synthese werden diese Befunde mit denen benachbarter Regionen verglichen.
Gegenstand dieses Antrages ist das Lager für toxische Gase 1, das sich im Betriebsbereich 3 innerhalb des Chemieparks Leuna befindet und die Baunummer 2673 aufweist. In diesem soll die bereits genehmigte Menge zur Lagerung von Ammoniak und Chlorwasserstoff erweitert werden. Die Anlagen wurden erstmalig durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt auf dem Betriebsbereich 3 am 20.02.2008 immissionsschutzrechtlich genehmigt (Az.: 402.4.4-4408-2.1/2350). Im Rahmen dieses Antrages sind folgende Änderungen geplant: -Erhöhung der Gesamtlagermenge des zu lagernden Ammoniaks von 25.000 kg auf 33.000 kg; -Erhöhung der Gesamtlagermenge von Chlorwasserstoff von 18.400 kg auf 30.000 kg; -keine Lagerung mehr von Arsin/ Arsingemischen (bisher 80 kg). Die Lagerung erfolgt in Fässern (bis 1.000 l) sowie Gasflaschen (< 150 l) innerhalb bauartzugelassener Lagercontainer für brennbare, giftige und sehr giftige Gase. Die Anlage dient aus-schließlich als Zwischenlager; Füll-, Umfüll- oder sonstige Arbeiten an den Behältern werden nicht durchgeführt. Zur Realisierung der beantragten Mengenerhöhung ist die Erweiterung der bestehenden zehn Lagercontainer um zwanzig zusätzliche Container vorgesehen, sodass künftig maximal 30 Einzelcontainer verfügbar sind. Dadurch wird die erforderliche zusätzliche Lagerkapazität für Ammoniak und Chlorwasserstoff geschaffen. Die Aufstellung der zusätzlichen Container erfolgt südlich der bestehenden Lageranlage. Die Lagerung der Druckgasbehälter mit Ammoniak und Chlorwasserstoff erfolgt ausschließlich im Freien gemäß den Vorgaben der TRGS 510. Die Lagerbereiche sind offen ausgeführt und verfügen über eine natürliche Belüftung. Aufgrund der offenen Bauweise und der freien Anströmung durch Wind ist eine Ansammlung gefährlicher Stoffkonzentrationen nicht zu erwarten. Die Lagerung der Fässer für Ammoniak, Chlor, Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid erfolgt in dreiseitig geschlossenen, bauartzugelassenen Containern. Ein Container umfasst zwei Lagersegmente und ermöglicht die Lagerung von insgesamt vier liegenden oder stehenden Fässern auf einer Ebenen. Die Container sind zur Außenaufstellung geeignet und für die Lagerung wassergefährdender, giftiger oder ätzender Stoffe zugelassen. Auf dem Anlagengelände wird sowohl Vollgut als auch Leergut gelagert. Die von den Kunden zurückgelieferten Flaschen müssen aus Sicherheitsgründen geringe Restmengen (5 % des maximalen Vollinhaltes) enthalten.
Die Stadtwerke Leipzig GmbH (Vorhabenträgerin), vertreten durch die Netz Leipzig GmbH, plant die Neuerrichtung einer Wasserstofftrasse mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km durch die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das antragsgegenständliche Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung von Leuna bis an die Landesgrenze zu Sachsen (ca. 14 km) mit einer Leitungsdimension von DN 400 und einem Auslegungsdruck von 63 bar inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen (Kabelschutzrohre, zwei Absperrstationen mit Ausbläser). Die Wasserstofftrasse ist räumlich eng mit dem eigenständigen Vorhaben der Vorhabenträgerin „IAW-Industrielle Abwärme – Errichtung und Betrieb einer Fernwärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz“ verbunden. Vorgesehen ist, die geplante Wasserstofftrasse in einem Abstand von 2,50 m parallel der Fernwärmetrasse zu verlegen. Durch diese Schutzstreifenüberlappung sowie durch die enge räumliche Verbundenheit sollen sich positive Synergieeffekte in Bezug auf die Planung und den Bau ergeben und der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Nutzung eines gemeinsamen Baufeldes geringer gehalten werden. Für das Bauvorhaben selbst werden Grundstücke in den Gemarkungen Spergau, Wengelsdorf, Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz beansprucht. Darüber hinaus sollen Grundstücke für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemarkungen Spergau, Großkorbetha, Prittitz und Bad Dürrenberg in Anspruch genommen werden.
letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 51 |
| Land | 71 |
| Weitere | 46 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 15 |
| Daten und Messstellen | 20 |
| Förderprogramm | 49 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 78 |
| Umweltprüfung | 26 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 71 |
| Offen | 97 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 169 |
| Englisch | 49 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 66 |
| Keine | 37 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 74 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 132 |
| Lebewesen und Lebensräume | 169 |
| Luft | 104 |
| Mensch und Umwelt | 168 |
| Wasser | 111 |
| Weitere | 160 |