API src

Found 358 results.

Related terms

Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland - Artpool

Fundorte naturschutzrelevanter Arten und Biotope im Saarland. Artgruppen sind: Gefäßpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Säuger, Vögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, Tagfalter, Heuschrecken und Libellen Attribute: ABSP_NR: eindeutige ABSP-Artennummer ARTNAME: wissenschaftl. Artname DEUTSCH: deutscher Artname RLSAAR: Rote-Liste-Status Saarland RLBUND: Rote-Liste-Status Bund

Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin

Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 87 Boletales-Arten bekannt. Davon werden 26 Arten (30 %) in die Rote Liste aufgenommen. Dies ist die erste Rote Liste von Großpilzgattungen für Berlin. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäfer­artige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen

Tag der Artenvielfalt: SGD Nord gibt Tipps für den Naturschutz im eigenen Garten

Blühende Wiesen, summende Insekten, seltene Pflanzen – biologische Vielfalt ist nicht nur schön anzusehen, sondern überlebenswichtig. Zum Internationalen Tag der biologischen Artenvielfalt am 22. Mai 2025 zeigt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, wie der eigene Garten oder der Balkon zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen kann. Artenvielfalt ist weit mehr als ein romantisches Naturidyll, denn sie bildet das Rückgrat stabiler Ökosysteme. Diese wiederum sind überlebenswichtig, nicht nur für Pflanzen und Tiere, sondern auch für uns selbst, da sie für frische Luft zum Atmen, sauberes Trinkwasser und Nahrung sorgen. Der Schutz der Biodiversität ist daher dringend notwendig. Geht eine Tier- oder Pflanzenart verloren, kann dies ganze Ökosysteme ins Wanken bringen, mit Folgen, die sich manchmal erst Jahre später zeigen. Artenvielfalt zuhause schützen Die gute Nachricht: Naturschutz muss nicht teuer und aufwendig sein. Schon kleine Veränderungen im Alltag helfen, Lebensräume zu schaffen und die Artenvielfalt zu fördern. Wer den Rasen seltener mäht und wilde Ecken mit heimischen Wildkräutern zulässt, schafft gute Lebensbedingungen für Insekten und Vögel – vor allem, wenn diese Bereiche über den Winter stehen bleiben dürfen. Laub- und Holzhaufen wiederum dienen als Verstecke für Igel, Reptilien und weitere Kleintiere. Zudem bietet ein kleiner Teich, möglichst ohne Fische, einen Rückzugsort für Amphibien, Libellen und zahlreiche andere Arten. Wer beim Einkauf im Gartencenter zusätzlich auf heimische Bäume, Sträucher und Blumen setzt, unterstützt Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, die auf diese Pflanzen spezialisiert sind. Seltene Artenvielfalt Auch die SGD Nord leistet in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt, indem sie die Betreuung von Biotopen finanziert und koordiniert. Biotope sind wertvolle Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze, die sowohl durch die Natur als auch durch menschlichen Einfluss entstehen können. Zahlreiche dieser Biotope befinden sich auch in den von der SGD Nord betreuten Naturschutzgebieten. Dort existieren Flächen, die hunderte Käfer-, Schmetterlings- und Spinnenarten beheimaten. Von kaum einer anderen Stelle in Deutschland ist eine so große Biodiversität bekannt. Beherzigt jeder und jede Einzelne einige der genannten Tipps, können die vielen kleinen Beiträge einen wichtigen Teil zum Schutz der Artenvielfalt und zum Erhalt unserer Lebensgrundlage leisten. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .

Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten

Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.

INSPIRE SN Lebensräume und Biotope

Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Fauna-Flora-Habitate Lebensraumtypen nach Anhang I, Fauna-Flora-Arthabitate-Habitaten nach Anhang II, Biotope Offenland, Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope (zukünftig) sowie Daten über die Biotope aus der selektiven Waldbiotopkartierung.

Insekten des Landes Brandenburg

Nachweise geschützter und gefährdeter Insekten - Artenauswahl der Libellen (Odonata), Käfer (Coleoptera), Schmetterlinge (Lepidoptera) mit Schwerpunkt Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

Biodiversität der Libellen von Neuguinea

Taxonomisch-phylogenetische Arbeiten an Libellen (Odonata) von Neuguinea dienen der Rekonstruktion ihrer ursprünglichen Verbreitungsgebiete in einer geologisch äußerst dynamischen Region und tragen zur Aufklärung der biogeographischen Bedeutung und geographischen-geologischen Entwicklung der melanesischen Inselbögen im Tertiär bei. Die Beschreibung neuer Arten von Kleinlibellen (Zygoptera) und die Analyse von Biodiversitätsdaten liefern wichtige Grundlagen für den Artenschutz in der Region.

Untersuchungen zur Habitatselektion bei Wirbellosen, insbesondere Libellen, Tagesschmetterlingen und Laufkaefern (Insecta Odonata/Lepidoptera: Diurna/Coeloptera:Carabidae)

Es werden Vorkommen o.g. Wirbellosen-Gruppen schwerpunktmaessig in Feuchtgebieten (u.a. Auenwaeldern, Nieder- und Hochmooren) nach verschiedenen Kriterien erfasst (u.a. Bestands-/Populationsgroesse, Artenvielfalt, Mobilitaet innerhalb der Untersuchungsgebiete und Austausch zwischen benachbarten Gebieten). Eingesetzte Methoden sind u.a. Bodenfallenfaenge, Kaescherfaenge, Handaufsammlungen, Fang- Wiederfang. Begleitend wird eine einfache standortskundliche Dokumentation vorgenommen. Die Probeflaechen fuer die Untersuchungen liegen im Raum Hoexter (Weserbergland rechts und links der Weser) sowie Vergleichsflaechen im Anschluss an fruehere Untersuchungen des Berichterstatters in Suedwuerttemberg, Suedbaden und in Suedostfrankreich. Die Arbeiten sollen u.a. beitragen zur: 1. Kenntnis von Ursachen und Formen der Habitatbindung, 2. Dokumentation von Tierbestaenden in gepl. oder bestehenden Reservaten, 3. Begruendung von Massnahmen des Arten- und Biotopschutzes einschl. der Pflege (u.a. auch Flurbereinigung). Die Untersuchungen werden, in Einzelprojekte gegliedert, von Mitarbeitern des Lehrgebietes Tieroekologie unter Mitwirkung des Berichterstatters ausgefuehrt.

Insektenvielfalt am Fließgewässer fördern, Teilvorhaben: Köcherfliegen-Monitoring

Untersuchungen zur Sicherung und Renaturierung des Salzach-Auen-Oekosystems

1) Erhebung der Grunddaten (bereits abgeschlossen): Kartierung reale Vegetation und Flora (1:500), faunistische und limnologische Erfassung der Salzach, ausgewaehlter Zufluesse und salzachbegleitender Altwasserarme, Erfassung Amphibien- und Reptilienfauna, flaechendeckende Brutvogelkartierung, Kartierung ausgewaehlter Insektengruppen (Libellen, Grossschmetterlinge), Kartierung und Gliederung des UG nach Lebensraumtypen, Erstellung eines Typen- und Realnutzungsrasters, Kartierung, Ausgliederung und Beschreibung repraesentativer Strukturtypen, flaechendeckende Bodenkartierung, landschaftsoekologische Untersuchung von Altwasserarmen, rechnergestuetzte Auswertung der Daten (Geo-Info-System, begonnen). 2) Bewertung des Ist-Zustandes (1991 begonnen) aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege und aus oekologischer Sicht. 3) Zieldefinitionen zur Optimierung des Systems (= dritte Phase, Beginn?), verschiedene Varianten: Optimierung des Ist-Zustandes, Renaturierung von Teilsystemen, Renaturierung des Gesamtsystems.

1 2 3 4 534 35 36