The BREF entitled 'Iron and Steel Production' forms part of a series presenting the results of an exchange of information between EU Member States, the industries concerned, nongovernmental organisations promoting environmental protection and the Commission, to draw up, review, and where necessary, update BAT reference documents as required by Article 13(1) of the Directive. This document is published by the European Commission pursuant to Article 13(6) of the Directive. This BREF for the iron and steel production industry covers the following specified in Annex I to Directive 2010/75/EU, namely: - activity 1.3: coke production - activity 2.1: metal ore (including sulphide ore) roasting and sintering - activity 2.2: production of pig iron or steel (primary or secondary fusion) including continuous casting, with a capacity exceeding 2.5 tonnes per hour. The document also covers some activities that may be directly associated to these activities on the same site. Important issues for the implementation of Directive 2010/75/EU in the production of iron and steel are the reduction of emissions to air; efficient energy and raw material usage; minimisation, recovery and the recycling of process residues; as well as effective environmental and energy management systems. The BREF document contains 13 chapters. Chapter 1 provides general information on the iron and steel sector. Chapter 2 provides information and data on general industrial processes used within this sector. Chapters 3 to 8 provide information on particular iron and steel processes (sinter plants, pelletisation, coke ovens, blast furnaces, basic oxygen steelmaking and casting electric arc steelmaking and casting). In Chapter 9 the BAT conclusions, as defined in Article 3(12) of the Directive, are presented for the sectors described in Chapters 2 to 8. Quelle: BAT-Merkblatt JRC 69967
Ihre dreieinhalbjährige Ausbildung zur Industriemechanikerin bzw. zum Industriemechaniker beginnt jeweils zum 1. August in unseren Betrieben in Morsleben und Salzgitter sowie zum 1. September in unserem Betrieb in Remlingen. Als Industriemechanikerin oder Industriemechaniker sind Sie in gewisser Weise ein Allrounder. Sie erlernen die Grundlagen der Metallbearbeitung und den Umgang mit allen benötigten Maschinen ebenso wie die gängigen Schweißverfahren (MAG, Gas- und Lichtbogenschweißen). Darüber hinaus erhalten Sie Lehrgänge in Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik. Das in der Schule erlernte Wissen zum Warten von Betriebsmitteln und über die Herstellung von Bauteilen und Baugruppen können Sie in unseren Betrieben praktisch anwenden. Während Ihrer Ausbildung lernen Sie unsere Maschinen und Anlagen über und unter Tage zu warten. Um unsere Maschinen an veränderte Bedingungen anzupassen, montieren und demontieren Sie Teile und Baugruppen, grenzen Fehler ein und beheben diese. Bevor unsere Mitarbeiter mit neuen Maschinen arbeiten, nehmen Sie diese in Betrieb, prüfen die Funktionsbereitschaft und weisen schließlich die Kollegen in die Bedienung ein. Selbstverständlich ist noch kein Meister vom Himmel gefallen – an all diese Aufgaben führen wir Sie langsam heran. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen, wie Sie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit jederzeit gewährleisten können. Die notwendigen Untersuchungen für die Tauglichkeit unter Tage erhalten Sie vor Ihrer Einstellung von unserem arbeitsmedizinischen Dienst. guter Sekundarabschluss I gute Noten in den Fächern Mathematik und Physik PC-Kenntnisse handwerkliches Geschick Freude an technischen Arbeiten Teamfähigkeit Schachtanlage Asse: Stefan Hausmann Telefon: 05336 89-2282 E-Mail: stefan.hausmann(at)bge.de Endlager Konrad: Thomas Niebelschütz Telefon: 05171 43-4575 E-Mail: thomas.niebelschuetz(at)bge.de
§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen In diesem Kapitel gelten als "Topplicht" ein weißes starkes Licht, das über einen Horizontbogen von 225°, und zwar von vorn bis beiderseits 22°30' hinter die Querlinie, und das nur in diesem Bogen sichtbar ist; "Seitenlichter" an Steuerbord ein grünes helles Licht und an Backbord ein rotes helles Licht, von denen jedes über einen Horizontbogen von 112°30', das heißt von vorn bis 22°30' hinter die Querlinie, und nur in diesem Bogen sichtbar ist; "Hecklicht" ein weißes gewöhnliches Licht oder ein weißes helles Licht, das über einen Horizontbogen von 135°, und zwar 67°30' von hinten nach jeder Seite und nur in diesem Bogen sichtbar ist; "von allen Seiten sichtbares Licht" ein Licht, das über einen Horizontbogen von 360° sichtbar ist. Bild 1 Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen die für die Nacht vorgeschriebenen Lichter zusätzlich bei Tag gesetzt werden. Bei Anwendung dieses Kapitels gelten ein Schubverband, dessen Länge 110 m und dessen Breite 11,45 m nicht überschreiten, als ein einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb von gleicher Länge und ein Verband gekuppelter Fahrzeuge, dessen Länge 140 m überschreitet, als ein Schubverband von gleicher Länge. Die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Bezeichnungen sind in Anlage 3 abgebildet. Auf die Schleusung wartende Fahrzeuge können die für die Fahrt vorgeschriebenen Zeichen beibehalten. Stand: 01. Januar 2004
§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen (Anlage 3: Bild 1) In diesem Kapitel gelten als "Topplicht": ein weißes starkes Licht, das über einen Horizontbogen von 225° und zwar von Voraus bis beiderseits 22°30' hinter die Querlinie, und das nur in diesem Bogen sichtbar ist; "Seitenlichter": an Steuerbord ein grünes helles Licht und an Backbord ein rotes helles Licht, von denen jedes über einen Horizontbogen von 112°30', das heißt von Voraus bis 22°30' hinter die Querlinie auf der Seite, auf der das Licht angebracht ist, und nur in diesem Bogen sichtbar ist; "Hecklicht": ein weißes gewöhnliches Licht oder ein weißes helles Licht, das über einen Horizontbogen von 135°, und zwar 67°30' von Achteraus nach jeder Seite und nur in diesem Bogen sichtbar ist; "von allen Seiten sichtbares Licht": ein Licht, das über einen Horizontbogen von 360° sichtbar ist. Bild 1 Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen die für die Nacht vorgeschriebenen Lichter zusätzlich bei Tag gesetzt werden. Bei Anwendung dieses Kapitels gilt ein Schubverband, dessen Länge 110,00 m und dessen Breite 12,00 m nicht überschreiten, als ein einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb von gleicher Länge und Breite und ein Verband gekuppelter Fahrzeuge, dessen Länge 140,00 m überschreitet, als ein Schubverband von gleicher Länge. Ein auf Schleusung wartendes Fahrzeug, das stillliegt, kann die für die Fahrt vorgeschriebene Bezeichnung beibehalten. Die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Bezeichnungen sind in Anlage 3 abgebildet. Stand: 01. Februar 2012
§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen (Anlage 3: Bild 1) In diesem Kapitel gelten als "Topplicht" ein weißes starkes Licht, das über einen Horizontbogen von 225°, und zwar von vorn bis beiderseits 22°30' hinter die Querlinie, und das nur in diesem Bogen sichtbar ist; "Seitenlichter" an Steuerbord ein grünes helles Licht und an Backbord ein rotes helles Licht, von denen jedes über einen Horizontbogen von 112°30', das heißt von vorn bis 22°30' hinter der Querlinie, und nur in diesem Bogen sichtbar ist; "Hecklicht" ein weißes gewöhnliches Licht oder ein weißes helles Licht, das über einen Horizontbogen von 135°, und zwar 67°30' von hinten nach jeder Seite und nur in diesem Bogen sichtbar ist; "von allen Seiten sichtbares Licht" ein Licht, das über einen Horizontbogen von 360° sichtbar ist. Bild 1 Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen die für die Nacht vorgeschriebenen Lichter zusätzlich bei Tag gesetzt werden. Bei Anwendung dieses Kapitels gelten ein Schubverband, dessen Länge 110 m und dessen Breite 12 m nicht überschreitet, als ein einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb von gleicher Länge und ein Verband gekuppelter Fahrzeuge, dessen Länge 140 m überschreitet, als ein Schubverband von gleicher Länge. Die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Bezeichnungen sind in Anlage 3 abgebildet. Stand: 01. Januar 2004
Optische Strahlung Unter dem Begriff "Optische Strahlung " fasst man die Infrarot- Strahlung , das sichtbare Licht und die UV - Strahlung zusammen. Die optische Strahlung ist ein Teilbereich des elektromagnetischen Spektrums mit Wellenlängen zwischen 100 nm und 1 mm. Die Sonne ist eine natürliche Quelle der optischen Strahlung . Darüber hinaus kann man optische Strahlung künstlich erzeugen ( z.B. in Lasern, Lampen, Heizstrahlern, Solarien, Lichtbögen). Den sichtbaren Teil der optischen Strahlung nehmen wir mit den Augen wahr, die Infrarot- Strahlung spüren wir als Wärme. Die UV - Strahlung können wir dagegen nicht wahrnehmen. Andererseits kann sie bedeutend stärkere gesundheitliche Auswirkungen ( z.B. Sonnenbrand und Hautkrebs) haben als die anderen Bereiche der optischen Strahlung . Daher spielt sie im Strahlenschutz eine wichtige Rolle. Aber auch für die anderen Bereiche der optischen Strahlung sind unter Umständen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Das Projekt "Lichtbögen im neuen 42 Volt Bordnetz für Kraftfahrzeuge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Nachrichtentechnik durchgeführt. Von moderne Kraftfahrzeugen wird verlangt, dass sie zukünftig noch wesentlich weniger Kraftstoff verbrauchen als das jetzt noch der Fall ist. Das erfordert die Erhöhung der Wirkungsgradkette bezüglich der Bereitstellung elektrischer Energien im Kraftfahrzeug. Das kann nur durch Einsatz einer neuen (höheren) Spannungsebene geschehen (42 Volt). Bei diesen Spannung ist es möglich, dass sich im Betrieb und im Fehlerfall Lichtbögen bilden, die im Extremfall zu Bränden führen können. Die sichere Erkennung und ggf. Reaktion auf derartige Vorkommnisse sind der Schlüssel zum Einsatz dieser neuen und in jedem Fall erforderlichen Technologie. Nach dem Aufbau einer elektronisch reproduzierbar steuerbaren Funkenstrecke im Labor sollen zunächst an verschiedenen Lastsituationen die seriellen- und parallelen Lichtbögen sowohl im Zeitbereich als auch im Frequenzbereich untersucht werden. Die Ergebnisse werden direkt in ein Verfahren umgesetzt, das beim Projektpartner (Fa. HELLA KG) zur Realisation einer Lichtbogen-Detektion auf elektronischem Wege genutzt wird. Ziel: Serienanwendung in Kraftfahrzeugen
Das Projekt "PV SAFETY: Verbesserung der Zuverlaessigkeit von PV-Systemen mittels eines neuen Konzepts einschliesslich eines neuen Geraets zur Lichtbogenfeststellung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. General Information: Objectives The objective of the project is to develop and validate a new device to install in the DC wiring of PV systems in order to improve overall safety. This new device will be capable of - detecting faulty conditions such as electric arcs due to - failing contacts, ground faults, out of voltage circuits, etc.. In particular, the device should possibly be able to identify the location of such micro-arcs and their nature: loss of - isolation or loose contacts, and eventually clear them. The final result of the project should be the development of a comprehensive PV array safety concept including - specifications for equipment and procedures for DC-arc - prevention, arc detection and arc suppression. Technical Approach The collection of information concerning fault conditions, - especially of fires, which occurred in PV systems generated by arcs and micro-arcs in the DC wiring, connection boxes, switch boards etc. and their analysis will supply the basis to - recognize the common-mode failures generating the arc. Laboratory arc tests will permit the understanding and - characterising of the phenomena; while, by means of field - experiments, the lab results will be validated. An arc detector device which analyses the noise spectrum - created by an arc will be developed. The problem of the discrimination of signals coming from the environment (e.g. inverter or diffuse noises like radio - frequencies) will be solved for different categories of plant and site. By means of computer simulations the influence of the array - configuration on the propagation of the arc signal will be - assessed. Expected Achievements and Exploitation The outputs of this project are: - The research and the identification of common failures - causing an arc in DC wiring. - A deep knowledge of the development of an arc in DC wiring. Specifications concerning arc prevention and installation procedures. - Specification of arc containment by using suitable equipment and installation procedures. - Specification of an active arc detector circuit, using arc detection and suppression with a suitable disabling procedure. - Setting-up of a device or family of devices suitable to be installed in different PV systems to improve general safety and capable to prevent fires generated by electric DC arcs. - The arc detector device could be installed in all PV systems to be erected by the partners of the project and, with a licence agreement at reasonable conditions, by all EU PV installers. - This device should increase the safety of small and large PV power plants by providing protection against fires originated by arcs in the DC wiring of PV plants. Prime Contractor: Anit Impianti Fotovoltaici Srl.; Genova/Italy.
Das Projekt "Die Wirkung von Fein- und Ultrafeinstäuben auf vasoaktive Hormone und Endothelfunktion beim Menschen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Umweltmedizin durchgeführt. Ziel: Epidemiologische Untersuchungen zeigen übereinstimmend einen Zusammenhang zwischen Fein- und Ultrafeinstaubkonzentration in der Umwelt und kardiovaskulärer Morbidität und Mortalität. Der Mechanismus des Zusammenhangs ist unklar. Unsere Arbeit hatte zum Ziel, die Wirkung von hohen Feinstaubbelastungen auf vasoaktive Peptide, Entzündungsmediatoren und Adhäsionsmoleküle mit pathogenetischer Bedeutung für kardiale Erkrankungen zu bestimmen. Methodik: 14 gesunden männlichen Nichtrauchern mit mittlerem Alter von 26 Jahren (19-31) wurde zu 9 Zeitpunkten Blut entnommen: am 1. und 2. Tag jeweils beginnend um 8.00, 10.30, 15.00, 20.00 Uhr und am 3. Tag um 8.00 Uhr. Am 2. Tag wurden die Probanden beginnend um 9.00 Uhr 1 h lang inhalativ mit Partikelkonzentrationen belastet, experimentell erzeugt durch Lichtbogenhandschweissen von schwarzem Stahl mit Cellulose-ummantelten Elektroden. Die Partikel-Exposition wurde als PM2,5 und PM10 bestimmt. Gemessen wurden zu allen 9 Zeitpunkten folgende Stoffe im Serum: die vasoaktiven Hormone Atriales Natriuretisches Peptid (ANP, gemessen als proANP), Adrenalin, Noradrenalin und Relaxin, die Entzündungsmediatoren C-Reaktives Protein (CRP) und Interleukin 6 (IL-6), die Adhäsionsmoleküle Interzelluläres Zell-Adhäsionsmolekül-1 (ICAM-1), Vaskuläres Zell-Adhäsionsmolekül-1 (VCAM-1), E-selectin und Monocyte Chemoattraktant Factor-1 (MCP-1). Die Messwerte zu den 4 Zeitpunkten nach der Exposition wurden mit den tageszeitlich korrespondierenden Zeitpunkten vor der Exposition verglichen. Ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission liegt vor. Ergebnisse: Die Partikelkonzentrationen für PM2.5 betrugen im Mittel 6,2 mg/m3 (SD 3,7), die von PM10 6,2 (SD 3,4). Die Serumkonzentrationen von Adrenalin, Relaxin, CRP, Il-6, ICAM-1, VCAM-1, E-selectin, MCP-1 nach der Partikelexposition unterschieden sich nicht von denen vor der Partikelexposition. Dagegen stieg proANP 1, 6 und 11 h nach Expositionsbeginn deutlich und signifikant an und fiel bis 23 h nach Expositonsbeginn wieder auf den Ausgangswert ab, der höchste Wert wurde um 20.00 Uhr (d.h. 11 h nach Exposition) mit 870 fmol/ml (SD 364) gemessen im Vergleich 649 (SD 104) um 20.00 Uhr vor Exposition (p gleich 0,04). Noradrenalin war nur um 8.00 Uhr (d.h. 23 h nach Exposition) signifikant höher als um 8.00 Uhr vor Exposition: 435 pg/ml (SD 240) versus 213 pg/ml (SD 143). ANP wird als Reaktion auf die Dehnung des rechten Herz-Vorhofes sezerniert und korreliert mit pulmonal-arteriellem Druck und Widerstand. Die erhöhten ANP Konzentrationen nach Partikel-Belastung sind möglicherweise Ausdruck einer Rechtsherzbelastung durch Anstieg des pulmonal-arteriellen Widerstandes.
Das Projekt "Integrated Observations from Near Shore Sources of Tsunamis: Towards an Early Warning System (NEAREST)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung e.V. in der Helmholtz-Gemeinschaft (AWI) durchgeführt. NEAREST is addressed to the identification and characterisation of large potential tsunami sources located near shore in the Gulf of Cadiz; the improvement of near real-time detection of signals by a multiparameter seafloor observatory for the characterisation of potential tsunamigenic sources to be used in the development of an Early Warning System (EWS) Prototype; the improvement of integrated numerical models enabling more accurate scenarios of tsunami impact and the production of accurate inundation maps in selected areas of the Algarve (SW Portugal), highly hit by the 1755 tsunamis. In this area, highly populated and prone to devastating earthquakes and tsunamis, excellent geological/geophysical knowledge has already been acquired in the last decade. The methodological approach will be based on the cross-checking of multiparameter time series acquired on land by seismic and tide gauge stations, on the seafloor and in the water column by broad band Ocean Bottom Seismometers and a multiparameter deep-sea platform this latter equipped with real-time communication to an onshore warning centre. Land and sea data will be integrated to be used in a prototype of EWS. NEAREST will search for sedimentological evidences of tsunamis records to improve or knowledge on the recurrence time for extreme events and will try to measure the key parameters for the comprehension of the tsunami generation mechanisms. The proposed method can be extended to other near-shore potential tsunamigenic sources, as for instance the Central Mediterranean (Western Ionian Sea), Aegean Arc and Marmara Sea. Prime Contractor: Consiglio Nazionale delle Ricerche CNR; Roma; Italy.
Origin | Count |
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Bund | 77 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 71 |
Text | 4 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
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Language | Count |
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Deutsch | 76 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Keine | 42 |
Webseite | 35 |
Topic | Count |
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Boden | 50 |
Lebewesen & Lebensräume | 31 |
Luft | 50 |
Mensch & Umwelt | 77 |
Wasser | 26 |
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