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Beleuchtung in der Stadt und Vogelkollisionen – ein bedeutendes Problem

Lichtattraktion nächtlicher Zugvögel ist seit Jahrhunderten bekannt, insbesondere an Leuchttürmen und anderen küstennahen Lichtquellen. Zunehmend treten auch durch künstliche Beleuchtung verursachte Vogelkollisionen im Binnenland in Erscheinung. In Mitteleuropa wurde der Post Tower in Bonn am gründlichsten untersucht, an dem pro Herbstsaison rund 1.000 Zugvögel zu Schaden kamen. In Hamburg und Berlin wurden bei Untersuchungen zu Vogelkollisionen an Glasfassaden weitere lichtbedingte Vogelanflüge festgestellt. Künstliche Lichtquellen in der Nacht können Zugvögel desorientieren und sie zu Richtungsänderungen und Kreisflügen veranlassen, was zu Energieverlusten führt und tödliche Kollisionen verursachen kann. Lichtinduzierte Kollisionen wurden auch bei Zugvögeln beobachtet, die ihren aktiven Zug beendet hatten und sich bodennah aufhielten; das jeweils hellste Licht der Umgebung wurde angeflogen. Zugvögel unterliegen bereits zahlreichen Gefährdungen, unter denen sich neben Glas auch die zunehmende künstliche Beleuchtung in den letzten Jahrzehnten drastisch auswirkt. Daher muss die Lichtverschmutzung reduziert werden. Nach außen wirksame Beleuchtung an Bauwerken ist künftig erheblich zu beschränken. Abstrahlungen in die Umgebung oder gar nach oben sind zu unterlassen. Helle Beleuchtung in Bodennähe ist auf das unumgänglich notwendige Maß zu reduzieren. An höheren Bauwerken sind Lichtemissionen zur Erhaltung des dunklen Luftraums notfalls durch Abschirmungsmaßnahmen zu unterbinden. Ohne diese Maßnahmen wird die biologische Vielfalt weiter gefährdet.

Gewässer unter künstlichem Licht – Auswirkungen von Licht verschiedener Wellenlängen auf die Phototaxis von Wasserinsekten

Es gibt zunehmend Hinweise darauf, dass künstliches Licht bei Nacht (artificial light at night – ALAN) zum Insektenrückgang beiträgt. Eine der auffälligsten Auswirkungen ist die Anziehung von Fluginsekten durch ALAN, wobei Lichtemissionen im kurzwelligen Bereich besonders anziehend wirken. Der Einfluss von ALAN auf Wasserinsekten, die entweder ihre Larvalphase oder ihren gesamten Lebenszyklus im Süßwasser verbringen, ist kaum erforscht. Hier fassen wir eine Studie zusammen, bei der wir die Reaktion aquatischer Insektenstadien auf verschiedene Lichtspektren und Leuchtdichten mit Unterwasserlichtfallen in einem Grabensystem untersuchten. Ähnlich wie bei fliegenden Insekten zeigte sich bei aquatischen Insektenstadien eine positive Phototaxis. Im Gegensatz zu fliegenden Stadien gibt es jedoch keine Präferenz für kurzwelliges Licht. Die Reaktion auf Wellenlängen im mittleren sichtbaren Bereich war für aquatische Lebensstadien aller untersuchten Ordnungen der Insekten signifikant. Dies ist offenbar eine Anpassung an die spektrale Lichtabschwächung in Binnengewässern, wobei diverse optische Komponenten kurzwelliges Licht abschwächen können. Insofern scheint eine Reduzierung der Emissionen im kurzwelligen Bereich, wie sie zum Schutz von Fluginsekten empfohlen wird, für aquatische Insektenstadien weniger zielführend. Hier dürften Schutzmaßnahmen wie eine Verbesserung der Abstrahlungsgeometrie oder die Verringerung von Lichtstrom und Beleuchtungsdauer wirksamer sein. Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe von Binnengewässern müssen im Sinne des Naturschutzes die Reaktionen aller Organismen und Lebensstadien – aquatisch und terrestrisch – auf Licht verschiedener Wellenlängen berücksichtigt werden.

Messung und Bewertung der ökologischen Lichtverschmutzung – Anforderungen an die interdisziplinäre Lichtmessung

Künstliches Licht in der Nacht ist eine Form der Umweltverschmutzung (Lichtverschmutzung), die mittlerweile zu einem naturschutzrelevanten Problem avanciert ist. Lichtverschmutzung nimmt weltweit rasant zu, mit weitreichenden ökologischen Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und damit auch auf die biologische Vielfalt. Die ebenfalls zunehmende Forschung zur Lichtverschmutzung ist sehr interdisziplinär, da das Wissen über die Nacht über viele verschiedene Fachrichtungen fragmentiert ist. Dies hat zu einem beunruhigenden Mangel an Konsistenz und konzeptioneller Organisation bei der Messung nächtlichen Lichts geführt. Ein ganzheitliches Konzept für Lichtmessungen fehlt bisher, ist aber zur gezielten Erforschung der Zusammenhänge zwischen dem Verlust natürlicher nächtlicher Dunkelheit und der Störung ökologischer Systeme notwendig. Nur wenn Lichtimmission und Lichtemission präzise quantifiziert werden können, ist eine Bewertung des Ausmaßes der Lichtverschmutzung und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs möglich. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über existierende Messmethoden und erörtert, wie man künstliche Beleuchtung zukünftig am besten charakterisieren und messen kann.

Internationales Jahr des Lichtes

Am 20. Dezember 2013 rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Jahr 2015 als “Internationales Jahr des Lichts und der lichtbasierten Technologien” aus. Das Jahr des Lichts “soll an die Bedeutung von Licht als elementare Lebensvoraussetzung für Menschen, Tiere und Pflanzen und daher auch als zentraler Bestandteil von Wissenschaft und Kultur erinnern. Wissenschaftliche Erkenntnisse über das Licht erlauben ein besseres Verständnis des Kosmos, führen zu besseren Behandlungsmöglichkeiten in der Medizin und zu neuen Kommunikationsmitteln.”

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - AW Windenergie Bramsche GmbH & Co. KG (Az.: 6019-19)

Die AW Windenergie Bramsche GmbH & Co. KG hat gem. § 15 Abs. 1 BImSchG eine Änderungsanzeige zum Wechsel der Hindernisbefeuerung auf eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) der sieben WEA im Windpark Bramsche-Ahrensfeld angezeigt. Bei der BNK handelt es sich um eine Nachtkennzeichnung, die durch Sensorik die Erfassung von Flugobjekten vornimmt und bei Notwendigkeit die Befeuerung einschaltet. Ziele der BNK sind eine Reduzierung der Lichtemissionen um bis zu 90% sowie eine erhöhte Bevölkerungsakzeptanz. Die Anlagen befinden sich in der Stadt Bramsche, Gemarkung Epe, Flur 19, Flurstück 43, Flur 18, Flurstücke 36/1, 19, 14/4 und 32, Flur 6, Flurstück 40/9 sowie Gemarkung Schleptrup, Flur 4, Flurstück 544/1.

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - AW Windenergie Bramsche GmbH & Co. KG (Az.: 6026-19)

Die AW Windenergie Bramsche GmbH & Co. KG hat gem. § 15 Abs. 1 BImSchG eine Änderungsanzeige zum Wechsel der Hindernisbefeuerung auf eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) der sieben WEA im Windpark Bramsche-Ahrensfeld angezeigt. Bei der BNK handelt es sich um eine Nachtkennzeichnung, die durch Sensorik die Erfassung von Flugobjekten vornimmt und bei Notwendigkeit die Befeuerung einschaltet. Ziele der BNK sind eine Reduzierung der Lichtemissionen um bis zu 90% sowie eine erhöhte Bevölkerungsakzeptanz. Die Anlagen befinden sich in der Stadt Bramsche, Gemarkung Schleptrup, Flur 2, Flurstück 140, Flur 1, Flurstück 59 sowie Gemarkung Engter, Flur 2, Flurstück 351, Flur 1, Flurstück 157, 56/4, 149, 150.

Vorprüfergebnis nach UVPG; 2. Planänderung 380-kV-Ltg. Wahle-Mecklar A, HDD-Bohrung Nr. 8 im 24-Stunden-Betrieb

Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden: Vorhabensträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, eine Planänderung in der Form einer Plangenehmigung nach § 43d EnWG i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 74 Abs. 6 VwVfG beantragt. Die Vorhabensträgerin hat auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses eine detaillierte Bauausführungsplanung erstellt. Im Zuge dessen beantragte sie im Bauabschnitt Rhene (Samtgemeinde Baddeckenstedt) für die Ausführung der HDD-Bohrung Nr. 8 zur Unterquerung des Flusses Innerste, der Bundesstraße 6 sowie der Bahnstrecke 1773 Hildesheim-Goslar beim Eisenbahnbundesamt (im Folgenden: EBA) eine Zulassung im Einzelfall. Die planfestgestellte Erdkabelleitung soll in diesem Bereich durch 12 parallele HDD-Spülbohrungen mit einer Länge von jeweils ca. 750 m verlegt werden. Das EBA erteilte mit Bescheid vom 09.12.2020 die begehrte Zulassung im Einzelfall. Der Bescheid erklärt eine Vorgabe der DB Netze AG für verbindlich, wonach ab Eintritt der Bohrspitze in den Bereich der theoretischen Böschungslinie die Bohrarbeiten im 24-Stunden-Durchlaufbetrieb durchzuführen sind. Damit gehen nächtliche Lärm- und Lichtemissionen einher. Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabensträgerin bei der Planfeststellungsbehörde eine 2. Planänderung zur Durchführung der HDD-Bohrung Nr. 8 im 24-Stunden-Betrieb beantragt.

WP Holtwicker Mark Allgemeine Vorprüfung "BNK"

Die Holtwicker Mark GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an vier genehmigten Windenergieanlagen (WEA) auf den Grundstücken in Rosendahl, Kreis Coesfeld, Gemarkung: Hotwick, Flur: 25, Flurstück: 16 (WEA 1); Flur: 25, Flurstück:9 (WEA 2); Flur: 23, Flurstück: 5 (WEA 3) Flur: 23, Flurstück: 10 (WEA 4). Mit immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsbescheid vom 15.11.2016 wurde die Errichtung und der Betrieb der vier WEA genehmigt. Um eine Minderung der Lichtemissionen zu erzielen, ist zukünftig der Betrieb einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an den vier WEA vorgesehen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG ist bei der Änderung eines Vorhabens, für das eine UVP durchgeführt worden ist, eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchzuführen. Gemäß Ziffer 3 der Anlage 3 UVPG sind die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter zu beurteilen. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine UVP-Pflicht besteht. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sind keine erheblichen negativen Um-welt-auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu erwarten. Durch die Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung entsteht auf diese Schutzgüter keine zusätzliche negative Beeinträchtigung. Ebenso sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit, zu erwarten. Durch den Betrieb der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfolgt die optische Signalgebung durch die Leuchtfeuer bedarfsgerecht, wenn sich ein Flugzeug im Umfeld der WEA befindet. Eine Dauerhafte Signalgebung der WEA ist somit zukünftig nicht mehr vorgesehen. Durch das Vorhaben erfolgt eine Reduzierung der Lichtimmissionen. Weitergehende Auswirkungen der WEA wurden bereits im ursprünglichen Genehmigungs-verfahren abschließend betrachtet. Es liegen insgesamt keine erheblichen Umweltauswirkungen vor.

Technische Maßnahmen zur Minderung akzeptanzhemmender Faktoren der Windenergienutzung an Land

Ob weniger Lärm durch aerodynamisch optimierte Rotorblätter oder weniger störendes Licht durch nächtliche Beleuchtung (Hindernisbefeuerung) nur nach Bedarf  – eine Reihe technischer Möglichkeiten kann helfen, dass Menschen und Tiere im Umfeld von Windenergieanlagen weniger bis gar nicht gestört oder gefährdet werden. Wie genau, erläutert dieses Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes.

organigramm-end9e6.pdf

Special Envoys to the President for the Strategic Development of the BfS President‘s Department PB N. N. Dr. Thomas Jung 030|18333-2100 President Dr. Inge Paulini 030|18333-1100 Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100 Staff Unit St-RK Risk Communication Dr. Michael Thieme 030|18333-2500 Vice President Norbert Nimbach 030|18333-1110 Central Office Division Z Martina Hagemann (Commissioner for Finance) 030|18333 - 1200 Unit PB 1 President‘s Office N. N. 030|18333-1121 Unit PB 2 Public Relations Achim Neuhäuser 030|18333-4120 Unit PB 3 National and International Cooperation, Reporting Annemarie Schmitt-Hannig 030|18333-2110 Staff Unit St-QC QM, Compliance, Prevention of Corruption / Internal Revision Heike Hartmann 030|18333-1300 Department SW Radiation Protection and Environment Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100Department SG Radiation Protection and Health Dr. Thomas Jung 030|18333-2100Division RN Emergency Preparedness & Response Dr. Matthias Zähringer 030|18333-6710Division UR Environmental Radioactivity PD Dr. Frank Wissmann 030|18333-4200Division WR Effects and Risks of Ionising and Non-Ionising Radiation PD Dr. Michaela Kreuzer 030|18333-2200Unit Z 1 Organisational and Personnel Development Dr. Dirk Daiber 030|18333-1310Section RN 1 Coordination of Emergency Response Systems Christian Höbler 030|18333-6720Section UR 1 Radon Metrology Dr. Joachim Döring 030|18333-4260Section WR 1 Radiation Biology N. N.Unit Z 2 Human Resources Management Meike Winkelhaus (m.d.W.d.G.b.) 030|18333-1229Section RN 2 Emergency Response Centre – Situation Assessment Dr. Florian Gering 030|18333-2570Section UR 2 Radon and NORM Dr. Bernd Hoffmann 030|18333-4210Section WR 2 Biological Dosimetry Dr. Ulrike Kulka 030|18333-2210Section MB 2 Medical Reports on Radiation Hygiene Issues and in Approval Procedures Vladimir Minkov (m.d.W.d.G.b.) 030|18333-2311 Unit Z 3 Finance / Purchasing N. N. 030|18333-1272Section RN 3 Operation of the Emergency Response Centre Bianka Denstorf 030|18333-4110Section UR 3 Emissions / Immissions Air Dr. Christopher Strobl 030|18333-2510Section WR 3 Radiation Epidemiology and Risk Assessment Dr. Nora Fenske 030|18333-2250Section MB 3 External und Internal Dosimetry, Biokinetics Dr. Augusto Giussani 030|18333-2330 Unit Z 4 Coordination und Administration of Research Projects Dr. Michael J. Warning 030|18333-1528Section RN 4 IMIS Measuring Tasks Dr. Ulrich Stöhlker 030|18333-6730Section UR 4 Discharges / Immissions Water Dr. Christiane Wittwer 030|18333-4330Section WR 4 Optical Radiation (UV Radiation, Light, Infrared) Dr. Daniela Weiskopf 030|18333-2140Section MB 4 Occupational Radiation Protection, Radiation Protection Register Dr. Uwe Oeh 030|18333-2410 Unit Z 5 Legal Affairs, Notification and Approval Procedures Adina Inan 030|18333-1410Section RN 5 IMIS Management Dr. Werner Preuße 030|18333-4410Section UR 5 Dosimetry and Spectrometry N. N.Section WR 5 Electric, Magnetic and Electromagnetic Fields Dr. Gunde Ziegelberger 030|18333-2142Section MB 5 Incorporation Monitoring Dr. Udo Gerstmann 030|18333-2430 Unit Z 6 Information Technology N. N. 030|18333-1460Section RN 6 Atmospheric Radioactivity and Trace Analysis Dr. Andreas Bollhöfer 030|18333-6770Section UR 6 Radioecology Dr. Martin Steiner 030|18333-2540Competence Centre EMF N. N.Section MB 6 Safety of Radiation Sources, Radiological Incidents, Type Approval Renate Czarwinski 030|18333-4510 Unit Z 7 Properties and Internal Service Hans-Thomas Damm 030|18333-1320 Secretary of the Commission on Radiological Protection (SSK) Monika Müller-Neumann 030|18305-3730 Division MB Medical and Occupational Radiation Protection Professor Dr. Gunnar Brix 030|18333-2300 Section MB 1 Determination and Assessment of Patients’s Radiation Exposures in Diagnostics and Therapy Dr. Jürgen Griebel 030|18333-2320 Section RN 7 Response to Nuclear Security Events Dr. Britta Lange 030|18333-4142 Section MB 7 Evaluation of Significant Radiological Incidents in Medicine and Medical Emergency Management N. N. Data Protection Adina Inan Information Security Dr. Michael J. Warning 030|18333-1410Equal Opportunities Regina Gartung030|18333-1188 030|18333-1528IT Security Heimfried Kriegel030|18333-1151 Organisational chart of the Federal Office for Radiation Protection The structure of the laboratories operated in divisions SG and SW is depicted as an additional organisational chart on the BfS website in the section ‘Organisational structure of BfS’. Adresses Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter-Lebenstedt Ingolstädter Landstraße 1 85764 Oberschleißheim-Neuherberg Köpenicker Alle 120-130 10318 Berlin-Karlshorst Rosastraße 9 79089 Freiburg im Breisgau Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Graf-von-Stauffenberg-Straße 13 24768 Rendsburg Contact Phone: (+49) 030|18333-0 Internet: www.bfs.de E-Mail: epost@bfs.de WHO Collaborating Centre for Ionising and Non- Ionising Radiation and Health contact: Annemarie Schmitt-Hannig 030|18333-2110 Coordinators Standardisation: N.N. Officer of Research N. N. Employer‘s Officer for Severely Disabled People Heimfried Kriegel 030|18333-1151 General Counsellor for Severely Disabled People N.N. Local Counsellors for Severely Disabled People Salzgitter: Stephan Pinkert 030|18333-1618 Neuherberg: Nathalie Zander 030|18333-2577 Berlin: Detlef Gärtner 030|18333-4603 General Staff Council (Presidency) Michael Thomas030|18333-2517 Local Staff Councils (Presidency) Salzgitter: Saskia Ender Neuherberg: Lydia Heide Berlin: Martin Neumann Freiburg: Bernhard Prommer Bonn: Maria Volkert Rendsburg: Anna Schuster030|18333-1239 030|18333-2588 030|18333-4423 030|18333-6733 030|18305-3761 04331|13-2229 Radiation Protection Representatives Berlin: Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100 Neuherberg: Prof. Dr. Gunnar Brix 030|18333-2300 Freiburg, Bonn, Rendsburg: Dr. Matthias Zähringer 030|18333-6710 Gz.: Z 1 – 04131/2018 As at: 2018-07-06

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