This publication contains the software and data used in the analysis presented in the paper "What’s in a Watt? Interpreting nightlights satellite data via citizen science observations". In the Nachtlichter project, citizen scientists went out at night and classified and counted light sources, reporting the data via an app. This publication contains a subset of that data, as well as software tools to compare the data to satellite data from the VIIRS DNB.
Teil 1: Großschmetterlinge | Libellen | Heuschrecken und Grillen | Zikaden | Netzflügler Teil 2: Bienen und Wespen | Köcherfliegen | Schnabelfliegen | Raubfliegen | Eintagsfliegen | Schwebfliegen Teil 3: Wasserkäfer | Laufkäfer | Prachtkäfer | Blattkäfer | Blatthornkäfer | Bockkäfer | Rüsselkäfer Teil 4: Wanzen | Kurzflügelkäferartige und Stutzkäfer | Kapuzinerkäferartige und weitere Zusammenfassung Die vorliegende Publikation ist die erste Fassung einer Roten Liste der Großschmetterlinge ( Lepidoptera ) für Berlin. Zum Zeitpunkt Dezember 2017 waren aus Berlin 891 Arten der sogenannten Großschmetterlinge (ohne Psychidae) bekannt. Von diesen werden 856 Arten als bodenständig eingestuft, von denen wiederum 44 % einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. 150 Arten (17,5 %) sind sogar verschollen oder ausgestorben. Hauptursachen für diese Entwicklung sind der dramatische Verlust von Feuchtgebieten (Moore und feuchte Mähwiesen) und Trockenrasen, die weiter zunehmende Bebauung, der Straßenverkehr und die Lichtverschmutzung. Zusammenfassung: In Berlin wurden bisher 61 Libellenarten nachgewiesen, von denen 58 als etabliert angesehen werden. Im Vergleich zur bisherigen Gesamtartenliste gibt es drei Neuzugänge ( Anax ephippiger, Crocothemis erythraea, Sympetrum meridionale ). Die Vorkommen dieser 58 Arten wurden hinsichtlich ihrer Gefährdung analysiert. Im Ergebnis wurden 23 Arten (40 ) in die Rote Liste aufgenommen. Vier Arten gelten als ausgestorben/ verschollen, sechs wurden als vom Aussterben bedroht, drei als stark gefährdet, drei als gefährdet und sieben als extrem selten eingestuft. Eine Art konnte auf Grund unzureichender Datenlage nicht bewertet werden. 34 Arten (59 %) werden als ungefährdet angesehen. Vier in der alten Roten Liste als “ausgestorben” eingestufte Arten ( [la]Epitheca bimaculata, Leucorrhinia albifrons, Leucorrhinia caudalis% und Orthetrum coerulescens ) konnten wiedergefunden werden. Es werden Anmerkungen zur Situation ausgewählter Arten gemacht. Zudem wird die Gefährdungssituation der Libellengemeinschaften einzelner Lebensraumtypen kurz erörtert. Zusammenfassung: Als Grundlage für die Überarbeitung der Roten Liste der Heuschrecken Berlins wurde eine Datenbank mit allen verfügbaren Daten erstellt. Diese Daten wurden in einer Rasterkartierung ausgewertet und anschließend die Parameter ermittelt, die der Gefährdungsanalyse zugrunde liegen. Aus Berlin sind Nachweise von 61 Heuschreckenarten bekannt. Davon gelten 52 Arten als etabliert. Das ist gegenüber der letzten Roten Liste eine Zunahme um sechs Arten. 22 der etablierten Arten wurden einer Gefährdungskategorie zugeordnet (42,3 %). Neun Heuschreckenarten sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht (17,3 %). Sieben Arten sind seit langem verschollen (13,5 %). Zusammenfassung: Erstmalig wird für das Land Berlin eine Rote Liste der Zikaden vorgelegt, außerdem eine aktualisierte Gesamtartenliste. Von insgesamt 337 Arten gelten demnach 39 Arten als verschollen, 25 als vom Aussterben bedroht (Kategorie 1), 5 als stark gefährdet (Kategorie 2) und 15 als gefährdet (Kategorie 3). 20 Arten gelten als gefährdet mit unbekannten Ausmaß (Kategorie G), 14 Arten als extrem selten (Kategorie R), 12 Arten wurden auf die Vorwarnliste gesetzt (Kategorie V) und für 14 Arten wurde der Befund “Daten defizitär” gestellt (Kategorie D). Für drei Arten wurde eine besondere Verantwortlichkeit Berlins festgestellt, die Schmuckseggenzirpe ( Cicadula ornata ), die Braune Kragenzirpe ( Anoplotettix fuscovenosus ) und die Dünenzirpe ( Pinumius areatus ). Die beiden erstgenannten kommen deutschlandweit nur in Berlin vor, die letztere weist hier Schwerpunktvorkommen auf. Zusammenfassung: Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand kommen in Berlin 74 Arten aus der Gruppe der Netzflüglerartigen ( Neuropterida ) vor, davon neun Kamelhalsfliegen, eine Schlammfliege und 64 Echte Netzflügler. 17 Arten (23 %) werden in die Rote Liste aufgenommen. Für zehn weitere Arten unterbleibt eine Gefährdungseinstufung aufgrund der mangelhaften Datenlage. Im Vergleich zur ersten Roten Liste der Berliner Netzflüglerartigen werden deutlich weniger Arten als gefährdet angesehen. Das ist vorwiegend auf Änderungen in der Definition der Gefährdungskategorien und nicht auf eine Verbesserung der Lebensraumsituation zurückzuführen.
In der Grünanlage Görlitzer Park hat das Land Berlin ein neues Beleuchtungskonzept umgesetzt und im Rahmen des Vorhabens alle bereits bestehenden 75 Beleuchtungsanlagen modernisiert und mit neuen, steuerbaren Leuchten ausgestattet. Zudem sind 43 Lichtpunkte neu entstanden. Die Kosten des Vorhabens beliefen sich auf rund 650.000,00 Euro, die Finanzierung erfolgte aus dem Mitteln des Berliner Sicherheitsgipfels. Mit der neuen Beleuchtung sollen die Hauptwege sowie die Ein-und Ausgänge des Parks gut ausgeleuchtet und damit ein sicheres Gefühl bei der Nutzung in den Abend- und Nachtstunden geschaffen werden. Auf der Basis der Festlegungen des Berliner Sicherheitsgipfels und dem von den Sicherheitsbehörden formulierten Bedarf, wurde das Projekt im Einklang mit dem Charakter der Grünanlage und entsprechend den Belangen des Umwelt- und des Naturschutzes umgesetzt. Deshalb wurden die LED-Leuchten so ausgewählt, dass das Licht gezielt nach unten und so wenig wie möglich in die Vegetation und die Randbereiche der Wege strahlt. Die Leuchten sind im regulären Betrieb gedimmt. So werden die Auswirkungen auf nachtaktive Lebewesen und die Lichtverschmutzung auf ein Mindestmaß reduziert. Auch die Lichtfarbe wurde bewusst so gewählt, dass das Licht wenig attraktiv für diese Arten ist. Trotzdem sind die Wege gleichmäßig und sehr gut beleuchtet. Um auch den Sicherheitsanforderungen nachzukommen, kann die Beleuchtung im gesamten Park bei Bedarf – zum Beispiel bei einem Polizeieinsatz- angepasst werden. Ein Anruf der Sicherheitsbehörden in der Leitstelle der Stromnetz Berlin GmbH genügt, und das Beleuchtungsniveau erhöht sich in Sekunden deutlich. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Diverse bisher unbeleuchtete Bereiche sind mit neuen Lichtpunkten ausgestattet worden, zum Beispiel in der Verlängerung der Ratiborstraße zum mittleren Hauptweg, im Eingangsbereich Skalitzer Straße parallel zur Wiener Straße oder Hochmaste zur Beleuchtung der Görlitzer Brücke. Beleuchtungsanlagen auf bisher bereits beleuchteten Wegen sind durch zusätzliche Lichtpunkte ergänzt worden, zum Beispiel in der Verlängerung der Falckensteinstraße zum mittleren Hauptweg. Alle Leuchten im Park sind jetzt mit einer Steuerung ausgestattet. Diverse Eingangsbereiche außerhalb des Parks werden jetzt besser ausgeleuchtet, Gasleuchten in diesen Bereichen umgerüstet und teilweise mit zusätzlichen Beleuchtungsanlage ergänzt, zum Beispiel im Eingangsbereich Oppelner Straße. Die Planung und die Umsetzung des Vorhabens erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und den Sicherheitsbehörden. Nur unter dieser Voraussetzung war die Planung und Umsetzung innerhalb von 24 Monaten möglich.
Künstliches Licht in der Nacht ist eine Form der Umweltverschmutzung (Lichtverschmutzung), die mittlerweile zu einem naturschutzrelevanten Problem avanciert ist. Lichtverschmutzung nimmt weltweit rasant zu, mit weitreichenden ökologischen Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und damit auch auf die biologische Vielfalt. Die ebenfalls zunehmende Forschung zur Lichtverschmutzung ist sehr interdisziplinär, da das Wissen über die Nacht über viele verschiedene Fachrichtungen fragmentiert ist. Dies hat zu einem beunruhigenden Mangel an Konsistenz und konzeptioneller Organisation bei der Messung nächtlichen Lichts geführt. Ein ganzheitliches Konzept für Lichtmessungen fehlt bisher, ist aber zur gezielten Erforschung der Zusammenhänge zwischen dem Verlust natürlicher nächtlicher Dunkelheit und der Störung ökologischer Systeme notwendig. Nur wenn Lichtimmission und Lichtemission präzise quantifiziert werden können, ist eine Bewertung des Ausmaßes der Lichtverschmutzung und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs möglich. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über existierende Messmethoden und erörtert, wie man künstliche Beleuchtung zukünftig am besten charakterisieren und messen kann.
Wirkungen des Lichts Licht ermöglicht uns, unsere Umwelt mit den Augen wahrzunehmen. Licht dient aber nicht nur dem Sehvorgang, sondern beeinflusst auch körpereigene Botenstoffe und stellt die "innere Uhr". Übersteigt die Bestrahlungsstärke bestimmte Werte, kann Licht vor allem die Augen schädigen. Eine zu hohe Lichtintensität überfordert die Anpassungsfähigkeit des Auges. Der Mensch wird geblendet. Die Blendung von Fahrzeugführern oder Piloten durch Lichtquellen wie starke Laserpointer ist sehr gefährlich und kann Menschenleben kosten. Die Wellenlängen optischer Strahlung dringen unterschiedlich tief ins Auge ein Visuelle Wirkungen Licht ermöglicht uns, unsere Umwelt mit den Augen wahrzunehmen. Die visuelle Wirkung von Licht auf den Menschen entsteht durch Reizung spezieller Rezeptorzellen in der Netzhaut des Auges ("Stäbchen" und "Zapfen"). Die auf die Rezeptoren einwirkenden Reize werden über den Sehnerv in die für die Verarbeitung visueller Signale verantwortlichen Bereiche des Gehirns weitergeleitet. Die Zapfen dienen dem Farbensehen, die lichtempfindlicheren Stäbchen ermöglichen Nacht- oder Dämmerungssehen – allerdings nur in Schwarz-Weiß. Nicht-visuelle (melanopische) Wirkungen Licht dient nicht nur dem Sehvorgang, sondern beeinflusst auch körpereigene Botenstoffe und stellt die "innere Uhr". Für die Wirkung von Licht als Zeitgeber ist maßgeblich ein dritter, ebenfalls in der Netzhaut lokalisierter Rezeptortyp verantwortlich: die lichtempfindlichen (photosensitiven) retinalen Ganglienzellen. Dieser Rezeptortyp reagiert vor allem (aber nicht nur) auf blaues Licht mit Wellenlängen um ca. 480 nm und vermittelt unter anderem die Unterdrückung der Ausschüttung des "Schlafhormons" Melatonin aus der Zirbeldrüse (Pinealdrüse). Dadurch beeinflusst Licht den Schlaf-Wach-Rhythmus. Es fördert tagsüber die Wachheit und wirkt sich positiv auf die Leistungsfähigkeit und die Stimmung aus. Abends und nachts, wenn der steigende Melatoninspiegel den Schlaf fördert und der Körper sich auf eine Ruhephase einstellt, kann Licht, vor allem wenn es einen hohen Blauanteil hat, dem Schlaf entgegenwirken. Zu viel Licht kann schaden Übersteigt die Bestrahlungsstärke bestimmte Werte, kann Licht vor allem die Augen schädigen. Dies gilt insbesondere für den energiereichen, blauen Teil des sichtbaren Spektrums ("Blaulichtgefährdung"). Die aufgenommene Energie des Lichts wird in chemische Reaktionsenergie umgesetzt. Es können beispielsweise reaktionsfreudige Sauerstoff-Formen entstehen, die Zellen der Netzhaut ( Retina ) - wie z.B. Photorezeptoren - oder Zellen des retinalen Pigmentepithels (RPE) schädigen. Besonders wirksam sind Wellenlängen um circa 440 nm . Ausmaß der Schäden ist abhängig von der Wellenlänge Da das Ausmaß der photochemischen Schäden von der Wellenlänge abhängt, zieht man für die Beurteilung künstlicher optischer Strahlungsquellen eine wellenlängenabhängige Wichtungsfunktion heran. Diese wird auch für die Einordnung von Lampen und Lampensystemen in Risikogruppen herangezogen und hat in Normen und gesetzliche Regelungen Eingang gefunden. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind die üblichen Lampen und Lampensysteme aber als augensicher zu betrachten. Trotzdem empfiehlt es sich nicht, aus kurzem Abstand für längere Zeit in eine helle Strahlungsquelle zu sehen. Dies gilt insbesondere für Kinder, bei denen die Durchlässigkeit der Augenlinse für sichtbares Licht (und auch für UV -A-Strahlung) größer ist als bei Erwachsenen. Normalerweise wird der Blick in eine (zu) helle Lichtquelle ohnehin als unangenehm empfunden und unterbleibt schon aus diesem Grund. Im langwelligen, roten Teil des sichtbaren Spektrums stehen - so wie auch im Infrarot-Bereich - thermische Wirkungen im Vordergrund. Die Schäden entstehen im Wesentlichen durch Erhitzung. Hierfür sind aber höhere Bestrahlungsstärken erforderlich. Eine bleibende Netzhautschädigung kann man sich zuziehen, wenn man ungeschützt in die Sonne oder in starke künstliche Lichtquellen wie z.B. Laser blickt. Blendung Wird das Auge einer zu hohen Lichtintensität ausgesetzt, wird die Anpassungsfähigkeit des Auges überfordert. Der Mensch wird geblendet. Ausmaß und Dauer der Blendung hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören Leuchtdichte und Ausdehnung der Lichtquelle, der Projektionsort auf der Netzhaut, die Umgebungshelligkeit, der Adaptationszustand des Auges, aber auch individuelle Faktoren wie das Alter der betroffenen Person. Bei der so genannten "physiologischen Blendung" wird die Wahrnehmung visueller Informationen tatsächlich messbar vermindert. Bei der so genannten "psychologischen Blendung" wird Licht als unangenehm hell oder ablenkend empfunden. Insbesondere diese Form ist in hohem Maße durch subjektives Empfinden geprägt. Durch Blendung wird die Sehfähigkeit für eine gewisse Zeit eingeschränkt. Auch wenn diese Wirkung vorübergehender Natur ist und keinen Augenschaden darstellt: Das Risiko für Unfälle kann deutlich erhöht werden. Die Blendung von Fahrzeugführern oder Piloten durch Lichtquellen wie starke Laserpointer ist sehr gefährlich und kann Menschenleben kosten. Wer Piloten oder Fahrzeugführer blendet, macht sich in Deutschland strafbar ( § 315 und § 315b Strafgesetzbuch). Mögliche Langzeitwirkungen In letzter Zeit wird verstärkt diskutiert, ob sich lichtbedingte Schäden an der Netzhaut oder im retinalen Pigmentepithel (RPE) über die Lebenszeit aufaddieren und zu Erkrankungen wie der altersbedingten Makuladegeneration (AMD) beitragen können. Studien betrachten in diesem Zusammenhang vor allem die Auswirkungen langjähriger natürlicher Sonnenstrahlung, beispielsweise bei Fischern oder anderen beruflich exponierten Personengruppen. Ergebnisse aus Tierversuchen weisen auf schädigende Wirkungen von Blaulicht aus LEDs auf die Retina hin. Allerdings muss dabei die Übertragbarkeit auf die reale Expositionssituation beim Menschen hinterfragt werden. Insgesamt reichen die vorliegenden Erkenntnisse nicht aus, um abzuschätzen, ob und inwiefern künstliche Strahlenquellen neben der natürlichen Strahlenquelle Sonne auf die Lebenszeit gesehen einen relevanten Beitrag zur Entstehung altersbedingter Augenerkrankungen leisten. Wirkungen auf die Umwelt Abendliche und nächtliche Beleuchtung hat Auswirkungen auf Tiere, insbesondere auf nachtaktive Insekten, die besonders durch UV -Licht und die benachbarten Wellenlängen des sichtbaren Lichts (violett und blau) angezogen werden. Eine bedarfsgerechte Beleuchtung, bei der insbesondere die unnötige Abstrahlung von Licht nach oben und zu den Seiten vermieden wird, kann diese nachteiligen Auswirkungen vermindern. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise unter: Interdisziplinärer Forschungsverbund Lichtverschmutzung: Verlust der Nacht BfN -Skripten 543 (2019) Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB), Arbeitsbericht 186 (2020), Lichtverschmutzung – Ausmaß, gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen sowie Handlungsansätze Stand: 07.10.2025
Der Bereich der optischen Strahlung fängt mit der Infrarot-Strahlung (Wärmestrahlung), die bei ca. 10 13 Hz beginnt und bis etwa 3,8 x 10 14 Hz reicht, an. Daran schließt sich das sichtbare Licht zwischen 3,8 x 10 14 und 7,9 x 10 14 Hz (entspricht Wellenlängen von ungefähr 780 bis 380 nm) an. Mit der ultravioletten Strahlung zwischen 7,9 x 10 14 und ca. 1,5 x 10 15 Hz (kurzwellige Ultraviolettstrahlung mit Wellenlängen < 200 nm) endet der Bereich der nichtionisierenden Strahlung. Die Übergänge zwischen den einzelnen Bereichen des elektromagnetischen Spektrums sind fließend. Im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist sichtbares Licht, einschließlich der infraroten und ultravioletten Strahlung, das von einer Anlage ausgeht, eine Emission im Sinne dieses Gesetzes. Wenn diese Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen können, sind das schädliche Umwelteinwirkungen, denen gemäß dem BImSchG entgegengewirkt werden muss. Künstliche Lichtquellen können zu Blendungen bzw. zu störenden Wohnraumaufhellungen führen. Da es keine allgemeine Verwaltungsvorschrift gemäß § 48 BImSchG gibt, die Licht-Immissionswerte, die nicht überschritten werden dürfen, Licht-Emissionswerte, deren Überschreiten nach dem Stand der Technik vermeidbar ist sowie Verfahren zur Ermittlung der Licht-Emissionen und -Immissionen festlegt, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) den zuständigen Immissionsschutzbehörden Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen zur Verfügung gestellt. Wesentliche Inhalte betreffen: Angaben zur Messung und Beurteilung der Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen sowie Hinweisen zur Vermeidung von Belästigungen Anhang 1 Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Vögel und Insekten - und Vorschläge zu deren Minderung Anhang 2 Empfehlungen zur Ermittlung, Beurteilung und Minderung der Blendwirkung von Photovoltaikanlagen Optische Immission von Windkraftanlagen Ein Spezialfall von Lichtimmissionen ist der bewegte periodische Schattenwurf von Windkraftanlagen. Da es auch hierzu keine allgemeine Verwaltungsvorschrift gibt, wird zur Beurteilung und Vermeidung dieser Einwirkung ebenfalls auf Hinweise der LAI, „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen“ verwiesen. IR/UV-Strahlung Schädliche Einwirklungen durch Anlagen, die Infrarotstrahlung (IR-Strahlung) bzw. Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) aussenden, kommen im öffentlichen Bereich in der Regel nicht vor. Im Arbeitsbereich gilt nicht das Immissionsschutzrecht sondern das Arbeitsschutzrecht. Bei der Nutzung von UV-Strahlung zur Hautbräunung in Solarien besteht eine vertragsrechtliche Beziehung, deswegen obliegt die Überwachung hier den Verbraucherschutzbehörden. Wichtige Informationen über mögliche Schädigungen durch natürliche IR- und UV-Strahlung durch Sonneneinwirkung oder Solarienbesuche sind der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu entnehmen. Künstliche Beleuchtung Das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat eine Publikation " Künstliche Außenbeleuchtung " mit Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen veröffentlicht.
Menschliche Aktivitäten habe die Vielfalt und Ausbreitung von Stressoren, die Druck auf die Ökosysteme ausüben, drastisch erhöht. Viele Studien haben gezeigt, dass Stressoren häufig gemeinsam auftreten und bezüglich der Auswirkungen auf Organismen miteinander interagieren. Die meisten Studien wurden jedoch auf lokaler Ebene durchgeführt, wobei die Untersuchungsstellen von ihrem räumlichen Kontext entkoppelt wurden, der aber die ökologischen Ergebnisse beeinflussen kann. Tatsächlich sind Ökosysteme durch den Austausch von Ressourcen und Individuen in der Landschaftsmatrix miteinander verbunden, was insbesondere für das Gewässernetzwerk gilt. In Flussökosystemen treten Stressoren oft lokal auf (z.B. Einleitung von Abwasser) und beeinflussen die biotische Gemeinschaft in diesem Bereich, einschließlich der Verteilung der Biomasse im lokalen Nahrungsnetz. Dies verändert letztlich die Quantität und Qualität des anorganischen oder organischen Materials, das in flussabwärts gelegenen Abschnitten im Flussnetzwerk genutzt wird. Stressoren können daher direkt (d.h. Stressor wird flussabwärts transportiert) und indirekt (d.h. durch Veränderungen der Quantität und Qualität der flussabwärts transportierten Ressourcen und Organismen) ökologische Kaskadeneffekte in flussabwärts gelegenen Stellen auslösen. Bislang konzentrierte sich, vermutlich aus praktischen Gründen, der größte Teil der Forschung zu multiplen Stressoren auf die Auswirkungen von Stressoren am Ort ihres Auftretens. Wenn es darum geht, die Wirkung von multiplen Stressoren zu analysieren, haben manipulative Mesokosmenstudien einen klaren Vorteil um Stressorwirkungen zu isolieren, da sie sich durch kontrollierte Bedingungen, hohen Realismus und replizierte Versuchseinheiten auszeichnen. Wir werden in diesem Projekt einen Mesokosmos-Ansatz verfolgen, aber statt isolierte Versuchseinheiten zu verwenden, werden wir vereinfachte räumliche Netzwerke von miteinander verbundenen Gerinnen schaffen. Wir werden dann die räumliche Ausbreitung von zwei verschiedenen Stressoren manipulieren, einem chemischen Stressor der direkt in die Unterläufe transportiert wird, und einem nicht-chemischen Stressor, d.h. Lichtverschmutzung in der Nacht, der nicht direkt transportiert wird.Wir werden traditionelle Techniken mit molekularen Methoden in einem vollständig faktoriellen Design kombinieren, um die Auswirkungen von Stressoren auf die Wirbellosen- und Algengemeinschaften und die Struktur des Nahrungsnetzes zu untersuchen. Wir werden dann den Austausch von Individuen zwischen stromaufwärts und stromabwärts gelegenen Abschnitten messen, indem wir die Drift aufzeichnen und die räumliche Wirkung der Stressoren auf die stromabwärts gelegenen Abschnitte durch ein faktorielles Experiment untersuchen. Schließlich werden wir durch die Analyse der Energieströme und stöchiometrischen Nischen bewerten, wie Stressoren und Architektur des Gewässernetzes die Ressourcenassimilation über trophische Ebenen hinweg beeinflussen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 39 |
| Kommune | 1 |
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| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 29 |
| Text | 20 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 18 |
| offen | 51 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 55 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
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| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 23 |
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| Boden | 69 |
| Lebewesen und Lebensräume | 69 |
| Luft | 69 |
| Mensch und Umwelt | 69 |
| Wasser | 69 |
| Weitere | 65 |