Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.
Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.
Das Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung eines neuartigen und kostengünstigen Fertigungsverfahrens für die Herstellung intelligenter Polymerfolien für prismatische Lithiumionenpolymerbatteriezellen mit denen der Lade- und Gesundheitszustand kontinuierlich als Ergänzung zu einem konventionellen Batteriemanagementsystem erfasst und überwacht werden kann. Damit lassen sich zukünftig die erhöhten Sicherheits- und Qualitätsanforderungen von Batteriespeichersystemen bei Verwendung von billigproduzierten Batteriezellen aus asiatischer Herstellung in einem nachträglichen Arbeitsprozess signifikant verbessern. Zu Beginn des Projektes muss ein geeigneter Batteriezelltyp evaluiert werden, auf dessen Basis die Grundlagenuntersuchungen durchgeführt werden. Anschließend erfolgt die Entwicklung eines BMS. Auf Grundlage der von Power Innovation entwickelten Elektronik zur Batterieüberwachung, soll diese um Signale der optischen Batterieüberwachung durch die intelligente Sensorfolie ergänzt werden. Hierfür sind insbesondere die zu Beginn des Projektes zu entwickelnden Algorithmen zur verbesserten Zustandsüberwachung der Zellen wichtig, mithilfe derer das BMS aus den Dehnungs- und Temperaturinformationen 'greifbare' Größen errechnen kann, welche einem potenziellen Endanwender direkt verständlich und in einfacher Form zugänglich gemacht werden können. Fernerhin gilt es das Batteriemanagementsystem durch Mechanismen zu erweitern, mithilfe derer ein kritischer Zustand der Zelle zuverlässig erkannt werden kann, sodass ein thermisches Durchgehen der Zelle verhindert werden kann. Die wesentlichen Teile, die Weiterentwicklung des Batteriemanagementsystems und die Entwicklung einer geeigneten Datenschnittstelle, werden von der Firma Power Innovation ausgeführt. Abschließend werden aus den getätigten Entwicklungen Zell- und Modulfunktionsmuster hergestellt, mit denen entsprechende Tests durchgeführt werden, auf deren Grundlage eine Marktevaluation stattfinden wird.
Das Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung eines neuartigen und kostengünstigen Fertigungsverfahrens für die Herstellung intelligenter Polymerfolien für prismatische Lithiumionenpolymerbatteriezellen mit denen der Lade- und Gesundheitszustand kontinuierlich als Ergänzung zu einem konventionellen Batteriemanagementsystem erfasst und überwacht werden kann. Damit lassen sich zukünftig die erhöhten Sicherheits- und Qualitätsanforderungen von Batteriespeichersystemen bei Verwendung von billigproduzierten Batteriezellen aus asiatischer Herstellung in einem nachträglichen Arbeitsprozess signifikant verbessern. Die Weiterentwicklung des Batteriemanagementsystems und die Entwicklung einer geeigneten Datenschnittstelle, werden von der Firma Power Innovation Stromversorgungstechnik ausgeführt. Das Fraunhofer HHI liefert die hierfür nötigen mathematischen Zusammenhänge der Sensorinformationen. Die Stöbich technology ist für die Realisierung des Sicherheitskonzeptes verantwortlich. Eine der Hauptaufgaben von Stöbich technology liegt darin, bereits auf Zellebene Schutzlösungen wie Flammschutzlagen oder Zellschutzlagen zu entwickeln und integrieren. Der Arbeitsplan der Stöbich technology GmbH enthält die Zielsetzung, ein Ausbreiten eines thermischen Durchgehens (=Propagation) durch den Einsatz von geeigneten Zwischenlagen zu unterbinden und fernerhin für ein geeignetes Gesamtkonzept im Falle eines Batteriebrandes zu erarbeiten und zu testen.
Aufgrund der immer stärkeren Marktdurchdringung von Li-Batterien stellen insbesondere Brand- und Explosionsgefahren sowie toxische Gase ein hohes Risiko für Gesundheit (und einen wirtschaftlichen Betrieb) dar. Im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens sollen intelligente Hüllen für Batteriezellen entwickelt werden, die auf der einen Seite als Frühwarnsystem fungieren und auf der anderen Seite einen ökonomischeren Betrieb insbesondere für die Zyklisierung von prismatischen Li-Batteriezellen ermöglichen. Die Hüllen sollen aus lichtwellenleiterintegrierten Sensorpolymerfolien bestehen, sodass eine Erfassung von Temperatureffekten und mechanischer Ausdehnung der Batteriezellen möglich ist. Das Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung eines neuartigen und kostengünstigen Fertigungsverfahrens für die Herstellung intelligenter Polymerfolien für prismatische Li-Ionenzellen mit denen der Lade- und Gesundheitszustand kontinuierlich als Ergänzung zu einem konventionellen BMS erfasst und überwacht werden kann. Im ersten Schritt werden Grundlagen- und Materialuntersuchungen mit den evaluierten Batteriezellen durchgeführt. Das IFAM liefert im Bereich Materialcharakterisierung (REM, STA, RAMAN) wichtige Beiträge zur grundlegenden Charakterisierung der eingesetzten Materialien. Auf der Seite des HHI werden maßgeblich die Entwicklungen für die Polymersensorfolien ausgeführt und eine industrienahe Fertigungsanlage aufgebaut. Für die Einbringung der optischen Wellenleiter- und Sensorstrukturen in die Folien kommen speziell entwickelte Präge- und Lithographieverfahren sowie FS-Laserapplikation zum Einsatz, wodurch Einmoden- und Mehrmodenlichtwellenleiter sowie Bragg Gitter erzeugt werden. Ein entsprechendes System zur Erfassung der optischen Signale wird entwickelt und in das BMS integriert. Mit Sensorfolien ausgestattete Demonstratoren werden systematisch unter realen und extremen Betriebsbedingungen getestet.