Umweltbundesamt gibt Tipps, Fehler bei Renovierungsarbeiten in Schulen zu vermeiden Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern dürfen sich auf baldige Sanierungsarbeiten in ihren Schulen freuen. Geld aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung soll die Lernbedingungen vor allem in älteren Schulgebäuden verbessern. Die für Sanierungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten bereitgestellten Bundesmittel machen Schulen nicht nur schöner. Sie sollen auch für gute Luft beim Lernen sorgen. Voraussetzung dafür ist jedoch die richtige Materialauswahl durch die öffentlichen Beschaffungsstellen. Sonst kann es auch unangenehme Gerüche geben - hervorgerufen durch erhöhte Emissionen flüchtiger und schwerflüchtiger organischer Stoffe. Diese wiederum können Ursache für Konzentrationsschwäche sowie Kopfschmerzen sein. Das Umweltbundesamt ( UBA ) empfiehlt, sich bei Renovierungsarbeiten am „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden” zu orientieren. Die Innenraumlufthygiene-Kommission des UBA hat diese Publikation 2009 umfassend überarbeitet. Der Leitfaden gibt Tipps, wie die Schulen umweltfreundlich und gesundheitsbewusst saniert und dabei wirtschaftlich aufgewertet werden können. Er erleichtert es den Verantwortlichen - sowohl den Baubetrieben als auch den Schulleitern - dauerhaft gutes Raumklima zu schaffen. Voraussetzung sind eine fachliche Bauausführung - auch unter Beachtung möglicher Schadstoffe in der vorhandenen Bausubstanz - sowie der Einsatz geeigneter Materialien und Produkte. Für gesundheitlich unbedenkliche Bauprodukte ist das Umweltzeichen Blauer Engel ein zuverlässiger Wegweiser. Der Blaue Engel wurde beispielsweise für folgende Produkte vergeben: Parkett-, Laminat- und Linoleumböden, elastische Fußbodenbeläge, Fugendichtstoffe, Klebstoffe für Böden, Schall- und Wärmedämm-Material, Holzwerkstoffe, Raufaser, Lacke und Wandfarben. Der Einsatz dieser Produkte muss jedoch auch aufeinander abgestimmt sein. Die Baubetriebe sollten darauf achten, dass zum Beispiel Kleber und Bodenbelag keine reaktionsbedingten Ausgasungen verursachen. Renovieren mit emissionsarmen Produkten ist eine wichtige Voraussetzung für gesunde Luft in Klassenzimmern - auch, wenn diese Produktgruppen in der Anschaffung zunächst etwas teurer sind. Ein nachträgliches Beseitigen von Renovierungs- oder Modernisierungsmängeln verursacht höhere Kosten, so die Erfahrungen in betroffenen Schulen. Treten nach der Renovierung bei den Schülern Kopfschmerzen, müde Augen und Konzentrationsschwäche auf, wirkt dies dem angestrebten Lernerfolg entgegen und verursacht auch Kosten an anderer Stelle, etwa zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Einbeziehung von Umweltkriterien in die öffentliche Auftragsvergabe ist mittlerweile zweifelsfrei zulässig. Diese veränderte Rechtslage ist allerdings vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beschaffungsstellen und den Gemeinden noch nicht bekannt. Die folgenden Publikationen des UBA stehen zum kostenlosen Download bereit, geben Tipps und bieten Orientierung.
Die Nutzungshistorie des Geländes reicht bis in das Jahr 1868 zurück. Im nördlichen Teil des Grundstückes, befand sich vor dem Zweiten Weltkrieg eine Eis- und Seifenfabrik. Im südlichen Bereich wurde Linoleum hergestellt. 1934 wurde das Grundstück von der GEMA, Gesellschaft für elektroakustische und mechanische Apparate GmbH, erworben und zum Bau von Elektrogeräten, z.B. Torpedosteuerungssysteme genutzt. Nach 1945 und der Gründung des VEB Funkwerkes Köpenick in den Jahren 1950/51 wurde ab den 50er Jahren Kommunikationstechnik produziert. 1991 wurde das Betriebsgelände geteilt. Während auf dem nördlichen Teil weiterhin Kommunikationstechnik hergestellt wurde, erfolgte auf dem südlichen Teil die komplette Stilllegung. In den Jahren 2008/2009 wurden hier weitgehend alle Produktionsgebäude zurückgebaut und das Grundstück tiefenenttrümmert. Nach 1989 wurden Teile des Firmengeländes in ihrer Nutzungsform geändert. Durch die Errichtung von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen (Baumarkt, Supermarkt, Elektromarkt, Ärztehäuser und div. Geschäfte) sowie von Büroneubauten hat sich eine intensive Nutzung der Flächen innerhalb des zentrumsnahen Bereiches ergeben. Die industrielle Fertigung von Zulieferteilen für die Autoindustrie sowie die gewerbliche Nutzung in Teilbereichen auf dem Gelände des Werkes befinden sich dabei in unmittelbarer Nachbarschaft zu dicht angrenzenden Wohngebäuden mit Kindertagesstätten, Sport-, Spiel- und Grünanlagen. Durch die ab 1996 durchgeführten umfangreichen Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen sind Boden- und Grundwasserbelastungen und untergeordnet Bodenluftverunreinigungen am Standort festgestellt worden. Hauptkontaminanten im Boden sind Schwermetalle und MKW. Schwermetalle wurden vor allem im Bereich der ehemaligen Abwasserbehandlung nachgewiesen. Lokale MKW-Verunreinigungen lagen im Bereich der ehemaligen Plastspritzerei sowie im Bereich der Abwasserbehandlung vor. In der Bodenluft wurden LHKW-Kontaminationen lokal in den Bereichen der ehemaligen Abwasser-behandlung, der ehemaligen Entlackung sowie im Bereich der ehemaligen Reststofflagerfläche/Abstellfläche ermittelt. Die LHKW-Konzentrationen lagen zwischen 8 mg/m³ und 250 mg/m³. Das Grundwasser erwies sich vorrangig in einem Bereich um die ehemaligen Abwasserbehandlung bis hin zur Oberflächenbehandlung und zur Dahme als erheblich mit LHKW belastet. Die Maximalkonzentrationen lagen im Schadensherd bei bis zu 10.000 µg/l. Es wurde eine Verlagerung des Schadens nach der Tiefe nachgewiesen. Gleichzeitig wurde hier mit zunehmender Tiefe eine Zunahme des Anteils von Abbauprodukten an der ermittelten Gesamtkonzentration (maximale VC-Konzentrationen bis 700 µg/l) sowie eine flächenmäßige Ausbreitung auf der Aquifersohle festgestellt. Aufgrund der direkten Lage an der Dahme existieren jahreszeitlich bedingt unterschiedliche Grundwasserströmungen (influent im Winter, effluent im Sommer). Im Rahmen des Gebäuderückbaus und der Tiefenenttrümmerung in den Jahren 2008/2009 wurden neben der Auffüllung auch rund 900 t belasteter Boden (vorrangig MKW) ausgetauscht. Weitere Bodensanierungsmaßnahmen waren nicht notwendig. Aufgrund der geplanten sensiblen Umnutzung des Geländes wurde jedoch eine begrenzte hydraulische Hot-Spot-Sanierung für notwendig erachtet. Basierend auf dem im Oktober 2010 vorgelegten Sanierungskonzept wurde im Zeitraum Januar 2013 bis April 2014 eine hydraulische Sanierungsmaßnahme für den LHKW-Belastungsschwerpunkt im Bereich des ehem. Gebäudes 22 ausgeführt (Sanierungszielwert 200 µg/l LHKWges.). Mit dem Ende der Maßnahme wurde der Sanierungszielwert erreicht. Aktuell besteht noch eine sehr lokale Restkontamination vorwiegend durch VC. Zur Prüfung der Realisierbarkeit einer evtl. ENA-Maßnahme zur Reduzierung der Restkontamination wurde 2016 ein push-pull-Test an zwei Grundwassermessstellen durchgeführt. Die verbliebene LHKW-Kontamination im Grundwasser wird über ein Monitoring weiter beobachtet. Für die Erkundungs-, Planungs- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich Grundwassermonitoring entstanden bisher Kosten in Höhe von 705.000 €. Der Standort wird derzeit durch den aktuellen Eigentümer für eine Wohnbebauung/Handel entwickelt. Bisher wurde ein Lebensmittel-Supermarkt angesiedelt.
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Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 5 „Neustadt 4/6“, OT Wolbrechtshausen und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 9 „Photovoltaikanlagen-Sondergebiet Parensen und Nörten-Hardenberg“, OT Parensen und Nörten-Hardenberg Bauleitplanung des Zweckverbandes „AREA 3 - Ost“, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3 - Ost“, OT Angerstein - 1. Änderung Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 10 „Sport- und Freizeitgelände“, OT Nörten-Hardenberg - 3. Änderung und Berichtigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 14 „Interkommunales Gewerbegebiet Leinetal“, OT Angerstein – 2. Änderung und Neuaufstellung B-Plan Nr. 14 A „Interkommunales Gewerbegebiet Leinetal“, OT Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 7 „An der Espolde“, OT Lütgenrode Bebauungsplan Nr. 9 „Kiefernweg“, OT Angerstein - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Neustadt", OT Wolbrechtshausen - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet Parensen", OT Parensen Bebauungsplan Nr. 23 "Gewerbepark Leinetal", OT Nörten-Hardenberg Bebauungsplan Nr. 5 „Zwischen den Wegen“, OT Lütgenrode Bebauungsplan Nr. 2 "Vetternweg", OT Nörten-Hardenberg - 4. Änderung zurück Zurück Wirtschaft & Bauen Versorgungsbetriebe Gewerbegebiete Wohngebiete Wohnraumversorgungskonzept Bauleitpläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Empfehlungen für eine nachhaltige Bauleitplanung Flächennutzungspläne Lärmaktionsplan Lebendige Zentren Dorfentwicklung Klimaschutz Harzweserland Wirtschaftsförderung Standortinformationen Branchenverzeichnis KOMSIS Wirtschaftsgemeinschaft Flecken Nörten-Hardenberg Burgstr. 2 37176 Nörten-Hardenberg Telefon: (05503) 808-0 Telefax: (05503) 808-188 info@noerten-hardenberg.de Servicezeiten Montag 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Suche Suchen und finden... Kontakt Servicezeiten Ansprechpartner/innen Rats- und Bürgerinformation Bereitschaftsdienste Formulare Terminvergabe Online-Services
25.6 Steckbrief „Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten)“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 06 05*Asbesthaltige Baustoffe ZUSAMMENSETZUNG Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex- oder Flex-Platten) sind ein in den 1950er bis 1970er Jahren sehr häufig verbauter Bodenbelag. Optisch nur sehr schwer von Linoleum oder heute gängigen PVC-Bodenbelägen zu unterscheiden, wurde dieses Produkt aufgrund seiner Materialeigenschaften nur als Fliesen angeboten. Die weithin größte Problematik ist das mangelnde Wissen um die Asbest-Verwendung in diesem Produkt und die mangelnde Sensibilität bei der Entfernung und Entsorgung. Dabei sind grundsätzlich zwei Arten von asbesthaltigen Belägen zu unterscheiden. Es gab einerseits die so genannten „Floor-Flex“-Platten, bei denen Asbest als Füllstoff fest in die Matrix des Belagmaterials (z. B. auf PVC-Basis, aber auch als Linoleum) eingebunden ist. Andererseits jedoch gab es auch die mehrschichtig aufgebauten Beläge, bei denen die obere Verschleißschicht - in der Regel aus PVC - mit einer unteren Trägerschicht aus Asbest verbunden war. Diese asbesthaltige Trägerschicht, häufig als Belagsrücken bezeichnet, weist nur geringe Mengen an Bindemittel auf, besteht also nahezu aus reinem Asbest auf Chrysotilbasis (Weißasbest) und wäre der Struktur nach mit einer dünnen Asbestpappe vergleichbar. Man bezeichnete diese Beläge als „Cushion-Vinyl“-Beläge oder kurz CV-Beläge, da der Asbestrücken eine polsternde Wirkung aufwies. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.6 - Stand: 09.09.2024 1 Nachfolgend eine Gegenüberstellung der beiden asbesthaltigen Bodenbelagsarten, bezogen auf die wichtigsten asbestspezifischen Materialeigenschaften. Plattenart"Floor-Flex""Cushion-Vinyl" Asbestanteil:ca. 20 % (Gew.%)ca. 40-98 % (Gew.%) Asbestvorkommen: fest in PVC-Matrix gebunden schwach gebunden in Pappe als Trägermaterial Vinyl-Asbest-Beläge sind von ihrem Aufbau her homogene, glatte Beläge, die folgende Bestandteile aufweisen: ◼ca. 20 % PVC/PVA - Copolymerisat als organischer Binder ◼ca. 20 % Chrysotil (Weißasbest) ◼ca. 50 % Kalksteinmehl als Füllstoff sowie ◼ca. 10 % Pigmente Die Mischung der ersten drei Bestandteile wurde bei ca. 160° Celsius in einem Knetwerk geliert und danach als pastöse Masse im Kalander zu Bahnen von ca. 1,5 mm bis 2,0 mm Stärke ausgezogen. Während dieses Prozesses wurden auch die Pigmentstoffe in die Masse eingebracht, welche das für die Vinyl-Asbest-Platten charakteristische Muster der Marmorierung ergaben. Während des Aushärtens verloren die Vinyl-Asbest-Platten ihre Plastizität und erstarrten schließlich zu harten, spröden Platten, welche bei geringem Verbiegen bereits zum Brechen tendierten. Aufgrund dieser Eigenschaft der leichten Brüchigkeit der Vinyl-Asbest-Platten wurden sie als Fliesen und nicht als kontinuierliche Bahnen in den Handel gebracht. PROBLEMBESCHREIBUNG Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex- oder Flex-Platten) fallen bei Abbruch-, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen von Gebäuden an. Die konventionelle Entfernung von Vinyl-Asbest-Platten erfolgt in der Regel mit großen, gegebenenfalls elektrischen Spachtelwerkzeugen. Dabei zerbricht die Vinyl-Asbest-Platte aufgrund ihrer spröden Materialbeschaffenheit, wobei die in der PVC-Matrix eingebundenen Asbestfasern freigesetzt werden können. Nach den Untersuchungen des Batelle-Institutes wird durch das „Abreißen mit einer Reißzange“ trotz des Charakters als fest gebundenes asbesthaltiges Produkt eine Emission an lungengängigen Asbestfasern (lAF) in der Größenordnung von 1.000.000 lAF/m³ hervorgerufen, infolge des Abschabens der Vinyl- Asbest-Platte vom Untergrund sind es noch immer etwa 25.000 lAF/m³. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.6 - Stand: 09.09.2024 2 Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) - früher Bundesgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - führt ein Verzeichnis über geprüfte Arbeitsverfahren mit geringer Asbestfaserexposition nach TRGS 519 [1]. Darunter findet sich auch ein solches zur Entfernung von Vinyl-Asbest-Platten. ENTSORGUNGSWEGE Bei Abbrüchen oder Rückbauten von industriell bzw. gewerblich genutzten Gebäuden wird generell die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes durch einen Sachverständigen empfohlen (nutzungsbedingte Schadstoffeinträge). Bei Umbau- oder Reparaturmaßnahmen sind wegen der besseren Verwertbarkeit bzw. geordneten Entsorgung die mineralischen Baumaterialien getrennt von anderen Bauabfällen zu halten. Dies gilt insbesondere für die als „asbesthaltig“ deklarierten Baumaterialien. Es besteht in Deutschland derzeit keine Möglichkeit zur Verwertung von derartigen Produkten. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen besteht nach § 6 Absatz 6 DepV bei Überschreitung des Zuordnungswertes für TOC oder Glühverlust die Ablagerungsmöglichkeit als gefährlicher Abfall in gesonderten Teilabschnitten oder eigenen Deponieabschnitten der Deponieklassen II mit Zustimmung der zuständigen Behörde. Eine Notwendigkeit der Ablagerung auf einer Deponie der Klasse DK III besteht nicht. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit mit Sammelentsorgungsnachweis (SEN) für Kleinmengen zu arbeiten. In diesem Fall müsste die private Abfallwirtschaft diese Kleinmengen annehmen und somit als Erzeuger auftreten. Dieser Erzeuger hat dann die Möglichkeit mit einer entsprechenden Deponie über den § 6 Absatz 6 DepV eine Annahmeregelung (bestimmtes Kontingent) zu vereinbaren. Entsprechende Sammelentsorgungsnachweise sind aufgrund der Einstufung als gefährliche Abfälle über die SAA zu beantragen. ENTSORGUNGSANLAGEN Entsprechend den oben beschriebenen Rahmenbedingungen kommt eine ◼ Beseitigung auf Deponien (DK II) in Frage. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.6 - Stand: 09.09.2024 3
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Scale up Compoundierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FKuR Kunststoff GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines weichmacherfreien, biobasierten, thermoplastischen Vulkanisats (Bio-TPV) aus Polymilchsäure (PLA), welches zur Herstellung kalandrierter homogener, elastischer Fußbodenbeläge geeignet ist und langfristig Weich-PVC ersetzen soll. Die Nutzung nachwachsender Rohstoffquellen sowie Fragen zum Gesundheitsrisiko eingesetzter Stoffe, zur Recyclingfähigkeit und zum ökologischen Fußabdruck eines Produktes erlangen immer höhere Bedeutung im Bausektor. Die Herstellung homogener, elastischer Fußbodenbeläge erfolgt nach heutigem Stand überwiegend aus Weich-PVC, welches die steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen nur eingeschränkt oder gar nicht erfüllt. Zu nennen ist u.a. der hohe Anteil niedermolekularer Weichmacher im Weich-PVC-Fußbodenbelag. Zwar existieren mit Holzdielen, Parkett oder Linoleum biobasierte Alternativmaterialien, diese stellen jedoch keinen Ersatz für Weich-PVC in elastischen Fußbodenbelägen für großflächige Verlegungen dar. Ein richtungsweisender Lösungsansatz für die Substitution von PVC-Fußbodenbelägen ist dagegen der hier angestrebte Einsatz geeigneter thermoplastisch formbarer Biokunststoffe, allen voran PLA. Fraunhofer UMSICHT übernimmt im Teilvorhaben Materialentwicklung die Entwicklung eines kalandrierfähigen, elastischen Bio-TPV aus PLA. Die dynamische Vernetzung soll kontinuierlich im Extruder mittels Naturkautschuk oder biobasiertem thermoplastischem Polyurethan erfolgen. Es werden dabei auch aktuelle materialtechnische Fragestellungen des PLA wie z.B. die geringe Wärmeformbeständigkeit und die Neigung zur Nachkristallisation aufgegriffen und werkstofflich tragfähige Lösungen entwickelt. Die FKuR Kunststoff GmbH übernimmt in Anschluss das Scale-Up des entwickelten Bio-TPV in den Industriemaßstab. Die Gerflor Mipolam GmbH ist im Projekt zuständig für die Entwicklung der geeigneten Verfahrenstechnik zur Herstellung eines homogenen, elastischen Fußbodenbelags aus dem Bio-TPV.
Das Projekt "Fussbodenbelag auf Basis nachwachsender Rohstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DLW - Deutsche Linoleum Werke durchgeführt. Mit Ausnahme des Linoleums gibt es keine Bodenbeläge auf dem Markt, deren Rohstoffbasis aus einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen besteht. Ein Nachteil des Linoleumsbelages stellt die durch das Herstellverfahren eingeschränkte Bedruckbarkeit dar. Im Rahmen des beantragten Vorhabens soll ein neuer Fußbodenbelag entwickelt werden, der auf einem 2-Komponentensystem basiert und keine Einschränkungen in der Bedruckbarkeit hat. Bei den Komponenten handelt es sich um modifizierte Plfanzenöle (epoxidiertes Leinöl) und um einen Teilester einer Polycarbonsäure, der als Vernetzer fungiert. Im Rahmen des Vorhabens soll der komplette Fußbodenbelag mit den drei Schichten Rückenschicht, Trägermaterial und Deckstrich entwickelt werden. Die hierfür notwendigen Arbeiten lassen sich in die entsprechenden drei Teile Deckstrich, Trägermaterial und Rückenbeschichtung unterteilen. Im ersten Teil soll neben der Entwicklung eines Vernetzersystems auf Basis nachwachsender Rohstoffe eine geeignete Härtungsmethode für den Deckstrich entwickelt werden. Geplant ist, zum einen die Kontakthärtung zu testen und zum anderen eine neue UV-Härtung zu entwickeln. Im zweiten Teil steht die Auswahl eines gut bedruckbaren Trägermaterials und eines geeigneten Druckverfahrens im Mittelpunkt. Im dritten Teil sollen insgesamt drei verschiedene Rückenbeschichtungen auf ihre Eignung untersucht werden.
Das Projekt "Teilvorhaben 3: Materialentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines weichmacherfreien, biobasierten, thermoplastischen Vulkanisats (Bio-TPV) aus Polymilchsäure (PLA), welches zur Herstellung kalandrierter homogener, elastischer Fußbodenbeläge geeignet ist und langfristig Weich-PVC ersetzen soll. Die Nutzung nachwachsender Rohstoffquellen sowie Fragen zum Gesundheitsrisiko eingesetzter Stoffe, zur Recyclingfähigkeit und zum ökologischen Fußabdruck eines Produktes erlangen immer höhere Bedeutung im Bausektor. Die Herstellung homogener, elastischer Fußbodenbeläge erfolgt nach heutigem Stand überwiegend aus Weich-PVC, welches die steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen nur eingeschränkt oder gar nicht erfüllt. Zu nennen ist u.a. der hohe Anteil niedermolekularer Weichmacher im Weich-PVC-Fußbodenbelag. Zwar existieren mit Holzdielen, Parkett oder Linoleum biobasierte Alternativmaterialien, diese stellen jedoch keinen Ersatz für Weich-PVC in elastischen Fußbodenbelägen für großflächige Verlegungen dar. Ein richtungsweisender Lösungsansatz für die Substitution von PVC-Fußbodenbelägen ist dagegen der hier angestrebte Einsatz geeigneter thermoplastisch formbarer Biokunststoffe, allen voran PLA. Fraunhofer UMSICHT übernimmt im Teilvorhaben Materialentwicklung die Entwicklung eines kalandrierfähigen, elastischen Bio-TPV aus PLA. Die dynamische Vernetzung soll kontinuierlich im Extruder mittels Naturkautschuk oder biobasiertem thermoplastischem Polyurethan erfolgen. Es werden dabei auch aktuelle materialtechnische Fragestellungen des PLA wie z.B. die geringe Wärmeformbeständigkeit und die Neigung zur Nachkristallisation aufgegriffen und werkstofflich tragfähige Lösungen entwickelt. Die FKuR Kunststoff GmbH übernimmt in Anschluss das Scale-Up des entwickelten Bio-TPV in den Industriemaßstab. Die Gerflor Mipolam GmbH ist im Projekt zuständig für die Entwicklung der geeigneten Verfahrenstechnik zur Herstellung eines homogenen, elastischen Fußbodenbelags aus dem Bio-TPV.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Kalandrieren, Musterfußbodenbeläge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gerflor Mipolam GmbH durchgeführt. Vorhabensziel: Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines weichmacherfreien, biobasierten, thermoplastischen Vulkanisats (Bio-TPV) aus Polymilchsäure (PLA), welches zur Herstellung kalandrierter homogener, elastischer Fußbodenbeläge geeignet ist und langfristig Weich-PVC ersetzen soll. Die Nutzung nachwachsender Rohstoffquellen sowie Fragen zum Gesundheitsrisiko eingesetzter Stoffe, zur Recyclingfähigkeit und zum ökologischen Fußabdruck eines Produktes erlangen immer höhere Bedeutung im Bausektor. Die Herstellung homogener, elastischer Fußbodenbeläge erfolgt nach heutigem Stand überwiegend aus Weich-PVC, welches die steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen nur eingeschränkt oder gar nicht erfüllt. Zu nennen ist u.a. der hohe Anteil niedermolekularer Weichmacher im Weich-PVC-Fußbodenbelag. Zwar existieren mit Holzdielen, Parkett oder Linoleum biobasierte Alternativmaterialien, diese stellen jedoch keinen Ersatz für Weich-PVC in elastischen Fußbodenbelägen für großflächige Verlegungen dar. Ein richtungsweisender Lösungsansatz für die Substitution von PVC-Fußbodenbelägen ist dagegen der hier angestrebte Einsatz geeigneter thermoplastisch formbarer Biokunststoffe, allen voran PLA. Arbeitsplanung: Fraunhofer UMSICHT übernimmt im Teilvorhaben Materialentwicklung die Entwicklung eines kalandrierfähigen, elastischen Bio-TPV aus PLA. Die dynamische Vernetzung soll kontinuierlich im Extruder mittels Naturkautschuk oder biobasiertem thermoplastischem Polyurethan erfolgen. Es werden dabei auch aktuelle materialtechnische Fragestellungen des PLA wie z.B. die geringe Wärmeformbeständigkeit und die Neigung zur Nachkristallisation aufgegriffen und werkstofflich tragfähige Lösungen entwickelt. Die FKuR Kunststoff GmbH übernimmt in Anschluss das Scale-Up des entwickelten Bio-TPV in den Industriemaßstab. Die Gerflor Mipolam GmbH ist im Projekt zuständig für die Entwicklung der geeigneten Verfahrenstechnik zur Herstellung eines homogenen, elastischen Fußbodenbelags aus dem Bio-TPV.
Das Projekt "Entwicklung von Pflegeverfahren für elektrostatisch leitende und ableitfähige Bodenbeläge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Europäische Forschungsgemeinschaft Reinigungs- und Hygienetechnologie e.V. durchgeführt. In verschiedenen sensiblen Arbeitsbereichen (u.a. Elektronikindustrie, Datenverarbeitung, Medizintechnik) müssen elektrostatische Entladungen aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die eingesetzten Geräte und Prozesse verhindert werden. In diesen Bereichen werden dafür elastische Fußbodenbeläge mit besonderen Anforderungen an das elektrische Verhalten verlegt. Diese Bodenbeläge erfordern zur Erhaltung ihrer funktionalen Eigenschaften eine regelmäßige Reinigung. Der Reinigungsaufwand ist hierbei wesentlich höher als in der herkömmlichen Fußbodenreinigung, weil die Aufbringung von Pflegebefilmungen zur Verringerung von Reinigungsaufwand und Verschleiß nicht möglich ist, da Pflegeverfahren aufgrund der isolierenden Eigenschaften der Pflegemittel zu einer negativen Beeinflussung des elektrischen Verhaltens der Bodenbeläge führen. Ein Lösungsansatz besteht im Auftrag temporärer Pflegebefilmungen auf Basis leitfähiger Additive (Polymere bzw. Pigmente), deren Wirksamkeit im Gegensatz zu Antistatika (ionenleitend) nicht von der Luftfeuchtigkeit abhängt. Ziel des Projektes war daher die Entwicklung eines elektronenleitenden Systems als Pflegebefilmung für elektrostatisch leitende und ableitfähige Bodenbeläge. Dafür wurden im Rahmen von Untersuchungen zur Einbringung elektrisch leitfähiger Polymere bzw. Pigmente in handelsübliche Selbstglanzdispersionen unterschiedliche Formulierungen getestet. Die modifizierten Pflegedispersionen wurden durch verschiedene Applikationsverfahren auf für die Praxis repräsentative leitende bzw. ableitfähige Bodenbeläge (PVC, Linoleum, Kautschuk) aufgetragen und hinsichtlich ihrer elektrostatischen Eigenschaften (wie Oberflächen-/Durchgangswiderstand, Systemwiderstand, Personenaufladung) bzw. optischen Eigenschaften (wie Helligkeit, Farbe, Glanz, Rauhigkeit) charakterisiert und optimiert. Zusätzlich wurden die beschichteten Bodenbeläge nach Anschmutzung mit praxisrelevanten Schmutzarten bzw. künstlicher Bewitterung untersucht. Die entwickelten temporären Pflegebefilmungen auf Basis leitfähiger Pigmente gewährleisten alle erforderlichen elektrischen Eigenschaften für elektrostatisch leitende und ableitfähige Bodenbeläge. Außerdem sind sie transparent, weisen eine exzellente Haftfestigkeit auf elastischen Bodenbelägen auf und werden den gegenwärtigen Ansprüchen an Abrieb- und Kratzfestigkeit, sowie Trittsicherheit gerecht. Die optimierten Pflegefilme zeigen keine Schädigung oder Verfärbung der Polymerbeschichtung nach künstlicher Bewitterung. In Praxisversuchen zeigte sich, dass die Applikation der modifizierten Pflegebefilmungen auf die elastischen Bodenbeläge mit praxisüblichen Verfahren ohne zusätzlichen Aufwand durchgeführt werden konnte. Zudem wurde ein geringeres Anschmutzverhalten und eine verbesserte Reinigungseffizienz im Vergleich zu herkömmlichen Pflegeprodukten beobachtet usw
Das Projekt "Mikrobieller Abbau komplexer technischer Substrate" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Mikrobiologie durchgeführt. Fuer zahlreiche komplexe technische Produkte ist ueber die Moeglichkeit eines 'biologischen Recycling' bisher wenig bekannt. Fuer das klassische Bodenbelagsmaterial Linoleum, das aus oxydiertem Leinoel, Holzschliff, Jutefasern und anorganischen Stoffen hergestellt wird, wurde die mikrobielle Abbaufaehigkeit untersucht.Es konnte eine Reihe von Pilzisolaten gewonnen werden, die zumindest einen Teil der Komponenten dieses komplexen Materials als Substrat zu nutzen vermoegen und damit eine Massenreduktion bewirken.
Origin | Count |
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Bund | 11 |
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Förderprogramm | 10 |
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Umweltprüfung | 1 |
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Deutsch | 14 |
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