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Bringing climate policy up to date – decreasing cost projections for renewable energy and batteries and their implications

A range of studies on nationally determined contributions (NDC) of parties to the Paris Agreement disclose, that temperature objectives of the Paris Agreement are not in reach if current NDCs are implemented. A new study, commissioned by German Environment Agency, compares pre2015 and latest levelized cost projections and shows, that certain key mitigation technologies, i.e. power generation from renewables and lithium batteries, will become substantially cheaper by 2025/2030 since the preparation of NDCs. Thus, parties to the Paris Agreement are now in the position to review and strengthen their NDCs by 2020 during the Talanoa Dialog. Veröffentlicht in Climate Change | 24/2018.

Bringing climate policy up to date decreasing cost projections for renewable energy and batteries and their implications

A range of studies on nationally determined contributions (NDC) of parties to the Paris Agreement disclose, that temperature objectives of the Paris Agreement are not in reach if current NDCs are implemented. A new study, commissioned by German Environment Agency, compares pre2015 and latest levelized cost projections and shows, that certain key mitigation technologies, i.e. power generation from renewables and lithium batteries, will become substantially cheaper by 2025/2030 since the preparation of NDCs. Thus, parties to the Paris Agreement are now in the position to review and strengthen their NDCs by 2020 during the Talanoa Dialog. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Errichtung und Betrieb eines RE-Mobility-Centers am Standort Magdeburg; TSR Recycling Magdeburg GmbH & Co. KG

Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Die mit Binnenschifffahrt, Schwerlasttransport oder Schienenverkehr angelieferten Ausgangsstoffe werden in der Anlage größtenteils mittels mobiler Maschinentechnik mechanisch behandelt, aufbereitet und umgeschlagen sowie am Standort für die weitere Verwertung sortiert. Aufgrund der erwarteten zukünftigen Entwicklung und Verwendung von Energiespeichermodulen für mobile Anwendungen, insbesondere für die E-Mobilität, ist die Errichtung und der Betrieb eines RE-Mobility-Centers auf dem Betriebsgelände der TSR geplant. Das RE-Mobility-Center dient grundlegend der Demontage und dem Recycling von Lithiumbatterien und -modulen mitsamt deren Komponenten. Das mehrstufige Verfahren soll dazu für eine Behandlungskapazität von 100 t/d ausgelegt werden. Neben der Behandlung von Energiespeichern aus Elektromobilen sollen damit u. a. auch komplette Elektrokleinstfahrzeuge, E-Fahrräder, Leichtfahrzeuge sowie die darin verbauten Generatoren und Elektromotoren verwertet werden. Vorgesehene ist eine Annahme von bis zu 36.500 t Batterien, 1.500 t elektrobetriebene Kleinstfahrzeuge und 1.500 t Elektromotoren und Generatoren von Geschäfts- und Privatkunden im Jahr. Bei den behandelten Batterien und Bauteilen kann es sich entweder um Abfall oder Produkte gemäß REACH-Verordnung klassierte Stoffe handeln, die entsprechend das gesamte Verfahren oder lediglich einzelne Prozessschritte durchlaufen. Für das Vorhaben sollen die am Standort vorhandenen Gebäude z.B. zur Installation der Betriebseinheiten, Unterbringung der Büro- und Sozialräume genutzt werden. Zur Lagerung von Input- und Output-Stoffen, vor allem von Lithiumbatterien und -modulen, soll die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in Leichtbau-weise auf bereits überbauten Flächen erfolgen. Die beanspruchten Bereiche, einschließlich der Verkehrswege am Standort, sollen entsprechend den Anforderungen zur sicheren Handhabung und Lagerung der behandelten Materialien und als Rückstellflächen für die verwendeten Technologien erneuert oder instandgesetzt werden. Die Gesamtlagerkapazität der bestehenden Anlage und die Fläche der Lagereinrichtungen sollen mit der Umsetzung des Vorhabens beibehalten werden. Ebenso ist keine Veränderung der Abläufe zur Behandlung von Metallschrott sowie des jährlichen Durchsatzes von maximal 240.000 t/a vorgesehen.

Änderung einer Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten mit einer Gesamtlagerkapazität von weniger als 1.500 Tonnen

Die Anlage zur Lagerung und Demontage von Lithiumbatterien aus Elektrofahrzeugen soll durch die Lagerung von Schwarzmasse (Abfallschlüsselnummer 19 12 11*) erweitert werden. Anlagenbestandteil ist ebenfalls eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen- oder Nichteisenschrotten, mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 t bis weniger als 1.500 t, deren Abfallannahmekatalog um die Abfälle mit Abfallschlüsselnummer 12 01 04 NE-Metallstaub und -teilchen sowie 15 01 04 Metalle erweitert werden soll. Zudem wird die Anlage durch eine Sortieranlage für NE-Metalle ergänzt. Der jährliche Durchsatz und die maximale Lagerkapazität ändern sich durch das Vorhaben nicht.

Änderung einer Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten mit einer Gesamtlagerkapazität von weniger als 1.500 Tonnen

Die bestehende Anlage zur Demontage von Altfahrzeugen wird zurückgebaut und durch eine Anlage zur Behandlung von Lithiumbatterien aus Elektrofahrzeugen ersetzt. Die bestehende Lageranlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenmetallen, einschließlich Autowracks, soll zukünftig ausschließlich für die Lagerung von Altmetallen genutzt werden.

E-Bike und Pedelec

Pedelec und E-Bike fahren hält fit und schont die Umwelt Welche Umwelttipps Sie bei Elektrofahrrädern beachten sollten Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit – sowohl bei Akku als auch beim Rad. Neue Fahrräder kaufen Sie am besten im Fachhandel, wo auch Fahrrad-Service und Reparaturen angeboten werden. Informieren Sie sich, ob der Akku ausgetauscht werden kann und Ersatzteile angeboten werden. Lesen Sie unsere Tipps zur Handhabung des Akkus und verlängern Sie so seine Lebensdauer. Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig. Entsorgen Sie Akku und Rad sachgerecht. Lesen Sie dafür unsere Hinweise zur richtigen Entsorgung. Gewusst wie Elektroräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen. Dies gilt besonders dann, wenn Steigungen zu überwinden oder zusätzlich Kinder oder Gepäck zu transportieren sind. Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Gegenüber einem normalen Fahrrad sind E-Räder allerdings teurer in der Anschaffung und im Betrieb, schwerer und wartungsintensiver. Vor einem Kauf lohnt es sich deshalb zu überlegen, für welche Zwecke man das Fahrrad einsetzen möchte. Das passende E-Rad finden: Bei E-Rädern lassen sich grob zwei Typen unterscheiden: Beim Pedelec dient der Elektromotor nur als Unterstützung der Muskelkraft (in die Pedale treten notwendig), während er beim eigentlichen E-Bike als eigenständiger Antrieb ohne Muskelkraft funktioniert (kein Treten notwendig). Das ermöglicht nicht nur unterschiedliche Einsatzgebiete, sondern führt auch zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen hinsichtlich der Nutzung. Wichtig für den Alltag: Der Begriff "Pedelec" hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt, üblicherweise wird der Begriff "E-Bike" verwendet, auch wenn ein Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike gemeint sind: Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder. Circa 99 % der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs. Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig. Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad. Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder. Circa 99 % der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs. Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig. Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad. S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren. S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren. E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung. Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben. E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung. Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben. Kaufempfehlungen: Aus Umweltsicht sollten Sie vor allem zwei Aspekte im Blick haben (siehe auch Empfehlungen für umweltfreundlichere Elektrofahrräder ): Lange Akku-Lebensdauer sowie Austauschbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzakkus Langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion Darüber hinaus empfehlen wir: Passenden Antrieb: Wählen Sie nach Möglichkeit einen dynamischen Antrieb mit Steuerung des Motors über die Pedale mit Hilfe eines Drehmoment- oder Kraftsensors. Testfahrt: Fragen Sie Ihren Fachhändler nach Möglichkeiten, ein E-Rad zu testen. Auch Fahrradmessen sind eine gute Gelegenheit für Testfahrten. Sicherheit: Achten Sie auf mechanische und elektrische Sicherheit. Zusätzliche Garantien: Achten Sie auf die Garantie des Herstellers. Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Neukauf zwei Jahre Gewährleistung. Es gibt aber Hersteller, die darüberhinausgehende Garantiezeiten gewähren. Lebenszeit des Akkus verlängern: Schon durch einfache Maßnahmen während der Nutzungsphase kann die Lebensdauer eines Akkus bedeutend verlängert werden. Zum Beispiel: Temperatur: Vermeiden Sie – sofern möglich – das Abstellen oder das Lagern des E-Rads überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. Temperaturen in diesen Bereichen können die Akkukapazität irreversibel verringern. So sollten E-Räder beispielsweise besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne geparkt werden. Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden. Lagerungsbedingungen: Während einer "Überwinterung" des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 40 - 50 % während der Lagerung. Umgangsbedingungen: Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus, beispielsweise durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann. Weitere Informationen finden Sie im ⁠ UBA ⁠-Umwelttipp Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus . E-Rad richtig entsorgen: Elektroräder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen deshalb am Ende ihrer Lebensdauer – genau wie die eingebauten Akkus – nicht im Hausabfall, als Sperrmüll oder als Metallschrott entsorgt werden. Weitere Informationen: Wann zählt ein Verkehrsmittel als Elektrogerät und fällt in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes? Verbraucher*innen können ausrangierte Pedelecs (d.h. ohne Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis), genau wie alle anderen Elektro-Altgeräte aus dem Haushalt, kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) abgeben. Auch (Fahrrad-)Händler können zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen. Da S-Pedelecs und E-Bikes nicht dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterliegen, sind sie von der hier aufgezeigten Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen. Allerdings können Händler und Hersteller alle E-Räder auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach. Akku richtig entsorgen: Der Akku Ihres Elektrorads sollte vor der Entsorgung herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist (z.B. angesteckt, festgeklemmt oder mittels ein/zwei leicht zu lösenden Schrauben befestigt/verbaut) und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden. Denn vor allem Lithium-Akkus, die noch im oder am Elektrorad sind oder beispielsweise falsch im Restmüll, Sperrmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden, können sich bei falschem Umgang und nicht korrekter Entsorgung selbstentzünden und einen Brand mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt auslösen. Ausgediente Akkus aus E-Rädern zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterie müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen. Zum Beispiel können Antriebsakkus aus E-Rädern bei den Händlern für Elektroräder kostenfrei zurückgegeben werden, insofern diese Ersatz-Antriebsakkus im Sortiment führen. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Wertstoffhöfe) nehmen Industriealtbatterien kostenfrei zurück. Fragen Sie am besten bei ihrem Wertstoffhof im Vorfeld nach, ob auch er dazu gehört. Nur wenn Elektroräder und Akkus an den korrekten Sammel- und Rücknahmestellen zur Entsorgung abgegeben werden, ist auch die umweltgerechte Behandlung als auch das Recycling in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen bzw. Recyclingbetrieben gesichert. Beispielsweise werden bei der Erstbehandlung von alten Pedelecs die restlichen noch vorhandenen festverbauten Akkus, die die Verbraucher*innen nicht selbst entnehmen konnten, zerstörungsfrei ausgebaut, sortiert gesammelt und dem Recycling zugeführt. Im Rahmen der umweltgerechten Erstbehandlung und des Recyclings der E-Räder und der Alt-Akkus werden neben Wertstoffen, wie Stahl und Aluminium, auch Batterierohstoffe, wie Nickel, Kupfer und Cobalt, zurückgewonnen. Was Sie noch tun können: Nutzen Sie Ökostrom zum Beladen des Akkus. Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig oder schließen Sie mit einem Fahrradhändler einen Wartungsvertrag ab. Beachten Sie auch unsere Tipps zum Fahrradfahren . Achten Sie auf ausreichenden Reifendruck. Durch den geringeren Rollwiderstand verbrauchen Sie weniger Strom. Ausgediente aber noch funktionstüchtige Elektroräder können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern. Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Hintergrund Umweltsituation: Die Vorteile von E-Rädern als Alternative zu Pkws liegen auf der Hand: E-Räder sind leiser und verursachen deutlich weniger CO 2 -Emissionen, Feinstaub (⁠ PM10 ⁠) und Stickstoffoxide (NO X ) als Pkws. Mit einem zunehmenden Anteil an erneuerbarer Energie im deutschen Stromnetz werden diese niedrigen Emissionen weiter sinken. E-Räder erweitern die Einsatzmöglichkeiten des Fahrrades. Sie erleichtern den Lastentransport und helfen, Höhen und Entfernungen einfacher zu überwinden. Die Reichweite des Fahrrades wird von durchschnittlich 5 km auf 10 bis 20 km erweitert. Dreiviertel aller zurückgelegten Wege liegen im Entfernungsbereich von bis zu 10 km. Die anfallenden Treibhausgasemissionen, die durch Herstellung und Entsorgung der aktuell nahezu ausschließlich verwendeten Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, sind vergleichsweise gering. Bereits nach circa 150 bis 300 Kilometern, die man mit dem E-Rad statt mit dem Auto fährt, sind die CO 2 -Emissionen des Akkus ausgeglichen. Diese Umweltvorteile können E-Räder aber nur entfalten, wenn sie Pkw-Fahrten ersetzen. Hierzu bedarf es öffentlicher und politischer Unterstützung: Länder und Kommunen sollten ihre Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur so verbessern und erweitern, dass sich die Sicherheit und Attraktivität erhöht. Gut befahrbare, also zum Beispiel ebene Radwege, sind besonders für E-Bikes mit ihren teils höheren Geschwindigkeiten wichtig. Auch Wohnungsvermieter, Ladenbetreiber und Arbeitgeber können durch ebenerdige und gut gesicherte Abstellanlagen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass mehr Bürger*innen das E-Rad dem Auto vorziehen. Gesetzliche Aspekte: Grundlage für die gesetzlichen Regelungen für Elektroräder ist die EU-Richtline 168/2013/EG. Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor mit maximal 250 Watt und bis zu 25 km/h nur die Pedalbewegung unterstützt. Auch die Modelle mit Anfahrhilfe bis 6 km/h erfordern keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr. S-Pedelecs dürfen nicht auf Fahrradwegen gefahren werden. E-Bikes mit unabhängigem Antrieb bis 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkraftrad. E-Bikes mit auf 500 Watt Leistung begrenztem Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten rechtlich als Leichtmofa und dürfen daher auf Radwegen nur dann fahren, wenn diese auch für Mofas bzw. E-Bikes freigegeben sind. Marktbeobachtung: Während 2009 in Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. nur 150.000 Elektroräder verkauft wurden waren es 2023 bereits 2,1 Millionen. Elektrofahrräder machten 2023 einen Marktanteil von 53 % am Gesamtfahrradmarkt aus. Etwa 99 % der in Deutschland verkauften Elektroräder sind Pedelecs.

Lithium-Akkus in Smartphones, Notebooks & Co.

Lithium-Akkus in Smartphones, Notebooks & Co. In der Regel ist die Lebensdauer eines Akku wesentlich kürzer als die des Gerätes. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) hat Lebensdauer und Umweltwirkungen von Lithium-Batterien in mobilen Endgeräten der Informations- und Kommunikationstechnik untersucht und zeigt, wie man die Akku-Lebensdauer selbst beeinflussen kann. Ob Smartphone, Tablet oder Notebook – alle diese Geräte sind mit einem Akkumulator (Akku) ausgestattet, der eine vom Stromnetz getrennte Nutzung ermöglicht. In der Informations- und Kommunikationstechnik sorgen meist Lithium-Akkumulatoren (Lithium-Akkus) für die notwendige Energieversorgung. In der Regel ist jedoch die Lebensdauer eines Akku wesentlich kürzer, als die des Gerätes. Gleichzeitig verringert sich die Akku-Kapazität mit der Zeit. Wenn ein Akku im Gerät nicht getauscht werden kann, bestimmt also der Akku die Lebensdauer des gesamten Gerätes. In der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) werden meist Lithium-Akkus eingesetzt, insbesondere für Notebooks, Tablets und Smartphones. Deshalb wurde System Lithium-Akku von der Technischen Universität (TU) Berlin im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ untersucht. Um seriöse und eindeutige Angaben über die Umweltwirkungen von Lithium-Akkus machen zu können, wurden im Rahmen dieses Vorhabens lebenszyklusbezogene Daten für die Herstellung, Distribution und Entsorgung eines Lithium-Akkus erhoben. In der neuen Studie wurde erstmals eine Datengrundlage zu den Umweltwirkungen, wie beispielsweise die Wirkung auf die globale Erwärmung  und das Ozonabbaupotential, von Lithium-Akkus für mobile Endgeräte geschaffen, die auch über die hier formulierte Fragestellung hinaus für andere Untersuchungen anwendbar ist. Die Untersuchung zur Lebensdauer von Lithium-Akkus zeigt, dass verschiedene Ursachen für den vorzeitigen Kapazitätsverlust verantwortlich sind. Hierzu zählen die Art und Weise der Herstellung (beispielsweise Qualitätsmängel im Herstellungsprozess), die Zyklisierung des Akkus, die Umwelteinflüsse und das Lade- und Nutzerverhalten. Die Studie schafft eine Basis, um konkrete Maßnahmen einzuleiten, die die Lebensdauer eines Lithium-Akkus und die Transparenz für den Nutzenden erhöhen können. Anhand der Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben können Schwachstellen benannt und daraus umweltpolitische Maßnahmen formuliert oder Selbstverpflichtungen der Hersteller empfohlen werden.

Altbatterien

Altbatterien Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden Im Jahr 2023 hat Deutschland alle von der EU geforderten Mindestziele erreicht Die Masse von 213.595 Tonnen (t) Altbatterien, die den speziellen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent (%). Somit konnten 166.709 t Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden. In den einzelnen Verfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung eingesetzt werden. Untergliedert man die der stofflichen Verwertung zugeführte Gesamtmenge an Altbatterien in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien Blei-Säure-Altbatterien (185.285 t), Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.138 t) und sonstige Altbatterien (27.172 t) wird der beständig hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die recycelte Masse der Blei-Säure-Altbatterien sogar um 7.473 t. In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 37.100 t im Jahr 2021 und 33.594 t im Jahr 2022 waren es 2023 noch 27.172 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Ein ansteigender Rücklauf ausgedienter Li-Ion-Akkus, bspw. aus dem Fahrzeug- oder stationären Energiespeicherbereich konnte noch nicht verzeichnet werden. Für das Jahr 2023 wurden – entsprechend der Methodik der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012 – folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen für Verfahren der Recyclingbetriebe erzielt: Recyclingverfahren von Blei-Säure-Batterien: 78,9 %, Recyclingverfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 75,2 % und Recyclingverfahren von sonstigen Batterien: 72,3 %. Das Ziel der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012 , die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert. Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird. Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende Abbildung, die die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb. „Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2022 und 2023“). Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Unsere Einzelfallbetrachtung zeigt jedoch, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllen oder sogar weit übertreffen. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizientesten Recyclingverfahren – im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht. Ferner übermitteln die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien ausführliche Daten zu den Verwertungsergebnissen der Geräte-Altbatterien im Rahmen der jährlichen Erfolgskontrollberichte – eine aktuelle Liste der genehmigten Rücknahmesysteme für Gerät-Altbatterien stellt die stiftung elektro-altgeräte (stiftung ear) zur Verfügung. Die Masse der Geräte-Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, betrug den Angaben der Rücknahmesysteme zufolge im Jahr 2023 30.483 t (2022: 35.123 t). Die Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden, betrug exakt 100,0 % nach 108,4 % im Jahr 2022. Die erreichte Quote spiegelt wider, dass im Jahr 2023 alle gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2023 nicht. Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren? Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen. Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung – zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings – etabliert sind und Recyclingbetriebe, die zugeführten Altbatterien über die Mindestziele hinaus recyceln. Die Sammelquote für Geräte-Altbatterien sank im Jahr 2023 auf 50,4 Prozent Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 55.197 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 7.937 t. Die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.938 t auf 30.483 t. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 5,9 %. Im Ergebnis betrug die Sammelquote 50,4 % (2022: 50,7 %). Das Mindestsammelziel gemäß der derzeit noch gültigen EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) in Höhe von 45 % wurde damit erfüllt. Ebenfalls erfüllt wurde die auf Grundlage des Batteriegesetzes geltende Sammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2023“). Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2023 sind unter folgenden Links im Internet abrufbar: GRS Batterien GRS Consumer GRS Healthcare GRS Powertools GRS eMobility REBAT/REBAT+ Landbell GmbH - LANDBELL GROUP/DS Entsorgungs- und Dienstleistungs- GmbH Öcorecell Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel erreichen und dauerhaft sicherstellen. Da nicht alle Rücknahmesysteme ihre Sammelquoten im Einklang mit den vom Umweltbundesamt zur einheitlichen Berechnung der Sammelquoten und Überprüfung der Mindestsammelziele bekanntgegebenen Hinweisen ermittelt haben, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der jeweils veröffentlichten Sammelergebnisse nicht gegeben. Rücknahmesysteme, die bei der Ermittlung der Sammelquote nicht den ⁠ UBA ⁠-Hinweisen gefolgt sind, weisen dies in ihren Berichten aus. Hintergrund: Für eine dauerhafte Sicherstellung der Sammelquote ist unter Umständen ein rechnerischer Faktor (sogenannter dS-Faktor) bei der Ermittlung der Sammelquote zu berücksichtigen. Ohne Anwendung dieses mathematischen Ausgleichsfaktors kann durch eine unterjährige Wechselkonstellation die Situation entstehen, dass Hersteller beim Wechsel in ein neues Rücknahmesystem bei mehrjähriger Betrachtung eine geringere Masse Geräte-Altbatterien zur Erreichung des Sammelziels zurücknehmen müssten als Hersteller, die im alten Rücknahmesystem verblieben sind und die gleiche Masse an Batterien im gleichen Zeitraum in Verkehr gebracht haben. Insofern sorgt der Ausgleichsfaktor für verbesserte Wettbewerbsbedingungen unter den Rücknahmesystemen. Gerätebatteriemarkt: Menge der in Verkehr gebrachten nicht wiederaufladbaren Batterien und Akkus sinkt im Jahr 2023 deutlich Die Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden in der Regel Akkus genannt und können nach Gebrauch mit einem Ladegerät mit neuer Energie versorgt werden. Primärbatterien : Der Anteil der im Berichtsjahr 2023 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien betrug 64,0 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent“). Im Vergleich zu den vorangegangenen Berichtsjahren (2014 bis 2022) ist deren Anteil, wie auch im Berichtsjahr 2022, erneut leicht gesunken. Das entspricht dem aktuellen Trend der letzten Jahre, bei dem zu beobachten ist, dass der Anteil der Primärbatterien zugunsten der Akkus schrumpft: Im Jahr 2010 waren noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme). Im Jahr 2023 wurden 29.240 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht. Gegenüber 2022 ist das ein Rückgang um 6.504 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien beträgt 53,0 %. Im Jahr 2009 betrug er noch 71 %. Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2023 rund 3.500 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa 6,3 % aller Gerätebatterien. Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Primärbatterien (Li) stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr stark an. Im Jahr 2023 sind es 2.185 t, im Jahr zuvor waren es noch 1.757 t. Sekundärbatterien : Im Jahr 2023 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der Gesamtmarktentwicklung verringerte sich allerdings auch im Bereich der Sekundärbatterien die Inverkehrbringungsmenge. Im Jahr 2023 verzeichnete die Menge einen Rückgang um 1.981 t auf insgesamt 19.359 t. Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2023 zeigt sich: Die Masse der Akkus erhöhte sich in diesem Zeitraum um über 70 %. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme"). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen (climatop 2009) . Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird. Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) sank 2023 – nach kontinuierlichen Zuwächsen seit 2010 – um rund 6,8 %. Im Jahr 2023 waren es 15.623 t, die in Verkehr gebracht wurden, gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 1.140 t. Im langfristigen Vergleich der Batteriesysteme zählen die Zuwachsraten der Li-Ion-Akkus zu den höchsten. Im Jahr 2023 wurden 1.551 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) betrug im Jahr 2023 164 t. Gegenüber dem Jahr 2022 ist das ein Zuwachs um ca. 20,6 % bzw. 28 t. Generell ist über den Zeitraum 2010 -2023 ein Rückgang der NiCd-Akkus zu betrachten. Die überwiegenden Gründe für diese erfreuliche Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot) sowie ein verändertes Verbraucherverhalten. Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien... Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus

Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlich So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher. Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen. Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus. Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus. Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen. Gewusst wie Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt. Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung. Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen. Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird. Sorgsamer Umgang wichtig! Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen. Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden. Weitere Sicherheitshinweise beachten: Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen. Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel). Lagern und laden Sie Akkus nicht im ⁠ Außenbereich ⁠, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen. Verhalten im Brandfall: Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht. Lebenszeit verlängern: Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern: Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen. Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank. Vermeiden Sie das vollständige Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge. Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden. Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind. Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung. Richtig entsorgen: EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin. Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen. Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden. Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen. Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden. "Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!" Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne Batterie Zurück im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt. Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden. Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden. Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen. Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch. Hintergrund Umweltsituation: Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik Daten - Umweltzustand und Trends . Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten: Batterien und Akkus (⁠ UBA ⁠-Umwelttipps) Altbatterien (Daten - Umweltzustand und Trends) Batterien und Altbatterien (UBA-Themenseite)

Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen

Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen Ab dem 1. Januar 2022 gilt das geänderte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Neue Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, bessere Information für Verbraucher*innen und einheitliche Sammelstellenlogos sollen die Altgeräterückgabe weiter vereinfachen. Zum Beispiel müssen ab dem 1. Juli 2022 auch die meisten Lebensmitteldiscounter Altgeräte zurücknehmen. Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ – kurz: ElektroG – regelt u.a. die verschiedenen Rechte und Pflichten von Herstellern, Vertreibern (Händlern), öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Kommunen), Betreibern von Erstbehandlungsanlagen sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zukünftig werden auch elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister als neue Akteure mit eigenen Pflichten in das ElektroG aufgenommen. Wichtige Ziele des ElektroG sind die Registrierung von Elektrogeräteherstellern, die statistische Erhebung von verschiedenen Zahlen und Mengen zu Neu- und Altgeräten, die Vermeidung von Abfällen, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Sammlung und Rücknahme von Altgeräten, sowie Altgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten, umweltgerecht zu recyceln oder zu verwerten. Das ElektroG leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Die erste Fassung des ElektroG trat am 16. März 2005 in Kraft. Es wurde zum 20. Oktober 2015 zum ersten Mal umfassend geändert und neu ausgefertigt. Aufgrund veränderter Marktbedingungen, neuer Gerätetypen und bestehender Herausforderungen, wie der Erhöhung der Altgeräte-Sammelmengen und der Verbesserung und Sicherstellung der bereits hohen Sammelqualität als Grundlage für die umweltgerechte Behandlung, Verwertung und Rohstoffrückgewinnung, wurde das Gesetz zum 20. Mai 2021 erneut angepasst und tritt zum 1. Januar 2022 mit umfassenden Änderungen und Neuerungen in Kraft. Nach einer 6-monatigen Übergangsfrist müssen spätestens ab dem 1. Juli 2022 auch Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Das zielt insbesondere auf kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm, gilt aber auch für größere Geräte. Demnach kommen etwa 25.000 neue Rücknahmestellen für Altgeräte hinzu. Mehr Infos zur Altgeräteentsorgung siehe auch ⁠ UBA ⁠-Verbrauchertipp: Wohin mit dem Elektroschrott? Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts das alte Gerät zurückgegeben werden soll. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen können sich freiwillig an der kostenlosen Rücknahme von Altgeräten beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten. Elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister müssen nach einer Übergangsfrist ab 2023 die ordnungsgemäße Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten überprüfen, da sie erst die Möglichkeit insbesondere für Hersteller ohne Sitz in Deutschland oder der Europäischen Union schaffen, ihre Waren anzubieten. Händler, die zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Ladengeschäft durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln u.a. über ihre Pflicht zur kostenlosen Rücknahme und die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren. Der Versand- und Onlinehandel muss hierüber auf seiner Website informieren oder dem versendeten Gerät schriftliche Informationen zur Entsorgung beilegen. Auch Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher über die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren sowie über die Rücknahmepflicht des Handels. Diese Informationen, sowie solche zur Entsorgung, sind den Elektro- und Elektronikgeräten schriftlich beizufügen. Damit Sammel- und Rücknahmestellen für Altgeräte mehr in das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher treten und noch leichter erkannt und gefunden werden können, gibt es ein einheitliches Sammelstellenlogo. Überall wo es zu sehen ist, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte kostenlos zurückgegeben werden können. Zudem gibt es auch ein einheitliches Sammelstellenlogo für die Batterie- und Akkurücknahme. Um möglichst viele Rohstoffe aus den Altgeräten zurückgewinnen zu können und die Freisetzungsgefahr von Schadstoffen sowie Brandrisiken beispielsweise durch falsch gesammelte Lithium-Batterien und litihumbatteriehaltige Altgeräte so weit wie möglich zu verhindern, ist es wichtig, dass Altgeräte möglichst beschädigungsfrei und separat gesammelt werden. So werden die Behandlung und das Recycling erleichtert. Aus diesem Grund sieht das neue ElektroG vor, dass die Einsortierung der Altgeräte (insbesondere der batteriebetriebenen Altgeräte) in die verschiedenen Sammelbehältnisse auf dem Wertstoffhof durch das Personal selbst oder unter dessen Aufsicht zu erfolgen hat. Außerdem müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger u.a. über das mögliche Brandrisiko durch nicht ordnungsgemäß erfasste (batteriehaltige) Altgeräte informieren. Ebenfalls sollen Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Vertreiber über die Pflicht der Verbraucherinnen und Verbraucher informieren, dass Batterien, Akkus und Lampen aus zu entsorgenden Altgeräten vor deren Abgabe an einer Sammel- oder Rücknahmestelle vom Gerät zu trennen sind – sofern dies einfach möglich ist (z.B. angesteckte, festgeklemmte Lampen, Batterien und Akkus oder im Batteriefach eingelegte Batterien und Akkus). Die losen Alt-Batterien und Alt-Akkus sind einer separaten Altbatteriesammlung zuzuführen, die Lampen der Lampen- bzw. Altgerätesammlung. Alle ordnungsgemäß gesammelten und zurückgenommenen Altgeräte müssen einer Behandlung in einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zugeführt werden. Dort werden sie auf Vorbereitung zur Wiederverwendung geprüft und ggf. zur Wiederverwendung vorbereitet oder behandelt, von Schadstoffen entfrachtet sowie in Bauteile und Materialfraktionen zerlegt, damit diese verwertet (recycelt oder energetisch verwertet) werden können. Um die Qualität der Schadstoffentfrachtung und Wertstoffrückgewinnung weiter zu verbessern, werden ergänzende und neue Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten in einer eigenen Verordnung festgelegt – Elektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) . Damit Altgeräte nach ihrer Entsorgung auf dem Wertstoffhof oder im Handel verstärkt einem zweiten Lebensweg (durch Reparatur der Altgeräte) zugeführt werden können, besteht die Möglichkeit für Erstbehandlungsanlagen, sich als Anlagen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung zertifizieren zu lassen. Mit der Neuerung, dass nun auch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen Altgeräte zurücknehmen dürfen, wird diesen der Zugang zu potenziell „reparaturfähigen“ Altgeräten weiter erleichtert. Zusätzlich können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Betreiber von Erstbehandlungsanlagen, die für die Vorbereitung zur Wiederverwendung zertifiziert sind, zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten eine Kooperation vereinbaren, um ebenfalls an größere Mengen „reparaturfähiger“ Altgeräte zu gelangen. Ziel dieser Neuerungen ist es, dass deutlich mehr Altgeräte nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung einem zweiten Lebensweg zugeführt werden können und nicht mehr in gemeinsamen Erfassungs-, Transport- und Behandlungsprozessen mit wirklichen Abfallgeräten zerstört werden. Zur Steigerung der Sammelmenge von Altgeräten die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder solche Geräte, die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt („gewerbliche“ Altgeräte) werden, muss jeder Hersteller bei der stiftung ear ein Rücknahmekonzept für die Rücknahme und Entsorgung dieser Altgeräte hinterlegen; darin erklärt er seine Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten für diese Altgeräte und wie der Endnutzer darauf zugreifen kann. Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym sowie mitunter gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen wie Quecksilber in Energiesparlampen. Um effektiv und umweltgerecht zu recyceln, müssen daher möglichst viele Altgeräte getrennt gesammelt werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden deshalb die kostenlose Entsorgung und umweltgerechte Rückgabe ihrer Altgeräte ab sofort weiter erleichtert. Dank der flächendeckenden Sammlung bei den kommunalen Sammelstellen, in Elektrofachgeschäften, Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und weiteren Stellen im Handel vervielfacht sich die Zahl der verfügbaren Sammel- und Rücknahmestellen – die zudem durch noch kürzere Wege und längere Öffnungszeiten oft auch schneller erreichbar sind.

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