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Was das Land Berlin gegen Vermüllung und Verschmutzung unternimmt

Mit der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ setzt sich Berlin seit 2018 besonders für eine möglichst saubere Stadt ein, indem verschiedene Projekte der Bezirke, Berliner Stadtreinigung (BSR) und der Senatsumweltverwaltung gefördert und gestärkt werden. Die Gesamtstrategie Saubere Stadt zielt auf ein verbessertes Stadtbild, Müllervermeidung und -entsorgung sowie die Überprüfung und eventuelle Anpassung von Regelaufgaben ab und fördert Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling sowie die bedarfsorientierte Entwicklung neuer Aufgaben nach dem Leitbild „Zero Waste“ . Aktionsprogramm Sauberes Berlin: Insgesamt 3,3 Mio. Euro wurden den Bezirken in den vergangenen Jahren jährlich zur Umsetzung von bezirkseigenen Sauberkeits-Kampagnen, zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement bei der Sensibilisierung zum Thema Stadtsauberkeit und für weitere Maßnahmen im Sinne der verbesserten Sauberkeit zur Verfügung gestellt. Einen Einblick in die Vielfalt der Maßnahmen finden Sie im Bericht zur Umsetzung der Gesamtstrategie Saubere Stadt (PDF, 439 KB) . Beispiele für Bezirkskampagnen: Kampagne Null Müll Neukölln NULL MÜLL NEUKÖLLN (@null_muell_neukoelln) – Instagram-Fotos und -Videos #mittemachtsauber Das Berliner Straßenreinigungsgesetz liefert das gesetzliche Regelwerk zur Reinigung der Berliner öffentlichen Straßenlands – das heißt, wie oft wird in Ihrer Straße gereinigt? Bei wem liegen welche Zuständigkeiten? Weitere Informationen Vor allem in den warmen Monaten sind die Berliner Grün- und Erholungsanlagen (Parks) und Seeufer stark genutzt und entsprechend muss mehr gereinigt werden. Zudem werden die Parks oft als Ausläuferbereiche von Großveranstaltungen und Demonstrationen genutzt. Die Reinigung von gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Spielplatzreinigung: Spielplätze als Teil der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen fallen auch unter diese Regelung und sind ebenfalls eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Die Regelungen finden sich im Bereich der Straßenreinigung . Seit Mai 2023 beseitigt die BSR alle illegalen Ablagerungen im öffentlichen Raum „aus einer Hand“. § 4 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Die Außendienste der Berliner Ordnungsämter ahnden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten wie… das Wegwerfen von Zigaretten illegale Ablagerungen von Bauschutt aber auch die Ablagerung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten Grundlage hierfür sind § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sowie der Bußgeldkatalog für den Umweltschutz . Im Land Berlin gibt es derzeit zahlreiche Formate, die zielgruppenorientiert vor Ort in den Bezirken tätig sind. Hierzu zählen Parkmanager, Parkläufer, Kiezhausmeister, Kiezläufer sowie Nachtlichter. Das Aufgabenspektrum ist sehr vielfältig. In Bezug auf das Thema Stadtsauberkeit zählen zu den Aufgaben u.a.: direkte Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern insbesondere in den Sommermonaten zur Sensibilisierung bzw. Aufforderung zur Beseitigung von Abfällen. teilweise Ausgabe von Taschenaschenbechern und Mülltüten. Begleitung von Kieztagen, Ansprache und Unterstützung sowie Information. Durchführung von Clean ups oder anderen Sensibilisierungsmaßnahmen. Reparatur kleinerer Beschädigungen an Stadtmöbeln (Bänke, Baumscheiben etc.). Die Bezirke identifizieren dabei besondere Bedarfslagen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und setzen die Maßnahmen dort ein, wo sie dringend benötigt werden. Das kann sein: der Einsatz von Kiezhausmeistern oder Kiezläufern bei einem Kieztag, oder die Präsenz von Parkläufern, Parkmanagern oder Nachtlichtern in der Parkanlage am Wochenende oder im Uferbereich beliebter Seen in den Abendstunden. Zielvereinbarung 4 zu „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“ im Rahmen der #neustartagenda: Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung (PDF, 312 kB) Lenkungsgremium für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum und zur Verhinderung von Sucht und Obdachlosigkeit Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen Maßnahmen zur Entwicklung und Sauberkeit von Kiezen, Plätzen und öffentlichen Räumen

Stadtsauberkeit

„Berlin ist dreckig“, verwiesen wird dabei auf zahlreiche Probleme: Hundekot, illegale Ablagerungen, Ansammlungen von Abfällen rund um Bauzäune, Glascontainer, Drogenbesteck, Graffiti, überlaufende Abfallbehälter, Überreste von Partys und Picknicks in den Berliner Parks, Zigarettenstummel überall, und so weiter. Dabei sind im Land Berlin zahlreiche Akteure täglich engagiert damit beschäftigt, Lösungen für diese Herausforderungen zu finden und weiterzuentwickeln. Tatsächlich passiert bereits sehr viel, das vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt ist. Seit 2018 hat sich der Senat diesem Thema verschrieben. Mit der Gesamtstrategie Saubere Stadt wurden zahlreiche Maßnahmen initiiert, um die Stadtsauberkeit zu verbessern. Der Senat, die Bezirke, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und zahlreiche Träger setzen ein Maßnahmenpaket um, das eine Kombination bildet aus: Aufklärung: Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aktivierung von Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. Kampagnen, Clean-Ups, etc. mit dem Ziel der Vermeidung von Fehlverhalten Angebote: Ausweitung der Angebote zur legalen Entsorgung von Abfällen, zügige Beseitigung von Verschmutzungen und illegalen Ablagerungen (Reinigung/ Entsorgung). Ahndung: Sanktionierung von Fehlverhalten Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Stadtsauberkeit, laufende Prozesse, bestehende Angebote und Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, selbst aktiv zu werden: Bild: BSR Daten und Fakten Hier finden Sie Zahlen zur Stadtsauberkeit und deren Bewertung und Einordnung. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Was das Land Berlin gegen Vermüllung und Verschmutzung unternimmt Hier finden Sie Strategien, Maßnahmen und Best Practices. Weitere Informationen Bild: BSR Angebote im Land Berlin Wo Sie ihr Gebrauchtes abgeben können. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Hier können Sie selbst aktiv werden Mit anpacken, melden und kreativ sein. Weitere Informationen

Model Output Statistics for WITTERING (03462)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Vom Land ins Meer - Modell zur Erfassung landbasierter Kunststoffabfälle

Kurzbeschreibung BKV hat mit Unterstützung vom Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs - FCIO, von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., von PlasticsEurope Deutschland e.V. und vom Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen im VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. ein Modell entwickelt, das erstmals eine systematische Erfassung der Haupteintragsquellen von nicht ordnungsgemäß entsorgten Kunststoffabfällen (Littering) in die Meere ermöglicht und die für die Reduzierung und Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Nordsee erforderliche Faktenbasis liefert. In dem Modell werden dominante Quellen und Pfade zum Eintrag von Kunststoff-Litter in die Meere identifiziert. Die entwickelte Methodik berücksichtigt dabei Makro- und Mikrokunststoffe. Die hinterlegte Datenbank erlaubt eine leichte und flexible Anpassung von Variablen und Berechnungen im Modell. Die im Modell verwendeten Faktoren sowie die zugrunde gelegten Annahmen werden kontinuierlich verifiziert und weiterentwickelt. Zunächst wurden nur die Eintragsstrukturen/-pfade der Nordsee und hier nur Land-Sourced Litter betrachtet. Eine Ausdehnung des Modells auf andere Meere und ggf. auf Sea-Sourced Litter ist vorgesehen. In dem Bericht finden sich keine Aussagen im Hinblick auf die Entwicklung von Strategien und Lösungsansätzen zur Vermeidung einer weiteren Vermüllung der Meere. Jedoch können die Ergebnisse des Modells einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Dies ist für die Umsetzung der Maßnahme UZ5-04 der MSRL von Bedeutung. Ergebnisse Das Modell setzt sich aus einem Bericht und einem Handbuch zusammen. Es ist kostenfrei erhältlich. Es gibt eine deutsche und eine englische Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung kann auf der BKV-Website bestellt werden: Link siehe Website

Forscherlabor Meeresmüll

Kurzbeschreibung Seit Sommer 2019 gibt es ein neues Angebot zum Thema „Müll in unseren Meeren“ im Multimar Wattforum in Tönning- das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Wir alle kennen die Bilder von vermüllten Stränden, Müllstrudeln in den Ozeanen oder an Müll verendeten Tieren. Aber welche Auswirkungen hat das auf das Ökosystem Wattenmeer? Wie gefährlich ist eigentlich Mikroplastik? Und was hat das mit uns zu tun? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des „Forscherlabors Meeresmüll“ im Multimar Wattforum. Inhalte und Methoden, die in den aktuellen Fachanforderungen der Fächer Biologie, Naturwissenschaften, Geografie und Weltkunde verankert sind, werden aufgegriffen. Es richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der 3. bis 10. Jahrgangsstufen, ist aber auf Anfrage auch für andere (Lern-) Gruppen, wie z.B. Familien buchbar. Bei einer spannenden, themenbezogenen Führung durch die Ausstellung des Multimar Wattforums lernen die Schülerinnen und Schüler die angrenzende Nordsee als Lebensraum kennen, der durch die Vermüllung gefährdet ist. In dem anschließenden praktischen Teil im Schullabor wird die Gruppe selbst aktiv und führt anschaulich aufbereitete Versuche durch, um Ursachen und Folgen von Mülleinträgen in den marinen Lebensraum zu untersuchen. Die Versuche sind an die jeweiligen Klassenstufen angepasst. Darüber hinaus werden vielfältige Anregungen geboten, um den eigenen Lebensstil sowie den Umgang mit Konsumgütern zu hinterfragen und Ideen für abfallarme Alternativen zu entwickeln. Mit dem neuen Bildungsangebot zum Thema „Meersmüll“ soll ein Beitr ag dazu geleistet werden, ein stärkeres Bewusstsein für das Problem der Verschmutzung unserer Meere zu schaffen und Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung des Meeresschutzes zu sensibilisieren. Das Multimar Wattforum in Tönning ist das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Wattenmeer in Schleswig-Holstein. Es verbindet die vielfältigen Phänomene des Wattenmeeres und seiner Bewohner mit schulischen Lerninhalten und bietet für alle Klassenstufen diverse Bildungsangebote.

Daten und Fakten zur Stadtsauberkeit

Wir haben für Sie einige zentrale Zahlen und Fakten zusammengestellt: Das Sauberkeitsempfinden von Berlinerinnen und Berliner in statistische Zahlen übersetzt, die Beschwerdelage zu Verschmutzungen im öffentlichen Raum sowie die tatsächlichen Mengen von Abfall und illegalen Ablagerungen. Wahrnehmung: So schätzen Berlinerinnen und Berliner die Stadtsauberkeit ein Beschwerdelage: Müllmeldungen über Ordnungsamt-Online Abfallmengen im öffentlichen Raum Spezielle Informationen zur Berliner Stadtsauberkeit Hinweis: Vom 16.06. bis 31.07.2025 fand eine Befragung zum Thema Sauberkeit und Ordnung statt. Bürgerinnen und Bürger konnten hier den Zustand der Stadt und die aktuellen Maßnahmen bewerten. Mehr Informationen finden Sie unter Befragung zum Thema Sauberkeit und Ordnung . Die zentralen Ergebnisse der Befragung werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. Die Beschwerdelage in Berlin zum Thema Sauberkeit/ Vermüllung wird unter anderem über die Möglichkeit von Meldungen an die bezirklichen Ordnungsämter abgebildet. Bürgerinnen und Bürger können verschiedene Anliegen über die Ordnungsamt-App oder Ordnungsamt-Online melden. Abfallmeldungen machen dabei bei weitem den größten Anteil der Meldungen aus. Die Meldungen dienen als Hinweisgeber auf Entwicklungen und Hotspots, unter anderem für die Unterstützung der Kontrolltätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter sowie der Planung von Entsorgungsfahrten durch die Berliner Stadtreinigung (BSR). Die Meldezahlen sind seit 2019 stark angewachsen. Aus der Steigerung der Müllmeldungen lässt sich jedoch nicht 1:1 ein entsprechender Zuwachs illegaler Müllablagerung ableiten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Steigerungen entstehen dadurch, dass die Ordnungsamt-App sich grundsätzlich einer besseren Bekanntheit erfreut und somit die Zahl der Meldenden angestiegen ist. Zudem melden engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen illegale Müll-Ablagerungen zunehmend häufiger. Auch die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes (AOD) sowie Mitarbeitende der BSR melden über das System. Wenn Sie künftig auch Müll oder illegale Abfälle melden möchten, können Sie dies tun über: Ordnungsamt-Online Ordnungsamt-App Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes in Ihrem Bezirk Ein erster Blick auf die Zahlen verschreckt zunächst. ABER: Hinter den Zahlen verstecken sich Gesetzesänderungen, Zuständigkeitenwechsel mit einer verbesserten gesamtstädtischen Lösung, eine viel schnellere Beseitigung – vor allem der häufig belasteten Bauabfälle – und damit auch eine Ausweitung auf mehr Abfallfraktionen. Das heißt, es wird in kürzerer Zeit mehr mitgenommen und vor allem die gefährlichen Abfälle können direkt beseitigt werden. Durch die Änderungen lässt sich eine wirkliche Vergleichbarkeit der Mengenentwicklung erst ab 2024 herstellen. Grundsätzlich wurden jedoch Prozesse in den Berliner Behörden verschlankt und Beseitigungsprozesse beschleunigt! Wie? Nach Pilotprojekten in einigen Bezirken hat die BSR zum 1. Mai 2023 den gesetzlichen Auftrag für die Entsorgung illegaler Ablagerungen erhalten. Hierfür wurden das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG Bln) sowie das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geändert. Dieser gesetzliche Auftrag hat die bisherige, fallweise Beauftragungspraxis abgelöst. Dadurch können die BSR nun ganze Straßenzüge von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten und Bauschutt befreien. Dies gilt nicht nur für Straßen, sondern auch für alle gewidmeten Berliner Grün- und Erholungsanlagen und die landeseigenen Waldflächen. Die Bezirke müssen sich um die Beseitigung von illegalen Ablagerungen nicht mehr kümmern, das heißt insbesondere die bezirklichen Grünflächenämter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Forsten können sich wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Um die Effizienz zu steigern und die Entsorgung nachhaltiger zu entsorgen, orientiert sich die Entsorgung durch die BSR nicht an Bezirksgrenzen. Aus diesem Grund können keine bezirks- oder gar ortsteilscharfe Aufschlüsselungen von Mengen oder Kosten erfolgen. Die Kosten für illegale Ablagerungen trägt das Land Berlin über die Stadtabrechnung (Haushaltsplan 1330 SenWiEnBe, Titel 52136, Tz 3). Grundlage für die Kostenabrechnung sind die für die Einbringung von illegalen Ablagerungen aufgewendeten Personal- und Fahrzeugressourcen. Circa 45.000 Tonnen Straßenkehricht werden von den BSR pro Jahr zusammengefegt. Über 27.000 Abfalleimer werden von den BSR geleert. Pro Herbstsaison werden ca. 36.000 Tonnen Laub von den BSR eingesammelt. Weitere Informationen Häufig ist die Berliner Stadtsauberkeit Gegenstand von Berichterstattung und Abfragen durch politische Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Hinweise hierzu finden Sie im Suchportal der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses in Berlin . Hier finden Sie zudem eine Auswahl Schriftlicher Anfragen (Stand: Juni 2025): S19-22627 vom 20. Mai 2025: Müllorgien zum 1. Mai in Parkanlagen und kein Ende abzusehen (Alexander Bertram, AfD) S19-22623 vom 20. Mai 2025: World Cleanup Day am 20. September 2025 – Wer macht mit? (Tommy Tabor und Alexander Bertram, AfD) S19-22547 vom 12. Mai 2025: Vermüllung und Reinigungsmaßnahmen rund um den 1. Mai in Berlin – Transparenz herstellen (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-22494 vom 29. April 2025: Vermüllung im Wedding – Ein unlösbares Dauerproblem? (Mathias Schulz, SPD) S19-22388 vom 14. April 2025: BSR Kieztage im Bezirk Treptow-Köpenick II (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21632 vom 11. Februar 2025: BSR-Kieztage (Sperrmüllentsorgung der BSR) im Bezirk Treptow-Köpenick (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21391 vom 20. Januar 2025: Das große Müllproblem. Entsorgung von illegalem Abfall. (20. Januar)(Alexander Bertram, AfD) S19-21267 vom 09. Januar: Regelung und Verwertung der Hundekotentsorgung nach Kündigung des Toilettenvertrages mit der Wall AG (9. Januar) (Frank-Christian Hansel, AfD) S19-21119 vom 13. Dezember 2024: Illegale Vermüllung in Reinickendorf (Niklas Graßelt, CDU) S19-21049 vom 03. Dezember 2024: Illegale Müllentsorgung mit Videotechnik verhindern. (Prof. Dr. Martin Pätzold und Danny Freymark, CDU) S19-21030 vom 02. Dezember 2024: BSR-Kieztage im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. (Dr. Hugh Bronson, AfD) S19-20891 vom 14. November 2024: BSR-Kieztage in Lichtenberg: Planungen für 2025 transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20596 vom 08. Oktober 2024: Kehrenbürger – Ehrenbürger? Wie geht der Senat mit ehrenamtlichem Engagement beim Thema Sauberkeit in unserer Stadt um? (Dr. Maja Lasić und Linda Vierecke, SPD) S19-20450 vom 25. September 2024: Ergebnis der BSR-Kiez-Tage transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20323 vom 13. September 2024: Müllberge am Weddinger Schillerpark (Sven Rissmann, CDU) S19-19933 vom 06. August 2024: Müll und Umweltverschmutzung am Dorfanger in Bohnsdorf. (Lisa Knack, CDU) S19-19534 vom 24. Juni 2024: Müllberge im Görlitzer Park nach Protest-Konzert. (Alexander Bertram, AfD) S19-19407 vom 11. Juni 2024: Schrotträder vermüllen Berlin. (Alexander Bertram, AfD) S19-18876 vom 17. April 2024: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-18622 vom 18. März 2024: Wo kein Kläger, da kein Richter – oder auch: warum eine Bußgelderhöhung allein die Parks und Straßen nicht sauber hält. (Julia Schneider, GRÜNE) S19-18559 vom 12. März 2024: Aus dem Späti in den Park – Einhaltung der Pfandverpflichtung bei Einweg-Getränkeverpackungen kontrollieren? (Stefan Häntsch, CDU) S19-18528 vom 07. März 2024: Reinigung von Spielplätzen durch die BSR. (Katalin Gennburg und Kristian Ronneburg, LINKE) S19-17758 vom 08. Januar 2024: Sperrmülltage für alle Bezirke Berlins. (Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU). S19-17628 vom 13. Dezember 2023: BSR und illegaler Müll auf öffentlichem Straßenland – Wie wirksam ist die Rechtsänderung der Zuständigkeiten (Michael Dietmann, CDU) S19-17437 vom 23. November 2023: BSR: Arbeitsbedingungen, Aufklärung, Sperrmüll (Ferat Koçak und Katalin Gennburg, LINKE) S19-17326 vom 08. November 2023: BSR-Kieztage im Bezirk Lichtenberg: Transparenz herstellen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-16971 vom 09. Oktober 2023: Maßnahmen aus dem Berliner Sicherheitsgipfel. (Elif Eralp, Ferat Koçak, Niklas Schrader und Tobias Schulze, LINKE) S19-16927 vom 04. Oktober 2023: Saubere (Spiel-)Plätze (Julia Schneider, GRÜNE) S19-16879 vom 27. September 2023: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-16648 vom 06. September: Sauberkeit im Landschaftsschutzgebiet Wartenberger/ Falkenberger Feldflur sicherstellen. (Danny Freymark, CDU) S19-16545 vom 24. August 2023: Sauberkeit auf den Straßen in Moabit und im Brüsseler Kiez (Taylan Kurt, GRÜNE) S19-15486 vom 09. Mai 2023: Bilanz des 1. Mai 2023 (Vasili Franco, GRÜNE) S19-15432 vom 04. Mai 2023: Abfallberge im Schlesischen Busch (Alexander Bertram, AfD) S19-14720 vom 24. Januar 2023: illegale Müllablagerung (Danny Freymark, CDU) S19-14136 vom 01. Dezember 2022: Kiezhausmeister (Tommy Tabor, AfD) S19-13621 vom 17. Oktober 2022: Was unternimmt das Land Berlin gegen die Vermüllung? (Holger Krestel, FDP) S19-13227 vom 08. September 2022: Entsorgung illegaler Abfälle und Kosten (Tommy Tabor, AfD) S19-11983 vom 25. Mai 2022: Berlin – Hauptstadt der Verwahrlosung? (Danny Freymark, CDU) S19-10996 vom 15. Februar 2022: Hauptstadt der Müllsünder? (Stefan Evers, CDU) Wir arbeiten an mehr Transparenz und werden Ihnen weitere Daten zum Sauberkeitszustand und der Wahrnehmung zur Verfügung stellen. Weitere Daten werden regelmäßig ergänzt.

Parkbetreuung – Für ein besseres Miteinander in unseren Park- und Grünanlagen

Die Berliner Park- und Grünanlagen sind lebenswichtige Oasen im urbanen Raum. Sie bieten Einwohnenden wie auch Besuchenden vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung oder sportlichen Betätigung und dienen, besonders in der warmen Jahreszeit, als Treffpunkte. Der hohe Nutzungsdruck und die vielfältigen individuellen Ansprüche an die Nutzung bringen jedoch auch Probleme wie Verschmutzung, Vandalismus, unerlaubte Aktivitäten wie z. B. Grillen oder Lärmbelästigung und damit verbundene soziale Spannungen mit sich. Die wachsenden Problematiken beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und dadurch die Lebensqualität der Stadtbewohnenden und gefährden auch den Erhalt der Biodiversität sowie der Klimaschutzfunktionen des Stadtgrüns. Der Umgang mit diesen Konflikten geht weit über die originären Aufgaben der Straßen- und Grünflächenämter hinaus und bindet personelle Kapazitäten in großem Umfang. Die notwendige Pflege der Park- und Grünanlagen kann vor diesem Hintergrund oft nicht mehr so geleistet werden, dass die gewünschte Qualität erhalten bleibt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen wird in ausgewählten Berliner Park- und Grünanlagen seit 2019 die Parkbetreuung umgesetzt. Die Parkbetreuung zielt ab auf die Förderung des sozialen Miteinanders und des gegenseitigen Verständnisses der vielen Parkbesuchenden untereinander und im Umgang mit dem Berliner Stadtgrün, um so Konflikte in und Schäden an den Park- und Grünanlagen zu vermeiden. Als bürgernahe Ansprechpersonen sind in der Regel Parkmanagerinnen und Parkmanager sowie Parkläuferinnen und Parkläufer zu festgelegten Zeiten in Parks und Grünanlagen präsent. In einigen Bezirken gibt es auch andere Umsetzungsformen der Parkbetreuung, wie etwa „Fairplay im Park“ in Neukölln. Auf der Basis von Gebietsbeobachtungen und Analysen erarbeiten Parkmanagerinnen und Parkmanager Handlungskonzepte für die von ihnen betreuten Parks und Grünanlagen. Ihr Schwerpunkt liegt auf Kommunikation und Organisation. Somit sind sie verantwortlich für die Einsatzplanung und Teamleitung, die Kommunikation des Projekts nach außen, die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Auf- und Ausbau von Netzwerken. Unterstützt werden Parkmanagerinnen und Parkmanager von Parkläuferinnen und Parkläufern, deren Arbeit vor Ort ein zentraler Baustein der Gesamtaufgabe ist. Parkläuferinnen und Parkläufer sind in der Gebietskontrolle tätig, können in gemischten Teams niedrigschwellige Aufklärungsarbeit leisten, sprechen Nutzende situationsangepasst auf Verstöße gegen die Parkordnung bzw. das Grünanlagengesetz an und dokumentieren Schäden in den Parkanlagen. Die Berliner Bezirksämter setzen die Parkbetreuung eigenverantwortlich um. Sie wählen Park- und Grünanlagen aus, für die bezirksindividuell eine besondere Bedarfslage der Betreuung festgestellt wurde und bestimmen Maßnahmen und Einsatzzeiten. Bei der Entscheidung, welche Grünanlagen betreut werden, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einige Parks benötigen aufgrund sozialer Konflikte, die z. B. von starkem Nutzungsdruck verursacht sind, oder aufgrund von anderen Problemen wie Vermüllung oder Vandalismus besondere Aufmerksamkeit. Andere wiederum sind speziellen Herausforderungen wie Drogenhandel oder anderen illegalen Aktivitäten ausgesetzt. Um herauszufinden, in welchen Grünanlagen Parkläuferinnen und Parkläufer unterwegs sind, können Sie sich an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt des jeweiligen Bezirks wenden oder ggf. Informationen auf der Website des Bezirksamtes einsehen.

Müll in Gewässern: NLWKN fischt jährlich große Mengen Abfall aus niedersächsischen Flüssen

Norden/Lüneburg. Fahrräder, Fernseher, Einkaufswagen und jede Menge Plastik – das sind nur einige der Gegenstände, die Mitarbeitende des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) regelmäßig aus niedersächsischen Flüssen und Seen holen. Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher niedersächsischer Binnengewässer, stößt bei der täglichen Arbeit auf große Mengen Müll im, unter und am Wasser. Anlässlich des internationalen Aktionstages „World Cleanup Day“ am 16. September 2023, der ein Zeichen gegen die Vermüllung des Planeten setzen soll, weist der NLWKN auf die Folgen eines unerlaubten Wegwerfens und Abladens von Abfällen hin und erklärt, welche Probleme dadurch entstehen. Fahrräder, Fernseher, Einkaufswagen und jede Menge Plastik – das sind nur einige der Gegenstände, die Mitarbeitende des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) regelmäßig aus niedersächsischen Flüssen und Seen holen. Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher niedersächsischer Binnengewässer, stößt bei der täglichen Arbeit auf große Mengen Müll im, unter und am Wasser. Anlässlich des internationalen Aktionstages „World Cleanup Day“ am 16. September 2023, der ein Zeichen gegen die Vermüllung des Planeten setzen soll, weist der NLWKN auf die Folgen eines unerlaubten Wegwerfens und Abladens von Abfällen hin und erklärt, welche Probleme dadurch entstehen. „Unsere Aufgabe ist es, unsere Landesgewässer in unserem Zuständigkeitsbereich zu unterhalten, um sie als Elemente des Wasserhaushalts und Bestandteile von Natur und Landschaft zu schützen. Durch das unerlaubte Wegwerfen und Abkippen von Müll in die Gewässer wird unsere tägliche Arbeit der Gewässerpflege und -entwicklung aber enorm erschwert. Von ,Entsorgung‘ im Wortsinn kann hier keine Rede sein, denn Sorgen bereitet solcher Müll noch jede Menge“, erklärt Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs Betrieb und Unterhaltung im NLWKN. „Dieser Abfall muss oft mühselig aus dem Wasser entfernt und entsorgt werden. Außerdem beeinträchtigt der Müll die Gewässerqualität und kann großen wie kleinen Tieren erheblichen Schaden zufügen.“ Einer der Flüsse, in dem sich in den vergangenen Jahren regelmäßig Müll angesammelt hat, ist die Jeetzel im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Meistens handelt es sich dabei um weggeworfene Glas- und Plastikflaschen, Dosen, Plastikverpackungen und Küchenabfälle. Diese verfangen sich in den Pflanzen im und am Gewässer sowie in den Anlagen des NLWKN, beispielsweise in der Wehranlage in der Innenstadt von Lüchow. Neben den ökologischen Problemen können Abfälle auch die Funktionsfähigkeit der wasserwirtschaftlichen Anlagen gefährden oder bei Hochwasser an Engstellen den Durchfluss blockieren. Mitarbeitende des NLWKN-Betriebshofs Hitzacker sind deshalb regelmäßig an und auf der Jeetzel unterwegs, um sie sauber zu halten. Müll und sonstiges künstliches Treibgut wird eingesammelt, sortiert und fachgerecht entsorgt. Insbesondere im Sommer während der erforderlichen Krautung fahren Mitarbeitende das Gewässer systematisch ab, um die Pflanzen, die gemäht oder entfernt werden müssen, vom Unrat zu befreien, der sonst ins Schnittgut geraten würde. Aber auch größere Gegenstände wie Fahrräder oder Einkaufswagen werden zum Teil an Anlagen des NLWKN abgestellt oder – insbesondere in der Nähe von Brücken – ins Wasser geworfen. „Die genaue Menge variiert, aber da kommen jährlich mehrere Kubikmeter Müll zusammen“, berichtet Klaus Jänsch von der für die Unterhaltung der Jeetzel zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Lüneburg. Ein grundsätzliches Problem ist nicht nur die Menge, sondern auch die „Verpackung“. „Oftmals bergen wir große Säcke aus den Gewässern, bei denen auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, was da eigentlich drin ist. Nicht genau zu wissen, womit man es zu tun hat, löst bei den Kollegen Unwohlsein aus“, erklärt Klaus Jänsch. Leider komme es auch regelmäßig vor, dass Windel- und Müllsäcke gezielt am Gewässer abgelegt oder sogar ins Wasser geworfen werden. Große Mengen Müll werden auch immer dann sichtbar, wenn Wehre oder Schöpfwerke trockengelegt werden. So tauchen dann häufig Fahrräder und andere große Gegenstände auf. Aber auch Diebesgut oder aufgebrochene Zigarettenautomaten konnte der NLWKN auf diese Weise wieder ans Tageslicht holen. „Wir haben aber auch schon einmal einen Berg Matratzen neben einem Auslassbauwerk gefunden“, sagt Jänsch. Auf Entdeckungen dieser Art möchte der NLWKN künftig am liebsten komplett verzichten. „Durch unsere Arbeit wollen wir der Vermüllung entgegenwirken und die Gewässer sauber halten. Aber wir sind dabei auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Niemand darf Müll im oder am Gewässer hinterlassen und schon gar nicht gezielt dort entsorgen“, betont Drosten. Ein weiteres Problem kann dann entstehen, wenn Privatpersonen mit Metalldetektoren und Magnetangeln den Gewässergrund absuchen. Der NLWKN weist darauf hin, dass der Einsatz dieser Geräte verboten ist, wenn keine Genehmigung vorliegt. Dies dient vor allem den Schutz der „Schatzsucher“, denn auch explosive Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg werden bei Traglasten der eingesetzten „Angeln“ von bis zu 1000 Kilogramm regelmäßig angezogen. Telekommunikations- und Versorgungsleitungen im Gewässergrund können durch das Magnetangeln ebenfalls beschädigt werden. „Die Absicht, auf diese Weise etwas gegen die Vermüllung der Gewässer unternehmen zu wollen, ist ehrenwert, in der konkreten Art und Weise aber leider mit echten Gefahren verbunden“, erklärt der NLWKN. Bei der Trockenlegung des Wehrs Lüchow wurde mülldurchsetzter Schlamm in Säcken gesammelt. Ein Problem ist, wenn sich Müllsäcke verfangen, wie hier beim Wehr Lüchow.

Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes - Kunststofftragetaschenverbot

Das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27. Januar 2021 wurde am 8. Februar 2021 verkündet und ist am 9. Februar 2021 in Kraft getreten (BGBl. I S. 140). Es verbietet Letztvertreibern ab dem 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die entweder zur Gewährleistung der erforderlichen Hygiene notwendig oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche die zuständigen Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ahnden können. Um eine Abgabe oder einen Abverkauf noch vorhandener leichter Kunststofftragetaschen im Handel zu ermöglichen, gilt das Verbot erst ab dem 1. Januar 2022. Ziel des Gesetzes ist es, eine weitere erhebliche Reduzierung von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland zu erreichen. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich auch diejenigen Letztvertreiber, die sich bisher nicht an der Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handel zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen aus dem Jahr 2016 beteiligt haben, keine leichten Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr bringen. Das Verbot soll zudem die Ressourceneffizienz in Deutschland weiter verbessern sowie Umweltbelastungen durch das Wegwerfen von leichten Kunststofftragetaschen in die Umwelt ("Littering") verringern. Die Regelung dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Danach müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um eine dauerhafte Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in ihrem Hoheitsgebiet zu erreichen.

Littering kostet uns alle viel

Das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Landschaft wird in Fachkreisen als Littering bezeichnet. In Deutschland werden jährlich rund 5 Millionen Kubikmeter Müll achtlos weggeworfen. Diese Menge würde zwei Cheops-Pyramiden in Ägypten füllen. Die Massen von Kunststoffmüll lösen sich nicht auf, sondern werden nach und nach zerkleinert und verbleiben als Mikroplastik in der Natur. Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) zeigt in diesem Video auch, welche enormen Kosten das Littering für alle Bürgerinnen und Bürger verursacht und welche Strafen drohen können. Zum den Videos

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