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DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Wir haben für Sie einige zentrale Zahlen und Fakten zusammengestellt: Das Sauberkeitsempfinden von Berlinerinnen und Berliner in statistische Zahlen übersetzt, die Beschwerdelage zu Verschmutzungen im öffentlichen Raum sowie die tatsächlichen Mengen von Abfall und illegalen Ablagerungen. Wahrnehmung: So schätzen Berlinerinnen und Berliner die Stadtsauberkeit ein Beschwerdelage: Müllmeldungen über Ordnungsamt-Online Abfallmengen im öffentlichen Raum Spezielle Informationen zur Berliner Stadtsauberkeit Hinweis: Vom 16.06. bis 31.07.2025 fand eine Befragung zum Thema Sauberkeit und Ordnung statt. Bürgerinnen und Bürger konnten hier den Zustand der Stadt und die aktuellen Maßnahmen bewerten. Die zentralen Ergebnisse der Befragung werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. Die Beschwerdelage in Berlin zum Thema Sauberkeit/ Vermüllung wird unter anderem über die Möglichkeit von Meldungen an die bezirklichen Ordnungsämter abgebildet. Bürgerinnen und Bürger können verschiedene Anliegen über die Ordnungsamt-App oder Ordnungsamt-Online melden. Abfallmeldungen machen dabei bei weitem den größten Anteil der Meldungen aus. Die Meldungen dienen als Hinweisgeber auf Entwicklungen und Hotspots, unter anderem für die Unterstützung der Kontrolltätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter sowie der Planung von Entsorgungsfahrten durch die Berliner Stadtreinigung (BSR). Die Meldezahlen sind seit 2019 stark angewachsen. Aus der Steigerung der Müllmeldungen lässt sich jedoch nicht 1:1 ein entsprechender Zuwachs illegaler Müllablagerung ableiten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Steigerungen entstehen dadurch, dass die Ordnungsamt-App sich grundsätzlich einer besseren Bekanntheit erfreut und somit die Zahl der Meldenden angestiegen ist. Zudem melden engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen illegale Müll-Ablagerungen zunehmend häufiger. Auch die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes (AOD) sowie Mitarbeitende der BSR melden über das System. Wenn Sie künftig auch Müll oder illegale Abfälle melden möchten, können Sie dies tun über: Ordnungsamt-Online Ordnungsamt-App Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes in Ihrem Bezirk Ein erster Blick auf die Zahlen verschreckt zunächst. ABER: Hinter den Zahlen verstecken sich Gesetzesänderungen, Zuständigkeitenwechsel mit einer verbesserten gesamtstädtischen Lösung, eine viel schnellere Beseitigung – vor allem der häufig belasteten Bauabfälle – und damit auch eine Ausweitung auf mehr Abfallfraktionen. Das heißt, es wird in kürzerer Zeit mehr mitgenommen und vor allem die gefährlichen Abfälle können direkt beseitigt werden. Durch die Änderungen lässt sich eine wirkliche Vergleichbarkeit der Mengenentwicklung erst ab 2024 herstellen. Grundsätzlich wurden jedoch Prozesse in den Berliner Behörden verschlankt und Beseitigungsprozesse beschleunigt! Wie? Nach Pilotprojekten in einigen Bezirken hat die BSR zum 1. Mai 2023 den gesetzlichen Auftrag für die Entsorgung illegaler Ablagerungen erhalten. Hierfür wurden das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG Bln) sowie das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geändert. Dieser gesetzliche Auftrag hat die bisherige, fallweise Beauftragungspraxis abgelöst. Dadurch können die BSR nun ganze Straßenzüge von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten und Bauschutt befreien. Dies gilt nicht nur für Straßen, sondern auch für alle gewidmeten Berliner Grün- und Erholungsanlagen und die landeseigenen Waldflächen. Die Bezirke müssen sich um die Beseitigung von illegalen Ablagerungen nicht mehr kümmern, das heißt insbesondere die bezirklichen Grünflächenämter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Forsten können sich wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Um die Effizienz zu steigern und die Entsorgung nachhaltiger zu entsorgen, orientiert sich die Entsorgung durch die BSR nicht an Bezirksgrenzen. Aus diesem Grund können keine bezirks- oder gar ortsteilscharfe Aufschlüsselungen von Mengen oder Kosten erfolgen. Die Kosten für illegale Ablagerungen trägt das Land Berlin über die Stadtabrechnung (Haushaltsplan 1330 SenWiEnBe, Titel 52136, Tz 3). Grundlage für die Kostenabrechnung sind die für die Einbringung von illegalen Ablagerungen aufgewendeten Personal- und Fahrzeugressourcen. Circa 45.000 Tonnen Straßenkehricht werden von den BSR pro Jahr zusammengefegt. Über 27.000 Abfalleimer werden von den BSR geleert. Pro Herbstsaison werden ca. 36.000 Tonnen Laub von den BSR eingesammelt. Weitere Informationen Häufig ist die Berliner Stadtsauberkeit Gegenstand von Berichterstattung und Abfragen durch politische Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Hinweise hierzu finden Sie im Suchportal der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses in Berlin . Hier finden Sie zudem eine Auswahl Schriftlicher Anfragen (Stand: Oktober 2025): S19-23861 vom 16. September 2025: Illegale Müllablagerungen im Berliner Wald – Zuständigkeiten, Vollzugsdefizite und Ausweitung der BSR-Flächenkulisse. (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-23804 vom 10. September 2025: Vermüllung in Berlin: Ordnungsämter und Allgemeiner Ordnungsdienst. (Tino Schopf, SPD) S19-22627 vom 20. Mai 2025: Müllorgien zum 1. Mai in Parkanlagen und kein Ende abzusehen (Alexander Bertram, AfD) S19-22623 vom 20. Mai 2025: World Cleanup Day am 20. September 2025 – Wer macht mit? (Tommy Tabor und Alexander Bertram, AfD) S19-22547 vom 12. Mai 2025: Vermüllung und Reinigungsmaßnahmen rund um den 1. Mai in Berlin – Transparenz herstellen (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-22494 vom 29. April 2025: Vermüllung im Wedding – Ein unlösbares Dauerproblem? (Mathias Schulz, SPD) S19-22398 vom 15. April 2025: Bisher unterlassene Besetzung und Qualifizierung von Stellen im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) durch einige Bezirke. (Michael Dietmann, CDU) S19-22388 vom 14. April 2025: BSR Kieztage im Bezirk Treptow-Köpenick II (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21784 vom 27. Februar 2025: „Umweltkriminalität in Berlin – Ordnungswidrigkeiten“ (June Tomiak und Julia Schneider, GRÜNE) S19-21632 vom 11. Februar 2025: BSR-Kieztage (Sperrmüllentsorgung der BSR) im Bezirk Treptow-Köpenick (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21391 vom 20. Januar 2025: Das große Müllproblem. Entsorgung von illegalem Abfall (Alexander Bertram, AfD) S19-21267 vom 09. Januar: Regelung und Verwertung der Hundekotentsorgung nach Kündigung des Toilettenvertrages mit der Wall AG (9. Januar) (Frank-Christian Hansel, AfD) S19-21119 vom 13. Dezember 2024: Illegale Vermüllung in Reinickendorf (Niklas Graßelt, CDU) S19-21049 vom 03. Dezember 2024: Illegale Müllentsorgung mit Videotechnik verhindern. (Prof. Dr. Martin Pätzold und Danny Freymark, CDU) S19-21030 vom 02. Dezember 2024: BSR-Kieztage im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. (Dr. Hugh Bronson, AfD) S19-20891 vom 14. November 2024: BSR-Kieztage in Lichtenberg: Planungen für 2025 transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20596 vom 08. Oktober 2024: Kehrenbürger – Ehrenbürger? Wie geht der Senat mit ehrenamtlichem Engagement beim Thema Sauberkeit in unserer Stadt um? (Dr. Maja Lasić und Linda Vierecke, SPD) S19-20450 vom 25. September 2024: Ergebnis der BSR-Kiez-Tage transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20323 vom 13. September 2024: Müllberge am Weddinger Schillerpark (Sven Rissmann, CDU) S19-19933 vom 06. August 2024: Müll und Umweltverschmutzung am Dorfanger in Bohnsdorf. (Lisa Knack, CDU) S19-19534 vom 24. Juni 2024: Müllberge im Görlitzer Park nach Protest-Konzert. (Alexander Bertram, AfD) S19-19407 vom 11. Juni 2024: Schrotträder vermüllen Berlin. (Alexander Bertram, AfD) S19-18876 vom 17. April 2024: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-18622 vom 18. März 2024: Wo kein Kläger, da kein Richter – oder auch: warum eine Bußgelderhöhung allein die Parks und Straßen nicht sauber hält. (Julia Schneider, GRÜNE) S19-18559 vom 12. März 2024: Aus dem Späti in den Park – Einhaltung der Pfandverpflichtung bei Einweg-Getränkeverpackungen kontrollieren? (Stefan Häntsch, CDU) S19-18528 vom 07. März 2024: Reinigung von Spielplätzen durch die BSR. (Katalin Gennburg und Kristian Ronneburg, LINKE) S19-17758 vom 08. Januar 2024: Sperrmülltage für alle Bezirke Berlins. (Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU). S19-17628 vom 13. Dezember 2023: BSR und illegaler Müll auf öffentlichem Straßenland – Wie wirksam ist die Rechtsänderung der Zuständigkeiten (Michael Dietmann, CDU) S19-17437 vom 23. November 2023: BSR: Arbeitsbedingungen, Aufklärung, Sperrmüll (Ferat Koçak und Katalin Gennburg, LINKE) S19-17326 vom 08. November 2023: BSR-Kieztage im Bezirk Lichtenberg: Transparenz herstellen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-16971 vom 09. Oktober 2023: Maßnahmen aus dem Berliner Sicherheitsgipfel. (Elif Eralp, Ferat Koçak, Niklas Schrader und Tobias Schulze, LINKE) S19-16927 vom 04. Oktober 2023: Saubere (Spiel-)Plätze (Julia Schneider, GRÜNE) S19-16879 vom 27. September 2023: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-16648 vom 06. September: Sauberkeit im Landschaftsschutzgebiet Wartenberger/ Falkenberger Feldflur sicherstellen. (Danny Freymark, CDU) S19-16545 vom 24. August 2023: Sauberkeit auf den Straßen in Moabit und im Brüsseler Kiez (Taylan Kurt, GRÜNE) S19-15486 vom 09. Mai 2023: Bilanz des 1. Mai 2023 (Vasili Franco, GRÜNE) S19-15432 vom 04. Mai 2023: Abfallberge im Schlesischen Busch (Alexander Bertram, AfD) S19-14720 vom 24. Januar 2023: illegale Müllablagerung (Danny Freymark, CDU) S19-14136 vom 01. Dezember 2022: Kiezhausmeister (Tommy Tabor, AfD) S19-13621 vom 17. Oktober 2022: Was unternimmt das Land Berlin gegen die Vermüllung? (Holger Krestel, FDP) S19-13227 vom 08. September 2022: Entsorgung illegaler Abfälle und Kosten (Tommy Tabor, AfD) S19-11983 vom 25. Mai 2022: Berlin – Hauptstadt der Verwahrlosung? (Danny Freymark, CDU) S19-10996 vom 15. Februar 2022: Hauptstadt der Müllsünder? (Stefan Evers, CDU) Wir arbeiten an mehr Transparenz und werden Ihnen weitere Daten zum Sauberkeitszustand und der Wahrnehmung zur Verfügung stellen. Weitere Daten werden regelmäßig ergänzt.
Kurzbeschreibung BKV hat mit Unterstützung vom Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs - FCIO, von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., von PlasticsEurope Deutschland e.V. und vom Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen im VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. ein Modell entwickelt, das erstmals eine systematische Erfassung der Haupteintragsquellen von nicht ordnungsgemäß entsorgten Kunststoffabfällen (Littering) in die Meere ermöglicht und die für die Reduzierung und Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Nordsee erforderliche Faktenbasis liefert. In dem Modell werden dominante Quellen und Pfade zum Eintrag von Kunststoff-Litter in die Meere identifiziert. Die entwickelte Methodik berücksichtigt dabei Makro- und Mikrokunststoffe. Die hinterlegte Datenbank erlaubt eine leichte und flexible Anpassung von Variablen und Berechnungen im Modell. Die im Modell verwendeten Faktoren sowie die zugrunde gelegten Annahmen werden kontinuierlich verifiziert und weiterentwickelt. Zunächst wurden nur die Eintragsstrukturen/-pfade der Nordsee und hier nur Land-Sourced Litter betrachtet. Eine Ausdehnung des Modells auf andere Meere und ggf. auf Sea-Sourced Litter ist vorgesehen. In dem Bericht finden sich keine Aussagen im Hinblick auf die Entwicklung von Strategien und Lösungsansätzen zur Vermeidung einer weiteren Vermüllung der Meere. Jedoch können die Ergebnisse des Modells einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Dies ist für die Umsetzung der Maßnahme UZ5-04 der MSRL von Bedeutung. Ergebnisse Das Modell setzt sich aus einem Bericht und einem Handbuch zusammen. Es ist kostenfrei erhältlich. Es gibt eine deutsche und eine englische Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung kann auf der BKV-Website bestellt werden: Link siehe Website
Kurzbeschreibung Seit Sommer 2019 gibt es ein neues Angebot zum Thema „Müll in unseren Meeren“ im Multimar Wattforum in Tönning- das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Wir alle kennen die Bilder von vermüllten Stränden, Müllstrudeln in den Ozeanen oder an Müll verendeten Tieren. Aber welche Auswirkungen hat das auf das Ökosystem Wattenmeer? Wie gefährlich ist eigentlich Mikroplastik? Und was hat das mit uns zu tun? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des „Forscherlabors Meeresmüll“ im Multimar Wattforum. Inhalte und Methoden, die in den aktuellen Fachanforderungen der Fächer Biologie, Naturwissenschaften, Geografie und Weltkunde verankert sind, werden aufgegriffen. Es richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der 3. bis 10. Jahrgangsstufen, ist aber auf Anfrage auch für andere (Lern-) Gruppen, wie z.B. Familien buchbar. Bei einer spannenden, themenbezogenen Führung durch die Ausstellung des Multimar Wattforums lernen die Schülerinnen und Schüler die angrenzende Nordsee als Lebensraum kennen, der durch die Vermüllung gefährdet ist. In dem anschließenden praktischen Teil im Schullabor wird die Gruppe selbst aktiv und führt anschaulich aufbereitete Versuche durch, um Ursachen und Folgen von Mülleinträgen in den marinen Lebensraum zu untersuchen. Die Versuche sind an die jeweiligen Klassenstufen angepasst. Darüber hinaus werden vielfältige Anregungen geboten, um den eigenen Lebensstil sowie den Umgang mit Konsumgütern zu hinterfragen und Ideen für abfallarme Alternativen zu entwickeln. Mit dem neuen Bildungsangebot zum Thema „Meersmüll“ soll ein Beitr ag dazu geleistet werden, ein stärkeres Bewusstsein für das Problem der Verschmutzung unserer Meere zu schaffen und Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung des Meeresschutzes zu sensibilisieren. Das Multimar Wattforum in Tönning ist das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Wattenmeer in Schleswig-Holstein. Es verbindet die vielfältigen Phänomene des Wattenmeeres und seiner Bewohner mit schulischen Lerninhalten und bietet für alle Klassenstufen diverse Bildungsangebote.
Anfrage an das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV, aktuelle Bezeichnung) Zelten und Zelt im BNatschG sowie LWaldG, BbgNatSchG und BbgFischG im Bundesland Brandenburg Die hiesige Anfrage wird begründet durch aktuelle Anlässe und zeigt zudem Lücken in den Gesetzen auf. Sachverhalt: Fast ausschließlich Angler und Pseudoangler definieren nachweislich seit Jahren für sich das Recht zum zeitlich unbegrenztem Zelten in freier Landschaft entgegen den gesetzlichen Regelungen. Dabei werden eigens erfundene Auslegungen für das Zelten und das Zelt als Freifahrtschein (1) ins Feld geführt. Dazu kommt, dass die sogenannte „Waldfahrgestattung“ für Angler und Personen, die sich als Angler fälschlicherweise ausgeben (Pseudoangler), als Freifahrtschein (2) für das Zelten, Feuer machen (Grillen, Rauchen, Kiffen) und Lärmen an Gewässern verstanden und benutzt wird. Mit dem Ausstellen der „Waldfahrgestattung“ wird das Zelten, Feuer machen und Lärmen definitiv begünstigt. Noch erheblicher sind die multiplen Folgeerscheinungen wie bspw. Bodenverdichtungen, Eindringen von Kraftfahrzeugbetriebsstoffen, Mikroplastik und Reifenabrieb in Boden und Wasser, Vermüllungen, Nitrifizierungen durch das Verbringen menschlicher Fäkalien insbesondere in sensiblen, oft sogar gesetzlich geschützten Biotopen und gefährdeten Pflanzengesellschaften, Schaffen von festen und flüssigen Nahrungsangeboten insbesondere für das Neozoen usw. Ein generelles Anrecht auf eine „Waldfahrgestattung“ besteht nicht! Die bisherige Vergabepraxis ist generell haarsträubend und dient weder vordringlich der Landschaft noch der menschlichen Gesellschaft, sondern ausschließlich monitären Interessen des Landes und der Kommunen (nicht unerhebliche Einnahmequelle) sowie privater Interessen der Angler. Die Vergabepraxis ist dringend reformbedürftig. Nähere Ausführungen sind möglich. Stichprobenartig belegbar, erfüllen die zuständigen Behörden (Landesforst und Polizei sowie Kreisordnungsamt, Kommunales Ordnungsamt und die ggf. beauftragte Fischereiaufsicht) noch nicht einmal ein Mindestmaß an Kontrollen und Beweissicherung vor Ort und die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Hinzu kommt: Die zuständigen Behörden betreiben gern ein unsägliches Ping-Pong-Spiel, einschließlich ihrer Beauftragter mögen sie keine Dunkelheit, alkoholisierte und bekiffte Personen und Ansammlungen über zwei Personen hinaus. Insgesamt wird das von den Anglern und Pseudoanglern ausgenutzt. Gesetzeslage: 1) Das Zelten in freier Landschaft im Bundesland Brandenburg wird im § 44 BbgNatSchG, Betreten der freien Landschaft, und im § 17 LWaldG, Weiter gehende Gestattungen, i.V.m. § 15 LWaldG, Allgemeines Betretungs- und Aneignungsrecht, geregelt. LWaldG: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lwaldg#15 BbgNatSchG: https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-214595 2) Das Zelten und Nachtangeln sind im BNatschG nicht geregelt! https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf 3) Das Bundesland Brandenburg leistet sich noch immer mehrere die Landschaft betreffende Gesetze unter Zuständigkeit mehrerer Behörden auf Landes- und Kommunalebene, anstatt ein Landschaftsgesetz zu erschaffen. Ein Forstrevier hat mindestens zwei zuständige Landesförster! Das hat in der Praxis schwerwiegende Folgen und wird, wie an diesem kurz anskizzierten Beispiel ersichtlich, ausgenutzt. 4) Das Zelten und Nachtangeln sind im Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.05.1993, zuletzt geändert am 05.03.2024, nicht geregelt! Fischereigesetz: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgfischg Fragen: 1) Was versteht der Landesgesetzgeber in beiden o.g. Gesetzen tatsächlich unter „Zelten“ über den unzureichenden Gesetzestext hinaus? 2) Was versteht der Landesgesetzgeber in beiden o.g. Gesetzen unter einem Zelt insbesondere hinsichtlich der Folgeerscheinungen? 3) Weshalb ist das Nachtangeln für Privatangler (im Ggs. zum Berufsfischer) im BbgFischG nicht erwähnt und welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat eine neue Online-Plattform „Aktiv gegen Vermüllung NRW“ freigeschaltet. Die Service-Seite vernetzt Initiativen, Vereine, Schulen, Verwaltungen und engagierte Bürgerinnen und Bürger im Einsatz für eine saubere Umwelt. Auf der Seite finden sie Anregungen, Hilfen, Best-Practice-Beispiele und Mitmach-Angebote. Ziel ist es, die Aktionen aufeinander abzustimmen, Engagement zu stärken und mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen. „Jede und jeder kann einen Beitrag leisten, damit weniger Müll achtlos in der Umwelt landet. Wer sich engagiert, übernimmt auch in Zukunft Verantwortung“, sagt Umweltminister Oliver Krischer. Das Land ermöglicht mit der Plattform erstmals einen zentralen Überblick über alle Aktivitäten. Vermüllung des öffentlichen Raums ist in vielen Städten und Gemeinden zu einer wachsenden Herausforderung geworden. Verpackungsabfälle, to-go-Becher oder illegal entsorgter Sperrmüll belasten Straßen, Parks und Landschaften. Gleichzeitig engagieren sich Menschen freiwillig für Sauberkeit – oft jedoch ohne voneinander zu wissen, mit parallelen Aktionen oder fehlender Sichtbarkeit und Ankerkennung. Genau hier setzt „Aktiv gegen Vermüllung“ an: Die Plattform bietet einen zentralen Ort, an dem sich alle Engagierten finden, austauschen und ihre Aktionen veröffentlichen können. Clean-up-Gruppen erhalten damit nicht nur mehr Reichweite, sondern auch Zugang zu Tipps, Werkzeugen und Kooperationspartnern. Die Seite wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) entwickelt. Beteiligt waren auch die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen NRW und die Verbraucherzentrale NRW sowie einzelne Kommunen. Das LANUK wird die Plattform betreuen und weiterentwickeln. Elke Reichert, Präsidentin des LANUK, erklärt: „Viele Kommunen, aber auch Schulen, Vereine und private Initiativen engagieren sich gegen wild abgelagerten Müll. Die Vielfalt von Akteuren und deren Arbeit wird jetzt erstmals landesweit sichtbar. Unsere neue Internet-Plattform bündelt Wissen und Erfahrungen. Wer in den Kommunen Lösungen sucht oder sich ehrenamtlich engagieren möchte, findet hier schnell Beispiele. Wir zeigen Methoden und Erfolge, die Mut machen und Entscheidungen erleichtern sollen.“ Zu den Angeboten auf der Seite zählen Übersichten über laufende Maßnahmen wie „Mülldetektive“, „Clean-Ups“, Abfallberatung, Hinweise für Aktive, die selbst eine Aktion starten wollen, Materialien für Bildung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit und die Integration der Mitmachkarte der Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot ergänzt damit weitere Maßnahmen des Landes, darunter die jährliche Abfallvermeidungstagung, die Förderung von Umweltbildungsangeboten und die Unterstützung der Verbraucherzentrale NRW bei Sensibilisierungsmaßnahmen aktivgegenvermuellung.nrw Fotos vom Rhein-Clean-Up mit Oliver Krischer zum Download: www.umwelt.nrw.de/bildergalerie/umweltminister-oliver-krischer-am-13-september-beim-rhinecleanup Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Die Berliner Park- und Grünanlagen sind lebenswichtige Oasen im urbanen Raum. Sie bieten Einwohnenden wie auch Besuchenden vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung oder sportlichen Betätigung und dienen, besonders in der warmen Jahreszeit, als Treffpunkte. Der hohe Nutzungsdruck und die vielfältigen individuellen Ansprüche an die Nutzung bringen jedoch auch Probleme wie Verschmutzung, Vandalismus, unerlaubte Aktivitäten wie z. B. Grillen oder Lärmbelästigung und damit verbundene soziale Spannungen mit sich. Die wachsenden Problematiken beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und dadurch die Lebensqualität der Stadtbewohnenden und gefährden auch den Erhalt der Biodiversität sowie der Klimaschutzfunktionen des Stadtgrüns. Der Umgang mit diesen Konflikten geht weit über die originären Aufgaben der Straßen- und Grünflächenämter hinaus und bindet personelle Kapazitäten in großem Umfang. Die notwendige Pflege der Park- und Grünanlagen kann vor diesem Hintergrund oft nicht mehr so geleistet werden, dass die gewünschte Qualität erhalten bleibt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen wird in ausgewählten Berliner Park- und Grünanlagen seit 2019 die Parkbetreuung umgesetzt. Die Parkbetreuung zielt ab auf die Förderung des sozialen Miteinanders und des gegenseitigen Verständnisses der vielen Parkbesuchenden untereinander und im Umgang mit dem Berliner Stadtgrün, um so Konflikte in und Schäden an den Park- und Grünanlagen zu vermeiden. Als bürgernahe Ansprechpersonen sind in der Regel Parkmanagerinnen und Parkmanager sowie Parkläuferinnen und Parkläufer zu festgelegten Zeiten in Parks und Grünanlagen präsent. In einigen Bezirken gibt es auch andere Umsetzungsformen der Parkbetreuung, wie etwa „Fairplay im Park“ in Neukölln. Auf der Basis von Gebietsbeobachtungen und Analysen erarbeiten Parkmanagerinnen und Parkmanager Handlungskonzepte für die von ihnen betreuten Parks und Grünanlagen. Ihr Schwerpunkt liegt auf Kommunikation und Organisation. Somit sind sie verantwortlich für die Einsatzplanung und Teamleitung, die Kommunikation des Projekts nach außen, die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Auf- und Ausbau von Netzwerken. Unterstützt werden Parkmanagerinnen und Parkmanager von Parkläuferinnen und Parkläufern, deren Arbeit vor Ort ein zentraler Baustein der Gesamtaufgabe ist. Parkläuferinnen und Parkläufer sind in der Gebietskontrolle tätig, können in gemischten Teams niedrigschwellige Aufklärungsarbeit leisten, sprechen Nutzende situationsangepasst auf Verstöße gegen die Parkordnung bzw. das Grünanlagengesetz an und dokumentieren Schäden in den Parkanlagen. Die Berliner Bezirksämter setzen die Parkbetreuung eigenverantwortlich um. Sie wählen Park- und Grünanlagen aus, für die bezirksindividuell eine besondere Bedarfslage der Betreuung festgestellt wurde und bestimmen Maßnahmen und Einsatzzeiten. Bei der Entscheidung, welche Grünanlagen betreut werden, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einige Parks benötigen aufgrund sozialer Konflikte, die z. B. von starkem Nutzungsdruck verursacht sind, oder aufgrund von anderen Problemen wie Vermüllung oder Vandalismus besondere Aufmerksamkeit. Andere wiederum sind speziellen Herausforderungen wie Drogenhandel oder anderen illegalen Aktivitäten ausgesetzt. Um herauszufinden, in welchen Grünanlagen Parkläuferinnen und Parkläufer unterwegs sind, können Sie sich an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt des jeweiligen Bezirks wenden oder ggf. Informationen auf der Website des Bezirksamtes einsehen.
Vom 10.06. bis 11.06.24 fand der 29. Deutsche Präventionstag (DPT) in Cottbus statt. Dort wurde unter anderem folgende Posterpräsentation veranstaltet: 10. + 11. Juni 2024 Die Vermüllung trifft uns alle wie ein Bumerang Janin Daum + Saskia Rehn Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27. Januar 2021 wurde am 8. Februar 2021 verkündet und ist am 9. Februar 2021 in Kraft getreten (BGBl. I S. 140). Es verbietet Letztvertreibern ab dem 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die entweder zur Gewährleistung der erforderlichen Hygiene notwendig oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche die zuständigen Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ahnden können. Um eine Abgabe oder einen Abverkauf noch vorhandener leichter Kunststofftragetaschen im Handel zu ermöglichen, gilt das Verbot erst ab dem 1. Januar 2022. Ziel des Gesetzes ist es, eine weitere erhebliche Reduzierung von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland zu erreichen. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich auch diejenigen Letztvertreiber, die sich bisher nicht an der Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handel zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen aus dem Jahr 2016 beteiligt haben, keine leichten Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr bringen. Das Verbot soll zudem die Ressourceneffizienz in Deutschland weiter verbessern sowie Umweltbelastungen durch das Wegwerfen von leichten Kunststofftragetaschen in die Umwelt ("Littering") verringern. Die Regelung dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Danach müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um eine dauerhafte Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in ihrem Hoheitsgebiet zu erreichen.
Das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Landschaft wird in Fachkreisen als Littering bezeichnet. In Deutschland werden jährlich rund 5 Millionen Kubikmeter Müll achtlos weggeworfen. Diese Menge würde zwei Cheops-Pyramiden in Ägypten füllen. Die Massen von Kunststoffmüll lösen sich nicht auf, sondern werden nach und nach zerkleinert und verbleiben als Mikroplastik in der Natur. Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) zeigt in diesem Video auch, welche enormen Kosten das Littering für alle Bürgerinnen und Bürger verursacht und welche Strafen drohen können. Zum den Videos
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 58 |
| Land | 16 |
| Weitere | 29 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 22 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 46 |
| unbekannt | 27 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 72 |
| Offen | 26 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 90 |
| Englisch | 19 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
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| Datei | 1 |
| Dokument | 37 |
| Keine | 29 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 69 |
| Lebewesen und Lebensräume | 93 |
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| Weitere | 101 |