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Model Output Statistics for WITTERING (03462)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Vom Land ins Meer - Modell zur Erfassung landbasierter Kunststoffabfälle

Kurzbeschreibung BKV hat mit Unterstützung vom Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs - FCIO, von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., von PlasticsEurope Deutschland e.V. und vom Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen im VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. ein Modell entwickelt, das erstmals eine systematische Erfassung der Haupteintragsquellen von nicht ordnungsgemäß entsorgten Kunststoffabfällen (Littering) in die Meere ermöglicht und die für die Reduzierung und Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Nordsee erforderliche Faktenbasis liefert. In dem Modell werden dominante Quellen und Pfade zum Eintrag von Kunststoff-Litter in die Meere identifiziert. Die entwickelte Methodik berücksichtigt dabei Makro- und Mikrokunststoffe. Die hinterlegte Datenbank erlaubt eine leichte und flexible Anpassung von Variablen und Berechnungen im Modell. Die im Modell verwendeten Faktoren sowie die zugrunde gelegten Annahmen werden kontinuierlich verifiziert und weiterentwickelt. Zunächst wurden nur die Eintragsstrukturen/-pfade der Nordsee und hier nur Land-Sourced Litter betrachtet. Eine Ausdehnung des Modells auf andere Meere und ggf. auf Sea-Sourced Litter ist vorgesehen. In dem Bericht finden sich keine Aussagen im Hinblick auf die Entwicklung von Strategien und Lösungsansätzen zur Vermeidung einer weiteren Vermüllung der Meere. Jedoch können die Ergebnisse des Modells einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Dies ist für die Umsetzung der Maßnahme UZ5-04 der MSRL von Bedeutung. Ergebnisse Das Modell setzt sich aus einem Bericht und einem Handbuch zusammen. Es ist kostenfrei erhältlich. Es gibt eine deutsche und eine englische Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung kann auf der BKV-Website bestellt werden: Link siehe Website

Forscherlabor Meeresmüll

Kurzbeschreibung Seit Sommer 2019 gibt es ein neues Angebot zum Thema „Müll in unseren Meeren“ im Multimar Wattforum in Tönning- das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Wir alle kennen die Bilder von vermüllten Stränden, Müllstrudeln in den Ozeanen oder an Müll verendeten Tieren. Aber welche Auswirkungen hat das auf das Ökosystem Wattenmeer? Wie gefährlich ist eigentlich Mikroplastik? Und was hat das mit uns zu tun? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des „Forscherlabors Meeresmüll“ im Multimar Wattforum. Inhalte und Methoden, die in den aktuellen Fachanforderungen der Fächer Biologie, Naturwissenschaften, Geografie und Weltkunde verankert sind, werden aufgegriffen. Es richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der 3. bis 10. Jahrgangsstufen, ist aber auf Anfrage auch für andere (Lern-) Gruppen, wie z.B. Familien buchbar. Bei einer spannenden, themenbezogenen Führung durch die Ausstellung des Multimar Wattforums lernen die Schülerinnen und Schüler die angrenzende Nordsee als Lebensraum kennen, der durch die Vermüllung gefährdet ist. In dem anschließenden praktischen Teil im Schullabor wird die Gruppe selbst aktiv und führt anschaulich aufbereitete Versuche durch, um Ursachen und Folgen von Mülleinträgen in den marinen Lebensraum zu untersuchen. Die Versuche sind an die jeweiligen Klassenstufen angepasst. Darüber hinaus werden vielfältige Anregungen geboten, um den eigenen Lebensstil sowie den Umgang mit Konsumgütern zu hinterfragen und Ideen für abfallarme Alternativen zu entwickeln. Mit dem neuen Bildungsangebot zum Thema „Meersmüll“ soll ein Beitr ag dazu geleistet werden, ein stärkeres Bewusstsein für das Problem der Verschmutzung unserer Meere zu schaffen und Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung des Meeresschutzes zu sensibilisieren. Das Multimar Wattforum in Tönning ist das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Wattenmeer in Schleswig-Holstein. Es verbindet die vielfältigen Phänomene des Wattenmeeres und seiner Bewohner mit schulischen Lerninhalten und bietet für alle Klassenstufen diverse Bildungsangebote.

Parkbetreuung – Für ein besseres Miteinander in unseren Park- und Grünanlagen

Die Berliner Park- und Grünanlagen sind lebenswichtige Oasen im urbanen Raum. Sie bieten Einwohnenden wie auch Besuchenden vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung oder sportlichen Betätigung und dienen, besonders in der warmen Jahreszeit, als Treffpunkte. Der hohe Nutzungsdruck und die vielfältigen individuellen Ansprüche an die Nutzung bringen jedoch auch Probleme wie Verschmutzung, Vandalismus, unerlaubte Aktivitäten wie z. B. Grillen oder Lärmbelästigung und damit verbundene soziale Spannungen mit sich. Die wachsenden Problematiken beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und dadurch die Lebensqualität der Stadtbewohnenden und gefährden auch den Erhalt der Biodiversität sowie der Klimaschutzfunktionen des Stadtgrüns. Der Umgang mit diesen Konflikten geht weit über die originären Aufgaben der Straßen- und Grünflächenämter hinaus und bindet personelle Kapazitäten in großem Umfang. Die notwendige Pflege der Park- und Grünanlagen kann vor diesem Hintergrund oft nicht mehr so geleistet werden, dass die gewünschte Qualität erhalten bleibt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen wird in ausgewählten Berliner Park- und Grünanlagen seit 2019 die Parkbetreuung umgesetzt. Die Parkbetreuung zielt ab auf die Förderung des sozialen Miteinanders und des gegenseitigen Verständnisses der vielen Parkbesuchenden untereinander und im Umgang mit dem Berliner Stadtgrün, um so Konflikte in und Schäden an den Park- und Grünanlagen zu vermeiden. Als bürgernahe Ansprechpersonen sind in der Regel Parkmanagerinnen und Parkmanager sowie Parkläuferinnen und Parkläufer zu festgelegten Zeiten in Parks und Grünanlagen präsent. In einigen Bezirken gibt es auch andere Umsetzungsformen der Parkbetreuung, wie etwa „Fairplay im Park“ in Neukölln. Auf der Basis von Gebietsbeobachtungen und Analysen erarbeiten Parkmanagerinnen und Parkmanager Handlungskonzepte für die von ihnen betreuten Parks und Grünanlagen. Ihr Schwerpunkt liegt auf Kommunikation und Organisation. Somit sind sie verantwortlich für die Einsatzplanung und Teamleitung, die Kommunikation des Projekts nach außen, die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Auf- und Ausbau von Netzwerken. Unterstützt werden Parkmanagerinnen und Parkmanager von Parkläuferinnen und Parkläufern, deren Arbeit vor Ort ein zentraler Baustein der Gesamtaufgabe ist. Parkläuferinnen und Parkläufer sind in der Gebietskontrolle tätig, können in gemischten Teams niedrigschwellige Aufklärungsarbeit leisten, sprechen Nutzende situationsangepasst auf Verstöße gegen die Parkordnung bzw. das Grünanlagengesetz an und dokumentieren Schäden in den Parkanlagen. Die Berliner Bezirksämter setzen die Parkbetreuung eigenverantwortlich um. Sie wählen Park- und Grünanlagen aus, für die bezirksindividuell eine besondere Bedarfslage der Betreuung festgestellt wurde und bestimmen Maßnahmen und Einsatzzeiten. Bei der Entscheidung, welche Grünanlagen betreut werden, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einige Parks benötigen aufgrund sozialer Konflikte, die z. B. von starkem Nutzungsdruck verursacht sind, oder aufgrund von anderen Problemen wie Vermüllung oder Vandalismus besondere Aufmerksamkeit. Andere wiederum sind speziellen Herausforderungen wie Drogenhandel oder anderen illegalen Aktivitäten ausgesetzt. Um herauszufinden, in welchen Grünanlagen Parkläuferinnen und Parkläufer unterwegs sind, können Sie sich an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt des jeweiligen Bezirks wenden oder ggf. Informationen auf der Website des Bezirksamtes einsehen.

Littering kostet uns alle viel

Littering kostet uns alle viel Das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Landschaft wird in Fachkreisen als Littering bezeichnet. In Deutschland werden jährlich rund 5 Millionen Kubikmeter Müll achtlos weggeworfen. Diese Menge würde zwei Cheops-Pyramiden in Ägypten füllen. Die Massen von Kunststoffmüll lösen sich nicht auf, sondern werden nach und nach zerkleinert und verbleiben als Mikroplastik in der Natur. Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) zeigt in diesem Video auch, welche enormen Kosten das Littering für alle Bürgerinnen und Bürger verursacht und welche Strafen drohen können. Zum den Videos

Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes - Kunststofftragetaschenverbot

Das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27. Januar 2021 wurde am 8. Februar 2021 verkündet und ist am 9. Februar 2021 in Kraft getreten (BGBl. I S. 140). Es verbietet Letztvertreibern ab dem 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die entweder zur Gewährleistung der erforderlichen Hygiene notwendig oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche die zuständigen Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ahnden können. Um eine Abgabe oder einen Abverkauf noch vorhandener leichter Kunststofftragetaschen im Handel zu ermöglichen, gilt das Verbot erst ab dem 1. Januar 2022. Ziel des Gesetzes ist es, eine weitere erhebliche Reduzierung von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland zu erreichen. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich auch diejenigen Letztvertreiber, die sich bisher nicht an der Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handel zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen aus dem Jahr 2016 beteiligt haben, keine leichten Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr bringen. Das Verbot soll zudem die Ressourceneffizienz in Deutschland weiter verbessern sowie Umweltbelastungen durch das Wegwerfen von leichten Kunststofftragetaschen in die Umwelt ("Littering") verringern. Die Regelung dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Danach müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um eine dauerhafte Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in ihrem Hoheitsgebiet zu erreichen. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.

Die Umweltverwaltung räumt auf

Die polizeilichen Ermittlungen wegen des Bootsbrandes – mutmaßlich durch Feuerwerkskörper – sind abgeschlossen. Demnach wollte der Eigentümer das Boot „Toni“ offensichtlich auf illegale Weise loswerden. Der Eigentümer ist namentlich bekannt, sein Aufenthaltsort dagegen nicht. Deshalb wurde das gesunkene Bootswrack heute im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geborgen und wird nun fachgerecht entsorgt. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund drei- bis viertausend Euro. Das Thema „Vermüllung“ der Gewässer ist auch in Berlin ein Problem. Die Reinhaltung der Gewässer ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Jährlich werden rund 400 Tonnen Abfälle durch die Gewässerunterhaltung – Abteilung Tiefbau – aus den Berliner Gewässern entfernt und entsorgt. Dazu zählen Papier, Plastik, Verpackungen, Glas, Metallgegenstände jeder Art – wie Tresore und Fahrräder – sowie Teller, Ziegelsteine und andere Baumaterialien – kurz: alles mögliche.

Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen Warum die Pfandpflicht? Einweg oder Mehrweg? Kein Pfand? Worauf wird Pfand erhoben? Wer erhebt das Pfand? Wussten Sie schon? Wer nimmt Verpackungen zurück? Hinweispflichten im Handel Online einkaufen Wie hoch ist das Pfand? Kennzeichnung der Verpackung

Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen und hochwertiges Recycling von Einweggetränkeverpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe und hemmt die Vermüllung. Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“, kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert. Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen, Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse oder diätetische Getränke für Säuglinge und Kleinkinder enthalten. Auch sehr kleine und große Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit (mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter). Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig: Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser mit oder ohne Kohlensäure) Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei) Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee, Sportgetränke, Schorlen) Hersteller und Händler von bestimmten Einweggetränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld. Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen und - verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der selben Art verkauft werden. Unterschieden wird nur nach der Materialart (also ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur zurücknehmen muss, wer selbst auch welche verkauft. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den Verkehr bringen und müssen auch bei der Rückgabe das Pfand erstatten. Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackung verkauft wird, erkennen Sie in Geschäften sowie im Online- und Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und „MEHRWEG“. Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet werden. Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung zu erheben. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Stand: 08.02.2023

Gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen Littering

Achtlose Vermüllung der Landschaft (Littering), Strategien und Maßnahmen dageben, Projekte; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Herausforderungen für ein zukunftsfähiges Umweltrecht

Das Projekt "Herausforderungen für ein zukunftsfähiges Umweltrecht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH.Ziel des Vorhabens ist es, mehr rechtswissenschaftliche Forschungsbeiträge zu der Frage anzustoßen, wie das Umweltrecht und die Umweltrechtswissenschaft auf die sich wandelnden umweltpolitischen Herausforderungen reagieren sollen und wie sich Struktur und Systematik des (nicht nur nationalen) Umweltrechts ändern müssen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Referenzrahmen sollen dabei u. a. die vom UBA i. R. des Horizon Scanning identifizierten Zukunftsthemen (z.B. Digitalisierung, Entgrenzung...) sein, aber auch schon jetzt vorhersehbare globale Veränderungen wie das Überschreiten planetarer Belastungsgrenzen, Insektensterben, Schadstoffkumulationen, Vermüllung etc.). Die Identifizierung der Fragestellungen ist Teil der Forschungsarbeit. Es stellen sich vor diesem Hintergrund viele Fragen, z.B. welchen Beitrag das Recht zu den erforderlichen Veränderungen der globalen Governance leisten kann, wie das Umweltrecht die erforderlichen Anpassungsprozesse im sog. Anthropozän steuern und begleiten kann und wie das Recht die Transformation der Gesellschaft hin zu Nachhaltigkeit unterstützen kann. Das Vorhaben fragt auch, ob die Umweltrechtswissenschaft angesichts dieser dringenden Fragen neue, auch stärker inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze verfolgen muss. Es soll zudem nicht nur ein Nachdenken über diese Fragen, sondern auch die erforderlichen Veränderungen (Lernprozesse, Umsteuerungsversuche) anstoßen. Dazu soll es u. a. zeigen, wo solche Veränderungen bereits sichtbar sind und welche davon als good practice dienen können und erste Weiterentwicklungsansätze aufzeigen. Der nationale und internationale Austausch innerhalb der Rechtswissenschaft und mit anderen Disziplinen dazu soll durch mehrere, ggf. themenspezifische Veranstaltungen gefördert und in geeigneten Veröffentlichungen festgehalten werden.

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