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Bundestag verabschiedet neues Verpackungsgesetz

Am 30. März 2017 stimmte der Bundestag dem Verpackungsgesetz zu. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Die dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen, Papier und Glas steigen bis 2022 auf 90 Prozent an. Die Lizenzentgelte der dualen Systeme müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle. Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Inwieweit Wertstofftonnen eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. Außerdem gibt es eine appellative Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent, mit der das Ziel, Mehrweg weiter zu stärken, politisch deutlich gemacht wird. Das Gesetz bedarf als Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.

Teilprojekt 3^Entwicklung von kostengünstigen Futtermitteln für die tropische Aquakultur für lokale/regionale Märkte^Teilprojekt 2, Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 3^Entwicklung von kostengünstigen Futtermitteln für die tropische Aquakultur für lokale/regionale Märkte^Teilprojekt 2, Teilprojekt 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Fischereiökologie, Außenstelle Ahrensburg.Weltweit stammen rund 17Prozent des tierischen Proteins aus Fisch und Meeresfrüchten (FAO 2006), für 2.9 Milliarden Menschen weltweit ist Fisch die wichtigste Quelle von tierischem Protein. Eine Steigerung der Fischversorgung in den bevölkerungsreichen Ländern Asiens und Afrikas wie Indien, China oder Ägypten ist durch eine Produktionssteigerung der semi-intensiven Aquakultur von Karpfen und Tilapia zu erreichen. Ziel dieses Projekts ist es, die hierfür benötigten Low-Cost Futtermittel für Karpfen und Tilapia aus proteinreichen Nebenprodukten der Biodieselerzeugung zu entwickeln. vTI-FOE: Bedarfsgerechte Futtermittel für Karpfen und Tilapia werden auf der Basis von entgiftetem Jatropha-Kernmehl und lokal verfügbaren weiteren Futterbestandteilen erstellt. Im Fütterungsversuch wird das Wachstum der Fische und die Verdaulichkeit für verschiedene Futtermittel ermittelt . Der Einfluss der technischen Futterherstellung auf Futteraufnahme, Wachstum und Verdaulichkeit wird untersucht. Gemeinsam mit Jatro Solutions und Spezialfuttermittelwerke Beeskow werden Futtermittel im industriellen Maßstab hergestellt und im Freilandversuch in Ägypten getestet. Die zu entwickelnden Rezepturen und Verfahren zur Herstellung von Fischfutter auf der Basis von Jatrophakernmehl sollen soweit möglich patentiert werden. Die zukünftige Produktion der Futtermittel soll in Lizenz durch Futtermühlen in den Erzeugerländern von Jatropha und Verbraucherländern der Futtermittel erfolgen. Da es sich bei diesen Produkten um Futtermittel zur Erzeugung von Fisch zu niedrigen Preisen handelt, werden die Lizenzgebühren nur nominal sein. Daher ist eine öffentliche Förderung der Entwicklung notwendig und durch das Ziel der Förderung von Aquakultur zur Ernährungssicherung gerechtfertigt. Jatro Solutions GmbH ist als Beratungsunternehmen am Erkenntnisgewinn aus diesem Projekt interessiert und daraus Konzepte für die integrierte Produktion von Biokraftstoffen und Futtermitteln auf Ödland zu entwickeln.

Neues Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz hat am 12. Mai den Bundesrat passiert und damit die letzte Hürde genommen. Das Umweltbundesamt begrüßt, dass mit dem neuen Verpackungsgesetz mehr Verpackungen recycelt werden sollen – durch höhere Recyclingquoten und durch differenzierte Lizenzentgelte für besser recycelbare Verpackungen. Bedauerlich ist jedoch, dass die Wertstofftonne nicht verbindlich vorgeschrieben wird. Aus ökologischer Sicht ist es dringend erforderlich, die Recyclingquoten insbesondere für Kunststoffe zu erhöhen. Wichtig ist auch die Errichtung einer Zentralen Stelle, welche durch Registrierung der Hersteller von Verpackungen und durch Datenerfassung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass alle Hersteller ihren Pflichten bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungen nachkommen. Hier setzt das neue Verpackungsgesetz aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ richtig an. Dass die Lizenzentgelte dualer Systeme zukünftig stärker an ökologische Kriterien wie Recycling- und Sortiereigenschaften sowie den Einsatz von Rezyklaten gekoppelt werden, setzt ebenfalls dringend erforderliche Anreize für die Hersteller, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten. Das UBA begrüßt auch, dass die Pfandpflicht auf Nektare mit Kohlendioxid ausgeweitet wird, sodass diese künftig genauso wie die bisher schon pfandpflichtigen Fruchtschorlen einheitlich bepfandet werden. Das UBA bedauert, dass mit dem Verpackungsgesetz keine einheitlichen Regeln für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände, und Verpackungen durchgesetzt werden konnten. Nun ist nach dem Verpackungsgesetz die Eigeninitiative der Kommunen gefragt. Einige Kommunen haben die Wertstofftonne bereits eingeführt. Es ist aus Sicht des UBA wünschenswert, dass zahlreiche weitere Kommunen diesem Beispiel folgen. Das Verpackungsgesetz wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Linked Open Data for environment protection in Smart Regions (SMARTOPENDATA)

Das Projekt "Linked Open Data for environment protection in Smart Regions (SMARTOPENDATA)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Empresa de Transformacion Agraria SA.The Linked Open Data (LOD) Strategy is becoming a source of unprecedented visibility, enabling the generation of new businesses and significant advances for research in the environmental area. Nevertheless, in order for this strategy to become a reality, it is necessary to advance the publication of existing environmental data, usually owned by public bodies. This proposal is focused on how the LOD Initiative can be linked with INSPIRE, GEOSS Data-CORE, GMES and external third parties and how it can impact on the economic and sustainability progress in European Environmental research and protection. There exists many different information sources for protecting the environment in Europe, mainly focused on Natura 2000 network, and areas where environmental protection and activities like tourism need to be balanced. SmartOpenData aims to define mechanisms for acquiring, adapting and using Open Data provided by existing sources for environment protection in European protected areas. Through target pilots in these areas, the project will harmonise metadata, improve spatial data fusion and visualisation and publish the resulting information according to user requirements and Linked Open Data principles to provide new opportunities for SMEs. The SMEs involved will develop new services based on this data. Public bodies and rural and protected areas will benefit from opening their data by improving their knowledge and environment protection through new innovation ecosystems. SMEs, researchers and citizens and will take a central role in pilots developed to enhance the potential of protected areas. Innovation by third party SMEs will be encouraged by the promotion of royalty-free open standards and best practices initiated by SmartOpenData. SmartOpenData aims to impact in the public and standard availability of data according to the Linked Open Data Strategy for environmental information, addressing globally environmental issues in an affordable and sustainable way.

Optimierte Prozessierung von RGS - basierten Solarzellen (OP-RGS)

Das Projekt "Optimierte Prozessierung von RGS - basierten Solarzellen (OP-RGS)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: SolarWorld Innovations GmbH.Die SolarWorld Innovations GmbH, die Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft der SolarWorld AG, entwickelt mit Unterstützung der Universität Konstanz optimierte Solarzellenprozesse für Siliciumsubstrate auf Basis des Ribbon-Growth-on-Substrate(RGS)-Verfahrens. Bei dieser Technologie werden die Wafer direkt aus dem flüssigen Silicium gegossen beziehungsweise gezogen - ganz ohne aufwendige Sägeprozesse. Die so vermiedenen Materialverluste sowie der hohe Durchsatz von circa einem Wafer pro Sekunde belegen das hohe Kostenreduktionspotenzial des Verfahrens und damit die Notwendigkeit, bestehende Zellprozesse weiter für RGS-Material zu optimieren sowie industrienahe Prozesse zu entwickeln, um die Gesamttechnologie wirtschaftlich zu betreiben.

Teilvorhaben: Gutehoffnungshütte Radsatz GmbH^STARDAMP - Entwicklung eines Verfahrens zur Bewertung der Wirksamkeit von Dämpfungselementen für Rad und Schiene zur Minderung des Schienenlärms (STARDAMP)^Teilvorhaben: Schrey & Veit GmbH, Teilvorhaben: Technische Universität Berlin

Das Projekt "Teilvorhaben: Gutehoffnungshütte Radsatz GmbH^STARDAMP - Entwicklung eines Verfahrens zur Bewertung der Wirksamkeit von Dämpfungselementen für Rad und Schiene zur Minderung des Schienenlärms (STARDAMP)^Teilvorhaben: Schrey & Veit GmbH, Teilvorhaben: Technische Universität Berlin" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Land- und Seeverkehr, Fachgebiet Schienenfahrwege und Bahnbetrieb.Lärm gilt als größte Schwachstelle in der hohen Umweltverträglichkeit des Schienenverkehrs und ist ein zunehmendes Hindernis für seinen weiteren Ausbau. Ziel ist, ein Werkzeug zu erarbeiten, dass effizient Lärmminderungsmaßnahmen an der Quelle bewertet. Die Verwerter sind vorrangig Industriepartner, die damit Einsatzfähigkeit und Wirksamkeit von Dämpfern für Rad und Schiene zur Minderung des Rollgeräuschs bewerten und so kostspielige und zeitaufwändige Feldversuche durch Laborversuche ersetzen können. Innovationszeiten werden verkürzt und Innovationen kostengünstiger. Auch für die nicht- akustischen Eigenschaften werden allgemein anwendbare Bewertungsverfahren aufgestellt (Systemverträglichkeit etc.). Prüfverfahren, Labortests und Software werden umfangreich dokumentiert und stehen allen interessierten Endnutzern nach Projektabschluss zur Verfügung. Auf Basis der abzudeckenden Konfigurationen für Rad und Schiene werden für die Bewertung relevanten physikalischen Größen definiert. Gemäß den Anforderungen der potenziellen Endnutzer werden Messanweisungen erstellt und in einen Round-Robin Test validiert. Zur Berechnung der Minderung des Schallpegels, die mit einem Dämpfer erzielt werden kann, wird aufbauend auf einem TWINS-Kern ein Softwaretool mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche erarbeitet, das eine Prognoserechnung für ein vom Anwender vorgegebenes Szenario durchführt. Eine ausführliche Dokumentation des STARDAMP Bewertungsverfahrens wird erstellt. Als Ergebnis von STARDAMP wird ein praxisgerechtes, validiertes Bewertungsverfahren für Dämpfungstechnologien für Rad und Schiene zur Verfügung stehen. Dieses Verfahren inklusive des Softwaretools soll weitreichende Akzeptanz und einen großen Anwenderkreis finden. Es ist vorgesehen, Dritten das Tool frei von Lizenzgebühren zur Verfügung zu stellen. Ein noch festzusetzender Unkostenbeitrag soll die Kosten für Vertrieb, Support und Pflege der Software abdecken. Der wirtschaftliche Erfolg des Projekts liegt daher in der Anwendung des STARDAMP Verfahrens durch möglichst viele der potenziellen Nutzer und den daraus resultierenden Kosteneinsparungen bei Entwicklung und Optimierung von Dämpfern sowie der Verkürzung von Innovationszyklen. Es wird ein Innovationsschub im Bereich der Dämpfungstechnologien erwartet durch erleichterte Zulassungsverfahren, schnellere und kostengünstigere Entwicklungszyklen, sowie den Markteintritt neuer Anbieter insbesondere aus dem Bereich der KMU.

Biotopf-Projekt

Das Projekt "Biotopf-Projekt" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel / Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Es wird/wurde ausgeführt durch: 3N Kompetenzzentrum Nachwachsende Rohstoffe - Büro Göttingen, Fachhochschule Hildesheim,Holzminden,Göttingen, Fakultät Ressourcenmanagement, Fachgebiet Technischer Umweltschutz.In Deutschland werden ca. 25.000 t / Jahr an Kunststoff für die Herstellung von Pflanztöpfen eingesetzt. Bislang wurden Pflanztöpfe nicht als Verpackung gewertet. Somit sind Kunststofftöpfe nicht mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet und das Duale System Deutschland (DSD) erhebt für die Entsorgung gebrauchter Pflanztöpfe kein Lizenzentgelt. Aufgrund einer EU-Richtlinie für Verpackungen vom Januar 2004 sollen Pflanztöpfe ab Sommer 2005 zu den Verpackungen zählen. Ausgenommen sind Blumentöpfe, in denen die Pflanzen während ihre Lebenszeit verbleiben, wie beispielsweise Zimmerpflanzen. Betroffen von dieser Regelung wären somit insbesondere Pflanzgefäße der Beet- und Balkonpflanzen und Containerpflanzen. Durch das Lizenzentgelt wurde sich der Preis für den Kunststofftopf nahe zu verdoppeln. Eine Alternative bieten biologisch abbaubare Pflanztöpfe, die über die Biotonne oder den Hauskompost entsorgt werden. Gleichzeitig kann die Vermarktung gärtnerischer Erzeugnisse durch den Einsatz umweltfreundlicher Pflanztöpfe gefördert werden. Dennoch gibt es Handlungsbedarf, um den Preis und die Produkteigenschaften der Biotöpfe zu optimieren. In dem grenzübergreifenden Projekt arbeiten niederländische und deutsche Experten aus der Wissenschaft und der Wirtschaft gemeinsam an der Optimierung und Markteinführung von bioabbaubaren Pflanzgefäßen für gärtnerische Produkte. Entwickelt und gestestet werden spezifische Stärkepflanztöpfe auf ihre Einsatzfähigkeit in den gärtnerischen Kulturen: Topfkräuter, Beet- und Balkonpflanzen, Stauden und Gehölze. Ausgangsmaterial für das Biokunststoffgranulat sind Kartoffel- und Maisstärke. Diese Granulate eignen sich zur Herstellung von Spritzgussprodukten, wie beispielsweise Pflanztöpfen, auf den bestehenden Produktionsanlagen der Kunststoffindustrie. Der Biotopf ist optisch nicht von einem konventionellen petrochemischen Kunststofftopf zu unterscheiden. Der Biotopf besteht jedoch zu gut 80 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen und ist dadurch biologisch abbaubar. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes wird die Einsatzfähigkeit dieser biologisch abbaubaren Pflanztöpfe durch Praxisversuche in Gartenbaubetrieben der Ems-Dollart-Region geprüft. Die ersten Versuche zur Überprüfung der Pflanzenverträglichkeit und Gebrauchsfähigkeit der Biotöpfe sind bereits angelaufen.

Die Akzeptanz des Öko-Prüfzeichens aus Sicht der Nutzer und ausgewählter Nicht-Nutzer

Das Projekt "Die Akzeptanz des Öko-Prüfzeichens aus Sicht der Nutzer und ausgewählter Nicht-Nutzer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachbereich 11 Landwirtschaft, Internationale Agrarentwicklung und Ökologische Umweltsicherung, Fachgebiet Agrarmarktlehre,Marketing.Im Rahmen des abgeschlossenen Projektes wurde die Akzeptanz des Öko-Prüfzeichens (ÖPZ) in Industrie und Naturkosthandel untersucht.Zu diesem Zweck wurden ausgewählte Nicht-Nutzer aus Industrie, Naturkosthandel und Lebensmitteleinzelhandel im Rahmen mündlicher und schriftlicher Befragungen nach ihren Einstellungen zum Öko-Prüfzeichen befragt.Darüber hinaus wurden auch die Lizenznehmer nach ihren Einstellungen und Erwartungen in Bezug auf die Zeichennutzung mündlich befragt.Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass innerhalb der Naturkostbranche kein direkter Bedarf nach einem einheitlichen Zeichen gesehen wird. Zudem wird der geringe Bekanntheitsgrad des ÖPZs beim Endverbraucher bemängelt.Darüber hinaus werden insbesondere die der Zeichenvergabe zugrunde liegenden Lizenzvergabemodalitäten (Höhe der Lizenzgebühren und Anbindung an die AGÖL-Rahmenrichtlinien) kritisiert.Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass eine weitere Ausdehnung des Zeichens nur dann möglich ist, wenn die Vergabekriterien neu diskutiert werden und zusätzliche finanzielle Mittel zur Bekanntmachung des Zeichens zur Verfügung gestellt werden.

Unternehmen können sich ab heute bewerben Rehberger lobt für Hugo Junkers Innovationspreis 35.000 Preisgeld aus

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 139/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 139/05 Magdeburg, den 12. Oktober 2005 Unternehmen können sich ab heute bewerben Rehberger lobt für Hugo Junkers Innovationspreis 35.000 Preisgeld aus Die Landesregierung Sachsen-Anhalts lobt wieder den Hugo Junkers Innovationspreis aus. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat heute in Burg innovative Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt aufgerufen, sich an dem Wettbewerb um die besten Ideen aus Forschung und Entwicklung zu beteiligen. Insgesamt werden in drei verschiedenen Kategorien Preise vergeben, darüber hinaus wird ein Gesamtsieger gekürt. Es werden Unternehmen aus Sachsen-Anhalt gesucht, die in Partnerschaft mit Wissenschaftseinrichtungen und/oder anderen Unternehmen außergewöhnliche Produkte oder Dienstleistungen entwickelt haben. Rehberger: ¿Der Preis bietet Unternehmen die Chance, neben Geld vor allem Anerkennung und öffentliche Aufmerksamkeit weit über die Landesgrenzen hinaus zu gewinnen.¿ Der Hugo Junkers Innovationspreis 2006 wird unter dem Motto ¿Allianzen für die Märkte von morgen¿ verliehen. 2006 wird der Preis, der nur aller zwei Jahre ausgeschrieben wird, zum insgesamt achten Mal vergeben. Damit ist der Hugo Junkers Innovationspreis einer der renommiertesten Auszeichnungen des Landes. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2005. 2004 hatten 67 Unternehmen am Wettbewerb teilgenommen. Wettbewerbs-Kategorien sind ¿Innovative Technologien, Verfahren und Dienstleistungen¿, ¿Erfolgreiche Produkte aus Kooperationen Wirtschaft / Wissenschaft und erfolgreiche technologieorientierte Existenzgründung / Markteinführung¿. Die Sieger erhalten ein Preisgeld von je 5.000 Euro. Der Preis für den Gesamtsieger ist mit 10.000 Euro dotiert. Ermittelt werden die Preisträger von einer siebenköpfigen Expertenjury unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters Hamburgs a.D., Klaus von Dohnanyi. Am 09. März 2006 wird dann in Magdeburg, im Beisein von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, der Hugo Junkers Innovationspreis 2006 verliehen. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie im Internet unter: www.innovationspreis-sachsen-anhalt-2006.de www.mw.sachsen-anhalt.de und www.tti-md.de Anlage: Preisträger 2004 und deren Entwicklung: Anlage blz GEOTechnik GmbH (innovatives Erdwärmenutzungsverfahren) Das Verfahren der Erdwärmegewinnung mit einer Filmverdampfung in der Erdwärmesonde erfordert nur die Hälfte der sonst üblichen Bohrmeter bei gleicher Wärmeleistung und stellt eine echte Alternative zum Heizöl und Erdgas dar. Gegenwärtig laufen 60 Anlagen mit hoher Effizienz nach dem neuen Verfahren. Nach der Preisverleihung (im ersten Jahr) konnte eine Umsatzsteigerung von 400.000 ¿ erreicht werden, derzeit liegen Aufträge von ca. 500.000 ¿ vor. Die Produktentwicklung besitzt vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise weiteres Entwicklungspotenzial. Derzeit sind 12 Mitarbeiter auf diesem Produktfeld tätig, ein weiterer Ausbau ist vorgesehen. Exportbemühungen sind in Vorbereitung. AVA Anhaltinische Verfahrens- und Anlagentechnik GmbH (FBSim-Software-Produkt zur Auslegung von Anlagen) Das Produkt konnte erfolgreich vermarktet werden in D, CH, NL und F (50% Exportanteil). Der Umsatz ist durch die erfolgreiche Vermarktung dieses Produkt um 20% gestiegen, ein neuer Arbeitsplatz wurde geschaffen, zwei weitere sind geplant. DRACOSA AG (Auf Mikroreaktoren basierende chemische Verfahrenstechnik für Produktsynthesen in flüssiger Phase) Mit dem gewürdigten Produkt konnte eine Umsatzsteigerung von 25 % erreicht werden, drei neue Arbeitsplätze sind für 2006 vorgesehen. Ein Export ist derzeit noch nicht erreicht, jedoch laufen derzeit eine Reihe von Gesprächen mit ausländischen potentiellen Kunden. boraglas GmbH (Entwicklung der Lasertechnologie MarcColor zur beständigen, technischen Kennzeichnung von Glas) Mit dem Verfahren und seiner Vermarktung konnten 6 Arbeitsplätze im Unternehmen gesichert werden. Die Würdigung hat wesentlich zur erfolgreichen Vermarktung beigetragen, die Akzeptanz bei den Kunden ist deutlich besser. Der Umsatz konnte verdoppelt werden, eine Lizenzgebühr von einem Kunden wurde akquiriert und ist Basis für eine mittelfristige weitere positive Entwicklung. Die Würdigung hat dazu beigetragen, das das Unternehmen heute einen anerkannten Namen im Markt hat, dies ist Basis für weitere gute Geschäfte mit diesem Verfahren/Produkt. Scanbec GmbH (elektrische Bioships zum Nachweis von Mikroorganismen in Lebensmitteln und Umwelt) Derzeit wird das Produkt in den Markt eingeführt. Erste Kunden konnten akquiriert werden, so dass der Umsatz um 20% gestiegen ist. Erfreulich ist der mit 60% hohe Exportanteil. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Verpackungsverbrauch im Jahr 2017 weiter gestiegen

Neuer Höchststand bei Verpackungsabfällen mit 18,7 Millionen Tonnen In Deutschland fielen 2017 insgesamt 18,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um drei Prozent gegenüber 2016, so der Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland, den das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung veröffentlichte. Pro Kopf und Jahr entspricht dies durchschnittlich 226,5 kg Verpackungsabfall. Der Anteil von privaten Endverbrauchern an diesem Gesamtaufkommen betrug 47 Prozent. Das sind 3,8 Prozent mehr als 2016 und insgesamt 8,84 Millionen Tonnen (107 kg pro Kopf und Jahr). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir verbrauchen viel zu viele Verpackungen. Das ist schlecht für die Umwelt und für den Rohstoffverbrauch. Wir müssen Abfälle vermeiden, möglichst schon in der Produktionsphase. Auf unnötige und unnötig materialintensive Verpackungen sollte deshalb verzichtet werden. Häufig sieht man aber das Gegenteil und selbst die Zahnpastatube ist nochmal verpackt. Wir brauchen viel mehr Mehrweg, nicht nur bei Sprudel und Bier. Auch den Kaffee kann man im Mehrwegbecher mitnehmen und wer sein Essen mitnimmt, sollte das auch in Mehrwegbehältern tun können.“ Beim Recycling ist Deutschland weiterhin gut. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen gingen knapp 70 Prozent ins Recycling, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger: „Trotz der guten Recyclingquote müssen wir das Recycling und den Rezyklateinsatz weiter stärken, um Ressourcen zu schonen.“ Die Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Verpackungen. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (84,4 %), Papier/Karton (87,6 %), und Stahl (92,2 %). Bei Kunststoffen (49,7 %) und Holz (25,8 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Bei Aluminium scheint die Quote mit 87,2 Prozent hoch. Doch auch hier handelt es sich um Recyclingzuführmengen, in denen jedoch nur etwa 30 bis 40 Prozent reines Aluminium enthalten ist. Kunststoffverpackungen sind häufig schwierig zu sortieren und zu recyceln. Gründe dafür sind Materialvielfalt und dass selten die Verpackung auf optimales Recycling ausgelegt ist. Zudem gibt es zu viele Verpackungen mit unterschiedlichen Materialien oder mit Verbundkunststoffen. 2017 wurden prozentual genauso viele Kunststoffverpackungen wie im Vorjahr recycelt, die etwa gleiche Menge wurde energetisch verwertet. Die Ursachen für den nach wie vor hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Aber auch Konsumgewohnheiten sind für die Zunahme verantwortlich. Ein Beispiel ist der Wunsch nach zusätzlichen Funktionen der Verpackungen wie Wiederverschließbarkeit oder Dosierhilfen; manche dieser Funktionen sind aber unnötig aufwendig ausgeführt. Dies erhöht den Materialverbrauch und macht das Recycling teilweise schwieriger. Zudem setzen sich die Trends zu kleineren Portionen, Versandhandel und Außer-Haus-Verzehr fort. Das führt ebenfalls zu Steigerungen beim Verpackungsmüll. Maria Krautzberger: „Um Umweltbelastungen durch Verpackungen deutlich zu verringern reicht es meist nicht, bei Einwegverpackungen nur andere Materialien zu verwenden. Besser ist es, Mehrwegverpackungen zu nutzen, weniger Verpackungsmaterial einzusetzen, die Verpackungen weniger aufwändig zu gestalten und gleichzeitig an die Recyclingfähigkeit zu denken.“ Seit dem 1.1.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Förderung von Mehrweg zu stärken.  Außerdem legt es höhere Recyclingquoten fest. So müssen Kunststoffverpackungen  ab 2019 zu mindestens 58,5 Prozent der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden, an deren Ende wieder neue Kunststoffprodukte stehen. Ab 2022 liegt die Quote bei 63 Prozent. Das Verpackungsgesetz verpflichtet darüber hinaus die dualen Systeme, bei ihren Lizenzentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz zu berücksichtigen. Jetzt muss entschlossen darauf geachtet werden, dass die dualen Systeme ihre rechtlichen Pflichten einhalten. Seit 2019 gibt es außerdem das öffentliche Verpackungsregister LUCID. Es erfasst alle Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen und sich tatsächlich finanziell an den dualen Systemen und damit am Recycling der Verpackungen beteiligen. Verstöße dagegen können nun besser geahndet werden. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Die Aufsicht darüber hat das Umweltbundesamt. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen widmet sich in Sonderkapiteln zum einen Gründen für die ansteigenden Verpackungsmengen und Entwicklungen in einzelnen Füllgutbereichen und diskutiert zum anderen einige Konsequenzen aus den neuen EU-Vorgaben auf die zukünftige Berichterstattung. Den Bericht finden Sie hier zum Download . Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche sich nur auf die bei den dualen Systemen beteiligungspflichtigen Verpackungen beziehen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Die für das Berichtsjahr 2017 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den nach Materialarten sortierten Abfällen, die aus der Sortieranlage kommen. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch beim Recycling durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden; der tatsächliche Anteil der recycelten Verpackungen ist somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik künftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die diesjährige Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) steht unter dem Motto „Wertschätzen statt wegwerfen – miteinander und voneinander lernen“. Sie findet statt vom 18. bis 24. November in ganz Deutschland mit mehreren hundert Veranstaltungen zum Thema. www.wochederabfallvermeidung.de . Die EWAV wird veranstaltet vom Verband kommunaler Unternehmen VKU, gefördert durch das Bundesumweltministerium und begleitet vom ⁠ UBA ⁠.

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