Am 30. März 2017 stimmte der Bundestag dem Verpackungsgesetz zu. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Die dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen, Papier und Glas steigen bis 2022 auf 90 Prozent an. Die Lizenzentgelte der dualen Systeme müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle. Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Inwieweit Wertstofftonnen eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. Außerdem gibt es eine appellative Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent, mit der das Ziel, Mehrweg weiter zu stärken, politisch deutlich gemacht wird. Das Gesetz bedarf als Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.
Samen ist nicht gleich Samen - daher ist das Saatgutrecht in Deutschland und der EU auf eine lange Tradition zurückzuführen. Die Saatgutqualität basiert auf den drei Säulen "Sortenzulassung", "Saatgutanerkennung" und "Überwachung des Saatguthandels", um der Landwirtschaft und den Privatverbrauchern eine hochwertige Ware anzubieten: Sortenzulassung Die Regelungen zur Sortenzulassung gelten EU-weit und stellen den landeskulturellen Wert ebenso wie den Sortenschutz in den Vordergrund. Auf nationaler Ebene prüft das Bundessortenamt, inwieweit eine Neuzüchtung den Kriterien des Züchtungsfortschrittes entspricht. Eine Neuzüchtung erfordert eine intensive Entwicklungszeit, die mindestens fünf Jahre beträgt. Für einen gewissen Ausgleich sorgt der Sortenschutz mit den Lizenzgebühren. Ohne diese Regelungen würde es im Saatgutbereich kaum mehr Neuentwicklungen geben. Saatgutanerkennung Bei den landwirtschaftlichen Arten, u.a. Getreide, Gräser, Futterpflanzen, stellt die Saatgutanerkennung sicher, dass die aus dem EG-Recht abgeleiteten Mindesteigenschaften der Saatgutqualität auch tatsächlich eingehalten werden. Gemäß geltendem EU-Recht hat Deutschland für einige Arten strengere Kriterien in Bezug auf die Keimfähigkeit festgesetzt: Gerste und Weizen – EU 85 % Mindestkeimfähigkeit, Deutschland 92 % Mindestkeimfähigkeit. Nach der Begutachtung auf dem Feld folgen eingehende Untersuchungen im Labor. Erst wenn diese Ergebnisse positiv ausfallen, wird die Saatgutpartie mit einer so genannten Anerkennungsnummer versehen, die sie auf dem Weg vom Vermehrer bis zur Aussaat begleitet. Die Saatgutanerkennung ist EU-weit für die landwirtschaftlichen Pflanzenarten vorgeschrieben; Getreide, Gräser, Raps, Senf, Kartoffeln u.ä dürfen nur dann gehandelt werden, wenn sie amtlich anerkannt sind. Für die Gemüsearten sind Mindestanforderungen festgesetzt; dem verantwortlichen Inverkehrbringer obliegt es, diese Standards zu gewährleisten. Überwachung des Saatguthandels Die Überwachung des Saatguthandels - in NRW ist das LANUV dafür zuständig - stellt eine Systemkontrolle, also eine "Kontrolle der Kontrolle", dar. Nach der Anerkennung bzw. im Falle des Inverkehrbringens wird geprüft, ob die vorgeschriebenen, zugesagten und amtlich bestätigten Eigenschaften auch tatsächlich vorliegen. Im Rahmen der Deregulierung von Gesetzen und Vorgaben wird das amtliche Anerkennungsverfahren schrittweise für die Eigenkontrollsysteme der Saatgutwirtschaft geöffnet. In diesem Zusammenhang kommt der Systemkontrolle durch das LANUV eine besondere Bedeutung zu. Die jährliche Auswahl der zu überwachenden Betriebe erfolgt risikobasiert. Das LANUV setzt hierbei ein besonderes Gewicht auf Kontrollen am "Flaschenhals", also bei Herstellern / Aufbereitern von Saatgut. Kontrollen in reinen Handelsbetrieben finden zusätzlich statt um das ganze Sortiment auf dem Saatgutmarkt in Nordrhein-Westfalen im Auge zu behalten.
Neues Verpackungsgesetz Das Verpackungsgesetz hat am 12. Mai den Bundesrat passiert und damit die letzte Hürde genommen. Das Umweltbundesamt begrüßt, dass mit dem neuen Verpackungsgesetz mehr Verpackungen recycelt werden sollen – durch höhere Recyclingquoten und durch differenzierte Lizenzentgelte für besser recycelbare Verpackungen. Bedauerlich ist jedoch, dass die Wertstofftonne nicht verbindlich vorgeschrieben wird. Aus ökologischer Sicht ist es dringend erforderlich, die Recyclingquoten insbesondere für Kunststoffe zu erhöhen. Wichtig ist auch die Errichtung einer Zentralen Stelle, welche durch Registrierung der Hersteller von Verpackungen und durch Datenerfassung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass alle Hersteller ihren Pflichten bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungen nachkommen. Hier setzt das neue Verpackungsgesetz aus Sicht des UBA richtig an. Dass die Lizenzentgelte dualer Systeme zukünftig stärker an ökologische Kriterien wie Recycling- und Sortiereigenschaften sowie den Einsatz von Rezyklaten gekoppelt werden, setzt ebenfalls dringend erforderliche Anreize für die Hersteller, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten. Das UBA begrüßt auch, dass die Pfandpflicht auf Nektare mit Kohlendioxid ausgeweitet wird, sodass diese künftig genauso wie die bisher schon pfandpflichtigen Fruchtschorlen einheitlich bepfandet werden. Das UBA bedauert, dass mit dem Verpackungsgesetz keine einheitlichen Regeln für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände, und Verpackungen durchgesetzt werden konnten. Nun ist nach dem Verpackungsgesetz die Eigeninitiative der Kommunen gefragt. Einige Kommunen haben die Wertstofftonne bereits eingeführt. Es ist aus Sicht des UBA wünschenswert, dass zahlreiche weitere Kommunen diesem Beispiel folgen. Das Verpackungsgesetz wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 139/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 139/05 Magdeburg, den 12. Oktober 2005 Unternehmen können sich ab heute bewerben Rehberger lobt für Hugo Junkers Innovationspreis 35.000 Preisgeld aus Die Landesregierung Sachsen-Anhalts lobt wieder den Hugo Junkers Innovationspreis aus. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat heute in Burg innovative Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt aufgerufen, sich an dem Wettbewerb um die besten Ideen aus Forschung und Entwicklung zu beteiligen. Insgesamt werden in drei verschiedenen Kategorien Preise vergeben, darüber hinaus wird ein Gesamtsieger gekürt. Es werden Unternehmen aus Sachsen-Anhalt gesucht, die in Partnerschaft mit Wissenschaftseinrichtungen und/oder anderen Unternehmen außergewöhnliche Produkte oder Dienstleistungen entwickelt haben. Rehberger: ¿Der Preis bietet Unternehmen die Chance, neben Geld vor allem Anerkennung und öffentliche Aufmerksamkeit weit über die Landesgrenzen hinaus zu gewinnen.¿ Der Hugo Junkers Innovationspreis 2006 wird unter dem Motto ¿Allianzen für die Märkte von morgen¿ verliehen. 2006 wird der Preis, der nur aller zwei Jahre ausgeschrieben wird, zum insgesamt achten Mal vergeben. Damit ist der Hugo Junkers Innovationspreis einer der renommiertesten Auszeichnungen des Landes. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2005. 2004 hatten 67 Unternehmen am Wettbewerb teilgenommen. Wettbewerbs-Kategorien sind ¿Innovative Technologien, Verfahren und Dienstleistungen¿, ¿Erfolgreiche Produkte aus Kooperationen Wirtschaft / Wissenschaft und erfolgreiche technologieorientierte Existenzgründung / Markteinführung¿. Die Sieger erhalten ein Preisgeld von je 5.000 Euro. Der Preis für den Gesamtsieger ist mit 10.000 Euro dotiert. Ermittelt werden die Preisträger von einer siebenköpfigen Expertenjury unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters Hamburgs a.D., Klaus von Dohnanyi. Am 09. März 2006 wird dann in Magdeburg, im Beisein von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, der Hugo Junkers Innovationspreis 2006 verliehen. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie im Internet unter: www.innovationspreis-sachsen-anhalt-2006.de www.mw.sachsen-anhalt.de und www.tti-md.de Anlage: Preisträger 2004 und deren Entwicklung: Anlage blz GEOTechnik GmbH (innovatives Erdwärmenutzungsverfahren) Das Verfahren der Erdwärmegewinnung mit einer Filmverdampfung in der Erdwärmesonde erfordert nur die Hälfte der sonst üblichen Bohrmeter bei gleicher Wärmeleistung und stellt eine echte Alternative zum Heizöl und Erdgas dar. Gegenwärtig laufen 60 Anlagen mit hoher Effizienz nach dem neuen Verfahren. Nach der Preisverleihung (im ersten Jahr) konnte eine Umsatzsteigerung von 400.000 ¿ erreicht werden, derzeit liegen Aufträge von ca. 500.000 ¿ vor. Die Produktentwicklung besitzt vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise weiteres Entwicklungspotenzial. Derzeit sind 12 Mitarbeiter auf diesem Produktfeld tätig, ein weiterer Ausbau ist vorgesehen. Exportbemühungen sind in Vorbereitung. AVA Anhaltinische Verfahrens- und Anlagentechnik GmbH (FBSim-Software-Produkt zur Auslegung von Anlagen) Das Produkt konnte erfolgreich vermarktet werden in D, CH, NL und F (50% Exportanteil). Der Umsatz ist durch die erfolgreiche Vermarktung dieses Produkt um 20% gestiegen, ein neuer Arbeitsplatz wurde geschaffen, zwei weitere sind geplant. DRACOSA AG (Auf Mikroreaktoren basierende chemische Verfahrenstechnik für Produktsynthesen in flüssiger Phase) Mit dem gewürdigten Produkt konnte eine Umsatzsteigerung von 25 % erreicht werden, drei neue Arbeitsplätze sind für 2006 vorgesehen. Ein Export ist derzeit noch nicht erreicht, jedoch laufen derzeit eine Reihe von Gesprächen mit ausländischen potentiellen Kunden. boraglas GmbH (Entwicklung der Lasertechnologie MarcColor zur beständigen, technischen Kennzeichnung von Glas) Mit dem Verfahren und seiner Vermarktung konnten 6 Arbeitsplätze im Unternehmen gesichert werden. Die Würdigung hat wesentlich zur erfolgreichen Vermarktung beigetragen, die Akzeptanz bei den Kunden ist deutlich besser. Der Umsatz konnte verdoppelt werden, eine Lizenzgebühr von einem Kunden wurde akquiriert und ist Basis für eine mittelfristige weitere positive Entwicklung. Die Würdigung hat dazu beigetragen, das das Unternehmen heute einen anerkannten Namen im Markt hat, dies ist Basis für weitere gute Geschäfte mit diesem Verfahren/Produkt. Scanbec GmbH (elektrische Bioships zum Nachweis von Mikroorganismen in Lebensmitteln und Umwelt) Derzeit wird das Produkt in den Markt eingeführt. Erste Kunden konnten akquiriert werden, so dass der Umsatz um 20% gestiegen ist. Erfreulich ist der mit 60% hohe Exportanteil. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Neuer Höchststand bei Verpackungsabfällen mit 18,7 Millionen Tonnen In Deutschland fielen 2017 insgesamt 18,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um drei Prozent gegenüber 2016, so der Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland, den das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung veröffentlichte. Pro Kopf und Jahr entspricht dies durchschnittlich 226,5 kg Verpackungsabfall. Der Anteil von privaten Endverbrauchern an diesem Gesamtaufkommen betrug 47 Prozent. Das sind 3,8 Prozent mehr als 2016 und insgesamt 8,84 Millionen Tonnen (107 kg pro Kopf und Jahr). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir verbrauchen viel zu viele Verpackungen. Das ist schlecht für die Umwelt und für den Rohstoffverbrauch. Wir müssen Abfälle vermeiden, möglichst schon in der Produktionsphase. Auf unnötige und unnötig materialintensive Verpackungen sollte deshalb verzichtet werden. Häufig sieht man aber das Gegenteil und selbst die Zahnpastatube ist nochmal verpackt. Wir brauchen viel mehr Mehrweg, nicht nur bei Sprudel und Bier. Auch den Kaffee kann man im Mehrwegbecher mitnehmen und wer sein Essen mitnimmt, sollte das auch in Mehrwegbehältern tun können.“ Beim Recycling ist Deutschland weiterhin gut. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen gingen knapp 70 Prozent ins Recycling, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger: „Trotz der guten Recyclingquote müssen wir das Recycling und den Rezyklateinsatz weiter stärken, um Ressourcen zu schonen.“ Die Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Verpackungen. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (84,4 %), Papier/Karton (87,6 %), und Stahl (92,2 %). Bei Kunststoffen (49,7 %) und Holz (25,8 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Bei Aluminium scheint die Quote mit 87,2 Prozent hoch. Doch auch hier handelt es sich um Recyclingzuführmengen, in denen jedoch nur etwa 30 bis 40 Prozent reines Aluminium enthalten ist. Kunststoffverpackungen sind häufig schwierig zu sortieren und zu recyceln. Gründe dafür sind Materialvielfalt und dass selten die Verpackung auf optimales Recycling ausgelegt ist. Zudem gibt es zu viele Verpackungen mit unterschiedlichen Materialien oder mit Verbundkunststoffen. 2017 wurden prozentual genauso viele Kunststoffverpackungen wie im Vorjahr recycelt, die etwa gleiche Menge wurde energetisch verwertet. Die Ursachen für den nach wie vor hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Aber auch Konsumgewohnheiten sind für die Zunahme verantwortlich. Ein Beispiel ist der Wunsch nach zusätzlichen Funktionen der Verpackungen wie Wiederverschließbarkeit oder Dosierhilfen; manche dieser Funktionen sind aber unnötig aufwendig ausgeführt. Dies erhöht den Materialverbrauch und macht das Recycling teilweise schwieriger. Zudem setzen sich die Trends zu kleineren Portionen, Versandhandel und Außer-Haus-Verzehr fort. Das führt ebenfalls zu Steigerungen beim Verpackungsmüll. Maria Krautzberger: „Um Umweltbelastungen durch Verpackungen deutlich zu verringern reicht es meist nicht, bei Einwegverpackungen nur andere Materialien zu verwenden. Besser ist es, Mehrwegverpackungen zu nutzen, weniger Verpackungsmaterial einzusetzen, die Verpackungen weniger aufwändig zu gestalten und gleichzeitig an die Recyclingfähigkeit zu denken.“ Seit dem 1.1.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Förderung von Mehrweg zu stärken. Außerdem legt es höhere Recyclingquoten fest. So müssen Kunststoffverpackungen ab 2019 zu mindestens 58,5 Prozent der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden, an deren Ende wieder neue Kunststoffprodukte stehen. Ab 2022 liegt die Quote bei 63 Prozent. Das Verpackungsgesetz verpflichtet darüber hinaus die dualen Systeme, bei ihren Lizenzentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz zu berücksichtigen. Jetzt muss entschlossen darauf geachtet werden, dass die dualen Systeme ihre rechtlichen Pflichten einhalten. Seit 2019 gibt es außerdem das öffentliche Verpackungsregister LUCID. Es erfasst alle Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen und sich tatsächlich finanziell an den dualen Systemen und damit am Recycling der Verpackungen beteiligen. Verstöße dagegen können nun besser geahndet werden. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Die Aufsicht darüber hat das Umweltbundesamt. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen widmet sich in Sonderkapiteln zum einen Gründen für die ansteigenden Verpackungsmengen und Entwicklungen in einzelnen Füllgutbereichen und diskutiert zum anderen einige Konsequenzen aus den neuen EU-Vorgaben auf die zukünftige Berichterstattung. Den Bericht finden Sie hier zum Download . Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche sich nur auf die bei den dualen Systemen beteiligungspflichtigen Verpackungen beziehen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Die für das Berichtsjahr 2017 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den nach Materialarten sortierten Abfällen, die aus der Sortieranlage kommen. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch beim Recycling durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden; der tatsächliche Anteil der recycelten Verpackungen ist somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik künftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die diesjährige Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) steht unter dem Motto „Wertschätzen statt wegwerfen – miteinander und voneinander lernen“. Sie findet statt vom 18. bis 24. November in ganz Deutschland mit mehreren hundert Veranstaltungen zum Thema. www.wochederabfallvermeidung.de . Die EWAV wird veranstaltet vom Verband kommunaler Unternehmen VKU, gefördert durch das Bundesumweltministerium und begleitet vom UBA .
Deutsche verursachen 30 Prozent mehr Verpackungsmüll als noch vor 20 Jahren Das Umweltbundesamt (UBA) fordert den Lebensmittelhandel auf, neben Getränken in Einwegverpackungen immer auch Mehrwegalternativen anzubieten. „Die im neuen Verpackungsgesetz vorgesehene Kennzeichnung an den Regalen als Einweg und Mehrweg wird nur dann zum Erfolg führen, wenn auch beide Varianten angeboten werden. Deshalb sollten sich auch die Mehrwegverweigerer im Handel zu mehr Abfallvermeidung bekennen und durchgängig Getränke als Mehrweg anbieten. Wir sehen ja bei Plastiktüten, dass die Bevölkerung Vermeidung unterstützt und vielfach nun auf Einwegtragetaschen verzichtet“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Woche der Abfallvermeidung in Berlin. Sie begrüßte, dass im Entwurf des Verpackungsgesetzes das Ziel enthalten sei, den Anteil an Mehrweggetränkeverpackungen weiter zu stärken, kritisierte aber, dass es bislang nicht gelungen ist, den Einzelhandel zu einem flächendeckenden Angebot an Mehrwegflaschen zu bewegen. „Derzeit werden nur 26,9 % der Erfrischungsgetränke und 40,6 % des Wassers als Mehrweg angeboten. Eine Mehrwegflasche vermeidet aber bis zu 40 Einwegflaschen oder Dosen. Mehrweg ist und bleibt daher der beste Weg, um Abfall zu vermeiden“, sagte Krautzberger. Neben der Notwendigkeit, Mehrweg optional immer kaufen zu können, riet sie auch dazu, die Kosten des Verpackungsmülls sehr viel stärker in die Lizenzentgelte der Dualen Systeme einzupreisen: „Die Lizenzentgelte müssen die tatsächlichen Kosten widerspiegeln, die eine Verpackung in der Entsorgung verursacht. Ihre Höhe sollte künftig nicht nur von dem Material, sondern auch von der Recyclingfähigkeit der Verpackung abhängen. Die Recyclingfähigkeit sowie den Anteil von Rezyklaten in den Verpackungen sollten wir bei der Bemessung der Lizenzentgelte in Ansatz bringen“, sagte Krautzberger. Kunststoffschalen aus hellem Polypropylen (PP) lassen sich beispielsweise sehr gut recyceln, solche aus mehrschichtigem Polyethylenterephtalat (PET) mit Barriereschichten dagegen kaum. Auch wasserunlösliche Klebstoffe oder falsche Druckfarben können das Recycling negativ beeinträchtigen. Diese Faktoren sollten künftig bei den Lizenzentgelten berücksichtigt werden. Laut Angaben des UBA ist zwischen 1996 und 2014 die Menge an Verpackungsabfällen generell um über 30 Prozent gestiegen. Bei privaten Haushalten sind es vor allem Verpackungen für Getränke, Nahrungsmittel und Haustierfutter, die den Großteil des Verpackungsmülls ausmachen. Die Produkte binden zwar nur 12 % der Konsumausgaben, führen aber zu fast 68 % des Verpackungsmülls in privaten Haushalten. Schuld am höheren Aufkommen sind zum einen zu aufwändig gestaltete Verpackungen oder solche mit besonderen Funktionen: Etwa Sprühflaschen bei Glas- oder Badreinigern, die automatisch unnötigen Müll in Form des aufwändigen Sprühaufsatzes produzieren. Besser seien langlebige Flaschen mit einem stabilen Aufsatz, die der Hersteller mit kostengünstigen und umweltfreundlichen Nachfüllverpackungen anbiete. So ließen sich Kunden auch stärker an ein Produkt binden. Ein wichtiger Grund für mehr Verpackungsmüll sind allerdings auch demografische Faktoren. Vor allem in Großstädten leben immer mehr Menschen als Singles, vom Studenten bis zur Seniorin. Sie wählen beim Einkauf oft eher kleinere Verpackungseinheiten und vorportionierte Produkte. So entsteht pro Kopf mehr Abfall. Ebenfalls in Mode: Immer mehr Menschen gehen öfter auswärts essen oder lassen sich diese Gerichte nach Hause liefern. Allein für Pizza zum Mitnehmen stiegen die Verpackungsabfälle beispielsweise von 2000 bis 2012 um 170 % und für Coffee-To-Go sogar um ein Vielfaches. Neben Verpackungsabfällen entstehen beim Außer-Haus-Verzehr auch große Mengen an Lebensmittelabfällen. Etwa ein Drittel aller für den Außer-Haus-Verzehr hergestellten Speisen landen in Deutschland im Abfall. Viele dieser Nahrungsmittel, die in Restaurants, in Cafés, beim Imbiss oder beim Catering auf Tagungen, Messen oder bei privaten Anlässen im Abfall landen, wären noch genießbar gewesen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Gastronomie hat das Umweltbundesamt einen „ Leitfaden zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beim Catering “ erstellt.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Fischereiökologie, Außenstelle Ahrensburg durchgeführt. Weltweit stammen rund 17Prozent des tierischen Proteins aus Fisch und Meeresfrüchten (FAO 2006), für 2.9 Milliarden Menschen weltweit ist Fisch die wichtigste Quelle von tierischem Protein. Eine Steigerung der Fischversorgung in den bevölkerungsreichen Ländern Asiens und Afrikas wie Indien, China oder Ägypten ist durch eine Produktionssteigerung der semi-intensiven Aquakultur von Karpfen und Tilapia zu erreichen. Ziel dieses Projekts ist es, die hierfür benötigten Low-Cost Futtermittel für Karpfen und Tilapia aus proteinreichen Nebenprodukten der Biodieselerzeugung zu entwickeln. vTI-FOE: Bedarfsgerechte Futtermittel für Karpfen und Tilapia werden auf der Basis von entgiftetem Jatropha-Kernmehl und lokal verfügbaren weiteren Futterbestandteilen erstellt. Im Fütterungsversuch wird das Wachstum der Fische und die Verdaulichkeit für verschiedene Futtermittel ermittelt . Der Einfluss der technischen Futterherstellung auf Futteraufnahme, Wachstum und Verdaulichkeit wird untersucht. Gemeinsam mit Jatro Solutions und Spezialfuttermittelwerke Beeskow werden Futtermittel im industriellen Maßstab hergestellt und im Freilandversuch in Ägypten getestet. Die zu entwickelnden Rezepturen und Verfahren zur Herstellung von Fischfutter auf der Basis von Jatrophakernmehl sollen soweit möglich patentiert werden. Die zukünftige Produktion der Futtermittel soll in Lizenz durch Futtermühlen in den Erzeugerländern von Jatropha und Verbraucherländern der Futtermittel erfolgen. Da es sich bei diesen Produkten um Futtermittel zur Erzeugung von Fisch zu niedrigen Preisen handelt, werden die Lizenzgebühren nur nominal sein. Daher ist eine öffentliche Förderung der Entwicklung notwendig und durch das Ziel der Förderung von Aquakultur zur Ernährungssicherung gerechtfertigt. Jatro Solutions GmbH ist als Beratungsunternehmen am Erkenntnisgewinn aus diesem Projekt interessiert und daraus Konzepte für die integrierte Produktion von Biokraftstoffen und Futtermitteln auf Ödland zu entwickeln.
Das Projekt "Optimierte Prozessierung von RGS - basierten Solarzellen (OP-RGS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SolarWorld Innovations GmbH durchgeführt. Die SolarWorld Innovations GmbH, die Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft der SolarWorld AG, entwickelt mit Unterstützung der Universität Konstanz optimierte Solarzellenprozesse für Siliciumsubstrate auf Basis des Ribbon-Growth-on-Substrate(RGS)-Verfahrens. Bei dieser Technologie werden die Wafer direkt aus dem flüssigen Silicium gegossen beziehungsweise gezogen - ganz ohne aufwendige Sägeprozesse. Die so vermiedenen Materialverluste sowie der hohe Durchsatz von circa einem Wafer pro Sekunde belegen das hohe Kostenreduktionspotenzial des Verfahrens und damit die Notwendigkeit, bestehende Zellprozesse weiter für RGS-Material zu optimieren sowie industrienahe Prozesse zu entwickeln, um die Gesamttechnologie wirtschaftlich zu betreiben.
Das Projekt "Forstliche Geodaten im Intranet und Internet: Untersuchung der Nutzungsmöglichkeiten forstlicher Geodaten in Kombination mit amtlichen Geobasisdaten (ST146)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft durchgeführt. Klärung, inwieweit forstliche Geodaten in Kombination mit amtlichen Geobasisdaten für die forstliche Planung nutzbar gemacht werden können. Mit dem Einsatz von WebGIS kann eine Möglichkeit geschaffen werden, digitale Kartenbestände bei Bedarf internen und externen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dabei kann bereits auf ausgereifte nicht-kommerzielle GIS zurückgegriffen werden. Der im Rahmen der Arbeit getestete UMN MapServer kann in eine durchgängige Open Source Umgebung eingebunden werden. Während des Projektes wurde eine enorme Bandbreite dieses Internet Map Servers festgestellt. Durch die Bereitstellung forstlicher und amtlicher Basisdaten über WebGIS können die Forstfachleute für ihre zahlreichen Aufgaben mit den bestmöglichen aktuellen Informationen versorgt werden. Zur Verringerung von Datenkosten und zur Vermeidung redundanter Datenbestände sollte eine Harmonisierung und zentrale Verwaltung der Datengrundlagen angestrebt werden, was auch den Aufwand für Datenpflege vermindern kann. In der Einführung eines WebGIS wird ein sehr hohes Einsparpotenzial gesehen, da u.a. kein Installations- und Pflegeaufwand an den Clients notwendig ist und, bei Verwendung von Open Source Systemen, auch Lizenzgebühren entfallen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Anwendung der OPV-Technologie im Bereich Architektur und Design" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von freiräumer, Dipl.-Ing. Nikolai Koehler durchgeführt. Ziel ist die Entwicklung von Anwendungsszenarien und eine Modellstudie für die integrierte OPV (mit den Systemkomponenten OPV, OLED, Polymerelektronik und Energiespeichermedien) für die Felder Exterior- Design und Architektur. Insbesondere die Entwicklung von Modulen, die teiltransparente Komponenten vereinen. Am Ende steht die Umsetzung in Form eines Demonstrators, konkret wir ein Modell im M = 1:20 einer Buswartehalle erstellt, das funktionsfähige Module integriert. In Vorstudien erfolgen zur Anwendung bei den starren Modulen auf Glasträgern Untersuchungen zu Transparenz und Strukturierung. Identifikation, Ausgestaltung, Bewertung von Anwendungsideen, Ausarbeitung von technischen Anwendungskonzepten im Rahmen von Designstudien. Auf Basis von Studien zu Transparenz und Strukturierung erfolgt die Entwicklung transparenter OPV/PV und der Integration der Komponenten Schrittweise Entwicklung von 'Prototypen' für die Integration der Komponenten Herstellung von Arbeits-Labor-Modellen, Prototypen und schlussendlich eines Demonstrators (Modellstudie).Test und Evaluierung der Ergebnisse. Ergebnistransfer über Workshops, Fachkonferenzen, Webseite und Ergebnisbroschüre. Ziel ist es, ein den Marktanforderungen entsprechendes Ziel ist die Erforschung einer Konzeption für die Integration von OPV in Anwendungen in der Architektur unter Berücksichtigung von den gegebenen Marktanforderungen. Beispiele sind hier Sicherheitsaspekte, die Einhaltung von Normen, oder die Integrierbarkeit in bestehende Designs (oder geometrische Beschränkungen). Zur Verwertung der Ergebnisse steht für Freiräumer die Einnahme von Lizenzgebühren durch die Anmeldung von Patenten und Geschmackmustern im Vordergrund.
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