null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Die Biotopkartierung in Baden-Württemberg liefert einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Besonders wertvolle Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Dieser Biotopschutz besteht unabhängig von einer Kartierung. Bild zeigt: Artenreiche blumenbunte Wiesen erfreuen die Tierwelt – und das menschliche Auge. Bildnachweis: Carsten Wagner. Die 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg werden nach und nach kartiert. In diesem Jahr sind Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Ludwigsburg, Ravensburg und im Neckar-Odenwald-Kreis an der Reihe. Für die Kartierung beauftragt die LUBW fachlich qualifizierte Vegetationsexpertinnen und -experten. Bild zeigt: Die Kartieranleitung anhand derer die Expertinnen und Experten bei der Kartierung vorgehen. Bildnachweis: LUBW Die Ergebnisse der Geländearbeiten werden elektronisch erfasst und stehen Ihnen für die aktuelle Kartierung voraussichtlich Ende 2026 zur Verfügung. Sie können dann im Daten und -Kartendienst der LUBW abgerufen werden. Im Mai und Anfang Juni finden in drei Kreisen Informationsveranstaltungen im Gelände statt.
Der Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental hat beim Landratsamt Ludwigsburg die wasserrechtliche Planfeststellung zur Herstellung von insgesamt zwei Hochwasserrückhaltebecken auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Ditzingen (Landkreis Ludwigsburg) sowie der Landeshauptstadt Stuttgart (Gemarkung Weilimdorf) beantragt. Die Becken sind Bestandteil eines gemarkungsübergreifenden Hochwasserschutzkonzeptes für einen 1000-jährlichen Hochwasserschutz im Unteren Scheffzental für Ditzingen und einen 100-jährlichen im Oberen Scheffzental auf Gemarkung Weilimdorf. Das Konzept dient insbesondere dem Schutz der Ortslage Ditzingen und hat im Endausbauzustand ein Rückhaltevolumen von ca. 52.000 m³ im Unteren und ca. 20.000 m³ im Oberen Scheffzental.
Die Firma WP Bietikow GbR, Ludwigsburg 11 in 17291 Schenkenberg, beantragt die Genehmigung nach § 16b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 17291 Uckerfelde in der Gemarkung Bietikow, Flur 3 Flurstück 76/2 eine Windkraftanlage wesentlich zu ändern (Az.: G14725). Es handelt sich dabei um Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.
Die Topographische Karte im Maßstab 1:10.000 ist der Grundmaßstab der Topographischen Landeskartenwerke Brandenburgs. Die Erdoberfläche wird relativ vollständig (nur geringfügig generalisiert) und maßstabsbezogen geometrisch exakt dargestellt. Sie ist die kartographische Umsetzung einer umfassenden topographischen Landesaufnahme (photogrammetrische Luftbildauswertung, Einarbeitung topographischer Zusatzinformationen, topographischer Feldvergleich). Die historischen Ausgaben der TK10 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1992 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2002 entstand die TK10 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 91 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 8 |
| Land | 99 |
| Weitere | 12 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 6 |
| Förderprogramm | 75 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 51 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 48 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 103 |
| Offen | 89 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 190 |
| Englisch | 34 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 20 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 64 |
| Keine | 58 |
| Webseite | 77 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 126 |
| Lebewesen und Lebensräume | 193 |
| Luft | 109 |
| Mensch und Umwelt | 188 |
| Wasser | 101 |
| Weitere | 188 |