Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Cadmium im Feinstaub (Cd), Feinstaub (PM₁₀), Kohlenmonoxid (CO), Blei im Feinstaub (Pb). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Kohlenmonoxid (CO). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Die Topographische Karte im Maßstab 1:10.000 ist der Grundmaßstab der Topographischen Landeskartenwerke Brandenburgs. Die Erdoberfläche wird relativ vollständig (nur geringfügig generalisiert) und maßstabsbezogen geometrisch exakt dargestellt. Sie ist die kartographische Umsetzung einer umfassenden topographischen Landesaufnahme (photogrammetrische Luftbildauswertung, Einarbeitung topographischer Zusatzinformationen, topographischer Feldvergleich). Die historischen Ausgaben der TK10 stehen aus verschiedenen Jahren ab 1992 (Grundaktualität einzelner Blätter älter) zur Verfügung. Ab dem Jahr 2002 entstand die TK10 (ATKIS) durch Ableitung aus dem Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM). In unterschiedlichen Kartenlayouts und -darstellungen bilden die historischen Kartenblätter ein Stück Zeitgeschichte Brandenburgs ab. Sie sind in analoger Plot-Ausgabe (Papier) verfügbar und stehen kostenfrei als Download zur Verfügung. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Am 16. und 17. Juli 2024 veranstaltete das Kompetenzzentrum Bioabfall der LUBW gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eine "Offene Plattform Bioabfall" in Stuttgart. Im Rahmen der Veranstaltung fand am ersten Tag vormittags ein Praxis-Workshop zur Durchführung von Biotonnenkontrollen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus Baden-Württemberg statt. Der Workshop wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesgütegemeinschaft Kompost, der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen organisiert und hatte zum Ziel, den örE eine Hilfestellung bei der Durchführung von Biotonnenkontrollen zu geben. Zum Beispiel: Wie sind diese durchzuführen? Worauf ist zu achten? Was wird benötigt? Bild zeigt: Teilnehmende am 17. Juli 2024 bei der Begrüßung durch den Staatssekretär Dr. Andre Baumann, Bildnachweis: LUBW Nachmittags startete dann der offene Teil der Veranstaltung: Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, die Baustelle der neuen Bioabfallvergärungsanlage in Leonberg zu besichtigen. Nach dem ersten Tag mit vielen praktischen Eindrücken und einem geselligen Abend standen am zweiten Tag (17.07.2024) im Innenministerium in Stuttgart interessante Vorträge rund um das Thema Bioabfall auf dem Programm. Bild zeigt: Teilnehmende des Workshops bei der Sichtung der im Vorfeld präparierten Biotonnen, Bildnachweis: LUBW Neu ab dem 01. Mai 2025 gelten Kontrollwerte für den Fremdstoffgehalt im Input einer Bioabfallbehandlungsanlage. Außerdem hat der Anlagenbetreiber das Recht, Bioabfälle mit einem Fremdstoffanteil von über 3,0 Prozent zurückzuweisen. Dementsprechend lag der Schwerpunkt der Tagung auf den Themen Fremdstofferkennung, Fremdstoffreduzierung sowie der Öffentlichkeitsarbeit, um Bürgerinnen und Bürger für eine bessere Bioabfalltrennung zu gewinnen. Die Veranstaltung richtete sich an Entsorgungsträger, Anlagenbauer und -betreiber, Verwaltung, Umweltverbände, Wissenschaft, Ingenieurbüros sowie die interessierte Öffentlichkeit und war mit rund 110 Teilnehmenden gut besucht. Kompetenzzentrum Bioabfall der LUBW
Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Die Biotopkartierung in Baden-Württemberg liefert einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Besonders wertvolle Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Dieser Biotopschutz besteht unabhängig von einer Kartierung. Bild zeigt: Artenreiche blumenbunte Wiesen erfreuen die Tierwelt – und das menschliche Auge. Bildnachweis: Carsten Wagner. Die 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg werden nach und nach kartiert. In diesem Jahr sind Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Ludwigsburg, Ravensburg und im Neckar-Odenwald-Kreis an der Reihe. Für die Kartierung beauftragt die LUBW fachlich qualifizierte Vegetationsexpertinnen und -experten. Bild zeigt: Die Kartieranleitung anhand derer die Expertinnen und Experten bei der Kartierung vorgehen. Bildnachweis: LUBW Die Ergebnisse der Geländearbeiten werden elektronisch erfasst und stehen Ihnen für die aktuelle Kartierung voraussichtlich Ende 2026 zur Verfügung. Sie können dann im Daten und -Kartendienst der LUBW abgerufen werden. Im Mai und Anfang Juni finden in drei Kreisen Informationsveranstaltungen im Gelände statt.
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