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Abwassereinleiter-Bescheide BASF Ludwigshafen

Antrag nach dem TranspG RLP Guten Tag, Ich bitte gem. § 2 Abs. 2 S. 1 TranspG RLP um Übersendung folgender Unterlagen zum BASF-Werk in Ludwigshafen: 1. Den/Die aktuellen Abwassereinleiter-Bescheide in den Rhein. 2. Sonstige aktuelle Bescheide, die den Betreiber zur Selbstüberwachung bei der Abwassereinleitung in den Rhein verpflichten. Zur Begründung weise ich vorsorglich auf Folgendes hin: Bei den begehrten Unterlagen handelt es sich um Umweltinformationen i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 2 TranspG RLP (Emissionen, Ableitungen). Der Begriff ist nach stRspr des BVerwG weit auszulegen (BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Meinem Anspruch auf Informationszugang stehen keine Ausschlussgründe entgegen. Bei den begehrten Unterlagen handelt es sich um Daten über Emissionen i.S.d. § 16 Abs. 6 TranspG RLP. Der Begriff ist nach Rechtsprechung des EuGH ebenfalls weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 23.11.2016, C-673/13, Rn. 51; EuGH, Urteil vom 23.11.2016, C-442/14, Rn. 58; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2017 – 10 S 413/15 –, juris, Rn. 54f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 16. Juli 2025 – 3 K 70/23 –, juris, Rn. 65). Ausreichend ist schon, dass die Unterlagen Auskunft darüber geben, welche Emissionen unter realistischen Bedingungen absehbar entstehen werden (EuGH, Urteil vom 23. November 2016 – C-442/14 –, juris, Rn. 79f.). Die Abwassereinleiterbescheide stellen eben solche Informationen dar. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können meinem Anspruch daher gem. § 16 Abs. 6 TranspG RLP ebenso wenig entgegengehalten werden wie der Schutz personenbezogener Daten. Andere Ausschlussgründe sind von vorneherein nicht ersichtlich. Ich bitte um Übersendung der Unterlagen und des Bescheids in elektronischer Form per E-Mail. Sollten wider Erwarten hierfür Gebühren anfallen bitte ich um eine kurze Mitteilung und Gebührenprognose vorab und behalte mir für diesen Fall eine gem. § 24 Abs. 1 S. 2 TranspG RLP stets gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort vor. Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und danke vorab für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen

Klimaneutrale Wärmenutzung und Wasserstofferzeugung aus biogenen Rest- und Abfallstoffen, Teilvorhaben: Optimiertes Prozessverständnis durch Analytik und Modellierung

Umsetzung eines wichtigen Vorhabens des Bundes im Kontext der Dekarbonisierung des deutschen Straßengüter-Fernverkehrs mit Hilfe der Errichtung von Wasserstofftankstellen für LKW

Im Zuge der Erreichung der Pariser Klimaziele bzw. des Green Deals sowie in Folge des völkerrechtswidrigen Überfalls Russlands auf die Ukraine kommt der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr eine besonders hohe Relevanz zu. In diesem Kontext sind die Herstellung, der Transport, die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff von zentraler Bedeutung. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrs¬ministerium haben im Mai 2021 62 Wasserstoff-Großprojekte ausgewählt, die im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts (sog. Important Project of Common European Interest, IPCEI) staatlich gefördert werden sollen. Die 8 Mrd. EURO staatlichen Fördermittel setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Rund 5,8 Mrd. EURO werden hierbei vom Bund an Förderung aufgebracht. Hinsichtlich der übrigen Fördermittel (rund 30 Prozent) verlangt der Bund verpflichtend, dass diese von den Ländern, in denen das jeweilige Projekt durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Bund setzt damit eine wichtige Maßnahme der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Die Förderung der deutschen Vorhaben erfolgt im Rahmen eines europäischen Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam mit 22 europäischen Partnerländern. Die verschiedenen nationalen Projekte sollen so miteinander vernetzt werden, dass alle Länder voneinander profitieren und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann. Neben den IPCEI-Projekten der Daimler Truck AG in Wörth und der BASF SE in Ludwigshafen hatte der Bund auch die bundesweite Förderung des Aufbaus eines Netzes von Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge im Grundsatz ausgewählt, da der Aufbau eines solchen Netzes unabdingbar ist, wenn es gelingen soll, Wasserstoff-getriebene Nutzfahrzeuge wirtschaftlich und technologisch erfolgreich im europäischen Fernverkehrsnetz zu etablieren. Im Zuge der IPCEI-Wasserstoff-Ausschreibung des Bundes kamen drei Konsortien mit Projekten zum Zuge, deren Ziel der nationale Aufbau einer Tankstelleninfrastruktur (350 bar und 700 bar) für Wasserstoff-betriebene LKW in einem europäischen Netz in Rheinland-Pfalz ist. Der Bund wählte hier die Shell Deutschland GMBH (am Standort Koblenz), die Projekt H2 Mobility Deutschland GmbH & Co. KG (am Standort Gensingen) sowie die TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH (am Standort Waldlaubersheim) zur Förderung aus. Der vom Bund genannte 30-prozentige Kofinanzierungsanteil beträgt über alle drei Projekte hinweg ca. 6,3 Mio. EURO. Mit Blick auf die erforderlichen Landesmittel steht eine entsprechende Verpflichtungsermächtigungs-Deckung in anderen Titeln des Einzelplans des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Doppelhaushalt 2023/2024 zur Verfügung; die entsprechenden Mittel müssen für die kommenden Haushaltsverhandlungen angemeldet werden.

Messberichte nach § 28 BImSchG BASF SE Ludwigshafen Quartal 3/2025

Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungs-bedürftigen Anlagen

Messberichte nach § 28 BImSchG BASF SE Ludwigshafen Quartal 4/2025

Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

Meßberichte nach § 28 BImSchG INEOS Styrolution Ludwigshafen GmbH Quartal 1/2026

Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

Verschiedenes_11.11.2025

Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berichtet zum aktuellen Stand und Entwicklung der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz. Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung berichtet über den in der letzten Woche erfolgten Cyberangriff auf die Verwaltung der Stadt Ludwigshafen. Der Minister für Wissenschaft und Gesundheit berichtet über den am 4. Novemb er 2025 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage -Regelung des Infektionsschutzgesetzes.

Messberichte nach § 28 BImschG BASF SE Ludwigshafen Quartal 1/2025

Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

Meßberichte nach § 28 BImSchG BASF SE Ludwigshafen Quartal 1/2026

Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

Messberichte nach § 28 BImSchG BASF SE Ludwigshafen Quartal 4/2024

Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

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