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Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm

Im Jahre 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Nach 10 Jahren soll nun die Bundesregierung einen Bericht zur Evaluierung dieses Gesetzes vorlegen. Dieses Gutachten diente der Vorbereitung dieses Berichts sowie des diesbezüglichen Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes. Hierfür wurden insbesondere der Sachstand des Gesetzesvollzuges sowie Erfahrungen, Einschätzungen und Veränderungsvorschläge der relevanten Akteure zum FluLärmG ermittelt. Zudem wurden neue Erkenntnisse zur Lärmminderung an der Quelle in der Luftfahrt und in der Lärmwirkungsforschung analysiert, um insbesondere die Schallpegelwerte zu bewerten, ab denen Maßnahmen nach dem FluLärmG greifen.

Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung

Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden. Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens. Veröffentlicht in Texte | 13/2016.

Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 legt die Bundesregierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über dieses Gesetz vor. Dabei sollen insbesondere die Schutzzonenwerte des Lärmschutzbereiches unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, über diesen gesetzlichen Auftrag hinauszugehen und eine umfassende Prüfung der Regelungen zum Schutz vor Fluglärm vorzunehmen. Zur Vorbereitung dieser Aufgabe hat das Umweltbundesamt diesen ausführlichen Bericht verfasst. Veröffentlicht in Texte | 56/2017.

Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 legt die Bundesregierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über dieses Gesetz vor. Dabei sollen insbesondere die Schutzzonenwerte des Lärmschutzbereiches unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, über diesen gesetzlichen Auftrag hinauszugehen und eine umfassende Prüfung der Regelungen zum Schutz vor Fluglärm vorzunehmen. Zur Vorbereitung dieser Aufgabe hat das Umweltbundesamt diesen ausführlichen Bericht verfasst. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes - Einordnung und Empfehlungen

2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Mit der Gesetzesnovelle wurde auch eine regelmäßige Überprüfung des FluLärmG eingeführt. Danach muss die Bundesregierung erstmalig spätestens 2017 und dann spätestens alle zehn Jahre dem Deutschen Bundestag einen Bericht über dieses Gesetz vorlegen. Dabei sollen insbesondere die Schutzzonenwerte der Lärmschutzbereiche unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet werden. Das Umweltbundesamt hat zur Vorbereitung des Berichts der Bundesregierung zur Evaluation des FluLärmG den â€ÌFluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtesâ€Ì verfasst. Darin wird eine detaillierte Analyse des FluLärmG sowie weiterer Regelungen zum Schutz vor Fluglärm vorgenommen. Aufbauend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen werden Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des FluLärmG und des untergesetzlichen Regelwerks gegeben. Da aber auch außerhalb des Geltungsbereichs des FluLärmG beträchtliche Fluglärmprobleme bestehen, ist ein übergeordnetes Konzept erforderlich. Dieses soll auch andere rechtliche Regelungen, wie beispielsweise das Luftverkehrsgesetz, in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm einbeziehen. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher eine grundsätzliche Änderung der Konzeption des FluLärmG, und zwar sollte für die Tagzeit von 6:00 bis 22:00 Uhr eine Lärmkontingentierung eingeführt und während der Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes kein regulärer Flugbetrieb auf stadtnahen Flughäfen stattfinden. Diese sowie weitere Erkenntnisse werden vorgestellt und diskutiert. Quelle: http://app2018.daga-tagung.de

Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung

Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden. Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens.

Inline-Digitalbedruckung von Wellpappe in Echtzeit im RSR®-Verfahren

Die Schumacher Packaging GmbH stellt maßgeschneiderte Verpackungen aus Well- und Vollpappe u.a. für die Lebensmittel- und Bekleidungsindustrie, dem Online-Handel sowie der Luftfahrttechnik her. Das Produktsegment reicht von Automaten- und Verkaufsverpackungen über Faltschachteln bis hin zu Geschenkverpackungen. Nach dem Stand der Technik sind für die Produktion von farbig bedruckten Verpackungen aus Wellpappe zwei separate Anlagen notwendig. Bisher wurde in einer ersten Anlage die Wellpappe hergestellt und in einer zweiten Anlage die Außendecke im sogenannten Flexodruckverfahren bedruckt. Bei diesem Verfahren wird die Farbe über spezielle Walzen auf die Pappe aufgetragen, wodurch Farbe, Wasser und Klärschlamm in relativ hohen Mengen anfallen. Ziel dieses Projektes ist es, die Prozessschritte Wellpappenproduktion, Bedruckung sowie Zuschnitt der Pappe in einer Gesamtanlage zu integrieren. Umgesetzt werden soll dies durch eine hochleistungsfähige Digitaldruckanlage im sogenannten RSR ® -Verfahren, bei dem das Papier direkt an der Wellpappenanlage bedruckt wird. Im Gegensatz zum bisherigen Flexodruckverfahren ist das Digitaldruckverfahren ein berührungsloses Druckverfahren und benötigt daher keine separaten Druckträger. Die Farbe wird vielmehr über ein elektrofotografisches Drucksystem direkt auf das zu bedruckende Papier aufgetragen. Das Druckbild wird computergesteuert in die Druckmaschine übertragen. Mit dem neuen Verfahren werden sich positive Einsparungseffekte ergeben sowohl beim direkten Hauptwerkstoff Papier als auch beim dem Wasserverbrauch und beim Anfall von schwermetallhaltigen giftigen Klärschlammen. Diese Einsparungen führen in ihrer Gesamtheit zu nennenswerten CO 2 -Einsparungen. Branche: Papier und Pappe Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Schumacher Packaging GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend

Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes veröffentlicht

Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes veröffentlicht Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) in seiner letzten Fassung von 2007 reicht nicht aus, um die Bevölkerung ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Das ist das Ergebnis eines UBA-Berichts zu der 2017 anstehenden Evaluation dieses Gesetzes. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) sieht vor, dass dieses im Jahr 2017 evaluiert wird, vor allem unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Hierzu wird die Bundesregierung einen Fluglärmbericht vorlegen, der federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (⁠ BMUB ⁠) erarbeitet wird. Das Umweltbundesamt hat als einen Beitrag zum Fluglärmbericht der Bundesregierung einen eigenen Bericht verfasst, in dem einerseits das FluLärmG in seiner Wirkung und ein etwaiger Novellierungsbedarf untersucht wird, andererseits aber auch weitere Fluglärm-relevante Handlungsfelder betrachtet werden. Das FluLärmG in seiner letzten Fassung von 2007 bietet – so ein Ergebnis des Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) – nur unzureichende Entlastung für die durch Fluglärm belastete Bevölkerung. Nach dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung müssten bereits bei deutlich geringeren Schallpegeln Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem reicht es aus Sicht des UBA nicht aus, lediglich Lärmschutzfenster einzubauen, sondern die Lärmbelastung vor dem Fenster muss reduziert werden. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass Flugzeuge selbst leiser werden oder so betrieben werden, dass – beispielsweise durch veränderte Flugrouten – geringere Schallpegel bei den Personen ankommen. Entlastung der Bevölkerung vor Lärm kann auch dadurch erreicht werden, dass Flüge tagsüber statt nachts durchgeführt werden und gegebenenfalls auch weniger geflogen wird. Hierfür fehlen jedoch wirkungsvolle gesetzliche Anreize. Das UBA plädiert daher für die Einführung eines Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr auf stadtnahen Flugplätzen und eine Begrenzung der Fluglärmbelastung an einzelnen Flugplätzen durch Einführung einer Lärmkontingentierung. Seinen Fluglärmbericht 2017 hat das UBA an das für das FluLärmG federführend zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) versandt. Der Berichtsoll aber auch gleichzeitig einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Im weiteren Prozess erstellt das BMUB einen Entwurf des offiziellen Fluglärmberichts 2017 der Bundesregierung, der nach der Ressortabstimmung dem Bundestag vorgelegt wird. Anschließend wird dann entschieden, ob es zu einer Novellierung des FluLärmG und eventuell weiterer Regelungen zur Minderung des Fluglärms kommt. Das FluLärmG hat die Aufgabe, durch bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen der Bevölkerung durch Fluglärm zu verhindern. Hierfür wird mit Hilfe eines Prognosemodells für den Flugbetrieb das Gebiet mit der höchsten Lärmbelastung berechnet, der Lärmschutzbereich (LSB), in dem dann diese Rechtsfolgen greifen. Inhaltlich geht es bei der Evaluation des FluLärmG vor allem darum, die Schallpegelwerte zur Abgrenzung der LSB unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik zu überprüfen. Hierfür hat das UBA die aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung tiefgehend analysiert und bewertet, die Werte des FluLärmG vor diesem Hintergrund eingeordnet und hieraus Empfehlungen an die Politik aus wissenschaftlicher Sicht formuliert. Das UBA kommt zu dem Schluss, dass die entsprechenden Schallpegelwerte des FluLärmG nicht ausreichen, um erhebliche gesundheitliche Nachteilen und erhebliche Lärmbelästigungen auszuschließen. Die Werte sollten für alle Flugplatztypen um 15 Dezibel abgesenkt werden: für die Tages-Lärmbelastung auf 50 bzw. 45 Dezibel (für einen inneren und einen äußeren Ring innerhalb des LSB) und für die Nacht auf 40 Dezibel. Die passiven Schallschutzmaßnahmen des FluLärmG sind jedoch nicht ausreichend. Für eine deutliche Verbesserung der Fluglärmsituation sind vielmehr aktive Maßnahmen am Luftfahrzeug und den Flugverfahren erforderlich, um eine Minderung des Außenschallpegels zu erreichen. Das FluLärmG bietet aber keine Möglichkeit, den Fluglärm – im Sinne der auf eine Wohnung bzw. ein Grundstück einwirkenden Außenpegel – zu begrenzen oder zu vermindern. Daher sind auch Verbesserung in den rechtlichen Rahmenbedingungen zum aktiven Fluglärmschutz erforderlich (v.a. im Luftverkehrsgesetz) beziehungsweise ein belastungsbasiertes Schutzkonzept, welches den Einsatz von wirkungsvolleren, aktiven Lärmschutzmaßnahmen fördert. Das UBA schlägt daher ein dreistufiges Handlungskonzept vor: Aktualisierung und Weiterentwicklung des Fluglärm-Berechnungsverfahrens und Klarstellungen der FluLärmG-Regelungen zur Verbesserung des Vollzuges. Grundlegende Novellierung des FluLärmG und der zugehörigen Rechtsverordnung unter Beibehaltung des bisherigen Reglungsrahmens, insbesondere durch eine Verschärfung der LSB-Pegelwerte und Verbesserung des passiven Schallschutzes. Einführung eines Nachtflugverbots an stadtnahen Flugplätzen von 22 bis 6 Uhr aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes; tagsüber und an den verbleibenden Flugplätzen mit Nachtflugbetrieb sollte die Lärmbelastung bezüglich der Außenschallpegel mit Hilfe des Instruments der Lärmkontingentierung begrenzt werden.

The European aeroemissions network (AERONET)

Das Projekt "The European aeroemissions network (AERONET)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Antriebstechnik durchgeführt. One of the major problems that civil aeronautics will have to face over the next twenty or thirty years is to accommodate the predicted growth in demand of air transport without creating unacceptable adverse environmental effects. It is to be expected that new scientific results, increasing public concerns over the environment and future restrictive regulations with respect to aircraft emissions will force airline companies to take ecological considerations much more into account than it does at present. Consequently, for European aircraft manufacturers it is of high importance to react early and to guide their research and development resources into the most important and efficient direction. The aim of the AERONET project is to support coordination ' a postiori' of existing European and national projects or programmes dealing with the contribution of air traffic emissions to anthropogenic climate and atmospheric changes. For this purpose AERONET seeks to : - bring together experts from engine technology, atmospheric research and operations as well as programme responsible to exchange knowledge and opinions and to discuss necessary future actions on the basis of jointly defined goals and time scales, - produce competitive advantage for Europe through enhanced information echoing in the field of atmospheric effects of air traffic emissions, - strengthen a common European position in global technical and political discussions - support the Commission in identifying topics for the 5th Framework Programme, - identify gaps and help prepare a coordinated submission of proposals. European Dimension and Partnership: Europe is, beside the US, one of the two biggest aircraft manufacturers. One supposition for the economic success of European aircraft industry is not only to fulfill the existing regulations but, due to the long development times of 5-10 years and the long lifetimes of aircraft of more than 20 years, also to take the trend of future regulations development into account at a very early stage. This needs continuous and fast information exchange and discussions between atmospheric scientists, aircraft engineers and regulatory organisations. To be successful with an effort of this dimension, optimal coordination of national and European programmes in all three fields is required. Thus the network brings together representatives of all programmes and institutions concerned, helps to integrate activities through better information exchange, tries to identify the most urgent themes for R&D activities and intends to give recommendations for the Fifth Framework Programme. Potential Applications: Understanding the atmospheric impacts, the technical consequences and development perspectives, and the operational impacts as a whole is absolutely necessary to strengthen the European position in global regulatory committees on the on side and to gain competitive advantages for the European aircraft and airline industries on the other side. usw

Erster Bundeswettbewerb für nachhaltige Logistikkonzepte

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute die Gewinnerprojekte des Bundeswettbewerbs „Nachhaltige Urbane Logistik“ prämiert, den das Bundesumweltministerium mit Unterstützung des Umweltbundesamtes ins Leben gerufen hat. Der Wettbewerb fand erstmals statt und zeichnet besonders innovative Logistikkonzepte aus, die einen Beitrag zu umwelt- und klimafreundlichem Verkehr in Städten leisten. Gewinner sind die Stadt Heidelberg, die Firma DACHSER SE, die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm sowie das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, das zugleich auch noch mit einem Sonderpreis für ein besonders visionäres Projekt geehrt wurde. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Urbane Logistik ist existenziell für die Menschen und Unternehmen in unseren Städten. Die starken Wachstumsraten etwa bei den Lieferdiensten und der damit verbundene Verkehr sollen die Lebensqualität in unseren Städten nicht mindern. Mit dem Wettbewerb wollen wir daher Lösungen anstoßen, die den städtischen Lieferverkehr umwelt- und klimafreundlicher gestalten. Die vielen Beiträge zeigen spannende Ansätze, die letztlich zu einer Verkehrswende in unseren Städten beitragen.“ Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger: „Viele der eingereichten Ideen und Konzepte – und hier meine ich nicht nur die Projekte der Preisträger – können helfen, Luftschadstoffe und Lärm in unseren Städten zu reduzieren. Durch umweltfreundliche Lieferkonzepte wird aber nicht nur die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sichtbar verbessert, sondern auch Gesundheit und Innovation gefördert. Es ist an der Zeit, dass solche nachhaltigen Logistikkonzepte flächendeckend in unseren Städten eingeführt werden.“ Anlass für den Wettbewerb ist der wachsende Lieferverkehr, der nicht zuletzt wegen des weiter zunehmenden Online-Handels entsteht. Denn mit dem Verkehr nehmen auch die Umweltbelastungen zu. So stammt fast ein Fünftel der innerstädtischen verkehrsbedingten NO2-Emissionen aus Nutzfahrzeugen, von denen viele für die Belieferung von Bewohnern, Geschäften und Unternehmen im Einsatz sind. Hinzu kommen die Belastungen durch Lärm und die Treibhausgasemissionen. Innovative Logistikkonzepte können helfen, diesen Herausforderungen zu begegnen und für mehr Umwelt-, ⁠ Klima ⁠- und Gesundheitsschutz in den Städten zu sorgen. Insgesamt eingereicht wurden 76 Projekte. Die Preisträger wurden nach einer fachlichen Prüfung durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik (DLR) von einer siebenköpfigen Jury aus Fachexpertinnen und -experten ausgewählt. Für die Gewinnerprojekte gibt es ein Preisgeld von 16.000 Euro und für den Sonderpreis von 6.000 Euro. Das Umweltbundesamt hat den Wettbewerb von Anfang an mitgestaltet und fachlich begleitet. Weitere Informationen zu den Gewinnerprojekten gibt es unter: https://www.nachhaltige-urbane-logistik.de/die-gewinnerprojekte.html Voraussichtlich Anfang 2019 erscheint eine Broschüre, in der die Projekte und Konzepte des Wettbewerbs, einschließlich der besten Einreichungen vorgestellt werden. Die Broschüre gibt auch weitere Hintergründe zum Thema, etwa zu den zentralen Trends und Herausforderungen im städtischen Güterverkehr. Alle eingereichten Projekte sind außerdem ab sofort unter www.nachhaltige-urbane-logistik.de in einer Datenbank einsehbar.

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