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Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Erfassung der rezenten Flaechennutzung und Entwicklung territorialer Nutzungskonzepte der Landwirtschaft auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

Ausgehend von den ueberdimensionierten Landnutzungsstrukturen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sollen Konzepte fuer eine oekologisch und oekonomisch sinnvolle neue Landnutzungsstruktur unter den besonderen Bedingungen in den neuen Bundeslaendern entwickelt werden. Hierzu werden zur Zeit anhand von Fallbeispielen ausgewaehlter LPG'en die variierenden Standortfaktoren (Mittelgebirgslagen, Sandboeden, Loessboeden) untersucht, um darauf aufbauend zweckmaessige Landnutzungsstrukturen zu entwickeln. Erfasst und dargestellt wird die rezente Flaechennutzung unter besonderer Beruecksichtigung schutzwuerdiger Natur- und Landschaftsbestandteile sowie die natuerlichen Standorteigenschaften im Hinblick auf Klima, Boden, Geologie, Wasserhaushalt etc. anhand von Gelaendeaufnahmen, Karten, Luftbildaufnahmen und Literaturauswertungen. Weitere Daten zur Agrarstruktur und der amtlichen Statistik fliessen in die Untersuchung ein. Im Anschluss an die Datenerhebung und Darstellung schliesst sich eine Bewertung der untersuchten Gebiete fuer verschiedene Nutzungsansprueche im Sinne einer Mehrfachnutzung an. Ausgehend von den Bewertungen sollen alternative, standortspezifische Flaechennutzungskonzeptionen entwickelt werden. Aus EDV-technischer Sicht wird zu diesem Projekt ein begleitendes DV-Instrumentarium und die entsprechende Analysemethodik fuer raumbezogene Daten auf der Basis geographischer Informationssysteme entwickelt. Hierzu zaehlt sowohl die digitale als auch die datenbankgestuetze Erfassung der vielfaeltigen Flaechen- und Rauminformationen. Zu diesem Zweck wird ein PC- gestuetztes Geographisches Informationssystem eingesetzt. Methoden der Datenanalyse und Datentransformationen sollen in einem weiteren Projektabschnitt zeigen, ob und inwieweit bestehende GIS in der Lage sind, den vielfaeltigen Auswertungs- und Abfragewuenschen gerecht zu werden. Hierzu zaehlt beispielsweise die quantitative Bestimmung von Konfliktpotentialen verschiedener Nutzungsansprueche, die Simulation alternativer Planungsvarianten oder die Optimierung der Flaechennutzung an ausgewaehlten Standorten (Freizeit, Erholung, Hecken, Feldgehoelze).

Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs in Planung

Im Rahmen der Netzplanung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs ist die Senatsverwaltung für die Erarbeitung grundlegender Konzepte und damit für die Priorisierungen bei der Netzentwicklung zuständig. Dies erfolgt üblicherweise über den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr und das zugehörige Mobilitätsprogramm mit den kurzfristig umzusetzenden prioritären Maßnahmen. Die Netzplanung basiert auf Analysen zu stadträumlichen Entwicklungen, Defizitbetrachtungen, Netzlücken u.ä. Die aktuellen Planungen des Landes Berlin u.a. zu Infrastrukturergänzungen sind im StEP Verkehr mit Senatsbeschluss aus dem März 2011 zusammengefasst. Die Umsetzung des StEP Verkehr bzw. des Mobilitätsprogramms wird regelmäßig überprüft und in Fortschrittsberichten zusammengefasst. Der StEP Verkehr mit Zielhorizont 2030 befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Aufbauend auf den strategischen Überlegungen und allgemeinen politischen Beschlüssen zur Netzentwicklung sind die Einzelvorhaben durch die Senatsverwaltung planerisch vorzubereiten. Vor einer politischen Entscheidung zur tatsächlichen Realisierung einer Maßnahme und damit zur Aufnahme in die Finanzplanungen des Landes Berlin sind bestimmte fachliche Arbeiten erforderlich. Hierzu gehören: Beantwortung der Frage: Welches Verkehrsmittel ist für das identifizierte Defizit und die räumliche Relation am ehesten geeignet? Identifikation und Bewertung der Trassenalternativen in dem jeweiligen Untersuchungsraum ggf. eine Grobplanung für die planerisch zu bevorzugende Variante Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, z.B. über die Methode der Standardisierten Bewertung Die Erkenntnisse werden in einer verkehrlichen Begründung zusammengefasst und für die späteren Planungsverfahren bereitgestellt. Mit der politischen Entscheidung zur Umsetzung einer Maßnahme ergeht der Planungsauftrag an den jeweiligen Vorhabenträger (BVG oder Deutsche Bahn) und diese Arbeiten werden durch die jeweiligen Vorhabenträger weiter spezifiziert (z. B. mit der Entwurfsplanung, Leistungsfähigkeitsbetrachtungen von Knoten u.ä.). Kurze Sachstände zu den derzeit in Bearbeitung befindlichen potenziellen Infrastrukturergänzungen werden aufgeführt. Sollte eine politische Entscheidung bzgl. einer Umsetzung gefallen sein, werden die Maßnahmen unter Projekte in Umsetzung im Prozessverlauf der Realisierung vorgestellt. Bild: SenMVKU / Kartengrundlage: Geoportal Berlin Straßenbahnneubauvorhaben im Buchholzer Norden Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) führt eine Grundlagenuntersuchung für eine Straßenbahnneubaustrecke im Buchholzer Norden durch. Weitere Informationen Bild: SenMVKU, Kartengrundlage: Geoportal Berlin Nahverkehrstangente auf dem östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant die Errichtung einer Nahverkehrstangente für den Schienenpersonennahverkehr entlang des östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR). Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Kartengrundlage: Geoportal Berlin (Luftbild 2024) Straßenbahnverlängerung von Schöneweide zum Potsdamer Platz Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) führt eine Grundlagenuntersuchung für eine Straßenbahnneubaustrecke zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz durch. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Ramboll Straßenbahn Jungfernheide – Urban Tech Republic – Kurt-Schumacher-Platz Die Berliner Landesregierung hat im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe) festgelegt, das wichtige Entwicklungsgebiet "Nachnutzung des Flughafens Tegel (TXL)" mit einer Straßenbahn an den öffentlichen Nahverkehr anzuschließen. Konkret ist diese Straßenbahnstrecke als mittelfristige Maßnahme mit Inbetriebnahme 2031 vorgesehen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / TKK (Transport Technologie Consult Karlsruhe GmbH), Hintergrundkarten: © 2017 GeoBasis-DE/BKG (©2009),Google) Straßenbahnneubauvorhaben Elisabeth-Aue Auf der Elisabeth-Aue – einer über 70 ha großen, landeseigenen und aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche im Norden des Bezirks Pankow – ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit bis zu 5.000 Wohnungen geplant. Das geplante ökologisch und sozial nachhaltige Stadtquartier der kurzen Wege soll eine hochwertige ÖPNV-Anbindung mit zwei Straßenbahnlinien bekommen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Straßenbahnneubaustrecke UTR – Gartenfeld – Rathaus Spandau Der Berliner Nordwesten soll zukünftig an das Straßenbahnnetz angeschlossen werden. Hierzu wird eine Grundlagenermittlung durchgeführt. Weitere Informationen Bild: BVG / Sven Lambert U3 Krumme Lanke – Mexikoplatz: Lückenschluss zwischen dem U-Bahnhof Krumme Lanke und der S-Bahnstation Mexikoplatz Ein Lückenschluss würde zu einer verbesserten Umsteigesituation zwischen beiden Verkehrsmitteln und damit zu einer attraktiven Verbindung aus dem Südwesten der Stadt ins Zentrum führen. Weitere Informationen Bild: HT pix / Depositphotos.com U7 Rudow – BER: Netzerweiterung vom U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER Für Berlin bietet sich eine zusätzliche Schienenanbindung des Flughafens BER und ein Direktanschluss zum Berliner U-Bahnnetz an. Weitere Informationen Bild: philipus - Fotolia.com U7 Rathaus Spandau – Heerstraße Nord: Netzerweiterung im Bezirk Spandau Die Verlängerung der U7 würde zu einer Verbesserung der Erschließung der Ortsteile Wilhelmstadt und dem südlichen Staaken führen und birgt Potenziale für die Verlagerung des Individualverkehrs auf den schienengebundenen Verkehr. Weitere Informationen

Biotopkartierung

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.

Digitales Orthophoto 20cm (DOP20)

Digitale Orthophotos - kurz DOP - nennt man entzerrte und georeferenzierte Luftbilder, diese dokumentieren eine Momentaufnahme der Erdoberfläche. Die Daten werden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL BW) erstellt und sind im Rahmen des UIS Baden-Württemberg seit November 2002 landesweit verfügbar (Kachelung 1 km x 1 km (1km²)). Das Ursprungsdatenformat TIFF wird für die Datenweitergabe im Land-Kommune-Verbund nach JPEG konvertiert (Datenreduktion). Bis zum Jahr 2008 wurden jährlich ca. 1/4 der Landesfläche neu beflogen, damit war der Stand der DOP bis zu 5 Jahre alt. Auf Grund der großen Nachfrage nach aktuellen Daten hat das LGL BW die Befliegung im Jahr 2009 ausgeweitet, zukünftig wird jährlich 1/3 der Landesfläche neu beflogen. Mit Beginn der Befliegung 2020 stehen TrueDOP Daten zur Verfügung, hierbei werden Verdeckungen und Umklappeffekte weitestgehend reduziert. Die Aktualität der Daten ist dem Thema "Blattschnitt DOP" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand" zu entnehmen. Alt Daten sind bis zum Jahr 2017 unter dem Thema "Blattschnitt DOP (bis 2017)" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand (bis2017)" zu entnehmen. Aufgrund der geänderten Projektion von ETRS89 sind die neuen Blattschnitte der DOP Kacheln nicht deckungsgleich zur bisherigen DHDN3 Abbildung, dieses hat aber keinen Einfluss auf die Lagegenauigkeit. Der mitgelieferte Imagekatalog ermöglicht blattschnittfreies Arbeiten mit schnellerem Navigieren in der Kartenansicht und wesentlich performanterem Bildaufbau. Die Datenkomprimierung ist auch für die Druckausgabe optimiert. Seit dem Befliegungsjahr 2005 stellt das LGL BW die Luftbilder in Farbe zur Verfügung, diese wurden erstmals mit der Auslieferung 2006 den Benutzern zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Auslieferung März 2008 zusätzlich physikalisch bereitgestellt. Seit dem 01.06.2010 liegt die komplette Landesfläche von Baden-Württemberg in Farbe vor. Die Bodenauflösung entsprach zunächst 25cm (5000 x 5000 Pixel/km²) und ab dem Jahr 2012 20cm, 5000 x 5000 Pixel/km², relative Auflösung 1016 dpi. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). Der Gesamtdatenbestand BW zeigt landesweit die neuesten Daten. Seit 2017 verfügt die LUBW zudem über Daten der DOP10 (10 cm Auflösung). Auf Grund des großen Datenvolumens sind hier nur kleine Projektgebiete im UIS verfügbar, diese Daten werden ausschließlich auf Anforderung hinterlegt. Die Aktualität der Daten ist hierbei unterschiedlich, die Lokalisierung der Gebiete ist über den Blattschnitt DOP (Bestand 10 cm) möglich.

Biotop- und Nutzungstypen im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Digitale Karte der Biotop- und Nutzungstypen des Landkreises Lüchow-Dannenberg: Durch Auswertung von aktuellen Echtfarbbildern (LGLN 2012a, 2008) und Infrarotluftbildern (LGLN 2012b) im Maßstab 1:10.000 konnten Biotoptypen des Nds. Kartierschlüssels (DRACHENFELS 2011) bis zur Haupteinheit (2. Ebene, zweiteiliger Buchstabencode) ermittelt werden. Im Zuge dessen wurden weitere nachfolgende Daten ausgewertet:Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS), Stand 09/2013 (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2013a),Deutsche Grundkarte 1:5.000 (LGLN 1998),Preußische Landesaufnahme 1877-1919 (LGLN 2013),Bodenübersichtskarte 1:50.000 (LBEG 2004),Gesetzliche Überschwemmungsgebiete von Elbe, Jeetzel und Seege (NLWKN 2009),geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, Stand: 10/2013 (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2013b),Abgrenzung der Naturschutzgebiete (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2011),Abgrenzung von Natura 2000-Gebiete (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2009, 2008),Landesweite Biotopkartierung in Niedersachsen (NLWKN 2008a),Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1:25 000 (LBEG 2008),FFH-Gebietskartierungen innerhalb des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue (BIOSPHÄRENRESERVATSVERWALTUNG NIEDERSÄCHSISCHE ELBTALAUE2011).Die aus dem Luftbild abgeleiteten potenziell geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen wurden bis zur Untereinheit (3. Ebene, dreiteiliger Buchstabencode) im Maßstab 1:5.000 im Gelände in 2014 und 2015 kartiert. Im FFH-Gebiet Landgraben- und Dummeniederung(NLWKN 2008b) lagen bereits Biotoptypenkartierungen vor,diese Daten wurden nachrichtlich übernommen.Eine nachrichtliche Übernahme erfolgte ebenso in Bereichen, die durch das NFP (2008) im Zuge der Waldbiotopkartierung bereits kartiert wurden.Des Weiterenhat das NLWKN Geländekartierungen in den FFH-Gebieten Nr. 42 Nemitzer Heide, Nr. 73 Maujahn, Nr. 247 Gewässersystem der Jeezel mit Quellwälldern und Nr. 278 Konau bei Braudel in 2014durchführen lassen. Die Einarbeitung diesernachrichtlichen Daten steht z.T. noch aus.Deichflächen werden als technische Anlagen angesehen und infolge dessen nicht als geschützte Biotope im Sinne des§30 BNatSchG eingestuft. Aus diesem Grunde erfolgte keine Geländekartierung der Deichbereiche.

Einzelbaum Baumarten aus Luftbildern (2021) Wuppertal

Der Datensatz enthält Ergebnisse aus der Baumartenableitung im Stadtgebiet Wuppertal. Grundlage bildet der Datensatz „Einzelbaum Kronenumringe aus Luftbildern (2021) Wuppertal“, der aus Luftbilddaten des Jahres 2021 abgeleitet wurde und rund 894.000 Einzelbäume umfasst. Für etwa 870.000 Einzelbaum Kronenumringe konnten Baumarteninformationen projiziert werden. Die Ausführung erfolgte durch die EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH aus Münster im Rahmen der Forschungskooperation DigiTalZwilling4D innerhalb des Förderprojektes smart.wuppertal / DigiTal Zwilling mit dem in dieser Kooperation entwickelten Verfahren "twin4tree". Hierzu wurde ein Long Short-Term Memory (LSTM)-Modell auf Basis validierter Baumarten aus dem Straßenbaumkataster des Ressorts Grünflächen und Forsten trainiert. Die Referenzdaten wurden mit zeitlich korrespondierenden PlanetScope-Satellitendaten verknüpft. Das Modell unterscheidet 13 Laubbaumarten: Ahorn, Baumhasel, Birke, Eiche, Esche, Hainbuche, Linde, Mehlbeere, Platane, Robinie, Rosskastanie, Rotbuche und Vogelkirsche. Zur Identifikation von Nadelbäumen wurden ergänzend Landbedeckungsinformationen aus Cop4ALL NRW genutzt. Alle Bäume, die dort als Nadelbäume klassifiziert wurden, erhielten entsprechend diese Klasse. Der Datensatz umfasst somit insgesamt 14 Baumartenklassen (13 Laubbaumarten und eine Nadelbaumklasse). Der Datensatz ist im GeoPackage-Format unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 verfügbar. Wichtige Hinweise: (1) In dichten Baumbeständen ist die Identifikation einzelner Bäume aufgrund von zusammenwachsenden Baumkronen ("Kronenschluss") erschwert. Auch sogenannte "beherrscht stehende Individuen" unterhalb der aus der Luft sichtbaren Baumkronen lassen sich mit dem twin4tree-Verfahren nicht eindeutig erkennen. Daher unterschätzt das Verfahren die Anzahl von Bäumen in diesen Bereichen deutlich. Aus stichprobenhaften Zählungen in einigen Waldbereichen wurde ein durchschnittlicher Korrekturfaktor von 1,6 abgeleitet. (2) Die genauen Stammpositionen können aus optischen Fernerkundungsdaten nicht bestimmt werden. Die als Stammpositionen angegebenen Schwerpunkte der Baumkronenpolygone sind Näherungswerte.

Bodenversiegelung

<p> <p>Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu.</p> </p><p>Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu.</p><p> Was ist Bodenversiegelung? <p>Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> wird gehemmt.</p> <p>Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/bodenversiegelung_thombal_fotolia_57905397_m.jpg"> </a> <strong> Fruchtbare Böden gehen weltweit verloren – etwa durch Versiegelung, Bebauung oder Übernutzung. </strong> Quelle: ThomBal / Fotolia.com </p><p> Ökologische Auswirkungen <p>Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können.</p> <p>Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus.</p> <p>Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt.</p> <p>Schließlich ist Bodenversiegelung nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Auch im Anschluss an eine Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Häufig bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist.</p> </p><p> Bodenversiegelung in Deutschland <p>Für Deutschland weist die amtliche Flächenstatistik 52.266 Quadratkilometer (km²) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaechennutzung-in-deutschland/siedlungs-verkehrsflaeche#anhaltender-flchenverbrauch-fr-siedlungs-und-verkehrszwecke-">Fläche für Siedlung und Verkehr</a> zum Ende des Jahres 2024 aus. Davon waren laut&nbsp;<a href="https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=statistic&amp;levelindex=0&amp;levelid=1741855725593&amp;code=86321#abreadcrumb">Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder</a> etwa 45 % versiegelt. Bezogen auf die Gesamtfläche beträgt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche 14,6 % und der Anteil der versiegelten Fläche 6,57 %. Es sei angemerkt, dass aufgrund dessen, dass für 2024 keine neuen Werte zur Bodenversiegelung für Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind, sich die Werte für Gesamtdeutschland auf 2023 beziehen.</p> <p>Zum Ende des Jahres 1992 lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche noch bei 11,5 % (38.669 km²) und der Anteil der versiegelten Fläche bei 5,3 % (17.839 km²) (siehe Abb. „Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands“). Somit hat in den 30 Jahren von 1992 bis 2023 die Bodenversiegelung um insgesamt 5.594 km² zugenommen.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.png"> </a> <strong> Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.pdf">Diagramm als PDF (43,21 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (172,04 kB)</a></li> </ul> </p><p> Anstieg der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche <p>Während das Tempo in den Jahren bis etwa 2015 aufgrund baukonjunktureller Effekte etwas nachgelassen hat, ist aufgrund des steigenden Bedarfs an neuem Wohnraum zuletzt eine Stagnation zu erkennen. Dies zeigt sich u.a. auch an der grundlegenden Entwicklung des&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche#-das-tempo-des-flachen-neuverbrauchs-geht-zuruck">Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche</a>. Dennoch hat die jährliche Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zur Mitte der 1990er Jahre erheblich abgenommen (siehe Abb. „Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“).&nbsp;</p> <p>Im 4-Jahreszeitraum von 1993 bis 1996 wuchs die versiegelte Fläche um 201,6 km² pro Jahr. Von 2021 bis 2024 lag der Zuwachs der versiegelten Fläche dagegen bei 61,5 km² pro Jahr, wobei auch hier angemerkt sei, dass sich der Wert für Nordrhein-Westfalen auf den Zeitraum 2020 bis 2023 bezieht.&nbsp;</p> <p>Die Zunahme versiegelter Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen zurückzuführen, denn mit 50 bis 70 % weisen Verkehrsflächen einen relativ hohen Anteil versiegelter Fläche auf.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.png"> </a> <strong> Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.pdf">Diagramm als PDF (37,97 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,07 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ermittlung der Bodenversiegelung <p>Die Bodenversiegelung in einem Gebiet lässt sich mit Hilfe von Luftbildaufnahmen in guter Näherung ermitteln. Zur weiteren Absicherung der Daten können diese auch mit topographischen Karten, Katasterdaten, Bebauungsplänen oder anderen geographischen Informationen abgeglichen werden. Mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unsicherheit">Unsicherheit</a> behaftet ist dabei vor allem die Bewertung teilversiegelter Flächen – also von Flächen, die mit lose verlegten Platten, Pflastern oder wassergebundenen Decken befestigt sind.</p> <p>In vielen Gemeinden wird inzwischen die Versiegelung von Baugrundstücken erhoben, um den Eigentümern bei der Berechnung der Abwassergebühren die Beseitigung von nichtversickertem Regenwasser anlasten zu können. Die diesbezüglichen Informationen verbleiben allerdings bei den Abwasserbetrieben und sind nicht öffentlich zugänglich. Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht. Lediglich im Rahmen von diversen Forschungsvorhaben wurde in einigen ausgewählten Regionen die Bodenversiegelung flächendeckend in unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfasst.</p> <p>Um dennoch eine Aussage über die Bodenversiegelung in Deutschland treffen zu können, hat der Länderausschuss für Bodenschutz (LABO) einen Arbeitskreis eingerichtet. In diesem haben Fachleute auf der Basis der vorliegenden Regionaldaten zur Bodenversiegelung ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich überschlägig die Bodenversiegelung innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche berechnen lässt. Dem Rechenmodell liegt die Beobachtung zugrunde, dass der Versiegelungsgrad innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche umso höher ist, je stärker die Region besiedelt ist. Mit anderen Worten: Je stärker die Besiedelung, desto knapper ist der Raum und desto intensiver sind die Bebauung und die Versiegelung der genutzten Flächen.</p> <p>Beispielsweise ist im dicht besiedelten Stadtstaat Berlin etwa 70 % der Verkehrsfläche versiegelt, während im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 50 % der Verkehrsfläche versiegelt ist. Zur Verkehrsfläche zählen unter anderem Straßen, Wege, Plätze und Eisenbahnen, aber auch Böschungen, Seiten- und Mittelstreifen und sonstigen Nebenflächen. Entsprechendes gilt auch für Gebäude- und Freiflächen, bei denen der Versiegelungsgrad zwischen 55 % in den Stadtstaaten und 45 % in den dünnbesiedelten Flächenländern variiert (siehe Tab. „Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2011 wurden auf Basis dieser Methode berechnet.</p> <p>Seit einiger Zeit weisen auch die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) Daten zu Versiegelungsanteilen der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Ebene der Bundesländer aus. Auch hier wird ein entsprechendes Schätzverfahren angewendet, welches im&nbsp;<a href="https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/flaeche-und-raum#methoden">Methodenbericht</a> auf den Internetseiten der UGRdL dokumentiert ist. Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2024 greifen auf die UGRdL zurück.<br><br><em><strong>Exkurs 1: Wie wird der Anteil versiegelter Siedlungs- und Verkehrsfläche nach LABO berechnet?</strong></em><br>Die Berechnung des Anteils der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern in einem bestimmten Jahr in Abhängigkeit von der Nutzungsart erfolgt nach der Formel:<br><br><strong>Pn,b (t) = A1n * Db (t) + A0n</strong><br><br>Dabei sind<br><strong>t:</strong> das Bezugsjahr<br><strong>n:</strong> die Nutzungsart<br><strong>b:</strong> das Bundesland<br><strong>Db:</strong> der Anteil der SuV-Fläche im jeweiligen Bundesland in % (Siedlungs- und Verkehrsfläche/Landesfläche*100)<br><strong>Pn,b:</strong> der Prozentsatz der versiegelten Fläche in Abhängigkeit von Bundesland und Nutzungsart<br><strong>A1n, A0n:</strong> Parameter, die so gewählt sind, dass für das Jahr 2000 in den Bundesländern mit der höchsten bzw. geringsten Dichte (Berlin (BE) und Mecklenburg-Vorpommern (MV)) für die Versiegelungsanteile bestimmte Eckwerte eingehalten werden.<br><br><em><strong>Exkurs 2: Wie ist die Daten- und Berechnungsqualität einzuschätzen?</strong></em><br>Eine regelmäßige amtliche Erfassung des Versiegelungsgrades wird bislang nicht durchgeführt, weshalb die hier angegebenen Versiegelungsgrade anhand von Schätzverfahren ermittelt wurden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Methoden nur eine ungefähre Abschätzung der Bodenversiegelung abbilden können. Die Ergebnisse sind für einen räumlichen Vergleich der Bundesländer geeignet. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist allerdings durch die methodische Umstellung in der Flächenerhebung zum Berichtsjahr 2016 eingeschränkt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.png"> </a> <strong> Tab: Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten SuV </strong> Quelle: Gunreben at al. Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.pdf">Tabelle als PDF (38,80 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.xlsx">Tabelle als Excel mit Daten (229,18 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2005

Alle Informationen über die reale Flächennutzung werden im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) verwaltet und bearbeitet. Es ermöglicht eine graphische Datenverarbeitung der Sachdaten auf Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems . Als räumliches Bezugssystem der Ausgabe 2008 dient die Digitale Karte von Berlin 1:5.000 (ISU5) des ISU (Informationssystem Stadt und Umwelt). Diese Blockkarte unterscheidet sich von der für alle vorangegangenen Ausgaben verwendeten Blockkarte ISU 50 (generalisierte Übersichtskarte für den Maßstab 1:50.000) durch ihre höhere, dem Maßstab 1:5.000 entsprechende Lagegenauigkeit. Der einzelne statistische Block wird, wie auch in der ISU 50, in der in der Regel durch Straßen begrenzt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg geführt. Die kleinste Bezugsfläche wird von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt werden. Das einheitliche Bezugssystem ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet. Aktualisierung der Digitalen Karte Berlin 1:5.000 (ISU5) Für die von einer externen Auftragnehmerin durchgeführte Aktualisierung der Ausgabe 2008 wurden mit Hilfe von Luftbildern und Ortsbegehungen Veränderungen der Flächennutzung zwischen 2001 und 2005 erfasst. Die zwischen 2002 und 2005 veränderten Blockabgrenzungen einschließlich der aktuellen Flächenschlüssel des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden in die Geometrie der ISU5 übernommen. Entsprechend der Darstellungssystematik der Nutzungs- und Flächentypisierung des Umweltatlas wurde eine weitere Unterteilung der Blockfläche in Blockteilflächen vorgenommen. Dies geschah in den Fällen, in denen die aktuelle Nutzung innerhalb eines statistischen Blockes in wesentlichen Flächenanteilen sowohl aus baulichen als auch aus Freiraum-Nutzungen bestehen. Diesen Block-Teilflächen wurden in der Grafik-Datenbank ein eindeutiger Teilflächen-Schlüssel und in der Sachdatenbank der entsprechende Nutzungs- und Flächentyp zugewiesen. Insgesamt wurden so 806 neue Block/Blockteilflächen gebildet. Ferner wurden 2007 sämtliche Bahnflächen aktualisiert und insgesamt 696 Bahn- und Gleisflächen abgegrenzt. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Das Vorgehen bei der Bestimmung der einzelnen Nutzungskategorien wird ausführlich im Text zur Ausgabe 1995 im Kapitel Methode dargelegt. Die Kategorien Wohnen, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbe-/Industriegebiet sind über den Anteil der zum Wohnen genutzten Flächen im Verhältnis zu den durch Handel/Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe genutzen Flächen definiert (vgl. Tab. 1). Ein Wohngebiet ist durch Wohnnutzung und der zum Wohnen benötigten Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsunternehmen (Reinigungen, Gaststätten, Schulen u.ä.) charakterisiert. Der Flächenanteil der Wohnnutzung ist gegenüber Handel und Dienstleistung sowie Gewerbe mit 75 %-100 % dominant. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen. Im Erscheinungsbild ähnelt das Mischgebiet I dem Wohngebiet. Jedoch ist die Wohnnutzung stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.) und kleingewerblichen Betrieben in Fabriketagen und Hinterhöfen durchsetzt. In der Regel dominiert die Wohnnutzung mit bis zu 75 %. Sie kann aber zugunsten von Handel- und Dienstleistung bzw. Kleingewerbe bis auf 10 % zurückgehen. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist insgesamt gering. Dieser Kategorie wurden auch größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten zugeordnet. Das Mischgebiet II ist durch einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe mit entsprechenden Gebäudekomplexen und Lagerplätzen geprägt. Zum Wohnen wird in der Regel ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche genutzt. Sie kann in Ost-Berlin bis auf 10 % zurückgehen. Das Erscheinungsbild ähnelt dem eines Gewerbegebietes. Es muss von einer starken Störung der Wohnnutzung durch Lärm und Emissionen ausgegangen werden. Im Kerngebiet dominieren mit 70 – 100 % die Büro- und Geschäftszentren der Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Wohnanteil ist mit maximal 30 % sehr gering. Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind in der Regel nicht als Kerngebiet erfasst, da aus Darstellungsgründen für die Nutzungszuweisung der gesamte Block und nicht nur eine Straßenseite berücksichtigt wurde (z.B. Wilmersdorfer Straße). Speziell im Bezirk Mitte können öffentliche, überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften und andere vergleichbare Nutzungen, die in der Regel der Kategorie Gemeinbedarf zugeordnet werden, unter der Kategorie Kerngebiet erfasst sein, da diese Einrichtungen in der Flächennutzungskarte des Bezirks als Kerngebiete ausgewiesen wurden (vgl. Kategorie Gemeinbedarf). Kennzeichnend für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet sind große Industriegebäude sowie Lagerhallen und -plätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal 30 % in den Hintergrund. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als sehr hoch einzuschätzen. Die Kategorie Gewerbe-/Industriegebiet umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Eisenbahnflächen sowie eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.). Als Standorte von Gemeinbedarfsflächen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung, außerdem Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, Sportanlagen, Jugendfreizeit- und Seniorenheime und konfessionelle Einrichtungen, z.B. Kirchen. Sondernutzungsflächen sind Bauflächen mit besonderer Zweckbestimmung, wie das Olympiastadion und das Messegelände. Die Standorte von Ver- und Entsorgungsflächen umfassen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Einrichtungen der Stadtreinigung und der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe inklusive der Betriebshöfe sowie Hafenanlagen, zentrale Markthallen (Großmarkt, Blumenmarkt, Schlachthof) und sonstige Versorgungseinrichtungen. Zu den Verkehrsflächen zählen die durch den Kfz- oder Bahnverkehr in Anspruch genommenen Flächen ohne das Straßenland. Weiter gehören Verkehrsinseln und Flugplätze zu den Verkehrsflächen. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem ha bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) liegen, wurden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsfläche werden weiter Gleisanlagen und Rangieranlagen der S- und Fernbahn geführt, außerdem die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt oder als Hochbahn verlaufenden U-Bahnabschnitte sowie Straßenbahnflächen. Mittelstreifen wurden dann der Verkehrsfläche zugeordnet, wenn sie entsprechend ihrer Nutzung als Kfz-Parkplatz einzustufen sind. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Eisenbahnflächen werden nicht als Verkehrsfläche geführt (vgl. Kategorie Gewerbegebiet). Ein Wochenendhausgebiet unterscheidet sich von einer Kleingartenanlage oder einem Wohngebiet in seinem äußeren Erscheinungsbild kaum. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden für die westlichen Stadtbezirke übernommen. Für die östlichen Stadtbezirke wurde eine Fläche nur dann der Kategorie Wochenendhausgebiet zugeordnet, wenn es sich weder um ein Wohngebiet noch eine Kleingartenanlage handelt (vgl. auch Nutzungskategorie Kleingärten in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand). Als Baustelle wurden Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem, von Baustellenfahrzeugen zerwühltem Boden, eingeordnet. Oft sind schon die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfasst alle Waldflächen der Berliner Forsten sowie waldartige Bestände außerhalb der Berliner Forsten, die auf dem Luftbild eindeutig als geschlossener Waldbestand zu erkennen sind. Zu den Wäldern gehören auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder. Als Gewässer werden die natürlichen Gewässer – Flüsse, Seen, Pfuhle – sowie Kanäle und Wasserbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt. Zur Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder. Unter Acker werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden; im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch durch Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Als Park bzw. Grünfläche gelten die im Grünflächenverzeichnis von SenStadt geführten Anlagen, weiter Stadtplätze mit einer Versiegelung von weniger als 30 % und als Grünfläche genutzte Mittelstreifen. Außerdem wurden Spielplätze sowie der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Friedrichsfelde, der Schlosspark Charlottenburg u.ä. der Kategorie Park/Grünfläche zugeordnet. Grünanlagen auf Gemeinbedarfstandorten, beispielsweise um Krankenhäuser, wurden nicht separat abgegrenzt. Stadtplätze und Promenaden dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä.. Sie enthalten in der Regel in ihrem Namen das Wort “Platz”, wie Alexanderplatz. Gegenüber Grünanlagen werden sie durch ihren höheren Versiegelungsgrad abgegrenzt, der bei Stadtplätzen wie auch bei Promenaden 30 % und mehr beträgt. Als Promenade gelten auch stärker als 30 % versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Als Friedhof werden zur Bestattung genutzte Flächen geführt. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten war die von SenStadt geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung auf gepachtetem Gelände erfasst. Nach 2000 bebaute Kleingartenflächen wurden der Geo-Datenbank “Flächen mit gesamtstädtisch bedeutenden Veränderungspotenzialen” entnommen. Brachflächen sind zur Zeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Auch vegetationslose Flächen, wie Sandstrände, gehören in diese Kategorie. Ferner wurden einzelne künstliche Regenrückhaltebecken, Abgrabungen, Aufschüttungen und Feuchtgebiete dieser Kategorie zugeordnet. Als Campingplatz werden Flächen geführt, die zum gelegentlichen Wohnen in mobilen Unterkünften, z.B. Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, genutzt werden. Hierzu zählen auch Zeltplätze sowie Dauercampingplätze. Zur Kategorie Sportanlage/Freibad gehören neben Sportanlagen, Freibädern und Strandbädern auch Reitplätze und Wassersportgebiete. Die Wassersportgrundstücke sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) wurden der Kategorie Gewerbegebiet der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen zugewiesen. Als Baumschule bzw. Gartenbau sind Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen und Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien außer Flächen mit reiner Hallenbebauung verzeichnet. Die Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen und 06.02 Grün- und Freiflächenbestand ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Überschneidungen ergeben sich bei Standorten von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, bei Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bei Gewerbe- und Industriegebieten und bei Verkehrsflächen. Flächen dieser Kategorien sind z.T. auch in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand dargestellt, wenn ihr Charakter unabhängig von der Nutzung eher dem einer Grün- bzw. Freifläche entspricht. Ein Sportplatz wird z.B. in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportplatz dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Kirchen auf Stadtplätzen werden in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 je nach Versiegelungsgrad als Park/Grünfläche bzw. Stadtplatz/Promenade geführt.

Versiegelung 2021

AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1988: Fortschreibung und Übernahme der Versiegelungskarte des Umweltatlasses in das räumliche Bezugssystem des ökologischen Planungsinstruments Berlin (öPB), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021: Indikatorenbericht 2021. Nachhaltige Entwicklung Berlin. BauGB, Baugesetzbuch 2022: vom 03. November 2017 (BGBl I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), 2022. BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz 2022: vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362), 2022. BWB (Berliner Wasserbetriebe) 1998: Getrenntes Entgelt für Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem Jahr 2000. Anschreiben an die Eigentümer im September 1998. Berlin. Coenradie, B. (2003): Waldzustandserfassung und -monitoring mit hochauflösenden Satellitenbilddaten. Dissertation, TU Berlin. Coenradie, B.; Haag, L., Damm, A.; Kleinschmit, B.; Hostert, P. 2007: Hauptstudie “Entwicklung und Umsetzung eines hybriden Verfahrensansatzes zur Versiegelungskartierung in Berlin”. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2007.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Coenradie, B.; Haag, L. 2012: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2011 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2011.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Coenradie, B.; Haag, L. 2016: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2016 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2016.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Coenradie, B.; Pauligk, A; Fienitz, M. 2021: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2021 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2021.pdf (Zugriff am 17.10.2022) Copernicus (o. J.): Europe’s eyes on Earth. Internet: www.copernicus.eu/en (Zugriff am 08.08.2022) Deutscher Bundestag 2017: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Drucksache 18/11439. Download: dserver.bundestag.de/btd/18/114/1811439.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Die Bundesregierung 2015: Flächenverbrauch und das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung. 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