Der Luftgütebericht stellt die umfangreichste Form der Berichterstattung über das gesamte Luftmessnetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern dar. Bis zum Jahr 2008/2009 werden im zweijährigen Rhythmus mit diesen Luftgüteberichten die validierten Daten und die Ergebnisse der Laboruntersuchungen veröffentlicht. Der Luftgütebericht liegt in gebundener Form vor (seit dem Jahr 2004 steht er ebenfalls zum Download bereit). Ab dem Jahr 2010 erscheint dieser Bericht nur noch jährlich. Er beschreibt von der Messwertgewinnung über die -verarbeitung bis zur Publikation alle mit dem Messnetz in Verbindung stehenden relevanten Informationen. Dazu gehören neben der exakten Beschreibung der einzelnen Messstationen (geographische Lage, klimatische Bedingungen, vorherrschende beeinflussende Emissionsquellen, ...) ebenso alle Messdatenauswertungen in tabellarischer Form.
Die Zusammenfassung der validierten Jahresdaten erfolgt in Jahresberichten zur Luftgüte und gibt Auskunft über den Zustand der Luftqualität in Mecklenburg-Vorpommern. Der Luftgütebericht enthält die jährlichen Messdatenauswertungen aller Messstationen in tabellarischer Form und eine kurze Analyse der Daten. Bis zum Jahr 2009 erschien zusätzlich zum jährlichen Kurzbericht zur Luftgüte ein ausführlicher Zwei-Jahresbericht zur zum Zustand der Luftqualität in Mecklenburg-Vorpommern.
Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Um diese Fragen besser beantworten zu können, wurden in Berlin erstmals Schadstoffmessungen direkt in der Abgasfahne von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit dem Verfahren „Remote Sensing Detection (RSD)“ durchgeführt. Der wissenschaftliche Bericht zu der RSD-Abgasmessung steht hier zum Download bereit: Die umfangreichen Daten zu dem Bericht können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Annette.Rauterberg-Wulff@senmvku.berlin.de . Die Abgasmessungen mit kombinierter Kennzeichenerfassung fanden im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 8. November 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gemessen wurde an der Sonnenallee (Neukölln) stadteinwärts zwischen Mareschstraße und Thiemannstraße sowie Am Seegraben (Alt-Glienicke) stadtauswärts am Abzweig zur A 117. Um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu messen, wurde quer über die Straße eine Lichtschranke aus infrarotem und ultraviolettem Licht installiert und die Schwächung des Lichtstrahls durch die Schadstoffe gemessen. Diese Lichtabsorption ist umso größer, je mehr Schadstoffe in der Abgasfahne sind. Es handelt sich damit um eine berührungslose Fern-Messung (englisch auch als Remote Sensing Detection oder RSD bezeichnet) ohne störende Eingriffe am Fahrzeug oder in die Fahrweise. Neben der Konzentration von Stickstoffoxiden im Abgas wird auch der Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Partikeln sowie die Geschwindigkeit und Beschleunigung der Fahrzeuge gemessen. Damit kann der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit vom momentanen Kraftstoffverbrauch und der Fahrweise für die verschiedenen Fahrzeuggruppen ausgewertet werden. Wichtig für die Auswertungen sind zudem Daten zum Fahrzeug, d. h. zur Art des Fahrzeugs (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse), zur Antriebsart (Otto-, Dieselmotor, weitere Antriebe), zu seinem Gewicht und zur Abgasnorm, z.B. für einen Vergleich mit Emissionsgrenzwerten. Die Fahrzeugdaten wurden anhand der erfassten Kennzeichen ermittelt. Die Untersuchung ist Teil eines Projektes zur Erarbeitung eines Informationssystems zur aktuellen Luftqualität an Straßen (AkLuSt Berlin). Dieses Projekt wird aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” des Bundes mit einer Fördersumme von insgesamt 155.295 Euro gefördert. Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme”.
Stickstoffdioxid (NO 2 ) Partikel (PM 10 ) Partikel (PM 2,5 ) Ozon (O 3 ) Meteorologie Die vorliegende Übersicht informiert über die Belastung durch die wichtigsten Luftschadstoffe und dient zur ersten Einordnung der Luftschadstoffbelastung in Berlin im Jahr 2023. Eine vollständige Auswertung für alle Luftschadstoffe erfolgt in den Jahresberichten des Berliner Luftgütemessnetzes: Luftdaten-Archiv: Berichte und ergänzende Daten Im Jahr 2023 wurde die Luftqualität gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) an 47 Standorten gemessen, darunter 17 Messcontainer. Sieben dieser 17 Messcontainer sind verkehrsnah und jeweils fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert. An den übrigen Standorten werden vereinfachte Verfahren wie Kleinstsammler oder Passivsammler eingesetzt. Links Alle Informationen zu den Messstationen und die Messwerte Stündliche aktualisierte Messergebnisse der automatischen Stationen des BLUME und ein aktueller Luftqualitätsindex Weitere Informationen zu den Grenz- und Zielwerten für die Beurteilung der Luftqualität Mehr Informationen zu den relevanten Schadstoffquellen Der lokale Dieselverkehr ist der Hauptverursacher für die Stickstoffdioxidbelastung in Berlin. Die im Jahr 2023 vom Berliner Luftgütemessnetz ermittelten NO 2 -Jahresmittelwerte sind in der Abbildung 1 dargestellt. Unterschieden wird hier zwischen automatischen Messgeräten in Messcontainern und Passivsammlern. Die Jahresmittelwerte werden für eine bessere Übersicht in Abbildung 2 als Balkendiagramm nach aufsteigender NO 2 -Belastung sortiert dargestellt. Die Passivsammler, die für die Beurteilung der Luftqualität an die EU gemeldet werden, sind in der Abbildung mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Für das Jahr 2023 lassen sich die NO 2 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 7 bis 9 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 12 bis 18 µg/m³ an den kontinuierlich messenden verkehrsnahen Stationen: 20 bis 32 µg/m³ beurteilungsrelevante Passivsammler an Straßen: 23 bis 38 µg/m³ Damit traten die höchsten Konzentrationen an den Straßenmessstellen auf. In den Wohngebieten der Innenstadt fällt die Konzentration etwa auf die Hälfte ab. Am Stadtrand beträgt sie nur noch circa ein Viertel der Belastung, die an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen gemessen wird. Der Grenzwert für NO 2 von 40 µg/m³ (für den Jahresmittelwert) wurde 2023 an allen Messpunkten, die beurteilungsrelevant sind, eingehalten. Zusätzlich zur langfristigen Belastung mit NO 2 wird auch die kurzfristige Spitzenbelastung beurteilt. Hierfür gilt ein Immissionsgrenzwert für das 1-Stundenmittel von 200 µg/m³, wobei 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig sind. In 2023 wurde dieser Wert an keiner Stunde und an keiner Messstation ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 gab es stadtweit einen leichten Rückgang der Stickstoffdioxidkonzentration. Der flächendeckende Konzentrationsrückgang weist darauf hin, dass dieser durch eine meteorologisch günstige Situation zustande gekommen ist. Auch die Flotte der Dieselfahrzeuge wird von Jahr zu Jahr sauberer, da immer mehr Fahrzeuge den strengsten Abgasstandard Euro 6d erfüllen. Zudem wurden zunehmend Doppeldeckerbusse der BVG außer Betrieb genommen, die erhöhte Stickoxidemissionen verursachen. Zwei Messstandorte gilt es 2023 differenziert zu betrachten: Der Standort Friedrichstraße 172 (MS 562) befand sich bis Juli 2023 innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs, der anschließend wieder für den Verkehr geöffnet wurde. Dies erklärt den geringen Jahresmittelwert von 18 µg/m³, der somit nicht repräsentativ für eine Straßenmessstelle ist. Der Standort Schildhornstraße 76 (MC117) erfasst unter anderem die Verkehrsemissionen am Ausläufer der A100. Durch die Sperrung des Schlangenbader Tunnels seit April 2023 verteilte sich der Nord-Süd-Verkehr über die angrenzenden Wohngebiete um den Breitenbachplatz. Die Verkehrsbelastung und damit auch der Schadstoffausstoß waren somit am Standort des Messcontainers in der zweiten Jahreshälfte deutlich geringer. Dadurch sank der Jahresmittelwert gegenüber dem Vorjahr um 8 µg/m³. Im August 2022 konnten die letzten vier Streckenabschnitte mit Dieselfahrverboten aufgehoben werden. An allen Streckenabschnitten konnte 2023 kein Anstieg der Stickstoffdioxidkonzentration beobachtet werden: Bei der Beurteilung der PM 10 -Belastung wird europaweit die Konzentration der gesundheitlich besonders bedenklichen Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM 10 ) betrachtet. Diese Partikel haben sowohl vom Menschen beeinflusste als auch natürliche Quellen. Zu letzteren gehören Bodenerosion, Meeresgischt, Waldbrände und Saharastaub sowie biogene Partikel wie Pollen, Viren, Bakterien- und Pilzsporen sowie Pflanzenreste. Primäre Partikel, die direkt aus Quellen wie Verbrennungsprozessen, z.B. Dieselruß, stammen, werden von sekundären Partikeln unterschieden, die sich in der Atmosphäre aus Schadgasen wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen bilden. Die Bildung sekundärer Partikel muss besonders bei großräumigen Transporten von Luftschadstoffen in der Atmosphäre berücksichtigt werden. Bedeutende PM 10 -Quellen sind Verkehr, Kraft- und Fernheizwerke, Kaminöfen, Heizungen in Wohnhäusern, Baustellen, Schüttgutumschlag und verschiedene industrielle Prozesse. An verkehrsnahen Stationen treten in der Regel höhere Werte auf als im städtischen Hintergrund, insbesondere an Tagen bei Wetterlagen mit schlechten Austauschbedingungen. Hier tragen die noch nicht geminderten Emissionen aus dem Abrieb von Reifen und Bremsen sowie aus der Aufwirbelung von Partikeln von der Straßenoberfläche zu erhöhten Tagesmittelwerten bei. Zu lokalen Konzentrationsspitzen tragen zudem auch Baustellen bei. Hingegen verursacht Dieselruß nur noch etwa 4 % der PM 10 -Belastung an einer Straße. Partikel PM 10 können je nach Wetterlage über hunderte bis tausende Kilometer transportiert werden. Etwa 62 % der PM 10 -Belastung an verkehrsnahen Messpunkten in der Berliner Innenstadt stammt aus Quellen außerhalb Berlins. Seit 2005 liegt der Grenzwert für das PM 10 -Jahresmittel zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei 40 µg/m³ und der Tagesgrenzwert bei 50 µg/m³. Letzterer darf pro Kalenderjahr maximal an 35 Tagen überschritten werden. Die Jahresmittel für die einzelnen Stationen sind in Abbildung 3 abgebildet. Für das Jahr 2023 lassen sich die PM 10 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 12 bis 15 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 15 bis 17 µg/m³ verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen: 17 bis 19 µg/m³ Problematischer als der Jahresgrenzwert war stets die Einhaltung des Grenzwertes für das Tagesmittel. Tabelle 2 fasst die Zahl der Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes im Jahr 2023 zusammen. Der Tagesgrenzwert für PM 10 von 50 µg/m³ als Tagesmittel wurde im Jahr 2023 an verkehrsnahen Messstationen lediglich an ein bis vier Tagen überschritten. Der höchste Tagesmittelwert von 69 µg/m³ trat wie im Vorjahr an der Silbersteinstraße auf – am Neujahrstag durch das Silvesterfeuerwerk. In Wohngebieten im städtischen Hintergrund wurde eine Überschreitung gezählt. Hier war die Ursache eine nahegelegene Baustelle. Am Stadtrand lagen wie schon 2022 alle Tagesmittelwerte unter 50 µg/m³. Somit ist weiterhin ein rückläufiger Trend erkennbar. Die jährlichen Schwankungen sind jedoch bei den Überschreitungstagen sehr viel ausgeprägter als beim Jahresmittelwert. Die Anzahl der Überschreitungen des Grenzwertes für das Tagesmittel sind noch viel stärker von meteorologischen Bedingungen und der Häufigkeit von austauscharmen Hochdruckwetterlagen mit südlichen bis östlichen Winden abhängig, als die Mittelwerte für die einzelnen Kalenderjahre. 2023 war ein meteorologisches günstiges Jahr mit wenigen Hochdruckwetterlagen und vermehrt westlichen bis südwestlichen Winden. Damit kann die geringe Anzahl an Überschreitungen erklärt werden. Eine Teilmenge des PM 10 sind die feineren Partikel PM 2,5 , deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer ist. In Berlin bestehen im Mittel ca. 60 bis 70 % der PM 10 -Fraktion aus den kleineren PM 2,5 -Partikeln. Die wichtigsten Quellen dieser kleinen Partikel sind Verbrennungsprozesse und die Bildung von Sekundärpartikeln aus Gasen. Die Jahresmittel für die einzelnen Stationen sind in Abbildung 4 abgebildet. Für das Jahr 2023 lassen sich die PM 2,5 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 8 bis 9 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 10 µg/m³ verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen: 11 bis 12 µg/m³ Der seit 2015 gültige Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 25 µg/m³ im Jahresmittel wurde an allen Messstationen eingehalten. Gegenüber 2022 konnte berlinweit ein leichter Rückgang der PM 2,5 -Konzentration festgestellt werden. Grund dafür ist womöglich die günstigere meteorologische Situation im Jahr 2023. Bodennahes Ozon ist ein Schadstoff, der nicht direkt freigesetzt, sondern in der Atmosphäre bei intensiver Sonneneinstrahlung über photochemische Prozesse aus Stickstoffdioxid gebildet wird. Dabei entsteht ein Gleichgewicht zwischen Auf- und Abbau, da das dabei entstehende Stickstoffmonoxid wiederum Ozon abbaut. Der Kreislauf wird jedoch durch einige Stoffe gestört und das vorherrschende Gleichgewicht verschiebt sich zur verstärkten Ozonbildung. Zu den wichtigen Störstoffen gehören flüchtige organische Verbindungen (VOC), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe wie Methan. Diese sogenannten Ozonvorläufersubstanzen stammen sowohl aus menschengemachten, als auch aus natürlichen Quellen. In Berlin wird bodennahes Ozon seit Jahren an zwei städtischen und fünf regionalen Hintergrundstationen am Stadtrand gemessen. Am Stadtrand treten tendenziell die höchsten Konzentrationen auf, da dort der Abbau von Ozon durch geringe Stickstoffmonoxid-Konzentrationen eingeschränkt ist. Im Jahr 2019 wurde das Ozon-Monitoring um die Messstelle in der Frankfurter Alle (MC174) erweitert, da sich ein steigender Trend in der mittleren Belastung angedeutet hat. JM: Jahresmittel MAX_8h: Maximaler 8-Stunden-Mittelwert N120_8h: Anzahl an Tagen, an denen Max_8h den Zielwert von 120 µg/m³ überschritten hat N120_3J: Anzahl an Tagen, an denen N120_8h über die letzten 3 Kalenderjahre den Zielwert von 120 µg/m³ überschritten hat. N180: Anzahl der 1-Stunden-Mittel in denen die Informationsschwelle von 180 µg/m³ überschritten wurde Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gibt es eine Reihe von Kennwerten. Diese sind in Tabelle 3 für das Jahr 2023 aufgeführt. Zunächst aufgeführt ist das Jahresmittel (JM). Einen Grenzwert gibt es hierfür nicht. Auffällig ist, dass alle Werte nahe bei einander liegen, was auf eine gleichmäßige Verteilung der Ozonbelastung hindeutet. Der europaweite Zielwert zum Gesundheitsschutz ist der Mittelwert über 8 Stunden bei einer Konzentrationsschwelle von 120 µg/m³ (N120_8h) mit einer zulässigen Anzahl von Überschreitungen an 25 Tagen im 3-Jahresmittel (N120_3J). Der Wert wird über 3 Jahre gemittelt, um den starken Einfluss der Witterung auf die Ozon-Konzentration zu berücksichtigen. Der höchste 8-Stunden-Mittelwert wurde 2023 in Friedrichshagen mit 142 mg/m³ gemessen. Hier wurden auch die meisten Überschreitungen verzeichnet. Der europaweite Zielwert wurde im Jahr 2023 dennoch an allen Messstationen eingehalten. Zusätzlich zum Zielwert gibt es eine Alarmschwelle, bei dessen Überschreitung bereits bei kurzzeitiger Exposition eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Für Ozon wird ab einer Konzentration von 180 µg/m³ die Öffentlichkeit informiert und ozonempfindlichen Personen wird empfohlen, lang andauernde und körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden. Zu einer Überschreitung der Informationsschwelle von 180 µg/m³ kam es im Kalenderjahr 2023 nicht. AOT40: Summe der Ozon-Werte, die über 80 µg/m³ (40 ppb) liegen, addiert über die Monate Mai bis Juli zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr (Langfristiges Ziel zum Schutz der Vegetation: 6.000 µg/m³ h) AOT40_5: AOT40 gemittelt über die letzten 5 Kalenderjahre (Zielwert zum Schutz der Vegetation ab 2010: 18.000 µg/m³ h) *: nicht genug Messwerte Ähnlich wie für den Schutz der menschlichen Gesundheit wird ein Indikator für die Schädigung der allgemeinen Vegetation in Form des Summenparameters AOT40 (Accumulated Ozone Exposure over a threshold of 40 ppb) verwendet. Dieser ist in Tabelle 4 aufgelistet. Der AOT40 wird aus der kumulierten Differenz zwischen einem Stundenwerten über 40 ppb und dem Schwellenwert von 40 ppb (das entspricht ca. 80 µg/m³) in Bodennähe ermittelt. Dabei wird nur der Zeitraum innerhalb der Vegetationsperiode, d.h. von Mai bis Juli, zwischen 8 und 20 Uhr (MEZ) berücksichtigt. Zu dieser Zeit gelten Pflanzen als besonders ozonempfindlich. Seit 2010 ist ein Zielwert (AOT40_5) von 18.000 µg/m³ h, gemittelt über 5 Jahre, soweit wie möglich einzuhalten. Als langfristiges Ziel ist ein Jahreswert von 6.000 µg/m³ h festgelegt, allerdings ohne Angabe, bis wann dieser Wert eingehalten werden soll. Der AOT40, die Summe über Mai bis Juli, lag im Kalenderjahr 2023 bei einem Maximalwert von 16.543 µg/m³ h. Der AOT40_5-Wert, also der ATO40-Wert gemittelt über 5 Jahre, lag zwischen 7.836 und 15.502 µg/m³ h und blieb damit auch an der höchst belasteten Messstation in Friedrichshagen (MC085) unter dem seit 2010 geltenden Zielwert zum Schutz der Vegetation von 18.000 µg/m³ h. Dahingegen wird das langfristige Ziel von 6.000 µg/m³h deutlich überschritten. Das Wetter hat einen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität und trägt zu Schwankungen der Jahresmittelwerte und der Kurzzeitwerte von Jahr zu Jahr bei. Dabei werden sowohl der Ausstoß von Schadstoffen als auch deren Transport, Umwandlung und Ausscheidung aus der Atmosphäre beeinflusst.
Der Immissionsschutzbericht wird jährlich im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und durch das Landesamt für Umweltschutz erstellt. Im Bericht werden die Luftqualität und die Einwirkung von Luftverunreinigungen auf die Umwelt durch Schadstoffe dokumentiert und bewertet. Weiterhin sind Ermittlungsergebnisse von Luftschadstoffemissionen, Lärm und Erschütterungen sowie Aussagen zur Anlagensicherheit und Störfallvorsorge enthalten. Mit diesem Bericht werden auch Verpflichtungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa und der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfüllt bzw. umgesetzt. Die Immissionsschutzberichte des Landes Sachsen-Anhalt sind auf den Seiten des Luftüberwachungssystems Sachsen-Anhalt (Kurz: LÜSA) zu finden. Download des aktuellen Immissionsschutzberichtes 2022
Ziel ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Schwerpunkte beim Immissionsschutz sind die Überwachung der Luftqualität, die Luftreinhalteplanung, der Lärmschutz sowie die Überwachung und Genehmigung von Anlagen. Sachsen-Anhalt gehörte in der Vergangenheit zu den Bundesländern mit regional hohen Belastungen durch Luftschadstoffe. Gegenüber 1990 hat sich die Luftqualität im Land entschieden verbessert. Zur kontinuierlichen Luftschadstoffüberwachung wurde in Sachsen-Anhalt ein landesweites, spezielles Messnetz, das Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA), errichtet. Der Immissionsschutzbericht wird jährlich im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt durch das Landesamt für Umweltschutz erstellt. Im Bericht werden die Luftqualität und die Einwirkung von Luftverunreinigungen auf die Umwelt durch Schadstoffe dokumentiert und bewertet. Weiterhin sind Ermittlungsergebnisse von Luftschadstoffemissionen, Lärm und Erschütterungen sowie Aussagen zur Anlagensicherheit und Störfallvorsorge enthalten... Mehr erfahren Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, kurz IED genannt, ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten musste bis zum 7. Januar 2013 erfolgen.Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern... Mehr erfahren Sachsen-Anhalt gehörte Anfang der 90er Jahre noch zu den Bundesländern mit extrem hoher Luftverschmutzung. Die Luftqualität im Land hat sich jedoch in den letzten Jahren erheblich verbessert. Beispielsweise ist die Schwefeldioxidkonzentration in der Luft mittlerweile so gering, dass die herkömmliche Messtechnik bereits im Bereich der Nachweisgrenze arbeitet.Die Belastung durch Schadstoffe wie Schwebstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon dagegen geht jährlich deutlich langsamer zurück oder stagniert. Dennoch ist hier eine Verbesserung im Vergleich zu den frühen 90ern deutlich spürbar... Mehr erfahren Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Lärm aus dem Straßenverkehr sowie der Lärm aus dem Eisenbahnverkehr, stellen für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine besondere Belastungen dar. Das Lärmschutzrecht ist in Deutschland lückenhaft und zudem zersplittert, so dass sich Anforderungen zum Schutz gegen einzelne Lärmquellen in verschiedenen rechtlichen Regelungen finden... Mehr erfahren
Erste Ergebnisse zur Belastung durch ultrafeine Partikel Seit Mitte März werden in Mainz-Hechtsheim Messungen zur Luftqualität, insbesondere zur Anzahl ultrafeiner Partikel (UFP) durchgeführt. Der angekündigte Zwischenbericht der gemeinsamen Messungen des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) legt nun nahe, dass die Ultrafeinstaub-Konzentration in Mainz-Hechtsheim im Schnitt ca. 30 Prozent niedriger ist als an anderen Messstellen im Rhein-Main-Gebiet. „Mit der Messstation in Mainz-Hechtsheim zur orientierenden Bestimmung der Partikelanzahlkonzentration (UFP) haben wir Neuland betreten. Auch wenn es noch keine gesetzlichen Vorschriften gibt, Ultrafeinstaub zu überwachen, ist es mir wichtig die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen. Die Messstation soll Daten liefern, die Rückschlüsse auf die Luftqualität und mögliche Ursachen liefern können. Damit erlangen wir Erkenntnisse, die die Grundlage für Diskussionen und politische Entscheidungen sind. Nun lösen alle Beteiligten das Versprechen ein, nach rund einem halben Jahr erste Zwischenergebnisse zu präsentieren“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Kurzfristige, hohe Konzentrationswerte treten demnach in Mainz-Hechtsheim deutlich seltener auf als beispielsweise an den hessischen Messstellen in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim. Wie die bisherigen Messungen ergaben, wird die UFP-Konzentration in Mainz-Hechtsheim von der Windrichtung beeinflusst. Weht der Wind aus südlichen bis westlichen Richtungen, liegt die Konzentration deutlich niedriger als bei nördlichen oder nordöstlichen Windrichtungen. In diesem nördlich bis östlichen Richtungssektor liegt das Mainzer Stadtgebiet mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Quellen. Die höchsten Konzentrationswerte werden für Wind aus Nordost verzeichnet. In dieser Richtung liegen unter anderem stark befahrene Straßen, Industriestandorte, etwa in Rüsselsheim, und der Frankfurter Flughafen. Mit Hilfe der Messungen soll untersucht werden, inwieweit der Betrieb am Frankfurter Flughafen die Partikelkonzentration in Mainz-Hechtsheim beeinflusst. Aus bisherigen Berichten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geht hervor, dass während des Flugbetriebs und Wind aus Richtung des Flughafens beispielsweise in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim ein abrupter Anstieg der UFP-Konzentrationen kurz nach 5 Uhr sowie ein starker Abfall nach 23 Uhr zu beobachten ist. In Mainz-Hechtsheim ist ein solch charakteristischer Tagesgang nicht zu verzeichnen. Stattdessen ist ein grundsätzlicher Anstieg der Konzentration in den Morgenstunden und ein schwächerer zweiter Anstieg in der ersten Nachthälfte zu beobachten. Inwieweit direkt überfliegende Flugzeuge oder der Herantransport von Schadstoffen aus der unmittelbaren Umgebung des Flughafens relevante Quellen für die lokale Luftqualität in Mainz-Hechtsheim darstellen, wird im detaillierten Bericht nach Abschluss der Messungen thematisiert. Dass es auch außerhalb der Flugzeiten zu Ultrafeinstaubbelastungen kommt, kann an mehreren Emissionsquellen liegen. Bekannt ist, dass u.a. das Verbrennen fossiler Rohstoffe sowohl bei Fahrzeugen als auch beim Heizen, ebenso wie das Verbrennen von Holz Ultrafeinstäube verursacht. Um mögliche Quellen von Ultrafeinstaub möglichst exakt bestimmten zu können, ist es wichtig, die Heizperiode abzuwarten. Zum aktuellen Zeitpunkt existieren weder einheitliche Messverfahren, Messverpflichtungen sowie Grenz- oder Zielwerte für UFP. Dennoch gibt es Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur allgemeinen Einstufung von UFP-Konzentrationen. Laut deren Luftgüteleitlinien ist die UFP-Konzentration in Mainz-Hechtsheim nur selten als hoch einzuschätzen. Der Stundenmittelwert ist in Mainz-Hechtsheim in bislang 2 Prozent der erfassten Stunden höher als der WHO-Orientierungswert von 20 000 Partikel pro cm³. Der Tagesmittelwert liegt an 12 Prozent der gemessenen Tage über dem Orientierungswert von 10 000 Partikel pro cm³. Im Vergleich zu den anderen UFP-Messstellen im Rhein-Main-Gebiet ist dies deutlich seltener. So wird beispielsweise der Orientierungswert für das Tagesmittel in Frankfurt-Schwanheim an fast jedem zweiten Tag überschritten. Der Zwischenbericht liefert erste Erkenntnisse, die bislang kein eindeutiges Bild, das auf den Flughafen als Hauptursache schlussfolgern lässt – anders als beispielsweise bei der Messstation in Schwanheim, die deutlich näher am Flughafen liegt. Die Messungen in Hechtsheim werden bis mindestens April 2024 fortgesetzt, um auch die anstehende Heizperiode zu berücksichtigen. Anschließend werden die Messungen ausgewertet, umfänglich analysiert und in einem detaillierten Bericht vorgelegt. Hintergrund zu ultrafeinen Partikeln Als ultrafeine Partikel (UFP) beziehungsweise Ultrafeinstaub werden Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometer (nm) bezeichnet. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles gesundheitliches Risiko dar. Anders als größere Feinstaubpartikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen. Die Überwachung der Konzentration ultrafeiner Partikel ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben und es existieren keine gesetzlichen Grenz- oder Zielwerte, die eingehalten werden müssen. In den aktuellen Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind erstmals zur Einordnung der Partikelanzahlkonzentration Orientierungswerte genannt. Die Konzentration wird danach als hoch eingeschätzt bei Überschreitung eines Stundenmittelwerts von 20 000 Partikeln pro cm³ oder bei Überschreitung eines Tagesmittelwerts von 10 000 Partikeln pro cm³. Die hier beschriebenen Messungen in Mainz-Hechtsheim finden im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) statt. Dieses Projekt wird vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bezuschusst. Das Sondermessprogramm „ultrafeine Partikel“ des HLNUG wird durch das Forum Flughafen und Region (FFR) finanziell unterstützt. Weiterhin wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des FFR der Einfluss des Frankfurter Flughafen auf die Ultrafeinstaubkonzentration in der Rhein-Main-Region untersucht ( https://www.ultrafeinstaub-studie.de/ ) . Weitere Informationen Link zum Zwischenbericht (PDF-Datei): https://luft.rlp.de/fileadmin/luft/ZIMEN/Sonderberichte/MZ-Hechtsheim_Ultrafeinstaub_Zwischenbericht_07122023.pdf aktuelle Messwerte des LfU: https://luft.rlp.de/de/zentrales-immissionsmessnetz-zimen/luftschadstoffe/#c89587 (Auswahl UFP) HLNUG Sondermessprogramm UFP: https://www.hlnug.de/?id=14862 aktuelle Messwerte des HLNUG: https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal
Im Titelbeitrag der Ausgabe 01/2020 der Zeitschrift UMID werden die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (engl. Sustainable development goals, SDG) vorgestellt, die im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Der Beitrag geht vor allem auf die gesundheitsbezogenen Indikatoren der SDGs ein und zeigt, wo Deutschland bei der Umsetzung steht. Außerdem werden die diversen Datenquellen, Berechnungs- und Bewertungsmethoden auf den unterschiedlichen politischen Ebenen erörtert. Weitere Themen in Ausgabe 01/2020 sind unter anderem Berichte von der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie zum Thema Ungleichheiten in der Bevölkerung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“, die neue UBA -App „Luftqualität“, die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und daraus resultierende Veränderungen und der aktuelle Kenntnisstand zu Stickstoffdioxid im Innenraum. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden. Veröffentlicht in Broschüren.
Saubere Luft zu atmen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Durch Verkehr, Heizungsanlagen, die Industrie oder Landwirtschaft gelangen jedoch Schadstoffe in die Luft und können der Gesundheit schaden. Die LUBW misst die Schadstoffe systematisch und wertet sie aus. Ziel ist es dabei, die Luftqualität zu überwachen und mit langjährigen Messreihen Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Luftbelastung zu treffen. Je nach Lage werden an den aktuell 70 Messstationen in Baden-Württemberg unterschiedliche Schadstoffe gemessen, unter anderem Stickstoffoxide, Feinstaubpartikel und Kohlenmonoxid. Hauptquellen sind dabei der Verkehr und die Verbrennung von fossilen Brennstoffen, wie Kohle, Öl und Holz. Aber auch durch natürliche Quellen gelangen Emissionen in die Atmosphäre, beispielsweise durch Waldbrände oder Vulkanausbrüche. Aktuelle Werte Durch Grenzwerte und emissionsmindernde Maßnahmen ging die Luftverschmutzung in Deutschland die letzten Jahre deutlich zurück. Gerade in Innenstädten überschreiten die Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentrationen aber immer noch die geltenden Grenzwerte. Bildnachweis: dugdax/Shutterstock.com Alle tagesaktuellen Messwerte der LUBW finden Sie als Tabelle oder Diagramm hier . Die vorläufigen Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen 2019 stehen seit Anfang Januar zur Verfügung und können mit denen des Vorjahres verglichen werden. Nur in vier Städten wurden die zulässigen Grenzwerte überschritten, 2018 war dies noch in vierzehn Städten der Fall. Einen ausführlichen Bericht zur Luftqualität 2018 finden Sie hier . Mehr zum Thema:
Rund 90 Prozent der Bevölkerung europäischer Großstädte sind gefährlichen Luftschadstoffen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Luftqualität in Europa 2013" der Europäischen Umweltagentur (EEA), der am 15. Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Der EEA-Bericht zeigt auf, dass zwischen 2009 und 2011 96 Prozent der Stadtbevölkerung Feinstaubbelastungen ausgesetzt waren, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als gesundheitsschädlich eingestuft werden. 98 Prozent der Großstädter waren von überhöhten Ozonwerten betroffen.
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