Die Zusammenfassung der validierten Jahresdaten erfolgt in Jahresberichten zur Luftgüte und gibt Auskunft über den Zustand der Luftqualität in Mecklenburg-Vorpommern. Der Luftgütebericht enthält die jährlichen Messdatenauswertungen aller Messstationen in tabellarischer Form und eine kurze Analyse der Daten. Bis zum Jahr 2009 erschien zusätzlich zum jährlichen Kurzbericht zur Luftgüte ein ausführlicher Zwei-Jahresbericht zur zum Zustand der Luftqualität in Mecklenburg-Vorpommern.
Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Um diese Fragen besser beantworten zu können, wurden in Berlin erstmals Schadstoffmessungen direkt in der Abgasfahne von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit dem Verfahren „Remote Sensing Detection (RSD)“ durchgeführt. Der wissenschaftliche Bericht zu der RSD-Abgasmessung steht hier zum Download bereit: Die umfangreichen Daten zu dem Bericht können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Annette.Rauterberg-Wulff@senmvku.berlin.de . Die Abgasmessungen mit kombinierter Kennzeichenerfassung fanden im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 8. November 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gemessen wurde an der Sonnenallee (Neukölln) stadteinwärts zwischen Mareschstraße und Thiemannstraße sowie Am Seegraben (Alt-Glienicke) stadtauswärts am Abzweig zur A 117. Um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu messen, wurde quer über die Straße eine Lichtschranke aus infrarotem und ultraviolettem Licht installiert und die Schwächung des Lichtstrahls durch die Schadstoffe gemessen. Diese Lichtabsorption ist umso größer, je mehr Schadstoffe in der Abgasfahne sind. Es handelt sich damit um eine berührungslose Fern-Messung (englisch auch als Remote Sensing Detection oder RSD bezeichnet) ohne störende Eingriffe am Fahrzeug oder in die Fahrweise. Neben der Konzentration von Stickstoffoxiden im Abgas wird auch der Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Partikeln sowie die Geschwindigkeit und Beschleunigung der Fahrzeuge gemessen. Damit kann der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit vom momentanen Kraftstoffverbrauch und der Fahrweise für die verschiedenen Fahrzeuggruppen ausgewertet werden. Wichtig für die Auswertungen sind zudem Daten zum Fahrzeug, d. h. zur Art des Fahrzeugs (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse), zur Antriebsart (Otto-, Dieselmotor, weitere Antriebe), zu seinem Gewicht und zur Abgasnorm, z.B. für einen Vergleich mit Emissionsgrenzwerten. Die Fahrzeugdaten wurden anhand der erfassten Kennzeichen ermittelt. Die Untersuchung ist Teil eines Projektes zur Erarbeitung eines Informationssystems zur aktuellen Luftqualität an Straßen (AkLuSt Berlin). Dieses Projekt wird aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” des Bundes mit einer Fördersumme von insgesamt 155.295 Euro gefördert. Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme”.
Der Luftgütebericht stellt die umfangreichste Form der Berichterstattung über das gesamte Luftmessnetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern dar. Bis zum Jahr 2008/2009 werden im zweijährigen Rhythmus mit diesen Luftgüteberichten die validierten Daten und die Ergebnisse der Laboruntersuchungen veröffentlicht. Der Luftgütebericht liegt in gebundener Form vor (seit dem Jahr 2004 steht er ebenfalls zum Download bereit). Ab dem Jahr 2010 erscheint dieser Bericht nur noch jährlich. Er beschreibt von der Messwertgewinnung über die -verarbeitung bis zur Publikation alle mit dem Messnetz in Verbindung stehenden relevanten Informationen. Dazu gehören neben der exakten Beschreibung der einzelnen Messstationen (geographische Lage, klimatische Bedingungen, vorherrschende beeinflussende Emissionsquellen, ...) ebenso alle Messdatenauswertungen in tabellarischer Form.
Ziel ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Schwerpunkte beim Immissionsschutz sind die Überwachung der Luftqualität, die Luftreinhalteplanung, der Lärmschutz sowie die Überwachung und Genehmigung von Anlagen. Sachsen-Anhalt gehörte in der Vergangenheit zu den Bundesländern mit regional hohen Belastungen durch Luftschadstoffe. Gegenüber 1990 hat sich die Luftqualität im Land entschieden verbessert. Zur kontinuierlichen Luftschadstoffüberwachung wurde in Sachsen-Anhalt ein landesweites, spezielles Messnetz, das Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA), errichtet. Der Immissionsschutzbericht wird jährlich im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt durch das Landesamt für Umweltschutz erstellt. Im Bericht werden die Luftqualität und die Einwirkung von Luftverunreinigungen auf die Umwelt durch Schadstoffe dokumentiert und bewertet. Weiterhin sind Ermittlungsergebnisse von Luftschadstoffemissionen, Lärm und Erschütterungen sowie Aussagen zur Anlagensicherheit und Störfallvorsorge enthalten... Mehr erfahren Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, kurz IED genannt, ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten musste bis zum 7. Januar 2013 erfolgen.Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern... Mehr erfahren Sachsen-Anhalt gehörte Anfang der 90er Jahre noch zu den Bundesländern mit extrem hoher Luftverschmutzung. Die Luftqualität im Land hat sich jedoch in den letzten Jahren erheblich verbessert. Beispielsweise ist die Schwefeldioxidkonzentration in der Luft mittlerweile so gering, dass die herkömmliche Messtechnik bereits im Bereich der Nachweisgrenze arbeitet.Die Belastung durch Schadstoffe wie Schwebstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon dagegen geht jährlich deutlich langsamer zurück oder stagniert. Dennoch ist hier eine Verbesserung im Vergleich zu den frühen 90ern deutlich spürbar... Mehr erfahren Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Lärm aus dem Straßenverkehr sowie der Lärm aus dem Eisenbahnverkehr, stellen für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine besondere Belastungen dar. Das Lärmschutzrecht ist in Deutschland lückenhaft und zudem zersplittert, so dass sich Anforderungen zum Schutz gegen einzelne Lärmquellen in verschiedenen rechtlichen Regelungen finden... Mehr erfahren
Der Immissionsschutzbericht wird jährlich im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und durch das Landesamt für Umweltschutz erstellt. Im Bericht werden die Luftqualität und die Einwirkung von Luftverunreinigungen auf die Umwelt durch Schadstoffe dokumentiert und bewertet. Weiterhin sind Ermittlungsergebnisse von Luftschadstoffemissionen, Lärm und Erschütterungen sowie Aussagen zur Anlagensicherheit und Störfallvorsorge enthalten. Mit diesem Bericht werden auch Verpflichtungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa und der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfüllt bzw. umgesetzt. Die Immissionsschutzberichte des Landes Sachsen-Anhalt sind auf den Seiten des Luftüberwachungssystems Sachsen-Anhalt (Kurz: LÜSA) zu finden. Download des aktuellen Immissionsschutzberichtes 2022
Stickstoffdioxid (NO 2 ) Partikel (PM 10 ) Partikel (PM 2,5 ) Ozon (O 3 ) Meteorologie Die vorliegende Übersicht informiert über die Belastung durch die wichtigsten Luftschadstoffe und dient zur ersten Einordnung der Luftschadstoffbelastung in Berlin im Jahr 2023. Eine vollständige Auswertung für alle Luftschadstoffe erfolgt in den Jahresberichten des Berliner Luftgütemessnetzes: Luftdaten-Archiv: Berichte und ergänzende Daten Im Jahr 2023 wurde die Luftqualität gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) an 47 Standorten gemessen, darunter 17 Messcontainer. Sieben dieser 17 Messcontainer sind verkehrsnah und jeweils fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert. An den übrigen Standorten werden vereinfachte Verfahren wie Kleinstsammler oder Passivsammler eingesetzt. Links Alle Informationen zu den Messstationen und die Messwerte Stündliche aktualisierte Messergebnisse der automatischen Stationen des BLUME und ein aktueller Luftqualitätsindex Weitere Informationen zu den Grenz- und Zielwerten für die Beurteilung der Luftqualität Mehr Informationen zu den relevanten Schadstoffquellen Der lokale Dieselverkehr ist der Hauptverursacher für die Stickstoffdioxidbelastung in Berlin. Die im Jahr 2023 vom Berliner Luftgütemessnetz ermittelten NO 2 -Jahresmittelwerte sind in der Abbildung 1 dargestellt. Unterschieden wird hier zwischen automatischen Messgeräten in Messcontainern und Passivsammlern. Die Jahresmittelwerte werden für eine bessere Übersicht in Abbildung 2 als Balkendiagramm nach aufsteigender NO 2 -Belastung sortiert dargestellt. Die Passivsammler, die für die Beurteilung der Luftqualität an die EU gemeldet werden, sind in der Abbildung mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Für das Jahr 2023 lassen sich die NO 2 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 7 bis 9 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 12 bis 18 µg/m³ an den kontinuierlich messenden verkehrsnahen Stationen: 20 bis 32 µg/m³ beurteilungsrelevante Passivsammler an Straßen: 23 bis 38 µg/m³ Damit traten die höchsten Konzentrationen an den Straßenmessstellen auf. In den Wohngebieten der Innenstadt fällt die Konzentration etwa auf die Hälfte ab. Am Stadtrand beträgt sie nur noch circa ein Viertel der Belastung, die an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen gemessen wird. Der Grenzwert für NO 2 von 40 µg/m³ (für den Jahresmittelwert) wurde 2023 an allen Messpunkten, die beurteilungsrelevant sind, eingehalten. Zusätzlich zur langfristigen Belastung mit NO 2 wird auch die kurzfristige Spitzenbelastung beurteilt. Hierfür gilt ein Immissionsgrenzwert für das 1-Stundenmittel von 200 µg/m³, wobei 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig sind. In 2023 wurde dieser Wert an keiner Stunde und an keiner Messstation ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 gab es stadtweit einen leichten Rückgang der Stickstoffdioxidkonzentration. Der flächendeckende Konzentrationsrückgang weist darauf hin, dass dieser durch eine meteorologisch günstige Situation zustande gekommen ist. Auch die Flotte der Dieselfahrzeuge wird von Jahr zu Jahr sauberer, da immer mehr Fahrzeuge den strengsten Abgasstandard Euro 6d erfüllen. Zudem wurden zunehmend Doppeldeckerbusse der BVG außer Betrieb genommen, die erhöhte Stickoxidemissionen verursachen. Zwei Messstandorte gilt es 2023 differenziert zu betrachten: Der Standort Friedrichstraße 172 (MS 562) befand sich bis Juli 2023 innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs, der anschließend wieder für den Verkehr geöffnet wurde. Dies erklärt den geringen Jahresmittelwert von 18 µg/m³, der somit nicht repräsentativ für eine Straßenmessstelle ist. Der Standort Schildhornstraße 76 (MC117) erfasst unter anderem die Verkehrsemissionen am Ausläufer der A100. Durch die Sperrung des Schlangenbader Tunnels seit April 2023 verteilte sich der Nord-Süd-Verkehr über die angrenzenden Wohngebiete um den Breitenbachplatz. Die Verkehrsbelastung und damit auch der Schadstoffausstoß waren somit am Standort des Messcontainers in der zweiten Jahreshälfte deutlich geringer. Dadurch sank der Jahresmittelwert gegenüber dem Vorjahr um 8 µg/m³. Im August 2022 konnten die letzten vier Streckenabschnitte mit Dieselfahrverboten aufgehoben werden. An allen Streckenabschnitten konnte 2023 kein Anstieg der Stickstoffdioxidkonzentration beobachtet werden: Bei der Beurteilung der PM 10 -Belastung wird europaweit die Konzentration der gesundheitlich besonders bedenklichen Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM 10 ) betrachtet. Diese Partikel haben sowohl vom Menschen beeinflusste als auch natürliche Quellen. Zu letzteren gehören Bodenerosion, Meeresgischt, Waldbrände und Saharastaub sowie biogene Partikel wie Pollen, Viren, Bakterien- und Pilzsporen sowie Pflanzenreste. Primäre Partikel, die direkt aus Quellen wie Verbrennungsprozessen, z.B. Dieselruß, stammen, werden von sekundären Partikeln unterschieden, die sich in der Atmosphäre aus Schadgasen wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen bilden. Die Bildung sekundärer Partikel muss besonders bei großräumigen Transporten von Luftschadstoffen in der Atmosphäre berücksichtigt werden. Bedeutende PM 10 -Quellen sind Verkehr, Kraft- und Fernheizwerke, Kaminöfen, Heizungen in Wohnhäusern, Baustellen, Schüttgutumschlag und verschiedene industrielle Prozesse. An verkehrsnahen Stationen treten in der Regel höhere Werte auf als im städtischen Hintergrund, insbesondere an Tagen bei Wetterlagen mit schlechten Austauschbedingungen. Hier tragen die noch nicht geminderten Emissionen aus dem Abrieb von Reifen und Bremsen sowie aus der Aufwirbelung von Partikeln von der Straßenoberfläche zu erhöhten Tagesmittelwerten bei. Zu lokalen Konzentrationsspitzen tragen zudem auch Baustellen bei. Hingegen verursacht Dieselruß nur noch etwa 4 % der PM 10 -Belastung an einer Straße. Partikel PM 10 können je nach Wetterlage über hunderte bis tausende Kilometer transportiert werden. Etwa 62 % der PM 10 -Belastung an verkehrsnahen Messpunkten in der Berliner Innenstadt stammt aus Quellen außerhalb Berlins. Seit 2005 liegt der Grenzwert für das PM 10 -Jahresmittel zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei 40 µg/m³ und der Tagesgrenzwert bei 50 µg/m³. Letzterer darf pro Kalenderjahr maximal an 35 Tagen überschritten werden. Die Jahresmittel für die einzelnen Stationen sind in Abbildung 3 abgebildet. Für das Jahr 2023 lassen sich die PM 10 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 12 bis 15 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 15 bis 17 µg/m³ verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen: 17 bis 19 µg/m³ Problematischer als der Jahresgrenzwert war stets die Einhaltung des Grenzwertes für das Tagesmittel. Tabelle 2 fasst die Zahl der Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes im Jahr 2023 zusammen. Der Tagesgrenzwert für PM 10 von 50 µg/m³ als Tagesmittel wurde im Jahr 2023 an verkehrsnahen Messstationen lediglich an ein bis vier Tagen überschritten. Der höchste Tagesmittelwert von 69 µg/m³ trat wie im Vorjahr an der Silbersteinstraße auf – am Neujahrstag durch das Silvesterfeuerwerk. In Wohngebieten im städtischen Hintergrund wurde eine Überschreitung gezählt. Hier war die Ursache eine nahegelegene Baustelle. Am Stadtrand lagen wie schon 2022 alle Tagesmittelwerte unter 50 µg/m³. Somit ist weiterhin ein rückläufiger Trend erkennbar. Die jährlichen Schwankungen sind jedoch bei den Überschreitungstagen sehr viel ausgeprägter als beim Jahresmittelwert. Die Anzahl der Überschreitungen des Grenzwertes für das Tagesmittel sind noch viel stärker von meteorologischen Bedingungen und der Häufigkeit von austauscharmen Hochdruckwetterlagen mit südlichen bis östlichen Winden abhängig, als die Mittelwerte für die einzelnen Kalenderjahre. 2023 war ein meteorologisches günstiges Jahr mit wenigen Hochdruckwetterlagen und vermehrt westlichen bis südwestlichen Winden. Damit kann die geringe Anzahl an Überschreitungen erklärt werden. Eine Teilmenge des PM 10 sind die feineren Partikel PM 2,5 , deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer ist. In Berlin bestehen im Mittel ca. 60 bis 70 % der PM 10 -Fraktion aus den kleineren PM 2,5 -Partikeln. Die wichtigsten Quellen dieser kleinen Partikel sind Verbrennungsprozesse und die Bildung von Sekundärpartikeln aus Gasen. Die Jahresmittel für die einzelnen Stationen sind in Abbildung 4 abgebildet. Für das Jahr 2023 lassen sich die PM 2,5 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 8 bis 9 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 10 µg/m³ verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen: 11 bis 12 µg/m³ Der seit 2015 gültige Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 25 µg/m³ im Jahresmittel wurde an allen Messstationen eingehalten. Gegenüber 2022 konnte berlinweit ein leichter Rückgang der PM 2,5 -Konzentration festgestellt werden. Grund dafür ist womöglich die günstigere meteorologische Situation im Jahr 2023. Bodennahes Ozon ist ein Schadstoff, der nicht direkt freigesetzt, sondern in der Atmosphäre bei intensiver Sonneneinstrahlung über photochemische Prozesse aus Stickstoffdioxid gebildet wird. Dabei entsteht ein Gleichgewicht zwischen Auf- und Abbau, da das dabei entstehende Stickstoffmonoxid wiederum Ozon abbaut. Der Kreislauf wird jedoch durch einige Stoffe gestört und das vorherrschende Gleichgewicht verschiebt sich zur verstärkten Ozonbildung. Zu den wichtigen Störstoffen gehören flüchtige organische Verbindungen (VOC), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe wie Methan. Diese sogenannten Ozonvorläufersubstanzen stammen sowohl aus menschengemachten, als auch aus natürlichen Quellen. In Berlin wird bodennahes Ozon seit Jahren an zwei städtischen und fünf regionalen Hintergrundstationen am Stadtrand gemessen. Am Stadtrand treten tendenziell die höchsten Konzentrationen auf, da dort der Abbau von Ozon durch geringe Stickstoffmonoxid-Konzentrationen eingeschränkt ist. Im Jahr 2019 wurde das Ozon-Monitoring um die Messstelle in der Frankfurter Alle (MC174) erweitert, da sich ein steigender Trend in der mittleren Belastung angedeutet hat. JM: Jahresmittel MAX_8h: Maximaler 8-Stunden-Mittelwert N120_8h: Anzahl an Tagen, an denen Max_8h den Zielwert von 120 µg/m³ überschritten hat N120_3J: Anzahl an Tagen, an denen N120_8h über die letzten 3 Kalenderjahre den Zielwert von 120 µg/m³ überschritten hat. N180: Anzahl der 1-Stunden-Mittel in denen die Informationsschwelle von 180 µg/m³ überschritten wurde Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gibt es eine Reihe von Kennwerten. Diese sind in Tabelle 3 für das Jahr 2023 aufgeführt. Zunächst aufgeführt ist das Jahresmittel (JM). Einen Grenzwert gibt es hierfür nicht. Auffällig ist, dass alle Werte nahe bei einander liegen, was auf eine gleichmäßige Verteilung der Ozonbelastung hindeutet. Der europaweite Zielwert zum Gesundheitsschutz ist der Mittelwert über 8 Stunden bei einer Konzentrationsschwelle von 120 µg/m³ (N120_8h) mit einer zulässigen Anzahl von Überschreitungen an 25 Tagen im 3-Jahresmittel (N120_3J). Der Wert wird über 3 Jahre gemittelt, um den starken Einfluss der Witterung auf die Ozon-Konzentration zu berücksichtigen. Der höchste 8-Stunden-Mittelwert wurde 2023 in Friedrichshagen mit 142 mg/m³ gemessen. Hier wurden auch die meisten Überschreitungen verzeichnet. Der europaweite Zielwert wurde im Jahr 2023 dennoch an allen Messstationen eingehalten. Zusätzlich zum Zielwert gibt es eine Alarmschwelle, bei dessen Überschreitung bereits bei kurzzeitiger Exposition eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Für Ozon wird ab einer Konzentration von 180 µg/m³ die Öffentlichkeit informiert und ozonempfindlichen Personen wird empfohlen, lang andauernde und körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden. Zu einer Überschreitung der Informationsschwelle von 180 µg/m³ kam es im Kalenderjahr 2023 nicht. AOT40: Summe der Ozon-Werte, die über 80 µg/m³ (40 ppb) liegen, addiert über die Monate Mai bis Juli zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr (Langfristiges Ziel zum Schutz der Vegetation: 6.000 µg/m³ h) AOT40_5: AOT40 gemittelt über die letzten 5 Kalenderjahre (Zielwert zum Schutz der Vegetation ab 2010: 18.000 µg/m³ h) *: nicht genug Messwerte Ähnlich wie für den Schutz der menschlichen Gesundheit wird ein Indikator für die Schädigung der allgemeinen Vegetation in Form des Summenparameters AOT40 (Accumulated Ozone Exposure over a threshold of 40 ppb) verwendet. Dieser ist in Tabelle 4 aufgelistet. Der AOT40 wird aus der kumulierten Differenz zwischen einem Stundenwerten über 40 ppb und dem Schwellenwert von 40 ppb (das entspricht ca. 80 µg/m³) in Bodennähe ermittelt. Dabei wird nur der Zeitraum innerhalb der Vegetationsperiode, d.h. von Mai bis Juli, zwischen 8 und 20 Uhr (MEZ) berücksichtigt. Zu dieser Zeit gelten Pflanzen als besonders ozonempfindlich. Seit 2010 ist ein Zielwert (AOT40_5) von 18.000 µg/m³ h, gemittelt über 5 Jahre, soweit wie möglich einzuhalten. Als langfristiges Ziel ist ein Jahreswert von 6.000 µg/m³ h festgelegt, allerdings ohne Angabe, bis wann dieser Wert eingehalten werden soll. Der AOT40, die Summe über Mai bis Juli, lag im Kalenderjahr 2023 bei einem Maximalwert von 16.543 µg/m³ h. Der AOT40_5-Wert, also der ATO40-Wert gemittelt über 5 Jahre, lag zwischen 7.836 und 15.502 µg/m³ h und blieb damit auch an der höchst belasteten Messstation in Friedrichshagen (MC085) unter dem seit 2010 geltenden Zielwert zum Schutz der Vegetation von 18.000 µg/m³ h. Dahingegen wird das langfristige Ziel von 6.000 µg/m³h deutlich überschritten. Das Wetter hat einen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität und trägt zu Schwankungen der Jahresmittelwerte und der Kurzzeitwerte von Jahr zu Jahr bei. Dabei werden sowohl der Ausstoß von Schadstoffen als auch deren Transport, Umwandlung und Ausscheidung aus der Atmosphäre beeinflusst.
<p>Umweltprüfungen</p><p>Umweltprüfungen sind wichtige Verfahrensschritte bei der Aufstellung von Plänen und Programmen und bei der Zulassung von großen Projekten. Sie helfen die Umweltauswirkungen zu verringern.</p><p>Wie können Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen teilhaben?</p><p>Die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen sind gesetzlich geregelt. Sie reichen vom Erhalt von Informationen, zum Beispiel durch Einsichtnahme in Dokumente, wie den UVP-Bericht, bis zur Erhebung von Einwendungen und der Teilnahme an Erörterungsterminen. Einwendungen zum UVP-Bericht und den weiteren umweltrelevanten Dokumenten eines laufenden…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-koennen-buergerinnen-an">weiterlesen<i></i></a></p><p>Welche Aufgaben hat das UBA im Themenfeld Umweltprüfungen?</p><p>Die Aufgaben des Umweltbundesamts sind im UBA-Errichtungsgesetz festgelegt. Hiernach informiert das UBA die Öffentlichkeit zu allen Umweltfragen, so auch zu den Umweltprüfungen UVP und SUP. Als wissenschaftliche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums beraten wir das BMUV und andere öffentliche Stellen zu Fragen der Umweltp…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-aufgaben-hat-das-uba-im-themenfeld">weiterlesen<i></i></a></p><p>Kann mich das UBA bei einem konkreten Vorhaben in meiner Nachbarschaft unterstützen?</p><p>Das UBA informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der UVP und SUP und kann zum Beispiel dabei helfen, Verständnisfragen zu klären. Das Umweltbundesamt hat zumeist keine Kenntnis über konkrete Bauvorhaben vor Ort und verfügt auch nicht über die Befugnis, die Arbeit von Zulassungsbehörden in konkreten Einzelfällen zu bewerten oder gar dagegen einzuschreiten. Insofern fü…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/kann-mich-das-uba-bei-einem-konkreten-vorhaben-in">weiterlesen<i></i></a></p><p>Warum wird die Öffentlichkeit an Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligt?</p><p>Bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Die Bürger*innen sollen anhand des UVP-Berichts erkennen können, ob sie durch das geplante Vorhaben selbst betroffen sind. Darüber hinaus können die Bürger*innen ihr Wissen und ihre Bedenken in das Verfahren einbringen und so zu einer besseren Entscheidung der Behörde beitrag…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/warum-wird-die-oeffentlichkeit-an">weiterlesen<i></i></a></p><p>Was sind Umweltprüfungen?</p><p>Der Begriff Umweltprüfungen umfasst die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=Umweltvertrglichkeitsprfung#alphabar">Umweltverträglichkeitsprüfung</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UVP#alphabar">UVP</a>) und die Strategische Umweltprüfung (SUP).</p><p>Die zwei Prüfungen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen der Realisierung von Plänen und Programmen der öffentlichen Hand oder der Verwirklichung von Einzelprojekten (z.B. große Bauvorhaben) in Hinblick auf Umweltschutzbelange und -ziele zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.</p><p>Die SUP setzt damit im Vergleich zur UVP wesentlich früher an, um umweltverträgliche Lösungen zu finden. Üblicherweise werden erst Pläne aufgestellt und später dann Einzelvorhaben im Geltungsbereich der Pläne zugelassen. Im Zulassungsverfahren stehen der Standort oder ungefähre räumliche Verlauf eines Vorhabens bereits mehr oder weniger fest. Deshalb ist es wichtig, auch bereits auf der vorgelagerten Planungsebene mithilfe der SUP die Umweltauswirkungen intensiv zu betrachten, um eine an der Umweltvorsorge orientierte räumliche Zuordnung von Nutzungen zu ermöglichen.</p><p>Typische Anwendungsbeispiele für Umweltprüfungen in Deutschland sind Verfahren zur Planung oder Zulassung großer Infrastrukturprojekte.</p><p>Grundprinzipien der Umweltprüfungen</p><p>Die Grundidee beider Prüfverfahren ist ähnlich: Die Umweltauswirkungen der Realisierung von größeren privaten oder öffentlichen Vorhaben oder von Plänen und Programmen der öffentlichen Hand werden frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet.</p><p>Gegenstand der Umweltprüfungen sind die im<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/BJNR102050990.html">Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)</a>genannten Schutzgüter: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>, Luft, Landschaft, Boden, Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern.</p><p>Im Verlauf der Umweltprüfung können Bürgerinnen und Bürger, andere Behörden, betroffene Gemeinden und Landkreise und weitere Gebietskörperschaften zu dem Vorhaben oder Plan und seinen Umweltauswirkungen Stellung beziehen. Dabei steht Ihnen insbesondere der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UVP#alphabar">UVP</a>-Bericht (bei der UVP) bzw. der Umweltbericht (bei der SUP) als Informationsquelle zur Verfügung.</p><p>Das Verfassen lesefreundlicher Dokumente für Umweltprüfungen will gelernt sein. Hier stellt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> für Fachleute Tipps für das Schreiben gut verständlicher Unterlagen zur Verfügung:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/uba-tipps-fuer-verstaendliche-dokumente-in">UBA-Tipps für verständliche Dokumente in Umweltprüfungen | Umweltbundesamt</a></p><p>Bei der<strong>UVP</strong>für ein Vorhaben erstellt die zuständige Behörde unter Einbeziehung aller gesammelten Informationen, einschließlich der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden, eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen und der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Verringerung. Anschließend bewertet die für das Vorhaben zuständige Behörde die vorliegenden Informationen und berücksichtigt diese begründete Bewertung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens.</p><p>In einer<strong>SUP</strong>für einen Plan oder ein Programm überprüft die zuständige Behörde nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts. Das Ergebnis dieser Überprüfung berücksichtigt die Behörde im parallel laufenden Verfahren zur Planaufstellung.</p><p>Eine<strong>grenzüberschreitende UVP oder SUP</strong>erfolgt, wenn ein geplantes Vorhaben oder die Realisierung eines zu prüfenden Plans potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt in einem oder mehreren benachbarten Staaten hat.<br>In diesen Fällen werden die Umweltauswirkungen über Landesgrenzen hinweg ermittelt, beschrieben und bewertet und die Öffentlichkeit und die Behörden des Nachbarstaats werden beteiligt.<p>Ablauf einer UVP kurz erklärt in sechs Bildern</p><p>Wenn etwas gebaut wird, dann kann das unsere Umwelt negativ beeinflussen. Wird bei großen Projekten eine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor.</p><p>Eine UVP ist der Teil eines Zulassungsverfahrens, im dem alle erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt noch vor der Umsetzung systematisch untersucht und bewertet werden.</p><p>In einer UVP wird beispielsweise überprüft, ob ein Vorhaben die Luftqualität belastet, ob Lärm entsteht, wie viel Fläche verbraucht wird und ob das Vorhaben schädlich für das Klima, Flora und Fauna oder uns Menschen ist.</p><p>Die Ergebnisse werden in einem Bericht, dem sogenannten „UVP-Bericht“, zusammengefasst und veröffentlicht – gerade auch im Internet in den UVP-Portalen. Jetzt können Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob sie vom Vorhaben betroffen sind, Einwendungen erheben und ihr Wissen einbringen. Auch andere Behörden werden beteiligt.</p><p>Die UVP dient der Behörde so als Grundlage für eine bessere Entscheidung. So können negative Veränderungen unserer Umwelt frühzeitig erkannt, vermieden, verringert oder, wenn nicht anders möglich, ausgeglichen werden.</p><p>Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens überwacht die zuständige Behörde die Einhaltung der umweltbezogenen Bestimmungen des Zulassungsbescheids.</p><p>Umweltprüfungen wirken!</p><p>Die Umweltprüfungen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UVP#alphabar">UVP</a> und SUP leisten einen wichtigen Beitrag zur umweltbezogenen Verbesserung von Plänen/Programmen und Entscheidungen über die Zulassung von Vorhaben. Sie ermöglichen es der verfahrensführenden Behörde durch die systematische und frühzeitige Erfassung und Bewertung von Umweltauswirkungen – bevor sie entstehen – eine rechtssichere Entscheidung zu treffen und dabei die gesundheits- und umweltbezogenen Belange der Menschen und unserer Umwelt angemessen zu berücksichtigen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> hat die positive Wirkung der Umweltprüfungen untersuchen und evaluieren lassen. Fazit: Die Umweltprüfungen sind ein wirksames Instrument der Umweltvorsorge.</p><p>Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Wirkung der Umweltprüfungen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluation-der-praxis-der-strategischen">Evaluation SUP</a>und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluation-des-uvpg-des-bundes">UVP</a>.</p><p>UVP-Portale erleichtern Zugang zu Unterlagen</p><p>Informationen und insbesondere Unterlagen für die Öffentlichkeit zu allen aktuellen Zulassungsverfahren mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UVP#alphabar">UVP</a> sind in Deutschland über die UVP-Portale des Bundes und der Länder im Internet zugänglich.</p><p>Das<a href="http://www.uvp-portal.de/">UVP-Portal des Bundes</a>wird vom Umweltbundesamt betrieben. Alle Zulassungsbehörden des Bundes stellen zu den bei ihnen durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungen im Bundesportal Informationen für die Öffentlichkeit bereit. Zunehmend werden im Bundesportal auch Informationen zu den Strategischen Umweltprüfungen der Bundesebene vorgehalten. Darüber hinaus finden sich im Bundesportal Informationen zu allen „negativen Vorprüfungen“ der Bundesbehörden. Darunter versteht man die Entscheidung einer Behörde im Einzelfall keine UVP durchzuführen, weil eine kursorische Prüfung ergeben hat, dass keine oder nur geringfügige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.</p><p>Die laufenden UVP-Informationen der Bundesländer sind über das gemeinsame<a href="https://www.uvp-verbund.de/startseite">Länder-Verbundportal</a>abrufbar. Das Portal der Länder ist auch über das<a href="https://www.uvp-portal.de/de/node/422">Bundesportal</a>zugänglich. Zudem weist das Umweltprüfungsportal des Bundes den Weg in die UVP-Portale unserer Nachbarstaaten, weiterer Länder in Europa und darüber hinaus sowie zu den Umweltprüfungen internationaler Organisationen.</p><p>Forschungsvorhaben und Förderprojekte</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> konzipiert und vergibt Forschungsvorhaben zu Umweltprüfungen. Daneben fördern wir mit dem Instrument der Verbändeförderung beispielgebende Projekte von Umweltverbänden und -vereinen in Deutschland. Zudem führen wir internationale Beratungshilfeprojekte in Mittel- und Osteuropa, dem Kaukasus und den Staaten Zentralasiens zum Thema Umweltprüfungen durch.</p><p>Nähere Informationen finden sich in der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltpruefungen/forschungsvorhaben-weitere-projekte">Übersicht der Forschungsvorhaben und Förderprojekte zu Umweltprüfungen</a>.</p><p>Weiterführende Informationen</p><p></p><p><em>Rechtsgrundlagen der Umweltprüfungen</em></p><p><em>Leitfäden und Handreichungen</em></p><p><em>Weiterführende Links</em></p>
Im Titelbeitrag der Ausgabe 01/2020 der Zeitschrift UMID werden die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (engl. Sustainable development goals, SDG) vorgestellt, die im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Der Beitrag geht vor allem auf die gesundheitsbezogenen Indikatoren der SDGs ein und zeigt, wo Deutschland bei der Umsetzung steht. Außerdem werden die diversen Datenquellen, Berechnungs- und Bewertungsmethoden auf den unterschiedlichen politischen Ebenen erörtert. Weitere Themen in Ausgabe 01/2020 sind unter anderem Berichte von der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie zum Thema Ungleichheiten in der Bevölkerung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“, die neue UBA -App „Luftqualität“, die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und daraus resultierende Veränderungen und der aktuelle Kenntnisstand zu Stickstoffdioxid im Innenraum. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden. Veröffentlicht in Broschüren.
Saubere Luft zu atmen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Durch Verkehr, Heizungsanlagen, die Industrie oder Landwirtschaft gelangen jedoch Schadstoffe in die Luft und können der Gesundheit schaden. Die LUBW misst die Schadstoffe systematisch und wertet sie aus. Ziel ist es dabei, die Luftqualität zu überwachen und mit langjährigen Messreihen Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Luftbelastung zu treffen. Je nach Lage werden an den aktuell 70 Messstationen in Baden-Württemberg unterschiedliche Schadstoffe gemessen, unter anderem Stickstoffoxide, Feinstaubpartikel und Kohlenmonoxid. Hauptquellen sind dabei der Verkehr und die Verbrennung von fossilen Brennstoffen, wie Kohle, Öl und Holz. Aber auch durch natürliche Quellen gelangen Emissionen in die Atmosphäre, beispielsweise durch Waldbrände oder Vulkanausbrüche. Aktuelle Werte Durch Grenzwerte und emissionsmindernde Maßnahmen ging die Luftverschmutzung in Deutschland die letzten Jahre deutlich zurück. Gerade in Innenstädten überschreiten die Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentrationen aber immer noch die geltenden Grenzwerte. Bildnachweis: dugdax/Shutterstock.com Alle tagesaktuellen Messwerte der LUBW finden Sie als Tabelle oder Diagramm hier . Die vorläufigen Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentrationen 2019 stehen seit Anfang Januar zur Verfügung und können mit denen des Vorjahres verglichen werden. Nur in vier Städten wurden die zulässigen Grenzwerte überschritten, 2018 war dies noch in vierzehn Städten der Fall. Einen ausführlichen Bericht zur Luftqualität 2018 finden Sie hier . Mehr zum Thema:
Magdeburg. Nach Auswertung der im Jahr 2017 durchgeführten Messungen zur Luftschadstoffbelastung lässt sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre erneut bestätigen: Die Luftqualität in Sachsen-Anhalt wird immer besser. In der Umgebung verkehrsreicher Straßen in den Städten werden mit Ausnahme der Paracelsusstraße in Halle die Luftqualitätsziele erreicht, wenn auch an manchen Stellen nur knapp. Die Verringerung der Luftbelastung in dem einzigen verbliebenen kritischen Bereich stellt gegenwärtig die größte Herausforderung im Bereich der Luftreinhaltung dar. Umweltstaatssekretär Klaus Rehda sagte dazu: ?Saubere Luft braucht jeder für seine Gesundheit. Saubere Luft ist ein Menschenrecht. Luftverschmutzung macht krank: Feinstaub und Stickoxide schädigen die Gesundheit. Letztere sind in den vergangenen Jahren auf Platz eins der Gefahrenliste gerückt. Sie greifen Atemwege an, verursachen Schlaganfälle, machen Asthmatikern zu schaffen. Deshalb tun wir alles dafür, dass die Luft dort, wo sie mit Schadstoffen belastet ist, sauberer wird und dass da keine Verschlechterung eintritt, wo sie bereits eine hohe Qualität aufweist.? Mit Blick auf die konkreten Daten für 2017 ergänzte die Präsidentin des Landesamtes für Umweltschutz, Dr. Sandra Hagel: ?Es ist sehr erfreulich, dass beim Stickstoffdioxid ein sehr deutlicher Rückgang der Konzentrationen erkennbar ist. Die Jahresmittelwerte gingen an den verkehrsnahen Messstationen im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 1 bis 3 Mikrogramm je Kubikmeter zurück.? Trotz dieser positiven Entwicklung sei mit 43 Mikrometer je Kubikmeter erneut eine Überschreitung des Grenzwertes am Verkehrsschwerpunkt Paracelsusstraße in Halle (Saale) für das Berichtsjahr zu konstatieren. Die Präsidentin erläuterte, dass an den weiteren innerstädtischen Verkehrsschwerpunkten im Stadtgebiet von Halle (Saale) der Grenzwert eingehalten werden konnte, ebenso wie an allen anderen Messstandorten im Land Sachsen-Anhalt.Die Feinstaub?Belastung (Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer) fiel im Berichtsjahr geringer aus als im Jahr 2016 und damit gehört das Jahr 2017 mit den beiden Vorjahren zu den am wenigsten belasteten Jahren. Die Jahresmittelwerte gingen im Durchschnitt um 1 bis 2 Mikrogramm je Kubikmeter zurück. Aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen, die teilweise über mehrere Tage anhielten, hat sich die Anzahl der Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes für die Feinstaubkonzentration von 50 Mikrometer je Kubikmeter gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. 35 Überschreitungstage pro Jahr sind erlaubt. Eine Grenzwertüberschreitung war jedoch an keinem Standort in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen. Hintergrund:Die für die Bildung von bodennahem Ozon maßgebenden Bedingungen wie eine stabile Hochdruckwetterlage, verbunden mit hohen Temperaturen und hoher Strahlungsintensität waren im Sommer des Jahres 2017 im Wesentlichen nicht vorhanden. Im Berichtsjahr gab es erstmals seit 2009 keinen Tag, an dem die Informationsschwelle (1-Stunden-Mittelwert 180 Mikrogramm je Kubikmeter) für die Bevölkerung zur Warnung vor Belastungsspitzen überschritten worden ist. Eine Überschreitung der Alarmschwelle von 240 Mikrogramm je Kubikmeter wurde seit dem Jahr 1998 nicht mehr festgestellt.Der Immissionsschutzbericht erscheint bereits zum 28. Mal. Er wird jährlich durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) im Auftrag des Ministeriums Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) erstellt und herausgegeben. Er enthält eine umfassende Darstellung der Messergebnisse, vergleichende Betrachtungen zur zurückliegenden Entwicklung, Aussagen zur Bewertung der Luftqualität und zur Einwirkung von luftverunreinigenden Stoffen auf die Umwelt in Sachsen-Anhalt.Der Bericht ist über die Webseiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (www.mule.sachsen-anhalt.de) bzw. des Landesamtes für Umweltschutz (www.lau.sachsen-anhalt.de) abrufbar. Die aktuellen Daten der Luftqualität sind in einer App verfügbar: https://www.luesa.sachsen-anhalt.de/luesa/reload.html?berichte-luesaapp.html Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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