Am 5. September 2013 verhängte die US-Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) eine Strafe in Höhe von über einer 1,1 Miollionen US-Dollar gegen Shell. Shell verstieß bei Ölbohrungen in der Tschuktschen- und Beaufortsee in Alaska gegen ein Luftreinhaltegesetz. Die EPA hatte 2012 Shell die Erlaubnis für Ölbohrungen im betreffenden Schelfgebiet erteilt. Die Genehmigung legte Emissionsobergrenzen fest, Anforderungen für eine Kontrolle der Emissionen, ein Monitoring, Aufbewahrung der Aufzeichnungen und eine Meldepflicht auf den Bohrschiffen und für die Begleitschiffe, wie Eisbrecher, Ölbekämpfungs- und Versorgungsschiffe. Im Januar 2013 stellte die Umweltbehörde Verletzungen nach dem Luftreinhaltegesetz bei Shells "Noble Discoverer" und bei der "Kulluk" fest.
Am 18. September 2015 warf die Umweltbehörde EPA dem deutschen Autobauer Volkwagen AG Verstöße gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act" vor und forderte den Rückruf von 482 000 Diesel-Fahrzeugen in Kalifornien. Betroffen sind nicht nur Autos der Kernmarke VW, sondern auch ein Modell der Konzerntochter Audi. Das Unternehmen stehe im Verdacht, eine spezielle Software eingesetzt zu haben, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren, teilte die Environmental Protection Agency (EPA) in Washington mit. Europas größter Autobauer Volkswagen hatte am 20. September 2015 eingeräumt, dass Abgaswerte von Diesel-Autos in den Vereinigten Staaten für Fahrzeugtests manipuliert worden waren.
Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 Eine gemeinsame Erklärung von medizinischen, wissenschaftlichen und Public Health Fachgesellschaften und Institutionen zu den neuen Luftqualitätsleitlinien 2021 der Weltgesundheitsorganisation. Gesündere Luft für alle Nach jahrelanger intensiver Forschung und Beratung mit Expertinnen und Experten aus aller Welt hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) im September 2021 ihre globalen Luftqualitätsleitlinien aktualisiert (WHO 2021). Die neuen Luftqualitätsleitlinien (WHO Air Quality Guidelines) sind sehr ambitioniert und stellen die erheblichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit dar. Die neuen Leitlinien empfehlen eine mittlere jährliche Feinstaub PM2,5 -Konzentration von höchstens 5 µg/m³, eine mittlere jährliche Stichstoffdioxid (NO2)-Konzentration von höchstens 10 µg/m³, und für Ozon (O3) eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von höchstens 60 µg/m³ (WHO 2021). Im Vergleich dazu lagen die bisherigen Werte für PM2.5 bei 10 µg/m3 und für NO2 bei 40 µgm3. Eine Empfehlung für eine maximale Ozon-Langzeitbelastung hatte es bisher nicht gegeben (WHO 2006). Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien war dringend notwendig, da im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine überwältigende Menge an neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung gewonnen wurde. Die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit sind gravierend und betreffen fast alle Organsysteme des menschlichen Körpers (Thurston et al. 2017). Diese schädlichen Auswirkungen sind nicht auf hohe Belastungen beschränkt, sondern selbst bei niedrigen Konzentrationen deutlich unterhalb existierender gesetzlicher Grenzwerte zu beobachten. Besonders wichtig ist, dass bisher keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden konnten, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre (Brauer et al. 2019; Brunekreef et al. 2020; Dominici et al. 2019). Luftverschmutzung der Außenluft und in Innenräumen war 2019 für etwa 12% aller globalen Todesfälle mit verantwortlich. Damit rangiert Luftverschmutzung auf Platz 4 der wichtigsten Risikofaktoren für Krankheiten und Sterblichkeit weltweit und ist somit der wichtigste Risikofaktor nach Bluthochdruck, Rauchen und schlechter Ernährung (Murray et al. 2020). Es besteht inzwischen ein breiter Expertenkonsens darüber, dass Luftverschmutzung neben den oben erwähnten Schäden für die Gesundheit auch eine enorme finanzielle Belastung für die Gesellschaft verursacht. Die wirtschaftlichen Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 5 Billionen US-Dollar allein für die globalen gesundheitsbezogenen externen Kosten, mit zusätzlichen 225 Milliarden US-Dollar durch verminderte Arbeitsproduktivität (Weltbankgruppe 2016). Für die Europäische Region der WHO beliefen sich die jährlichen wirtschaftlichen Gesamtkosten durch Gesundheitsauswirkungen und erhöhte Sterblichkeit auf ca. 1,6 Billionen US-Dollar (Angaben für 48 Staaten mit entsprechenden Daten, WHO-Regionalbüro für Europa, OECD 2015). Die neuen Luftqualitätsleitlinien der WHO kommen zur rechten Zeit: Die Europäische Union (EU) stellt derzeit ihre bisherige Luftreinhaltepolitik auf den Prüfstand und erarbeitet eine Aktualisierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Europäische Kommission 2004, 2008). Neben einer erheblichen Absenkung der empfohlenen Richtwerte für PM2.5 und NO2 in der Außenluft ist die wichtigste Aussage der aktualisierten WHO Luftqualitätsleitlinien, dass jede Reduktion gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe gesundheitliche Vorteile bringt, selbst an Orten mit bereits relativ niedrigen Schadstoffkonzentrationen. Lineare Expositions-Wirkungs-Beziehungen bis hinunter zu den niedrigsten beobachtbaren Konzentrationen zeigen, dass alle Menschen von sauberer Luft profitieren (Huangfu und Atkinson 2020; Lee et al. 2020; Chen und Hoek 2020; Orellano et al. 2020; Zheng et al. 2021). Diese Erkenntnisse sind zentral für die Überarbeitung der europäischen Luftreinhaltepolitik. Die Erkenntnis, dass gesundheitsschädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung bei allen, selbst bei den niedrigsten gemessenen Konzentrationen zu beobachten sind, ist ein Meilenstein für eine zukünftig bessere und effektivere Prävention von Luftschadstoffbezogenen Erkrankungen. Es ist ein Weckruf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Luftqualität überdacht werden müssen, um deutliche, weitere Verbesserungen zu erzielen. Die alleinige Regulierung von Maximalkonzentrationen, wie sie derzeit in den meisten Regelwerken zur Luftreinhaltung weltweit verankert ist(Kutlar Joss et al. 2017), führt zu keinem ausreichenden Schutz der Bevölkerung, da nach Erreichen fester gesetzlicher Grenzwerte wenig Anreiz für eine weitere Absenkung der Luftschadstoffkonzentrationen besteht. Die neuen Erkenntnisse zeigen jedoch wie wichtig es ist, auch Maßnahmen zur Herabsetzung der durchschnittlichen Belastung in der Bevölkerung zu ergreifen. Damit würden erhebliche Präventionseffekte erzielt, weil die gesamte Bevölkerung von solchen Reduktionen zu einer sauberen Luft hin profitiert. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel in der Luftqualitätsregulierung - vom ausschließlichen Fokus auf feste Grenzwerte hin zum Konzept einer Kombination fester Grenzwerte mit einer kontinuierlichen Senkung der immer noch zu hohendurchschnittlichen Belastung. So enthält beispielsweise das derzeitige Luftreinhaltegesetz der EU bereits ein unverbindliches Ziel zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration von PM2.5 (Europäische Kommission 2008). Die für 2022 anstehende Überarbeitung der EU-Gesetzgebung bietet die Möglichkeit, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen und verbindliche Ziele zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration für Luftschadstoffe in Kombination mit niedrigeren festen Grenzwerten einzuführen. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Wohnen) und auf allen Ebenen (international, national, lokal) erforderlich. Programme zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen bieten enormeVorteile für die Luftqualität und die Gesundheit. Der geschätzte gesundheitliche Nutzen einer verbesserten Luftqualität übersteigt bei weitem die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Für die USA wurde geschätzt, dass der Nutzen aus der geringeren Sterblichkeit, den niedrigeren medizinischen Ausgaben für luftverschmutzungsbedingte Krankheiten und der höheren Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 30-mal größer ist als die Kosten für die Maßnahmen des Clean Air Act (US amerikanisches Luftreinhaltungsgesetz) der letzten 30 Jahre. Die Umsetzung der Maßnahmen führte insgesamt zu einer Nettoverbesserung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Bevölkerung (U.S. EPA. 2015). Auch in China war der Nutzen für die öffentliche Gesundheit 50 % größer als die Kosten für die Verbesserung der Luftqualität, die im letzten Jahrzehnt erzielt werden konnte (Zhang et al. 2019). In der Europäischen Union würden zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz , die über die derzeitigen Verpflichtungen hinausgehen, zu einem Nettonutzen mit positiven makroökonomischen Auswirkungen führen (Amann et al. 2017). Die Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird durch den engen Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen verstärkt. Eine Verringerung der Emission von Luftschadstoffen wirkt sich daher in der Regel auch positiv auf das Erreichen der Klimaneutralität aus und umgekehrt, sodass sich die Vorteile von Investitionen in einem Bereich doppelt bezahlt machen (Amann et al. 2014). Schlussfolgerungen Luftverschmutzung stellt weltweit eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar und verursacht selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen eine Reihe von schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Deshalb ist es wichtig, dass neben einer Absenkung von festen Grenzwerten auch die durchschnittliche Belastung der Bevölkerung abgesenkt wird. Der wirtschaftliche Nutzen einer besseren Luftqualität ist Berechnungen zu Folge erheblich höher als die Kosten für die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen. Diese Maßnahmen tragen außerdem zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Wir unterstützen entschieden die neuen ambitionierten Luftqualitätsleitlinien der WHO und empfehlen den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich, diese Luftqualitätsleitlinien als Leitfaden für umfassende und ehrgeizige Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt zu nutzen. Die gemeinsame Erklärung mit Pressekontakten und Quellen finden Sie hier
Das Projekt "Massnahmeempfehlungen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation im deutsch/tschechischen Grenzgebiet im Rahmen des 'Aktionsprogrammes Erzgebirge'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GfBU Gesellschaft für Betriebs- und Umweltberatung mbH durchgeführt. Nach der oekologischen Sanierung der Grosskraftwerke im deutsch/tschechischen Grenzgebiet fuehren eine Vielzahl kleiner und mittlerer Emissionsquellen (Verkehr u.a.) unter den besonderen Gegebenheiten des Erzgebirges nach wie vor zu einer hohen Luftbelastung mit gesundheitlichen Beeintraechtigungen und Auswirkungen auf das Oekosystem. Im Rahmen des Vorhabens sollen daher Empfehlungen erarbeitet werden, wie die Luftqualitaet im Erzgebirge durch geeignete Massnahmen auf beiden Seiten der Grenze weiter verbessert werden kann. Diese Empfehlungen sollen aufbauen auf den Ergebnissen der durchgefuehrten wissenschaftlich-technischen Analyse der Umweltbedingungen im Erzgebirge (Luftreinhaltebericht Stufe 1). Ferner sind die im deutsch/tschechischen Umweltabkommen fixierten Prinzipien und Verfahren der weiteren Projektzusammenarbeit zu beruecksichtigen. Im Rahmen des Vorhabens sollen darueber hinaus Daten gesammelt werden, die Grundlage fuer einen im Jahr 2000 zu erstellenden Folgebericht sein sollen. Dieser Bericht soll die Entwicklung der Luftsituation nach Wirksamwerden des tschechischen Luftreinhaltegesetzes (Ende 1998) untersuchen. Hinweis: Das bereits fuer 1998 vorgesehene Vorhaben konnte wegen fehlender tschechischer Bereitschaft bisher nicht begonnen werden. Die deutsch-tschechische Hochrangige Arbeitsgruppe hat sich am 19.08.1998 verstaendigt, das Vorhaben nunmehr durchzufuehren und bis Mitte 1999 abzuschliessen. Mit Ruecksicht auf den Zeitablauf wird das Vorhaben in den UFOPLAN 99 eingestellt. Das Vorhaben war im UFOPLAN 98 mit 70 TDM eingestellt, wird aber jetzt mit 120 TDM veranschlagt. Dies folgt aus urspruenglich nicht beruecksichtigten Uebersetzungskosten sowie aus der Zusatzaufgabe, Grundlagen fuer den geplanten 'Bericht 2000' zu ermitteln.
Das Projekt "Die Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (LQRRL) und ihre Tochterrichtlinien - Anforderungen an die Luftqualität im nationalen Recht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Promotionsvorhaben
Das Projekt "Alternativvorschlag zum Entwurf des Bundesministeriums fuer wirtschaftliche Angelegenheiten fuer eine Erste Verordnung zum Luftreinhaltegesetzes fuer Kesselanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt GmbH durchgeführt. Zu dem vom Bundesministerium fuer wirtschaftliche Angelegenheiten im Juli 1988 ausgesendeten Entwurf einer Ersten Verordnung zum Luftreinhaltegesetz fuer Kesselanlagen wurde aus der Sicht des Umweltschutzes im Sommer 1988 ein Alternativentwurf ausgearbeitet. Dieser Alternativentwurf diente als Grundlage fuer die Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium fuer Umwelt, Jugend und Familie und dem Bundesministerium fuer wirtschaftliche Angelegenheiten zur Erstellung einer endgueltigen Fassung der 1. VO zum LRG-K.
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