Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Vekehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Berechnungsergebnisse zum Gutachten "Berechnung der Kfz-bedingten Schadstoffimmissionen in Hamburg unter Berücksichtigung von potentiellen Maßnahmen der Luftreinhaltung" als Grundlage für die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Entwurf. Berechnet wurden der Ist-Zustand 2014 sowie Prognosen für die Jahre 2020 und 2025, jeweils ohne und mit Umsetzung von Minderungsmaßnahmen sowie lokalen Einzelmaßnahmen. Die Daten enthalten Informationen zur Gesamtbelastung des Schadstoffes Stickstoffdioxid (NO2).
Berechnungsergebnisse zum Gutachten "Immissionsgutachten für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hamburg“ unter Berücksichtigung der HBEFA-Version 4.2 (Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs). Berechnet wurden stadtweite Prognosen für die Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) sowie für die Stickstoffoxid-Belastung (NOX) für die den flächenhaften Hintergrund (NOX_HG und NO2_HG) und für die verkehrsnahe Gesamtbelastung (NOX_GB und NO2_GB) für das sogenannte Basisszenario 2023 unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Eingangsdaten.
Als Umweltzone wird das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes bezeichnet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Umweltzone gilt ab 1. Januar 2008.
<p>Der Datensatz umfasst die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.</p> <div> </div>
Der neue Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Als wesentliche Maßnahme enthält er die Festlegung einer zusammenhängenden, großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet. Diese ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dabei wird das gesamte Stadtgebiet von Herne als Umweltzone ausgewiesen.
Berechnungsergebnisse zum Gutachten "Berechnung der Kfz-bedingten Schadstoffimmissionen in Hamburg unter Berücksichtigung von potentiellen Maßnahmen der Luftreinhaltung" unter Berücksichtigung der HBEFA-Version 3.3 (Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs) im Entwurf. Berechnet wurden die Prognosen für die Jahre 2020 und 2025, jeweils mit Umsetzung gesamtstädtisch wirkender Minderungsmaßnahmen. Die Daten enthalten Informationen zur berechneten Gesamtbelastung des Schadstoffes Stickstoffdioxid (NO2) unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Eingangsdaten.
Informationen zur verkehrsbedingten Luftbelastung in ausgewählten Straßenabschnitten 2009 und Trendberechnungen 2015 und 2020
Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Zwischenzeitlich wurden eine Reihe grüner Umweltzonen aufgehoben.
Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.
Origin | Count |
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Bund | 116 |
Land | 185 |
Type | Count |
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Ereignis | 9 |
Förderprogramm | 63 |
Kartendienst | 5 |
Text | 137 |
unbekannt | 59 |
License | Count |
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geschlossen | 167 |
offen | 98 |
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Language | Count |
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Deutsch | 269 |
Englisch | 17 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Archiv | 12 |
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Dokument | 49 |
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Unbekannt | 3 |
Webdienst | 17 |
Webseite | 153 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 248 |
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