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Deutsche Umwelthilfe klagt für saubere Luft in Limburg

Die Deutsche Umwelthilfe teilte am 11. Februar 2015 mit, dass sie gegen das Land Hessen rechtliche Schritte wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte in Limburg an der Lahn eingeleitet hat. Nach Auffassung der DUH sind die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend, um die Gesundheit der Einwohner zu schützen. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/ m3. Limburg überschreitet diesen Grenzwert konstant. Die Bundesregierung hat der EU-Kommission im Dezember 2014 in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes an den Messstandorten Diezer Straße, Frankfurter Straße und Schiede II erst im Jahr 2020 erreicht wird. An der Messstelle Schiede I sei dies erst bis zum Jahr 2025 zu erwarten. Eine Verlängerung zur Einhaltung dieser Frist bis 2015 hat die EU-Kommission dem Land Hessen aufgrund fehlender effektiver Maßnahmenpläne nicht genehmigt.

Deutsche Umwelthilfe startet bisher größte Klagewelle für „Saubere Luft in Deutschland“

In vielen deutschen Städten werden die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nach wie vor überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit Unterstützung der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth deshalb heute (19.11.2015) Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. Die DUH will die Bundesländer damit verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern. Ziel muss sein, dass diese alle geeigneten Maßnahmen enthalten, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten. Die DUH hat außerdem gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der Grenzwertüberschreitungen in München, Darmstadt und Wiesbaden beantragt. Dort sind bereits rechtskräftige Urteile ergangen, die nicht eingehalten werden. Die DUH beantragt nun die Androhung von Zwangsgeldern gegenüber den beiden zuständigen Landesministerien wegen Nichtumsetzung der Urteile. Das Gesetz sieht ein maximales Zwangsgeld von 10.000 Euro vor; dieses kann wiederholt und auch pro Tag festgesetzt werden.

Verwaltungsgericht erlässt Zwangsgeldandrohung gegen hessische Landesregierung

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden veröffentlichte am 12. Januar 2016 seine Beschlüsse, in denen es dem Umweltministerium des Land Hessens ein Zwangsgeld in Höhe von je 10 000 Euro androht, wenn es nicht innerhalb von neun Monaten (Wiesbaden) beziehungsweise zwölf Monaten (Darmstadt) die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich eingehalten wird. Das Gericht erwartet Maßnahmen, die gewährleisten, dass eine vollständige Grenzwerteinhaltung so schnell wie möglich, spätestens jedoch in zwei bis maximal drei Jahren gewährleistet ist. Die bisherigen Planungen des Ministeriums sahen dies erst weit nach dem Jahr 2020 vor. Mit seinem Beschluss folgte das Gericht einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe.

Baden-Württemberg beschließt Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart

Am 21. Februar 2017 beschloss der Ministerrat von Baden-Württemberg wichtige Maßnahmen für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Die beschlossenen Maßnahmen basierten auf den Ergebnissen eines Gesamtwirkungsgutachtens, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat. Ab 2018 gelten an „Feinstaubtagen“ vorübergehende Verkehrsbeschränkungen im Stuttgarter Talkessel und Feuerbach und Teilen von Zuffenhausen für alle Dieselkraftfahrzeuge, die nicht die aktuell strengste Abgasnorm Euro 6/VI erfüllen. Die geplante Fortschreibung des Luftreinhalteplans umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Förderung alternativer Antriebe für Kraftfahrzeuge sowie die Minderung weiterer Feinstaub PM10-Quellen. Auch Maßnahmen der intelligenten Verkehrssteuerung und innovative Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel Mobilitäts-Apps mit Echtzeit-Daten zu Straßenverkehrsinformationen, Parkplatzbelegungen und ÖPNV-Auskünften, werden von Land und Stadt Stuttgart im Rahmen der Luftreinhalteplanung intensiv verfolgt.

Bestandsaufnahme und Wirksamkeit von Maßnahmen der Luftreinhaltung

Durch den längeren Zeitraum, in dem in Deutschland Pläne und Maßnahmen entwickelt und vor allem auch umgesetzt wurden, bietet sich inzwischen auch die Möglichkeit, die Wirkung von Maßnahmen durch vergleichende Untersuchungen nach deren Umsetzung abzuschätzen. und so die Wirkungsbeurteilung auf ein breiteres Fundament zu stellen, das über die gemäß den Plänen erwarteten Wirkungen, die in der Regel auf Abschätzungen und Szenarienrechnungen basieren, hinausgeht. Hierzu wurden Veröffentlichungen zur Bewertung von Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhalteplanung, die nach der Verabschiedung der jeweiligen Pläne und nach der Einführung der entsprechenden Maßnahmen durchgeführt wurden, recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. Betrachtet wurden hierbei die Maßnahmen Umweltzone, Umweltorientiertes Verkehrsmanagement, Lkw-Durchfahrtsverbot und Tempo 30 bzw. 40 auf Hauptverkehrsstraßen. Veröffentlicht in Texte | 26/2014.

Luftqualität in der Stadt – gemeinsam weiterdenken

Umweltbezogene Fachplanungen wie die Luftreinhalteplanung, die Lärmaktionsplanung, die Landschaftsplanung, die Verkehrsplanung oder die Klimaanpassungsplanung haben zahlreiche Überscheidungspunkte. In der Praxis werden die unterschiedlichen Planungen jedoch oft unabhängig voneinander erarbeitet, obwohl sich durch eine bessere Integration in vielen Fällen Synergieeffekte ergäben. Das F&E-Vorhaben "Koordination und Integration von Umweltfachplanungen" hat deshalb untersucht, wie sich die umweltbezogenen Planungen besser vernetzen lassen und welche Hindernisse für eine verbesserte Koordination und Integration in der Praxis bestehen und hat konkrete Handlungsempfehlungen für ein besseres Zusammenwirken der Planungen entwickelt. Die Fachbroschüre fasst die wichtigsten Forschungsergebnisse zusammen. Veröffentlicht in Broschüren.

Erarbeitung eines Konzepts zur Minderung der Umweltbelastung aus NRMM (non road mobile machinery) unter Berücksichtigung aktueller Emissionsfaktoren und Emissionsverminderungsoptionen für den Bestand

Mobile Maschinen stellen eine wichtige Quelle motorischer Emissionen dar, deren Emissionsregulierung jedoch gegenüber Straßenfahrzeugen erst deutlich später erfolgte. Die Partikelemissionen der mobilen Maschinen liegen daher heute etwa so hoch wie die des gesamten Straßenverkehrs, bei Stickoxiden erreichen sie etwa ein Viertel. Da die europäischen Luftqualitätsgrenzwerte hinsichtlich der Feinstaub- und NO2-Belastung nach wie vor an vielen städtischen Messstellen in Deutschland überschritten werden, müssen auch mobile Maschinen in die Luftreinhalteplanung einbezogen werden. Diese haben zwar einen begrenzten Beitrag zur lokalen Hintergrundbelastung in Städten, können jedoch lokal erhebliche Zusatzbelastung verursachen. Ziel der Studie ist es, den Emissions- und Immissionsbeitrag mobiler Maschinen aufzuzeigen und daraus Minderungsmöglichkeiten und -konzepte abzuleiten und zu bewerten. Veröffentlicht in Texte | 24/2014.

Verbesserung der NO2-Immissionsmodellierung mit HBEFA4.1

Ziel des Projektes war die Überprüfung und Verbesserung der NO2-Immissionsmodellierung auf Basis der Emissionen aus HBEFA 4.1 im Nahbereich von Straßen. Dafür sollte eine detail¬lierte Modellierung für eine Straße mit einer guten Datenlage insbesondere hinsichtlich der Verkehrsstärken und der Zusammensetzung der Fahrzeugkategorien angefertigt werden. Auf Basis dieser Daten sollten die Emissionen mit HEFA 4.1 berechnet und die Immissionen mit einem detaillierten Strömungsmodell abgeleitet werden. Bei der Immissionsmodellierung war insbesondere auch auf die Umwandlung von NO zu NO2 einzugehen und Empfehlungen für eine bessere Beschreibung dieser Prozesse in Ausbreitungsmodellen abzugeben. Die Modellierungen mit dem vereinfachten Chemiemodell im Projekt haben ergeben, dass für das Untersuchungsgebiet in Potsdam die in HBEFA 4.1 angegebenen NO2-Emissionsfaktoren dort zu halbieren sind. Vor der Anwendung dieses Verfahrens sollte eine Auswertung des gemessenen Verhältnisses der NOx- zu NO2-Zusatzbelastungen bei niedrigen O3-Konzentrationen erfolgen und die Anwendung des Verfahrens damit oder durch Nutzung vergleichbarer Verfahren geprüft und begründet werden. Weitere Empfehlungen betreffen die Emissionsminderung bei Diesel-PKW nach Software-Update und eine mögliche Einführung weiterer Verkehrssituationen in HBEFA 4.1. Die Ergebnisse sind insbesondere für Behörden und Gutachten relevant, die regelmäßig im Rahmen der Luftreinhalteplanung NO2-Immissionsmodellierungen durchführen. Veröffentlicht in Texte.

Pilotprojekt: Quantifizierung der verkehrsbezogenen populationsgewichteten Feinstaubexposition 2013 für die Modellregionen Berlin und Brandenburg

Bisherige PM 10 -Expositionsabschätzungen des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) für Deutschland basieren auf Konzentrationsfeldern mit einer horizontalen Auflösung von ca. 7*8 km². Der vorliegende Bericht beschreibt die Umsetzung von Verfahren zur Berücksichtigung urbaner Strukturen und insbesondere lokaler Verkehrsbelastungen in der PM 10 -Expositionsabschätzung in einem Pilotprojekt. Dazu wurden für das Bezugsjahr 2013 exemplarisch für die Bundesländer Berlin und Brandenburg drei Methoden zur räumlichen Verfeinerung der Expositionsabschätzung angewendet und mit den Ergebnissen vorhandener Modellierungen in höheren räumlichen Auflösungen aus der Luftreinhalteplanung abgeglichen. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 04/2016.

Koordination und Integration von Umweltfachplanungen und ihr Verhältnis zur Stadtplanung

Umweltbezogene Fachplanungen wie die Luftreinhalteplanung, die Lärmaktionsplanung, die Landschaftsplanung, die Verkehrsplanung oder die Klimaanpassungsplanung haben zahlreiche Überscheidungspunkte. In der Praxis werden die unterschiedlichen Planungen jedoch oft unabhängig voneinander erarbeitet, obwohl sich durch eine bessere Integration in vielen Fällen Synergieeffekte ergäben. Das F&E-Vorhaben "Koordination und Integration von Umweltfachplanungen" hat deshalb untersucht, wie sich die umweltbezogenen Planungen besser vernetzen lassen und welche Hindernisse für eine verbesserte Koordination und Integration in der Praxis bestehen und hat konkrete Handlungsempfehlungen für ein besseres Zusammenwirken der Planungen entwickelt. Veröffentlicht in Texte | 15/2022.

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