Zielsetzung: LUMUMBA zielt darauf ab, praktische Lösungen bereitzustellen, die Gebäudebetreibern und -planern dabei helfen, ein zufriedenstellendes Niveau der Raumluftqualität bei gleichzeitiger Optimierung der hierzu erforderlichen Energiebedarfe sicherzustellen. Hierbei verfolgt LUMUMBA den Ansatz eines Reallabors. Wissenschaftliche Methoden des standardisierten Innenraumluftqualitätsmanagements (nach ISO 16000-40) sowie des standardisierten Umweltmanagements (nach ISO 14001) werden partizipativ mit Lernenden in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen angewendet, um energieeffiziente Konzepte zu entwickeln, die der Bereitstellung einer hohen Raumluftqualität dienen. Zu diesen Konzepten zählen z. B. der unterstützende Einsatz von Luftreinigungsapparaten, die bedarfsangepasste smarte Fensterlüftung, die Erhöhung des Umluftanteils bei raumlufttechnischen Anlagen in Kombination mit Luftreinigungsapparaten und / oder der Einsatz dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmetauschern. Zu den umweltrelevanten Zielen von LUMUMBA zählen (i) der Schutz der menschlichen Gesundheit durch bedarfsangepasste Lüftung in einer Umgebung, für die in Bezug auf luftgetragene Schadstoffe keine weitreichenden und verbindlichen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen gelten, (ii) die Ressourcenschonung durch Reduktion von lüftungsbedingten Heizenergieverlusten und damit verbundener Reduktion des Verbrauchs von vorwiegend fossilen Energieträgern, (iii) die Minderung von CO2-Emissionen durch reduzierten Verbrauch an fossilen Energieträgern zur Gebäudebeheizung, (iv) die Stärkung des Nachhaltigkeitsbewusstseins und -handelns der Lernenden in teilnehmenden Einrichtungen durch den zugrundeliegenden partizipativen Reallabor-Ansatz sowie (v) die nachhaltige Sicherung der gewonnenen Erkenntnisse durch Verankerung im Sinne betrieblicher Managementsysteme zur kontinuierlichen Verbesserung von Innenraumluftqualität und Umweltleistung der teilnehmenden Einrichtungen. Die notwendigen Schritte umfassen die Identifikation und messtechnische Charakterisierung geeigneter Räumlichkeiten in den teilnehmenden Einrichtungen, die numerische Simulation von Luftqualität und lüftungsbedingten Energieverbräuchen der Räumlichkeiten, die Planung, Umsetzung und Validierung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die Gesamtevaluation und Verstetigung der Ergebnisse.
Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2002 Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landschaftsraum Elbe erschienen 02-2002 Siedlungsabfallbilanz 2000 - Siedlungsabfallaufkommen weiter gesunken 03-2002 Dicke Luft am Ostersonntag 04-2002 Tag für die Ruhe - gegen Lärm 05-2002 Vortragsveranstaltung Sicherheitsforschung und Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen am 30.04.02 in Halle 06-2002 Ungarische Fachleute für Luftreinhaltung zu Gast 07-2002 Fotodokumentation von geschützten Landschildkröten 08-2002 Hohe Ozon- und Feinstaubbelastung 09-2002 Vogelmonitoring in Deutschland 10-2002 Alternativen zum Auto - Europäische Woche zur umweltfreundlichen Mobilität - 11-2002 Störfallvorsorge und Anlagensicherheit
Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Berechnungsergebnisse zum Gutachten "Berechnung der Kfz-bedingten Schadstoffimmissionen in Hamburg unter Berücksichtigung von potentiellen Maßnahmen der Luftreinhaltung" unter Berücksichtigung der HBEFA-Version 3.3 (Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs) im Entwurf. Berechnet wurden die Prognosen für die Jahre 2020 und 2025, jeweils mit Umsetzung gesamtstädtisch wirkender Minderungsmaßnahmen. Die Daten enthalten Informationen zur berechneten Gesamtbelastung des Schadstoffes Stickstoffdioxid (NO2) unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Eingangsdaten.
Fuer die Bundesrepublik Deutschland werden laenderuebergreifende Datenbestaende erfasst und gesammelt, die Aussagen ueber die derzeitige Situation und ueber die wahrscheinliche Entwicklung der Umweltbeeintraechtigungen aus der Luft durch Stoffe ermoeglichen. Dabei sind die Zusammenhaenge von Entstehung, Minderung, Transport, Verbleib und Wirkung besonders wichtig. Pilotdateien zu Emissionsmessverfahren und emissionsmindernden Technologien sind bereits erstellt. Die Pilotdatei eines Emissionskatasters der Bundesrepublik Deutschland ist in Arbeit.
Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) setzt die „Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft“ (Medium Combustion Plants-Directive, kurz: MCP-Richtlinie) in Deutschland um. Sie ist am 20.06.2019 in Kraft getreten und legt Emissionsgrenzwerte sowie verschiedene weitere Anforderungen für Feuerungsanlagen sowie Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt fest, unabhängig davon, ob diese nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind oder nicht. Die 44. BImSchV gilt auch für Anlagen, die zur Abdeckung der Spitzenlast bis zu 300 Stunden jährlich in Betrieb sind oder ausschließlich dem Notbetrieb dienen. Die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelten Anforderungen werden in der 44. BImSchV zusammengefasst und hinsichtlich des technischen Standes aktualisiert. Verordnungstext Die Verordnung unterscheidet zwischen bestehenden Anlagen und Neuanlagen. Bestehende Anlagen im Sinne der Verordnung (§ 2 Abs. 4) sind Feuerungsanlagen, die vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden oder die vor dem 19.12.2017 nach § 4 oder § 16 BImSchG genehmigt wurden und spätestens am 20.12.2018 in Betrieb gingen. Nach § 6 Abs. 1 müssen die von der Verordnung betroffenen Anlagen der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme angezeigt werden. Bestehende Anlagen müssen bis spätestens 01. Dezember 2023 ebenfalls angezeigt werden. Mit der Anzeige sind die in Anhang 1 genannten Informationen vorzulegen sowie jede emissionsrelevante Änderung der betroffenen Anlagen. Hier finden Sie das in elektronischer Form einzureichende Anzeigeformular: Die Betreiber betroffener Anlagen wurden im November 2020 mit einem Schreiben und im März 2023 mit einem ergänzenden Schreiben informiert (siehe Download). Die Behörden sind verpflichtet, die ihnen mitgeteilten Angaben in einem Anlagenregister aufzuzeichnen und dieses Register über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Das Register für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG, die im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegen, finden Sie hier. Alle Anlagen nach der 44. BImSchV, die nicht Bestandteil einer Anlage nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind, werden durch die jeweiligen bezirklichen Bau- und Wohnungsämter bzw. ggf. die Umweltämter betreut. Für alle mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, deren Hauptanlage der 4. BImSchV unterliegt, ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Ausgenommen davon sind Anlagen, die der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) unterfallen. Für diese Anlagen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Behörde. Kontaktdaten für das LAGetSi Auskünfte bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erhalten Sie von: Fabian Hold E-Mail: fabian.hold@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2212
Holz wird häufig als Brennstoff eingesetzt. Neben dem rein praktischen Nutzen des Erwärmens von Räumen tragen holzbetriebene Feuerstätten zu einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre bei und strahlen Behaglichkeit aus. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in Wohngebieten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2300 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Die Anforderungen zur Begrenzung von Emissionen aus Feststoffheizungen und -öfen sind in der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung festgeschrieben. Für Scheitholz befeuerte Einzelöfen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 22.03.2010 verzeichnet ist, ist darin ein Grenzwert für Staub von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und für Kohlenmonoxid von 4 Gramm pro Kubikmeter festgelegt. Für Anlagen, welche die Einhaltung dieser Grenzwerte nicht nachgewiesen haben, gab es Übergangsfristen für die Nutzung. Diese galten bis zum Ende des Jahres 2024. Ohne Nachrüstung dürfen diese Anlagen seit dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wichtig ist, dass der Schornstein vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können beispielsweise Funken durch Undichtigkeiten in der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks diesen vor der Inbetriebnahme prüft und freigibt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Das Verbrennen anderer brennbarer Stoffe stellt einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen zum Beispiel. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen so genannten Inversionswetterlagen befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUK empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Zum Thema „Heizen mit Holz“ informiert das LANUK mit einer Broschüre über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Broschüre enthält weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps für den möglichst schadstoffarmen Betrieb von Holzfeuerstätten. Zur Online-Ausgabe der Broschüre: https://www.lanuk.nrw.de/publikationen/publikation/heizen-mit-holz zurück
Bild: Dagmar Schwelle Luftreinhalteplan – 3. Fortschreibung Die Luft in Berlin ist in den letzten Jahren deutlich sauberer geworden. Mit Beschluss der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird festgelegt, welche Maßnahmen weiterhin für eine stadtweite Verbesserung der Luftqualität notwendig sind. Für einige Hauptverkehrsstraßen entfällt allerdings der Anordnungsgrund „Luftreinhaltung“ für Tempo 30. Gilt dort dann wieder Tempo 50? Erfahren Sie mehr! Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Archiv zur Luftreinhalteplanung Luftreinhalteplan 2005–2010 (Grundlage der Umweltzone) und Luftreinhalteplan – 1. Fortschreibung und 2. Fortschreibung zur Minderung von NO₂ und PM10. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Projekte zum Luftreinhalteplan Die Reduzierung der Luftbelastung erfordert innovative Maßnahmen, wie die Nachrüstung von Partikelfiltern an Baumaschinen, Schiffen oder Schadstoffminimierung bei Bussen im ÖPNV. Kennzeichenerhebungen ermöglichen Aussagen zum Schadstoffausstoß der Fahrzeugflotte. Weitere Informationen Bild: fefufoto - Fotolia.com Baumaschinen Um die Luftqualität in Berlin zu verbessern, muss auch der Schadstoffausstoß von Baumaschinen gesenkt werden. Denn im Bereich von Baustellen tragen Baumaschinen mit Dieselmotor durch ihre Abgase zu erhöhten Feinstaubbelastungen bei. Weitere Informationen Bild: ivo188 - Fotolia.com Umweltzone In Berlin wurde für das Gebiet innerhalb des S-Bahnrings eine Umweltzone eingerichtet, in der nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette verkehren dürfen. Alle Informationen zur Berliner Umweltzone, zu Bestellmöglichkeiten für die Plakette, zu ihrer Wirkung oder zu Ausnahmeregelungen finden Sie hier. Weitere Informationen Plaketten für Baumaschinen Kennzeichnung von eingehaltenen Umweltstandards Ausgabestellen für Plaketten Anforderungen; Bewerbung als Ausgabestelle Umweltzone Berliner Ausnahmeregelungen Informationen für Touristen Formulare im Bereich Immissionsschutz Formulare im Bereich Luft Rechtsvorschriften Bild: adrenalina / Depositphotos.com Schornsteinfeger: Aufgaben und Zuständigkeiten Es werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bezirksämter und der Senatsverwaltung beschrieben und Informationen über die Kehrbezirke sowie rechliche Grundlagen sind zu finden. Weitere Informationen
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WALDZUSTANDS- BERICHT 2025 1 Impressum Herausgeber Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 www.mkuem.rlp.de www.wald.rlp.de Mainz, Dezember 2025 Durchführung, Auswertung und Gestaltung Zentralstelle der Forstverwaltung Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz Hauptstraße 16 67705 Trippstadt Telefon: 06131-884-268-0, Fax: 06131-884-268-300 zdf.fawf@wald-rlp.de www.fawf.wald.rlp.de nur als Download https://fawf.wald.rlp.de/de/veroeffentlichungen/waldzustandsbericht/ Titelbild: Traktmittelpunkt mit Messmarke des Aufnahmepunktes 1151 im Biosphärenreservat Pfälzerwald in der Nähe von Hinterweidenthal auf der „Große Boll“, im Hintergrund vor den Felsen Probebäume der Aufstellung 1 (Nord); (Foto: Friedrich Engels) 2 WALDZUSTANDS- BERICHT 2025 Vorwort........................................................................................................................................................4 Waldzustand 2025 - Ein Überblick..........................................................................................................6 Waldzustandserhebung (WZE)................................................................................................................8 Einflüsse auf den Waldzustand ............................................................................................................ 30 Entwicklung der Luftschadstoffbelastung ...............................................................................31 Klimawandel und Witterungsverhältnisse.............................................................................. 37 Waldschutz................................................................................................................................... 41 Die Douglasie - Baum der Zukunft oder Dauerpatient?.................................................................. 46 Anhang Entwicklung der Waldschäden.......................................................................................................60 Statistische Signifikanz der Veränderung der mittleren Kronenverlichtung.........................66 Probebaumkollektiv 2025............................................................................................................... 67 Regionale Abweichung vom Monatsniederschlag in Prozent (Januar bis Dezember)..........68 Abkommen und gesetzliche Regelungen zur Luftreinhaltung...................................................71 3 VORWORT 2025 ist eine Verschnaufpause für den Wald: Wie die Ergebnisse der Waldzustandserhebung zeigen, ist der Anteil geschädigter Bäume deutlich zurückgegangen. Bäume ohne Schäden wurden dank eines insgesamt günstigen Witterungsver- laufs wieder zahlreicher. Vergessen sind dabei schon fast wieder ein rekordverdächtig trockenes Frühjahr und die überdurchschnittlich hohen Temperaturen über das ganze Jahr. Der Wald hat nach den Krisenjahren seine Regenerationsphase und das ist gut so. Angesichts der immer deutlicher werdenden Klimawandelfolgen bliebe diese gute Nachricht indes nur eine Randnotiz, wenn wir nicht ent- schlossen einen langfristig angelegten Schutz des Klimas und damit den Schutz der Wälder betrei- ben. Vor diesem Hintergrund ist es eine mindes- tens ebenso gute Nachricht, dass mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz und der Bereitstellung von 50 Mio. Euro zusätzlich in der Wald-Klima-Offensive nun auch die langfristigen Weichen für einen gesunden Wald in einem le- benswerten Klima gestellt sind. In unserem wald- reichsten Bundesland sind wir auf die Leistungen der Wälder angewiesen für den Schutz z.B. des Trinkwassers, für den Wasserrückhalt und für den Schutz von Böden, Siedlungen und Infrastruktur. 4 ©MKUEM/Christof Mattes Es steht also viel auf dem Spiel. Dies erfordert weitere Anstrengungen beim Klimaschutz, bei der Luftreinhaltung und bei der Bewirtschaftung der Wälder. In der Art und Weise der Waldbewirt- schaftung ist der rheinland-pfälzische Weg inzwi- schen ein bundesweit anerkanntes Markenzeichen und Sinnbild einer gelingenden Kooperation aller Waldeigentumsarten unter dem Dach des Ge- meinschaftsforstamtes geworden. Nur die über- zeugte Arbeit auch der kommunalen und privaten Waldbesitzenden hat den ausweislich der Bun- deswaldinventur 4 guten ökologischen Zustand unserer Wälder ermöglicht. Ein Sonderkapitel des diesjährigen Waldzu- standsberichtes beschäftigt sich mit der Bau- mart Douglasie, die eine besondere Rolle als Wirtschaftsbaumart auch im Privat- und Kör- perschaftswald spielt. Inzwischen weit über ein Jahrhundert im Land etabliert und bewährt, sind allerdings viele ökologische Wechselwirkungen der Baumart in Waldökosystemen noch wenig er- forscht. Gemeinsame Projekte mit Forschungsein- richtungen aus anderen Bundesländern versuchen Licht in die Zusammenhänge der Nährstoffauf- nahme und Resilienz gegenüber Pathogenen zu bringen, die im Klimawandel immer bedeutsamer werden. Das eingespielte Team von Landesforsten um die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forst- wirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) hat die Erhe- bungen auch in diesem Jahr wieder zuverlässig und präzise ausgewertet und aufbereitet. Den zahlreichen internen und externen Fachleu- ten, die an ganz unterschiedlichen Stellen mit den Arbeiten befasst waren, und allen beteiligten Mit- arbeitenden von Landesforsten danke ich herzlich für ihre Beiträge zum Gelingen. Ihnen wünsche ich spannende Erkenntnisse bei der Lektüre des Waldzustandsberichts 2025. Ihre Katrin Eder Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz 5
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1823 |
| Kommune | 8 |
| Land | 234 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 19 |
| Förderprogramm | 1547 |
| Gesetzestext | 9 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 291 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 157 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 386 |
| offen | 1646 |
| unbekannt | 14 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1967 |
| Englisch | 179 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 21 |
| Datei | 46 |
| Dokument | 162 |
| Keine | 1507 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 419 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1654 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1808 |
| Luft | 2045 |
| Mensch und Umwelt | 2046 |
| Wasser | 1549 |
| Weitere | 1873 |