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Bundesamt für Naturschutz: ABA-Gebiete (WMS)

WMS Kartendienst der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

ABA-Gebiete

Datensatz der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-) Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

Bundesamt für Naturschutz: ABA-Gebiete (WFS)

WFS Downloaddienst der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

F+E-Vorhaben 'Luftsport und Naturschutz - Naturverträgliche Ausübung von Flugsport und Schutz von störungsempfindlichen Vogelarten in bestimmten Gebieten (u. a. ABAs)'

Das F+E-Vorhaben verfolgt folgende Ziele: 1) Eine Überprüfung und Aktualisierung der ABA-Gebietskulisse vor dem Hintergrund der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 deutlich verringerten luftverkehrsrechtlichen Mindestflughöhe. 2) Die Erarbeitung rechtlicher und naturschutzfachlicher Grundlagen für die Unterstützung der auf EU-Ebene anstehenden Normierungsprozesse zum Thema unbemannte Luft-fahrt (Drohnen) Als Ergebnisse des Vorhabens sollen - ein Bericht verfasst werden, in dem die fachlichen und rechtlichen Fragen des naturverträglichen Luftverkehrs und Luftsports (einschließlich unbemannte Luftfahrt) aufgearbeitet sind, - Geometrien der in aktualisierten Gebietskulisse der ABAs geliefert werden zur Weiterverwendung in den ICAO Karten (Maßstäbe 1:500.000, 1:250.000), in Moving-Map-Systemen, Anflugkarten für den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln wie auch für den militärischen Flugbetrieb, militärischen Luftfahrtkarten sowie in den (Drohnen)-Apps der führenden Anbieter für die Flugnavigation (z.B. DFS, etc.), - eine Broschüre im Umfang von ca. 120 Seiten erstellt werden analog zu der 2003 herausgebrachten Broschüre 'Luftsport & Naturschutz - gemeinsam abheben' sowie vier kurze Informationsbroschüren zur naturverträglichen Ausübung des Luftsports für die Zielgruppen o Allgemeine Luftfahrt o Militärische Luftfahrt o Fernpiloten und Fernpilotinnen (Drohnen) o Naturschützer und Naturschützerinnen. - Aktualisierte Texte und Abbildungen (Kartenausschnitte aus den ICAO-Karten) zur Weiterverwendung in der Internetpräsentation der ABA-Gebiete als Word- und JPG-Dateien geliefert werden.

Luftsport und Naturschutz

Im F + E Projekt „Luftsport und Naturschutz- Naturverträgliche Ausübung von Flugsport und Schutz von störungsempfindlichen Vogelarten in bestimmten Gebieten (u. a. ABAs)“ werden fachliche und rechtliche Fragen des naturverträglichen Luftverkehrs und Luftsports im Kontext der aktuellen Entwicklungen im europäischen Luftraum aufgearbeitet. Vor diesem Hintergrund wird auch die ABA - Gebietskulisse geprüft und aktualisiert.

Verstehen statt verbieten – Naturschutz und Luftsport im Dialog

Natur und Landschaft sind nicht nur Lebensraum unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch als Raum für Erholung und Sport von unschätzbarem Wert. Dem Erhalt und der Entwicklung naturnaher Lebensräume mit ihren Tier- und Pflanzenarten stehen weitreichende, technisierte Sport- und Freizeitmöglichkeiten gegenüber, die es ermöglichen, beinahe zu jeder Jahreszeit jegliche Teile der Natur aufzusuchen. Dies kann zu Störungen und Beeinträchtigungen von Lebensräumen, Tieren und Pflanzen und damit zu Konflikten mit Naturschutzinteressen führen. Solche Konflikte treten auch im Bereich der Luftfahrt und des Luftsports auf. Dabei geht es häufig um Störungen von Wildtieren, insbesondere von Vögeln, durch Luftfahrzeuge.

Luftsport und Naturschutz – Informationen für Pilotinnen und Piloten

Es ist ein intensives und erhebendes Gefühl, den Boden zu verlassen, in die Luft aufzusteigen und das, was uns unten so vertraut ist, von oben zu betrachten. Die Schönheit der Landschaften während des Fliegens aus der Vogelperspektive zu erleben schafft Naturverbundenheit, vermittelt Ehrfurcht und Respekt und weckt den Wunsch, diese Schönheit zu erhalten. Darin sind sich Flugbegeisterte und Naturschutzaktive schnell einig. Dennoch gibt es – meist lokal – immer wieder Konflikte zwischen Luftfahrt und Naturschutz.

Luftsport und Naturschutz – Gemeinsam abheben

Die vorliegende Broschüre ist Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Naturschutz und Luftsport" - Naturverträgliche Ausübung von Flugsport und Schutz von empfindlichen Vogelarten in bestimmten Gebieten (u.a. ABAs) (FKZ: 3518 84 1300), gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Punkt-Symbole Erholung im RROP 2016 (Landkreis Hildesheim)

Darstellung der Punkt-Symbole Vorranggebiete regional bedeutsamer Wanderwege für Radfahren, Wandern und Wasserwandern, Vorranggebiet landschaftsbezogene Erholung, Vorranggebiet infrastrukturbezogene Erholung, Standorte besondere Entwicklungsaufgabe Erholung bzw. Tourismus, Vorranggebiet Tourismusschwerpunkt, Vorranggebiete regional bedeutsame Sportanlage für Wassersport, Flugsport und Golfsport im RROP 2016

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Erholung und Tourismus - Vorranggebiet Regional bedeutsame Sportanlage Kurzbezeichnung

Dieser Datensatz beinhaltet die Kurzbezeichnungen der Vorranggebiete "Regional bedeutsame Sportanlagen" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Kurzbezeichnung: FS = Flugsport, GS = Golfsport, RS = Reitsport, SZ = Sportzentrum, WS = Wassersport

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