Auch nach der Außerbetriebnahme des Flughafens Berlin-Tegel gibt es im Land Berlin noch genehmigte Landeplätze (nach § 6 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Dies sind 5 Hubschrauberlandeplätze an Kliniken und Krankenhäusern. Zuständig für die Genehmigung und Beaufsichtigung dieser Landeplätze im Land Berlin ist die Gemeinsame Obere Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Neben den genehmigten Hubschrauberlandeplätzen gibt es zusätzlich Landestellen im öffentlichen Interesse (Public Interest Sites). Dies sind Hubschrauberlandestellen an Krankenhäusern, die sich in schwierigen Umgebungsbedingungen und/oder dicht besiedelten Gebieten befinden. In Berlin sind derzeit acht Public Interest Sites an Kliniken genehmigt. Für Public Interest Sites werden die baulichen Anforderungen in Anlage 3 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) definiert. Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung von Public Interest Sites liegt beim Luftfahrt-Bundesamt – LBA (§ 25 Absatz 4 LuftVG).
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für vier Windenergieanlagen in Scheid; Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach § 14 Luftverkehrsgesetz und Vereinbarkeit der öffentlichen Belange gem. § 35 Baugesetzbuch
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für vier Windenergieanlagen in Scheid; Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach § 14 Luftverkehrsgesetz
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für vier Windenergieanlagen in Alterkülz und Spesenroth; Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach § 14 Luftverkehrsgesetz
Die CT2 Solutions GmbH & Co.KG hat die luftrechtliche Genehmigung gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) zur Anlage und zum Betrieb eines Sonderlandeplatzes für Hubschrauber bis 6 t MTOW sowie der zugehörigen Infrastruktur (Vorfeld, Hangar etc.) beantragt. Der Hubschrauberlandeplatz Schwandorf-Charlottenhof soll zur Durchführung von Flügen mit Hubschraubern nach Sichtflugregeln bei Tag und bei Nacht genutzt werden. Er soll ca. 75 m nördlich des Sonderlandeplatzes Schwandorf gebaut werden.
Die Prinz Wittgenstein Projektentwicklung, Schloss Wittgenstein 1 in 57334 Bad Laasphe, hat mit Datum vom 30.04.2025 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 30.04.2025), letztmalig ergänzt am 20.08.2025, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Netphen beantragt: Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von 12 Windkraftanlagen Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typ: Vestas V172-7,2 MW (mit Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) Rotordurchmesser: 172,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) Leistung: 7.200 kW elektrische Nennleistung in der Stadt Netphen (57250) an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück ETRS 89 Zone 32 Nabenhöhe [m] 1 Nauholz 10 10 O: 441830 N: 5640820 199 2 Nauholz 1 13 O: 442848 N: 5641672 199 3 Nauholz 4 108 O: 442849 N: 5640807 199 4 Nauholz 4 46 O: 441060 N: 5639700 199 5 Grissenbach 1 24 O: 441387 N: 5639180 199 6 Grissenbach 1 23 O: 441045 N: 5638704 199 7 Nenkersdorf 1 19 O: 442393 N: 5639893 199 8 Nenkersdorf 1 19 O: 442741 N: 5640138 199 9 Nenkersdorf 1 14 O: 442023 N: 5639529 199 10 Beienbach 1 47 O: 439775 N: 5640018 164 11 Beienbach 1 119 O: 440338 N: 5639911 164 12 Walpersdorf 14 3 O: 443352 N: 5640932 199 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an den jeweiligen Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dar-gestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Windkraftanlagen sollen 2027 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG. Die Anlage gehört zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Gleichzeitig ist das Vorhaben in Nr. 1.6.2 (A) des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist daher im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 19 ff. BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV durchzuführen. Zuvor ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich. Die Antragstellerin hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen und einen UVP-Bericht vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG (mit Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen ist. Das Vorhaben der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Die Flughafen Nürnberg GmbH, Flughafenstr. 100, 90411 Nürnberg, hat bei der Regierung von Mittelfranken -Luftamt Nordbayern- eine Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung eines Turnpads auf der nördlichen Seite des Startbahnkopfs 10 der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Nürnberg beantragt. Beim Bau des Turnpads handelt es sich um eine Vorabmaßnahme im Rahmen der geplanten Sanierung der Rollbahn „Foxtrot“ des Verkehrsflughafens. Während der Sanierungsarbeiten der Rollbahn „Foxtrot" kann über diese am Startbahnkopf 10 nicht mehr auf- bzw. abgerollt werden, weshalb es für die Zeit der Bauarbeiten eines Turnpads bedarf, um die Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Nürnbergs weiterhin vollständig nutzen zu können.
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für vier Windenergieanlagen in Alterkülz und Spesenroth; Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach § 14 Luftverkehrsgesetz
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für vier Windenergieanlagen in Scheid; Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach § 14 Luftverkehrsgesetz und Vereinbarkeit der öffentlichen Belange gem. § 35 Baugesetzbuch
Bauschutzbereiche Die Bauschutzbereiche (Flughafen Saarbrücken, Segelfluggelände Marpingen). Sie sind von öffentlichem Interesse, als zum einen, eine Baugenehmigung bei Bauanträgen zur Errichtung von Gebäuden, baulichen Anlagen, Freileitungen, Masten, Dämmen sowie anderen Anlagen und Geräten u.ä. unter bestimmten Bedingungen (Höhen, Entfernungen) nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt werden darf, bzw. bei einer anderen Genehmigungsbehörde diese die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen hat und zum anderen in den vorgenannten Fällen von Vorhaben, die keiner Bau- oder sonstigen Genehmigung bedürfen, die Luftfahrtbehörde die Genehmigung aus luftverkehrssicherheitlichen Gründen zu erteilen hat. (vgl. §§ 12 und 15 Luftverkehrsgesetz).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 20 |
| Land | 37 |
| Weitere | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 17 |
| Umweltprüfung | 23 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 47 |
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|---|---|
| Archiv | 4 |
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