Der Luchs ist eine Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie. Demnach muss der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen über den Erhaltungszustand der Art berichtet werden. Um eine repräsentative Datenerhebung zu Vorkommen, Verbreitung und Arealnutzung des Luchses im Freistaat Sachsen realisieren zu können, wurde ein ehrenamtliches Kartierernetz zur Erfassung aller diesbezüglichen Hinweise aufgebaut. Zusätzlich zu diesem passiven Monitoring erfolgt ein aktives Monitoring mit Hilfe von Fotofallen in den potentiellen Vorkommensgebieten Sachsen.