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Pilotprojekt 'Sack im Behälter' (SiB)

Das Projekt "Pilotprojekt 'Sack im Behälter' (SiB)" wird/wurde ausgeführt durch: Lobbe Entsorgung GmbH.Rund 10.000 Einwohner eines Teilgebietes im Iserlohner Ortsteil Letmathe nehmen über die Dauer eines Jahres an diesem bundesweit einmaligen Modellversuch teil. Die Beteiligten erwarten nach Abschluss des Versuches belastbare Ergebnisse, die einen technischen und wirtschaftlichen Vergleich mit dem bestehenden Entsorgungssystem zulassen. Hinter dem Begriff SiB steht ein ebenso einfaches wie innovatives Entsorgungssystem: Über lediglich einen Behälter werden verschiedene Abfallarten, die bereits im Haushalt in farblich unterschiedlichen, hochreißfesten Spezialsäcken gesammelt wurden, erfasst. Nach dem Transport in eine Sortieranlage werden anhand der Sackfarben die Wertstoffe wieder aussortiert und zur Verwertung weitergeleitet, der Restabfall geht von dort in das Müllheizkraftwerk. Beim Pilotprojekt SiB in Iserlohn-Letmathe betrifft dies die Abfallarten Restabfall (grauer Sack), Leichtverpackungen Grüner Punkt (gelber Sack) sowie Papier/Pappe (blauer Sack). Anstelle der grauen Restmülltonne und der gelben Wertstofftonne werden die am Modellversuch teilnehmenden Haushalte in den Abfuhrrevieren 7und 9 mit Behältern ausgestattet, die durch einen silberfarbenen Deckel als SiB-Behälter gekennzeichnet sind. Die Abfuhr dieser Behälter erfolgt wöchentlich. Die Projektverantwortlichen erhoffen sich durch den Versuch positive Ergebnisse mit Blick auf eine Verbesserung der Qualität von Wertstoffen bei gleichzeitiger Erfassung mehrerer Abfallarten. Im Vergleich zu anderen in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Sortierversuchen liegt ein wesentlicher Vorteil des SiB-Systems auf der Hand: Vorher vermischte Restabfälle und Wertstoffe müssen nicht nachträglich mit erheblichem verfahrenstechnischen Aufwand wieder aussortiert werden. Die für eine Wiederverwertung notwendige Qualität der Wertstoffe wird bei SiB durch die bereits im Behälter erfolgte Trennung nicht beeinträchtigt. (...)Wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird der Pilotversuch von zwei renommierten Instituten, dem Institut für Entsorgung und Umwelttechnik gGmbH (IFEU) in Iserlohn sowie dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Ahlen. Erste Ergebnisse werden im August 2007 erwartet.

Reallabor: Darmstädter Energie-Labor für Technologien in der Anwendung, Teilvorhaben: Multi-sektorales Müllheizkraftwerk

Das Projekt "Reallabor: Darmstädter Energie-Labor für Technologien in der Anwendung, Teilvorhaben: Multi-sektorales Müllheizkraftwerk" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: ZAS Zweckverband Abfallverwertung Südhessen.

Untersuchung ausgewählter Teilaspekte zur Änderung der Anlagenplanung und -genehmigung des Müllheizkraftwerkes Böblingen

Das Projekt "Untersuchung ausgewählter Teilaspekte zur Änderung der Anlagenplanung und -genehmigung des Müllheizkraftwerkes Böblingen" wird/wurde gefördert durch: Das Bessere Müllkonzept, Bürger gegen Müllverbrennung e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Untersuchung effizienter Einbindungsmöglichkeiten von Hochtemperaturwärmepumpen in Bestandsfernwärmenetze mit Vorlauftemperaturen von typischerweise über 120 Grad Celsius

Das Projekt "Untersuchung effizienter Einbindungsmöglichkeiten von Hochtemperaturwärmepumpen in Bestandsfernwärmenetze mit Vorlauftemperaturen von typischerweise über 120 Grad Celsius" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten, Institut für Energie- und Antriebstechnik (IEAT).Zur Erreichung der Klimaziele 2045 der Bundesregierung und der damit verbundenen weitreichenden Dekarbonisierung der Wärmeversorgung spielt die Fernwärmeversorgung eine Schlüsselrolle. Vor dem Hintergrund der Emissionsvermeidung und der gleichzeitigen Steigerung der Versorgungssicherheit der Wärmeversorgung sollen im Forschungsvorhaben HeatSHIFT effiziente Einbindungsmöglichkeiten von Hochtemperaturwärmepumpen in Fernwärmenetze untersucht werden. Der Fokus der Analysen liegt dabei auf Bestandsfernwärmenetzen mit hohen Vorlauftemperaturen von 120 Grad Celsius und höher. Kernziel des Projektes ist die systematische Untersuchung und technische sowie wirtschaftliche Bewertung des Einsatzes der Hochtemperaturwärmepumpen mittels Prozesssimulation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wärmequellen und verschiedener Hochtemperaturwärmepumpentechnologien. Dazu werden auf Basis der Daten der beteiligten Partner realitätsnahe Prozesssimulationsmodelle von Hochtemperaturwärmepumpen sowie von KWK-Kraftwerken (insbesondere Biomasse- und Müllheizkraftwerke) erstellt und kombiniert. Auf Basis der validierten Prozesssimulationsmodelle erfolgt eine Optimierung der Einbindung der Hochtemperaturwärmepumpen sowie eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit. Zudem soll ein vereinfachtes Tool zur Erstauslegung des Hochtemperaturwärmepumpeneinsatzes für Fernwärmeversorger erstellt werden.

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma AVEA GmbH & Co. KG, Im Eisholz 3, 51373 Leverkusen

Die AVEA GmbH & Co. KG betreibt in 51373 Leverkusen, Im Eisholz 12, eine Anlage zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen (Müllheizkraftwerk). Im Rahmen der Modernisierung des gesamten Müllheizkraftwerks soll die Anlage um eine neue Verbrennungslinie Kessel 4 ergänzt werden. Die Linie dient der Kapazitätserhaltung und wird in die bestehende Rauchgasreinigung integriert. Für dieses Vorhaben wurde mit Datum vom 28.06.2022 ein erster Teilgenehmigungsbescheid (Az. 53.0011/22/8.1.1.3-8.1-Schr/Wu) erteilt. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind detaillierte Anforderungen an die Raumanordnung im Bereich der Trafoanlage formuliert worden, welche im Rahmen der vorliegenden Unterlagen gem. § 16 Abs. 4 BImSchG beantragt werden. Weitere Änderungen zur bestehenden 1. Teilgenehmigung ergeben sich aus dem geplanten Vorhaben nicht.

Getrennt sammeln spart Kosten

Einige gastronomische Betriebe praktizieren bereits erfolgreich die vollständige, getrennte Sammlung von Speiseresten, Glas, Papier und Verpackungen. Wenn Sie noch keine Speiseresttonne nutzen, können Sie sich bei einem der nachfolgenden Anbieter, die das Modellprojekt aktiv unterstützen, ein Angebot einholen. Als Richtwert können Sie rund 13 bis 18 Euro pro Leerung kalkulieren. BRAL Tel.: (030) 983 06 08 98 Internet: www.bral.de Refood Tel.: (03338) 70 68 33 0 Internet: www.refood.de Becker + Armbrust GmbH Tel. (03378) 866 00 Internet: www.jakob-becker.de Je nach Betriebsgröße kann z.B. eine 120 oder 240 Liter-Tonne bestellt werden. Ein flexibler Abholrhythmus zum Beispiel ein- oder mehrmals wöchentlich oder nur alle zwei Wochen wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Die Tonnen werden bei jeder Leerung gewaschen und desinfiziert. Ketten oder Schlösser können ebenfalls bestellt werden und sind eine gute Möglichkeit, Fremdbefüllungen durch andere Nutzer zu vermeiden. Die ersten Erfahrungen aus dem Modellprojekt zeigen: Betriebe, die die Speiseresttonne nutzen, haben keinerlei Probleme bei der Umsetzung. Insgesamt ist getrennte Abfallsammlung kostensparend. Denn durch Vermeidung und verstärkte Getrenntsammlung kann die Restmüllmenge soweit reduziert werden, dass auch trotz der zusätzlichen Speiseresttonne die Gesamtkosten für alle Abfälle in der Endsumme gleich bleiben oder sogar sinken. Es wurden im Rahmen des Projektes vier Musterbetriebe besucht, die die getrennte Sammlung – insbesondere von Speiseresten – sorgfältig praktizieren. Die Menge an Restabfällen dieser Musterbetriebe wurde mit dem Aufkommen ähnlich großer Betriebe verglichen, die zwar ebenfalls “trockene” Wertstoffe getrennt sammeln, aber keine Speiseresttonne nutzen (“ Referenzbetriebe ”). Um die unterschiedliche Größe der verglichenen Betriebe zu berücksichtigen, wurde die Abfallmenge auf ein ausgegebenes Gericht bezogen. Der Vergleich ergab: Referenzbetriebe ohne Speiseresttonne haben eine Restabfallmenge von rund 370 Gramm pro Gericht. Das entspricht einer jährlichen Abfallmenge von 20.000 kg pro Jahr. In den vier Musterbetrieben mit Speiseresttonne fällt die gleiche Abfallmenge pro Gericht an. Jedoch wird diese zur Hälfte in der Speiseresttonne erfasst, also 10.000 kg im Jahr. Die Restabfallmenge wird durch den Einsatz der Speiseresttonne also auf rund die Hälfte gesenkt. Den Klimanutzen der Speiseresttonne verdeutlicht folgendes Beispiel: Im Modellversuch wurden Musterbetriebe identifiziert, die pro Jahr zwischen 5.000 und 20.000 Kilogramm (kg) Speisereste getrennt sammeln. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung an schädlichen Klimagasen von rund 850 kg (entsprechend 340 Liter Benzin) 1 . 1 Als Berechnungsgrundlage gelten folgende Daten: 10 t Speisereste in der Biogasanlage zu vergären entlastet um 550 kg CO 2 . 10 t Speisereste im Müllheizkraftwerk belasten um 300 kg CO 2 . 1 Liter verbrannter Sprit (Benzin/Diesel) produziert ca. 2,5 kg CO 2 .

Prozesswasser-Recycling - Innovative Prozesswasseraufbereitungsanlage

Das mittelständische Logistikunternehmen Neumann Transporte und Sandgruben GmbH & Co. KG gehört zur Neumann Gruppe GmbH mit Sitz in Burg und ist als Dienstleister in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft tätig. In Reesen (Sachsen-Anhalt) gibt es eine Schlackenassaufbereitungsanlage, in der die Asche aus Müllverbrennungsanlagen einen Nassaufbereitungsprozess durchläuft. Die Schlackenassaufbereitung ist ein sehr wasserintensiver Prozess, bei dem Abwässer mit hohen Salzfrachten entstehen. Bisher werden die prozessbedingten Abwässer aufwändig aufbereitet, per Straßentransport in eine Industriekläranlage befördert und entsorgt. Für den Aufbereitungsprozess der Schlacke werden Prozessfrischwassermengen benötigt, die aktuell dem Grundwasserreservoir entnommen werden. Um den Transportaufwand für die Abwässer zu vermeiden und die Grundwasserentnahme zu minimieren, plant das Unternehmen mittels innovativer Abwasseraufbereitung (Umkehrosmose) einen nahezu geschlossenen Stoffkreislauf zu schaffen. Gleichzeitig verbessert sich damit auch die Qualität des mineralischen Rückstandes, so dass von einer besseren Verwertbarkeit auszugehen ist. Das in der Umkehrosmose entstehende Konzentrat (Permeat) soll in einer Vakuumverdampfungsanlage am Standort des Müllheizkraftwerks Rothensee behandelt werden. Gleichzeitig können Synergien am Standort der Abfallverbrennungsanlage genutzt werden, wie bspw. die Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung, das nahezu ammoniakfreien Destillats der Verdampferanlage für technische Zwecke und das Permeat der Umkehrosmose als Kühlwassernachspeisung für den Kühlturm. Die Innovation des neuen Verfahrens besteht darin, dass mittels Kombination und Weiterentwicklung bereits bestehender Recyclingverfahren erstmalig Prozesswasser aus der Schlackeaufbereitung behandelt und der Stoffkreislauf nahezu geschlossen werden kann. Insgesamt kann der Einsatz von Frischwasser nahezu vollständig ersetzt und weitgehend auf Grundwasserentnahmen verzichtet werden. Zusätzlich können Lärmemissionen, Energieverbrauch und Deponievolumen reduziert werden. Im Übrigen können mit der Umsetzung des Projekts jährlich 1.728 Tonnen CO 2 -Äquivalente, also etwa 86 Prozent, eingespart werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Neumann Transporte und Sandgruben GmbH & Co. KG Bundesland: Sachsen-Anhalt Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Müllheizkraftwerkes des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) am Standort Bruck 110, 84508 Burgkirchen a.d.Alz, Fl.Nrn. 22/9 und 22/10 der Gemarkung Altöttinger Forst durch den Umbau des bestehenden Schlackebunkers zu einem Müllzwischenlager

Der Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) hat die immissionsschutzrechtli-che Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Müllheiz-kraftwerkes des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) am Standort Bruck 110, 84508 Burgkirchen a.d.Alz, Fl.Nrn. 22/9 und 22/10 der Gemarkung Altöttinger Forst durch den Umbau des bestehenden Schlackebunkers zu einem Müllzwischenlager mit einem Lagervolumen von ca. 6.500 m³ bzw. einer Lagermenge von ca. 4.000 t beantragt. Das Änderungsvorhaben betrifft ein Müllheizkraftwerk nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Das neue Müllzwischenlager fällt für sich betrachtet unter Nr. 8.12.2 des An-hangs 1 zur 4. BImSchV. Der ZAS hat beantragt, gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung der Antragsunterlagen abzusehen. Die Regierung führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch.

EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. (NL) Erweiterung Müllheizkraftwerk

Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Durchführung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben der EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. zur Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage zur Erweiterung des Müllheizkraftwerkes (4. Linie) am Standort Delfzijl (NL) mitgeteilt. Nach deutschem Recht, das die internationalen Vorgaben umsetzt, ist die zuständige Behörde in Deutschland bei einem ausländischen UVP-Vorhaben diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§58 Abs.5 UVPG). In Niedersachsen wäre dies für das geplante Vorhaben das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg. In einem ersten Verfahrensschritt (Scoping) ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Untersuchungsrahmen zur Erstellung des UVP-Berichtes festgelegt worden. Die Scoping-Unterlagen waren unter dem Link www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") ab dem 17. Juni 2019 einsehbar. Dieser Bericht wurde erstellt und lag mit den Antragsunterlagen zur Stellungnahme bis einschließlich 8.Juni 2020 öffentlich aus. Die Überarbeitung und Aktualisierung des UVP-Berichtes und des Entwurfes des Genehmigungsbescheides lagen ab dem 27.07.2020 öffentlich aus, die Unterlagen waren unter www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") und auf diesem Portal abrufbar. Die für das Vorhaben erforderliche Wabo-Genehmigung ("Wet algemene bepalingen omgevingsrecht“) wurde zwischenzeitlich am 29.10.2020 erteilt. Der Genehmigungsbescheid nebst Unterlagen wird vom 09.11.2020 bis zum 21.12.2020 öffentlich ausgelegt. (Details siehe die unter Entscheidung stehende Bekanntmachung). Der Genehmigungsbescheid nebst Unterlagen ist ab dem 09.11.2020 auch unter www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") abrufbar. Der Genehmigungsbescheid ist unter Entscheidung (s.u) auch auf diesem Portal einsehbar. Beschreibung des Vorhabens: Die EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. plant, im Industriegebiet Oosterhorn in Delfzijl (NL) das bestehende Müllheizkraftwerk um eine 4. Linie in unmittelbarer Nähe zu erweitern. Diese 4. Linie ist als Mono-Klärschlammver-brennungsanlage geplant. Die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage besteht aus einer stationären Wirbelschichtverbrennung zur Dampferzeugung, sowie einer nachgeschalteten mehrstufigen Rauchgasreinigung. Die im Verbrennungsprozess entstehenden phosphathaltigen Primäraschen können einem Recyclingprozess zur Phosphorgewinnung und damit einer weiteren Nutzung zugeführt werden. Als Brennstoff für die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage kommen Klärschlämme aus der kommunalen Abwasser-behandlung zum Einsatz. Heizwertbedingt kommen maximal 20,1 t/h zum Einsatz, entsprechend 185.000t/a. Information Weitere Informationen sind zu erhalten unter Nummer 0031-50-3164712 (Frau Degenhart Drenth)

Vorhaben der ENTEGA AG, Frankfurter Straße 100 in 64293 Darmstadt: Änderung des Müllheizkraftwerks Darmstadt

Die ENTEGA AG, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt, hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Müllheizkraftwerks Darmstadt (MHKW Darmstadt)), gestellt. Die Änderung umfasst im Wesentlichen: • Rückbau der Anlagentechnik von Linie 2, sowie Ersatz durch eine neue Linie 4 einschließlich der zugehörigen Rauchgasreinigungsanlage und der erforderlichen peripheren Anlagen; • Rückbau der Anlagentechnik von Linie 1, sowie den Neubau der Klärschlamm-Monobehandlung (KSMB) im Bereich der Linie 1, einschließlich der erforderlichen Anlagen für die Annahme und Speicherung der Klärschlämme; • Neubau der Klärschlamm-Aschekonfektionierung; • Neue Speisewasserversorgung für Linie 3 und 4; • Ein Leittechnik-Retrofit für die Linie 3 nach dem Stand der Technik und die • Erweiterung des Betriebsgeländes für betriebslogistische Zwecke (Container-Wechselzone bei Abfallanlieferung). Die Anlage befindet sich in der Gemarkung: Darmstadt, Bezirk 6 Flur: 14 Flurstücke: 183/1, 137, 138/2 und 138/1 (teilw.) Anschrift: Otto-Röhm-Straße 19, 64293 Darmstadt Die Anlage soll nach erteilter Genehmigung geändert und anschließend in geänderter Form be-trieben werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (G/E), 8.11.2.4 (V), 8.12.1.1 (G/E) und 8.12.2 (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) i.V.m. Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) wurde durchgeführt und die Ergebnisse in einem UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG dokumentiert und von der Trägerin des Vorhabens vorgelegt. Er kann zusammen mit der Kurzbeschreibung des Vorhabens und Stellungnahmen auf der Homepage des Regie-rungspräsidiums Darmstadt eingesehen werden. Für das Vorhaben wurde am 13. Juni 2022 ein Scoping-Termin durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Ge-nehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis zum 23. August 2023 (letzter Tag) beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt, Zimmer Nr. 1.082 zur Einsicht aus und können dort nach vorheriger Anmeldung/Terminabsprache (Tel.: 06151/12-5771 oder 12-3711) während der Dienstzeiten (Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr – 16:30 Uhr; Freitag: 8:00 Uhr – 15:00 Uhr) eingesehen wer-den. Ergänzend dazu liegen die Antragsunterlagen ebenso in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis zum 23. August 2023 bei dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 64295 Darmstadt, Mina-Rees-Straße 12, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienststunden (Montags bis Donnerstags 8:00 bis 16.00 Uhr und Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Die Kurzbeschreibung und der UVP-Bericht können in dem genannten Zeitraum (24. Juli 2023 bis 23. August 2023) im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt, www.rp-darmstadt.hessen.de, unter dem Menüpunkt: Veröffentlichungen und Digitales -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Bekanntmachungen Umweltrecht (https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht) auch online eingesehen werden. Zudem wird gemäß § 20 Abs. 2 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der UVP-Bericht und die zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im UVP-Portal unter der Internetadresse www.uvp-verbund.de zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG i.V.m. § 20 Abs. 2 S. 2 UVPG). Bei den vorgenannten Berichten und Empfehlungen handelt es sich um abschließende Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Stellen: Regierungspräsidium Darmstadt: • Dezernat IV/Da 41.4 – Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz • Dezernat IV/Da 42.1 – Abfallwirtschaft - Entsorgungswege • Dezernat IV/Da 43.1 – Immissionsschutz Lärm • Dezernat IV/Da 43.3 – Immissionsschutz Luftreinhaltung (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Dezernat IV/Da 45.1 - Bodenschutz • Dezernat V 53.1 – Naturschutz • Dezernat VI 61 – Arbeitsschutz (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt: • Bauaufsicht (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Mobilitätsamt (Abwassereinleitung) • Mobilitätsamt (Verkehr – abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Feuerwehr Darmstadt (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) Innerhalb der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis 25. September 2023 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich, per E-Mail: Genehmigungen-IVDa-422@rpda.hessen.de, oder zur Niederschrift bei den vorgenannten Ausle-gungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für dieses Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Personenbezogene Daten von Einwenderinnen und Einwendern können z. B. bei Massenein-wendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden. Wenn Sie vorab Ihrer Einwendungen die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese auf der Homepage des RP Darmstadt unter Umwelt und Energie> Abfall > Datenschutzhinweise oder persönlich unter obiger Adresse einzusehen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese zudem in Papierform, ausreichend ist ein formloses Schrei-ben an obige Adresse. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Soweit Namen und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an die Trägerin des Vorhabens oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. An Stelle eines Erörterungstermins soll eine Online-Konsultation durchgeführt werden. Die Online-Konsultation findet ab dem 17. bis 20. Oktober 2023 statt. Die Zugangsdaten erhalten die Einwendenden und sonstigen Teilnehmenden nach entsprechender Registrierung per E-Mail. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer bzw. eines Beteiligten bei der Online-Konsultation ohne sie bzw. ihn verhandelt werden kann. Der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation wird abgesagt, wenn die erhobenen Ein-wendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin bzw. eine Online-Konsultation grund-sätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgenommen wurden oder nur auf privat-rechtlichen Titeln beruhen. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellenden oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Darmstadt, den 4. Juli 2023 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Darmstadt IV/Da 42.2-100 h 12/15-2019/27

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