Berichtsjahr: 2022 Adresse: Hafenstr. 30 97424 Schweinfurt Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH Haupttätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Industrieweg 9 - 11 23730 Neustadt in Holstein Bundesland: Schleswig-Holstein Flusseinzugsgebiet: Schlei/Trave Betreiber: Zweckverband Ostholstein Haupttätigkeit: Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle > 3 t/h
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat ein neues Umweltbildungsangebot für Sekundarstufen entwickelt. Das Projekt „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ gibt Impulse für den richtigen Umgang mit Tablet, TV, Handy & Co. und steht Schüler*innen und Lehrkräften ab sofort unter www.BSR.de/zero-waste-elektroschrott zur Verfügung. Das Angebot entstand im Rahmen eines Förderprojektes der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) in Partnerschaft zwischen BSR, SenUMVK und der Initiative „Re-Use Berlin“ und ist für Berliner Schulen kostenfrei. „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ besteht aus zunächst zwei Unterrichtseinheiten mit didaktisch-methodischen Hinweisen für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblättern. Die Einheiten orientieren sich am Rahmenlehrplan, sind praxisnah, ohne große Vorbereitung durchführbar und können sukzessive um interaktive Elemente ergänzt werden. Zudem steht den Lehrkräften ein Leitfaden für die Durchführung eines Projekttages in Eigenregie zur Verfügung. Alternativ können sie für diesen Projekttag einen Referenten buchen, der für eine 90-minütige Projektstunde an die Schule kommt und das Thema mit den Schüler*innen behandelt. BSR-Vorstandsvorsitzende Stephanie Otto: „Das Projekt zeigt auf, wie auch bei Elektronik- und Elektrogeräten eine Vermeidung von Abfall sowie ein bewussterer Umgang mit wertvollen Rohstoffen möglich ist. Beispiele erläutern, wie Wiederverwendung und Recycling nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft in Berlin funktionieren. Dadurch kommen wir einer klimaneutralen Zero Waste-Stadt Berlin wieder ein Stück näher. Denn der Zero Waste-Gedanke – also null Verschwendung – kann bewusst in unser aller Alltag integriert werden.“ Dr. Silke Karcher, Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz: „Durch eigenes Verhalten lässt sich viel bewirken, das ist gerade auch jungen Menschen immer mehr bewusst. Das neue Bildungsangebot unterstützt sie hier und zeigt Möglichkeiten auf, wie man im täglichen Umgang mit Elektronik, vom Mobiltelefon bis zur Spielekonsole, klimaschonender agieren kann. Die Erkenntnisse sind alltagstauglich, ihre Umsetzung trägt mit zur Entwicklung einer klimaneutralen Stadt bei – die wir so schnell wie möglich erreichen wollen und müssen.“ Über die Berliner Stadtreinigung (BSR): Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist mit über 6.000 Beschäftigten das größte kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen Deutschlands. Zu ihren Kernaufgaben gehören Straßenreinigung, Winterdienst, Müllabfuhr und Abfallbehandlung: BSR-Beschäftigte halten Straßen und Plätze sauber und kümmern sich im Winter um sichere Fahrbahnen. Sie leeren die Restmüll- und Bioabfalltonnen sowie in einigen Stadtgebieten die Wertstofftonnen – und sind außerdem berlinweit für die Sperrmüllabholung verantwortlich. Darüber hinaus betreibt die BSR unter anderem das Berliner Müllheizkraftwerk, zwei Biogasanlagen sowie 14 Recyclinghöfe. Die BSR ist aktive Gestalterin der Lebensqualität in Berlin – basierend auf ihren Kerngeschäftsfeldern ganzheitliche Stadtsauberkeit sowie nachhaltige Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Als zuverlässige Partnerin des Landes Berlin handelt sie nach dem Grundsatz: #Gemeinsam machen wir Berlin besser, grüner und sauberer.
Die Firma EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. plant die Erweiterung ihres Müllheizkraftwerkes um eine CO2-Abscheideanlage, eine CCU (Carbon Capture Utilization) und einer Abfalltrennanlage für Kunststoffe (Fossil Eye) am Standort Delfzijl (NL). Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg nach Durchführung einer UVP-Vorprüfungsverfahrens zum Vorhaben darum gebeten, den Entwurf der zu erteilenden Genehmigung nach dem Gesetz über die allgemeinen Bestimmungen zum Umgebungsrecht (Wabo) zu veröffentlichen. I
Der Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) hat die immissionsschutzrechtli-che Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Müllheiz-kraftwerkes des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) am Standort Bruck 110, 84508 Burgkirchen a.d.Alz, Fl.Nrn. 22/9 und 22/10 der Gemarkung Altöttinger Forst durch den Umbau des bestehenden Schlackebunkers zu einem Müllzwischenlager mit einem Lagervolumen von ca. 6.500 m³ bzw. einer Lagermenge von ca. 4.000 t beantragt. Das Änderungsvorhaben betrifft ein Müllheizkraftwerk nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Das neue Müllzwischenlager fällt für sich betrachtet unter Nr. 8.12.2 des An-hangs 1 zur 4. BImSchV. Der ZAS hat beantragt, gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung der Antragsunterlagen abzusehen. Die Regierung führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch.
Die ENTEGA AG, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt, hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Müllheizkraftwerks Darmstadt (MHKW Darmstadt)), gestellt. Die Änderung umfasst im Wesentlichen: • Rückbau der Anlagentechnik von Linie 2, sowie Ersatz durch eine neue Linie 4 einschließlich der zugehörigen Rauchgasreinigungsanlage und der erforderlichen peripheren Anlagen; • Rückbau der Anlagentechnik von Linie 1, sowie den Neubau der Klärschlamm-Monobehandlung (KSMB) im Bereich der Linie 1, einschließlich der erforderlichen Anlagen für die Annahme und Speicherung der Klärschlämme; • Neubau der Klärschlamm-Aschekonfektionierung; • Neue Speisewasserversorgung für Linie 3 und 4; • Ein Leittechnik-Retrofit für die Linie 3 nach dem Stand der Technik und die • Erweiterung des Betriebsgeländes für betriebslogistische Zwecke (Container-Wechselzone bei Abfallanlieferung). Die Anlage befindet sich in der Gemarkung: Darmstadt, Bezirk 6 Flur: 14 Flurstücke: 183/1, 137, 138/2 und 138/1 (teilw.) Anschrift: Otto-Röhm-Straße 19, 64293 Darmstadt Die Anlage soll nach erteilter Genehmigung geändert und anschließend in geänderter Form be-trieben werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (G/E), 8.11.2.4 (V), 8.12.1.1 (G/E) und 8.12.2 (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) i.V.m. Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) wurde durchgeführt und die Ergebnisse in einem UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG dokumentiert und von der Trägerin des Vorhabens vorgelegt. Er kann zusammen mit der Kurzbeschreibung des Vorhabens und Stellungnahmen auf der Homepage des Regie-rungspräsidiums Darmstadt eingesehen werden. Für das Vorhaben wurde am 13. Juni 2022 ein Scoping-Termin durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Ge-nehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis zum 23. August 2023 (letzter Tag) beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt, Zimmer Nr. 1.082 zur Einsicht aus und können dort nach vorheriger Anmeldung/Terminabsprache (Tel.: 06151/12-5771 oder 12-3711) während der Dienstzeiten (Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr – 16:30 Uhr; Freitag: 8:00 Uhr – 15:00 Uhr) eingesehen wer-den. Ergänzend dazu liegen die Antragsunterlagen ebenso in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis zum 23. August 2023 bei dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 64295 Darmstadt, Mina-Rees-Straße 12, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienststunden (Montags bis Donnerstags 8:00 bis 16.00 Uhr und Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Die Kurzbeschreibung und der UVP-Bericht können in dem genannten Zeitraum (24. Juli 2023 bis 23. August 2023) im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt, www.rp-darmstadt.hessen.de, unter dem Menüpunkt: Veröffentlichungen und Digitales -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Bekanntmachungen Umweltrecht (https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht) auch online eingesehen werden. Zudem wird gemäß § 20 Abs. 2 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der UVP-Bericht und die zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im UVP-Portal unter der Internetadresse www.uvp-verbund.de zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG i.V.m. § 20 Abs. 2 S. 2 UVPG). Bei den vorgenannten Berichten und Empfehlungen handelt es sich um abschließende Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Stellen: Regierungspräsidium Darmstadt: • Dezernat IV/Da 41.4 – Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz • Dezernat IV/Da 42.1 – Abfallwirtschaft - Entsorgungswege • Dezernat IV/Da 43.1 – Immissionsschutz Lärm • Dezernat IV/Da 43.3 – Immissionsschutz Luftreinhaltung (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Dezernat IV/Da 45.1 - Bodenschutz • Dezernat V 53.1 – Naturschutz • Dezernat VI 61 – Arbeitsschutz (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt: • Bauaufsicht (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Mobilitätsamt (Abwassereinleitung) • Mobilitätsamt (Verkehr – abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Feuerwehr Darmstadt (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) Innerhalb der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis 25. September 2023 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich, per E-Mail: Genehmigungen-IVDa-422@rpda.hessen.de, oder zur Niederschrift bei den vorgenannten Ausle-gungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für dieses Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Personenbezogene Daten von Einwenderinnen und Einwendern können z. B. bei Massenein-wendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden. Wenn Sie vorab Ihrer Einwendungen die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese auf der Homepage des RP Darmstadt unter Umwelt und Energie> Abfall > Datenschutzhinweise oder persönlich unter obiger Adresse einzusehen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese zudem in Papierform, ausreichend ist ein formloses Schrei-ben an obige Adresse. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Soweit Namen und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an die Trägerin des Vorhabens oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. An Stelle eines Erörterungstermins soll eine Online-Konsultation durchgeführt werden. Die Online-Konsultation findet ab dem 17. bis 20. Oktober 2023 statt. Die Zugangsdaten erhalten die Einwendenden und sonstigen Teilnehmenden nach entsprechender Registrierung per E-Mail. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer bzw. eines Beteiligten bei der Online-Konsultation ohne sie bzw. ihn verhandelt werden kann. Der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation wird abgesagt, wenn die erhobenen Ein-wendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin bzw. eine Online-Konsultation grund-sätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgenommen wurden oder nur auf privat-rechtlichen Titeln beruhen. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellenden oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Darmstadt, den 4. Juli 2023 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Darmstadt IV/Da 42.2-100 h 12/15-2019/27
Die Firma Gemüsebau Steiner GmbH & Co. KG, Edt 8, 84558 Kirchweidach, plant in Emmerting die Errichtung und den Betrieb eines Gewächshauses. Zur Wärmeversorgung des Gewächshauses soll zwischen dem Müllheizkraftwerk des ZAS in Bruck und dem Gewächshaus in Emmerting eine Rohrleitungsanlage zur Beförderung von Warmwasser verlegt werden. Die Rohrleitungsanlage ist 1,3 km lang und verläuft teilweise im Außenbereich. Für das Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Ziffer 19.7.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Die Müllheizkraftwerk Kassel GmbH, Königstor 3 - 13, 34117 Kassel, hat folgende Anträge gestellt: Die Anlage befindet sich in 34123 Kassel, Am Lossewerk 8 – 10, Gemarkung Bettenhausen, Flur 1, Flurstücke 64/13, 64/15 und 64/26. 1. Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Abfällen durch Verbrennung. Die Änderung umfasst im Wesentlichen: • Erhöhung der Durchsatzkapazität der Gesamtanlage im Jahr auf 256.000 Tonnen Abfall • Erhöhung der Feuerungswärmeleistung der Müllkessel 3 und 4 auf je 42,3 MW • Installation zusätzlicher Stützbrenner mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 MW je Müllkessel • Anpassung der Rauchgasreinigungsanlage auf den erhöhten Rauchgas-Volumenstrom von 182.000 Nm3tr./h (je 91.000 Nm3tr./h) • Verwendung von intern recyceltem mahlaktivierten Alt-HOK in der Rauchgasreinigungsanlage zur Einsparung von zugekauften Fein-HOK • Modifizierung der Dampfturbine M8 zur Anpassung an die erhöhte Frischdampfproduktion • Installation zusätzliche Dampfumformstation Die geänderte Anlage soll nach Erteilung der Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen werden.
Der Zweckverband Müllheizkraftwerk Stadt und Landkreis Bamberg hat das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser für die Brauchwasserversorgung des Müllheizkraftwerkes aus den Brunnen 1a, Flachbrunnen 2 und Brunnen 3a auf dem Grundstück Rheinstraße 6, 96052 Bamberg (insgesamt max. 540 m3/d und 120.000 m3/a) beantragt. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme und die Verwendung als Brauchwasser wurde zuletzt mit Bescheid vom 07.09.2015 erteilt. Die Erlaubnis war bis 31.08.2020 befristet.
Antrag auf Änderungsgenehmigung gem. §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) zur Ergänzung der Feuerfestmauerung zur Optimierung der Temperaturverteilung und Änderung der Verweilzeit in der Linie K 3 des Müllheizkraftwerkes Kempten durch die ZAK Energie GmbH, Dieselstraße 9, 87437 Kempten
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