Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Die Schutzgebiete verfügen über eine Bezeichnung gemäß dem UNESCO-Programm Der Mensch und die Biosphäre.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Die Schutzgebiete werden gemäß dem Programm Der Mensch und die Biosphäre als Biosphärenreservate bezeichnet.
Die 23. Sitzung der Internationalen Koordinierungsrat (ICC) des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" fand in Dresden Radebeul vom 28. Juni bis 1. Juli 2011 statt. Vor 40 Jahren, im Jahr 1971, tagte der ICC zum ersten Mal. Zum 40-jährigen Jubiläum des Programms hatte der Bundesumweltminister den ICC nach Deutschland eingeladen, der ICC tagt erstmals in Deutschland. Der Internationale Koordinierungsrat des MAB-Programms hat am 30. Juni 18 Regionen als neue Biosphärenreservate anerkannt. Das Netz umfasst damit derzeit 581 Biosphärenreservate in 114 Ländern.
Der Internationale Rat des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) hat am 14. Juni 2017 das Biosphärenreservat Schwarzwald anerkannt. Diese einzigartige Landschaft mit hoher biologischer und kultureller Vielfalt erstreckt sich über 28 Gemeinden im Südschwarzwald auf einer Fläche von etwa 630 Quadratkilometern. Die Region ist das 16. UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland, nachdem zuletzt 2009 der Bliesgau und die Schwäbische Alb als Biosphärenreservat anerkannt wurden.
Die UNESCO hat 12. Juni 2014 einer Erweiterung des Biosphärenreservats Rhön im Dreiländereck Thüringen, Hessen und Bayern zugestimmt. Damit vergrößert sich der Flächenanteil im Freistaat Bayern um fast die Hälfte. Das gab der Internationale Koordinationsrat des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) auf seiner Tagung in der schwedischen Stadt Jönköping bekannt. Künftig gehören zum Biosphärenreservat Rhön 22 weitere bayerische Gemeinden, darunter Bad Kissingen, Bad Neustadt, Mellrichstadt und Hammelburg.
Die Reservate wurden im Rahmen des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) anerkannt. Wesentliches Ziel ist die Schaffung eines Weltnetzes der Bioreservate zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz des Naturhaushaltes in großflächigen repräsentativen Ausschnitten von Natur- und Kulturlandschaften. Des Weiteren sind die Erforschung der Mensch-Umwelt-Beziehung und ökologische Umweltbeobachtungen ein Ziel, ebenso Umweltbildung durch Öffentlichkeitsarbeit.
Der Internationale Koordinationsrat des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) endete am Samstag im peruanischen Lima mit der Anerkennung von 20 neuen Biosphärenreservaten auf allen Kontinenten. Damit sind nun insgesamt 669 UNESCO-Biosphärenreservate in 120 Ländern Modellregionen für die Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsagenda. Ebenso wurde der "Lima-Aktionsplan für das UNESCO-Programm und sein Weltnetz der Biosphärenreservate" verabschiedet, der für die nächsten zehn Jahre nahezu 60 konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Weltnetzes und der einzelnen Biosphärenreservate umfasst.
Schreiben des deutsche Nationalkomitee für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB), Windkraftanlagen gefährden Biosphärenreservat Pfälzerwald, Stellungnahme der Umweltministerin, weiteres Vorgehen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Das MAB-Programm schreibt vor, dass innerhalb von 3 Jahren, ab der Anerkennung des Biosphärenreservates als UNESCO-Reservat, das Rahmenkonzept, als Planung für modellhafte Lösungen zum Erhalt, zur Pflege und für die Entwicklung des ausgewiesenen Schutzgebietes, erarbeitet werden muß. Nach § 5 Abs. (2) BRVO sind für das Biosphärenreservat ein fachliches Rahmenkonzept sowie sechs Fach-Planungswerke zu erstellen. Dies sind: 1. Pflege- und Entwicklungspläne als Naturschutz-Fachplanung im Sinne des § 15 Abs. (2) SächsNatSchG für die Schutzzonen I und II, 2. Konzeption zur Regenerierung der Schutzzone IV, 3. Konzeption zur Tourismus- und Erholungsnutzung, 4. Konzeption zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Schutzzonen III und IV, 5. Konzeption zur Verkehrslenkung, 6. Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung.
Das Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" besteht rechtskräftig seit Inkrafttreten der Verordnung vom 18. Dezember 1997. Schutzzweck ist gemäß § 18 (1) SächsNatSchG die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung. Die unterschiedlichen Aufgaben von Biosphärenreservaten erfordern eine räumliche Zonierung des gesamten Gebietes, wobei in jeder Zone spezifische Ziele verfolgt werden. Die Schutzzone III (Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft) schließt Siedlungsbereiche als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ausdrücklich mit ein. Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BR) gehört zu den weltweit ausgewiesenen Schutzgebieten als Grundlage eines Netzwerkes der UNESCO mit dem Titel "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB). Gemäß des MAB-Programmes werden folgende Zielstellungen für die Biosphärenreservate formuliert: Aufbau eines Schutz- und Modellgebietes - zur Demonstration nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, - für eine ökologische Umweltforschung und -beobachtung, - für eine aktive Umweltbildung und -erziehung. Daraus leiten sich folgende Aufgaben des Biosphärenreservates ab: - Stabilisierung und Schutz von Ökosystemen - Entwicklung der Landnutzung - Umweltforschung und- monitoring - Ausbildung und Umwelterziehung Aus der Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates OLHTL vom 18.12.1997 wird als Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung, abgeleitet, welche den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 SächsNatSchG entspricht. Seit August 2008 umfasst die Biosphärenreservatsverwaltung neben den Fachreferaten Öffentlichkeitsarbeit (mit der Naturwacht) sowie Gebietsentwicklung weiterhin das Referat Betrieb/Dienstleistungen, das für für die Wahrnehmung von forstwirtschaftliche Aufgaben im Biosphärenreservat zuständig ist. In der Biosphärenreservatsverwaltung ist auch die Stelle des sächsischen Wolfsbeauftragten verankert. Der Sachbearbeiter Wolfsmanagement ist primär für die Koordination der Schadenskompensation und des präventiven Herdenschutzes zuständig. Daher liegen detaillierte Daten zu den Nutztierschäden durch den Wolf in Sachsen und durchgeführte, geförderte Herdenschutzmaßnahmen vor. Weitere kooperierende Partner im Wolfsmanagement sind das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, das wildbiologische Büro LUPUS für den Bereich Monitoring und die Landratsämter für den Vollzug vor Ort.
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